Anwaltliche Werbung. Inhalt und Grenzen. Stefan Breuer. DeutscherAnwaltVerlag. Bonn
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1 Anwaltliche Werbung Inhalt und Grenzen Stefan Breuer Bonn DeutscherAnwaltVerlag
2 Inhalt Vorwort 15 1 Einleitung 17 I. Die Ausgangssituation 17 II. Der Gang der Arbeit 19 Erster Teil: Die Entwicklung bis zum Der Begriff des anwaltlichen Werbeverbotes 23 I. Begriff der anwaltlichen Werbung Versuche einer Definition Keine Eingrenzung auf gezielte Werbung" Abgrenzung zum Marketing 25 II. Werbeverbote in der berufs- und standesrechtlichen Ausgestaltung Steuerberatende Berufe Humanmediziner Apotheker Notare 34 III. Das anwaltliche Werbeverbot unter Berücksichtigung der Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts" 37 IV. Kein absolutes Werbeverbot 39 3 Die historische Entwicklung des anwaltlichen Werbeverbotes 41 4 Begründungen und Rechtfertigungen des anwaltlichen Werbeverbotes 45 I. Darstellung und Kritik Vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht 45
3 Inhaltsverzeichnis 2. Standesethik ( Würde des Anwaltsstandes") 49 a) Anwaltsstand 50 b) Würde Freier Beruf 53 a) Keine einheitliche Definition des Begriffs des freien Berufs 53 b) Auswirkungen der Freiberuflichkeit auf den Rechtsanwalt 54 c) Kritik Die Konkurrenzschutzfunktion der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen 56 II. Auflockerungen Sammelwerbung Gemeinschaftswerbung Werbung mit akademischen Titeln Fachanwaltsbezeichnungen 60 Zweiter Teil: Verfassungsrechtliche Überlegungen 62 5 Die Beschlüsse des BVerfG vom I. Die Funktion der RichtlRA vor den Richtlinienbeschlüssen des BVerfG 63 II. Kritik an dieser Funktion Die demokratische Legitimation der RichtlRA Immobilität Verfassungsrechtliche Bedenken Rechtsunsicherheit 69 III. Der Sachverhalt der Entscheidungen vom Sachlichkeitsgebot Werbeverbot 71 IV. Die Erwägungen des BVerfG im einzelnen Art. 12 Abs. 1 GG als Ausgangspunkt RichtlRA ohne rechtserhebliche Bedeutung Die Generalklausel des 43 BRAO 74
4 Inhaltsverzeichnis 4. Übergangsfrist - Unerläßlichkeit für die Funktion der Rechtspflege Konsequenzen für das Sachlichkeitsgebot Konsequenzen für das anwaltliche Werbeverbot 77 a) Der Kern des Werbeverbotes 77 b) Das Problem der Anscheinswerbung 77 c) Kriterien für Eingriffe in die freie Berufsausübung durch das anwaltliche Werbeverbot 78 V. Kritik an den Richtlinienbeschlüssen Die Ausführungen zu 43 BRAO Einschränkung der Berufsausübung durch Rückgriff auf vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht? Schwierigkeiten bei der Anwendung der Abgrenzungen auf das anwaltliche Werbeverbot 84 VI. Ergebnis 86 6 Feststellung des grundrechtlichen Prüfungsmaßstabes 86 I. Art. 12 Abs. 1 GG 86 II. Art. 5 Abs.lGG Die Auffassung der älteren Rechtsprechung Meinungen als Inhalt der Werbung Werbung als Ausbildung der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit 89 III. Art. 14 Abs. 1 GG 89 IV. Auflösung der Idealkonkurrenz zwischen Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 5 Abs. 1 GG Vorrang der sachnäheren Norm Anwendung dieses Lösungsansatzes auf das Werbeverhalten des Rechtsanwaltes - Art. 12 Abs. 1 GG Nur in Ausnahmen erlangt Art. 5 Abs. 1 GG eigene Bedeutung 92
5 8 Inhaltsverzeichnis 7 Schranken der Berufsfreiheit des Rechtsanwaltes 93 I. Beschränkungen der anwaltlichen Werbung als Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung 94 II. Beschränkungen nur durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes 95 III. Vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht 96 IV. RichtlRA 96 V. 43BRAO BRAO als zentrale Norm des anwaltlichen Standesrechts Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG 98 a) Eingeschränkte Geltung für ehrengerichtliche Strafen 98 b) Einwände 99 c) Ehrengerichtliche Rechtsprechung BRAO als Transformationsnorm Verfassungsmäßigkeit des 43 BRAO 102 VI. Wettbewerbsrecht, insbesondere 1 UWG Rechtsanwälte unterliegen dem Werbeverbot Das Verhältnis zwischen 43 BRAO und dem UWG 103 a) Verstoß gegen sog. wertneutrale Vorschriften 104 b) "per-se-sittenwidriger" Normverstoß 105 c) Verstoß gegen unmittelbar wettbewerbsregelnde Vorschriften 106 d) Ergebnis 107 Dritter Teil: Das anwaltliche Berufsbild Sachgerechte und vernünftige Gründe des Allgemeinwohls 109 I. Vorstaatliche Rechtsgüter 110 II. Gesetzlich konstituierte Gemeinwohlbelange 110
