Veröffentlichung der Rechnungen der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg für 2002/2003

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1 Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 2734 Mitteilung des Präsidenten des Landtags Veröffentlichung der Rechnungen der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg für 2002/2003 Gemäß 8 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg (Fraktionsgesetz) veröffentliche ich die mir nach 6 Abs. 1 Fraktionsgesetz zugeleiteten und gemäß 7 Abs. 3 Fraktionsgesetz mit dem Prüfungsvermerk einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft versehenen Rechnungen der Fraktionen für das Rechnungsjahr vom 1. Juni 2002 bis 31. Mai Der Präsident des Landtags Straub Ausgegeben:

2 INHALTSVERZEICHNIS Seite Fraktion der CDU 3 Fraktion der SPD 5 Fraktion der FDP/DVP 7 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14 2

3 Fraktion der CDU im Landtag von Baden-Württemberg Dr. Vaih & Partner Wirtschaftsprüfung Stuttgart Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vom 1. Juni 2002 bis 31. Mai 2003 der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Gliederung nach 7 Abs. 1 Fraktionsgesetz Vorjahr EUR EUR 1. Einnahmen a. Zuschüsse nach 3 Abs. 1 Fraktionsgesetz , ,03 b. Sonstige Einnahmen (incl. Stellenabgeltung EUR ,00) , , , ,07 2. Ausgaben a. Vergütungen an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Funktionen a.1. Fraktionsvorstand , ,14 a.2. sonstige Funktionsträger , , , ,68 b. Personalausgaben für Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter , ,26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend Besoldungsgruppe A13 und höher: 2 (Vj: 2) Übrige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 9 (Vj: 8) (jeweils Stand ) c. sonstige Vergütungen und Honorare für Dienstleistungen 6.554, ,16 d. Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes , ,04 e. Ausgaben für Veranstaltungen oder für die Zusammenarbeit mit Fraktionen anderer Parlamente , ,85 f. Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit , , , ,83 3. Fehlbetrag , ,76 3

4 Vermögensaufstellung auf den 31. Mai 2003 nach 7 Abs. 2 Fraktionsgesetz der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Stand Stand Vorjahr EUR EUR 1. Vermögen , ,01 2. Rücklagen , ,01 Günther H. Oettinger Fraktionsvorsitzender Rolf Kurz Schatzmeister Mitglied des Fraktionsvorstandes Prüfungsvermerk nach 7 Abs. 3 Fraktionsgesetz Wir haben die Buchführung und die Jahresrechnung der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg für das Rechnungsjahr 2002/2003 geprüft und darüber einen ausführlichen Prüfungsbericht erstellt. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung sind gegen die Buchführung und die Jahresrechnung keine Einwendungen zu erheben. Wir erteilen daher den folgenden, uneingeschränkten Prüfungsvermerk: Nach dem Ergebnis unserer Prüfung anhand der uns vorgelegten Buchführungsunterlagen und der uns gegebenen Auskünfte haben wir festgestellt, dass die Buchhaltung ordnungsgemäß geführt wurde. Die Vermögensaufstellung sowie die Einahmen-Ausgaben-Rechnung entsprechen den Vorschriften des 7 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg. Stuttgart, Dr. Vaih & Partner Wirtschaftsprüfung Stuttgart Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dr. Vaih Wirtschaftsprüfer Engelmann Wirtschaftsprüfer 4

5 Fraktion der SPD im Landtag von Baden-Württemberg DRS DUFFNER RENZ SCHLEGEL & PARTNER GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg Rechnungslegung für die Zeit vom 1. Juni 2002 bis 31. Mai 2003 gemäß 7 des Fraktionsgesetzes I. Einnahmen und Ausgaben Gliederung nach 7 Abs. 1 Fraktionsgesetz EUR 1. Einnahmen a. Zuschüsse nach 3 Abs. 1 Fraktionsgesetz ,00 b. Sonstige Einnahmen ,92 Summe Einnahmen ,92 2. Ausgaben EUR a. Vergütungen an Fraktionsmitglieder a1) Fraktionsvorstand ,00 a2) andere Funktionsträger 4.920,00 b. Personalausgaben *) ,12 c. Sonstige Vergütungen/Honorare ,69 d. Laufender Geschäftsbetrieb ,00 e. Veranstaltungen ,48 f. Öffentlichkeitsarbeit ,14 Summe Ausgaben ,43 3. Fehlbetrag ,51 II. Vermögensaufstellung zum 31. Mai 2003 nach 7 Abs. 2 Fraktionsgesetz I. Vermögen EUR EUR 1. Sonstige Forderungen , ,51 2. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten , , , ,59 *) Die Fraktion beschäftigte zum 31. Mai 2003 insgesamt 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wobei nicht alle ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis haben (umgerechnet insgesamt 11,1 Personalstellen) und nicht alle über den gesamten Rechnungszeitraum bei der Fraktion angestellt waren. Von diesen 14 Personen waren drei in einer der Besoldungsgruppe A13 entsprechenden oder höheren Vergütung eingruppiert. 5

