EINGLIEDERUNGSBERICHT LANDKREIS OBERHAVEL 2010

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2 EINGLIEDERUNGSBERICHT LANDKREIS OBERHAVEL 2010 Inhalt: 1... Kurzporträt des Landkreises Oberhavel Vorwort Jahresrückblick Statistische Eckpunkte im Landkreis Oberhavel Organisation des zugelassenen kommunalen Trägers Arbeitsmarktpolitische Strategie und Zielgruppen Darstellung und Bewertung der Eingliederungsmaßnahmen Gesamtübersicht der Förderinstrumente Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt Vermittlungsbudget nach 45 SGB III Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( 46 SGB III) Maßnahmen zur Förderung der Fort- und beruflichen Weiterbildung (FbW) Vermittlungsgutschein (VGS) Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben (TaA) Beschäftigungsbegleitende Leistungen Eingliederungsgutschein für Ältere (EGS) Eingliederungszuschüsse (EGZ) Beschäftigungszuschuss nach 16 e SGB II Einstiegsgeld (ESG) / Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen Beschäftigung schaffende Maßnahmen Förderung der Berufsausbildung Einstiegsqualifizierungen 235 b SGB III Freie Förderung nach 16f SGB II...36 Anlagen: Anlage 1 Budgetplanung 2010 Anlage 2 Arbeitsmarktprogramm 2009 Fortschreibung im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung 2

3 1. Kurzporträt des Landkreises Oberhavel 1.1. Vorwort Seitdem der Landkreis Oberhavel als Optionskommune in der Verantwortung für die Grundsicherung und Vermittlung von arbeitsuchenden Menschen steht, ist die nachhaltige Integration der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den ersten Arbeitsmarkt unser vorrangiges Ziel. In den vergangenen Jahren hat der Bund die arbeitsmarktpolitischen Instrumente des SGB II mehrfach neu geordnet und die Gestaltungsspielräume für die Grundsicherung angepasst. Von diesen Möglichkeiten wurde im Landkreis Oberhavel zweckorientiert Gebrauch gemacht. Bürgernähe und flexibles, am Bedarf des Hilfeempfängers und des Arbeitsmarktes, orientiertes Handeln, kennzeichnet die Aufgabenerfüllung des Landkreises Oberhavel. Als eine von bundesweit 69 optierenden Kommunen ist es unsere Aufgabe, die hier im Landkreis Oberhavel lebenden Langzeitarbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen bedarfsgerecht und zielgerichtet zu unterstützen und zu fördern. Trotz der globalen Finanzkrise und den damit einhergehenden schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist es uns durch die vielfältigen Kontakte zu den regionalen Arbeitgebern in Industrie, Dienstleistung und Landwirtschaft sowie zu den Kommunen gelungen, die hohe Integrationsquote beizubehalten. Das Arbeitsmarktprogramm bestimmte als wesentliches Strategiepapier für den Fachbereich Grundsicherung und Vermittlung für Arbeitsuchende des Landkreises Oberhavel die Aufteilung der Mittel für den Eingliederungsbereich. Nicht alle erwerbslosen Hilfebedürftigen sind unmittelbar in den ersten Arbeitsmarkt integrierbar. Um Vermittlungshemmnisse abzubauen und die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder wieder herzustellen, nutzte man Angebote der öffentlich geförderten Beschäftigung Jahresrückblick Statistische Eckpunkte im Landkreis Oberhavel Im Jahr 2010 konnte sich die positive Entwicklung aus dem Vorjahr fortsetzen. So liegt die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften zum Jahresende nur noch knapp über Im Vergleich dazu waren im Oktober 2006 noch Bedarfsgemeinschaften im Landkreis O- berhavel gemeldet. Die Anzahl der arbeitslosen Personen im Zuständigkeitsbereich des SGB II konnte im Verlauf des Jahres ebenfalls deutlich verringert werden und lag bei etwa unter Berücksichtigung des saisonbedingten Anstiegs zum Jahresende. Während im Jahr 2008 noch insgesamt Stellen auf dem 1. Arbeitsmarkt akquiriert werden konnten, sind es im Jahr 2010 nur noch Stellen. Auf den folgenden Seiten sind wichtige statistische Eckpunkte des Landkreises Oberhavel dargestellt. 3

4 Gegenüberstellung der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im LK Oberhavel (Bundesagentur für Arbeit, T0-Daten) Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez BG (2009) BG (2010) prozentuale Änderung der BG zum Vorjahresmonat -2,35% -1,69% -2,08% -2,99% -3,98% -3,13% -3,34% -3,79% -4,74% -5,98% -6,39% -6,64% prozentuale Änderung der BG zum Vormonat 0,31% 0,55% 0,52% -0,07% -1,41% -0,21% -0,59% -0,76% -1,60% -1,92% -0,98% -0,66% 4

5 Darstellung der Entwicklung der ehb im LK Oberhavel (Bundesagentur für Arbeit, T0-Daten) Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez ehb (2009) ehb (2010) prozentuale Änderung zum Vorjahresmonat -5,34% -4,73% -5,06% -5,97% -6,74% -5,89% -5,92% -6,43% -7,28% -8,36% -8,22% -8,57% prozentuale Änderung zum Vormonat 0,19% 0,31% 0,50% -0,26% -1,46% -0,48% -0,80% -0,84% -1,70% -2,24% -1,35% -0,76% 5

6 Darstellung der ehb in verschiedene Gruppen (Bundesagentur für Arbeit, T0-Daten) Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Frauen unter 25 Jahre bis unter 50 Jahre Jahre und älter Aufgrund einer Datenschätzung in 01/2010 für diesen Monat keine Detaildarstellung möglich! 6

7 Entwicklung der Anzahl der Arbeitslosen im LK Oberhavel (Bundesagentur für Arbeit, Rechtskreis SGB II) Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Anzahl Arbeitslose Anzahl Arbeitslose proz. Änderung Vorjahresmonat -2,87% -6,09% -7,96% -9,56% -9,02% -9,58% -7,87% -6,94% -8,30% -7,06% -6,97% -5,30% proz. Änderung Vormonat 6,15% -4,54% 0,03% -1,53% -2,57% -2,32% -1,40% -1,36% -2,00% -0,47% 3,57% 1,48% 7

8 1.3. Organisation des zugelassenen kommunalen Trägers

9 Fachbereichsleiter Stabsstelle Controlling, Statistik, Systembetreuung Fachdienst Integration und Recht Fachdienstleiter Fachdienst I Fachdienstleiter Fachdienst II Fachdienstleiter Fachdienst III Fachdienstleiter Fachdienst IV Fachdienstleiter Team Fachaufsicht/ Widersprüche Team u 25 Teamleiter: u25-koordinator Team Arbeitsvermittlung Teamleiter I FM ü 25 Teamleiter I FM ü 25 Teamleiter I FM ü 25 Teamleiter I FM ü 25 AGS Teamleiter II FM ü 25 Teamleiter II FM ü 25 Teamleiter II FM ü 25 Teamleiter II FM ü 25 ögb Teamleiter I Leistung Teamleiter I Leistung Teamleiter I Leistung Teamleiter I Leistung Teamleiter I FM u 25 Teamleiter II FM u 25 Aus-, Fort- u. Weiterbildung Teamleiter II Leistung Teamleiter II Leistung Teamleiter II Leistung Teamleiter II Leistung 9

