Studienordnung. für den. Diplom-Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen. an der. Hochschule Zittau/Görlitz. vom

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1 Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule Zittau/Görlitz vom

2 Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (gültig ab Matrikel 2015) 2 Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule Zittau/Görlitz Gemäß 36 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz - SächsHSFG), rechtsbereinigt mit Stand vom 01. Januar 2013, erlässt die Hochschule Zittau/Görlitz diese Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen als Satzung.

3 Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (gültig ab Matrikel 2015) 3 Inhaltsübersicht Seite I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Studienvoraussetzungen Module und Leistungspunkte (ECTS-unkte) Beginn und Dauer des Studiums... 5 II. Abschnitt: Ziel, Ablauf und Inhalt des Studiums Ziel des Studiums Ablauf und Inhalt des Studiums Modulhandbuch... 7 III. Abschnitt: Durchführung des Studiums Zuständigkeiten eranstaltungsarten Studienberatung... 9 I. Abschnitt: Schlussbestimmungen Inkrafttreten Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Studienablaufplan Modulhandbuch

4 Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (gültig ab Matrikel 2015) 4 I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der rüfungsordnung für den Diplom- Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Ziele, Inhalte, Aufbau und Gestaltung des Diplom- Studienganges an der Hochschule Zittau/ Görlitz. 2 Studienvoraussetzungen (1) Für die Zulassung zum Studium an der Hochschule Zittau/Görlitz müssen die Studienvoraussetzungen gemäß 17 SächsHSFG und gemäß der Immatrikulationsordnung der Hochschule Zittau/Görlitz vorliegen. Der Zugang setzt in der Regel die allgemeine Hochschulreife, eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine einschlägige Meisterprüfung voraus. Zum Studium an der Hochschule Zittau/Görlitz berechtigt außerdem die bestandene Zugangsprüfung nach 17 Abs. 5 SächsHSFG. (2) Zugelassen wird ferner nur, wer über Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau der Hochschulreife oder Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens verfügt. (3) on den Studienbewerbern werden weiterhin die Bereitschaft und Fähigkeit vorausgesetzt, raktika in Unternehmen zu absolvieren. 3 Module und Leistungspunkte (ECTS-unkte) (1) Ein Modul stellt eine zeitlich begrenzte, in sich abgeschlossene und abprüfbare, methodisch und inhaltlich zusammenhängende und mit Leistungspunkten (nachfolgend ECTS-unkte genannt) versehene Einheit dar. Dabei wird die Einheit durch Lernziele, beschrieben als Kompetenzen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, definiert. Die Module erstrecken sich in der Regel über ein Semester und werden durch eine Modulprüfung abgeschlossen. Modulprüfungen führen zum Hochschulabschluss. Näheres regelt die rüfungsordnung. (2) Jedem Modul sind ECTS-unkte zugeordnet. Die Anzahl der ECTS-unkte richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsaufwand, der durch die Studierenden für das jeweilige Modul zu erbringen ist. Zu dem Arbeitsaufwand zählen sowohl die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, als auch die or- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, rüfungsvorbereitungen, rüfungszeiten einschließlich raktika und aller Arten des Selbststudiums. Ein Leistungspunkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden. (3) Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls werden die entsprechenden ECTS-unkte erfasst und dem Studierenden gutgeschrieben. oraussetzung für die Gutschrift ist, dass der Studierende die Modulprüfung mit mindestens ausreichend (Note 4) bestanden hat. Die Gutschrift der ECTS-unkte als quantitatives Maß erfolgt unabhängig von der relativen und der absoluten Note in vollem Umfang.