6 Inhaltsverzeichnis III. Gemeinwohlkonstituierung durch Berufsbildbestimmung HO 9 Berufsbildfixierungen in der Bundesrechtsanwaltsordnung Die Bezeichnung des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege 112 I. Die Herkunft des Begriffs 113 II. Der Wortlaut Staatlich gebundener Beruf Freiheit der Advokatur Freier Beruf 121 I. Typus oder Klassenbegriff Der von Michalski entwickelte Klassenbegriff Entscheidung für eine typologische Betrachtung des freien Berufs 124 II. Typische Merkmale des freien Berufs Die Abgrenzung zum Gewerbe 127 a) Frühere Auffassungen 127 b)die Definitionen in den einzelnen Rechtsbereichen 129 c) Übereinstimmende Grundzüge der Definitionen 131 d) Gewinnerzielungsabsicht auch bei den freien Berufen Die Gemeinwohlverpflichtung 133 a) Die Pflicht zur Interessenwahrung gegenüber dem Auftraggeber 134 b) Die Pflicht zur Förderung gemeinschaftswichtiger Güter Das besondere Vertrauensverhältnis 138 a) Persönliches Vertrauen 139 b) Sachliches Vertrauen 142 c) Die funktionale Bedeutung des Vertrauens für die freien Berufe Ergebnis 144
7 10 Inhaltsverzeichnis Vierter Teil: Die Grenzen des anwaltlichen Werbeverbotes Allgemeines Verfälschung des anwaltlichen Berufsbildes 146 I. Grundlagen 146 II. Werbung um Praxis Werbung durch unaufgefordertes direktes Herantreten" Werbung durch Sich-Herausstellen" 148 III. Andere, mit dem anwaltlichen Berufsbild nicht zu vereinbarende Werbeformen 150 IV. Ergebnis Gemeinwohl 152 I. Funktionsfähigkeit der Rechtspflege Die Argumentationsfigur der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege Rechtspflege Die Anwaltschaft als Teil des Betriebes Rechtspflege" Funktionsfähigkeit der Rechtspflege oder Funktionsfähigkeit der Anwaltschaft? Interessen der Rechtsuchenden und Interessen der Rechtspflege Verhältnismäßigkeit Ergebnis 165 II. Optimale Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Rechtsberatung und -Vertretung Spezialisierung der Rechtsanwälte Notwendigkeit informativer Werbung Grenzen der Werbung mit Informationen über den Anwalt 169 a) Angabe einer in einem förmlichen Verfahren erworbenen Fachanwaltsbezeichnung 169 b) Angabe weiterer Fachanwaltsbezeichnungen 172
8 Inhaltsverzeichnis 11 c) Hinweis auf Tätigkeitsbereiche 173 (1) Teilnahme an der Anwaltssuchservice-GmbH 174 (2) Keine Verfälschung des Berufsbildes 174 (3) Keine Gefahr der Verwechselung mit Fachanwaltsbezeichnungen 175 (4) Keine Irreführung 178 (5) Anforderungen an die Ausgestaltung der Tätigkeitshinweise 178 d) Erwähnung früherer Berufsbezeichnungen 180 e) Nennung eines weiteren ausgeübten Berufs 181 f) Hinweis auf Fremdsprachenkenntnisse Ergebnis 183 III. Schlußbetrachtung zum Gemeinwohl 184 Fünfter Teil: Das anwaltliche Werbeverbot im künftigen Berufsrecht Neuordnung des anwaltlichen Berufsrechts durch Gesetzes- und Satzungsrecht 186 I. Notwendigkeit einer Neuregelung 186 II. Berufsordnung in Form einer Satzung 187 III. Regelungsgegenstand einer Satzung Aufgaben einer Satzung Keine Satzungsautonomie hinsichtlich statusbildender Nonnen Abgrenzungskriterien 191 IV. Die Abgrenzung im Hinblick auf die anwaltliche Werbung Vorschlag einer gesetzlichen Regelung 193 I. Kurze Zusammenfassung bisheriger Ergebnisse 193 II. Ausgangspunkt: Freiheit zur Werbung
9 12 Inhaltsverzeichnis III. Werbung durch Information Grundsätzliches Keine einschränkenden Zusätze 196 IV. Einschränkungen Notwendigkeit einer ausdrücklichen Formulierung Rücksichtnahme auf das besondere Vertrauensverhältnis Verbot der Werbung um Praxis 200 V. Ergebnis und Formulierungsvorschlag Andere Vorschläge für eine Neuregelung des anwaltlichen Werbeverbotes 203 I. Überblick 203 II. Entwurf der Bundesrechtsanwaltskammer zur Neuordnung des Berufsrechts Regelungen des Entwurfs zur anwaltlichen Werbung Kritik 206 a) Gesetzliche Regelungen 206 b) Berufsordnung 207 III. Vorschlag des DAV-Vorstands zum neuen Berufsrecht Regelungen des Vorschlags zur anwaltlichen Werbung Kritik 210 a) Gesetzliche Regelungen 210 b) Berufsordnung 211 IV. Der Regierungsentwurf zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte Regelungen des Regierungsentwurfs zur anwaltlichen Werbung Kritik 212 a) Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit 212 b) Interessenschwerpunkte 214
10 Inhaltsverzeichnis 13 V. Ergebnis 216 VI. Nachtrag 217 Sechster Teil: Zusammenfassung 219 Literaturverzeichnis 225
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