RSTR 1447/ Lösungsvorschlag

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "RSTR 1447/02 08.07.2004. Lösungsvorschlag"

Transkript

1 RSTR 1447/ Lösungsvorschlag Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH erstattet im Schlichtungsfall zwischen XXX und der T-Mobile Austria GmbH auf der Grundlage der beiderseitigen Vorbringen sowie der Ermittlungsergebnisse gemäß 122 Abs. 1 Z 1 TKG 2003 in Verbindung mit 15 der Verfahrensrichtlinien für die Streitschlichtung den folgenden Lösungsvorschlag: Es wird vorgeschlagen, die Rechnung vom für die Anschlussnummer XXX um EUR 427,68 (inkl. USt.) zu reduzieren. Begründung Mit vom 01. April 2003 beantragte der Beschwerdeführer die Einleitung eines Verfahrens nach 122 Abs. 1 Z 1 TKG Der Schlichtungsantrag des Beschwerdeführers richtete sich gegen Entgelte für Mehrwertdienste in der Rechnung vom in der Höhe von insgesamt EUR 427,68 (inkl. USt). Der Beschwerdeführer brachte vor, dass er am ein von einem Mädchen, das vorgegeben habe auf eine Kontaktanzeige zu antworten, bekommen habe. Das Mädchen habe angegeben, dass er eine Mehrwertnummer anrufen solle. Es habe ihm erklärt, dass es diese Rufnummer zu seiner eigenen Sicherheit angeschafft habe. Er habe in der Folge diese Nummer angerufen und sei in der Zentrale der Fa. Dateline gelandet. Dort habe ihm eine Dame den Dienst erklärt. Diese Dame habe ihm erklärt, dass es sich um eine Partnervermittlung handle, bei der sich Frauen anmelden, um mit Männern Treffen zu vereinbaren. Das funktioniere so, dass der Mann kurz mit der Frau rede. Wenn sich die beiden einig seien, verbinde sie den Mann wieder zur Vermittlung, wo der Mann einen Code erhalte. Dies sei notwendig, falls der Mann der Frau beim Treffen etwas antue. Die Vermittlung könne nur so die Identität des Mannes herausfinden. Auf diese Weise solle die Sicherheit der Frauen gewährleistet werden. Laut Aussage der Vermittlungsdame komme es aufgrund des alten EDV-Systems und der Masse von Anrufen zu sehr langen Wartezeiten. Dies sei aber normal. Die Vermittlungsdame habe weiters angegeben, dass sich die Frauen ab- und anmelden müssten, was ebenfalls sehr lange dauern könne. 1