5 Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (gültig ab Matrikel 2015) 5 4 Beginn und Dauer des Studiums (1) Das Diplom-Studium Wirtschaftsingenieurwesen beginnt jährlich mit dem Wintersemester und ist als ollzeitstudiengang konzipiert. (2) Die Regelstudienzeit einschließlich raktika und der Diplom-Arbeit sowie deren erteidigung umfasst acht Semester. (3) Zusätzlich zu den im Studienablaufplan aufgeführten Modulen werden im ersten Semester, in der Regel im September, ropädeutika und Informationsveranstaltungen durchgeführt. Die genauen Termine werden rechtzeitig vor Beginn des Studiums bekannt gegeben. II. Abschnitt: Ziel, Ablauf und Inhalt des Studiums 5 Ziel des Studiums (1) Der Diplom-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule Zittau/Görlitz wird mit dem Ziel angeboten, Fachleute für den Einsatz auf dem ingenieur- und wirtschaftswissenschaftlichen Gebiet fachübergreifend auszubilden. Die primär anwendungsorientierte Ausbildung, welche die Absolvierung der Studienrichtung Energie bzw. roduktion einschließt, soll die Studierenden in die Lage versetzen, sich den unterschiedlichen Aufgaben in energiewirtschaftlichen Unternehmen und in Unternehmen der verarbeitenden Industrie zu stellen und sowohl ausführende als auch leitende Tätigkeiten auszuüben. Das Studium im Diplom- Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen ist gekennzeichnet durch eine interdisziplinäre Form des Kompetenzerwerbs und der fachübergreifenden Stoffvermittlung. Das Studium konzentriert sich auf die enge erbindung wirtschaftswissenschaftlicher mit technischen Lehrgebieten. Ein ausgeprägtes erständnis für die Einheit wirtschaftlicher und technischer Zusammenhänge wird vermittelt. (2) Das Studium soll die Absolventinnen und Absolventen auf eine berufliche Tätigkeit in den im Absatz 1 genannten Einsatzgebieten vorbereiten. Da die Absolventinnen und Absolventen des Diplom-Studienganges anpassungsfähig an neue berufliche Entwicklungen sein müssen, wird auf den Erwerb solider fachlicher Grundlagen Wert gelegt. Darüber hinaus erwerben die Studierenden Anwendungswissen und interkulturelle Kompetenz. (3) Neben den genannten fachspezifischen Zielen soll das Studium zu verantwortungsbewusstem Handeln und zu wissenschaftlichem Denken befähigen. Die Studierenden sollen Fähigkeiten kultivieren, die für jedes wissenschaftliche Arbeiten wesentlich sind, wie 1. Abstraktionsvermögen, 2. solide fachliche Fähigkeiten, 3. Kreativität und Fleibilität, 4. selbständiges Arbeiten und Fähigkeit zur Wissensvertiefung, 5. Kommunikations- und Kooperationsvermögen (Teamfähigkeit), 6. aktives und passives Kritikvermögen.

6 Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (gültig ab Matrikel 2015) 6 (4) Des Weiteren sollen die Absolventinnen und Absolventen in der Lage sein, wechselnde Aufgaben im Berufsleben durch Erweiterung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend dem Fortschritt in Wissenschaft und Technik zu übernehmen. 6 Ablauf und Inhalt des Studiums (1) Der Studienablauf wird durch das Angebot von Modulen organisiert. Die Modulbeschreibungen geben den wissenschaftlichen Stand zum Zeitpunkt ihrer Erstellung wieder und unterliegen regelmäßigen Aktualisierungen entsprechend den Neuerungen im betreffenden Wissenschaftsgebiet. Der Studienablaufplan mit der Benennung der Module, ihres Lehrumfanges in Semesterwochenstunden, der zeitlichen Gesamtbelastung für die Studierenden in Form der ECTS-unkte sowie der zeitlichen Anordnung der Module ist dieser Ordnung als Anlage 1 angefügt. Die dabei zu absolvierenden Modulprüfungen, rüfungsleistungen und rüfungsvorleistungen sind in der rüfungsordnung des Diplom-Studienganges Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule Zittau/Görlitz aufgeführt. Die Befolgung dieses Studienablaufplanes ermöglicht einen Studienabschluss innerhalb der Regelstudienzeit. (2) Die Module gliedern sich in - flichtmodule und flichtmodule der Studienrichtungen (Abs.3), - Wahlpflichtmodule (Abs.4), - das Abschlussmodul (Abs.5) und - Wahlmodule (Abs.6). (3) flichtmodule sind vom Studierenden obligatorisch zu absolvieren. Sie sind im Studienablaufplan (s. Anlage 1) aufgelistet. Die Studierenden sind durch die Immatrikulation bzw. Rückmeldung automatisch für die flichtmodule angemeldet. Die flichtmodule der Studienrichtungen sind in zwei Studienrichtungen mit jeweils sechs Modulen im Umfang von jeweils 30 ECTS-unkten zusammengefasst. Die Studierenden haben entsprechend ihrer fachlichen Interessen eine Studienrichtung aus dem Lehrangebot nach Anlage 1 auszuwählen. Sie schreiben sich dazu in die von ihnen ausgewählte Studienrichtung ein. Mit der Einschreibung werden die Module dieser Studienrichtung zum flichtbestandteil des Studiums. Die Studienrichtungen sollen mit minimal 6 und maimal 18 Studierenden durchgeführt werden. Der Zugang zur Studienrichtung kann durch ein von der Studienkommission zu bestimmendes Auswahlverfahren geregelt werden. Über die Nichtrealisierung einer Studienrichtung ist durch den Fakultätsrat im Benehmen mit dem Rektorat der Hochschule Zittau/Görlitz zu entscheiden. (4) Wahlpflichtmodule bestehen aus verschiedenen Lehrangeboten. Die Studierenden haben entsprechend ihrer fachlichen Interessen nach Maßgabe einer Angebotsliste gemäß Anlage 1 in einem geforderten Mindestumfang an ECTS-unkten eine bestimmte Anzahl von Lehrangeboten auszuwählen. Sie schreiben sich dazu für die von ihnen ausgewählten Lehrangebote/Module in der jeweiligen Fakultät ein. Mit der Einschreibung werden diese zum flichtbestandteil des Studiums. Das jeweilige Lehrangebot/Modul wird nur durchgeführt, wenn sich hierfür in der Regel acht, mindestens jedoch fünf Studenten eingeschrieben haben. (5) Das Abschlussmodul im achten Studiensemester beinhaltet die Diplom-Arbeit und deren erteidigung. Das Abschlussmodul umfasst einen Arbeitsaufwand im Umfang von 25 ECTS- unkten.

