DIE WOCH DIE WOCH DIE WOCH DIE WOCH NACHRICHTEN NACHRICHTEN MEINUNG KOMMUNIKATION KOMMUNIKATION KOMMUNIKATION BEILAGEN

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1 Preisliste Nr. 3 gültig ab DIE WOCH Das Wochenblatt des Trierischen Volksfreunds Saar S aue r Ruwer Nims Kyll Lieser S alm Our K yll M os e l Alf O ur Kyll Halenbach Ralingen Longkamp Aach Igel Palzem Trassem Irsch Greimerath Gusenburg Sellerich Gemünden Erdorf Bergweiler Bollendorf Salmrohr Ruwer Zewen Neumagen-Dhron Beurig Winterscheid Großlangenfeld Winterspelt Buchet Oberlascheid Brandscheid Auw b. Olzheim Kleinlangenfeld Gondenbrett Kalenborn Schwirzheim Rockeskyll Kirchweiler Dockweiler Sarmersbach Rommersheim Boxberg Darscheid Utzerath Sassen Uersfeld Retterath Dasburg Habscheid Heckhuscheid Großkampenberg Herzfeld Eschfeld Sengerich Reiff Masthorn Jucken Affler Rodershausen Karlshausen Plascheid Scheitenkorb Pronsfeld Euscheid Lichtenborn Krautscheid Muxerath Geichlingen Matzerath Dackscheid Oberlauch Wawern Feuerscheid Heilenbach Ehlenz Altscheid Hütterscheid Brecht Baustert Oberweis Wiersdorf Fließem Malberg Seffern Balesfeld Densborn Hersdorf Seiwerath Mürlenbach Kopp Büdesheim Neroth Oberstadtfeld Salm Schutz Deudesfeld Bettenfeld Meerfeld Gransdorf Spangdahlem Gondorf Röhl Schalkenmehren Laufeld Minderlittgen Strotzbüsch Diefenbach Hontheim Kruchten Sinspelt Bettingen Dockendorf Idenheim Preist Orenhofen Herforst Niersbach Sehlem Ürzig Graach a.d. Lötzbeuren Daleiden Biesdorf Ferschweiler Alsdorf Echternacherbrück Gilzem Meckel Wolsfeld Lorscheid Breit Naurath (Wald) Heidenburg Horath Schönberg Veldenz Burgen Gornhausen Deuselbach Lückenburg Hilscheid Kleinich Kommen Hochscheid Merzkirchen Fisch Wellen Wawern Ockfen Schoden Pellingen Lampaden Bonerath Holzerath Waldweiler Mandern Farschweiler Beuren (Hochwald) Hinzert Züsch Damflos Hallschlag Wiesbaum Drees Bodenbach Kerpen (Eifel) Birgel Berndorf Ormont Roth b. Dreis-Brück Trierweiler Tawern Wasserliesch Ayl Wincheringen Freudenburg Waldrach Kenn Pluwig Wiltingen Osburg Reinsfeld Zerf Serrig Fell Riol Thalfang Malborn Kell a. See Morbach Kordel Birresborn Waxweiler Üdersdorf Manderscheid Landscheid Kyllburg Rittersdorf Neuerburg Körperich Mettendorf Speicher Binsfeld Dreis Altrich Piesport Monzelfeld Föhren Welschbillig Schönecken Mehren Weinsheim Bleialf Arzfeld Großlittgen Zemmer Hetzerath Badem Osann- Monzel Gillenfeld Reil Enkirch Bausendorf Zeltingen-Rachtig Kröv Stadtkyll Jünkerath Hillesheim Üxheim Kelberg Lissendorf Saarburg Schweich Hermeskeil Bernkastel-Kues Daun Gerolstein Traben- Trarbach Konz Bitburg Wittlich Trier Irrel Reuth Etgert Trittenheim Konz Saarburg Hunsrück Trier Bitburg Wittlich Hochwald Vulkaneifel Trierer Land Trierer Land MEDIEN VOLKSFREUND DRUCKERE SCHLAGZEILEN DIE WOCH NACHRICHTEN MEINUNG INTERNET KOMMUNIKATION JOURNALISMUS ZEITUNG MEDIENHAUS SCHLAGZEILEN VOLKSFREUND DRUCKEREI DIE WOCH NACHRICHTEN MEINUNG INTERNET KOMMUNIKATION JOURNALISMUS MEDIENHAUS VOLKSFREUND DRUCKEREI SCHLAGZEILEN DIE WOCH NACHRICHTEN MEINUNG INTERNET KOMMUNIKATION JOURNALISMUS ZEITUNG MELDUNG MELDUNG WERBUNG WERBUNG BEILAGEN BEILAGEN BEILAGEN

2 VERLAGSANGABEN Volksfreund-Druckerei Nikolaus Koch GmbH Hanns-Martin-Schleyer-Straße Trier Postfach Trier Internet: kontakt@die-woch.de Erscheinungsort: Trier Nielsen-Gebiet IIIa Telefonzentrale Tel kontakt@die-woch.de Redaktion Tel redaktion@die-woch.de Anzeigenleitung Tel w.sturges@die-woch.de Anzeigenannahme Tel anzeigen@die-woch.de Anzeigenannahme für Werbeagenturen Tel anzeigen@die-woch.de Fax Beilagendisposition Tel beilagen@die-woch.de Fax ISDN Tel oder 723 (Leonardo Pro) Tel (gzm-connect) Erscheinungsweise Der Verlagstitel erscheint wöchentlich samstags. Die Zustellung erfolgt an alle erreichbaren privaten Haushalte im Verbreitungsgebiet (Auflage Exemplare). Anzeigenschluss montags, Uhr Druckunterlagenschluss dienstags, Uhr Zahlungsbedingungen Falls keine Vorauszahlung geleistet wurde, hat die Bezahlung der Rechnung sofort nach Empfang, spätestens an dem auf der Rechnung ausgedruckten Datum, zu erfolgen. Abschlusskunden, die eine SEPA-Basis-Lastschrift erteilt haben, gewähren wir 2% Skonto. Private Kleinanzeigen nur gegen Barzahlung oder SEPA-Basis-Lastschrift ohne Rechnungserstellung; wird Rechnung gewünscht: zusätzlich 3,00 Euro. Bei neuen Geschäftsverbindungen oder bei Zahlungsverzug behält sich der Verlag das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeigen von der Vorauszahlung abhängig zu machen. Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Trier. Bankverbindung Bank IBAN Swift-BIC Commerzbank Trier DE DRESDEFF585 Sparkasse Trier DE TRISDE55XXX Volksbank Trier DE GENODED1TVB Expressgut Hauptbahnhof Trier