2 Die Vermittlungsdame habe außerdem angegeben, dass man nicht zahle, wenn man mit der Vermittlung spreche oder sich in der Warteschleife Musik anhöre. Es würde nur die Zeit verrechnet, in der tatsächlich mit der jeweiligen Dame gesprochen werde. Die Vermittlungsdame habe den Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass er auf keinen Fall auflegen solle, weil ansonsten die ganze Zeit verrechnet werde, außer er rufe innerhalb von 3 Minuten noch einmal an und teile mit, dass er aus der Leitung geflogen sei. Nachdem er der Zentrale den Namen Eva genannt habe, sei er weiter verbunden worden. Er habe nur vier Minuten mit Eva sprechen können. Diese habe ihm gesagt, dass er ihre Handynummer bekommen werde. Sie müsse ihn nur zur Vermittlung verbinden, wo er einen Code bekommen werde. Er habe dem zugestimmt und sei verbunden worden. Die Dame in der Vermittlung habe ihm gesagt, dass er nun warten solle, bis er den Code bekomme. Diesen Code müsse er dann der Dame mitteilen, um dann ihre Privatnummer zu bekommen. Es habe ca. 1 1/2 Stunden gedauert bis er den Code bekommen habe. Laut der Vermittlungsdame sei dies nicht lang, da man zu Silvester bis zu 10 Stunden habe warten müssen. Sein Code habe RS gelautet. Nun habe er wieder zur Dame verbunden werden sollen, um ihr den Code mitzuteilen. Er habe Musik gehört, bis sich die Vermittlungsdame wieder bei ihm gemeldet und ihm gesagt habe, dass Eva wegen einer Familienangelegenheit weg habe müssen. Die Vermittlungsdame würde ihm aber die Nummer von Eva direkt geben. Er habe daraufhin gesagt, dass ihm das auch recht sei und er habe in der Folge die persönlichen Daten der "vermittelten" Dame bekommen. Er habe in der Folge die ihm bekannt gegebene Handynummer angerufen. Er sei jedoch immer in der Mobilbox gelandet. In Summe habe er ungefähr 9 Minuten mit "Eva" gesprochen, das entspreche ca. EUR 20,00. Verrechnet worden seien ihm jedoch EUR 356,04 (exkl. USt.). Der Beschwerdeführer legte zwei Audiodateien vor, die er mit seinem Handy aufgezeichnet habe und die zwei Gespräche mit der Vermittlungsdame wiedergeben. Die T-Mobile Austria GmbH brachte vor, dass die strittigen Gespräche von der Sim-Karte des Beschwerdeführers geführt und korrekt vergebührt worden seien. Es sei der T-Mobile Austria GmbH leider nicht möglich, dem Beschwerdeführer die in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte zur beeinspruchten Mehrwertnummer gut zu schreiben, zumal ein Testanruf ergeben habe, dass nach Verbindungsaufbau nachfolgendes mitgeteilt werde: "Herzlich Willkommen! Dieser Anruf kostet sie EUR 2,17 je Minute." Bei der Aussage der Fa. Dateline, dass die Zeit, in welcher man sich in der Warteschleife befinde, nicht verrechnet werde, handle es sich jedenfalls um eine Fehlauskunft. Die T- Mobile Austria GmbH wies außerdem daraufhin, dass ausschließlich das vor Gesprächsbeginn mitgeteilte Verbindungsentgelt gelte. Eine Gutschrift des strittigen Betrages sei daher von Seiten der T-Mobile Austria GmbH nicht möglich. Eine Haftung für Fehlauskünfte seitens des Diensteanbieters sei jedenfalls ausgeschlossen, zumal es sich bei der strittigen Rufnummer um eine Mehrwertnummer der Fa. ATMS und nicht der T-Mobile Austria GmbH handle. Dem Lösungsvorschlag wird folgender Sachverhalt zugrundegelegt: Am bekam der Beschwerdeführer ein von einer Frau, die vorgab auf eine Kontaktanzeige zu antworten und dem Beschwerdeführer eine Mehrwertnummer bekannt gab, die er anrufen solle. Es handelte sich dabei um die Mehrwertnummer 0930/ Der Beschwerdeführer rief diese Rufnummer an und landete in der Zentrale der Fa. Dateline. Eine Frau bei der Vermittlung erklärte ihm, dass es sich um eine Partnervermittlung handle, bei der sich Frauen anmelden, um mit Männern Treffen zu vereinbaren. Die Frau bei der Vermittlung teilte dem Beschwerdeführer mit, dass aufgrund des alten EDV-Systems und der Masse von Anrufen sehr lange Wartezeiten zustande kommen können. Dies sei aber ganz normal. Sie teilte ihm auch mit, dass er nicht zahle, wenn er bei der Vermittlung sei oder sich in der Warteschleife Musik anhöre. Die Frau in der Vermittlungsstelle der Fa. Dateline gab auch an, dass nur Entgelt verrechnet werde, wenn der Anrufer mit der jeweiligen Frau spreche. Sie wies den Beschwerdeführer an, dass er auf keinen Fall auflegen solle, da ihm 2