10 2. Arbeitsmarktpolitische Strategie und Zielgruppen Die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Zielstellungen des Landkreises Oberhavel aus dem Arbeitsmarktprogramm 2009 wurden im Jahr 2010 fortgeschrieben: 1. Verbesserung der Eingliederung unter 25-Jähriger, 2. nachhaltige Integration der ehb in den ersten Arbeitsmarkt, 3. Verringerung der Hilfebedürftigkeit, 4. Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit bei der Leistungserbringung, 5. Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, 6. Verzahnung der Arbeitsförderung und Strukturpolitik 7. Sicherung einer bedarfsgerechten Mobilität. Dabei sollten: unter Beachtung gesetzlicher Prioritäten und Konkretisierungen, unter Berücksichtigung und fortlaufender Analyse der regionalen und überregionalen Nachfrageseite, durch permanente Analyse der im Landkreis zu betreuenden ehb, durch Einbindung der Kommunen in den komplexen Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung, durch Nutzung vorhandener Netzwerke, unter optimaler Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Mittel die oben genannten Ziele erreicht werden. Die Arbeitslosenquote im Landkreis Oberhavel sank von 10,6 % im Dezember 2009 auf 9,7 % im Dezember Im Jahr 2010 konnte gegenüber den Vorjahren ein weiterer Rückgang der Anzahl der Hilfebedürftigen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) verzeichnet werden. Die Anzahl der anerkannten Bedarfsgemeinschaften (T0-Daten) betrug im Jahresdurchschnitt und sank damit im Vergleich zum Vorjahr um 3,9 %. Für die Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (T0-Daten) konnte ebenfalls ein Rückgang von auf Personen im Jahresdurchschnitt 2010 verzeichnet werden. Dies entspricht einer Reduzierung von 6,5 %. Auch im Jahr 2010 war es das Hauptziel, die Integration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit oder einer Ausbildung zu fördern und so ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Die Stärkung der Eigenverantwortung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist von zentraler Bedeutung für die Arbeit des Fachbereiches Grundsicherung und Vermittlung für Arbeitsuchende des Landkreises Oberhavel. Es kann nicht jedem ALG-II-Empfänger ein Arbeitsplatz vermittelt werden, aber durch Beratung und gezielte Maßnahmen werden erwerbsfähige Hilfebedürftige nachhaltig gefördert und zielgerichtet auf ihrem Weg in die Erwerbstätigkeit unterstützt. An den Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung, die vorwiegend dem Zweck des Erhalts und der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit erwerbsfähiger Hilfebedürftiger dienen, nahmen im Jahr 2010 monatlich rd Personen teil. 10

11 3. Darstellung und Bewertung der Eingliederungsmaßnahmen Im Jahr 2010 wurden bei den hier aufgeführten Eingliederungsmaßnahmen insgesamt ,85 vom Eingliederungstitel mit einer Höhe von ,00 ausgegeben. Ohne eine Berücksichtigung der Einnahmen entspricht dies einer Auslastung von ca. 86 %. Die Grafik zeigt die prozentuale Verteilung der verausgabten Eingliederungsmittel im Jahr Der mit Abstand höchste Kostenanteil ergibt sich mit 43,0 % aus den Ausgaben für die öffentlich geförderte Beschäftigung. Im Weiteren folgen mit 14,4 % die Ausgaben für Fortund Weiterbildung (FbW) und die für Eingliederungszuschüsse (EGZ) mit 12,5 %. Prozentuale Verausgabung der Eingliederungsmittel ,0% 43,0% 40,0% 35,0% 30,0% 25,0% 20,0% 15,0% 10,0% 10,0% 14,4% 12,5% 8,3% 5,0% 0,0% 4,2% 1,6% 1,5% 0,1% 2,6% 0,9% 0,2% 0,4% 0,0% 0,2% Vermittlungsbudget Leistungen 46 SGB III FbW VGS TaA EGS EGZ BZS nach 16e SGB II ESG ögb Ausbildung Selbständige 16c Einstigesqualifizierung Freie Förderung 16f SGB II Sonstiges TaA = Teilhabe am Arbeitsleben EGS = Eingliederungsgutschein für Ältere ESG = Einstiegsgeld95 VGS = Vermittlungsgutschein Sonstiges = Ausbildungszuschüsse, Eingliederungszuschuss für Neugründung (Nachzahlung), Gutachten 11

12 3.1. Gesamtübersicht der Förderinstrumente Instrumente und gesetzliche Grundlagen Förderinhalt Zielgruppen / Fördervoraussetzungen ggf. Förderdauer Vermittlungsbudget Einzelfallinstrument, mit dem zielgerichtet und bedarfsorientiert die individuellen Hemmnisse behoben werden können 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II i.v.m. 45 SGB III Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 46 SGB III Übernahme der Bewerbungskosten (Kosten für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen). Übernahme der Fahrkosten im Zusammenhang mit Fahrten zur Vermittlung und zu Vorstellungsgesprächen. Zudem soll die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder eines versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisses ermöglicht werden. Dazu gehören die Übernahme der notwendigen Aufwendungen für Fahrkosten, Arbeitsmittel, Umzugskosten und sonstige Kosten. Verbesserung der Eingliederungsaussichten von Arbeitslosen durch Förderung von Maßnahmen der Eignungsabklärung sowie vorbereitende Maßnahmen für die Integration in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den ersten Arbeitsmarkt. Erwerbsfähige Hilfebedürftige und Ausbildungssuchende Erwerbsfähige Hilfebedürftige und Ausbildungssuchende Die Maßnahmen müssen geeignet und angemessen sein, um die Eingliederungsaussichten von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu verbessern. Max. 4 Wochen bei einem Arbeitgeber Max. 8 Wochen bei einem Bildungsträger Förderung der beruflichen Weiterbildung (FBW) 16 Abs. 1 S. 2 SGB II i.v.m SGB III Berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erhalten, erweitern oder der technischen Entwicklung anpassen, einen beruflichen Aufstieg ermöglichen, einen beruflichen Abschluss vermitteln oder zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen - Umschulung Erwerbsfähige Hilfebedürftige für die eine Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder einen fehlenden Berufabschluss zu erlangen. Die Teilnahme an der Weiterbildung muss mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Integration in den ersten Arbeitsmarkt führen. Vor Beginn der Teilnahme muss eine Beratung durch das Fallmanagement erfolgt sein. Der Träger und die Maßnahme müssen gemäß AZWV für die Förderung zugelassen sein. In der Regel modulare Weiterbildung (durchschnittlich 3 bis 6 Monate) Ausnahme: Umschulung bis zu 36 Monate möglich 12