3 Our O ur S aue r Kyll S alm os M l e AUFLAGE / VERBREITUNGSGEBIET Trierer WOCH Trierer Land WOCH Hochwald WOCH Konzer WOCH Saarburger WOCH Bitburger WOCH er WOCH Vulkaneifel WOCH Wittlicher WOCH Hunsrück WOCH WOCH Gesamtausgabe Exemplare Exemplare Exemplare Exemplare Exemplare Exemplare Exemplare Exemplare Exemplare Exemplare Exemplare Exemplare ZUSÄTZLICHE AUSGABEN IN DER GRENZREGION SAARLAND Die Woch St. Wendel Auflage: Die Woch Merzig Auflage: Die Woch Hochwald Auflage: Dasburg Großkampenberg Daleiden Affler Eschfeld Reiff Winterscheid Winterspelt Heckhuscheid Jucken Herzfeld Sengerich Karlshausen Scheitenkorb Rodershausen Geichlingen Halenbach Oberlascheid Habscheid Plascheid Muxerath Körperich Euscheid Arzfeld Masthorn Lichtenborn Neuerburg Sinspelt Mettendorf Kruchten Biesdorf Krautscheid Bollendorf Auw b. Waxweiler Pronsfeld Altscheid Matzerath Oberlauch Dackscheid Hütterscheid Baustert Bettingen Ferschweiler Roth b. Oberweis Olzheim Feuerscheid Brecht Hallschlag Kleinlangenfeld Rommersheim Heilenbach Wiersdorf Dockendorf Wellen Fisch Ormont Gondenbrett Sellerich Weinsheim Irrel Wawern Nims Ehlenz Wolsfeld Alsdorf Reuth Schönecken Bitburg Hersdorf Seiwerath Seffern Schwirzheim Fließem Igel Büdesheim Balesfeld Rittersdorf Bitburg Gilzem Meckel Wasserliesch Tawern Wincheringen Saarburg Stadtkyll Trierweiler Idenheim Aach Zewen Mürlenbach Malberg Röhl Kopp Erdorf Welschbillig Wawern Wiltingen Schoden Ayl Ockfen Irsch Beurig Jünkerath Lissendorf Kalenborn Kyll Kyllburg Gondorf Preist Kordel Trierer Ralingen Land Konz Konz Badem Birgel Birresborn K yll Speicher Orenhofen Pellingen Zerf Salm Gransdorf Wiesbaum Herforst Rockeskyll Spangdahlem Lampaden Berndorf Hillesheim Zemmer Trier Trier Gerolstein Dockweiler Vulkaneifel Kirchweiler Deudesfeld Kenn Ruwer Pluwig Binsfeld Ruwer Neroth Oberstadtfeld Schutz Bettenfeld Waldrach Kerpen (Eifel) Meerfeld Landscheid Niersbach Föhren Schweich Riol Bonerath Holzerath Osburg Mandern Üxheim Üdersdorf Hochwald Gemünden Bergweiler Waldweiler Dreis-Brück Manderscheid Großlittgen Sehlem Schalkenmehren Lieser Laufeld Minderlittgen Dreis Lorscheid Farschweiler Kell a. See Salmrohr Bodenbach Boxberg Reinsfeld Sarmersbach Daun Mehren Wittlich Hetzerath Trittenheim Trierer Fell Land Naurath (Wald) Beuren (Hochwald) Hinzert Gusenburg Darscheid Altrich Piesport Utzerath Neumagen-Dhron Breit Gillenfeld Heidenburg Schönberg Kelberg Wittlich Strotzbüsch Alf Diefenbach Hermeskeil Horath Sassen Uersfeld Hontheim Ürzig Veldenz Burgen Lückenburg Damflos Züsch Etgert Drees Thalfang Malborn Bausendorf Gornhausen Hilscheid Retterath Zeltingen-Rachtig Deuselbach Kröv Graach a.d. Monzelfeld Reil Bernkastel-Kues Hunsrück Kommen Enkirch Bleialf Buchet Brandscheid Großlangenfeld Densborn Echternacherbrück Osann- Monzel Traben- Trarbach Longkamp Morbach Lötzbeuren Kleinich Hochscheid Weitere Ausgaben siehe Seite 9. Palzem Merzkirchen Trassem Freudenburg Saar Saarburg Serrig Greimerath NONNWEILER HOW WEISKIRCHEN 6670x9 WADERN NOHFELDEN FREISEN PERL METTLACH MZG MERZIG LOSHEIM HASBORN THOLEY OBERTHAL NAMBORN WND ST. WENDEL MARPINGEN

4 PREISLISTE Alle Preise in Euro zzgl. MwSt. Grundpreise gelten für alle Aufträge, die von Werbemittlern erteilt werden. Gewerbliche Anzeigen s/w 4c Ausgabe Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis Trierer WOCH 1,27 1,10 1,71 1,49 Trierer Land WOCH 0,92 0,80 1,27 1,10 Hochwald WOCH 0,75 0,65 1,04 0,90 Konzer WOCH 0,75 0,65 1,04 0,90 Saarburger WOCH 0,63 0,55 0,86 0,75 Bitburger WOCH 1,09 0,95 1,55 1,35 er WOCH 0,86 0,75 1,21 1,05 Vulkaneifel WOCH 1,09 0,95 1,55 1,35 Wittlicher WOCH 1,09 0,95 1,50 1,30 Hunsrück WOCH 0,69 0,60 0,86 0,75 WOCH 1,09 0,95 1,50 1,30 Gesamtausgabe 8,40 7,30 10,24 8,90 Kombi-Nachlass 2 Ausgaben 15 % 3 Ausgaben 20 % 4 Ausgaben 22 % ab 5 Ausgaben 25% Mengenstaffel (innerhalb eines Abschlussjahres) 6 Anzeigen oder mm 5 % 12 Anzeigen oder mm 10 % 24 Anzeigen oder mm 15 % 52 Anzeigen oder mm 20 % Zusätzliche Ausgaben im Saarland s/w 4c Ausgabe Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis Die Woch St. Wendel 1,02 0,92 1,38 1,24 Die Woch Merzig 0,88 0,80 1,21 1,10 Die Woch Hochwald 0,51 0,46 0,68 0,62 Weitere Ausgaben siehe Seite 9. Private Kleinanzeigen* (Gesamtausgabe) Ortspreis mm-preis 0,76 (Fließsatz pro Zeile 3 mm) Chiffre-Gebühr* Bei Abholung 3,57 Bei Zusendung der Offerten 7,14 * Preise in Euro INKLUSIVE MwSt.