3 ansonsten die gesamte Zeit verrechnet werde. Für den Fall, dass er innerhalb von 3 Minuten wieder anrufe und mitteile, dass er rausgeflogen sei, werde die ganze Zeit dann nicht verrechnet. Der Beschwerdeführer verbrachte den Großteil der Zeit damit, in der Warteschleife zu warten und Musik zu hören beziehungsweise mit der Dame in der Vermittlungsstelle zu sprechen. In der Zentrale wurde ihm der Name Eva genannt. Er konnte daraufhin wenige Minuten mit einer Frau namens "Eva" sprechen. Diese sagte ihm, dass er ihre Handynummer bekomme. Er müsse nur zur Vermittlung zurück verbunden werden, wo er einen Code bekomme. Es dauerte in der Folge ca. 1 1/2 Stunden bis er den Code bekam. Der Code lautete RS Als der Beschwerdeführer zur Dame verbunden werden sollte, um ihr den Code mitzuteilen, hörte der Beschwerdeführer abermals Musik bis sich die Dame von der Vermittlungsstelle wieder meldete und sagte, dass Eva wegen einer Familienangelegenheit weg müsse. In der Folge wurden ihm die Daten der Frau direkt bekannt gegeben. Unter anderem wurde ihm eine Handynummer genannt. Der Beschwerdeführer versuchte in der Folge die Handynummer anzurufen. Er erreichte jedoch nur die Mobilbox. In Summe hat der Beschwerdeführer in etwa 9 Minuten mit "Eva" gesprochen. Der Beschwerdeführer hätte nicht in der Warteschleife gewartet, wenn er gewusst hätte, dass ihm in dieser Zeit Gebühren verrechnet werden. Die Gespräche mit der Dateline fanden am zwischen Uhr und Uhr statt. Der Beschwerdeführer erhielt in der Folge eine Rechnung mit Rechnungsdatum über einen Betrag in der Höhe von EUR 427,68. Gemäß 7 Abs. 1 "Zahlungsbedingungen" der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der T-Mobile Austria GmbH für Telekommunikationsdienstleistungen stehen Entgeltforderungen anderer Netzbetreiber und Entgeltforderungen von der T-Mobile Austria GmbH gleich. Insbesondere sind Einwendungen gegen Leistungen von anderen Netzbetreibern gegenüber T-Mobile Austria GmbH gemäß 7 Abs. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend zu machen. Gemäß 7 Abs. 6 Allgemeine Geschäftsbedingungen der T-Mobile Austria GmbH müssen alle Einwendungen des Kunden gegen Rechnungen der T-Mobile Austria GmbH schriftlich binnen 4 Wochen nach Rechnungszugang geltend gemacht werden. Der Sachverhalt ergibt sich auch aus nachstehenden Erwägungen: Der festgestellte Sachverhalt gründet sich auf das Vorbringen des Beschwerdeführers sowie der T-Mobile Austria GmbH. Der Beschwerdeführer hat zwei Audiodateien vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass die Vermittlungsdame der Fa. Dateline ihm mitgeteilt hat, dass er nur für Gespräche, die er mit einer "vermittelten" Dame führt, bezahlen muss. Da der vorliegende Sachverhalt zwischen Beschwerdeführer und T-Mobile Austria GmbH weitgehend außer Streit steht, wird auf eine weitergehende Erörterung der Erwägungsgründe verzichtet. Zur Beurteilung des Schlichtungsfalls aus rechtlicher Sicht zu erwägen: In den Urteilen des OGH vom , 2 Ob 23/03a und am , 1 Ob 244/0t, stellte dieser klar, dass zwischen dem Telefondienstvertrag des Netzbetreibers mit seinem Kunden und dem Mehrwertdienstvertrag, der zwischen dem Mehrwertdiensteanbieter und dem Nutzer des Anschlusses zustande kommt, zu unterscheiden ist. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass einerseits der Vertrag zwischen dem Beschwerdeführer und der T-Mobile Austria GmbH und der Vertrag zwischen dem Diensteanbieter und dem Beschwerdeführer zu unterscheiden ist. Diensteanbieter war im vorliegenden Fall die Fa. Dateline. 3