7 Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (gültig ab Matrikel 2015) 7 (6) Studierende haben auch die Möglichkeit, fakultativ an weiteren als im Studienablaufplan genannten Lehrveranstaltungen (Wahlmodulen i.s.d. 26 O) teilzunehmen. Diese gehören nicht zu den fiierten Bestandteilen der Studienordnung und gehen nicht in die Berechnung des studentischen Arbeitsaufwandes ein. Für die fakultative Teilnahme an solchen Lehrveranstaltungen sind keine prüfungsrelevanten Leistungen vorgesehen, können jedoch freiwillig durch die Studierenden erbracht und auf Antrag zusätzlich ins Zeugnis aufgenommen werden. Sie fließen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein. 7 Modulhandbuch (1) Die Module des Diplom-Studienganges Wirtschaftsingenieurwesen sind als Anlage 2 Bestandteil dieser Ordnung und im Modulkatalog der Hochschule Zittau/Görlitz unter abrufbar. Der Modulkatalog enthält alle angebotenen Module inklusive ihrer jeweiligen Beschreibung. Die Beschreibung beinhaltet insbesondere Informationen über: 1. die Inhalte und Qualifikationsziele, 2. die Lehrformen, 3. die oraussetzungen für die Teilnahme, 4. die erwendbarkeit des Moduls, 5. die oraussetzungen für die ergabe von ECTS-unkten, 6. die ECTS-unkte und Noten, 7. die Häufigkeit des Angebotes des Moduls, 8. den Arbeitsaufwand und 9. die Dauer des Moduls. (2) Für die Module des Diplom-Studienganges Wirtschaftsingenieurwesen und deren Beschreibungen ist der Studiengangsbeauftragte der betreffenden Fakultäten zuständig. III. Abschnitt: Durchführung des Studiums 8 Zuständigkeiten (1) Die Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen ist für den Diplom- Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen gesamtverantwortlich und stellt das Lehrangebot sicher. Module, die nicht in die Kompetenz dieser Fakultät fallen, werden von der dafür fachlich zuständigen Fakultät angeboten. Die Fakultäten Elektrotechnik und Informatik, Kultur und Management, Maschinenwesen, Mathematik/Naturwissenschaften sowie das Zentrum für Kommunikation und Information erbringen Dienstleistungen in Form der Übernahme von Modulen nach dem Dienstleistungsprinzip der Hochschule Zittau/Görlitz.