13 Instrumente und gesetzliche Grundlagen Förderinhalt Zielgruppen/ Fördervoraussetzungen ggf. Förderdauer Vermittlungsgutschein (VGS) 16 Abs. 1 S. 2 SGB II i.v.m. 421g SGB III Durch die Inanspruchnahme eines privaten Vermittlers sollen die Eingliederungschancen des arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen verbessert werden. Arbeitnehmer, die nach einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen innerhalb einer Frist von drei Monaten noch nicht vermittelt sind, oder die eine Beschäftigung ausüben oder zuletzt ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ( 260 ff. SGB III) oder als Strukturanpassungsmaßnahme ( i. V. m. 434j SGB III) gefördert wurde. 6 Monate Teilhabe am Arbeitsleben 16 Abs. 1 S.2 SGB II i.v.m SGB III Sicherung der Chancengleichheit von behinderten Menschen durch die Förderung von umfassenden Bildungsangeboten, von allgemeinen sowie besonderen Leistungen wie z.b. Eingliederungszuschüsse, Trainingsmaßnahmen, Übernahme von Teilnahmekosten gem. 109 u. 111 SGB III. Erwerbsfähige Hilfebedürftige deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist, i. S. d. 2 Abs. 1 SGB IX. Eingliederungszuschüsse (EGZ) 16 Abs. 1 S. 2 SGB II i. V. m. 217 ff., 421 f, o und p SGB III Mit dieser Förderung wird einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit multiplen Vermittlungshemmnissen die Chance geboten, seine Wiedereingliederungsaussichten durch Zahlung eines Zuschusses an den Arbeitgeber zu verbessern. Vermittlungshemmnisse, die in der Person des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen liegen, die Einstellung muss in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer mindestens 15-stündigen Wochenarbeitszeit erfolgen. i.d.r. 6 Monate mit 30% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes Eingliederungsgutschein für Ältere gemäß 16 Abs. 1 i.v.m. 223 SGB III Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können einen Gutschein über einen Eingliederungszuschuss erhalten Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und länger als 12 Monate beschäftigungslos sind 12 Monate 13

14 Instrumente und gesetzliche Grundlagen Förderinhalt Zielgruppen/ Fördervoraussetzungen ggf. Förderdauer Beschäftigungsschaffende Maßnahmen: a) Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE 1 und MAE 2) gem. 16 d SGB II b) Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE 3) gem. 16 d SGB II Ältere aktiv in Arbeit c) Arbeitsgelegenheiten bei Trägern im öffentlichen Gemeinwesen gem. 16d SGB II MAE 1 und MAE 2 Einsatzfelder müssen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. MAE- Einsatzfelder befinden sich im Bereich öffentlicher Aufgaben, auf kommunalen Flächen sowie in Sport-, Senioren- und Kulturvereinen oder kirchlichen bzw. sozialen Einrichtungen. Eingliederung von ehb, die das 58. Lebensjahr vollendet haben. Einsatzfelder müssen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. MAE-Einsatzfelder befinden sich im Bereich öffentlicher Aufgaben, auf kommunalen Flächen sowie in Sport-, Senioren- und Kulturvereinen oder kirchlichen bzw. sozialen Einrichtungen. Schwerpunkt sind beratende, steuernde, konzeptionelle Tätigkeitsfelder, die neben einer gezielten arbeitsmarkt-integrativen Komponente die soziale Infrastruktur des LK OHV ergänzen, kommunale Beschäftigungsinitiativen unterstützen und Eigeninitiative sowie die soziale Integration von Hilfeempfängern fördern. MAE 1 und 2: Erwerbsfähige Hilfebedürftige, bei denen die Beschäftigungsfähigkeit erhalten oder wiedererlangt werden soll. MAE 1: Arbeitsgelegenheit ohne Qualifizierungsanteil mit einer Mehraufwandsentschädigung. Die Förderdauer beträgt in der Regel 12 Monate. MAE 2: Arbeitsgelegenheit mit Qualifizierungsanteil mit einer Mehraufwandsentschädigung. Die Förderdauer beträgt in der Regel 6 Monate. Erwerbsfähige Hilfebedürftige über 58 Jahre. Die Förderdauer beträgt in der Regel 12 Monate Erwerbsfähige Hilfebedürftige, bei denen die Beschäftigungsfähigkeit erhalten oder wiedererlangt werden soll. Die Förderdauer beträgt 12 Monate. d) Entgeltvariante in Form der Arbeits- und Qualifizierungsprojekte 16d SGB II Gefördert werden Beschäftigungsverhältnisse bei einem Projektträger in Kooperation mit klein- und mittelständischen Unternehmen. Erwerbsfähige Hilfebedürftige über 25 Jahre und unter 25 Jahre; insbesondere auch Alleinerziehende. 12 Monate Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II i.v.m. 241 Abs. 2 SBG III Stellt eine Berufsausbildung dar, in der ein Bildungsträger sowohl für die fachtheoretische als auch für die fachpraktische Unterweisung verantwortlich ist. Hierbei sind die gültigen Ausbildungsordnungen und regelungen der entsprechenden Ausbildung anzuwenden. Praktika ergänzen und unterstützen die fachpraktische Unterweisung. Jugendliche und junge Erwachsene, die noch nicht 25 Jahre alt sind und eine berufsvorbereitende Maßnahme (BvB) mindestens 6 Monate erfolgreich absolviert haben. 2 bis 3,5 abhängig von dem gewählten Ausbildungsberuf 14

15 Instrumente und gesetzliche Grundlagen Förderinhalt Zielgruppen/ Fördervoraussetzungen ggf. Förderdauer Ausbildungsbegleitende Hilfe (abh) 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II i.v.m. 241 SGB III Stellt eine zusätzliche fachtheoretische und fachpraktische Unterstützung während der Berufsausbildung dar, welche über den ausbildungsüblichen Inhalt hinausgeht. Auszubildende, deren erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung unsicher scheint. Beginnt frühestens mit Beginn der Ausbildung und endet spätestens sechs Monate nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Instrumente und gesetzliche Grundlagen Förderinhalt Zielgruppen/ Fördervoraussetzungen ggf. Förderdauer Einstiegsqualifikation 16 Abs.1 Satz 2 SGB II i.v.m. 235 b SGB III Betriebliches Praktikum in dem Grundkenntnisse für einen anerkannten Ausbildungsberuf erworben werden, mit dem Ziel der Integration in Ausbildung. Erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 Jahre (mit abgeschlossener Schulpflicht ohne Ausbildung). Mindestens 6 bis maximal 12 Monate. Beschäftigungszuschuss für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen 16 e SGB II Menschen, die auf absehbare Zeit keine Chancen haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu finden, soll eine längerfristige bzw. dauerhafte Perspektive zur Teilnahme am Erwerbsleben eröffnet werden Erwerbesfähige Hilfebedürftige, die neben der Langzeitarbeitslosigkeit mindestens zwei weitere Vermittlungshemmnisse aufweisen, durch die die Erwerbsmöglichkeiten besonders schwer beeinträchtigt sind Befristete Förderung (erste Förderphase): bis zu 24 Monate; Unbefristete Förderung (zweite Förderphase) unbefristete Förderung, wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten 24 Monate ohne die Förderung nicht möglich ist. Einstiegsgeld (ESG) gem. 16b SGB II Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die arbeitslos sind, bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld gewährt werden. Erwerbsfähige Hilfebedürftige Höchstens 24 Monate; Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes unter Berücksichtigung der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen gem. 16c SGB II Gewährung von Zuschüssen und Darlehen für die Beschaffung von Sachgütern, die für die Ausübung der selbst. Erwerbstätigkeit notwendig sind, unter Zuhilfenahme einer Einschätzung durch eine fachkundige Stelle. Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die eine hauptberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben oder aufnehmen Zuschüsse dürfen einen Betrag von 5.000,00 EURO nicht überschreiten. 15