4 Aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der T-Mobile Austria GmbH ergibt sich, dass Entgeltforderungen anderer Netzbetreiber den Entgeltforderungen der T-Mobile Austria GmbH gleichstehen. Aus 7 Abs. 6 Allgemeine Geschäftsbedingungen der T-Mobile Austria GmbH ergibt sich, dass Einwendungen des Kunden gegen Rechnungen bei der T-Mobile Austria GmbH gemacht werden müssen. Der Beschwerdeführer kann daher der T-Mobile Austria GmbH auch alle Einwendungen entgegen halten, die mit dem Zustandekommen der Forderung zusammenhängen. Der Beschwerdeführer kann daher der T-Mobile Austria GmbH alle Einwendungen entgegenhalten, die die Gültigkeit der Forderung des Diensteanbieters betreffen. Der Beschwerdeführer wusste im konkreten Fall nicht, dass es sich bei der Mitteilung der Dame von der Vermittlung der Fa. Dateline - er müsse nichts bezahlen, sofern er nicht mit einer zu "vermittelnden" Dame rede - um eine falsche Information gehandelt hat. Es war dem Beschwerdeführer nicht bekannt, dass es technisch für den Inhaber der Mehrwertnummer nicht möglich ist, zwischen dem am Anfang der Verbindung genannten Tarif pro Minute und einem Nulltarif hin- und herzuschalten. Der Beschwerdeführer hatte auch nicht gewusst, dass er, solange er in der Warteschleife Musik hört bzw. mit der Dame in der Vermittlungsstelle redet, ihm Entgelte für diese Zeit verrechnet werden. Der Beschwerdeführer hat sich mit einer Frau verabreden wollen, um diese persönlich zu treffen. Der Beschwerdeführer hätte nicht in der Warteschleife gewartet, wenn er gewusst hätte, dass ihm in dieser Zeit Gebühren verrechnet werden. Fraglich ist daher, ob im konkreten Fall ein Irrtum des Beschwerdeführers vorliegt. Unter einem Irrtum versteht man die unzutreffende Vorstellung von der Wirklichkeit. Im vorliegenden Fall war von einem Irrtum hinsichtlich des Mehrwertdienstgeschäftes auszugehen. Es handelt sich dabei zum einen um einen Irrtum über die Natur des Geschäfts. Der Beschwerdeführer ging nämlich davon aus, dass es sich bei den Gesprächen mit der Vermittlung sowie den Zeiten, die er in der Warteschleife verbracht hat, um einen kostenlosen Dienst handle. Der im konkreten Fall gegenständliche Tarif für den Mehrwertdienst wurde jedoch für die gesamte Dauer des Telefongesprächs verrechnet. Es bestand daher entgegen der Vorstellung des Beschwerdeführers für die gesamte Gesprächsdauer Entgeltlichkeit. Zum anderen handelt es sich um einen Irrtum über den Gegenstand des Geschäfts. Der Beschwerdeführer ging nämlich davon aus, dass ihm eine Frau vermittelt wird. Eine derartige Vermittlung hat sich jedoch auf kurze Telefonate mit der zu vermittelnden Frau beschränkt. Die Frau war in weiterer Folge unter ihrer Handyrufnummer nicht erreichbar. Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts ist davon auszugehen, dass die zu vermittelnde Frau an einer Partnervermittlung gar nicht interessiert war. Es handelt sich daher im konkreten Fall um einen Geschäftsirrtum. Fraglich ist, ob dieser Irrtum wesentlich war. Ein Irrtum ist dann wesentlich, wenn der Erklärende ohne ihn das Geschäft nicht geschlossen hätte. Dies ist hier der Fall. Der Beschwerdeführer hätte nicht in der Warteschleife gewartet, wenn er gewusst hätte, dass ihm für diese Zeit Entgelte verrechnet werden. Fraglich ist des Weiteren, ob der Irrtum beachtlich war. Ein Irrtum ist dann beachtlich, wenn er entweder vom Geschäftspartner des Irrenden veranlasst wurde, der Irrtum hätte auffallen müssen oder die Aufklärung des Irrtums rechtzeitig erfolgt ist. Im vorliegenden Fall ist der Irrtum von der Fa. Dateline veranlasst worden. Veranlassen bedeutet, dass der Irrtum des Beschwerdeführers durch ein aktives Tun oder durch ein Unterlassen der notwendigen Aufklärung durch die Fa. Dateline adäquat verursacht wurde. Den vorgelegten Audiodateien ist zu entnehmen, dass durch die falschen Informationen, die von Seiten der Vermittlungsdame des Diensteanbieters dem Beschwerdeführer gegenüber erteilt wurden, den Irrtum des Beschwerdeführers herbeigeführt haben. Es ist daher von der Beachtlichkeit des Irrtums des Beschwerdeführers auszugehen. Der Vertrag ist daher ex tunc aufzuheben. Das bedeutet, dass die Aufhebung auf den Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses zurück wirkt. Die Parteien haben die aufgrund des Vertrages erhaltenen Leistungen wieder zurückzustellen. 4

