EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den K(2011) 907 endgültig

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den K(2011) 907 endgültig"

Transkript

1 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den K(2011) 907 endgültig Betrifft: Staatliche Beihilfe - Deutschland (Sachsen) Beihilfe Nr. SA (2010/N) Grundsätze für eine nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von durch Naturkatastrophen verursachten Schäden in der Landwirtschaft Überschwemmungen in Sachsen im September 2010 Sehr geehrter Herr Minister, die Kommission beehrt sich, der Bundesrepublik Deutschland mitzuteilen, dass sie nach Prüfung der von Ihren Behörden vorgelegten Informationen beschlossen hat, gegen die oben bezeichnete Beihilfe keine Einwände zu erheben, da sie mit dem AEUV vereinbar ist. Diesem Beschluss der Kommission liegen folgende Erwägungen zugrunde: 1. VERFAHREN (1) Die Maßnahme wurde gemäß Artikel 108 Absatz 3 AEUV mit Schreiben der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union vom 16. Dezember 2010, dessen Eingang am selben Tag registriert wurde, notifiziert. (2) Die angemeldete Maßnahme betrifft Beihilfen, die in Übereinstimmung mit den Grundsätzen für eine nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von durch Naturkatastrophen verursachten Schäden in der Landwirtschaft zu gewähren sind. Die Kommission hat diese Grundsätze in Bezug auf Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen mit der Entscheidung K(2009)1139 vom 18. Februar 2009 (Beihilfefall N 568/2008) genehmigt. S. E. Dr. Guido Westerwelle Bundesminister des Auswärtigen Werderscher Markt 1 D BERLIN Commission européenne, B-1049 Bruxelles Belgique Europese Commissie, B-1049 Brussel België Telefon: (0)

2 2. BESCHREIBUNG 2.1. Bezeichnung (3) Grundsätze für eine nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von durch Naturkatastrophen verursachten Schäden in der Landwirtschaft 2.2. Haushaltsmittel (4) Gesamtbetrag: rund 3 Mio. EUR Laufzeit (5) Ab dem Datum der Annahme durch die Kommission bis zum 31. Dezember Empfänger (6) 11 bis 50 landwirtschaftliche Erzeuger Rechtsgrundlage (7) Grundsätze für eine nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse verursachten Schäden in Landwirtschaft, Binnenfischerei und Aquakultur (nachfolgend die Rahmenrichtlinie ); (8) Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen; (9) Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung Beihilfeintensität (10) 100 % der beihilfefähigen Schäden gemäß der Rahmenrichtlinie Beihilfemaßnahme (11) In der Rahmenrichtlinie werden die Bedingungen und Modalitäten der Entschädigungen für landwirtschaftliche Erzeuger festgelegt, die im Falle von Schäden an der landwirtschaftlichen Erzeugung u. a. durch Hochwasser, Erdrutsche, Bergstürze, Lawinen, Erdbeben und Stürme entstanden sind. Die bereits genehmigte Rahmenrichtlinie bleibt unverändert. (12) Gemäß Nummer 16 der Genehmigungsentscheidung K(2009)1139 werden alle Naturkatastrophen, für die landwirtschaftlichen Erzeugern im Rahmen der notifizierten Grundsätze ein Ausgleich gewährt werden soll, der Kommission getrennt mitgeteilt, wobei den Notifizierungen überprüfte Informationen über das Vorliegen einer Naturkatastrophe, der Nachweis des direkten Zusammenhangs zwischen dem durch die Naturkatastrophe verursachten Schaden und der staatlichen Beihilfe, eine genaue Beurteilung des Schadens und der Nachweis des Ausschlusses einer Überkompensation beizufügen sind. 2

3 (13) Die deutschen Behörden haben das in Sachsen im September 2010 aufgetretene Hochwasser mitgeteilt, für das die Regierung des Freistaats Sachsen das Vorliegen einer Naturkatastrophe nachgewiesen hat (Überprüfung durch den Deutschen Wetterdienst). (14) Vom 25. September um 12:00 Uhr bis zum 28. September 2010 um 9:00 Uhr verzeichnete der Deutsche Wetterdienst in verschiedenen Orten einschließlich Deutschneudorf-Brüderwiese, Zinnwald, Dresden-Hosterwitz, Dresden-Klotzsche, Strauch und Pulsnitz Niederschlagsmengen von mehr als 110 l/m 2. Diese stark konzentrierten Regenfälle führten zu schweren Überschwemmungen in den betroffenen Regionen, wie von den deutschen Behörden dokumentiert. (15) Es wird ein Ausgleich in Höhe von ca. 3 Mio. EUR für die erheblichen Schäden gezahlt, die das Hochwasser in landwirtschaftlichen Betrieben in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Meißen, Sächsische Schweiz - Osterzgebirge, Leipzig, Nordsachsen und Mittelsachsen sowie in der kreisfreien Stadt Dresden hervorgerufen hat. Nach Angaben der deutschen Behörden werden die Beihilfen nur für direkt durch das Hochwasser verursachte Schäden an landwirtschaftlichen Gebäuden und Anlagen, Inventar und landwirtschaftlichem Produktionsinventar gewährt. Der Ausgleich wird für jeden Empfänger einzeln berechnet. (16) Der ausgleichsfähige Schaden wird durch Abzug von Versicherungszahlungen und sonstigen für denselben Schaden geleisteten Ausgleichszahlungen von der überprüften Schadenssumme berechnet. Damit die Einhaltung der Kumulierungsvorschriften gewährleistet ist, muss der Antragsteller der zuständigen Kommunalbehörde alle Beihilfezahlungen angeben, die er zur Deckung derselben beihilfefähigen Kosten erhalten hat. (17) Die deutschen Behörden haben erklärt, dass die Bewertung des Schadens und die Gewährung des Ausgleichs im Einklang mit der Rahmenrichtlinie erfolgen und alle sonstigen Bedingungen der Kommissionsentscheidung K(2009)1139 eingehalten werden. 3. BEWERTUNG 3.1. Vorliegen einer staatlichen Beihilfe (18) Artikel 107 Absatz 1 AEUV findet Anwendung, wenn eine Maßnahme bestimmten Unternehmen wirtschaftliche Vorteile verschafft, die sie unter normalen Geschäftsbedingungen nicht erhalten würden, wenn die Beihilfe bestimmten Unternehmen von einem Mitgliedstaat oder aus staatlichen Mitteln gewährt wird und wenn sie geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten spürbar zu beeinträchtigen und Wettbewerbsverzerrungen zu verursachen. (19) Auf den ersten Blick scheinen diese Bedingungen erfüllt. (20) Die Maßnahme wird aus staatlichen Mitteln finanziert. Sie kommt bestimmten Unternehmen (Landwirten in Sachsen) zugute. Da die begünstigten Unternehmen auf einem stark wettbewerbsorientierten internationalen Markt tätig sind, ist diese 3