6 EUR EUR II. a. Rücklagen , ,95 II. b. Verbindlichkeiten , , , ,59 Stuttgart, den 21. Juli 2003 Wolfgang Drexler Fraktionsvorsitzender Günter Fischer Parl. Geschäftsführer Mitglied des Fraktionsvorstandes Prüfungsvermerk nach 7 Abs. 3 Fraktionsgesetz Wir haben einen ausführlichen Prüfungsbericht erstellt und erteilen unter Bezug auf diesen Prüfungsbericht der beigefügten Rechnungslegung der SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg für das Wirtschaftsjahr 2002/2003 den uneingeschränkten Prüfungsvermerk: Die Rechnungslegung über die Einnahmen und Ausgaben für das Wirtschaftsjahr 2002/2003 sowie das Vermögen, die Schulden und die Rücklagen zum 31. Mai 2003 entsprechen den Vorschriften des 7 Abs. 1 und 2 des Fraktionsgesetzes. Stuttgart, den 18. Juli 2003 DRS DUFFNER RENZ SCHLEGEL & PARTNER GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Paul Duffner Wirtschaftsprüfer Tilman Renz Wirtschaftsprüfer 6

7 Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Stuttgart Jahresrechnung 2002/2003 INHALTSVERZEICHNIS A. Prüfungsauftrag und Durchführung der Prüfung B. Verwaltungsrechtliche Grundlagen C. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung I. Vorjahresrechnung II. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen III. Jahresrechnung D. Prüfungsvermerk ANLAGEN Anlage 1: Jahresrechnung für 2002/2003 Anlage 2: Weiter gehende Aufgliederungen und Erläuterungen der Jahresrechnung A. PRÜFUNGSAUFTRAG UND DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG Die Geschäftsführung der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg (kurz: FDP-Fraktion ) beauftragte uns mit Schreiben vom 30. Juni 2003, die Rechnungslegung für die Zeit vom 1. Juni 2002 bis zum 31. Mai 2003 entsprechend 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg (FraktionsG) zu prüfen. Für diesen Auftrag gelten, auch im Verhältnis zu Dritten, unsere als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar *) Wir haben die Prüfung im Juli 2003 durchgeführt. Unsere Prüfung wurde in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v., Düsseldorf, durchgeführt. Art und Umfang der Prüfungshandlungen wurden unter Beachtung der Grundsätze der Wesentlichkeit und des Fehlerrisikos festgelegt. Wir überzeugten uns, dass die Buchführung und die Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben den Vorschriften der 5 bis 7 FraktionsG entsprechen und die Vermögens- und Schuldposten nach Art, Menge und Wert vollständig und richtig erfasst sind. Einzelheiten über die Prüfungsdurchführung dokumentierten wir nach Art, Umfang und Ergebnis in unseren Arbeitspapieren. *) Anmerkung des Präsidenten: nicht abgedruckt. 7