5 Da der gegenständliche Vertrag bereits aufgrund einer erfolgreichen Irrtumsanfechtung aufzuheben ist, kann eine Prüfung von List im konkreten Fall unterbleiben. Da der Beschwerdeführer eine Leistung im Sinne einer Vermittlungstätigkeit nicht erhalten hat, war davon auszugehen, dass keine Bereicherung stattgefunden hat. Eine Frau namens Eva war für den Beschwerdeführer nämlich zu keinem Zeitpunkt erreichbar. An diesem Ergebnis ändert auch nichts, dass die T-Mobile Austria GmbH ihrer Pflicht, eine Tarifinformation zu geben, nachgekommen ist. Da im konkreten Fall Umstände zu Tage getreten sind, die strafrechtlich relevant erscheinen, wurde der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt. Der Schlichtungsantrag des Beschwerdeführers richtet sich gegen die Rechnung vom in der Höhe von EUR 542,84. Die Entgelte für die strittigen Verbindungen zum Mehrwertdienst betragen EUR 427,68 brutto. Es wird vorgeschlagen die Rechnung um den Betrag in der Höhe von insgesamt EUR 427,68 zu reduzieren. Hinweis Stimmen beide Streitparteien diesem Lösungsvorschlag binnen zwei Wochen ab Zustellung schriftlich zu, so entsteht über die im Lösungsvorschlag genannten Ansprüche ein rechtsverbindlicher außergerichtlicher Vergleich. RTR-GmbH Rundfunk und Telekom Regulierungs - GmbH Dr. Wolfgang Feiel Leiter Abteilung Recht Ich bin mit dem Lösungsvorschlag einverstanden: Ort, Datum Unterschrift 5

Lösungsvorschlag. Begründung

Lösungsvorschlag. Begründung RSTR 2309/09 07.04.2010 ELe Lösungsvorschlag Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH erstattet im Schlichtungsfall zwischen XXX und der Orange Austria Telecommunication GmbH auf der Grundlage der beiderseitigen

Mehr

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer

Mehr

vor 2 Tagen erhielt ich einen Anruf eines Ihrer Kundenberater (Herr Kirsch) mit dem Angebot der Vertragsverlängerung für meinen Mobilfunkvertrag.

vor 2 Tagen erhielt ich einen Anruf eines Ihrer Kundenberater (Herr Kirsch) mit dem Angebot der Vertragsverlängerung für meinen Mobilfunkvertrag. BERKEMEYER Unternehmensbegeisterung berkemeyer unternehmensbegeisterung ückendorfer str. 12 45886 gelsenkirchen vodafone GmbH Am Seestern 1 40547 Düsseldorf Gelsenkirchen, den 6.8.2014 Fragen zur Kündigung

Mehr

So nutzen Sie VOICEMEETING. Vereinbaren Sie mit allen Konferenzteilnehmern den genauen Zeitpunkt, zu dem die Konferenz stattfinden soll.

