Mediadaten. Das regionale Adressbuch Bürgerbuch. Freiburg Stadt Freiburg Land Südlicher Breisgau. Titisee-Neustadt Lörrach Weil am Rhein

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1 Mediadaten Das regionale Adressbuch Bürgerbuch Freiburg Stadt Freiburg Land Südlicher Breisgau Titisee-Neustadt Lörrach Weil am Rhein

2 Allgemeine Verlagsangaben 1/22 Verlag: Anschrift: Telefon: 0761/ Telefax: 0761/ Internet: Geschäftsführer: Bankverbindung: Dr. Manfred Kross Sparkasse Freiburg Nördl. Breisgau Konto-Nr BLZ Handelsregister: Freiburg HRB 3199 Erfüllungsort und Gerichtsstand: Freiburg im Breisgau

3 Verbreitungsgebiet SAM 2/22 Vogtsburg Eichstetten Bötzingen March Gundelfingen Breisach Glotterta l Umkirch Merdingen Freiburg St. Pete r Schallstadt St. Märge n Buchenbach Merzhausen Eisenbach Hartheim Ebringen Au Kirchzarten Pfaffenweiler Breitnau Titisee-Neustadt Bad Krozingen Horben Oberried Friedenweiler Heitersheim Staufen Hinterzarten Löffingen Buggingen Münstertal Lenzkirch Neuenburg Müllheim Auggen Badenweiler Schliengen Malsburg-Marzell Bad Bellingen Kandern Fischingen Schallbach Wittlingen Eimeldingen Rümmingen Binzen Lörrach Weil am Rhein Inzlingen Schluchsee Freiburg Stadt Freiburg Land Südlicher Breisgau Mittleres Markgräflerland Weil am Rhein Lörrach Titisee-Neustadt

4 Verbreitungsgebiet Freiburg Stadt 3/22 Vogtsburg Eichstetten Bötzingen March Gundelfingen Breisach Glotterta l Umkirch Merdingen Freiburg St. Pete r Schallstadt St. Märge n Buchenbach Merzhausen Eisenbach Hartheim Ebringen Au Kirchzarten Pfaffenweiler Breitnau Titisee-Neustadt Bad Krozingen Horben Oberried Friedenweiler Heitersheim Staufen Hinterzarten Löffingen Buggingen Münstertal Lenzkirch Neuenburg Müllheim Auggen Badenweiler Schluchsee Schliengen Malsburg-Marzell Bad Bellingen Kandern Wittlingen Fischingen Schallbach Rümmingen Eimeldingen Binzen Lörrach Weil Inzlingen am Rhein

5 Verbreitungsgebiet Freiburg Land Vogtsburg Eichstetten Bötzingen March Breisach Umkirch Merdingen Gundelfingen Glotterta l Schallstadt St. Märge n Buchenbach Merzhausen Eisenbach Hartheim Ebringen Au Kirchzarten Pfaffenweiler Breitnau Titisee-Neustadt Bad Krozingen Horben Oberried Friedenweiler Heitersheim Staufen Hinterzarten Löffingen Buggingen Münstertal Lenzkirch Neuenburg Müllheim Auggen Badenweiler Schliengen Malsburg-Marzell Bad Bellingen Kandern Wittlingen Fischingen Schallbach Rümmingen Eimeldingen Binzen Lörrach Weil Inzlingen am Rhein Freiburg St. Pete r Schluchsee 4/22 Au Bötzingen Breisach mit den Stadtteilen Gündlingen, Nieder- und Oberrimsingen Buchenbach mit den Ortsteilen Falkenstein, Unteribental und Wagensteig Ebringen Eichstetten Glottertal Gundelfingen mit dem Ortsteil Wildtal Horben Kirchzarten mit den Ortsteilen Burg und Zastler March mit den Ortsteilen Buchheim, Holzhausen, Hugstetten und Neuershausen Merdingen Merzhausen Oberried mit den Ortsteilen Hofsgrund, St. Wilhelm und Zastler Pfaffenweiler St. Peter Schallstadt mit den Ortsteilen Mengen und Wolfenweiler Sölden Stegen mit den Ortsteilen Eschbach und Wittental Umkirch Vogtsburg mit den Ortsteilen Achkarren, Bickensohl, Bischoffingen, Burkheim, Oberbergen, Oberrotweil und Schelingen