5 WERBEFORMEN AUF DER TITELSEITE Alle Preise in Euro zzgl. MwSt. Formate Spalten Höhe Titelkopf (4c) 60 mm 25 mm Aufmacher klein (4c) 2 (91 mm) 33 mm Aufmacher groß (4c) 3 (138 mm) 33 mm Griffecke (4c) 2 (91 mm) 100 mm halbe Griffecke (4c) 1 (44 mm) 100 mm Titelfuß (4c) 7 (325 mm) 100 mm 1 Jahrgang 02 Woche Januar 2018 Wochenblatt des Trierischen Volksfreunds für die Stadt Trier Titelkopf 2 Aufmacher klein 3 Aufmacher groß Ausgabe Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis Trierer WOCH 291,30 253,30 339,27 295,02 508,91 442,53 Trierer Land WOCH 215,05 187,00 250,47 217,80 375,71 326,70 Hochwald WOCH 175,95 153,00 204,93 178,20 307,40 267,30 Konzer WOCH 175,95 153,00 204,93 178,20 307,40 267,30 Saarburger WOCH 146,63 127,50 170,78 148,50 256,16 222,75 Bitburger WOCH 263,93 229,50 307,40 267,30 461,09 400,95 er WOCH 205,28 178,50 239,09 207,90 358,63 311,85 Vulkaneifel WOCH 263,93 229,50 307,40 267,30 461,09 400,95 Ipsant a quae res a eaquia as et voluptaque nos ditatur estistibus solo imet dollum alibusdandae parion repudit ipsam nonse doluptaqui dolorumet et aut utestis accatur sequi sinvelique derition cuptatur? Ro conecum re volupti dia adit pa sed es nobitasat odi arum veris versped et que conse nos et adit volenit aepedit, ommo tem exernatus ut omnientducimus a secto berum voluptatem. Bitaquo inulpa cum di vellitas etmodi apieniae od quasperum exerum eatia quaest, sit eum recaborem ent. Feri omnim que et eum harchitiate con nimin parumlab ipsusan imendelibus, od moloruntem denes dolor as et laut arum volore,unt. Qui unt doloreici ium con re cum commoluptas volut Wittlicher WOCH 254,15 221,00 296,01 257,40 444,02 386,10 Hunsrück WOCH 146,63 127,50 170,78 148,50 256,16 222,75 WOCH 254,15 221,00 296,01 257,40 444,02 386, Gesamtausgabe 1.739, , , , , ,30 5

6 WERBEFORMEN AUF DER TITELSEITE 4 Griffecke 5 halbe Griffecke Ausgabe Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis Trierer WOCH 685,40 596,00 428,38 372,50 Trierer Land WOCH 506,00 440,00 316,25 275,00 Hochwald WOCH 414,00 360,00 258,75 225,00 Konzer WOCH 414,00 360,00 258,75 225,00 Saarburger WOCH 345,00 300,00 215,63 187,50 Bitburger WOCH 621,00 540,00 388,13 337,50 er WOCH 483,00 420,00 301,88 262,50 Vulkaneifel WOCH 621,00 540,00 388,13 337,50 Wittlicher WOCH 598,00 520,00 373,75 325,00 Hunsrück WOCH 345,00 300,00 215,63 187,50 WOCH 598,00 520,00 373,75 325,00 Gesamtausgabe 4.094, , , ,00 1 Alle Preise in Euro zzgl. MwSt. Jahrgang 02 Woche Januar 2018 Wochenblatt des Trierischen Volksfreunds für die Stadt Trier Titelfuß Ausgabe Grundpreis Ortspreis Trierer WOCH 1.799, ,50 Trierer Land WOCH 1.328, ,00 Hochwald WOCH 1.086,75 945,00 Konzer WOCH 1.086,75 945,00 Saarburger WOCH 905,63 787,50 Bitburger WOCH 1.630, ,50 er WOCH 1.267, ,50 Vulkaneifel WOCH 1.630, ,50 Wittlicher WOCH 1.569, ,00 Hunsrück WOCH 905,63 787,50 WOCH 1.569, ,00 Gesamtausgabe , ,00 6 Ipsant a quae res a eaquia as et voluptaque nos ditatur estistibus solo imet dollum alibusdandae parion repudit ipsam nonse doluptaqui dolorumet et aut utestis accatur sequi sinvelique derition cuptatur? Ro conecum re volupti dia adit pa sed es nobitasat odi arum veris versped et que conse nos et adit volenit aepedit, ommo tem exernatus ut omnientducimus a secto berum voluptatem. Bitaquo inulpa cum di vellitas etmodi apieniae od quasperum exerum eatia quaest, sit eum recaborem ent. Feri omnim que et eum harchitiate con nimin parumlab ipsusan imendelibus, od moloruntem denes dolor as et laut arum volore,unt. Qui unt doloreici ium con re cum commoluptas volut 4 5

7 ONLINE Alle Preise in Euro zzgl. MwSt. WÄHLEN SIE DIE FÜR SIE PASSENDE ONLINE-WERBEFORM ZUM PRINT-ONLINE-KOMBI-PREIS! Billboard Premium Billboard Rectangle DIE WOCH DIE WOCH DIE WOCH 970 x 90 Pixel: 7,50 E TKP* 970 x 250 Pixel: 9,00 E TKP* 300 x 250 Pixel: 5,00 E TKP* Premium Rectangle DIE WOCH Kombi- Angebot Als Kombi-Angebot erhalten Sie auf diese Werbemittel 20 % mehr Einblendungen. Wir erstellen für Sie maßgeschneiderte Online- und Social-Media-Lösungen 300 x 600 Pixel: 7,50 E TKP* Ihr Kontakt zu uns: Tel oder anzeigen@die-woch.de *TKP = Tausender-Kontakt-Preis (entspricht dem Preis für Werbeeinblendungen) Buchung ab Werbeeinblendungen. 7

