Entsorgungsfachbetrieb

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1 Zertifikat 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 1.1 Name: DEKRA Certification GmbH 1.2 Straße: Handwerkstraße Staat: DE Bundesland: BW Postleitzahl: Ort: Stuttgart 3. Angaben zum Zertifikat 3.1 Nummer des Zertifikats (durch die Zertifizierungsorganisation frei zu vergeben): Erstmalige Zertifizierung oder Folgezertifizierung 3.3 Vorgangsnummer (soweit von der Behörde erteilt): ZZHT Das Zertifikat beinhaltet 4 Anlage(n). 3.5 Das Zertifikat wird nur für einen bestimmten Betriebsteil erteilt (siehe Anlage(n) ). 3.6 Das Zertifikat wird nur für bestimmte Abfallarten, Tätigkeiten oder Standorte erteilt (siehe Anlage(n) ). 3.7 Das Zertifikat ist gültig bis zum Name und Anschrift des Entsorgungsfachbetriebes (Hauptsitz): 4.1 Name: Vorberg Recycling GmbH 4.2 Straße: Nierfeldstraße Staat: DE Bundesland: NW Postleitzahl: Ort: Herdecke 4.4 Eintrag in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (sofern ein Eintrag erfolgt ist): Registernummer (HRA, HRB etc.): HRB 5198 Registergericht: Hagen 5. Der Betrieb ist berechtigt, im Hinblick auf die in der Anlage zu diesem Zertifikat genannten Standorte, Tätigkeiten und Abfallarten das Überwachungszeichen der obengenannten technischen Überwachungsorganisation oder Entsorgergemeinschaft und die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen Prüfungsdatum: 7. Sachverständiger, der die Überprüfung durchgeführt hat: Name: Burgers Vorname: Torsten 7.2 Unterschrift (nur für die Ausstellung in Papierform): 8. Ausstellungsdatum: 9. Leiter/Leiterin der Zertifizierungsorganisation: Name: Thees Vorname: Thomas 9.2 Unterschrift (nur für die Ausstellung in Papierform): Seite 1 von 19 zu ZZHT

2 Anlage 1 zum Zertifikat mit der Nummer ZZHT / Name des Entsorgungsfachbetriebs Vorberg Recycling GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Vorberg Recycling GmbH 1.2 Straße: Nierfeldstraße Staat: DE Bundesland: NW Postleitzahl: Ort: Herdecke 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Logistik E E Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 2 von 19 zu ZZHT

3 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Seite 3 von 19 zu ZZHT

4 Anlage 2 zum Zertifikat mit der Nummer ZZHT / Name des Entsorgungsfachbetriebs Vorberg Recycling GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Vorberg Recycling GmbH 1.2 Straße: Nierfeldstraße Staat: DE Bundesland: NW Postleitzahl: Ort: Herdecke 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Lagern t davon 140 t gefährliche Abfälle, 650 t/d Sekundärrohstoffe E Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 4 von 19 zu ZZHT

5 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen * * * * * * Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) Metallabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Bitumen Abfälle aus der Asbestverarbeitung Abfälle a. n. g. Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g. Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farb- und Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Beschichtungspulver Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter fällt Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen unbearbeitete Schlacke Walzzunder andere Schlacken Seite 5 von 19 zu ZZHT

6 * * * * * * * * * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Ofenschlacke Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Ofenschlacke Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Glasfaserabfall Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) Teilchen und Staub (außer und ) Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Betonabfälle und Betonschlämme saure Beizlösungen Eisenstaub und -teilchen NE-Metallfeil- und -drehspäne Kunststoffspäne und -drehspäne halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern Schlämme aus Einlaufschächten Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall Seite 6 von 19 zu ZZHT

7 gemischte Verpackungen Verpackungen aus Textilien * * * * * * * * * * * * * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Ölfilter Nichteisenmetalle Kunststoffe Glas gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe, HFCKW oder HFKW enthalten gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten gefährliche Bauteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis fallen gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis fallen aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter , oder fallen Bleibatterien Ni-Cd-Batterien Quecksilber enthaltende Batterien Alkalibatterien (außer ) Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Beton Ziegel Fliesen und Keramik Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Holz Kunststoff * Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * kohlenteerhaltige Bitumengemische Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Seite 7 von 19 zu ZZHT

8 170303* * * * * * * * * Kohlenteer und teerhaltige Produkte Aluminium gemischte Metalle Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z.b. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren) sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen Sieb- und Rechenrückstände Sandfangrückstände Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Papier und Pappe Kunststoff und Gummi Glas * Holz, das gefährliche Stoffe enthält Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Seite 8 von 19 zu ZZHT

