Begründung der Vorlage Nr. 13/ Sachstand

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1 Zusammenfassung: Die betriebswirtschaftliche Beratung von Integrationsprojekten ist eine im 134 SGB IX definierte Leistung für Integrationsprojekte. Diese kann, in Form eines finanziellen Zuschusses, an das Unternehmen oder die Einrichtung und Finanzierung einer festen Beratungsstelle erfolgen. Das LVR-Integrationsamt hat zu diesem Zweck bei der Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte FAF ggmbh seit dem Jahr 2001 ein festes Beratungsangebot mit einer Personalstelle eingerichtet. Aufgrund des Landesprogramms Integration unternehmen! von wurde dieses Beratungsangebot befristet um eine weitere Personalstelle ergänzt. Aufgrund der durch das Programm gewachsenen Anzahl an Integrationsprojekten und den damit verbundenen gewachsenen Anforderungen an betriebswirtschaftliche Beratung, soll die Finanzierung dieser zweiten Personalstelle fortgeführt werden.

2 - 2 - Begründung der Vorlage Nr. 13/ Sachstand Das LVR-Integrationsamt hat gem. 134 SGB IX und 28a SchwbAV die Aufgabe, Leistungen an Integrationsprojekte für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung, einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und besonderen Aufwand zu erbringen. Integrationsprojekte sind gem. 132 Abs. 1 SGB IX rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern geführte Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung ( ) auf besondere Schwierigkeiten stößt. Grundlage für die Förderung von Integrationsprojekten sind die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zur Förderung von Integrationsprojekten nach 132 ff. SGB IX. Die in 134 SGB IX aufgeführte Leistung der betriebswirtschaftlichen Beratung der Integrationsprojekte (Gründungsberatung und laufende betriebswirtschaftliche Beratung) kann - gem. Ziffer 4.2. der o.g. Empfehlungen der BIH - in Form eines finanziellen Zuschusses (Ziff bis 4.2.3) oder durch Einrichtung und Finanzierung einer festen Beratungsstelle bei Dritten (Ziff ) erfolgen. Um den besonderen Bedürfnissen und Anforderungen der Integrationsprojekte im Spannungsverhältnis zwischen sozialem und wirtschaftlichem Unternehmenszweck - gerecht zu werden, wurde die Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte FAF gemeinnützige GmbH mit der Einrichtung eines festen Beratungsangebotes für die Integrationsprojekte beauftragt (Vorlage Nr. 12/1809, siehe Anlage). Zu diesem Zweck wurden anfänglich mit der FAF gemeinnützige GmbH, ab dem , jeweils befristete zweijährige Verträge abgeschlossen. Diese Verträge beinhalteten die Finanzierung einer Personalstelle inklusive Sach- und Gemeinkosten. Mit Ablauf des letzten befristeten Vertrages zum wurde die Förderung dieser Personalstelle, die seit dem mit der Diplom-Sozialwirtin Erika Hülshoff besetzt ist, auf eine unbefristete Bewilligung umgestellt (Vorlage Nr. 12/4046). Für die dreijährige Laufzeit des Landesprogramms Integration unternehmen! - mit dem die Zahl der Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe des 132 Abs. 2 SGB IX in Integrationsprojekten deutlich erhöht werden sollte - wurde der FAF gemeinnützige GmbH seit dem zusätzlich, aber zeitlich befristet, eine zweite Personalstelle zur betriebswirtschaftlichen Beratung von Integrationsprojekten bewilligt (Vorlage Nr. 12/3085). Diese zweite Stelle ist seit dem mit dem Diplom-Kaufmann Helmut Volkenandt besetzt die Finanzierung dieser Stelle endet zum