8 Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (gültig ab Matrikel 2015) 8 (2) Der Fakultätsrat der Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen bestellt eine Studienkommission Wirtschaftsingenieurwesen. Diese setzt sich paritätisch aus eigenständig Lehrenden und Studierenden der Fakultät zusammen. Lehrende anderer Fakultäten können auch berufen werden. Die Aufgabe der Studienkommission besteht in der Koordination, der inhaltlichen Gestaltung des Studiums und in der Erarbeitung verbindlicher Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Diplom-Studiengangs für den Fakultätsrat der Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen. (3) Für die Einhaltung der rüfungsordnung des Diplom-Studienganges Wirtschaftsingenieurwesen ist der rüfungsausschuss der Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen zuständig. 9 eranstaltungsarten (1) Im Diplom-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen wird durch folgende Formen gelehrt und gelernt: 1. durch orlesungen (Absatz 2), 2. durch Seminare (Absatz 3), 3. durch Übungen (Absatz 4), 4. durch raktika (Absatz 5), 5. durch das Betriebspraktikum (Absatz 6), 6. durch Diplomandenkolloquium (Absatz 7), 8. durch Fachekursionen (Absatz 8) und 9. durch Gastvorträge (Absatz 9). (2) orlesungen sind Lehrvorträge, die der zusammenhängenden Darstellung von Studieninhalten dienen. Hierbei werden Fakten und Methoden vermittelt. (3) In einem Seminar werden unter der Anleitung der Lehrenden ertiefungs- und Spezialkenntnisse in einzelnen Modulen durch studentische Referate, Thesenpapiere, Kurzpräsentationen und deren Analyse und Diskussion vermittelt. Forschungs- und praisbezogene Fallstudien dienen der Erweiterung des fachspezifischen Wissens sowie der Festigung der fachunabhängigen Kompetenzen (wie z.b. die Entwicklung der Rhetorik und das persönliche Auftreten). (4) Die Übung dient der intensiveren Durcharbeitung von Studieninhalten, der ermittlung von Kenntnissen, der Einübung von fachpraktischen Kompetenzen, der Schulung der Fachmethodik sowie der Lösung eemplarischer Aufgaben in Zusammenarbeit von Lehrenden und Lernenden. (5) Das raktikum (r) ist eine Lehrveranstaltungsform, die das Lösen von praktisch eperimentellen Aufgaben in Gruppen von bis zu 15 Studierenden zum Ziel hat. (6) Das Betriebspraktikum dient der Erprobung von bisher im Studium erworbenen methodischen und fachlichen Kenntnissen in einer Einrichtung der Berufsprais durch lanen, Ausführen und Auswerten konkreter eigenständiger Tätigkeiten. Sie fördert die Einübung von interventions- oder organisationsbezogenen fachspezifischen und fachunabhängigen Kompetenzen wissenschaftlich-analytischer, konzeptioneller, berufspraktischer und kommunikativer Art. Es ist ein in das Studium integrierter von der Hochschule Zittau/Görlitz durch die raissemes-

9 Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (gültig ab Matrikel 2015) 9 terordnung geregelter, inhaltlich bestimmter, betreuter Ausbildungsabschnitt und hat einen Umfang von mindestens 20 Wochen. (7) Das Diplomandenkolloquium (Kol.) ist eine themenbezogene eranstaltung, in der eine Gruppe von Diplomanden unter Leitung eines Hochschullehrers zusammenwirkt. Im Diplomandenkolloquium werden Konzepte und (Zwischen-)Resultate der Diplomanden vorgestellt sowie damit zusammenhängende fachliche roblemen wissenschaftlich diskutiert. Schwerpunkt bildet die individuelle Betreuung, das Diplomandenkolloquium kann auch Formen der gruppenorientierten Betreuung von Diplomanden beinhalten und dient der Heranführung an das im Abschlussmodul zu bearbeitende Thema. (8) Durch Fachekursionen zu Betrieben sollen vertieft Einblicke in die Wirtschaftsprais vermittelt und die theoretischen Lehrveranstaltungen zeitnah ergänzt werden. (9) In den Gastvorträgen sollen raktiker aus dem In- und Ausland aktuelle robleme und ihre jeweiligen roblemlösungen darstellen. Die Kenntnis verschiedener Denkweisen und -systeme und die Auseinandersetzung mit diesen helfen, Kompetenzen zu entwickeln und das Denken in Zusammenhängen zu fördern. (10) Neben den eranstaltungsarten (Absätze 1 9) ist das wissenschaftliche Selbststudium integraler Bestandteil und zentrale oraussetzung des Studiums. Ihm kommt in allen hasen der Ausbildung eine besondere Bedeutung im Sinne der Entwicklung und Erweiterung eines diskursiven, kritischen, methodischen und kreativen Denkens zu. Die Lehrenden sind gehalten, die Studierenden bei Fragen und roblemen, die aus dem Selbststudium erwachsen, aktiv beratend zu unterstützen. Das schließt die Nutzung und Erprobung von Möglichkeiten neuer Medien, insbesondere der Infrastrukturen des Internets, ein. 10 Studienberatung (1) Die Studienberatung wird von einer durch die Fakultät bestimmten Lehrkraft angeboten. Darüber hinaus bieten alle hauptamtlich Lehrenden für ihr Lehrgebiet eine Studienfachberatung an. (2) Die Studienberatung wendet sich an alle Studieninteressierten und Studierenden. Sie bietet vor Beginn des Studiums Hilfen bei Fragen zur Studienentscheidung an. Zu Beginn des Studiums informiert sie über Inhalte, Aufbau und Ablauf des Diplom-Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen. Während des Studiums orientiert sie bei allen offenen organisatorischen und inhaltlichen Fragen. (3) Studierende, die bis zum Beginn des dritten Studiensemesters noch keine rüfungsleistung erbracht haben, müssen im dritten Studiensemester an einer Studienberatung teilnehmen.