4 Maßnahme geeignet, den Wettbewerb zu verfälschen 1 und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. (21) Die Maßnahme stellt somit eine Beihilfe dar, und Artikel 107 Absatz 1 AEUV findet Anwendung. Daher ist zu prüfen, ob von dem allgemeinen Grundsatz der Unvereinbarkeit staatlicher Beihilfen nach Artikel 107 Absatz 1 abgewichen werden kann Beihilfe zum Ausgleich von Verlusten, die Landwirten aufgrund von Naturkatastrophen entstanden sind (22) Nach Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b AEUV sind Beihilfen zur Beseitigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstanden sind, mit dem Binnenmarkt vereinbar. Damit diese Ausnahmeregelung Anwendung finden kann, müssen die Beihilfemaßnahmen im Einklang mit den Rechtsvorschriften für staatliche Beihilfen stehen. (23) Beihilfen zur Bewältigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Umstände entstanden sind, werden auf der Grundlage von Kapitel V.B.2. der Rahmenregelung der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor (nachstehend: Rahmenregelung ) beurteilt. (24) Wie unter Punkt 121 der Rahmenregelung dargelegt, hat die Kommission stets die Auffassung vertreten, dass die Begriffe Naturkatastrophe und außergewöhnliche Ereignisse gemäß Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b AEUV restriktiv auszulegen sind. Bisher hat die Kommission anerkannt, dass Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche und Überschwemmungen Naturkatastrophen darstellen können, sofern diese genau bestimmt werden können. Unter Punkt 122 ist festgelegt, dass die Kommission Vorschläge für die Gewährung von Beihilfen gemäß Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b auch weiterhin von Fall zu Fall prüfen und dabei die bisherige Praxis in diesem Bereich berücksichtigen wird. (25) Gemäß Punkt 123 wird die Kommission, sobald erwiesen ist, dass eine Naturkatastrophe oder ein außergewöhnliches Ereignis eingetreten ist, als Ausgleich für Sachschäden Beihilfen in Höhe von bis zu 100 % genehmigen. Entschädigungen sollten normalerweise auf Ebene der einzelnen Begünstigten berechnet werden. Um Überkompensierungen zu vermeiden, sind zu erwartende Zahlungen, beispielsweise aus Versicherungen, vom Beihilfebetrag abzuziehen. Die Kommission genehmigt auch Beihilfen, mit denen Landwirte für Einkommensverluste entschädigt werden sollen, die ihnen aufgrund der Vernichtung landwirtschaftlicher Betriebsmittel entstanden sind, vorausgesetzt, es kommt nicht zur Überkompensierung. (26) Die deutschen Behörden haben mitgeteilt, dass die notifizierte Beihilfe nach der Rahmenrichtlinie gewährt wird, in der die Bedingungen für die Beihilfegewährung, die Methode für die Berechnung der Verluste und der Entschädigung enthalten sind. Die Kommission hat die Rahmenrichtlinie mit der Entscheidung K(2009)1139 vom 1 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs deutet die Verbesserung der Wettbewerbsposition eines Unternehmens aufgrund einer staatlichen Beihilfe im Allgemeinen auf eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber konkurrierenden Unternehmen hin, die keine solche Unterstützung erhalten (Rs. C-730/79, Slg. 1980, S. 2671, Rn. 11 und 12). 2 ABl. C 319 vom , S. 1. 4