16 Instrumente und gesetzliche Grundlagen Förderinhalt Zielgruppen/ Fördervoraussetzungen ggf. Förderdauer Freie Förderung gem. 16f SGB II Erweiterung bestehender Eingliederungsleistungen durch freie Leistungen, sofern keine bestehende Eingliederungsleistungen umgangen oder aufgestockt werden. Erwerbsfähige Hilfebedürftige Ohne Einschränkung Ausbildungsbonus 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II i.v.m. 421 r SGB III Stellt einen Zuschuss für Arbeitgeber dar, die zusätzlich betriebliche Ausbildung für besonders förderungsbedürftige Auszubildende schafft. Besonders förderungsbedürftige Jugendliche sind Auszubildende, die bereits im Vorjahr oder früher die allgemein bildende Schule verlassen haben und sich bereits zu diesem Zeitpunkt erfolglos um eine Ausbildung beworben haben und einen Hauptschulabschluss oder keinen Schulabschluss haben oder lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind. Einmaliger Zuschuss in Höhe von 4000, ,00 in Abhängigkeit von der Ausbildungsvergütung. Instrumente und gesetzliche Grundlagen Anspruch auf Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II i.v.m. 61a SGB III Förderinhalt Zielgruppen/ Fördervoraussetzungen ggf. Förderdauer Stellt die Möglichkeit dar, im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme auf einen nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereitet zu werden. Gefördert werden Jugendliche, die zu diesem Zeitpunkt noch keine Ausbildungsreife aufweisen. Regelförderdauer 10 Monate (max. 18 Monate) 16

17 3.2. Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt Vermittlungsbudget nach 45 SGB III Im Jahr 2010 wurden insgesamt in Bedarfsgemeinschaften Leistungen für die Anbahnung bzw. Aufnahme einer Arbeit bzw. Ausbildung bewilligt, die sich gemäß der folgenden Übersicht verteilen: Anzahl der BG s mit einer Leistung aus dem Vermittlungsbudget nach 45 SGB III Anb-Arbeit_D Anb-Arbeit_Euro Anb-Ausb_D Anb-Ausb_Euro Auf-Arbeit_D Auf-Arbeit_Euro Auf-Ausb_D Anb-Arbeit_D Anb-Arbeit_Euro Anb-Ausb_D Anb-Ausb_Euro Auf-Arbeit_D Auf-Arbeit_Euro Auf-Ausb_D = Anbahnung einer Arbeitsaufnahme in Deutschland = Anbahnung einer Arbeitsaufnahme im Ausland (EU, EWR oder Schweiz) = Anbahnung einer Ausbildung in Deutschland = Anbahnung einer Ausbildung im Ausland (EU, EWR oder Schweiz) = Arbeitsaufnahme in Deutschland = Arbeitsaufnahme im Ausland (EU, EWR oder Schweiz) = Aufnahme einer Ausbildung in Deutschland Die durchschnittlich entstandenen Kosten für die einzelnen Teilleistungen je geförderter Bedarfsgemeinschaft im Jahr 2010 sind im folgenden Diagramm dargestellt. Durchschnittliche Kosten je geförderter BG aus dem Vermittlungsbudget nach 45 SGB III 2.000, , , , , , ,00 800,00 600,00 470,60 625,24 400,00 311,61 200,00 114,82 131,29 121,09 0,00 Anb-Arbeit_D Anb-Arbeit_Euro Anb-Ausb_D Anb-Ausb_Euro Auf-Arbeit_D Auf-Arbeit_Euro Auf-Ausb_D 17

18 Von den Gesamtkosten entfallen 42,8 % auf Leistungen zur Anbahnung einer Arbeit bzw. Ausbildung und 57,2 % auf Leistungen zur Aufnahme einer Arbeit bzw. Ausbildung. Prozentualer Anteil der Kosten für Anbahnung oder Aufnahme einer Arbeit an den Gesamtkosten 42,8% 57,2% Anb-Arbeit/Ausb Auf-Arbeit/Ausb Bewertung: Mit dem Eingliederungsinstrument Vermittlungsbudget werden die Leistungen zur Unterstützung der Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses bzw. die Unterstützung der Aufnahme einer Arbeit gefördert. Es ist ein Instrument, mit dem verschiedenartige und dennoch individuell auf den Einzelfall des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen abgestimmte Hilfestellungen zum Abbau von Vermittlungshemmnissen gefördert werden können. Dieses erfolgreiche Instrument wird umfassend für alle Zielgruppen der nicht selbständig Beschäftigten eingesetzt. 18

19 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( 46 SGB III) Im Jahr 2010 wurden insgesamt 883 Bedarfsgemeinschaften im Rahmen von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in Einzelfallentscheidung gefördert, die sich gemäß der folgenden Übersicht verteilen: Anzahl der in Einzelfallentscheidung geförderten BG s mit einer Leistung nach 46 SGB III MAbE AG MAbE 1 MAbE 2 MAbE 3 MAbE 4 MAbE 5 MAbE Kombi MAbE 1 = Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt 46 Abs. 1 Nr. 1 MAbE 2 = Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen 46 Abs. 1 Nr. 2 MAbE 3 = Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung 46 Abs. 1 Nr. 3 MAbE 4 = Heranführung an eine selbständige Tätigkeit 46 Abs. 1 Nr. 4 MabE Kombi = Kombinationsleistung 46 Abs. 1 MAbE AG = Maßnahme zur Aktivierung und Eingliederung (beim Arbeitgeber) Die Verteilung der Förderungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach Einzelfallentscheidung sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Ein Großteil der Einfallentscheidungen betrifft die so genannten Trainigsmaßnahmen beim Arbeitgeber (27 %). Der Arbeitgeber hat hierbei maximal 4 Wochen Zeit, die Eignung des Arbeitnehmers für eine geplante Stellenbesetzung zu testen. Kosten entstehen hierbei i.d.r. durch Fahrkosten oder Arbeitsbekleidung. Den Kosten stehen bei diesem Eingliederungsinstrument jedoch auch häufige Übernahmen in ein SV-pflichtiges Arbeitsverhältnis gegenüber. 19