8 Our O ur S aue r Kyll S alm M os l e VERBUNDKOMBI DIE WOCH REGION TRIER & DIE WOCH SAARLAND Alle Preise in Euro zzgl. MwSt. Dasburg Großkampenberg Daleiden Affler Eschfeld Reiff Winterscheid Winterspelt Heckhuscheid Jucken Herzfeld Rodershausen Sengerich Karlshausen Scheitenkorb Geichlingen Halenbach Bleialf Habscheid Euscheid Plascheid Muxerath Körperich Arzfeld Brandscheid Masthorn Lichtenborn Neuerburg Sinspelt Mettendorf Kruchten Biesdorf Oberlascheid Buchet Krautscheid Bollendorf Auw b. Pronsfeld Palzem Sellerich Waxweiler Altscheid Matzerath Gondenbrett Oberlauch Dackscheid Hütterscheid Baustert Bettingen Ferschweiler Roth b. Oberweis Olzheim Feuerscheid Brecht Merzkirchen Hallschlag Kleinlangenfeld Rommersheim Heilenbach Wiersdorf Dockendorf Wellen Fisch Ormont Weinsheim Irrel Wincheringen Alsdorf Wawern Nims Ehlenz Wolsfeld Trassem Seffern Ralingen Hersdorf Seiwerath Gilzem Meckel Wasserliesch Tawern Wawern Ayl Saarburg Freudenburg Reuth Schönecken Bitburg Schwirzheim Fließem Rittersdorf Bitburg Igel Saar Büdesheim Balesfeld Trierweiler Schoden Saarburg Stadtkyll Idenheim Aach Zewen Beurig Serrig Mürlenbach Malberg Röhl Erdorf Ockfen Irsch Kopp Welschbillig Wiltingen Jünkerath Lissendorf Kalenborn Kyll Kyllburg Gondorf Preist Kordel Trierer Land Konz Konz Badem Birgel Birresborn K yll Speicher Orenhofen Pellingen Zerf Salm Gransdorf Wiesbaum Herforst Greimerath Rockeskyll Spangdahlem Lampaden Berndorf Hillesheim Zemmer Trier Trier Gerolstein Dockweiler Vulkaneifel Kirchweiler Deudesfeld Ruwer Pluwig Binsfeld Ruwer Neroth Oberstadtfeld Kenn Schutz Bettenfeld Waldrach Kerpen (Eifel) Meerfeld Landscheid Niersbach Föhren Schweich Riol Bonerath Holzerath Üdersdorf Osburg Mandern Üxheim Hochwald Gemünden Bergweiler Waldweiler Dreis-Brück Manderscheid Großlittgen Hetzerath Sehlem Schalkenmehren Lieser Laufeld Minderlittgen Dreis Lorscheid Farschweiler Kell a. See Salmrohr Trittenheim Bodenbach Boxberg Reinsfeld Sarmersbach Daun Wittlich Trierer Fell Land Mehren Naurath (Wald) Beuren (Hochwald) Hinzert Gusenburg Darscheid Altrich Piesport Utzerath Neumagen-Dhron Breit Gillenfeld Heidenburg Schönberg Kelberg Wittlich Strotzbüsch Alf Diefenbach Hermeskeil Horath Sassen Uersfeld Hontheim Ürzig Veldenz Burgen Lückenburg Damflos Züsch Etgert Drees Thalfang Malborn Bausendorf Gornhausen Hilscheid Retterath Zeltingen-Rachtig Deuselbach Kröv Graach a.d. Monzelfeld Reil Bernkastel-Kues Hunsrück Kommen Enkirch Longkamp Morbach Großlangenfeld Densborn Echternacherbrück Osann- Monzel Traben- Trarbach Lötzbeuren Kleinich Hochscheid & Ausgabe / Exemplare Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis Gesamtausgabe Die Woch Region Trier ,40 7,30 10,24 8,90 Gesamtausgabe Die Woch Saarland* ,67 8,66 12,88 11,54 Regulärer Gesamtpreis für beide Ausgaben 18,07 15,96 23,12 20,44-20 % bei Buchung beider Ausgaben 14,46 12,77 18,50 16,35 *inkl. Zweibrücken PERL METTLACH MZG MERZIG REHLINGEN/ SIERSBURG WALLERFANGEN DIL ÜBERHERRN LOSHEIM BECKINGEN DILLINGEN SAARLOUIS WEISKIRCHEN 6670x9 NALBACH SCHMELZ SAARWELLINGEN WADGASSEN VÖLKLINGEN VKL SLS GROSSROSSELN HOW WADERN LEB LEBACH HEUSWEILER KTL RIEGELS BERG NONNWEILER HASBORN EPPELBORN SBR THOLEY SAARBRÜCKEN MARPINGEN ILL KLEIN- BLITTERS- DORF ILLINGEN MERCH- WEILER SUL DUDWEILER NEUNKIRCHEN SPIESEN- ELVERSBERG QUIER SCHIED FRIEDRICHS THAL SULZBACH s/w NOHFELDEN OBERTHAL NAMBORN WND MANDEL- BACHTAL IGB ST. INGBERT ENS- SCHWALBACH DORF BOUS PÜTT- LINGEN ST. WENDEL OTTWEILER SCHIFFWEILER NKW FREISEN KIRKEL BLIESKASTEL BLI GERSHEIM WALDMOHR BEXBACH SCHÖNENBERG- KÜBELBERG HOM HOMBURG ZWEIBRÜCKEN STADT Stadtteile 4c ZW ZWEIBRÜCKEN LAND