5 18. Februar 2009 (Beihilfefall N 568/2008) gemäß Kapitel V.B.2 der Rahmenregelung genehmigt. Die Rahmenrichtlinie bleibt unverändert. (27) Die Beihilfe wird im Einklang mit den Bedingungen der genehmigten Rahmenrichtlinie gewährt, und gemäß Nummer 16 der Genehmigungsentscheidung enthält die vorliegende Notifizierung nur Angaben zum Vorliegen und zur Schwere des Ereignisses (als Nachweis des Vorliegens einer Naturkatastrophe), zum Schaden und zum Ausschluss einer Überkompensation. Daher beschränkt sich die Bewertung auf die Überprüfung, ob eine Naturkatastrophe vorliegt, auf die Überprüfung des direkten Zusammenhangs zwischen der Naturkatastrophe und dem Schaden sowie auf die Kontrolle, dass keine Überkompensation vorliegt. (28) Die deutschen Behörden haben erklärt, dass die eigentlichen Schäden durch das schwere Hochwasser in Sachsen im September 2010 verursacht wurden. Es wurden ausreichende Angaben zum Vorliegen und zur Schwere des Ereignisses übermittelt (Überprüfung durch den Deutschen Wetterdienst). Die von den deutschen Behörden gemeldeten außergewöhnlichen Katastrophenereignisse sind daher als Naturkatastrophe im Sinne von Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b anzusehen. (29) Nach Angaben der deutschen Behörden sind Schäden ausgleichsfähig, die nachweislich durch das Hochwasser in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Meißen, Sächsische Schweiz - Osterzgebirge, Leipzig, Nordsachsen and Mittelsachsen sowie in der kreisfreien Stadt Dresden entstanden sind. Es wurde eine ausreichende Beschreibung der Schäden an landwirtschaftlichen Gebäuden und Anlagen, Inventar und landwirtschaftlichem Produktionsinventar übermittelt, die sich auf rund 3 Mio. EUR belaufen (siehe Nummer 15). Die deutschen Behörden haben bestätigt, dass die Beihilfen entsprechend der Rahmenrichtlinie gewährt werden, insbesondere bei Ermittlung der Schäden, Überprüfung des kausalen Zusammenhangs zwischen der Naturkatastrophe und dem eingetretenen Schaden sowie Bewertung und Überprüfung des Werts des beihilfefähigen Schadens auf der Ebene des einzelnen Begünstigten. Darüber hinaus werden etwaige beispielsweise im Rahmen von bestehenden Versicherungen zu leistende Zahlungen vom Beihilfebetrag abgezogen. (30) Aufgrund der obigen Erwägungen wird festgestellt, dass die notifizierte Beihilfe die Voraussetzungen nach Kapitel V.B.2 der Rahmenregelung erfüllt. 4. FAZIT (31) Da die Maßnahme mit Kapitel V.B.2 der Rahmenreglung in Einklang steht, kann sie nach Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b AEUV als vereinbar mit dem Binnenmarkt angesehen werden. Die Kommission hat daher beschlossen, die Beihilfe als mit dem AEUV vereinbar anzusehen. (32) Falls dieses Schreiben vertrauliche Angaben enthält, die nicht offengelegt werden sollen, werden Sie gebeten, die Kommission davon innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang des Schreibens in Kenntnis zu setzen. Erhält die Kommission innerhalb der vorerwähnten Frist keinen derart begründeten Antrag, so geht sie davon aus, dass Sie mit der Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts dieses Schreibens in der verbindlichen Sprachfassung auf der Internet-Seite und der Weitergabe an Dritte einverstanden sind. 5

6 Ihr Antrag ist per Einschreiben oder Fax zu richten an: Europäische Kommission Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Direktion M.2 Büro: Loi 130 /140 B-1049 Brüssel Fax: Mit vorzüglicher Hochachtung Für die Kommission Dacian CIOLO Mitglied der Kommission 6

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den K(2009)1139

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den K(2009)1139 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 18.02.2009 K(2009)1139 Betrifft: Staatliche Beihilfe / Deutschland - Beihilfe Nr. N 568/2008 - Grundsätze für eine nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. N 444/2001 Deutschland (Baden- Württemberg) Zuwendungen für Hagelversicherungsprämien im Obstbau

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. N 444/2001 Deutschland (Baden- Württemberg) Zuwendungen für Hagelversicherungsprämien im Obstbau EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.12.2001 C(2001) 4032 Betreff: Staatliche Beihilfe Nr. N 444/2001 Deutschland (Baden- Württemberg) Zuwendungen für Hagelversicherungsprämien im Obstbau Sehr geehrter

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe / Deutschland (Rheinland-Pfalz) Beihilfe Nr. N 167/2008 Maßnahmen für die Revitalisierung der Wälder

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe / Deutschland (Rheinland-Pfalz) Beihilfe Nr. N 167/2008 Maßnahmen für die Revitalisierung der Wälder EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 23-V-2008 K (2008) 2199 Betrifft: Staatliche Beihilfe / Deutschland (Rheinland-Pfalz) Beihilfe Nr. N 167/2008 Maßnahmen für die Revitalisierung der Wälder Sehr geehrter

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. N 404/ Deutschland (Bayern) Investitionsbeihilfe für den Ausbau des Schlachthofs Traunstein

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. N 404/ Deutschland (Bayern) Investitionsbeihilfe für den Ausbau des Schlachthofs Traunstein EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 01.VI.2006 K(2006)2243 Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 404/2005 - Deutschland (Bayern) Investitionsbeihilfe für den Ausbau des Schlachthofs Traunstein Sehr geehrter

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den C(2013) 4169 final

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den C(2013) 4169 final EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 27.6.2013 C(2013) 4169 final Staatliche Beihilfe / Deutschland - Beihilfe Nr. SA.36787 (2013/N) - Grundsätze für eine nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher

Mehr

Betreff: Staatliche Beihilfen / Österreich (Burgenland) - Beihilfe Nr. N 63/ Teilweise Schadensabgeltung für Frostschäden im Erwerbsobstbau 2005