3 - 3 - Da im Rahmen des Landesprogramms Integration unternehmen! die für Nordrhein- Westfalen gesetzte Zielmarke von neuen und zusätzlichen Arbeitsplätzen für Menschen mit einer Schwerbehinderung und besonderem Unterstützungsbedarf in Integrationsprojekten nicht nur erreicht, sondern sogar leicht überschritten wurde (1.049) und sich seit Beginn des Landesprogramms im Jahr 2008 sowohl die Zahl der geförderten Integrationsprojekte (2008: 42 Integrationsprojekte / 2011: 82 Integrationsprojekte), als auch die Zahl der Arbeitsplätze in Integrationsprojekten im Rheinland (2008: Arbeitsplätze, davon 550 für Menschen mit einer Schwerbehinderung / 2011: Arbeitsplätze, davon für Menschen mit einer Schwerbehinderung) annähernd verdoppelt hat und sowohl die Nachfrage nach Schaffung weiterer Arbeitsplätze in bestehenden Integrationsprojekten, als auch zur Neugründung von Integrationsprojekten ungebrochen hoch ist, soll nunmehr die bewährte Zusammenarbeit mit der FAF ggmbh fortgesetzt und auch die Finanzierung der zweiten Personalstelle auf eine unbefristete, jährliche Bewilligung umgestellt werden. Die jährliche Bewilligung der Personalstellen für die betriebswirtschaftliche Beratung der Integrationsprojekte bei der FAF ggmbh kann mit einer sechsmonatigen Frist zur Jahresmitte oder zum Jahresende gekündigt werden. Sollte sich die gesetzliche Grundlage zur Förderung der betriebswirtschaftlichen Beratung von Integrationsprojekten ändern oder ganz entfallen, kann die Bewilligung mit Inkrafttreten der neuen Rechtslage widerrufen bzw. gekündigt werden. 2. Tätigkeiten der FAF gemeinnützige GmbH in den Jahren 2009 und 2010 Die zuerst eingerichtete Stelle der betriebswirtschaftlichen Beratung von Integrationsprojekten im Rheinland bei der FAF gemeinnützige GmbH ist seit dem durchgehend mit derselben Person besetzt. Die zweite im September 2008 eingerichtete Stelle ist ebenfalls durchgängig mit einer Person besetzt. Beide Fachkräfte kennen mittlerweile alle rheinischen Integrationsprojekte und sind mit deren Betriebskennzahlen und betrieblichen Entwicklungen vertraut das hat zu einer großen Anerkennung des Beratungsangebotes und der Personen bei den Projekten geführt. Seit Einrichtung des festen Beratungsangebotes für Integrationsprojekte bei der FAF ggmbh im Jahr 2001 sind die betriebswirtschaftlichen Stellungnahmen der FAF ggmbh eine wichtige Grundlage für die Förderentscheidungen. Die betriebswirtschaftlichen Stellungnahmen der FAF ggmbh sind seitdem ein wichtiger Teil der Sozialausschussvorlagen die Ergebnisse und Empfehlungen der Beratungen und Begutachtungen der FAF ggmbh werden in den Sozialausschussvorlagen zur Förderung von Integrationsprojekten regelmäßig wiedergegeben. Darüber hinaus ist anzumerken, dass andere Zuschussgeber für Integrationsprojekte (z.b. Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e.v., Stiftung Wohlfahrtspflege NRW, Kämpgen-Stiftung) die Qualität der Stellungnahmen und Gutachten der FAF gemeinnützige GmbH ebenfalls schätzen und als Grundlage für eine Förderentscheidung anerkennen. Dies erleichtert den Integrationsprojekten im Rheinland den Zugang zu Finanzmitteln dieser Institutionen, ohne dass hierfür ein zusätzlicher finanzieller oder personeller Aufwand für weitere Gutachten entsteht.

4 - 4 - Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Leistungen der FAF gemeinnützige GmbH für das LVR-Integrationsamt in den Jahren 2009 und Laut BIH-Empfehlungen können Leistungen der betriebswirtschaftlichen Beratung von Integrationsprojekten durch Zahlung von Zuschüssen oder durch Einrichtung eines festen, institutionalisierten Beratungsangebotes durch das LVR-Integrationsamt finanziert werden (siehe Punkt 1). Für die Zahlung von Zuschüssen zu Einzelleistungen hat die BIH die jeweiligen Zuschusshöhen festgelegt diese betragen 4.500,- für eine betriebswirtschaftliche Beratung einer Unternehmensgründung und 2.500,- für die betriebswirtschaftliche Beratung im Rahmen eines Erweiterungsvorhabens. In der Tabelle sind die Tätigkeiten der FAF gemeinnützige GmbH für das LVR-Integrationsamt in den Jahren 2007 und 2008 auf dieser Basis und zum Kostenvergleich berechnet und den Kosten der Finanzierung der Personalstellen bei der FAF ggmbh gegenübergestellt worden. Stellungnahmen Gesamt Kosten lt. BIH Gesamtkosten lt. BIH Gründungen ,- Erweiterungen ,- Beratungen ,- Gründungen ,- Erweiterungen , ,- Summe ,- FAF-Finanzierung , , ,- Neben den o.g. Tätigkeiten bietet die FAF gemeinnützige GmbH im Rahmen der bisherigen Kooperation Dienstleistungen für das LVR-Integrationsamt sowie die rheinischen Integrationsprojekte und Antragsteller, die in den BIH-Empfehlungen keine Entsprechung finden, welche aber für das LVR-Integrationsamt sowie die Integrationsprojekte und die Antragsteller eine große Bedeutung erlangt haben. So haben die Fachkräfte der FAF gemeinnützige GmbH z.b. an allen, jährlich stattfindenden Betriebsbesuchen des LVR-Integrationsamtes bei den Unternehmen teilgenommen, standardisierte Kurzanalysen zu den Jahresabschlüssen mit Handlungsempfehlungen für das LVR-Integrationsamt erstellt, Schulungen für Unternehmensgründer von Integrationsprojekten durchgeführt,