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8 Preise Freiburg Stadt und Land 7/22 Branchen- und Namensteil vierfarbig schwarz-weiß Zeileneinträge Standardeintrag 2 Fettzeilen mit Farbe 169,00 schwarz-weiß 153,00 Grundeintrag A 3 Fettzeilen mit Farbe 225,00 schwarz-weiß 211,00 B 4 Fettzeilen mit Farbe 264,00 schwarz-weiß 235,00 jede weitere Zeile mit Farbe 85,00 schwarz-weiß 82,00 1-spaltige Anzeigen Mindesthöhe 15 mm, je mm 15,70 2-spaltige Anzeigen Mindesthöhe 20 mm, je mm 21,00 Spaltenbreiten: Branchenteil (4c) 1 spaltig 43 mm Branchenteil (4c) 2 spaltig 89 mm Namensteil (sw) 1 spaltig 35 mm Namensteil (sw) 2 spaltig 72 mm Straßenteil (sw) 1 spaltig 22 mm Straßenteil (sw) 2 spaltig 46 mm 4-spaltige Anzeigen 180 mm

9 Preise Freiburg Stadt und Land 8/22 Buchverkaufspreise Freiburg-Stadt: nach Erscheinen 48,00 Anzeigenkunden 38,00 Freiburg-Land: nach Erscheinen 38,00 Anzeigenkunden 28,00 Alle genannten Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer

10 Technische Daten Freiburg Stadt und Land 9/22 Format: Satzspiegel: 210 mm x 297 mm 180 mm x 274 mm Druckunterlagen: pdf- oder eps-dateien bevorzugt (bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf) Spalten: Umschlag 2 Spalten à 80 mm 1 spaltig 80 mm 2 spaltig 170 mm Info-Magazin 4 Spalten à 42 mm 1 spaltig 42 mm 2 spaltig 88 mm 3 spaltig 134 mm 4 spaltig 180 mm Branchenverzeichnis 4 Spalten à 43 mm 1 spaltig 43 mm 2 spaltig 89 mm 3 spaltig 135 mm 4 spaltig 180 mm Namensteil 5 Spalten à 35 mm 1 spaltig 35 mm 2 spaltig 71 mm 3 spaltig 108 mm 4 spaltig 144 mm 5 spaltig 180 mm Straßenverzeichnis 8 Spalten à 21 mm 1 spaltig 21 mm 2 spaltig 46 mm 3 spaltig 68 mm 4 spaltig 92 mm 5 spaltig 115 mm 6 spaltig 140 mm 7 spaltig 165 mm 8 spaltig 180 mm

11 Verbreitungsgebiet Südlicher Breisgau 10/22 Bad Krozingen mit den Ortsteilen Biengen, Hausen a.d.m., Schlatt und Tunsel Vogtsburg Eichstetten Bötzingen March Gundelfingen Breisach Glotterta l Umkirch Merdingen Freiburg St. Pete r Schallstadt St. Märge n Buchenbach Merzhausen Eisenbach Hartheim Ebringen Au Kirchzarten Pfaffenweiler Breitnau Titisee-Neustadt Bad Krozingen Horben Oberried Friedenweiler Heitersheim Staufen Hinterzarten Löffingen Buggingen Münstertal Lenzkirch Neuenburg Müllheim Schluchsee Auggen Badenweiler Hartheim mit dem Ortsteilen Bremgarten und Feldkirch Heitertsheim mit dem Ortsteil Gallenweiler Münstertal mit den Ortsteilen Ober- und Untermünstertal Staufen Schliengen Malsburg-Marzell Bad Bellingen Kandern Wittlingen Fischingen Schallbach Rümmingen Eimeldingen Binzen Lörrach Weil Inzlingen am Rhein