8 Unsere Berichterstattung erfolgt in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v., Düsseldorf (IDW EPS 450 n. F.). Es war nicht Gegenstand unserer Prüfung, die bestimmungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der Leistungen des Landes an die FDP-Fraktion festzustellen. Dies ist Aufgabe des Rechnungshofes Baden-Württemberg. B. VERWALTUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN Fraktion Die Abgeordneten der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg bilden in der 13. Legislaturperiode eine Fraktion gemäß 1 FraktionsG. Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr beginnt am l. Juni des Jahres und endet am 31. Mai des folgenden Jahres. Geschäftsführung Geschäftsführer ist Herr Friedrich Bergmann seit dem 1. August C. ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER RECHNUNGSLEGUNG I. Vorjahresrechnung Das FraktionsG ist laut 11 am 1. Januar 1995 in Kraft getreten. Für abweichende Geschäftsjahre beginnt die gesetzliche Pflicht zur Rechnungslegung für das erste vollständige Rechnungsjahr nach dem 1. Januar Damit war für die FDP- Fraktion erstmals im Rechnungsjahr 1995/96 Rechnung zu legen. Die mit dem nach 7 Abs. 3 FraktionsG geforderten Prüfungsvermerk versehene Jahresrechnung 2001/02 wurde durch den Präsidenten des Landtags als Drucksache 13/1529 veröffentlicht. II. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Buchführung wurde im Prüfungszeitraum über einen Steuerberater EDVtechnisch betreut. Sie erfolgt zeitnah und sachgerecht, das Belegwesen ist geordnet. Mit der Führung des Vermögensnachweises gemäß 5 Satz 2 FraktionsG wurde für Anschaffungen ab 1. Juni 1996 begonnen. Die Gegenstände werden einzeln nachgewiesen und zu Anschaffungskosten bewertet. Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften. III. Jahresrechnung Die Fraktionen haben nach 5 FraktionsG über ihre Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen der Landeshaushaltsordnung und nach 7 FraktionsG gesondert Buch zu führen. Nach 6 FraktionsG haben die Fraktionen über ihre Einnahmen und Ausgaben Rechnung zu legen. Diese Rechnungslegung ist spätestens zum Ende des fünften Monats nach Ablauf eines Rechnungsjahres dem Präsidenten des Landtags anzuzeigen. 7 FraktionsG enthält Grundsätze der Rechnungslegung. 8

9 In 7 Abs. 1 FraktionsG sind Gliederungsvorschriften für Einnahmen und Ausgaben festgelegt. Nach 7 Abs. 2 FraktionsG muss die Jahresrechnung das Vermögen und die Schulden zu Beginn und Ende des Rechnungsjahres sowie die Höhe der Rücklagen ausweisen. Aufbauend auf der von uns geprüften Vorjahresrechnung wurde die vorliegende Jahresrechnung 2002/03, bestehend aus der Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Zeit vom 1. Juni 2002 bis 31. Mai 2003 und der Vermögensentwicklung vom 1. Juni 2002 zum 31. Mai 2003, aus den Zahlen der Buchführung richtig entwickelt. Die Gliederung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung entspricht dem Wortlaut von 7 Abs. 1 FraktionsG. In Höhe des Vermögens zum 31. Mai 2003 wurde eine Rücklage gem. 3 Abs. 5 FraktionsG (in der Fassung vom 20. November 2001) gebildet. Die Rücklage dient auch für Zwecke eines zukünftigen Sozialplans der Mitarbeiter, falls die FDP- Fraktion einem zukünftigen Landtag nicht mehr zugehören sollte. D. PRÜFUNGSVERMERK Die Geschäftsführung hat alle verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht. Die Vollständigkeit der Buchführung und der Jahresrechnung wurde uns von der Geschäftsführung in einer schriftlichen Erklärung bestätigt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind Einwendungen gegen die Buchführung und die Jahresrechnung nicht zu erheben. Wir erteilen daher folgenden uneingeschränkten Prüfungsvermerk: Die Buchführung und die Jahresrechnung der FDP/DVP- Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg für das Rechnungsjahr vom 1. Juni 2002 bis 31. Mai 2003 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Vorschriften des 7 Abs. 1 und 2 Fraktionsgesetz. Stuttgart, den 9. Juli 2003 Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kern Wirtschaftsprüfer Wiemeler Wirtschaftsprüferin FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Stuttgart Jahresrechnung für 2002/2003 Anlage 1 Einnahmen- und Ausgabenrechnung 2002/ /02 EUR EUR EUR EUR 1. Einnahmen a) Zuschüsse nach 3 Abs. 1 FraktionsG , ,72 b) Sonstige Einnahmen 9.560, , , ,54 9

10 2002/ /02 EUR EUR EUR EUR 2. Ausgaben a) Vergütung an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Funktionen a 1) Zulagen für Fraktionsvorstand , ,63 a 2) Zulagen für sonstige Funktionsträger , , , ,38 b) Personalausgaben für Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter , ,90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine der Besoldungsgruppe A 13 entsprechende oder höhere Vergütung erhalten haben: 1 (Vj: 1) übrige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 4 (Vj: 4) c) Sonstige Vergütungen und Honorare für Dienstleistungen , ,58 d) Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes , ,31 e) Ausgaben für Veranstaltungen oder für die Zusammenarbeit mit Fraktionen anderer Parlamente 7.933, ,31 f) Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit , ,99 g) Verfügungsmittel des Fraktionsvorsitzenden 364,19 255,44 h) Sonstige Ausgaben 787, , , ,34 Fehlbetrag (Vj. Überschuss) , ,20 10

