Studienplan TECHNIKPÄDAGOGIK (Diplom - Gewerbelehrer/-in) Fachstudienberatung der Fakultät Informatik Universitätsstr. 38, Tel Prof.

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1 Seite C1 Wahlpflichtfach: Studienberatung: Informatik Fachstudienberatung der Fakultät Informatik Universitätsstr. 38, Tel Prof. Lagally Im Wahlpflichtfach Informatik sind Veranstaltungen mit einem Gesamtumfang von 40 SWS zu belegen. Der Besuch weiterer Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Mathematik, der Theoretischen Informatik und der Technischen Informatik wird dringend empfohlen. Für die Zulassung zur Diplomprüfung sind folgende Leistungsnachweise zu erbringen: 1. Zwei Leistungsnachweise (Übungsscheine) aus den Lehrveranstaltungen "Einführung in die Informatik I, II und III". 2. Ein Leistungsnachweis über den einjährigen Programmierkurs (I und II). 3. Die bestandene Prüfung über "Praktische Informatik". Diese wird gemäß der Diplomprüfungsordnung Informatik (Vordiplom, Prüfung über "Praktische Informatik") durchgeführt. Insbesondere kann diese Prüfung nur einmal wiederholt werden; wird auch die Wiederholungsprüfung mit "nicht ausreichend" bewertet, so findet im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang eine mündliche Fortsetzungsprüfung von 20 bis 40 Minuten Dauer statt, nach der vom Prüfer festgestellt wird, ob die Prüfung mit ausreichendem Erfolg bestanden wurde. Diplomprüfung Die Diplomprüfung besteht aus Teilprüfungen in folgenden Fächern: 1. Eine schriftliche Prüfung in "Informatik I". Gegenstand dieser Prüfung ist der Lehrstoff aus zwei von der zu prüfenden Person gewählten Grundlagen-Vorlesungen im Umfang von je 4 SWS aus dem Diplomstudiengang Informatik. Die Prüfungsdauer beträgt zwei Stunden. 2. Eine Prüfung in "Informatik II". Diese umfasst den Lehrstoff mehrerer von der zu prüfenden Person zu wählenden Lehrveranstaltungen aus dem Hauptstudium Informatik im Umfang von insgesamt 8 SWS. Hierunter können sich auch weitere Grundlagen-Vorlesungen befinden, die jeweils in einer Klausur mit je einer Stunde Dauer abgeprüft werden; alle anderen wählbaren Lehrveranstaltungen werden in der Regel in einer ca. 30-minütigen mündlichen Prüfung geprüft. Die Note für die Prüfungsleistung in "Informatik II" errechnet sich aus dem Durchschnitt der Teilleistungen im Verhältnis der zugehörigen Semesterwochenstunden (oder Leistungspunkte). 3. Einem Leistungsnachweis (unbenoteter Schein) über die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar aus der Informatik oder an einer Lehrveranstaltung "Didaktik der Informatik", jeweils im Umfang von 2 SWS. Gewichtung der Prüfungsleistungen Zur Ermittlung der Fachnote im Wahlpflichtfach Informatik werden die Teilprüfungen "Informatik I" und "Informatik II" im Verhältnis 1 : 1 gewichtet. 4 Zweitwiederholung Eine zweite Wiederholung der Teilprüfungen der Diplomprüfung ist ausgeschlossen. Wurden die Teilprüfungen jedoch ausschließlich schriftlich durchgeführt, so gilt 1 (1) 3. entsprechend.

2 Seite C2 Studienplan: lfd. Nr. Sem. Lehrveranstaltungen Prüfungsform SWS Teil 1 SWS Teil 2 Gesamt SWS 1 3. Einführung in die Informatik I mit lfd. Nr. 2 zusammen 2 4. Einführung in die Informatik II schriftlich, 2 Stunden 3 5. Programmierkurs I Übungsaufgaben, mit lfd. Nr Einführung in die schriftlich, Informatik III 1 Stunde 5 6. Programmierkurs II Übungsaufgaben, Einzelabgaben 6 6. Grundlagenvorlesung zusammen mit lfd. Nr Seminar Vortrag mit Ausarbeitung und Beteiligung 8 7. Grundlagenvorlesung schriftlich, 2 Stunden gesamt bis 4 Wahlveranstaltungen je nach Lehrveranstaltung (auch Grundlagenvorlesungen sind zugelassen) 4 V, 2 Ü 6 4 V, 2 Ü 6 0,5 V, 1,5 Ü 4 V, 2 Ü 8 0,5 V, 1,5 Ü 3 V, 1 Ü 6 Summen S 3 V, 1 Ü 6 insgesamt 8 SWS 8 Gesamtstundenzahl der Lehrveranstaltungen: 40 SWS. Zu erbringen sind neben drei Scheinen 6 Leistungs-/Prüfungsnachweise: a) zu Einführung in die Informatik I und II b) zu Einführung in die Informatik III c) zu Programmierkurs I und II (ohne Note) d) zu zwei Grundlagenvorlesungen e) zu Wahlveranstaltungen f) zum Seminar oder zu einer Didaktikvorlesung (ohne Note). Die Note der Informatik-Prüfung ist das arithmetische Mittel der Noten von d) und e). Die Veranstaltungen im 7. und 8. Semester können beliebig vertauscht werden. Die Prüfungen zu a), b) und d) können nur einmal wiederholt werden. Wird auch die erste Wiederholung nicht bestanden und wurden die beiden Prüfungen schriftlich durchgeführt, so findet in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang nach der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses eine mündliche Prüfung von ca. 30 Minuten Dauer statt, deren Ergebnis nur "ausreichend" oder "nicht bestanden" lauten darf. Dies gilt auch für e), sofern nur schriftliche Prüfungen durchgeführt wurden. Dieses Informatikstudium der Technikpädagogik setzt voraus, dass Grundkenntnisse in Mathematik vorhanden sind, möglichst im Bereich der Algebra, der Logik und der Diskreten Mathematik. Liegen diese Kenntnisse nicht vor, so sollten sie in den ersten beiden Semestsern erworben werden (derzeit werden Ergänzungs-/Zusatzkurse zur Grundvorlesung Informatik angeboten, die bereits im ersten und zweiten Semester gehört werden könnten).