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11 Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (gültig ab Matrikel 2015) 11 Anlage 1: Studienablaufplan Stg.sintern. Code Module Mathematik I Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Rechnungswesen I Informatik I hysik Technische Mechanik Mathematik II Rechnungswesen II Technische Thermodynamik Grundlagen der Elektrotechnik Fertigungsverfahren Konstruktion I und Werkstofftechnik Mathematik III 4 2 SWS** pro Semester SWS ECTS- unkte*

12 Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (gültig ab Matrikel 2015) 12 Stg.sinten. Code F1 Module Statistik olkswirtschaftslehre Investition und Finanzierung Wirtschaftsinformatik I Grundlagen der Energiewirtschaft Recht Quantitative erfahren Wirtschaftsinformatik II Business English B Fertigungswirtschaft Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeit *** Wahlpflichtmodul I 5 ECTS-unkte 4.W1 4.W Konstruktion II Energieeffiziente Gebäude SWS** pro Semester SWS ECTS- unkte*

13 Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (gültig ab Matrikel 2015) 13 Stg.sinten. Code 4.W Module Investitionsplanung und - kontrolle Controlling Materialwirtschaft und Logistik Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik Betriebspraktikum Unternehmensplanspiel ertriebsmanagement SWS** pro Semester Wahlpflichtmodul II 5 ECTS-unkte 7.W1 7.W2 7.W Arbeits- und Wirtschaftsrecht Energetische Sanierung von Gebäuden Geoinformationssysteme und Geomarketing Diplomandenkolloquium Abschlussmodul (Diplom- Arbeit und erteidigung) SWS ECTS- unkte* SWS ECTS-unkte

14 Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (gültig ab Matrikel 2015) 14 Stg.sinten. Code Module ertiefungs- oder Studienrichtung roduktion Betriebliche Software Fertigungsmittel Arbeitsvorbereitung / CNC-rogrammierung / Robotertechnik Qualitätsmanagement und technische Dokumentation lanung und Steuerung in roduktionssystemen ER rojektseminar roduktionswirtschaft SWS** pro Semester SWS ECTS- unkte* SWS Studienrichtung ECTS-unkte Studienrichtung ertiefungs- oder Studienrichtung Energie 5.E1 5.E2 5.E3 7.E4 7.E Thermische Energieversorgungstechnik Elektrische Energietechnik Elektrizitäts- und Gaswirtschaft Energetische rozessanalyse Energiemarkt / Energiesystemplanung

15 Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (gültig ab Matrikel 2015) 15 Stg.sinten. Code 7.E6 Module ersorgungswirtschaft SWS** pro Semester SWS ECTS- unkte* SWS Studienrichtung ECTS-unkte Studienrichtung SWS des Studiengangs ECTS-unkte des Studiengangs * 1 ECTS-unkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden ** Semesterwochenstunden (1 SWS entspricht 45 min. pro Woche) *** Wahlmodul 1 zzgl. SWS des/der ausgewählten Wahlpflichtmoduls/e Legende: SWS = Semesterwochenstunden = orlesung = Seminar/Übung = raktikum W = Weiteres

16 Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (gültig ab Matrikel 2015) 16 Anlage 2: Modulhandbuch

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