Es erfolgt eine Anhebung der Gehälter im Gesamtvolumen von 8 Prozent mit einer Laufzeit von 33 Monaten.

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1 Infobrief Servicebereich Personal An alle Mitgliedsorganisationen Sehr geehrte Damen und Herren, 05/ mit diesem Infobrief erhalten Sie Informationen zur aktuellen Tarifeinigung der Länder. Den Wortlaut der Tarifeinigung vom haben wir Ihnen als pdf-dokument bereitgestellt, zu dem Sie über den Link am Ende des Beitrags gelangen können. Nachstehend ein Überblick über die wichtigsten Einigungspunkte. Mit herzlichen Grüßen Bettina Schweizer Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder Tarifvertragsparteien verständigen sich nach der 3. Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss Am 2. März 2019 konnten sich die Tarifvertragsparteien auf einen Tarifabschluss einigen, welcher rückwirkend ab 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Es wurden deutliche Erhöhungen der Entgelte und Verbesserungen in der Entgeltordnung vereinbart. Das Wichtigste der Tarifeinigung im Überblick: Es erfolgt eine Anhebung der Gehälter im Gesamtvolumen von 8 Prozent mit einer Laufzeit von 33 Monaten.?Die Tabellenentgelte der Anlage B (Entgelttabelle für die Entgeltgruppen 1 bis 15) erhöhen sich wie folgt: Zum 1. Januar 2019 um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent. In diesem Entgeltgruppen 2 bis 15 um 4,5 Prozent und für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung in Höhe von 3,01 Prozent, mindestens jedoch eine Erhöhung um 100 Euro. Zum 1. Januar 2020 um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent. In diesem Entgeltgruppen 2 bis 15 um weitere 4,3 Prozent und für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung in Höhe von 3,12 Prozent, mindestens jedoch eine Erhöhung um 90 Euro.

2 Zum 1. Januar 2021 um ein Gesamtvolumen von 1,4 Prozent. In diesem Entgeltgruppen 2 bis 15 um 1,8 Prozent und für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung in Höhe von 1,29 Prozent, mindestens jedoch eine Erhöhung um 50 Euro.?Neue Entgelttabellen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage G) und in der Pflege (Anlage C) Für Beschäftigte, die unter die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst fallen, wurde eine neue Entgelttabelle vereinbart (Anlage G). Die aus dem TVöD VKA bekannte S-Tabelle wurde somit nun auch im TV-L implementiert und die Tabellenwerte übernommen (S-Tabelle TVöD VKA Stand ). Bisher gab es für diesen Personenkreis im TV-L noch keine eigene Tabelle. Die Eingruppierung erfolgte bislang in die allgemeine Entgelttabelle der Anlage B. Die weiteren linearen Erhöhungen zum und richten sich nach den Erhöhungen für die Entgelttabelle der Anlage B (s. oben). Für die Beschäftigten in der Pflege wurde ebenfalls eine neue Entgelttabelle mit strukturellen Änderungen vereinbart. Bisher KR 3a bis KR 12a, jetzt KR 5 bis KR 17. Die neuen Entgeltgruppen KR 5 bis KR 16 des Ländertarifes entsprechen den Tabellenwerten P 5 bis P 16 der Entgelttabelle für den Pflegedienst im TVöD VKA, Stand Im TVöD VKA endet die Tabelle jedoch mit der Entgeltgruppe P 16, während die Länder noch eine zusätzliche Entgeltgruppe KR 17 eingeführt haben. Die weiteren linearen Erhöhungen zum und richten sich nach den Erhöhungen für die Entgelttabelle der Anlage B (s. oben). Entgeltvergleich TV-L und TVöD VKA: Trotz der Übernahme der Tabellenwerte der zum geltenden Entgelte des TVöD VKA für die Pflege und den Sozial- und Erziehungsdienst, besteht ab dem aufgrund von Tariferhöhungen im TVöD VKA bereits wieder eine Differenz. Die Entgelte der in der Pflege Beschäftigten im TVöD VKA werden sich zum um 3,29 Prozent erhöhen, die Entgelte der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst um 3,09 Prozent. Dies führt dann bei den Ländern zu einer Entgeltdifferenz von -3,29 bzw. -3,09 Prozent gegenüber den Kommunen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Erhöhungen bei den Kommunen (verhandeln wieder in 2020) und eine weitere Angleichung der TV-L Entgelte an die Entgelte des TVöD entwickeln werden. Die neuen Entgelttabellen der Länder ab dem sind dem Wortlaut der Tarifeinigung (s. Link am Ende des Beitrags) als Anlage beigefügt.

3 Die Tätigkeitsmerkmale werden für beide Berufsgruppen entsprechend angepasst.?auszubildende und Praktikanten Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG und die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden wie folgt erhöht: Zum 1. Januar 2019 um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro. Zum 1. Januar 2020 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro. Der Urlaubsanspruch für Auszubildende erhöht sich um 1 Tag auf 30 Urlaubstage. Die Übernahmeregelung wird für weitere zwei Jahre wieder in Kraft gesetzt. Noch in diesem Jahr sollen Tarifverhandlungen über die Ausbildungsbedingungen von Studierenden in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen aufgenommen werden.?entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder Die Angleichungszulage wird zum 1. Januar 2019 auf 105 Euro erhöht. Auch über die Weiterentwicklung der Entgeltordnung für Lehrkräfte wollen die Tarifvertragsparteien in 2019 Tarifverhandlungen aufnehmen.?jahressonderzahlung Zum Ausgleich der strukturellen Verbesserungen der Entgeltordnung und der daraus entstehenden Mehrkosten wird die Jahressonderzahlung für die Jahre 2019 bis 2022 festgeschrieben. Grundlage für die Berechnung der Höhe der Jahressonderzahlung sind die Entgeltwerte aus 2018.?Garantiebetrag bei Höhergruppierung Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrages auf 100 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8) bzw. 180 Euro (Entgeltgruppen 9 bis 15) erhöht. Der jeweilige Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.?Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b

4 Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt. Die neue Entgeltgruppe 9a entspricht der bisherigen Entgeltgruppe 9 mit besonderer Stufenlaufzeit. Die bisherige Entgeltgruppe 9 mit regulärer Stufenlaufzeit wird Entgeltgruppe 9b.?Erklärungsfrist Die Tarifvertragsparteien haben eine Erklärungsfrist bis 15. April 2019 vereinbart. Mit den verbindlichen Änderungstarifverträgen kann erfahrungsgemäß frühestens im Mai/Juni 2019 oder auch später gerechnet werden. Wir werden informieren, sobald uns diese vorliegen.»zum Wortlaut der Tarifeinigung

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