Die Kursstufe am Gymnasium umfasst 2 Schuljahre

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1 Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

2 Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

3 Struktur Die Kursstufe am Gymnasium umfasst 2 Schuljahre Die 4 Halbjahre der Kursstufe bilden eine pädagogische Einheit: Innerhalb der Kursstufe gibt es keine Versetzung Für jedes Halbjahr wird ein Zeugnis erteilt, die Noten gehen neben dem Ergebnis der Abiturprüfung in das Abiturzeugnis (2/3 der Gesamtqualifikation) ein 3

4 Einführungsphase Das Schuljahr vor der Kursstufe dient als Einführungsphase: Informationsveranstaltungen über die Kursstufe und die Wahlmöglichkeiten Am Ende der Einführungsphase: vollständige und korrekte Kurswahlen (Nachwahl in begrenztem Umfang für die 2. Jahrgangsstufe möglich) 4

5 Einteilung der Fächer Das Fächerangebot gliedert sich in: den Pflichtbereich und den den Wahlbereich 5

6 Aufgabenfelder Die Fächer sind eingeteilt in 3 Aufgabenfelder: Das sprachlich-literarisch-künstlerische Das gesellschaftswissenschaftliche Das mathematisch-naturwissenschaftlichtechnische Aufgabenfeld Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Aufgabenfeld ist bei der Wahl der Prüfungsfächer in der Abiturprüfung wichtig! 6

7 Pflichtbereich sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld Deutsch Fremdsprachen (Spanisch nur für den Sprachzug) Bildende Kunst Musik 7

8 Pflichtbereich gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Geschichte Gemeinschaftskunde Geographie Wirtschaft (nur als Kernfach) Religionslehre / Ethik 8

9 Pflichtbereich mathematisch-naturwissenschaftlich- technisches Aufgabenfeld Mathematik Physik Chemie Biologie 9

10 Pflichtbereich Sport ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet, gehört aber zum Pflichtbereich 10

11 Wahlbereich Astronomie Geologie Informatik Philosophie Psychologie Literatur und Theater 11

12 Zahl der Wochenstunden Kernfächer 4 weitere Fächer 2 Seminarkurs 3 12

13 Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

14 Die Wahl Die Schülerinnen und Schüler können ihre Fächer aus dem Fächerangebot wählen. Sie sind dabei aber nicht frei, sondern an gewisse Regeln gebunden: Sie müssen fünf Kernfächer (aus dem Pflichtbereich) mindestens 20 Kurse* aus weiteren Fächern belegen * Kurs: Unterricht in einem Fach im Zeitraum eines Halbjahres 14

15 Die Kernfächer (je 4 Wochenstunden) sind Deutsch Mathematik eine Fremdsprache eine weitere Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft ein weiteres Fach (auch eine weitere Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft ist möglich) 15

16 Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

17 Belegpflicht - Fächer in allen vier Halbjahren: Geschichte Religion bzw. Ethik Musik oder Bildende Kunst Zwei Naturwissenschaften (insgesamt) Sport Gemeinschaftskunde in den Geographie Halbjahren jeweils im Umfang von 2 Wochenstunden - falls nicht als Kernfächer belegt

18 Belegpflicht - Unterrichtsstunden Im Durchschnitt sind pro Halbjahr mindestens 32 Wochenstunden in Kursen oder Arbeitsgemeinschaften zu besuchen! 18

19 Wahlbeispiele Weitere Fächer oder AG s erforderlich! I Kernfächer weitere Fächer Deutsch Mathematik Englisch Französisch Geschichte Bildende Kunst Gk Geo Geo Gk Religionslehre Chemie Biologie Sport 32 h 20 h 12 h II Kernfächer weitere Fächer Deutsch Mathematik Englisch Biologie Geschichte Bildende Kunst Gk Geo Geo Gk Religionslehre Chemie Sport 30 h 20 h 10 h 19