9 Textilien Mineralien (z.b. Sand, Steine) * * * * * * brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Papier und Pappe Glas biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle Bekleidung Textilien Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten Batterien und Akkumulatoren, die unter , oder fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Holz, das gefährliche Stoffe enthält Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Kunststoffe biologisch abbaubare Abfälle Boden und Steine andere nicht biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle Straßenkehricht Abfälle aus der Kanalreinigung Sperrmüll Seite 9 von 19 zu ZZHT

10 Anlage 3 zum Zertifikat mit der Nummer ZZHT / Name des Entsorgungsfachbetriebs Vorberg Recycling GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Vorberg Recycling GmbH 1.2 Straße: Nierfeldstraße Staat: DE Bundesland: NW Postleitzahl: Ort: Herdecke 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Sortierung, Zerkleinern, Windsichten, Sieben von Abfällen in festen Anlagen 195 t/d (Leichtstoffe); 260 t/d (Schwerstoffe) E Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 10 von 19 zu ZZHT

11 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) Metallabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Bitumen Abfälle a. n. g. Abfälle a. n. g. Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farb- und Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Beschichtungspulver Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter fällt Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen unbearbeitete Schlacke Walzzunder andere Schlacken Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Ofenschlacke Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Seite 11 von 19 zu ZZHT

12 Ofenschlacke Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Glasfaserabfall Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) Teilchen und Staub (außer und ) Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Betonabfälle und Betonschlämme Eisenstaub und -teilchen NE-Metallfeil- und -drehspäne Kunststoffspäne und -drehspäne Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall gemischte Verpackungen Verpackungen aus Textilien Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Nichteisenmetalle Kunststoffe Glas aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter , oder fallen Alkalibatterien (außer ) Beton Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Ziegel Fliesen und Keramik Seite 12 von 19 zu ZZHT

13 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Holz Kunststoff Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Aluminium gemischte Metalle Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen Sieb- und Rechenrückstände Sandfangrückstände Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Papier und Pappe Kunststoff und Gummi Glas Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Textilien Mineralien (z.b. Sand, Steine) brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Papier und Pappe Seite 13 von 19 zu ZZHT

14 Glas biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle Bekleidung Textilien Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Kunststoffe biologisch abbaubare Abfälle Boden und Steine andere nicht biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle Straßenkehricht Abfälle aus der Kanalreinigung Sperrmüll Seite 14 von 19 zu ZZHT

15 Anlage 4 zum Zertifikat mit der Nummer ZZHT / Name des Entsorgungsfachbetriebs Vorberg Recycling GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Vorberg Recycling GmbH 1.2 Straße: Nierfeldstraße Staat: DE Bundesland: NW Postleitzahl: Ort: Herdecke 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): E Rückgewinnung von Sekundärrohstoffen wie Metalle sowie Papier, Holz, Kunststoffe und Mineralik 650t/d Aufbereitung 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 15 von 19 zu ZZHT

16 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) Metallabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Bitumen Abfälle a. n. g. Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farb- und Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Beschichtungspulver Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter fällt Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen unbearbeitete Schlacke Walzzunder andere Schlacken Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Ofenschlacke Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Ofenschlacke Seite 16 von 19 zu ZZHT

17 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Glasfaserabfall Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) Teilchen und Staub (außer und ) Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Betonabfälle und Betonschlämme Eisenstaub und -teilchen NE-Metallfeil- und -drehspäne Kunststoffspäne und -drehspäne Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall gemischte Verpackungen Verpackungen aus Textilien Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Nichteisenmetalle Kunststoffe Glas aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter , oder fallen Alkalibatterien (außer ) Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Beton Ziegel Fliesen und Keramik Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Seite 17 von 19 zu ZZHT

18 Holz Kunststoff Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Aluminium gemischte Metalle Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen Sieb- und Rechenrückstände Sandfangrückstände Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Papier und Pappe Kunststoff und Gummi Glas Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Textilien brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Glas biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle Bekleidung Textilien Seite 18 von 19 zu ZZHT

19 Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Kunststoffe biologisch abbaubare Abfälle andere nicht biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle Straßenkehricht Abfälle aus der Kanalreinigung Sperrmüll Seite 19 von 19 zu ZZHT

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Entsorgungsfachbetrieb Zertifikat 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 1.1 Name: DEKRA Certification GmbH 1.2 Straße: Handwerkstraße 15 1.3 Staat: DE Bundesland: BW Postleitzahl: 70565 Ort: Stuttgart 3. Angaben

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