11 Vermögensentwicklung Vermögen EUR EUR Wertpapiere , ,00 Tages-/Festgeld , ,39 Bankguthaben , ,50 Kasse 1.411, ,22./. Guthaben Abgeordnete , , , ,09 Das Vermögen zum 31. Mai 2003 entspricht in voller Höhe den Rücklagen. Rücklagen , ,09 Rücklagen und Rückstellungen nach 3 Abs. 5 FraktionsG 23. September 2003 Ernst Pfister Fraktionsvorsitzender Dieter Kleinmann Stellvertr. Fraktionsvorsitzender Anlage 2 FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Stuttgart Weiter gehende Aufgliederungen und Erläuterungen der Jahresrechnung EINNAHMEN- UND AUSGABENRECHNUNG 1. Einnahmen 2002/ /02 EUR EUR a) Zuschüsse nach 3 Abs. 1 FraktionsG Zuschuss des Landtags , ,72 Enthalten sind die Zuschüsse Juli 2002 bis Juni Im Vorjahr war zusätzlich der Zuschuss für den Monat Juni 2002 enthalten. b) Sonstige Einnahmen b 1) Zinsen 9.560, ,85 b 2) Erlöse aus Anlagenverkäufen 0, ,97 11

12 2. Ausgaben 2002/ /02 a) Vergütungen an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Funktionen EUR EUR a 1) Zulagen für Fraktionsvorstand , ,63 Dieser Posten beinhaltet die monatlichen Zahlungen an den Fraktionsvorsitzenden, den parlamentarischen Geschäftsführer und die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden. Die Zahlungen entsprechen dem Fraktionsbeschluss laut Protokoll. a 2) Zulagen für sonstige Funktionsträger , ,75 Dieser Betrag setzt sich aus monatlichen Zahlungen an die Vorsitzenden der Arbeitskreise (Sprecher) zusammen. Die Zahlungen entsprechen dem Protokoll der Sitzung des Fraktionsvorstands vom 15. Mai 2001 und 27. November b) Personalausgaben für Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter 1. Gehälter , ,09 2. Krankenversicherungsbeiträge , ,08 3. Übrige Personalaufwendungen , , , ,90 Die übrigen Personalaufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für die Zusatzversorgung, Berufsgenossenschaft und sonstige freiwillige Sozialaufwendungen. c) Sonstige Vergütungen und Honorare für Dienstleistungen , ,58 d) Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebs , ,31 d 1) Kfz-Kosten , ,25 d 2) Reisekosten , ,21 d 3) Übriger laufender Geschäftsbetrieb , ,75 Ausgewiesen sind allgemeine Bürokosten, z. B. Leasingraten für den Kopierer, Telefon- und Postkosten, Büromaterial, Zeitungen und Bewirtungen. d 4) Anschaffungen von beweglichen Sachen 723, ,10 Im Berichtsjahr wurden die folgenden Gegenstände angeschafft und in ein besonderes Inventarverzeichnis ( 5 Satz 2 FraktionsG) aufgenommen: Schreibmaschine 354,37 Wiedergabegerät 369,31 723,68 12

13 2002/ /02 EUR EUR e) Ausgaben für Veranstaltungen oder für die Zusammenarbeit mit Fraktionen anderer Parlamente 7.933, ,31 Betrifft im Wesentlichen Bewirtungs- und Übernachtungsausgaben, die der Durchführung von Veranstaltungen dienen, sowie den Beitrag zur Fraktionsvorsitzenden-Konferenz. f) Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit , ,99 g) Verfügungsmittel des Fraktionsvorsitzenden 364,19 255,44 h) Sonstige Ausgaben 787, ,43 VERMÖGENSENTWICKLUNG 1. Entwicklung der Wertpapiere und Tagesgelder Zugänge Abgänge EUR EUR EUR EUR Südwestbank IS ,00 0,00 0, ,00 Festgeld ,00 0, , ,38 Tagesgeldanlage 1.504,39 0,00 1,504,39 0, ,39 0, , ,38 Die Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten bewertet. Der Kurswert der Inhaberschuldverschreibungen betrug zum 31. Mai 2003 EUR ,00. Der Stand der Bankguthaben ist durch Kontoauszüge belegt. Eine Saldenbestätigung wurde eingeholt. 2. Kasse Die FDP führt ein gesondertes Kassenbuch. Der in der Vermögensentwicklung ausgewiesene Kassenbestand stimmt mit dem Kassenbuch vom 31. Mai 2003 überein. Wir haben am 30. Juni 2003 eine Kassenbestandsaufnahme durchgeführt. Es ergab sich keine Differenz zum Kassenbuch. 3. Rücklage und Rückstellungen Nach 3 Abs. 5 FraktionsG in der Fassung vom 20. November 2001 dürfen bis zur Höhe von 60 % der jährlichen Zuschüsse Rücklagen und Rückstellungen gebildet werden. Diese Möglichkeit wurde mit EUR ,35 in Anspruch genommen. 13