3 Seite C3 Wahlpflichtfach: Studienberatung: Mathematik Prof. Dr. Jürgen Pöschel, Institut für Analysis, Dynamik und Modellierung., Tel Universitätsbereich Vaihingen, Pfaffenwaldring 57 Pflichtveranstaltungen Analysis I Analysis II Lineare Algebra und Analytische Geometrie I Lineare Algebra und Analytische Geometrie II Mathematisches Proseminar Der Besuch einer fachdidaktischen Veranstaltung wird dringend empfohlen 2S 2S Summe der SWS: 32 Als Leistungsnachweise werden verlangt: - 2 Übungsscheine aus den oben genannten Lehrveranstaltungen - bestandene Prüfung in Analysis I/II - bestandene Prüfung in Lineare Algebra und Analytische Geometrie I/II - ein Proseminarschein. Die Prüfungen in Analysis I/II sowie in Lineare Algebra und Analytische Geometrie I/II ersetzen die Prüfung in Höherer Mathematik I/II bzw. Mathematik für Informatiker/-innen im jeweiligen Hauptfach (HF). Die Prüfungsnote für das Hauptfach wird durch das arithmetische Mittel aus den Noten der genannten Prüfungen Analysis I/II sowie Lineare Algebra und Analytische Geometrie I/II gebildet. Durch die Affinität des Wahlpflichtfaches Mathematik mit den Hauptfächern entfallen im Grundstudium des jeweiligen Hauptfachs Lehrveranstaltungen (Vorlesungen + Übungen) im Umfang von: Bauwesen SWS Elektrotechnik SWS Informatik SWS Maschinenwesen SWS

4 Seite C4 Wahlpflichtbereich Der Student/ die Studentin entscheidet sich für zwei der unten angeführten fünf Gebiete. Unter den gewählten Gebieten muss (1), (2) oder (3) vorkommen. Topologie kann den Gebieten (1), (2) oder (3) zugeordnet werden In den zwei gewählten Gebieten ist die Teilnahme an Vorlesungen im Umfang von insgesamt mindestens 12 SWS erforderlich. Eine dieser Vorlesungen muss einer Vorlesung des Diplomstudiengangs Mathematik entsprechen, die dort nicht studienbegleitend prüfbar ist. Die Lehrinhalte können durch die Vorlesungen abgedeckt werden, die im zweiten Studienabschnitt des Diplomstudiengangs Mathematik angeboten werden. Außerdem kann auch eine der Vorlesungen aus Numerische Mathematik Analysis III Einführung in die Algebra und Geometrie gewählt werden. Für die Anmeldung zur Diplomprüfung sind zusätzlich zu den im ersten Studienabschnitt erworbenen Leistungsnachweisen 3 Übungsscheine erforderlich. Einer dieser Übungsscheine kann auch ein zusätzlicher Übungsschein aus den Pflichtveranstaltungen, ein weiterer kann auch in Analysis III oder der Einführung in die Algebra u. Geometrie oder in Numerische Mathematik erworben werden. Die Diplomprüfung (mündlich) orientiert sich in erster Linie am Stoff der drei (höchstens vier) gewählten Vorlesungen des Wahlpflichtbereichs und dauert etwa 45 Minuten. Auf eine sichere Kenntnis der zum Verständnis erforderlichen Grundlagen wird Wert gelegt. Gebiete Analysis Geometrie Algebra, Zahlentheorie Angewandte oder Numerische Mathematik Stochastik Die jeweils angebotenen Vorlesungen setzen unterschiedliche Kenntnisse voraus. Deshalb wird dringend empfohlen, sich bei der Zusammenstellung individuell beraten zu lassen (Ansprechpartner Prof. Blind).