9 AUFLAGEN & PREISE (Gewerbliche Anzeigen) Alle Preise in Euro zzgl. MwSt. s/w 4c Ausgabe / Exemplare Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis Trierer WOCH ,27 1,10 1,71 1,49 Trierer Land WOCH ,92 0,80 1,27 1,10 Hochwald WOCH ,75 0,65 1,04 0,90 Konzer WOCH ,75 0,65 1,04 0,90 Saarburger WOCH ,63 0,55 0,86 0,75 Bitburger WOCH ,09 0,95 1,55 1,35 er WOCH ,86 0,75 1,21 1,05 Vulkaneifel WOCH ,09 0,95 1,55 1,35 Wittlicher WOCH ,09 0,95 1,50 1,30 Hunsrück WOCH ,69 0,60 0,86 0,75 WOCH ,09 0,95 1,50 1,30 Gesamtausgabe ,40 7,30 10,24 8,90 s/w 4c Ausgabe / Exemplare Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis Saarbrücken ,96 1,76 2,65 2,39 Köllertal ,88 0,80 1,21 1,10 Sulz-/Fischbachtal ,97 0,87 1,31 1,19 St. Ingbert ,88 0,80 1,21 1,10 Homburg ,95 0,86 1,29 1,17 Bliestal ,69 0,63 0,94 0,84 Neunkirchen ,02 0,92 1,38 1,24 St. Wendel ,02 0,92 1,38 1,24 Illtal ,83 0,75 1,11 1,00 Völklingen ,88 0,80 1,21 1,10 Dillingen ,88 0,80 1,21 1,10 Lebach ,53 0,48 0,73 0,66 Merzig ,88 0,80 1,21 1,10 Hochwald ,51 0,46 0,68 0,62 Saarlouis ,75 1,57 2,36 2,12 Zweibrücken nur in Kombi buchbar Gesamtausgabe ,67 8,66 12,88 11,54 Verbundkombi: Gesamtbelegung beider Gebiete Sichern Sie sich einen Vorteilspreis von 20% Rabatt bei Buchung der Verbundkombi Woch Region Trier & Woch Saarland. 9

10 PROSPEKTBEILAGEN (VERTEILUNG) Alle Preise in Euro zzgl. MwSt. pro Exemplare Grundpreis Ortspreis Hinweise zur Buchung bis 10 g 53,33 48,17 bis 20 g 58,47 52,81 bis 30 g 63,04 56,95 bis 40 g 67,85 61,30 bis 50 g 73,18 66,08 je weitere 10 g 8,30 7,67 Liefermenge der Prospektbeilagen siehe Seite 3. Erscheinungstermin: Mindestmenge: Auftragseingang/-änderung: Anliefertermin: Anlieferzeit: Anlieferadresse: Rücktritttermin: Agenturprovision: Samstag Exemplare bis 14 Tage vor Beilegung spätestens Dienstag, Uhr, Ansichtsexemplare vor Anlieferung der Prospekte rechtzeitig erbeten Mo. - Fr Uhr nach Absprache bis 14 Tage vor Beilegung 15% vom Grundpreis Digitale Beilage Veröffentlichen Sie Ihr Prospekt oder Aktionsangebot auf den Start- und Unterseiten von. Durch Klick auf das Werbemittel öffnet sich ein Pop-Up-Fenster mit Ihrer Beilage zum Durchblättern. Preis pro Woche / Monat 99,00 / 299,00 Umfang beliebig Anlieferung PDF

11 OFFSET-PROSPEKTBEILAGEN (INKL. DRUCK & VERTEILUNG) Offset-Prospektbeilagen Auflage (Gesamtausgabe Die Woch Region Trier)* Format Rheinisches Format Papier 42,5 g/m 2** Umfang Grundpreis (4c) Ortspreis (4c) 4 Seiten OPB , ,00 6 Seiten OPB , ,00 8 Seiten OPB , ,00 10 Seiten OPB , ,00 12 Seiten OPB , ,00 Komplettpreise für Druck und Beilegen in Euro zzgl. MwSt. Weitere Umfänge auf Anfrage. * Preise für Teilbelegungen auf Anfrage. ** Unsere Druckmaschine Cortina bietet auch die Möglichkeit, Beilagen mit höherer Papiergrammatur zu drucken. Gerne erstellen wir Ihnen dazu Ihr individuelles Angebot. Sie liefern druckfertige Vorlagen. Die Anlieferung der Druckdaten erfolgt in Absprache mit dem Verlag. Wir drucken im Zeitungsrollenoffset und legen in DIE WOCH bei. Selbstverständlich setzen und erstellen wir Ihnen Ihre Beilage auch gegen Berechnung. Auf Wunsch erfolgt in der belegten Ausgabe ein kostenloser Beilagenhinweis. 11

12 DRUCKERZEUGNISSE IM SONDERFORMAT Alle Preise in Euro zzgl. MwSt. Speziell für Ihren ausgefallenen Werbewunsch bieten wir Ihnen eine Vielfalt an Beilagen-Sonderformaten, die eine hohe Aufmerksamkeit garantieren. Die hochmoderne Produktion auf unserer Druckmaschine Cortina kombiniert mit einer leistungsfähigen Weiterverarbeitung und dem gesamten Know-How eines Zeitungsverlages machen uns zum richtigen Partner für verschiedenste Druckprodukte an Ihrer Seite. Jedes Produkt ist anders. Wir erarbeiten für Sie individuelle Lösungen mit dem größtmöglichen Mehrwert. Beratung und umfassende Kundenbetreuung während aller Auftrags- und Produktionsstufen stehen für uns im Fokus. Wir drucken Ihre Produkte auf Standard- oder hochwertigen Zeitungspapieren oder auf leicht gestrichenen Papieren bis 120 g/m 2 und bieten vielfältige Formatmöglichkeiten. Bei unserem wasserlosen Druckverfahren werden spezielle Offsetfarben eingesetzt, die Ihren Motiven auch ohne Trocknung Glanz und Strahlkraft verleihen und eine hochwertige Optik garantieren. Vervollständigt wird der Druck durch die Möglichkeit, eine leicht glänzende Lackschicht auf die Druckerzeugnisse aufzubringen, wodurch ein exzellenter Abriebschutz und eine hohe Langlebigkeit sichergestellt werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an Sonderformaten. Alle aufgezeigten Formate können samstags in der Gesamtausgabe von DIE WOCH oder in ausgewählten Teilausgaben beigelegt werden. Damit erreichen Sie alle Haushalte im gesamten Verbreitungsgebiet. Beispiel Sonderformat: Die Super-Panorama XXL Schaffen Sie eine extrabreite Plattform für einen großartigen und nachhaltigen Werbeauftritt. Vier beidseitig bedruckte und als Altarfalz geklebte Zeitungsseiten garantieren Ihnen eine hohe Aufmerksamkeit. Der Vordruck wird dem Wochenblatt wie eine Prospektbeilage beigelegt. Fakten: Panoramaseite Innen Format: Rheinisch (Zeitungsformat: 350 x 510 mm) Ausgabe: Gesamt ( Exemplare) Umfang: 8 Seiten Satzspiegel: 325 x 480 mm (Titelseite, Rückseite, Erster Aufklapper) 676 x 480 mm (Panoramaseite Innen) Titel Rückseite Preis: Direktpreis: Grundpreis: Euro, nicht abschlussfähig Euro Beispiel Panorama-Effekt Erster Aufklapper