12 Verbreitungsgebiet Mittleres Markgräflerland 11/22 Vogtsburg Eichstetten Bötzingen March Breisach Umkirch Merdingen Gundelfingen Glotterta l Schallstadt St. Märge n Buchenbach Merzhausen Eisenbach Hartheim Ebringen Au Kirchzarten Pfaffenweiler Breitnau Titisee-Neustadt Bad Krozingen Horben Oberried Friedenweiler Heitersheim Staufen Hinterzarten Löffingen Buggingen Münstertal Lenzkirch Neuenburg Müllheim Schluchsee Auggen Badenweiler Schliengen Malsburg-Marzell Bad Bellingen Kandern Wittlingen Fischingen Schallbach Rümmingen Eimeldingen Binzen Lörrach Weil Inzlingen am Rhein Freiburg St. Pete r Auggen Badenweiler mit den Ortsteilen Lipburg und Schweighof Bad Bellingen Buggingen mit dem Ortsteil Seefelden Müllheim mit den Stadtteilen Britzingen, Dattingen, Feldberg, Hügelheim, Niederweiler, Vögisheim Neuenburg am Rhein mit den Ortsteilen Grißheim, Steinenstadt und Zienken Schliengen

13 Verbreitungsgebiet Weil am Rhein 12/22 Weil am Rhein Binzen Vogtsburg Eichstetten Bötzingen March Gundelfingen Breisach Glotterta l Umkirch Merdingen Freiburg St. Pete r Schallstadt St. Märge n Buchenbach Merzhausen Eisenbach Hartheim Ebringen Au Kirchzarten Pfaffenweiler Breitnau Titisee-Neustadt Bad Krozingen Horben Oberried Friedenweiler Heitersheim Staufen Hinterzarten Löffingen Buggingen Münstertal Lenzkirch Neuenburg Eimeldingen Fischingen Kandern Malsburg-Marzell Rümmingen Schallbach Wittlingen Müllheim Auggen Badenweiler Schluchsee Schliengen Malsburg-Marzell Bad Bellingen Kandern Wittlingen Fischingen Schallbach Rümmingen Eimeldingen Binzen Lörrach Weil Inzlingen am Rhein

14 Verbreitungsgebiet Lörrach und Inzlingen 13/22 Lörrach Inzlingen Vogtsburg Eichstetten Bötzingen March Gundelfingen Breisach Glotterta l Umkirch Merdingen Freiburg St. Pete r Schallstadt St. Märge n Buchenbach Merzhausen Eisenbach Hartheim Ebringen Au Kirchzarten Pfaffenweiler Breitnau Titisee-Neustadt Bad Krozingen Horben Oberried Friedenweiler Heitersheim Staufen Hinterzarten Löffingen Buggingen Münstertal Lenzkirch Neuenburg Müllheim Auggen Badenweiler Schluchsee Schliengen Malsburg-Marzell Bad Bellingen Kandern Wittlingen Fischingen Schallbach Rümmingen Eimeldingen Binzen Lörrach Weil Inzlingen am Rhein

15 Verbreitungsgebiet Titisee-Neustadt 14/22 Vogtsburg Eichstetten Bötzingen March Breisach Umkirch Merdingen Gundelfingen Glotterta l Schallstadt St. Märge n Buchenbach Merzhausen Eisenbach Hartheim Ebringen Au Kirchzarten Pfaffenweiler Breitnau Titisee-Neustadt Bad Krozingen Horben Oberried Friedenweiler Heitersheim Staufen Hinterzarten Löffingen Buggingen Münstertal Lenzkirch Neuenburg Müllheim Auggen Badenweiler Schliengen Malsburg-Marzell Bad Bellingen Kandern Wittlingen Fischingen Schallbach Rümmingen Eimeldingen Binzen Lörrach Weil Inzlingen am Rhein Freiburg St. Pete r Schluchsee Breitnau Eisenbach mit den Ortsteilen Bubenbach, Oberbränd und Schollach Friedenweiler mit dem Ortsteil Rötenbach Hinterzarten Lenzkirch mit den Ortsteilen Kappel, Raitenbuch, Saig und Grünwald Löffingen mit den Ortsteilen Bachheim, Dittishausen, Göschweiler, Reiselfingen, Seppenhofen und Unadingen St. Märgen Schluchsee mit den Ortsteilen Blasiwald, Faulenfürst, Fischbach und Schönenbach Titisee-Neustadt mit den Ortsteilen Langenordnach, Rudenberg, Schwärzenbach und Waldau