So nutzen Sie VOICEMEETING. Vereinbaren Sie mit allen Konferenzteilnehmern den genauen Zeitpunkt, zu dem die Konferenz stattfinden soll. Schnellstart / Kompakt Seite 1 Während der Konferenz So nutzen Sie VOICEMEETING Vereinbaren Sie mit allen Konferenzteilnehmern den genauen Zeitpunkt, zu dem die Konferenz stattfinden soll. Ausserdem teilen

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

kabeltel Leistungsbeschreibung

kabeltel Leistungsbeschreibung kabeltel Leistungsbeschreibung Inhalt Klopfruf Seite 1 Rufumleitung Seite 2 Rufnummernanzeige (CLIP) Seite 3 Anonymruf (CLIR) Seite 3 Rufwiederholung Seite 3 Rückfrageruf Seite 3 Konferenzruf Seite 4 Weckruf

Mehr

Mandatsbescheid. I. Spruch

Mandatsbescheid. I. Spruch R 2/13-6 Mandatsbescheid Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Elfriede Solé als Vorsitzende sowie durch Dr. Erhard Fürst und Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Günter Haring als weitere Mitglieder in der

Mehr

In dem Rechtsstreit (...) hat das Amtsgericht Celle (...) für Recht erkannt:

In dem Rechtsstreit (...) hat das Amtsgericht Celle (...) für Recht erkannt: Amtsgericht Celle www.dialerundrecht.de 15a/ 13 C 2197/03 (8) Urteil vom 20.02.2004 In dem Rechtsstreit (...) hat das Amtsgericht Celle (...) für Recht erkannt: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger

Mehr

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Versetzungsgefahr als ultimative Chance. ein vortrag für versetzungsgefährdete

Versetzungsgefahr als ultimative Chance. ein vortrag für versetzungsgefährdete Versetzungsgefahr als ultimative Chance ein vortrag für versetzungsgefährdete Versetzungsgefährdete haben zum Großteil einige Fallen, die ihnen das normale Lernen schwer machen und mit der Zeit ins Hintertreffen

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute, am 28.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glauch Reisen

Mehr

JRK-Spielplatztest. Was macht Spaß und kostet nix! Eine Kampagne des Jugendrotkreuzes im Nürnberger Land. Version 1.5 Juli 2008

JRK-Spielplatztest. Was macht Spaß und kostet nix! Eine Kampagne des Jugendrotkreuzes im Nürnberger Land. Version 1.5 Juli 2008 Was macht Spaß und kostet nix! Eine Kampagne des Jugendrotkreuzes im Nürnberger Land Nürnberger Land Henry - Dunant Str.1 91207 Lauf Tel./Fax.:09123/940324 JRK-Spielplatztest Version 1.5 Juli 2008 In Kooperation

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Internationales Altkatholisches Laienforum

Internationales Altkatholisches Laienforum Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet

Mehr

1 topologisches Sortieren

1 topologisches Sortieren Wolfgang Hönig / Andreas Ecke WS 09/0 topologisches Sortieren. Überblick. Solange noch Knoten vorhanden: a) Suche Knoten v, zu dem keine Kante führt (Falls nicht vorhanden keine topologische Sortierung

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Kontakt Immobilien Höfinger-Schmid GmbH Untere Gänsbachgasse 7 6370 Kitzbühel Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Es gelten

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Evangelisieren warum eigentlich?

Evangelisieren warum eigentlich? Predigtreihe zum Jahresthema 1/12 Evangelisieren warum eigentlich? Ich evangelisiere aus Überzeugung Gründe, warum wir nicht evangelisieren - Festes Bild von Evangelisation - Negative Erfahrungen von und

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach

Mehr

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger.

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Leitsatz: Im Anwaltsprozess erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach 87 Abs. 1 ZPO

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Fall: (Obersatz zu den 5 W s )

Fall: (Obersatz zu den 5 W s ) G:\Vorlesung\Repetitorium BGB und SachenR\4-6_Beispielsfall_mit_ausformulierter_Loesung im Gutachten-Stil-hier_Vollmacht_und_Mietrecht.doc Seite 1 Beispielsfall zur Lösung einer Klausur im Gutachten -

Mehr

Speak Up-Line Einführung für Hinweisgeber

Speak Up-Line Einführung für Hinweisgeber Speak Up-Line Einführung für Hinweisgeber 1 Inhalt Hinterlassen einer neuen Nachricht... 3 Schritt 1: Hinterlassen einer neuen Nachricht über die Speak Up-Line... 3 Was passiert in der Zwischenzeit...?...

