Entsorgungsfachbetrieb

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1 Zertifikat 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 1.1 Name: TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG 1.2 Straße: Große Bahnstraße Staat: DE Bundesland: HH Postleitzahl: Ort: Hamburg 3. Angaben zum Zertifikat 3.1 Nummer des Zertifikats (durch die Zertifizierungsorganisation frei zu vergeben): 118ZEB Erstmalige Zertifizierung oder Folgezertifizierung 3.3 Vorgangsnummer (soweit von der Behörde erteilt): ZZBT Das Zertifikat beinhaltet 4 Anlage(n). 3.5 Das Zertifikat wird nur für einen bestimmten Betriebsteil erteilt (siehe Anlage(n) ) Das Zertifikat wird nur für bestimmte Abfallarten, Tätigkeiten oder Standorte erteilt (siehe Anlage(n) 4 ) Das Zertifikat ist gültig bis zum Name und Anschrift des Entsorgungsfachbetriebes (Hauptsitz): 4.1 Name: Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH 4.2 Straße: Zörbiger Straße Staat: DE Bundesland: ST Postleitzahl: Ort: Bitterfeld-Wolfen 4.4 Eintrag in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (sofern ein Eintrag erfolgt ist): Registernummer (HRA, HRB etc.): HRB Registergericht: Stendal 5. Der Betrieb ist berechtigt, im Hinblick auf die in der Anlage zu diesem Zertifikat genannten Standorte, Tätigkeiten und Abfallarten das Überwachungszeichen der obengenannten technischen Überwachungsorganisation oder Entsorgergemeinschaft und die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen. 5.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG: Zur Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG siehe Anlage(n) 5.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betrieben und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Zur Anerkennung als Annahmestelle/Rücknahmestelle/Demontagebetrieb/Schredderanlage/sonstige Anlage(n) zur weiteren Behandlung nach 2 Absatz 2 AltfahrzeugV siehe Anlage(n) 6. Prüfungsdatum: 7. Sachverständiger, der die Überprüfung durchgeführt hat: Name: Franke Vorname: Christian 7.2 Unterschrift (nur für die Ausstellung in Papierform): 8. Ausstellungsdatum: 9. Leiter/Leiterin der Zertifizierungsorganisation: Name: Polus Vorname: Martin 9.2 Unterschrift (nur für die Ausstellung in Papierform): Seite 1 von 23 zu ZZBT

2 Anlage 1 zum Zertifikat mit der Nummer ZZBT / 118ZEB204 Name des Entsorgungsfachbetriebs Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH 1.2 Straße: Oststraße Staat: DE Bundesland: ST Postleitzahl: Ort: Bitterfeld-Wolfen 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): NA Anlage zur Behandlung (Leistung von 10 t und mehr) und zur zeitweiligen Lagerung (Gesamtlagerkapazität von 100 t oder mehr) von nicht gefährlichen Abfällen gemäß Nr V und V der 4. BImSchV Gebäude in der Oststraße Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 2 von 23 zu ZZBT

3 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfälle aus pflanzlichem Gewebe * Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) Abfälle aus der Forstwirtschaft Rinden- und Korkabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Rinden- und Holzabfälle mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) Kunststoffabfälle feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten Einwegkameras ohne Batterien Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verbundverpackungen gemischte Verpackungen Verpackungen aus Textilien Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen (Einzelfall) < 30 t lagern Seite 3 von 23 zu ZZBT

4 Altreifen Kunststoffe * gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis fallen aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Holz Glas Kunststoff Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen < 30 t lagern * Kohlenteer und teerhaltige Produkte < 30 t lagern * sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten < 30 t lagern gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen * * stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen nicht spezifikationsgerechter Kompost gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze Schredderleichtfraktionen und Staub, die gefährliche Stoffe enthalten Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Papier und Pappe Kunststoff und Gummi Glas Holz, das gefährliche Stoffe enthält Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Textilien (Einzelfall) (Einzelfall) (Einzelfall) < 30 t lagern < 30 t lagern brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) * sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten < 30 t lagern Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen (Einzelfall) Seite 4 von 23 zu ZZBT

5 Papier und Pappe Glas Bekleidung Textilien Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Kunststoffe gemischte Siedlungsabfälle Sperrmüll Siedlungsabfälle a. n. g. Seite 5 von 23 zu ZZBT

6 Anlage 2 zum Zertifikat mit der Nummer ZZBT / 118ZEB204 Name des Entsorgungsfachbetriebs Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH 1.2 Straße: Oststraße Staat: DE Bundesland: ST Postleitzahl: Ort: Bitterfeld-Wolfen 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): NA Anlage zur Behandlung (Leistung von 10 t und mehr) und zur zeitweiligen Lagerung (Gesamtlagerkapazität von 100 t oder mehr) von nicht gefährlichen Abfällen gemäß Nr V und V der 4. BImSchV Gebäude in der Oststraße Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 6 von 23 zu ZZBT

7 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfälle aus pflanzlichem Gewebe * Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) Abfälle aus der Forstwirtschaft Rinden- und Korkabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Rinden- und Holzabfälle mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) Kunststoffabfälle feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten Einwegkameras ohne Batterien Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verbundverpackungen gemischte Verpackungen Verpackungen aus Textilien Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen (Einzelfall) < 1 t/d behandeln Seite 7 von 23 zu ZZBT

8 Altreifen Kunststoffe * * gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis fallen aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Holz Glas Kunststoff Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen < 1 t/d behandeln sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten < 1 t/d behandeln gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen * * stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen nicht spezifikationsgerechter Kompost gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze Schredderleichtfraktionen und Staub, die gefährliche Stoffe enthalten Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Papier und Pappe Kunststoff und Gummi Glas Holz, das gefährliche Stoffe enthält Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Textilien brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) (Einzelfall) (Einzelfall) (Einzelfall) < 1 t/d behandeln < 1 t/d behandeln * sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten < 1 t/d behandeln Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen (Einzelfall) Papier und Pappe Seite 8 von 23 zu ZZBT