20 Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

21 Die besondere Lernleistung Seminarkurs Besuch von zwei Kursen in den ersten beiden Halbjahren mit fächerübergreifendem Thema einschl. Kolloquium und Dokumentation Arbeit aus einem Wettbewerb Bedingung: oberstufen- und abiturgerechtes Anforderungsprofil Genehmigung der Schulleitung 21

22 Die Wertung der besonderen Lernleistung Die besondere Lernleistung wird durch die beteiligten Fachlehrer einem der drei Aufgabenfelder zugeordnet. Es wird eine Gesamtnote erteilt. Diese kann dann: entweder u. U. anstelle des mündlichen Prüfungsfaches in der Abiturprüfung gewertet werden oder in doppelter Wertung im Block I der Gesamtqualifikation berücksichtigt werden (oder auch nicht in die Wertung einbezogen werden) 22

23 Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

24 Die Notenstufen Punkte Note sehr gut gut befr. ausr. mgh ug Es gibt nur ganze Noten und Punkte! Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht belegt! 24

25 Mindestzahl der Klassenarbeiten - 4-stündige Kurse: 2 Klassenarbeiten - 2-stündige Kurse: 1 Klassenarbeit - Ausnahme: Im 4.Halbjahr nur eine Klassenarbeit je Kurs - Sonderregelungen in Sport und Bildende Kunst 25

26 Andere Leistungsnachweise GFS Zusätzlich zu den Klassenarbeiten sind für jeden Schüler 3 GFS verpflichtend Sie sind je wie eine Klassenarbeit zu bewerten Sie sind in verschiedenen Fächern zu erbringen Der Schüler kann eine 4. GFS wählen. 26

27 Besondere Regelungen für Musik und Sport Besondere Leistungen in den Arbeitsgemeinschaften Chor und Orchester in Schulsportwettkämpfen können auf Antrag bei der Leistungsbewertung in den Fächern Musik bzw. Sport mitberücksichtigt werden. 27

28 Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

29 Das Abitur Schriftliche Prüfung in 4 Kernfächern Mündliche Prüfung in mind. 1 Fach Deutsch Mathematik Fremdsprache mit Kommunikationsprüfung und einem weiteren KF nach Wahl Pflicht: im gewählten mündlichen Prüfungsfach Freiwillig: in jedem der vier schriftlichen Prüfungsfächer zusätzlich möglich 29

30 Wahl des mündlichen Prüfungsfachs Es müssen alle drei Aufgabenfelder durch die Prüfungsfächer abgedeckt sein In allen Prüfungsfächern müssen die Kurse in allen 4 Halbjahren besucht werden (außer in Geographie und Gemeinschaftskunde nur je 2) 30

31 Schriftliche Prüfung Mündlliche Prüfung (nur 4h Fächer) (4h- oder 2h-Fächer) Prüfungsfachkombinationen Deutsch Fremdsprache Biologie, Chemie, Physik Bildende Kunst, Musik, Sport Mathematik Fremdsprache Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Religionslehre, Ethik, Besondere Lernleistung mit gesellschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Religionslehre, Ethik Fremdsprache, BK, Musik, Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Religionslehre/Ethik, Biologie, Chemie, Physik, Sport, Literatur und Theater, Besondere Lernleistung 31

32 Mündliche Abiturprüfung Formen Präsentationsprüfung (verbindlich): spätestens 10 Unterrichtstage vorher werden 4 Themen schriftlich vorgelegt daraus wählt der Fachvorsitzende eines aus 1 Woche vor Prüfung wird dieses bekannt gegeben der Prüfling bereitet 10 Minuten Präsentation vor, die er vor der Prüfungskommission vorstellt anschließend erfolgt ein 10-minütiges Kolloquium 32