14 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg ATH Allgemeine Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für das Rechnungsjahr vom 1. Juni 2002 bis 31. Mai 2003 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg Zur Prüfung der Rechnungslegung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) für das Rechnungsjahr 1. Juni 2002 bis 31. Mai 2003 haben wir folgenden Prüfungsvermerk erteilt: Prüfungsvermerk An die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg: Wir haben den Nachweis über das Vermögen und die Schulden sowie die Einnahmen- und Ausgabenrechnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg für das Rechnungsjahr vom 1. Juni 2002 bis zum 31. Mai 2003 gemäß dem in 7 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg (FraktionsG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 1994 mit Änderungen vom 20. November 2001 beschriebenen Umfang geprüft. Die Aufstellung des Nachweises über das Vermögen und die Schulden sowie die Einnahmen- und Ausgabenrechnung nach dem im FraktionsG bestimmten Umfang liegt in der Verantwortung des Fraktionsvorstandes. Unsere Aufgabe ist es, einen Prüfungsvermerk zu dem Nachweis über das Vermögen und die Schulden sowie die Einnahmen- und Ausgabenrechnung abzugeben. Die Durchführung unserer Prüfung erfolgte in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des Vermögens und der Schulden sowie der Einnahmen- und Ausgabenrechnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben in der Buchführung auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, dass die Buchführung, der Nachweis des Vermögens und der Schulden sowie die Einnahmen- und Ausgabenrechnung den Vorschriften der 5 7 FraktionsG entsprechen. 14

15 Aufgrund unserer Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass der Nachweis über das Vermögen und die Schulden sowie die Einnahmen- und Ausgabenrechnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg für das Rechnungsjahr vom 1. Juni 2002 bis zum 31. Mai 2003 den Vorschriften des 7 Abs. 1 und 2 FraktionsG entsprechen. Stuttgart, den 15. Oktober 2003 ATH Allgemeine Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Michael Kolban Wirtschaftsprüfer Jürgen Cummerow Wirtschaftsprüfer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Rechnungsjahr 1. Juni 2002 bis 31. Mai 2003 gem. 7 Fraktionsgesetz 2002/03 EUR 1. Einnahmen a) Zuschüsse nach 3 Abs. 1 FraktG ,00 b) Sonstige Einnahmen (incl. Stellenabgeltung EUR ,00) , ,01 2. Ausgaben a) Vergütungen an Fraktionsvorstandsmitglieder (nur Fraktionsvorstand) ,00 b) Personalausgaben für Fraktionsmitarbeiter/innen (zum 31. Mai 2003: 11 Mitarbeiter (= 7 Vollzeitstellen) ,25 davon 7 in Besoldungsgruppe A 13 und höher (= 5 Vollzeitstellen)) c) Vergütungen und Honorare für Dienstleistungen ,20 d) Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes ,73 e) Ausgaben für Veranstaltungen ,05 f) Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit ,20 g) Verfügungsmittel des Fraktionsvorsitzenden 9.022,80 davon EUR 3.800,00 Aufwendungen im Rahmen von Sterbefällen von Mitarbeitern/Abgeordneten h) Sonstige Ausgaben 8.541,93 davon EUR 7.976,15 Rückzahlung an Landtag Ausgaben ,16 Einstellung in Rücklagen zum Gewinnausgleich , ,01 15

16 Vermögensaufstellung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Stand zum EUR EUR Barvermögen Kasse/Bank , ,18 Festgeldanlage , ,56 Summe , ,74 Bestandsmehrung , ,85 Rücklagen , ,74 Die Richtigkeit der Angaben bestätigen: Winfried Kretschmann, MdL Fraktionsvorsitzender Brigitte Lösch, MdL Parlamentarische Geschäftsführerin Stuttgart, den 31. Oktober

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