13 PROSPEKTBEILAGEN Hinweise zur Beschaffenheit von Prospektbeilagen 1. Endformate Mindestformat DIN A6 (148 x 105 mm), Maximalformat 340 x 245 mm, rechtwinklig und formatgleich beschnitten. Rechteckige Form. 2. Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m 2 nicht unterschreiten. Einzelblätter größer als DIN A6 bis DIN A4 müssen ein Papiergewicht von mind. 120 g/m 2 haben. Größere Formate mit einem Papiergewicht von mind. 60 g/m 2 sind auf Endformat DIN A4 zu falzen. 3. Mehrseitige Beilagen Beilagen im Zeitungsformat müssen einen Mindestumfang von vier Seiten haben. 4. Falzarten Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Mitten- oder Wickelfalz verarbeitet sein. Leporello- (Z) und Altarfalz (A) können nicht beigelegt werden. Mehrseitige Prospekte, größer als DIN A5, sollen den Falz immer an der langen Seite aufweisen. 6. Beilagenheftung Drahtrückenheftung ist möglich, die Drahtstärke muss dem Beilagenprodukt angepasst sein. Bei dünnen Beilagen ist auf eine Drahtheftung zu verzichten. Eine Rücken- oder Falzleimung lässt sich besser verarbeiten. 7. Verpackung und Anlieferung Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder sogar feucht gewordene Beilagen sowie Prospekte mit abgeknickten Ecken oder Quetschfalten können nicht in die Zeitung eingesteckt werden. Eine Anlieferung auf stabilen Paletten ist ebenso wichtig. 8. Sonstige Angaben Alleinbelegung und Konkurrenzausschluss können nicht eingeräumt werden. Fehlstreuungen, Doppelbelegungen und Fehlbelegungen sind nicht völlig auszuschließen. Das zumutbare branchenübliche Maß von 3% darf dabei nicht überschritten werden. 5. Angeklebte Produkte z. B. Postkarten, Gutscheine oder Lose müssen grundsätzlich innen eingeklebt und bündig zum Falz oder zum Kopf der Beilage angeklebt sein. Außen aufgeklebte Produkte erzeugen Produktionsstörungen, sind nach Musterüberprüfung und Absprache aber ggf. möglich. Ihr Kontakt zu uns: Tel , Fax oder anzeigen@die-woch.de 13

14 INDIVIDUELLE CROSSMEDIA-KONZEPTE Bei dem Gedanken an Zeitungs- bzw. Wochenblattwerbung haben Sie nur die klassische Anzeige vor Augen? Ihnen fehlen die Vorstellung oder die Ideen, wie Sie ein erfolgreicher Medienpartner vor Ort darüber hinaus unterstützen und Ihnen einen spürbaren Mehrwert bieten kann? Dann fragen Sie uns wir antworten mit Lösungen. Egal ob Sie die Imagewerte Ihrer Marke oder Ihres Unternehmens verbessern, den Abverkauf steigern, Personal rekrutieren, Adressen generieren oder alles auf einmal möchten: Mit individuellen und crossmedialen Konzepten bietet Ihnen das Medienhaus Trierischer Volksfreund noch passgenauere Produkte und Dienstleistungen. Dazu entwickeln wir individuelle Paketangebote, die flexibel so ausgestaltbar sind, dass Ihre Bedürfnisse und Zielsetzungen optimal erfüllt werden können. Das Prinzip: Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine übergeordnete Leitidee, die sich durch verschiedene Medien und Maßnahmen zieht. Durch eine intelligente Verzahnung der uns zur Verfügung stehenden Medien in Print und Online, die passend zu Ihren Zielgruppen ausgewählt werden, schaffen wir eine maximale Aufmerksamkeit bei den Lesern und Online-Usern und treten darüber hinaus in Interaktion mit dem Leser (z.b. mit dem Ziel qualitative Kundendaten zu generieren). Ob Wettbewerb, Gewinnspiel, Leser-Event das Medienhaus bietet Ihnen optimale Möglichkeiten, Marken und Unternehmenswerte erlebbar zu machen und glaubhaft Sympathie und Kundennähe zu vermitteln. Aus diesen Bausteinen erstellen wir Ihnen Ihr individuelles Maßnahmenpaket: ANZEIGEN Trierischer Volksfreund / DIE WOCH PR: THEMENSERIEN Trierischer Volksfreund / DIE WOCH WEITERE PRINTPRODUKTE z.b. Flyer, Plakate Die Leitidee ONLINE Banner & Aktionsseiten aktionsbegleitende FUNKWERBUNG EVENT INTERAKTIV Wettbewerbe, Gewinnspiele Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich individuell beraten. konzepte@volksfreund.de