20 Prozentuale Verteilung der BG s mit einer Förderung nach 46 SGB III in Einzelfallentscheidung 4% 6% 0% 2% 27% 23% 38% MAbE AG MAbE 1 MAbE 2 MAbE 3 MAbE 4 MAbE 5 MAbE Kombi Im Rahmen von Gruppenmaßnahmen wurden Teilnehmerplätze geschaffen, die sich wie folgt auf die verschiedenen Maßnahmearten verteilen: Prozentuale Verteilung der Teilnehmerplätze mit einer Förderung nach 46 SGB III als Gruppenmaßnahme 184; 14% 492; 38% 629; 48% MAbE 1 MAbE 2 MAbE Kombi_Träger Bewertung: Aus der Vergangenheit ist bekannt, dass bei der Eingliederung von so genannten marktnahen Kunden und Marktkunden ein zeitlich längerer, ganzheitlicher Ansatz für den Abbau von bestehenden Vermittlungshemmnissen und zur Integration in den 1. Arbeitsmarkt erforderlich 20

21 ist. Durch die im Jahr 2009 ausgeschriebene Gruppenmaßnahme Coaching und Vermittlung mit der Fortführung im Jahr 2010 wurde dem Rechnung getragen. Die entsprechenden Auftragnehmer bei der Maßnahme Coaching und Vermittlung waren mit den ausgeschriebenen Losgrößen gefordert, die Teilnehmer jeweils insgesamt 9 Monate - unter Einbeziehung der Bedarfsgemeinschaften - zu betreuen und in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Fortgeführt wurde gleichfalls die gemäß 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 46 SGB III ausgeschriebene Maßnahme Bewerbungscoaching mit Praktikum. Das Element Bewerbungstraining mit Praktika zu koppeln, um die Leistungsfähigkeit, praktischen Kenntnisse und Erfahrungen etc. der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu ermitteln und sofern möglich den so genannten Klebeeffekt zu nutzen, erwies sich als zielführend. Auch im Jahr 2010 wurde die Annahme des Landkreises bestätigt, dass einige Praktikanten im Rahmen ihres Praktikums bei dem entsprechenden Arbeitgeber einen so nachhaltigen Eindruck hinterlassen, dass der Praktikant über die Erstbewerbung und die abgeleistete Tätigkeit hinaus unmittelbar eingestellt wurde. Der Ursprung der dritten Maßnahme lag ebenfalls im Jahr Zur Unterstützung und in Ergänzung der Tätigkeit des Fallmanagements konzipierte der Fachbereich die Maßnahme Checkpoint. Im Jahr 2010 wurde die Verlängerungsoption dazu ausgeübt. Aufgrund der hohen Fallzahlen des Fallmanagements und der dadurch beschränkten Kontaktdichte ist ein qualitativ hochwertiges Profiling nur begrenzt möglich. Daher wurde für die Teilnehmer durch den Auftragnehmer ein persönlicher, zertifizierter Kompetenzcheck durchgeführt. Die Teilnehmer erhielten in 3 Präsenzwochen die Möglichkeit, sich aktiv mit ihren Voraussetzungen, Potentialen und Möglichkeiten auseinander zu setzen und sich selbstkritisch zu reflektieren. Es wurde festgestellt, dass sich das eingesetzte KODE X- Kompetenzcheckverfahren - ursprünglich nur in Unternehmen zur betrieblichen Kompetenzentwicklung der Mitarbeiterschaft eingesetzt - auch sehr gut für die Arbeit mit Langzeitarbeitslosen eignet. Mit der Maßnahme gelang es, für jeden Teilnehmer eine fundierte Prognose zur Berufseignung (Qualifikationen, Fähigkeiten und Vermittlungshemmnisse) zu erstellen, die dem Fallmanagement in Form eines Gutachtens als Arbeitsgrundlage mit entsprechenden Handlungsempfehlungen (Eingliederungsinstrumenteneinsatz) dienen wird. Neu ausgeschrieben wurde im Jahr 2010 eine Maßnahme Bewerbungstraining mit der Gesamtanzahl von 320 Teilnehmerplätzen. Hier werden mit den Teilnehmern klassisch Bewerbungsunterlagen erstellt, Bewerbungsstrategien entwickelt etc. bis hin zur konkreten Bewerbung auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt innerhalb ihrer Verweildauer. Auf der Grundlage des Arbeitsmarktprogramms wurden als vermittlungsunterstützende Leistungen und Aktivierungsangebote nach 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 46 ff. SGB III sechs Gruppenmaßnamen für die unter 25-Jährigen ausgeschrieben, welche in 2010 endeten bzw. in 2011 enden werden. Ausgehend von den positiven Erfahrungen aus den vergangenen Jahren wurde bei der Eingliederung von Jugendlichen mit multiplen Vermittlungshemmnissen vor der Integration in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zunächst eine Stabilisierung und Aktivierung vorgeschaltet. Bei diesen Maßnahmen zur Stabilisierung und Aktivierung waren die entsprechenden Auftragnehmer gefordert, jeweils 6 Monate unter Einbeziehung des sozialen Umfelds sowie aufsuchender Sozialarbeit die Teilnehmer zu betreuen und auf eine BvB vorzubereiten bzw. zunächst eine geregelte Alltagsstruktur zu vermitteln. Weiterhin erwies es sich als zielführend, Maßnahmen mit Inhalten zur passgenauen Integration und direkten Vorbereitung auf den Ausbildungsmarkt neben der Berufsvorbereitung zu installieren. Hierbei wurden Eignungen, Leistungsfähigkeit und praktische Erfahrungen der Teilnehmer ermittelt und vertieft. 21

22 In logischer Konsequenz wurden Maßnahmen zur direkten Integration in den Arbeitsmarkt durchgeführt, wobei Praktika sowie flankierende Nachbetreuung bei erfolgreicher Vermittlung zentrale Maßnahmebestandteile für die Teilnehmer darstellten. Zusätzlich wurde im Rahmen des Sofortangebots nach 15a SGB II ein Profilingcenter zur Durchführung von qualitativ hochwertigen Profilings konzipiert. Dabei erhielten die Teilnehmer in einer Verweildauer von jeweils 4 Wochen die Möglichkeit, sich aktiv mit ihren Voraussetzungen und Potenzialen auseinander zu setzen sowie sich selbstkritisch zu reflektieren. Für den Komplex Berufsorientierung mit integrierten Eignungsfeststellungen wurde eine Maßnahme mit Fokus auf das Bauhandwerk durchgeführt, die sich mit einer Verweildauer von 2 Wochen und anschließender Vermittlung in Praktika oder Ausbildungsverhältnisse als äußerst effektiv erwies Maßnahmen zur Förderung der Fort- und beruflichen Weiterbildung (FbW) Im Jahr 2010 wurden für insgesamt Bedarfsgemeinschaften Leistungen im Rahmen von Maßnahmen der Fort- und beruflichen Weiterbildung bewilligt. Die verschiedenen Leistungsarten gemäß 77 ff SGB II verteilen sich wie folgt: Anzahl der BG s mit einer Leistung für Fort- und Weiterbildung nach 77 SGB III FbW_Lk FbW_Fk FbW_U/V FbW_Ki FbW_Lk FbW_Fk FbW_U/V Fbw_Ki = Lehrgangskosten bei einer FbW = Fahrkosten bei einer FbW = Kosten für Unterkunft/Verpflegung bei einer FbW = Kinderbetreuungskosten bei einer FbW Die durchschnittlich pro Förderung entstandenen Kosten sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. 22