5 - 5 - an allen Erstberatungsgesprächen mit Unternehmensgründern und Interessenten teilgenommen. Zur Finanzierung stellt das LVR-Integrationsamt jährlich ,- pro Fachkraft inklusive einem pauschalierten Sach- und Gemeinkostenanteil bereit. 3. Weiterbewilligung der betriebswirtschaftlichen Beratung durch die FAF gemeinnützige GmbH Die betriebswirtschaftliche Beratung von Integrationsprojekten umfasst insbesondere Gründungsberatung von Integrationsprojekten bzw. Antragstellern, Beratung bei Erweiterungs- oder Modernisierungsmaßnahmen von Integrationsprojekten, laufende betriebswirtschaftliche Beratung von Integrationsprojekten, laufende betriebswirtschaftliche Begutachtung von Integrationsprojekten, Beratung von Integrationsprojekten in Konsolidierungsphasen und Krisensituationen, Anfertigung von Stellungnahmen für das LVR-Integrationsamt (und zur Vorlage bei weiteren Zuschussgebern). Die bisherigen Erfahrungen in der Förderung von Integrationsprojekten durch das LVR- Integrationsamt zeigen, dass die betriebswirtschaftliche Beratung die besondere Aufgabenstellung der Integrationsprojekte berücksichtigen muss. Bei der betriebswirtschaftlichen Beratung müssen die besonderen Gegebenheiten, die sich aus der beschäftigten Zielgruppe der Menschen mit Schwerbehinderung ergeben, einbezogen werden. Dazu ist die Kenntnis der Situation der Integrationsprojekte, der Rahmenbedingungen und der Fördermöglichkeiten durch das LVR-Integrationsamt und Dritte von entscheidender Bedeutung. Die Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte FAF gemeinnützige GmbH mit den Standorten Berlin, Chemnitz, Rossdorf (Hessen), Nürnberg und Köln - berät seit 1985 bundesweit Integrationsprojekte (ehemals Integrationsfirmen und Zweckbetriebe), führt Forschungsprojekte im Zusammenhang mit der Förderung von Integrationsprojekten für verschiedene Auftraggeber (ehemaliges Bundesministerium für Arbeit, ehemaliges Ministerium für Arbeit, Soziales, Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes NRW, ehemalige Hauptfürsorgestellen der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland, u.a.) durch, koordiniert und evaluiert Projekte, die im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Modellversuche zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderung durchführen, hat im Auftrag des Landschaftsverbandes Rheinland das Modell Kombinierte finanzielle und fachliche Leistungen zur Unterstützung der Integration von Werkstattbeschäftigten in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes (LVR-Kombilohn WfbM) koordiniert und evaluiert (Vorlage Nr. 13/1042) und

6 - 6 - berät Integrationsprojekte im Auftrag der Integrationsämter in Sachsen, Hessen, Bayern und des Landschaftsverbandes Rheinland. Die FAF ggmbh wird im Sozialausschuss am ihre Arbeit in einem mündlichen Vortrag vorstellen. 4. Beschluss Der Sozialausschuss beschließt die Fortführung der Finanzierung einer zweiten Personalstelle zur betriebswirtschaftlichen Beratung von Integrationsprojekten gem. 134 SGB IX und 28a SchwbAV durch die Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte - FAF gemeinnützige GmbH. Der Beschluss umfasst einen jährlichen Zuschuss an die FAF gemeinnützige GmbH in Höhe von bis zu ,- für die Beschäftigung einer Fachberaterin / eines Fachberaters aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Mittel der Ausgleichsabgabe stehen zur Verfügung. In Vertretung H o f f m a n n B a d a c h e

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