16 Preise Südlicher Breisgau Mittleres Markgräflerland Titisee-Neustadt Lörrach Weil am Rhein Umschlagseiten (vierfarbig) 1. Umschlagseite Anzeige 70 mm breit 28 mm hoch 1.080,00 Anzeige 145 mm breit 28 mm hoch 1.820,00 2. Umschlagseite Anzeige 65 mm breit 50 mm hoch 610,00 Anzeige 145 mm breit 50 mm hoch 825,00 1/2 Seite 145 mm breit 105 mm hoch 1.155,00 1/1 Seite 145 mm breit 220 mm hoch 2.040,00 3. Umschlagseite Anzeige 65 mm breit 50 mm hoch 420,00 Anzeige 145 mm breit 50 mm hoch 530,00 1/2 Seite 145 mm breit 105 mm hoch 715,00 1/1 Seite 145 mm breit 220 mm hoch 1.215,00 15/22 4. Umschlagseite Anzeige 65 mm breit 50 mm hoch 640,00 Anzeige 145 mm breit 50 mm hoch 825,00 1/2 Seite 145 mm breit 105 mm hoch 1.155,00 1/1 Seite 145 mm breit 220 mm hoch 2.040,00 Farbzuschläge 1 Zusatzfarbe 10% 2 Zusatzfarben 20% 3 Zusatzfarben 30%

17 Preise Südlicher Breisgau Mittleres Markgräflerland Titisee-Neustadt Lörrach Weil am Rhein Vorspannseiten Info-Magazin 145 mm breit 25 mm hoch 465, mm breit 50 mm hoch 620, mm breit 70 mm hoch 700, mm breit 105 mm hoch 870, mm breit 220 mm hoch 1.430,00 16/22 Seitenrandleisten 15 mm breit, 80 mm hoch ab 10 Stück (rechte oder linke Seite), je 65,00 ca. 25 Stück (rechte oder linke Seite), je 60,00 ca. 50 Stück (rechte oder linke Seite), je 50,00 Sonderseiten Handwerker Anzeige 50 mm breit, 28 mm hoch 220,00 Firmen mit Tradition, Wichtige Rufnummern Anzeige 70 mm breit, 28 mm hoch 290,00

18 Preise Südlicher Breisgau Mittleres Markgräflerland Titisee-Neustadt Lörrach Weil am Rhein Branchen- und Namensteil vierfarbig schwarz-weiß Zeileneinträge Branchenteil Branchen-/ Namensteil Standardeintrag 2 Fettzeilen mit Farbe 139,00 165,00 schwarz-weiß 129,00 155,00 Grundeintrag A 3 Fettzeilen mit Farbe 150,00 180,00 schwarz-weiß 134,00 160,00 B 4 Fettzeilen mit Farbe 186,00 220,00 schwarz-weiß 170,00 204,00 jede weitere Zeile mit Farbe 56,50 70,00 schwarz-weiß 46,50 55,00 1-spaltige Anzeigen Mindesthöhe 15 mm, je mm 11,80 13,90 2-spaltige Anzeigen Mindesthöhe 20 mm, je mm 17,60 21,10 17/22 Spaltenbreite im Namensteil: Spaltenbreite im Branchenteil: 35 mm 43 mm Mengenrabatte für Mehrfacheinträge: Zweiteintrag 25% ab dem dritten Eintrag 50%

19 Preise Südlicher Breisgau Mittleres Markgräflerland Titisee-Neustadt Lörrach Weil am Rhein 18/22 Buchexemplare einschl. Mehrwertsteuer Anzeigenkunden 5,00 Sonstige 15,00 Alle genannten Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer

20 Technische Daten Südlicher Breisgau Mittleres Markgräflerland Titisee-Neustadt Lörrach Weil am Rhein 19/22 Format: Satzspiegel: 165 mm x 240 mm 145 mm x 230 mm Druckunterlagen: pdf- oder eps-dateien bevorzugt (bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf) Spalten: Umschlag 2 Spalten à 70 mm 1 spaltig 70 mm 2 spaltig 145 mm Info-Magazin 4 Spalten à 32,5 mm 1 spaltig 32 mm 2 spaltig 70 mm 3 spaltig 90 mm 4 spaltig 145 mm Branchenverzeichnis 3 Spalten à 43 mm 1 spaltig 43 mm 2 spaltig 88 mm 3 spaltig 132 mm Namensteil 4 Spalten à 35 mm 1 spaltig 35 mm 2 spaltig 71 mm 3 spaltig 108 mm 4 spaltig 144 mm Straßenverzeichnis 6 Spalten à 21 mm 1 spaltig 21 mm 2 spaltig 42 mm 3 spaltig 71 mm 4 spaltig 96 mm 5 spaltig 121 mm 6 spaltig 145 mm

21 Preisliste Onlineprodukte 20/22 Nettopreise in Euro VideoOnlineSpot (bis 30 Sek.) 700, eine Korrektur kostenfrei aus dem Drehmaterial, jede weitere Korrektur pauschal 35, MediaOnlineSpot (bis 30 Sek.) 400, eine Korrektur kostenfrei, jede weitere Korrektur pauschal 20, Unternehmerportrait (bis 1,5 Min.) 890, Sonder-Videoformate Platzierung auf bw-web.tv und/oder des Kramerverlags (VideoOnlineSpot) 1 Jahr 700, Platzierung auf bw-web.tv und/oder des Kramerverlags (MediaOnlineSpot) 1 Jahr 400, pro Aktualisierung 90, Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Online: Stark präsent.

22 Allgemeine Geschäftsbedingungen 21/22 1. Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre (zwei Buchausgaben) und wird mit der Unterschrift des Auftraggebers rechtswirksam. Sie kann vom Besteller weder zurückgezogen noch verkleinert werden. Als rechtsverbindlich für den Auftraggeber gilt auch die Unterschrift eines Dritten, den der Verlag nach Lage der Dinge für vertretungsberechtigt halten durfte. Der Verlag kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich erst nachträglich herausstellt, dass Inhalt oder Form der Bestellung gegen maßgebliche Grundsätze verstoßen, so u.a. Verstoß gegen religiöse oder politische Neutralität, bzw. sittenwidrigem Inhalt. Der Verlag kann außerdem vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber mit fälliger Zahlung - sei es aus diesem Auftrag oder aus anderen Aufträgen - in Verzug ist und auch nach erfolgter Mahnung bzw. nach Fristsetzung der Zahlungsaufforderung nicht rechtzeitig nachgekommen ist sowie bei Illiquidität des Auftraggebers. Der Rücktritt ist spätestens nach beendetem Umbruch des Buches zu erklären. 2. Wird der Vertrag auf Wunsch des Auftraggebers ausnahmsweise mit Einverständnis des Verlages ganz oder teilweise aufgehoben, berechnet der Verlag nach Maßgabe von 649 BGB einen Pauschalbetrag von 40% des stornierten Insertionspreises. 3. Mündliche oder telefonische Abmachungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag gültig. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch den Auf- 4. Die Preise gelten als Festpreise. Zahlungsfrist für Eintragungen netto Kasse innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Für Bestellungen die unter Einschaltung eines Werbemittlers abgewickelt werden, gilt die Preisliste A für Agenturen. 5. Der Erscheinungstermin des Buches wird jeweils durch den Verlag festgesetzt. Terminverzögerungen infolge technischer oder sonstiger Schwierigkeiten, die der Verlag nicht selbst verschuldet hat, befreien nicht von der beiderseiti- Bestellung durch höhere Gewalt unmöglich gemacht, ist er Schadensersatzleistungen befreit. 6. Für den Eintragungstext ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber ist mit Kürzungen des Textes einverstanden, wenn die bestellten Einträge raummäßig nicht unterzubringen sind. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seiner Insertion und stellt den Verlag von allen wettbewerbs- und urheberrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter daraus frei. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere für den Wahrheitsgehalt der in Auftrag gegebenen Werbung. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, wettbewerbs-, markenrechtliche oder namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären. Bei nicht fristgerechter Lieferung des Textes durch den Auftraggeber ist der Verlag berechtigt, den Text nach den Unterlagen des Verlages selbst festzulegen. Die Zahlungs- 7. Konkurrenzausschluß kann nicht gewährt werden. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, der Auftraggeber hat die Gültigkeit des Auftrages im Auftragsschein ausdrücklich davon abhängig gemacht und der Platzierungswunsch ist dem Auftraggeber für eine Buchausgabe schriftlich bestätigt worden. 8. Korrekturabzüge werden für gestaltete Anzeigen auf Wunsch geliefert, nicht aber für Zeileneintragungen und Textanzeigen. Gibt der Besteller den Korrekturabzug nicht oder nicht fristgemäß zurück, gilt seine Genehmigung zum Druck als erteilt. Kosten für Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführungen, Mehrkosten für besondere Leistungen sowie zusätzliche Kosten für verteuerte Ausführungen trägt der Auftraggeber.