15 TECHNISCHE ANGABEN Zeitungsformat 350 x 510 mm (B x H), (Rheinisches Format) Satzspiegel 326 x 480 mm (B x H), 1 Seite = mm Spaltenzahl 7 Anzeigenspalten Panorama-Anzeigen 676 mm (15 Anzeigenspalten) x 480 mm (B x H) Spaltenbreiten Anzeigenteil 1 Spalte 44 mm 2 Spalten 91 mm 3 Spalten 138 mm 4 Spalten 185 mm 5 Spalten 232 mm 6 Spalten 279 mm 7 Spalten 326 mm Standardisierung Nach DIN ISO-Standard 12647/3, Zeitungsoffsetdruck Druckverfahren Zeitungsrollenoffset, gedruckt auf manroland COLORMAN, durchgängig 4c Druck Druckform Druckplatte mit 1270 dpi Auflösung Schriftgrößen im Anzeigenteil Fließsatz 7,8 pt = 2,76 mm, kleinster Wert 6 pt = 2,1 mm, Strichbreite minimal positiv 0,1 mm negativ 0,2 mm gerastert 0,5 mm Druckfarbenreihenfolge Cyan, Magenta, Yellow, Schwarz Rasterweite 152 lpi, 60er Raster für s/w und 4c (Zeitungsdruck) Rasterwinklung 15 Cyan, 75 Magenta, 0 Yellow, 135 Schwarz Rasterform elliptisch, Kettenpunktraster Bildaufbau Unbuntaufbau (GCR), Tonwertsumme: C + M + Y + K max. 240 % Bildauflösung mindestens 300 dpi Tonwertzuwachs Tonwertzunahme im Druck: Mittelton (40 %) 26 %, ICC-Profile zu verwendende Profile:,,ISOnewspaper26v4.icc für CMYK und,,isonewspaper26v4_gr.icc für Graustufen Volltondichten im Druck Cyan, Magenta und Yellow: 0,90 Dv, Schwarz: 1.10 Dv Hinweise zu den Druckunterlagen / Datenübertragungen und Dateiformaten Druckunterlagen Satz digitale Anlieferung per ISDN, , CD, DVD, Aufsichtsvorlagen ISDN-Nummern + Leonardo Pro /723/922/923 (24 Std. aktiv) gzm-connect anzeigen-technik@volksfreund.de Fragen zu digitalen Druckunterlagen: Tel /324 Zu jeder Anzeigenübertragung muss ein vollständig ausgefüllter Faxbegleitschein vorliegen. Nur so können wir den korrekten Abdruck Ihrer Anzeige gewährleisten Die Zuordnung Ihrer Datenübertragung erfolgt über den Dateinamen bzw. die SAP-Auftragsnummer (intern) Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 8.00 bis Uhr Sonn-/Feiertag: bis Uhr Wir verarbeiten folgende Dateiarten.pdf,.ps und.eps PDF: Adobe Acrobat Version 4, PDF X3-Standard Postscript: Keine separierten Postscript-Dateien anliefern Alle Schriften in die Postscript-Datei einbetten Wenn möglich Postscript-Level 3 verwenden EPS: Schriften einbetten Kein DCS-Format oder JPEG-Komprimierung verwenden Word, Excel, PowerPoint Offene Word-, Excel- und PowerPoint-Dokumente können und Publisher: nicht originalgetreu wiedergegeben werden Publisher-Dateien können nicht geöffnet werden Generische Daten Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache werden generische Daten verarbeitet 15

16 TECHNISCHE ANGABEN Allgemeine Hinweise Schriften: Bildbearbeitung: Wenn möglich, die Schriften in Kurven (Pfade, Zeichenwege) umwandeln oder in der Datei einbinden, ansonsten müssen die Schriften mitgeliefert werden Bei Typ-1-Schriften Bildschirm- und Druckerfonts mitliefern Keine True-Type-Schriften verwenden Bei Nichteinhaltung dieser Punkte wird eine ähnliche Ersatzschrift verwendet Schwarzweißfotos als Graustufen, Farbfotos als CMYK-Farben, Auflösung ab 300 dpi und höher Strichzeichnungen, Logos / Schriftzüge als Bitmap, Auflösung zwischen 800 und 1200 dpi Keine RGB, LAB oder indizierte Farbe verwenden Keine Grafiken aus dem Internet verwenden Bilddateien für Schwarzweißanzeigen nicht farbig anliefern Dateinamen: Dokumenteigenschaften: Farbproof: Dateinamen müssen den Kundennamen und den Erscheinungstag beinhalten (z. B. Mayer-Reifen_ ) PC-Dateinamenkonvention 8.3 beachten (xxxxxxxx.eps) Bitte legen Sie Ihre Anzeige mit weißem Hintergrund an, damit sie bei Platzierungen auf farbigen Hintergrundseiten korrekt erscheint Dateien ohne Passkreuze anlegen Keinen zusätzlichen Text im Dokument; zusätzliche Informationen bitte nur per Mail/Fax Zusätzlicher Weißrand im Dokument wird automatisch von uns entfernt Es besteht die Möglichkeit, von Ihren Daten gegen Berechnung einen Proof anzufertigen Komprimierungsprogramme: Macintosh: Diskdoubler, Dropstuff, Stuffit PC: Winzip

17 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck einer Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 6. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 7. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umgang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 9. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 10. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrundegelegt. 11. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Der Verlag behält sich vor, Kosten für den Rechnungsversand in Papierform zu berechnen. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Der Auftraggeber kann ein SEPA-Basis Mandat erteilen. Der Einzug der SEPA-Lastschrift erfolgt mit einem Skonto von 2%. 12. Im Fall des SEPA-Lastschriftverfahrens wird der Kunde oder, falls vom Kunden abweichend, der Kontoinhaber nach Erteilung eines Lastschriftmandats (Einzugsermächtigung) über den Betrag und das Fälligkeitsdatum, d.h. über das Datum der zu erfolgenden Lastschrift vorab informiert (sog. Pre-Notification). Die Frist von 14 Tagen vor Fälligkeit für die Versendung der Vorab-Information an den Kunden wird einvernehmlich auf eine Frist für den Zugang der Vorab-Information auf mindestens einen Tag vor Fälligkeit der einzuziehenden Forderung verkürzt. 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 17