23 Durchschnittliche Kosten je BG mit einer Leistung für Fort- und Weiterbildung nach 77 SGB III 3.500, , , , , , , ,00 500,00 370,30 483,85 0,00 FbW_Lk FbW_Fk FbW_U/V FbW_Ki Innerhalb der für den Bereich FbW ausgegebenen Eingliederungsmittel entfällt der Hauptanteil mit 88,8 % auf die Lehrgangskosten. Weiterhin entfallen 11,2 % auf Kosten, die im Zuge der FbW zusätzlich entstehen (meist Fahrkosten). Prozentuale Kostenverteilung der Leistungen zur Fort- und Weiterbildung nach 77 SGB III 9,1% 0,5% 1,6% 88,8% Bewertung: FbW_Lk FbW_Fk FbW_U/V FbW_Ki Die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) gemäß 16 Abs.1 SGB II i.v.m. 77 ff. SGB III orientiert sich am Ziel der beruflichen Wiedereingliederung. Im Vordergrund aller Bemühungen steht in der Regel die sofortige Arbeitsaufnahme der geförderten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. 23

24 Als erfolgreich können für das Jahr 2010 in konkreter Zusammenarbeit mit Arbeitgebern konzipierte Maßnahmen mit so genannten Einstellungszusagen hervorgehoben werden. Hier sind zu nennen: Fachkraft für Museumsaufsicht Zusammenarbeit mit der Fa. Dussmann Fachkraft für Sicherheit (IHK-Abschluss) für den dt. Bundestag Zusammenarbeit mit der Fa. Piepenbrock Fortbildung zum Hauswart Zusammenarbeit mit der Fa. Immobilienservice Deutschland GmbH Schweißerausbildung in verschiedenen Verfahren Zusammenarbeit mit der Fa. FWV Fahrzeugbau Hennigsdorf GmbH Einen weiteren Schwerpunkt bildeten drei Maßnahmen im Pflegebereich, bei denen am Arbeitsmarkt eine sehr große Nachfrage an qualifizierten Fachkräften besteht. Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses wurde für 12 Teilnehmer im Rahmen der beruflichen Weiterbildung gefördert. Weiterhin wurde im Jahr 2010 eine prokjektorientierte Berufsfeldmaßnahme für Betreuungskunden durchgeführt. Zur Gruppe der Betreuungskunden zählen im Landkreis Oberhavel Personen, bei denen marktgängige Qualifikationen fehlen, Motivationsmängel, massive soziale, psychosoziale oder gesundheitliche Probleme oder anderweitige Vermittlungshemmnisse vorliegen. Dem Vermittlungshemmnis fehlende Mobilität insbesondere den von Arbeitgebern in vielen Berufen geforderten Besitz des Führerscheins Klasse C wurde über die Kombination der berufsbezogenen Maßnahmen mit gleichzeitigem Erwerb des Führerscheins begegnet. Da im Rahmen des Bildungsgutscheinverfahrens an die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nur der Hinweis auf solch zielführende Maßnahmen Wahlrecht des weiterbildungsberechtigten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, vgl. dazu 77 Abs. 4 Satz 3 SGB III - gegeben werden kann, ist die Chance auf möglicherweise noch bessere Integrationserfolge gesetzlich leider begrenzt. Entsprechend der speziellen Einzelbedarfe der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wurden durch das Fallmanagement neben diesen insgesamt 16 Gruppenmaßnahmen mehrere Weiterbildungen bewilligt. Im Jahr 2010 wurden für diesen Gesamtbereich ,12 verausgabt. Dies entspricht 14,4 % der Gesamtausgaben für Eingliederungsleistungen des Jahres Vermittlungsgutschein (VGS) Im Jahr 2010 wurden insgesamt Vermittlungsgutscheine ausgereicht bzw. aus 2009 von der Gültigkeit her übernommen. Letztendlich wurden 261 Bedarfgemeinschaften im Jahr 2010 mit mindestens einem teilweise eingelösten Vermittlungsgutschein gefördert. Bewertung: Der Vermittlungsgutschein ist ein erfolgreich eingesetztes Förderinstrument zur Eingliederung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in den Arbeitsprozess. Bei der Ausreichung des Vermittlungsgutscheines wird entsprechend der persönlichen Voraussetzungen, insbesondere des Grades einer Schwerbehinderung, die Leistung angepasst. Somit konnten die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen noch zielgerichteter bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt unterstützt werden. Obwohl die Zahl der ausgegebenen Vermittlungsgutscheine leicht rückläufig ist, nahm die Zahl der eingelösten Vermittlungsgutscheine zu. Somit hat sich im Jahr 2010 weiterhin bestätigt, dass der Vermittlungsgutschein ein angemessenes Eingliederungsinstrument einer zielorientierten Förderung ist. 24

25 Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben (TaA) Im Jahr 2010 wurden insgesamt 27 Bedarfsgemeinschaften mit Leistungen im Zusammenhang mit der Teilhabe am Arbeitsleben gefördert. Insgesamt wurden hierfür Mittel in Höhe von ,07 aufgewandt. Bewertung: Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist ein sehr kostenintensives Förderinstrument. Das Förderinstrument dient insgesamt zur Förderung von umfassenden Bildungsangeboten für erwerbsfähige Hilfebedürftige, deren Teilhabe am Arbeitsleben beeinträchtigt und eine Neuorientierung in der Berufswegeplanung erforderlich ist Beschäftigungsbegleitende Leistungen Eingliederungsgutschein für Ältere (EGS) Im Jahr 2010 erhielten insgesamt 4 Bedarfsgemeinschaften eine Leistung im Rahmen eines Eingliederungsgutscheins für Ältere. Die Kosten für die eingelösten Eingliederungsgutscheine beliefen sich auf , Eingliederungszuschüsse (EGZ) In 2010 wurden.877 geförderte Bedarfsgemeinschaften registriert. Mit rd. 61 % liegt der Anteil der Bewilligungen von Eingliederungszuschüssen für Personen zwischen 25 und 50 Jahre von allen Bewilligungen am höchsten. Die durchschnittlichen Kosten je geförderter Bedarfsgemeinschaft im Jahr 2010 sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Durchschnittliche Kosten je BG mit Förderung durch die verschiedenen Arten eines Eingliederungszuschusses 9.000, , , , , , , , , , , , , , ,00 - EGZ EGZ A 50 EGZ SB 24 EGZ SB 36 EGZ U 25 EGZ-BR 25