Betreff: Staatliche Beihilfen / Österreich (Burgenland) - Beihilfe Nr. N 63/ Teilweise Schadensabgeltung für Frostschäden im Erwerbsobstbau 2005 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 04-IV-2006 K(2006) 1539 Betreff: Staatliche Beihilfen / Österreich (Burgenland) - Beihilfe Nr. N 63/2006 - Teilweise Schadensabgeltung für Frostschäden im Erwerbsobstbau

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe SA (2014/N) Deutschland (Thüringen) Fischereibetrieb Angela Nohr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe SA (2014/N) Deutschland (Thüringen) Fischereibetrieb Angela Nohr EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.12.2014 C(2014) 9455 final Staatliche Beihilfe SA.38979 (2014/N) Deutschland (Thüringen) Fischereibetrieb Angela Nohr Sehr geehrter Herr Bundesminister, 1. VERFAHREN

Mehr

Staatliche Beihilfe SA (2013/N) Deutschland Steuererleichterungen für Agrardiesel

Staatliche Beihilfe SA (2013/N) Deutschland Steuererleichterungen für Agrardiesel EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 02.05.2013 C(2013) 2366 final Betreff: Staatliche Beihilfe SA.36321 (2013/N) Deutschland Steuererleichterungen für Agrardiesel Sehr geehrter Herr Bundesminister, die

Mehr

Rahmenrichtlinie für den Fischerei-/Aquakultursektor

Rahmenrichtlinie für den Fischerei-/Aquakultursektor Rahmenrichtlinie für den Fischerei-/Aquakultursektor 0. Vorbemerkungen Die Risikovorsorge zur Bewältigung von Schäden im Fischerei- und Aquakultursektor, die durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 06.12.2002 C (2002) 4844 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 436/2002 Deutschland "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung betrieblicher Innovationen - Schleswig-Holstein"

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 26.XII.2005 K(2005)6036

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 26.XII.2005 K(2005)6036 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 26.XII.2005 K(2005)6036 Betrifft: Staatliche Beihilfen Nr. N 564/A/2004 - Österreich Richtlinien des Landes Niederösterreich für die Gewährung von Beihilfen zur Behebung

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 01-07-2005 K(2005) 2461 Betr.: Staatliche Beihilfe / Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern) - Beihilfe Nr. N 153/2004 - Investitionsbeihilfe zugunsten der EDEKA Nord GmbH

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, 23-XI-2006 K(2006) 5782

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, 23-XI-2006 K(2006) 5782 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 23-XI-2006 K(2006) 5782 Betrifft: Staatliche Beihilfe / Österreich (Niederösterreich) - Beihilfen Nr. N 441/2006, N 513/2006 und N 642/2006 - Beihilfe zur Behebung von Katastrophenschäden

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den K(2003) 169

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den K(2003) 169 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28-02-2003 K(2003) 169 Betr.: Staatliche Beihilfe Nr. N 116 B/2002 - Deutschland Verwaltungsvorschrift über die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden

Mehr

Die Kommission stützt ihren Beschluss auf folgende Erwägungen:

Die Kommission stützt ihren Beschluss auf folgende Erwägungen: EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19-XII-2006 K(2004) 7069 Betrifft : Staatliche Beihilfe / Deutschland (Schleswig-Holstein) Beihilfe Nr. NN 4/2004 (ex N 13/2004) Förderung der Dorf- und ländlichen Regionalentwicklung

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 18.02.2013 C(2013) 989 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Betr.: Staatliche Beihilfe SA.35684

Mehr

Staatliche Beihilfe N 243/2001 Germany (Thüringen) Rettungsbeihilfe für das Unternehmen Voigt-Jacob

Staatliche Beihilfe N 243/2001 Germany (Thüringen) Rettungsbeihilfe für das Unternehmen Voigt-Jacob EUROPEAN COMMISSION Brüssel, 10.10.2001 C (2001) 3106 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 243/2001 Germany (Thüringen) Rettungsbeihilfe für das Unternehmen Voigt-Jacob Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich

Mehr

Staatliche Beihilfe Nr. N116/A/02 - Germany (Rheinland-Pfalz) Beihilfen bei Elementarschäden

Staatliche Beihilfe Nr. N116/A/02 - Germany (Rheinland-Pfalz) Beihilfen bei Elementarschäden EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 02.09.2002 C(2002) 3210 Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N116/A/02 - Germany (Rheinland-Pfalz) Beihilfen bei Elementarschäden Sehr geehrter Herr Minister, ich beehre

Mehr

Der Entscheidung der Kommission liegen folgende Erwägungen zugrunde: 1. Verfahren

Der Entscheidung der Kommission liegen folgende Erwägungen zugrunde: 1. Verfahren EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 14-07-2004 C(2004) 2820 Betrifft : Staatliche Beihilfe / Deutschland (Brandenburg) Beihilfenummer NN 14/2004 (ex N 453/2003) Beihilfe für die Entfernung und Beseitigung

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.10.2010 K(2010)7384 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 294/2010 Deutschland Katastrophenbeihilferegelung Eckpunkte Ersatz von Schäden, die durch den Tornado (Wirbelsturm)

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 25.02.2009 K(2009)1373 Betreff: Staatliche Beihilfe N 41/2009 (Deutschland) EFRE-Risikokapitalfonds Thüringen Modifizierung der bestehenden staatlichen Beihilfe N 266/2004

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern) Beihilfe Nr. N 491/2008 Beregnungsrichtlinie

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern) Beihilfe Nr. N 491/2008 Beregnungsrichtlinie EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.01.2009 K(2008)78 Betrifft: Staatliche Beihilfe Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern) Beihilfe Nr. N 491/2008 Beregnungsrichtlinie Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 27.07.2015 C(2015) 5138 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.40836 (2015/N)