9 Glas Bekleidung Textilien Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Kunststoffe gemischte Siedlungsabfälle Sperrmüll Siedlungsabfälle a. n. g. Seite 9 von 23 zu ZZBT

10 Anlage 3 zum Zertifikat mit der Nummer ZZBT / 118ZEB204 Name des Entsorgungsfachbetriebs Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH 1.2 Straße: Graphitstraße Staat: DE Bundesland: ST Postleitzahl: Ort: Bitterfeld-Wolfen 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): NA Anlage zur Lagerung von Sonderabfällen sowie Stoffen gemäß Nr GE und (30) G) der 4. BImSchV Gebindelager im Gebäude Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 10 von 23 zu ZZBT

11 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten * Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln halogenfreie organische Holzschutzmittel chlororganische Holzschutzmittel metallorganische Holzschutzmittel anorganische Holzschutzmittel andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten Entfettungsabfälle, lösemittelhaltig, ohne flüssige Phase Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Bodenschlämme aus Tanks andere Teere Schwefelsäure und schweflige Säure Salzsäure Flusssäure Phosphorsäure und phosphorige Säure Salpetersäure und salpetrige Säure andere Säuren Natrium- und Kaliumhydroxid andere Basen feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen quecksilberhaltige Abfälle Aktivkohle aus der Chlorherstellung quecksilberhaltige Bariumsulfatschlämme Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Seite 11 von 23 zu ZZBT

12 * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide gebrauchte Aktivkohle (außer ) Kunststoffabfälle Abfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle, die gefährliche Silicone enthalten siliconhaltige Abfälle, andere als die in genannten wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * * * Seite 12 von 23 zu ZZBT

13 070413* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farb- und Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten * * wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle von Ätzlösungen Seite 13 von 23 zu ZZBT

14 080409* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Harzöle Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis Fixierbäder Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten Schwefelsäure Teilchen und Staub Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung saure Beizlösungen alkalische Beizlösungen halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen gebrauchte Wachse und Fette Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme) gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Hydrauliköle, die PCB enthalten chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis andere Hydrauliköle nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle * Isolier- und Wärmeübertragungsöle, die PCB enthalten * * chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis Seite 14 von 23 zu ZZBT

15 130308* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern Öle aus Öl-/Wasserabscheidern öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern Heizöl und Diesel andere Emulsionen andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische andere Lösemittel und Lösemittelgemische Schlämme oder feste Abfälle, die halogenierte Lösemittel enthalten Schlämme oder feste Abfälle, die andere Lösemittel enthalten Verpackungen aus Kunststoff gemischte Verpackungen Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.b. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Ölfilter quecksilberhaltige Bauteile Bremsflüssigkeiten Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten gefährliche Bauteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis fallen gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis fallen aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bauteile Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten Bleibatterien * Ni-Cd-Batterien * Quecksilber enthaltende Batterien Alkalibatterien (außer ) Seite 15 von 23 zu ZZBT

16 160606* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren ölhaltige Abfälle Abfälle, die sonstige gefährliche Stoffe enthalten gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer ) gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g. gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer ) gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen zytotoxische und zytostatische Arzneimittel Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten zytotoxische und zytostatische Arzneimittel Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die ausschließlich Speiseöle und -fette enthalten Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gebrauchte Filtertone Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Holz, das gefährliche Stoffe enthält brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) * Lösemittel * * Fotochemikalien Pestizide Seite 16 von 23 zu ZZBT

17 200121* * * * * Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle Speiseöle und -fette Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten zytotoxische und zytostatische Arzneimittel Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Batterien und Akkumulatoren, die unter , oder fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Metalle Seite 17 von 23 zu ZZBT

18 Anlage 4 zum Zertifikat mit der Nummer ZZBT / 118ZEB204 Name des Entsorgungsfachbetriebs Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH 1.2 Straße: Säurestraße Staat: DE Bundesland: ST Postleitzahl: Ort: Bitterfeld-Wolfen 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): NA Anlage zur Lagerung von Sonderabfällen sowie Stoffen gemäß Nr GE und (30) G) der 4. BImSchV (Geb und ) 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 18 von 23 zu ZZBT

19 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten * Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * halogenfreie organische Holzschutzmittel chlororganische Holzschutzmittel metallorganische Holzschutzmittel anorganische Holzschutzmittel andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gebrauchte Filtertone feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen quecksilberhaltige Abfälle Aktivkohle aus der Chlorherstellung quecksilberhaltige Bariumsulfatschlämme Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Titandioxidherstellung anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide gebrauchte Aktivkohle (außer ) Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Seite 19 von 23 zu ZZBT

20 070208* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten * * * Seite 20 von 23 zu ZZBT

21 070710* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter fällt Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung Eisenstaub und -teilchen NE-Metallstaub und -teilchen Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme) gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis andere Hydrauliköle chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische andere Lösemittel und Lösemittelgemische Schlämme oder feste Abfälle, die halogenierte Lösemittel enthalten Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.b. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Ölfilter quecksilberhaltige Bauteile gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g * * gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten Seite 21 von 23 zu ZZBT

22 * * * * * * * * * * * * * * * * * * Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Beton Ziegel Fliesen und Keramik Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten als gefährlich eingestufte teilweise stabilisierte Abfälle, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gebrauchte Filtertone * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Holz, das gefährliche Stoffe enthält Seite 22 von 23 zu ZZBT

23 * * * * * * * brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten Lösemittel Pestizide Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Seite 23 von 23 zu ZZBT

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