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1 Gemeinde Wehretal Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Landstraße Wehretal Telefon: 05651/ Fax : 05651/ verwaltung@wehretal.de Gemeinde Wehretal Postfach Wehretal «Anrede» «Position» «Titel»«Vorname» «Nachname» «Adresszeile_1» «PLZ_Ort» Fraktionssitzungen: SPD - Do :00 Uhr Sitzungsraum Trimberg - Verwaltung FWG - Mi :30 Uhr Sitzungsraum Trimberg - Verwaltung CDU - Fr :00 Uhr Sitzungsraum Spitzenberg - Verwaltung Wehretal, Sehr geehrter Herr «Titel»«Nachname», hiermit lade ich zur nächsten öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung für ein. Montag, den 28. Mai 2018 um 20:00 Uhr in das Bürgerhaus Reichensachsen, Platz der Normandie 1, T A G E S O R D N U N G: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Aussetzung der rechtskräftigen Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge 2. Beratung und Beschussfassung über den Antrag der FWG-Fraktion vom Resolution der Gemeindevertretung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge 3. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der FWG-Fraktion vom Erfüllung von Förderkriterien der Kindergartengebühren-Kostenbefreiung 4. Bericht des Gemeindevorstandes 5. Anfragen und Anregungen Ralf Schlarbaum Besuchen Sie uns im Internet unter

2 Erläuterungen zur Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung am 28. Mai 2018 ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 1: Beratung und Beschlussfassung über die Aussetzung der rechtskräftigen Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom eine Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge in Wehretal erlassen. Die Satzung ist zum in Kraft getreten. Da in den Haushaltsjahren 2015 bis 2017 keine beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen stattgefunden haben, wurde diese Satzung bisher in Wehretal noch nicht umgesetzt, darüber hinaus existierte in Wehretal auch vor dem Erlass dieser Satzung keinerlei Straßenbeitragssatzung. Der grundhafte Straßenausbau wurde in diesen Zeiten generell durch allgemeine Deckungsmittel finanziert. In den letzten Monaten hat sich eine intensive Diskussion über die Zukunft der Straßenausbaubeiträge in Hessen und auch in den Kommunen des Werra-Meißner- Kreise entwickelt. Die Landesregierung hat signalisiert, dass eine Veränderung des 11 KAG zumindest hinsichtlich der Verpflichtung zur Erhebung von Straßenbeiträgen zu erwarten ist. Auch die Opposition im Landtag spricht sich gegen die Erhebung von Straßenbeiträgen in Hessen aus. Vor diesem Hintergrund ist eine Veränderung der gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung der Straßenbeiträge in Hessen sicher zu erwarten. Zwischenzeitlich haben sich auch die Voraussetzungen aus finanzwirtschaftlicher Sicht der Gemeinde verändert, indem die Haushalte 2016 bis 2018 ausgeglichen werden konnten, was einen verpflichtenden Erlass einer Straßenbeitragssatzung momentan jedenfalls nicht erfordert. Die Umsetzung der bestehenden Satzung müsste nunmehr definitiv angegangen werden, weil mit dem Ausbau der Gehweganlage im Zuge des zweiten Bauabschnittes der Landstraße die Umsetzung einer straßenbeitragspflichtigen Baumaßnahme beauftragt wurde. Auch diese verwaltungstechnische Umsetzung der Satzung wird für die Gemeinde Wehretal nochmals mit erheblichen Aufwendungen, sowohl im personellen als auch im finanziellen Bereich verbunden sein. Im Lichte dieser Entwicklungen der Erhebung von Straßenbeiträgen insgesamt hat sich der Gemeindevorstand einstimmig dafür ausgesprochen. die Beratung des weiteren Umganges mit der bestehenden wiederkehrenden Straßenbeitragssatzung in Wehretal in der Gemeindevertretung anzuregen. Nähere Ausführungen zu den entscheidungsrelevanten Beratungspunkten werden Ihnen in der Sitzung vorgestellt. FB1/bb bitte wenden

3 ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 2: Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der FWG-Fraktion vom Resolution der Gemeindevertretung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge Der Antrag der FWG-Fraktion vom ist der Einladung beigefügt. ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 3: Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der FWG-Fraktion vom Erfüllung von Förderkriterien der Kindergartengebühren-Kostenbefreiung Der Antrag der FWG-Fraktion vom ist der Einladung beigefügt. Wehretal, den /bb-bk

4 FWG Wehretal Fraktion in der Gemeindevertretung An den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Wehretal Herrn Ralf Schlarbaum und den Gemeindevorstand Sehr geehrte Herr Vorsitzender, die FWG-Fraktion bittet um Aufnahme des nachfolgenden Antrages auf die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretersitzung: "Erfüllung von Förderkriterien der Kindergartengebühren-Kostenbefreiung" Beschlussvorschlag: Der Gemeindevorstand erhält den Auftrag den Zeitumfang der Kostenbefreiung von Kindergartengebühren für das Basismodul der Kinder ab 3 Jahren im Kindergarten Eichenzwerge" in Hoheneiche auf 13:30 Uhr zu erweitern, um die Förderkriterien des Landes zu erfüllen. Begründung: Erfolgt mündlich in der Sitzung i. A. (Wolfhard Austen, Fraktionsvorsitzender)

5 FWG Wehretal Fraktion in der Gemeindevertretung An den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Wehretal Herrn Ralf Schlarbaum und den Gemeindevorstand Sehr geehrte Herr Vorsitzender, die FWG-Fraktion bittet um Aufnahme des nachfolgenden Antrages auf die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretersitzung: Resolution der Gemeindevertretung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge Beschlussvorschlag Der Gemeindevorstand erhält den Auftrag nachfolgenden Resolutionstext im Namen der Gemeindevertretung an den Hessischen Landtag weiterzuleiten: Die Gemeindevertretung Wehretal fordert den Hessischen Landtag auf, folgenden Beschluss zu fassen: "Der Landtag beschließt die Streichung der Beitragspflicht für den Ausbau von Gemeindestraßen. Die Straßenausbaubeiträge sollen aus dem hessischen Kommunalabgabengesetz (KAG) und aus der hessischen Gemeindeordnung (HGO) gestrichen werden. Die Einnahmeausfälle sind den Kommunen in geeigneter Form aus Landesmitteln zu erstatten." Begründung: Die E rhebung von Straßenbeiträgen für die Erneuerung von Gemeindestraßen ist ungerecht und unsozial. Straßenbeiträge belasten einseitig nur die Grundstückseigentümer, oft in einer existenzbedrohenden Höhe, Gemeindestraßen gehören zur allgemeinen Daseinsvorsorge, die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht auf die Grundstückseigentümer beschränkt. Erneuerung und Ausbau sind daher aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren. i. A. (Wolfhard Austen, Fraktionsvorsitzender)

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