Mehr

Pädagogische Hinweise B2 / 12

Pädagogische Hinweise B2 / 12 übergreifendes Lernziel Pädagogische Hinweise B2 / 12 B: Sich informieren / Unterlagen sammeln Schwierigkeitsgrad 2 Lernbereich 1: Unterlagen recherchieren konkretes Lernziel 2 : Lernen, das Material je

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

FAQ Freunde-werben auf osnatel.de

FAQ Freunde-werben auf osnatel.de FAQ Freunde-werben auf osnatel.de Wie funktioniert Freunde-werben auf osnatel.de? Wen kann ich als Kunden für Osnatel-Produkte werben? Für welche Osnatel-Produkte kann ich einen Neukunden werben? Wann

Mehr

Der Klassenrat entscheidet

Der Klassenrat entscheidet Folie zum Einstieg: Die Klasse 8c (Goethe-Gymnasium Gymnasium in Köln) plant eine Klassenfahrt: A Sportcamp an der deutschen Nordseeküste B Ferienanlage in Süditalien Hintergrundinfos zur Klasse 8c: -

Mehr

Schriftliche Opfererklärung und Rederecht

Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Telefon 0900-0101 (Ortstarif) (Victim Support in the Netherlands) Manchmal ist es möglich, in der Rechtssache als Opfer das Wort zu ergreifen. Sie können dann

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

1. Standortbestimmung

1. Standortbestimmung 1. Standortbestimmung Wer ein Ziel erreichen will, muss dieses kennen. Dazu kommen wir noch. Er muss aber auch wissen, wo er sich befindet, wie weit er schon ist und welche Strecke bereits hinter ihm liegt.

Mehr

VORLAGE für Vaterschaftsaberkennungsverfahren K L A G E

VORLAGE für Vaterschaftsaberkennungsverfahren K L A G E VORLAGE für Vaterschaftsaberkennungsverfahren Absender: (Vorname + Name) (Adresse) (PLZ + Ort) Kantonsgericht Nidwalden Zivilabteilung/Grosse Kammer Rathausplatz 1 6371 Stans (Ort), (Datum) K L A G E In

Mehr

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Mehr Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeits-Markt

Mehr Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeits-Markt Mehr Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeits-Markt 1. Arbeits-Markt bedeutet: Menschen mit Behinderung arbeiten da, wo Menschen ohne Behinderung auch arbeiten. Zum Beispiel: Im Büro,

Mehr

Kreativ visualisieren

Kreativ visualisieren Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Anleitung Scharbefragung

Anleitung Scharbefragung Projekt Evaline Anleitung Scharbefragung v.1.2 Inhalt Anleitung Scharbefragung... 1 1 Einleitung... 2 1.1 Vorlagen... 2 1.2 Journal... 2 2 Befragung Veranstaltungen / Angebote... 3 2.1 Methode... 3 2.2

Mehr

Leistungsbeschreibung für die Bonuspakete Mobilvorwahl (LB BP Mobilvorwahl)

Leistungsbeschreibung für die Bonuspakete Mobilvorwahl (LB BP Mobilvorwahl) Leistungsbeschreibung für die e Mobilvorwahl (LB BP Mobilvorwahl) Diese Leistungsbeschreibung gilt ab 14. Juni 2011. Die am 2. Mai 2008 veröffentlichte LB BP Mobilvorwahl wird ab diesem Zeitpunkt nicht

Mehr

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung Abmahnung Eine Abmahnung ist Ausdruck der Missbilligung eines Fehlverhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern dieses Verhalten nicht geändert bzw. eingestellt wird. 1. Wann ist

Mehr

Anleitung für die Hausverwaltung

Anleitung für die Hausverwaltung www.gruppenhaus.ch Version vom 15. September 2006 Autor Kontakt Gruppenhaus.ch GmbH support@gruppenhaus.ch Inhalt 1 Allgemeines... 2 1.1 Login... 2 1.2 Wenn Sie nicht mehr weiter wissen... 2 2 Belegungsplan...