18 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 15. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 16. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung nur dann hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche verbreitete Auflage des vergangenen Kalenderjahres wesentlich unterschritten wird. Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu Exemplaren mehr als 20 %, bei einer Auflage bis zu Exemplaren mehr als 15 %, bei einer Auflage bis zu Exemplaren mehr als 10 %, bei einer Auflage über Exemplaren mehr als 5 % beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von der Reduktion der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 17. Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Ansprüche wegen Verlust oder Verzögerungen bei der Aushändigung sind ausgeschlossen. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Zuschriften auf Chiffreanzeigen werden nur bearbeitet, wenn der Absender von außen erkennbar ist. Der Verlag behält sich vor, bei Stückzahlen ab zehn Zuschriften von dem Absender eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs zu berechnen. 18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 20. Der Verlag garantiert auf das Gesamtgebiet einer Ausgabe bezogen eine Haushaltsbelieferung von 95 % der durch Boten zumutbar erreichbaren Haushaltsherdstellen. Preisnachlässe oder Schadensersatzforderungen wegen geringfügiger Verteilungsmängel infolge höherer Gewalt (Streik, Hochwasser, Unfall usw.) sind ausgeschlossen. 21. Die Europäische Kommission stellt eine von ihr betriebene Plattform zur außergerichtlichen Online- Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie im Internet unter odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Mit der Erteilung des Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. b) Unbeschadet der Regelung in Ziffer 8 der allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet der Verlag nicht, wenn er bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigen- und Beilagentexte die geschäftsübliche Sorgfalt anwendet. Er haftet auch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Auftraggeber trägt in diesen Fällen allein die Verantwortung. c) Durch Erteilung eines Anzeigen- und Beilagenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer eventuell erforderlich werdenden Gegendarstellung in gleicher Größe, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bzw. Beilage bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Ebenso sind dabei alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten (Gebühren und Auslagen) vom Inserenten zu übernehmen. d) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. e) Für Die Woch ist ein besonderer Abschluss zu tätigen. Der Werbungstreibende hat rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Kalenderjahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn des Kalenderjahres einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. f) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber- und Markenrechte) besitzt. Der Auftraggeber stellt dem Verlag im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen

19 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. g) Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Medien. h) Wird infolge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens dem Verlag die Erfüllung eines Auftrags unmöglich, so erlischt seine Verpflichtung zur Erfüllung dieses Auftrags. Ein Anspruch auf Schadensersatz steht dem Auftraggeber in diesen Fällen nicht zu. i) Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Abbestellungen bedürfen der schriftlichen Form. Ebenfalls haftet der Verlag nicht für Fehler auf Grund undeutlich geschriebener Aufträge. j) Anzeigen, die zu Ortspreisen disponiert werden, werden Werbungsmittlern nicht provisioniert. Anzeigen von Unternehmen aus dem Verbreitungsgebiet werden Werbungsmittlern provisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt und Texte bzw. Druckunterlagen von ihm frei Haus geliefert werden. k) Ein dem Auftraggeber gewährter Nachlass für Anzeigen in Teilausgaben bzw. Kombinationen oder sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen berechtigt ihn nicht, den gleichen Nachlass für Anzeigen in der Gesamtausgabe zu fordern. l) Bei der Belegung der Teilausgaben bzw. Kombinationen oder sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen ist ein gesonderter Abschluss für die betreffende Ausgabe oder Druckschrift zu tätigen. m) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen. n) Die vom Verlag zur Erstellung des Vertragserzeugnisses hergestellten oder bearbeiteten Zwischenerzeugnisse, insbesondere Daten, Lithos, Druckplatten usw. bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Verlages. Diese unterliegen nicht der Aufbewahrungspflicht für Druckunterlagen. o) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Inserent bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Zulieferungen (auch Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Verlages. p) Für Übermittlungsfehler im Verlaufe von Datenfernübertragungen (z.b. ISDN) sowie für Fehler am Endprodukt, die auf mangelhafte Daten zurückzuführen sind, übernimmt der Verlag keine Haftung. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Gleichwohl ist der Verlag berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Der Auftraggeber versichert, dass weder technischer noch urheberrechtlicher Kopierschutz besteht und stellt den Verlag von allen diesbezüglichen Haftungsrisiken frei. Bei Farbreproduktionen in allen Herstellungsverfahren müssen geringfügige Abweichungen vom Original toleriert werden. Das gleiche gilt für den Vergleich von Andruck und Auflagendruck. Computerausdrucke, Digitalproofs usw. sind nicht farbverbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. q) Bei neu erteilten Abschlüssen können Anzeigen, die vor dem Abschlusstermin erschienen sind, nicht rückwirkend in den Abschluss einbezogen werden. r) Für die Anwendung des Basisabschlusses eines Konzernunternehmens auf Tochter- oder Schwestergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Die Rabatte aus Basisabschlüssen von Konzernunternehmen werden nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. s) Der Ausschluss von Mitbewerbern ist weder bei der Anzeigen- noch bei der Beilagenwerbung möglich. t) Bei Wortanzeigen zählt jedes Wort/jeder Begriff selbständig. Abkürzungen sind zulässig, sofern sie nicht willkürlich sind, sich ein Sinn ergibt, und die Abkürzungen grammatikalisch sowie orthographisch richtig sind. Der Verlag behält sich vor, Änderungen und Einschränkungen zu veranlassen. u) Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen den richtigen Abdruck seiner Anzeigen sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der Veröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. Sonstige Beanstandungen sind, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt, innerhalb vier Wochen nach Rechnungseingang zu erheben. v) Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten, die zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet werden. ( 27, 28 und 33, Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz). Die mit dem Auftrag im Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten dürfen zum Zwecke der Kontaktaufnahme verwendet werden. w) Orthographisch und grammatikalisch gilt in allen Anzeigentexten sowohl die alte als auch die neue Rechtschreibung. Mängelrügen bezüglich alter oder neuer Schreibweise sind ausgeschlossen. x) Der Verlag ist berechtigt, in Die Woch erscheinende Anzeigen in den Online-Dienst des Verlages und ggf. seiner Online-Kooperationspartner einzustellen. Die Anzeigen werden dann automatisch für mindestens 7 Tage in den Online-Diensten veröffentlicht. Der Verlag ist berechtigt, hierfür einen Preisaufschlag zu berechnen. Die Preise in unseren Angeboten sind EUR-Preise. Tritt während der Zeit der Auftragsführung eine Veränderung der Herstellungs- oder Bezugsbedingungen oder eine Preisänderung infolge Verteuerung der Rohstoffe, erhöhter Lohntarife oder sonstiger Kostenerhöhung sowie durch Fälle höherer Gewalt ein, so ist der Verlag berechtigt, in Erfüllung des Vertrages auch einen der Marktlage entsprechenden Preisaufschlag zu berechnen. 19

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