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Staatliche Beihilfe / Deutschland (Berlin) Beihilfe-Nr.: SA. 38916 (2014/N) Berlin: Entfernung und Beseitigung von Falltieren Brüssel, den 7.11.2014 C(2014) 8383 final Sehr geehrter

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, 9.7.2003 C(2003)2000fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 644/F/2002 - Deutschland Ausbau der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 423/ Deutschland Beihilfe an fünf Unternehmen für Projekt zum Guanting-Stausee

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 423/ Deutschland Beihilfe an fünf Unternehmen für Projekt zum Guanting-Stausee EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.03.2004 C(2004)924fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 423/2003 - Deutschland Beihilfe an fünf Unternehmen für Projekt zum Guanting-Stausee Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 06.IX.2005 K(2005) 3310 endg. Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 363/2004 - Deutschland (Mecklenburg- Vorpommern) Beihilfe für den Neubau eines Molkeveredlungsbetriebes

Mehr

Richtlinie des Brandenburgischen Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zum Ausgleich von durch Wölfe verursachten Schäden

Richtlinie des Brandenburgischen Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zum Ausgleich von durch Wölfe verursachten Schäden Richtlinie des Brandenburgischen Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zum Ausgleich von durch Wölfe verursachten Schäden vom 1. März 2017 1. Zuwendungszweck Das Land Brandenburg

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 24.05.2011 K(2011)3457 endgültig

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 24.05.2011 K(2011)3457 endgültig EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 24.05.2011 K(2011)3457 endgültig Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 484/2010 Deutschland KMU-Förderprogramm des Landes Sachsen zur Unterstützung von Unternehmen nach

Mehr

Umrüstung bestehender Legehennenställe von Käfighaltung auf Alternativsysteme.

Umrüstung bestehender Legehennenställe von Käfighaltung auf Alternativsysteme. EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10-06-2003 C(2003) 1878 Betrifft: Staatliche Beihilfe Österreich (Burgenland) - Beihilfe-Nr. 191/2003 - Beihilfe für die Umrüstung bestehender Legehennenställe von der

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.VII.2007 K(2007)3752 Betreff: Staatliche Beihilfe Nr. N 95/2007 Deutschland Verlängerung der Beihilferegelung zur Förderung von Investitionen zum Erwerb, Erhalt,

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 25.I.2006 K(2006)96 endg. Betrifft: Staatliche Beihilfe N 304/2005 Österreich BMW Motoren GmbH Sehr geehrte Frau Bundesministerin, 1. Verfahren Mit Schreiben vom 7. Juni

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, 9-07-2003 C(2003)1999fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 644/E/2002 - Deutschland Ausbau der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den K(2009)6741

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den K(2009)6741 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 03.09.2009 K(2009)6741 Betreff: Staatliche Beihilfe N 376/2009 Deutschland Regelung zur Gewährung von Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen: Zuwendungen zur Konsolidierung

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.7.2012 C(2012) 5227 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25.7.2012 zur Genehmigung der Revision des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum der Länder

Mehr

Vom 27. November 2017

Vom 27. November 2017 Richtlinie des Landes Brandenburg für die Gewährung von Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden aufgrund widriger Witterungsverhältnisse im Jahr 2017 für landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen

Mehr

N 809/06 Österreich, Investitionsbeihilfe für die Errichtung von Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und Wasserkraftanlagen

N 809/06 Österreich, Investitionsbeihilfe für die Errichtung von Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und Wasserkraftanlagen EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13-IV-2007 K (2007) 1729 Betreff: N 809/06 Österreich, Investitionsbeihilfe für die Errichtung von Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und Wasserkraftanlagen Sehr geehrte

Mehr

ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass die Kommission gemäß den Artikeln 87 und 88 EG-Vertrag keine Einwände gegen diese Beihilfemaßnahme erhebt.

ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass die Kommission gemäß den Artikeln 87 und 88 EG-Vertrag keine Einwände gegen diese Beihilfemaßnahme erhebt. EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 08-10-2002 K(2002) 3470 Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 595/02 - Deutschland - Hilfsprogramm des Bundes und der Länder zum Erlass oder Teilerlass von Investitionskrediten

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 252/2008 Deutschland (Freistaat Sachsen) Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft

Mehr

Staatliche Beihilfe / Deutschland (Rheinland Pfalz) Beihilfe Nr. NN 33/2003 (ex N 333/02) Maßnahmen zur BSE-Gefahrenabwehr in Rheinland-Pfalz

Staatliche Beihilfe / Deutschland (Rheinland Pfalz) Beihilfe Nr. NN 33/2003 (ex N 333/02) Maßnahmen zur BSE-Gefahrenabwehr in Rheinland-Pfalz EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29-01-2004 C (2004) 267 Betrifft : Staatliche Beihilfe / Deutschland (Rheinland Pfalz) Beihilfe Nr. NN 33/2003 (ex N 333/02) Maßnahmen zur BSE-Gefahrenabwehr in Rheinland-Pfalz

Mehr

Staatliche Beihilfe Nr. N 514/ Österreich Infrastrukturförderung in Tirol - Förderung von Biomasse-Wärmeanlagen

Staatliche Beihilfe Nr. N 514/ Österreich Infrastrukturförderung in Tirol - Förderung von Biomasse-Wärmeanlagen EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 22.XII.2006 K(2006)7234 Betreff: Staatliche Beihilfe Nr. N 514/2006 - Österreich Infrastrukturförderung in Tirol - Förderung von Biomasse-Wärmeanlagen Sehr geehrter