Mehr

Anmeldung zu unserem Affiliate-Programm bei Affilinet

Anmeldung zu unserem Affiliate-Programm bei Affilinet Anmeldung zu unserem Affiliate-Programm bei Affilinet In diesem Dokument wollen wir Ihnen kurz darlegen, wie Sie sich schnell und einfach bei unserem Affiliate-Programm bei Affilinet anmelden können. Zuvor

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Der echte Erfolg am Telefon

Der echte Erfolg am Telefon praxis kompakt Sabin Bergmann Der echte Erfolg am Telefon Menschen ohne Callcenter- Floskeln erreichen Sabin Bergmann ist erfolgreiche Beraterin und Trainerin für Kundenzufriedenheit und Akquisition. Mit

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Bedienungsanleitung für den täglichen Gebrauch

Bedienungsanleitung für den täglichen Gebrauch - 1 - Hochschulrechenzentrum Nachrichtentechnik Systemadministrator Wolfgang Klaum Bedienungsanleitung für den täglichen Gebrauch - 2 - Tägliche Nutzung des 4012 Externes Gespräch Sie möchten ein externes

Mehr

Krippenspiel für das Jahr 2058

Krippenspiel für das Jahr 2058 Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens Spielen & Gestalten Krippenspiel für das Jahr 2058 Krippenspiel für das Jahr 2058 K 125 Impressum Weihnachtsspielangebot 2009 Krippenspiel für das Jahr 2058 K 125 Die Aufführungsrechte

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend

Mehr

Kurzanleitung snom 370

Kurzanleitung snom 370 Kurzanleitung snom 370 Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, wissen wir um viele Kundenprobleme in der Bedienung von IKT-Produkten. Um solche Probleme bei der Nutzung der Net4You Produkte zu vermeiden,

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen

Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen Von RA Dr. Rainer Schütze, Fachanwalt für Medizinrecht Es ist zu unterscheiden zwischen: 1. Privat versicherten Patienten 2.

Mehr

LEIHOMA INFORMATION FÜR FAMILIEN

LEIHOMA INFORMATION FÜR FAMILIEN 03/2011 LEIHOMA INFORMATION FÜR FAMILIEN KAPA KINDERSTUBE, Neubauweg 25, A 6380 St. Johann in Tirol Tel. 0664 5104955 oder 0664 1494641 oder E-Mail an info@kapa-kinderstube.at 1 LEIH-OMA-DIENST Ab März

Mehr

Fall 3. Ausgangsfall:

Fall 3. Ausgangsfall: PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit?

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit? ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Zeitarbeit? Leiharbeit? Warum Zeitarbeit? Machen Sie sich zunächst frei von Vorurteilen! So mancher nimmt das Wort Zeitarbeit allzu wörtlich Kleine Jobs für kurze Zeit Schlechter

Mehr

Hausnotruf Hilfe rund um die Uhr

Hausnotruf Hilfe rund um die Uhr Hilfe rund um die Uhr DRK Kreisverband Kiel e.v., Klaus-Groth-Platz 1 24105 Kiel So funktioniert 1) 2) 3) 4) Genauere Informationen zu unserem system, Preisen und möglichem Zubehör finden Sie auf den nächsten

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Das sogenannte Beamen ist auch in EEP möglich ohne das Zusatzprogramm Beamer. Zwar etwas umständlicher aber es funktioniert

Das sogenannte Beamen ist auch in EEP möglich ohne das Zusatzprogramm Beamer. Zwar etwas umständlicher aber es funktioniert Beamen in EEP Das sogenannte Beamen ist auch in EEP möglich ohne das Zusatzprogramm Beamer. Zwar etwas umständlicher aber es funktioniert Zuerst musst du dir 2 Programme besorgen und zwar: Albert, das

Mehr