26 Die Verteilung der geförderten Bedarfsgemeinschaften mit den verschiedenen Arten der Eingliederungszuschüsse ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Anzahl der BG s mit einer Leistung der verschiedenen Arten von Eingliederungszuschüssen EGZ EGZ A 50 EGZ SB 24 EGZ SB 36 EGZ U 25 EGZ-BR EGZ EGZ A50 EGZ-SB 24 EGZ SB 36 EGZ U25 EGZ BR = Eingliederungszuschuss bis 50 Jahre = Eingliederungszuschuss älter als 50 Jahre = Eingliederungszuschuss für behinderte Menschen (2) SGB III = Eingliederungszuschuss für schwerbehinderte Menschen - 219, 421f (2) SGB III = Eingliederungszuschuss unter 25 Jahre = Eingliederungszuschuss für Berufsrückkehrer Innerhalb der Ausgaben von ,01 für EGZ ergibt sich folgende Kostenverteilung: Prozentuale Kostenverteilung auf die Arten der Eingliederungsleistungen 6% 2% 10% 0% 50% 31% EGZ EGZ A 50 EGZ SB 24 EGZ SB 36 EGZ U 25 EGZ-BR 26

27 Bewertung: In 2010 wurden 1001 Anträge auf Eingliederungszuschüsse gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr (1.198 Anträge) ist somit ein Rückgang von ca. 17 % zu erkennen. Von den 1001 Anträgen konnten 557 Anträge bewilligt werden. 444 Anträge mussten abgelehnt werden oder es kam keine Einstellung zustande. Gründe dafür sind: zu hohe Fördererwartungen seitens des Arbeitgebers Vorbeschäftigung beim beantragenden Arbeitgeber nicht förderfähige Anträge (Lohn- und Gehaltsvorstellungen des Arbeitgebers sind zu gering) keine Minderleistung erkennbar oder kein Leistungsbezug fehlende Mitwirkung bei der Antragsstellung Der Anteil der Bewilligungen in der Personengruppe der jährigen stellt mit einem Anteil von 66 % (= 367 Fälle) die Hauptgruppe dar. Dies spiegelt sich auch bei der Darstellung der Gesamtkosten wieder. Im Vergleich zum Vorjahr (56 %) ist hier ein Anstieg der Förderfälle um 10 % zu verzeichnen. Gleichzeitig ist erkennbar, dass mit 93 bewilligten Anträgen, das entspricht einem Anteil von 17 % (Vorjahr 22%), ein hoher Gesamtkostenanteil bei den über 50-jährigen Personen vorliegt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in dieser Personengruppe die Förderdauer mindestens 12 Monate bis max. 36 Monate mit einer Förderung nicht unter 30 % bis max. 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes beträgt. Seit der Einführung dieses Förderinstruments ist weiterhin zu verzeichnen, dass von Arbeitgebern freie Arbeitsstellen für diese Personengruppe gemeldet werden. Gründe dafür sind: Qualifikationen und Berufserfahrungen werden von Arbeitgebern gesucht höherer Arbeitseinsatz, Anpassungsfähigkeit und geringerer Arbeitsausfall bei älteren Arbeitnehmern Nutzung der erhöhten und verlängerten Förderung durch die Arbeitgeber Auffallend sind die hohen Kosten je Bewilligung beim Eingliederungszuschuss für Schwerbehinderte. Zur möglichst langfristigen Eingliederung sieht der Gesetzgeber eine Mindestförderung von 12 Monaten nicht unter 30 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes vor. Die Förderung kann je nach Schwere der Behinderung bei besonders betroffenen Schwerbehinderten altersabhängig bis zu 96 Monate mit 70 % Förderung ausgedehnt werden. Das spiegelt sich in den Kosten wieder. Auch die Personengruppe ab 50 Jahre beteiligt sich aufgrund der verlängerten und erhöhten Förderung mit hohen Kosten. Ohne diese Fördermöglichkeit hätte diese Personengruppe aber vermutlich nur geringe Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt. Im Jahr 2010 wurden in dieser Zielgruppe 24 Anträge (4 %) bewilligt. Der Eingliederungszuschuss stellt ein aktives Instrument zur Eingliederung in Arbeit dar. Es muss festgestellt werden, dass im Jahr 2010 die Vermittlungshemmnisse bei den Eingliederungen weiter zugenommen haben. Bürger mit geringeren Hemmnissen konnten bereits in den 1. Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Verblieben sind die Arbeitnehmer mit zunehmend hohem Eingliederungserfordernis und zunehmend schwerer werdender Vermittelbarkeit in Arbeit. Das macht sich in der Notwendigkeit einer höheren und längeren Förderung bemerkbar und führt zwangsläufig zur Kostensteigerung. Bei der Bewertung des EGZ U25 sind ebenfalls zunehmende Vermittlungshemmnisse und steigende Eingliederungserfordernisse festzustellen. Fehlende Schul- und/oder Berufsabschlüsse und geringe Berufserfahrungen traten in 2010 vermehrt auf. Der Anteil der Eingliederungen beträgt hier 13 % (= 73 Fälle). 27

28 Im Jahr 2010 wurden für diesen Gesamtbereich ,01 verausgabt. Dies entspricht 12,5 % der Gesamtausgaben für Eingliederungsleistungen im Jahr Beschäftigungszuschuss nach 16 e SGB II Im Rahmen einer Förderung als Beschäftigungszuschuss wurden in 2010 insgesamt 64 Personen bezuschusst. Hiervon sind mit 59 Förderfällen die Mehrzahl (92 %) zeitlich befristet. In einer unbefristeten Langzeitförderung befinden sich 5 Förderfälle. Im Jahr 2010 wurden für den Beschäftigungszuschuss insgesamt ,13 verausgabt. Anzahl und Anteil der Förderungen nach 16e SGB II 5; 8% 59; 92% befristete Teilnehmer unbefristete Teilnehmer Bewertung: Die Leistungen zur Beschäftigungsförderung, welche ausschließlich für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige mit mehreren Vermittlungshemmnissen vorgesehen sind, die nachweislich unter Einsatz aller vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente auf absehbare Zeit nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können, werden im Landkreis Oberhavel seit April 2008 umgesetzt. Im Jahr 2010 wurden insgesamt 64 Personen mit einem Beschäftigungszuschuss gefördert. Allerdings lässt sich die Tendenz erkennen, dass die Nachfrage nach diesem Förderinstrument rückläufig ist. So wurden in 2009 noch 28 Anträge auf Beschäftigungszuschuss neu bewilligt, in 2010 nur noch 10 Anträge. Gründe hierfür sind vor allem, dass von Arbeitgebern vermehrt arbeitsmarktnahe, qualifizierte und erfahrene Bewerber gesucht und benötigt werden. Auch bei den Verlängerungen der befristeten ersten Förderphase lässt sich ein Rückgang von 31 befristeten Weiterbewilligungen in 2009 auf 14 im Jahr 2010 verzeichnen. Insgesamt wurden in 2010 nur 6 Förderfälle unbefristet verlängert. Dies zeigt, dass der Mehrzahl der Personen, aufgrund der durch die Beschäftigung erreichten persönlichen Stabilisierung und der Erlangung von fachlichen Qualifikationen, wieder die Möglichkeit eröffnet wurde, trotz der schwierigen Ausgangslage in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzumünden. 28