33 Mündliche Abiturprüfung Formen Zusätzliche mündliche Prüfung in einem bereits schriftlich geprüften Fach (freiwillig): Thema ist der Stoff der beiden Jahre Es wird vom Fachlehrer eine Aufgabe vorgelegt Der Prüfling hat 20 Minuten Vorbereitungszeit Er stellt seine Überlegungen vor der Prüfungskommission vor Fragen ergänzen die Präsentation, können auch in andere Bereiche hinein gehen 33

34 Die Gesamtqualifikation Die Gesamtqualifikation wird in 2 Blöcken ermittelt: Block I Block II Gesamtqualifikation max. 600 max. 300 max. Punkte 900 Punkte Block I: Summe der Punkte von mindestens 40 Kursen der Qualifikationsphase Block II: Summe der Punkte der Abiturprüfung 34

35 Gesamtqualifikation mal 0 Außerdem: Kein belegpflichtiger Kurs mit Null Punkten! Block I max. 600 Punkte Block II max. 300 Punkte Min. 100 Punkte In jedem Block muss mindestens 1/3 der Maximalpunktzahl erreicht werden: In Block II: mindestens 100 Punkte In 3 Fächern jeweils mind. 20 Punkte In Block I: mindestens 200 Punkte 35

36 Block I der Gesamtqualifikation Mindestens 40 Kurse darunter: 1. Anrechnungspflichtige Kurse: Die 20 Kurse der Kernfächer und: - falls nicht schon als Kernfächer enthalten 2 Kurse in Bildender Kunst oder Musik Geschichte (4 Kurse) Gemeinschaftskunde und Geographie (je 2 Kurse) zwei Naturwissenschaften (je 4 Kurse) und: - falls nicht bisher schon enthalten die Kurse im mündlichen Prüfungsfach 36

37 Block I der Gesamtqualifikation 2. Darüber hinaus: Freie Auswahl aus den nicht anrechnungspflichtigen Kursen die Gesamtnote der Besonderen Lernleistung wird ggf. doppelt gewertet und dafür werden 2 Kurse zugrunde gelegt 3. Werden mehr als 40, z.b. 43 Kurse angerechnet, so wird die Summe der Punktzahlen in diesem Fall mit dem Faktor 40/43 multipliziert Höchstens 20% der angerechneten Kurse mit jeweils weniger als 5 Punkten! (bei angerechneten Kursen: max. 8 Kurse, bei 45 49: max. 9!) 37

38 Beispiel für Optimierung Fach 1. HJ 2. HJ 3. HJ 4.HJ Deutsch Mathematik Englisch Biologie Musik Geschichte Gk/Geo Ethik Chemie Sport Kurse 38

39 Beispiel für Optimierung Fach 1. HJ 2. HJ 3. HJ 4.HJ Deutsch Mathematik Englisch Biologie Musik Geschichte Gk/Geo Ethik Chemie Sport Psychologie BLL Kurse: (436/44)*40 ergibt 396 d.h. 13 Punkte mehr im Block I 39

40 Block II (Prüfungsblock) Die Punktsumme in diesem Block setzt sich zusammen aus: den Ergebnissen der 5 Prüfungen jeweils in vierfacher Wertung. bei einer zusätzlichen mündlichen Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach gilt: 2 * s + m P = 4 3 (Bruchteile bleiben unberücksichtigt) 40

41 Zulassung zur schriftlichen Prüfung Grundsatz: Es muss nach dem bisherigen Stand möglich sein, die allg. Hochschulreife zu erhalten d.h. Mindestbelegpflicht ist erfüllt Wahl der Prüfungsfächer entspricht den Bedingungen 200 Punkte in Block I sind erreichbar Kein belegungspflichtiger Kurs mit 0 NP Weniger als 9 anrechnungspflichtige Kurse unter 5 NP 41

42 Zulassung zur mündlichen Prüfung Die Bedingungen zur Zulassung zur schriftlichen Prüfung sind nach wie vor erfüllt In Block I sind mindestens 200 Punkte erreicht 100 Punkte in Block II sind erreichbar, auch wenn dazu in jeder Prüfung die Höchstpunktzahl von 15 NP erforderlich ist! 42