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 03.12.2015 C(2015) 8531 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.42392 (2015/N)

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.6.2015 C(2015) 4334 final Staatliche Beihilfe Deutschland SA.40354 (2014/N) Bund: Nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung

Mehr

Staatliche Beihilfen / Deutschland (Brandenburg) - Beihilfe Nr. 16/ Maßnahmen zum vorbeugenden Waldbrandschutz

Staatliche Beihilfen / Deutschland (Brandenburg) - Beihilfe Nr. 16/ Maßnahmen zum vorbeugenden Waldbrandschutz EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.04.2009 K (2009)2985 Betrifft: Staatliche Beihilfen / Deutschland (Brandenburg) - Beihilfe Nr. 16/2009 - Maßnahmen zum vorbeugenden Waldbrandschutz Sehr geehrter

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe SA Österreich Umstrukturierungsbeihilferegelung TOP-Tourismus-Förderung, Teil D

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe SA Österreich Umstrukturierungsbeihilferegelung TOP-Tourismus-Förderung, Teil D EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 22.07.2015 C(2015) 5002 final Staatliche Beihilfe SA.41372 Österreich Umstrukturierungsbeihilferegelung TOP-Tourismus-Förderung, Teil D Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.08.2016 C(2016) 5146 final Limited Staatliche Beihilfe Deutschland (Thüringen) SA.44011 (2015/N) Thüringen: Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 829/ Germany Beihilfen für die Durchführung von Absatzförderungsmaßnahmen

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 829/ Germany Beihilfen für die Durchführung von Absatzförderungsmaßnahmen EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30-04-2003 C(2003)1297fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 829/2001 - Germany Beihilfen für die Durchführung von Absatzförderungsmaßnahmen Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Mehr

Staatliche Beihilfe N 48/ Deutschland Umstrukturierungsbeihilferegelung für kleine Unternehmen in Hamburg

Staatliche Beihilfe N 48/ Deutschland Umstrukturierungsbeihilferegelung für kleine Unternehmen in Hamburg EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 14.VII.2008 K(2008)3735 Betreff: Staatliche Beihilfe N 48/2008 - Deutschland Umstrukturierungsbeihilferegelung für kleine Unternehmen in Hamburg Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 90/2009 Deutschland Rettungsbeihilfe für die Palla Creativ Textiltechnik GmbH & Co.

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 90/2009 Deutschland Rettungsbeihilfe für die Palla Creativ Textiltechnik GmbH & Co. EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.03.2009 K(2009)2551 Betreff: Staatliche Beihilfe N 90/2009 Deutschland Rettungsbeihilfe für die Palla Creativ Textiltechnik GmbH & Co. KG Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 04.10.2002 C (2002) 3466 Betreff: Staatliche Beihilfe N 554/2002 - Bundesrepublik Deutschland Maßnahmen der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland zur Errichtung

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 14.2.2018 C(2018) 1042 final Staatliche Beihilfe / Deutschland SA.49428 (2017/N) Baden-Württemberg Bio-Musterregionen Sehr geehrter Herr Bundesminister, die Europäische

Mehr

Staatliche Beihilfen / Deutschland - Beihilfe Nr. 454/ Investitionsbeihilfen für den Zuckersektor

Staatliche Beihilfen / Deutschland - Beihilfe Nr. 454/ Investitionsbeihilfen für den Zuckersektor EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.12.2008 K (2008)8489 Betrifft: Staatliche Beihilfen / Deutschland - Beihilfe Nr. 454/2008 - Investitionsbeihilfen für den Zuckersektor Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 27-01-2005 C(2005) 251 Betrifft: Staatliche Beihilfe / Österreich (Wien) - Beihilfe Nr. N 361/2004 - Investitionsbeihilfe für die Errichtung des Fleischmarkts Inzersdorf

Mehr

LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM

LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM Endgültige Fassung vom 30.6.2010 COCOF 07/0073/03-DE EURÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION Regionalpolitik LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 05.V.2008 K(2008)1832 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 59/C/2007 Österreich Richtlinie Strategische Projektentwicklung (Finanzierung) Schwerpunkt Finanzierung von Start-ups

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, K(2010)4196 endgültig

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, K(2010)4196 endgültig EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 22.06.2010 K(2010)4196 endgültig Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 249/2010 Deutschland Verlängerung der einstweiligen Genehmigung zusätzlicher Beihilfen für die WestLB

Mehr

Staatliche Beihilfe SA (2011/N) Österreich Verlängerung des Fernsehfonds Austria (N 168/2007 and N 348/2009) Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Staatliche Beihilfe SA (2011/N) Österreich Verlängerung des Fernsehfonds Austria (N 168/2007 and N 348/2009) Sehr geehrter Herr Bundesminister, EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 21.12.2011 K(2011)9955 endgültig Betreff: Staatliche Beihilfe SA.33878 (2011/N) Österreich Verlängerung des Fernsehfonds Austria (N 168/2007 and N 348/2009) Sehr geehrter

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 05.02.2001 SG(2001) D/ 285924 Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 634/2000 - Deutschland Regionale Programme zur Einstellungsförderung - Mecklenburg-Vorpommern a) Teilprogramm

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 01.10.2003 C(2003)3394fin Betrifft: Staatliche Beihilfe NN 126/2003 Deutschland Richtlinie zur Förderung der deutschen Seeschifffahrt vom 5. Mai 2003 (Finanzbeiträge für