29 Dass die Förderung je nach Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bis zu 75% des Arbeitsentgeltes betragen kann, spiegelt sich auch in den angefallenen hohen Kosten wieder. So wurden für den Beschäftigungszuschuss 2,6 % des Eingliederungstitels des Jahres 2010 ausgegeben Einstiegsgeld (ESG) / Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen Im Jahr 2010 lagen 153 Förderungen einer Bedarfsgemeinschaft mit Einstiegsgeld vor. Rund 55 % davon entfallen auf die Bewilligung von Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Die Verteilung der Bewilligungen insgesamt ist der nachfolgenden Grafik zu entnehmen: Anzahl der BG s mit einer Förderung durch Einstiegsgeld SWL 5aE SWL 5bE SWL_5aE SWL_5bE = Einstiegsgeld bei Aufnahme sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit = Einstiegsgeld bei Aufnahme selbständigen Erwerbstätigkeit Die durchschnittlichen Kosten je geförderter Bedarfsgemeinschaft im Jahr 2010 sind nachfolgend abgebildet: 29

30 Durchschnittliche Kosten je BG mit einer Förderung durch Einstiegsgeld 1.522, , , ,00 930, ,00 800,00 600,00 400,00 200,00 - SWL 5aE SWL 5bE Es ergibt sich folgende Kostenverteilung für 2010 innerhalb des Instruments Einstiegsgeld: Prozentuale Verteilung der Kosten für Einstiegsgeld 43% 57% SWL 5aE SWL 5bE Im Jahr 2010 wurde bei 15 Bedarfsgemeinschaften ein Antrag auf die Bewilligung von Sachgütern gemäß 16 c SGB II (Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen) gewährt. Insgesamt wurden hierdurch ,52 im Jahr 2010 verausgabt. 30

31 Bewertung: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen sollen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach Existenzgründung und Weiterentwicklung der bestehenden Selbständigkeit ein von Leistungen nach dem SGB II unabhängiges Leben ermöglichen. Im Rahmen der Förderung werden gezielte Maßnahmen angeboten, die die Teilnehmer im Stabilisierungs- und Wachstumsprozess unterstützen. Neben dem Einstiegsgeld für Selbständige gibt es das Förderinstrument auch für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Es muss eingeschätzt werden, dass mit Nutzung dieses Förderinstrumentes das angestrebte Ziel, Beendigung des Leistungsbezuges durch Erwerbstätigkeit, nicht erreicht wurde Beschäftigung schaffende Maßnahmen Über Instrumente der Beschäftigung schaffenden Maßnahmen wurden im Jahr 2010 insgesamt erwerbsfähige Hilfebedürftige aktiviert. Gemäß der nachfolgenden Übersicht ist die Verteilung in den Bereichen dargestellt: Verteilung der Teilnehmer im Jahresverlauf im Bereich ögb MAE Entgeltvariante MAE = Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung Entgeltvariante = Arbeitsgelegenheiten im Rahmen der Entgeltvariante Das entspricht einer Verteilung der Aktivierungen aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Bereich der Beschäftigung schaffenden Maßnahmen innerhalb MAE von 91 % und Entgeltvariante von 9 %. Von den Gesamtausgaben für Eingliederungsleistungen wurden im Bereich Beschäftigung schaffende Maßnahmen im Jahr 2010 mit ,85 43 % verausgabt. Innerhalb der Ausgaben für Beschäftigung schaffende Maßnahmen ergibt sich folgende prozentuale Verteilung: 31

32 Kostenverteilung innerhalb des Bereiches ögb 32% 68% MAE Entgeltvariante Die durchschnittlichen Kosten je Teilnehmer im Jahr 2010 sind im Folgenden dargestellt: Kosten je Teilnehmer im Bereich ögb , , , , , , , ,00 755, ,00 - MAE Entgeltvariante Bewertung: Auch im Jahr 2010 hat der Landkreis Oberhavel Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung mit der Zielsetzung durchgeführt, die soziale Integration arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser zu erhöhen, ihre Beschäftigungsfähigkeit aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen und damit die Chance zur Integration den ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen. Insgesamt wurden erwerbsfähige Hilfebedürftige in 451 MAE- und 137 EGV-Projekten aktiviert. 32

33 Der Landkreis gewährt auf Grundlage des 16 d Satz 2 SGB II Förderungen zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Diese werden mit einer Regellaufzeit von 12 Monaten angeboten, wobei der Aktivierungszeitraum anhand der individuellen Erfordernisse des Teilnehmers festgelegt und nach jeweils 6 Monaten einer Bewertung durch den zuständigen Fallmanager unterzogen wird. Maßnahmen mit Mehraufwandsentschädigung werden ohne Qualifizierung für niedrigschwellige Tätigkeitsfelder (MAE 1), mit Qualifizierungsanteil zur Vermittlung und Festigung von Kenntnissen und Fertigkeiten (MAE 2) und insbesondere zur Aktivierung Älterer (über 58 Jahre als MAE 3) angeboten. Im Jahr 2010 hat sich wieder gezeigt, dass eine intensive Betreuung der Maßnahmeteilnehmer sowie auch längere Aktivierungsphasen eine dauerhafte Stabilisierung wirksam unterstützen können. Daneben gewährt der Landkreis auf der Grundlage des 16 d Satz 1 SGB II Förderungen zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten auf Entgeltbasis. Diese werden mit einer Regellaufzeit von 12 Monaten umgesetzt. Maßnahmen nach der Entgeltvariante werden als Arbeitsgelegenheiten bei Trägern im öffentlichen Gemeinwesen sowie in Form von Arbeits- und Qualifizierungsprojekten mit dem Ziel der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten. Mit diesen Instrumenten wurden besonders die individuellen Stärken und Potentiale der Teilnehmer gefördert und weiterentwickelt. Es ist zu erkennen, dass Maßnahmen nach der Entgeltvariante sehr gut geeignet sind, erwerbsfähige Hilfebedürftige auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten und dort zu integrieren. Dennoch ist festzustellen, dass das Instrument insgesamt mit einem sehr hohen Kostenaufwand verbunden ist. Der Landkreis Oberhavel regelt die Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung mit den Kosten und Qualitätsstandards im jährlich fortgeschriebenen Arbeitsmarktprogramm. Die Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder werden regelmäßig angepasst und finden sich im Orientierungskatalog als Anlage zum jeweiligen Arbeitsmarktprogramm wieder. Im Jahr 2010 wurden für die Eingliederungsbereich im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung ,85 verausgabt. Dies entspricht 43,0 % der Gesamtausgaben für Eingliederungsleistungen im Jahr Das Netzwerk der kommunalen Akteure, insbesondere die Kommunen im Landkreis O- berhavel, der Kreistag und der Lenkungsbeirat begleiten fach- und sachgerecht die Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Ziele Förderung der Berufsausbildung In 2010 wurden insgesamt 248 Teilnehmerplätze in Ausbildungen aus Vorjahren und dem Jahr 2010 gemäß der nachfolgenden Übersicht gefördert: 85 % im Rahmen der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen und 15 % im Rahmen von Kooperationen zwischen Bildungsträgern und Ausbildungsbetrieben (Verbundausbildung). 33

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