43 Zeitpunkt der Entscheidungen Ende Kl. 10 Im 1. Halbjahr Anfang 3. Halbjahr Ende 3. Halbjahr Spätestens 10 Unterrichtstage vor der mündl. Prüfung Am Tag nach Bekanntg. des Ergebnisses der schr. Prf. vollständige und gültige Kurswahl Planung für die anderen Leistungsnachweise (GFS) Endgültige Wahl der schriftlichen Prüfungsfächer Wahl des mündlichen Prüfungsfachs 4 Themen für die mündliche Prüfung vorlegen weitere Prüfungsfächer für die mündl. Prüfung angeben 43

44 Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

45 Besonderheiten bei der schriftlichen Abiturprüfung In Bildender Kunst, Musik und Sport enthält die Prüfung einen schriftlichen und einen fachpraktischen Teil. Beide Teile werden gleich gewichtet. In den Fremdsprachen kommt zur schriftlichen Prüfung eine Kommunikationsprüfung (zu Beginn des 4. Halbjahres) hinzu. Dabei wird die schriftliche Prüfung zweifach, die Kommunikationsprüfung einfach gewichtet. 45

46 Besonderheiten bei der mündlichen Abiturprüfung In Bildender Kunst und Musik kann die Prüfung fachpraktische Teile enthalten In mündlichen Prüfungsfach Sport besteht die Prüfung aus einem fachpraktischen Teil und einem mündlichen Teil. Für die Note gilt dann: 2 * f + m P = 4 3 (Bruchteile bleiben unberücksichtigt) 46

47 Spezielle Regelungen Rel/Eth Religionslehre oder Ethik kann als mündliches Prüfungsfach nur wählen, wer das entsprechende Fach (in Religion der gleichen Konfession) in der gesamten Kursstufe (alle 4 Kurse) besucht hat das Fach auch in der vorhergehenden Klasse 10 besucht hat oder in einer Prüfung im 1. Halbjahr entsprechende Kenntnisse nachgewiesen hat 47

48 Spezielle Regelungen - Sport Wer (aus gesundheitlichen Gründen) vom Sportunterricht befreit ist, muss Ersatzkurse für die fehlenden Kurse in Sport besuchen kann Sport nicht als Prüfungsfach wählen 48

49 Wirtschaft Spezielle Regelungen - Wirtschaft kann nur als Kernfach belegt werden gleichzeitig zu Wirtschaft sind nur die Kurse in Gemeinschaftskunde im 1. Halbjahr und Geographie im 3. Halbjahr zu belegen Gemeinschaftskunde oder Geographie können aber nur dann als mündliches Prüfungsfach gewählt werden, wenn beide Kurse besucht werden 49

50 Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die besondere Lernleistung Die Leistungsmessung und Notengebung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

51 Wiederholung 1. Die Klasse 11 kann einmal wiederholt werden, wenn die Klasse 10 nicht wiederholt wurde. 2. Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung: 2. und 3. Halbjahr können wiederholt werden oder das 3. Halbjahr entweder nach halbjähriger Unterbrechung oder nach dem Besuch des 4. Halbjahrs 3. Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung oder Nichtbestehen der Abiturprüfung die Halbjahre 3 und 4 können wiederholt werden Die Abiturprüfung kann nur bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden! 51

52 Notausgang Fachhochschulreife Aus den Noten zweier aufeinanderfolgender Halbjahre (z.b. beide Halbjahre aus 11 oder 2. Hj. 11 und 1. Hj. 12) errechnet sich nach einem speziellen Schlüssel eine Durchschnittsnote, die auf Antrag als schulischer Teil der Fachhochschulreife bescheinigt werden kann. Erst mit einer abgeschlossenen Ausbildung oder einem anerkannten einjährigen Praktikum zählt dies als Fachhochschulreife! 52

53 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!!

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