23 Allgemeine Geschäftsbedingungen 22/22 9. Um die Übersichtlichkeit des Adressbuches nicht zu beeinträchtigen, ist die Sortierung der Einträge innerhalb der Spalten nur in der alphabetischen Reihenfolge möglich. Angaben in Fettdruck erscheinen in besonderer Zeile. 10. Der Verlag ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrages bemüht. Erscheint ein bestellter Auftrag versehentlich nicht oder weicht er vom vereinbarten Text ab, dass er völlig entstellt ist, so entfällt der Zahlungsanspruch. Der Auftraggeber hat bei unrichtigem oder unvollständigem Abdruck Anspruch auf Minderung des Werbeentgeltes. Weitergehende Ansprüche, z.b. auf Neudruck oder Zurückhaltung des Adressbuches oder auf Einfügung bzw. Versendung von Berichtigungsnachträgen, können nicht geltend gemacht werden. Unerhebliche Mängel in der Ausführung des Auftrages berechtigen den Auftraggeber nicht zu einem Preisnachlaß. Zu vollem Schadensersatz, gleich aus dem Verlag, seinen leitenden Angestellten, oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, soweit es sich um eine den Vertrags- - ten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische, bei Vertragsabschluß vorhersehbare Schäden begrenzt. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist die Haftung des Verlages für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen - ten. Desweiteren ist die Haftung auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt der Verlag keine Haftung. Der Verlag ist an den Auftrag nicht gebunden, wenn das Buch, aus welchen Gründen auch immer, nicht erscheint. Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen dem Verlag spätestens 30 Tage nach Erscheinen des Adressbuches schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten erlischt ein eventueller Anspruch. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer Eintragung entstehen, so ist der Auftraggeber nicht Aufnahme zu verweigern. Die Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 11. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist Freiburg, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Für den Fall, dass der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der Wohnsitz des Auftraggebers unbekannt oder im Ausland ist, gilt Freiburg als Gerichtsstand ebenfalls als vereinbart. 12. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die hiermit bestellte Eintragung eventuell in elektronische Verzeichnisse aufgenommen und dabei gegebenenfalls im Rahmen der Integration aufbereitet und verändert werden kann. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine hiermit bestellte Eintragung bzw. der Inhalt in gemeinsamen elektronischen Verzeichnissen und Informationsdiensten des Verlages veröffentlicht wird, ungeachtet eines eventuellen Widerspruchs gegen die Veröffentlichung des Standardeintrages in elektronischen Verzeichnissen ( 10 TDSV). Hinweis gem. 33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.

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