Mehr

Staatliche Beihilfe N 639/ Deutschland (Niedersachsen) Umstrukturierungsbeihilfe für das Unternehmen Brennecke

Staatliche Beihilfe N 639/ Deutschland (Niedersachsen) Umstrukturierungsbeihilfe für das Unternehmen Brennecke EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 21.01.2004 C(2004)46fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 639/2002 - Deutschland (Niedersachsen) Umstrukturierungsbeihilfe für das Unternehmen Brennecke Sehr geehrter Herr

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 534/2008 Deutschland Rettungsbeihilfe für Lindenau GmbH Schiffswerft & Maschinenfabrik

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 534/2008 Deutschland Rettungsbeihilfe für Lindenau GmbH Schiffswerft & Maschinenfabrik EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.11.2008 K(2008) 7691 Betreff : Staatliche Beihilfe N 534/2008 Deutschland Rettungsbeihilfe für Lindenau GmbH Schiffswerft & Maschinenfabrik Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Mehr

Staatliche Beihilfe N 677/2002 Österreich Burgenland Beteiligungsfonds

Staatliche Beihilfe N 677/2002 Österreich Burgenland Beteiligungsfonds EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 04-04-2003 C(2003) 233 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 677/2002 Österreich Burgenland Beteiligungsfonds Sehr geehrte Frau Bundesminister, 1. Verfahren Mit Schreiben

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den C(2012) 7787 final

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den C(2012) 7787 final EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.10.2012 C(2012) 7787 final Staatliche Beihilfe / Deutschland (Bayern) SA.34622 (N/2012) Finanzieller Ausgleich von durch Wolf, Luchs oder Bär verursachtem Schaden

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.11.2002 C (2002) 4606 Betrifft:Staatliche Beihilfe N 573/2002 - Deutschland Förderung von Aquakultur- und Fischereibetrieben in Baden- Württemberg (FIAF-Kofinanzierung)

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.10.2017 C(2017) 7276 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.48390

Mehr

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Richtlinie über die Soforthilfe 2017 zur Bewältigung von Schäden in der Forstwirtschaft (Forstliche Soforthilfe 2017 / Privatwald)

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.10.2002 C(2002)3714fin Betrifft: Staatliche Beihilfe NN 94/2002 Deutschland Richtlinie zur Förderung der deutschen Seeschifffahrt vom 14. Juni 2002 (Finanzbeiträge

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.3.2012 C(2012) 2212 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 30.3.2012 zur Genehmigung der Revision des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Saarland,

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 109/14 VERORDNUNG (EU) Nr. 372/2014 R KOMMISSION vom 9. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 in Bezug auf die Berechnung bestimmter Fristen, die Bearbeitung von Beschwerden und die

Mehr

Die Kommission stützt ihren Beschluss auf folgende Erwägungen:

Die Kommission stützt ihren Beschluss auf folgende Erwägungen: EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 15.XII.2004 C(2004)5258 Betrifft : Staatliche Beihilfe / Deutschland (Bayern) Beihilfe Nr. N 451/2003 Förderung der Tierzucht in Bayern Sehr geehrter Herr Minister,

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 24.7.2017 C(2017) 5305 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.48384 (2017/N)

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 10-05-2004 C(2004) 1838 Betrifft: Staatliche Beihilfe / Österreich - Beihilfe Nr. N 23/2004 - Beihilfe zur Existenzsicherung für durch die Dürre des Jahres 2003 geschädigte

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 12.9.2013 C(2013) 5861 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Betreff: Staatliche Beihilfe

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.1.2017 C(2017) 143 final Staatliche Beihilfe/Deutschland Beihilfe Nr. SA.46079 (2016/N) Thüringen: Erlass über die Gewährung von Beihilfen für große Unternehmen (Nicht-KMU)

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 30. November 2010 (OR. en) 2010/0183 (COD) PE-CONS 56/10 AGRI 405 AGRIORG 39 COC 1046 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.:

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 16.01.2014 C(2014) 143 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.37682

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 396/2004 Österreich FE Wien - Forschung, Technologische Entwicklung und Innovation in Wien

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 396/2004 Österreich FE Wien - Forschung, Technologische Entwicklung und Innovation in Wien EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.I.2005 C (2005) 83 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 396/2004 Österreich FE Wien - Forschung, Technologische Entwicklung und Innovation in Wien Sehr geehrte Frau Bundesminister,

Mehr

Teil 2 Investitionszulagengesetz 2010

Teil 2 Investitionszulagengesetz 2010 Seite 1 von 6 Teil 2 Investitionszulagengesetz 2010 Kommentierung und Handbuch von G. Brüggen und C. Geiert.../2 Seite 2 von 6 11 Zusammentreffen mit anderen Regionalbeihilfen (1) Trifft bei einem Erstinvestitionsvorhaben

Mehr

Beihilfen zur Beseitigung von Schäden infolge von Naturkatastrophen (Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b AEUV) Checkliste für die Mitgliedstaaten

Beihilfen zur Beseitigung von Schäden infolge von Naturkatastrophen (Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b AEUV) Checkliste für die Mitgliedstaaten EUROPÄISCHE KOMMISSION GD Wettbewerb Fassung: Oktober 2013 Beihilfen zur Beseitigung von Schäden infolge von Naturkatastrophen (Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b AEUV) Checkliste für die Mitgliedstaaten

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Deutschland (Sachsen) Beihilfe Nr. NN 57/06 Rettungsbeihilfe zugunsten der OLAF GmbH