5 Seite C5 Wahlpflichtfach: Studienberatung: Physik Dr. rer. nat. Wolf Wölfel, Akad. Dir.; Physikalisches Institut Universitätsbereich Vaihingen, Pfaffenwaldring 57, Tel od. 4812; 1. Vorlesungen und Übungen Im Wahlpflichtfach Physik sind Veranstaltungen mit einem Gesamtumfang von ca. 82 SWS zu belegen. Durch Überschneidungen von Lehrveranstaltungen und Studienleistungen ergibt sich je nach Hauptfach eine Reduzierung des Studienumfangs um 14 bis 30 SWS im Grundstudium des jeweiligen Hauptfaches (Informatik 14 SWS; Bautechnik 20 SWS; Maschinenwesen 22 SWS, Elektrotechnik 30 SWS). Da die Vorlesungsinhalte aufeinander aufbauen, ist die Einhaltung der Reihenfolge des Vorlesungsangebots mit dem 1. Semester als Wintersemester bis zum 8. Semester als Sommersemester unbedingt zu empfehlen. Die zu den Vorlesungen abgehaltenen Übungen sind zur Vertiefung und Kontrolle des Verständnisses unerlässlich. Der Übungsstoff ist Gegenstand der Prüfungen, auch dann, wenn ein Übungsschein nicht verlangt wird. Studienplanempfehlung Sem. Fach V / Ü 1. Höhere Mathematik 1 für Diplom-Physiker 1 Experimentalphysik 1 für Diplom-Physiker 2 5 / 4 4 / 2 2. Höhere Mathematik 2 für Diplom-Physiker 1 Experimentalphysik 2 für Diplom-Physiker 2 5 / 4 4 / 2 3. Höhere Mathematik 3 für Diplomphysiker 1 Experimentalphysik 3 (Atomphysik) Physikalisches Anfängerpraktikum 1a,b, 3 5 / 4 3 / 1 - / 8 4. Experimentalphysik 4 (Kernphysik) Phys. Anfängerpraktikum 2 (Elektronik) 4 3 / 1 - / 7 5. Theoretische Physik 1a Experimentalphysik 5 (Molekülphysik) Boolsche Algebra Chemie 4 / 2 4 / - 2 (empf.) 2 (empf.) 6. Experimentalphysik 6 (Festkörperphysik) 4 / - 7. Hauptseminar - / 2 45 / Physikalisches Anfängerpraktikum 1 Prüfungsleistung wird im jeweiligen Hauptfach anerkannt 2 Schriftl. Prüfung über Experimentalphysik 1/2 oder (auf Antrag) 30 Min. mündliche Prüfung über Experimentalphysik 1 /2 ersetzt die Prüfung bzw. den Schein im jeweiligen Hauptfach. 3 Ersetzt das Physikalische Praktikum in den Hauptfächer Bautechnik, Elektrotechnik und Maschinenwesen. 4 Ersetzt das Elektrotechnische Praktikum in den Hauptfächern Elektrotechnik und Maschinenwesen.

6 Seite C6 Das Anfängerpraktikum hat neben dem Verarbeiten des Stoffes der Anfänger-Vorlesung das Lehrziel, den Studierenden anhand ausgesuchter Beispiele die Physik "begreiflich" zu machen. Studierende der Technikpädagogik absolvieren das Anfängerpraktikum 1a, b mit 20 Versuchen. Das Anfängerpraktikum 2 (Elektronik) umfasst 11 Versuche, angefangen bei der elektrischen Messtechnik über Analog- bis zur Digitaltechnik. Es findet nur im Sommersemester statt und zwar an den dafür vorgesehenen Wochen-Nachmittagen. Sofern Studierende der Technikpädagogik mit Hauptfach Maschinenwesen oder Elektrotechnik bereits ein Elektrotechnisches Praktikum absolviert haben (Vorlage des Praktikumsscheins), ist eine Durchführung des Anfängerpraktikums 2 (Elektronik) nicht erforderlich. Anmeldung im Anfängerpraktikum des Physikalischen Instituts (siehe Ankündigung durch Aushang). 3. Zulassungsvoraussetzungen zur Diplomprüfung je ein Leistungsnachweis (Übungsschein) aus folgenden Lehrveranstaltungen: - Experimentalphysik 1 und 2 sowie - Theoretische Physik 1a, bestandene Klausur (oder mündliche Prüfung von 30 Min. Dauer) in Experimentalphysik 1 und 2, je ein Praktikumsschein: - Anfängerpraktikum 1a, b - Anfängerpraktikum 2, bestandene Prüfungen in Höherer Mathematik 1, 2 und 3 sowie ein Hauptseminarschein. Die Anmeldung zur Diplomprüfung erfolgt beim Prüfungsamt der Universität Stuttgart. 4. Diplomprüfung Die Diplomprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von ca. 45 Min. Dauer (ca. 30 Min. Experimentalphysik und ca. 15 Min. Theoretische Physik). Die Prüfung erstreckt sich auf die in den Vorlesungen Experimentalphysik 1-6 behandelten Gebiete und auf das Anfängerpraktikum sowie auf die Vorlesung Theoretische Physik 1a. Es können hieraus Schwerpunkte angegeben werden (Formblätter beim Prüfungsamt). 5. Diplomarbeit Im Wahlpflichtfach Physik kann keine Diplomarbeit angefertigt werden! 6. Promotion Eine Promotion in Physik ist nicht möglich!

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