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Deutschland (Sachsen) Beihilfe Nr. NN 57/06 Rettungsbeihilfe zugunsten der OLAF GmbH EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.4.2009 K(2009)3250 Betreff: Staatliche Beihilfe Deutschland (Sachsen) Beihilfe Nr. NN 57/06 Rettungsbeihilfe zugunsten der OLAF GmbH Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 20.12.2013 C(2013) 9777 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfen SA.37256,

Mehr

2. BESCHREIBUNG DER MAßNAHME 2.1. ZWECK UND WEITERE EINZELHEITEN

2. BESCHREIBUNG DER MAßNAHME 2.1. ZWECK UND WEITERE EINZELHEITEN EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 23/12/2002 C(2002)4817 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 533/2002 Deutschland Beihilferegelung zur Unterstützung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der deutschen

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 08.02.2016 C(2016) 831 final Staatliche Beihilfe/Deutschland SA.42803 (2015/N) Bremen: Erschwernisausgleich für Grünland in geschützten Teilen von Natur und Landschaft Sehr

Mehr

Durchschnittsalter der Bevölkerung in Sachsen 1990 bis 2015, 2020, 2025, 2030

Durchschnittsalter der Bevölkerung in Sachsen 1990 bis 2015, 2020, 2025, 2030 Durchschnittsalter der Bevölkerung in Sachsen 1990 bis 2015, 2020, 2025, 2030 Quellen: Daten - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - 1990 bis 2010: Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 23-VIII-2005 K(2005) 3267 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 212/2005 Deutschland (Freistaat Bayern) Bayerisches Förderprogramm "Angewandte Forschung" Sehr geehrter Herr

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 05.02.2016 C(2016) 802 final Staatliche Beihilfe/Deutschland SA.42292 (2015/N) Niedersachsen: Erschwernisausgleich für Grünland in geschützten Teilen von Natur und Landschaft

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13-12-2002 K (2000) 4670 Betrifft: Staatliche Beihilfe/Deutschland Beihilfe Nr. N 682/02 Hilfsprogramm des Bundes und der Länder im Rahmen einer achtzigprozentigen Haftungsfreistellung

Mehr

2. BESCHREIBUNG DER MAßNAHME

2. BESCHREIBUNG DER MAßNAHME EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.06.2004 C(2004)2025fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 185/2004 - Deutschland Modifizierung der vorübergehenden Befreiung von hoch effizienten Gasund Dampfturbinenanlagen

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.04.2015 C(2015) 2800 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Betriff: Staatliche Beihilfe

Mehr

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.2.2013 COM(2013) 46 final 2013/0026 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UMWELT MITTEILUNG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UMWELT MITTEILUNG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UMWELT Brüssel, 8. November 2018 (REV1 - ersetzt die am 8. Februar 2018 veröffentlichte Mitteilung) MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DAS EU-ABFALLRECHT

Mehr

Thema: Beihilferecht. Von Markus Kunnen

Thema: Beihilferecht. Von Markus Kunnen Thema: Beihilferecht Von Markus Kunnen Thema Beihilfen 1. Beihilfebegriff (Art. 107 Abs.1 AEUV) 2. Rechtmäßigkeit der Beihilfe (Art. 107 Abs. 2 u. 3 AEUV) 3. De-minimis-Beihilfen 4. ELER und Beihilfen

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 22.5.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 126/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 440/2010 DER KOMMISSION vom 21. Mai 2010 über die an die Europäische Chemikalienagentur

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 26.2.2016 C(2016) 1343 final Staatliche Beihilfe Deutschland Beihilfe Nr. SA.42452 (2015/N) Bayern Ausgleichsregelung zum finanziellen Ausgleich von durch Wolf, Luchs

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. N 301/01 Deutschland (Bayern) Maßnahmen zur Förderung der Qualität und des Absatzes

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. N 301/01 Deutschland (Bayern) Maßnahmen zur Förderung der Qualität und des Absatzes EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.04.2002 C (2002) 823 Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 301/01 Deutschland (Bayern) Maßnahmen zur Förderung der Qualität und des Absatzes Sehr geehrter Herr Minister,

Mehr

Anhang 1 zu Teil B Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Hinweise für die Bewilligung von De-minimis -Beihilfen Eine De-minimis -Beihilfe ist nach der Verordnung (EU) 1407/2013 der Kommission vom

Mehr

1. Verfahren EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 22.IX.2004 C(2004)3446fin

1. Verfahren EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 22.IX.2004 C(2004)3446fin EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 22.IX.2004 C(2004)3446fin Betreff: Staatliche Beihilfe NN 19/2004 Deutschland Senkung der Sozialbeiträge in der Seeschifffahrt Sehr geehrter Herr Bundesminister, 1.

Mehr

Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen

Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen 1. Zuwendungszweck,

Mehr

Staatliche Beihilfe Nr. N 707/ Österreich Verlängerung einer Beihilferegelung zum Ausbau privater Gleisanschlüsse

Staatliche Beihilfe Nr. N 707/ Österreich Verlängerung einer Beihilferegelung zum Ausbau privater Gleisanschlüsse EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 29.I.2007 K(2007)326 Betreff: Staatliche Beihilfe Nr. N 707/2006 - Österreich Verlängerung einer Beihilferegelung zum Ausbau privater Gleisanschlüsse Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

Mehr

BESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR)

BESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR) L 289/18 5.11.2015 BESCHLÜSSE DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1984 R KOMMISSION vom 3. November 2015 zur Festlegung der Umstände, Formate und Verfahren der Notifizierung gemäß Artikel 9 Absatz 5 der Verordnung

Mehr