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1 Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für den Baccalaureus-Studiengang mit der in der Fassung vom 24. Oktober 200 Diese Ordnung ist vom Senat der Universität Erfurt beschlossen. Mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 22. Juli 200, Az.: H1-47/570/7-1 ist der Einrichtung dieses Studienganges grundsätzlich zugestimmt worden. Gemäß 109 Abs. 1 Nr. 1 ThürHG gilt diese Ordnung ab dem 2. Oktober 200 als genehmigt. Hinweis: Die formale Ausfertigung der Ordnung erfolgt durch die Unterschrift des Präsidenten. Das Ausfertigungsdatum ist unter der Überschrift ausgewiesen. In der Kopfzeile sind zudem das Datum der amtlichen Veröffentlichung und die Registernummer des Verkündungsblattes der Universität Erfurt zu dieser Ordnung vermerkt. Die Ordnung ist wie folgt zu zitieren: [Titel der Ordnung] in der Fassung vom [Ausfertigungsdatum], (VerkBl. UE RegNr.: ) Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt. Fragen oder Kommentierungen bitte an: Bernhard.Becher@uni-erfurt.de Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/120 1

2 Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für den Baccalaureus-Studiengang mit der in der Fassung vom 24. Oktober 200 Gemäß 5 Abs. 1 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 200 (GVBl. S. 25) in Verbindung mit 9 Abs. 2 Nr. 5 der Grundordnung der Universität Erfurt (Grundordnung) vom. Juli 2001 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 7/2002 S. 296) zuletzt geändert durch die Erste Änderungssatzung zur Grundordnung vom 16. Juni 200 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 8/200 S. 42) erlässt die Universität Erfurt folgende Prüfungs- und Studienordnung für den Baccalaureus-Studiengang in der Nebenstudienrichtung Germanistik. Der Senat der Universität Erfurt hat diese Ordnung am 5. März 200 und am 2. Juli 200 beschlossen. Mit Schreiben vom 22. Juli 200, Az.: H1-47/570/7-1 hat das Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst der Einrichtung dieses Studienganges grundsätzlich zugestimmt. Gemäß 109 Abs. 1 Nr. 1 ThürHG gilt diese Ordnung ab dem 2. Oktober 200 als genehmigt. 1 Geltungsbereich Die Prüfungs- und Studienordnung gilt für den Baccalaureusstudiengang mit der Nebenstudienrichtung Germanistik. Sie ergänzt die Rahmenprüfungsordnung der Universität Erfurt für den Baccalaureus-Studiengang (RPO-BA). 2 Kombination der Studienrichtungen Als Hauptstudienrichtung kann jede andere Studienrichtung gewählt werden, für die eine dies zulassende Prüfungsordnung vorliegt. Ausgenommen davon sind die Hauptstudienrichtungen Literatur- und Sprachwissenschaft. Studienziel Ziel des Studiums ist der Erwerb von sprach- und literaturwissenschaftlichen sowie methodischen und sozialen Kompetenzen, die zu verantwortungsbewusstem Handeln in einer entsprechenden beruflichen Tätigkeit befähigen, in der Problemerfassung, Urteilskraft, Kreativität und interkulturelle Kompetenz erwartet werden. Zu den durch das Studium der Germanistik zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten gehören insbesondere: A/ Sprachwissenschaft: - Wissen über die Struktur und die Funktionen der deutschen Gegenwartssprache; - Kenntnisse über sprachpragmatische Themenfelder; - Übersicht über die Geschichte der deutschen Sprache von den Anfängen bis zur Gegenwart; - Kenntnisse über Prozesse des Sprachwandels; - Fertigkeiten in der Analyse sprachkommunikativer Strukturen und in der Lösung entsprechender Probleme; - Fähigkeiten, sich anhand von Fachliteratur über Forschungsfragen zu informieren und die in der Sprachwissenschaft üblichen Hilfsmittel anzuwenden. B/ Literaturwissenschaft: - Wissen über die Funktionsweise literarischer Texte und ihrer Bedeutungsbildung; Kenntnis der grundlegenden Text- und Zeichentheorien im Zusammenhang literarischer Texte; - Kenntnisse in den grundlegenden Fragen der Poetik(en) und in deren Geschichte(n); - Kenntnisse der grundlegenden Theorien und Methoden der Literaturwissenschaft; Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/120 2

3 - Kenntnisse der einzelnen literarischen Gattungen und ihrer historischen Entwicklung, Kenntnisse der literatur- und kulturgeschichtlichen Entwicklungen im deutschen Sprachraum vom Mittelalter bis zur Gegenwart anhand ausgewählter Bereiche der deutschsprachigen Literatur und Kultur. 4 Inhalt und Aufbau des Studiums (1) Die setzt sich aus zwei Bereichen zusammen: - Bereich Sprachwissenschaft mit den Teilbereichen: S 1 Einführung in die Sprachwissenschaft; S 2 Sprachsystem; S Sprachentwicklung und S 4 Anwendungsbereiche. - Bereich Literaturwissenschaft mit den Teilbereichen: L 1 Einführung in die Literaturwissenschaft; L 2 Geschichte der deutschsprachigen Literatur und ihrer verschiedenen Gattungen und L Theorien und Methoden der Literaturwissenschaft. (2) In jedem Semester wird ein Studienangebot unterbreitet, das im Vorlesungsverzeichnis mit Hinweisen auf die Bereiche und Teilbereiche, auf Veranstaltungstypen und die Zuordnung der LV zum Pflicht- bzw. Wahlpflichtbereich sowie auf nachzuweisende LP veröffentlicht wird. Eine Studienplanempfehlung ist als Anlage 1 beigefügt. () In der Orientierungsphase sind gemäß Abs. 1 RPO-BA im Bereich Sprachwissenschaft drei Lehrveranstaltungen zu belegen: Grundkurs Linguistik S 1 und zwei LV (WP) im Teilbereich S 2. Im Bereich Literaturwissenschaft sind zwei Lehrveranstaltungen zu belegen: eine LV (P) im Teilbereich L 1 und eine LV (WP) im Teilbereich L 2 (18./19. Jh. oder 20./21. Jh.). In der Qualifizierungsphase sind gemäß Abs. 1 RPO-BA im Bereich Sprachwissenschaft vier Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich zu belegen: eine LV im Teilbereich S 2, zwei LV im Teilbereich S, eine LV im Teilbereich S 4. Im Bereich Literaturwissenschaft sind vier Lehrveranstaltungen (WP) zu belegen: drei LV im Teilbereich L 2 (1 LV Mittelalter oder 1 LV Frühe Neuzeit, 1 LV 18./19. Jh., 1 LV 20./21. Jh.), eine LV im Teilbereich L. (4) In der Orientierungsphase sind gemäß 4 Abs. 2 RPO-BA 15 LP nachzuweisen: im Bereich Sprachwissenschaft sind 9 LP zu erwerben, und zwar LP in der Pflichtveranstaltung und 6 LP in Wahlpflichtveranstaltungen; im Bereich Literaturwissenschaft sind 6 LP zu erwerben, und zwar LP in der Pflichtveranstaltung sowie LP in einer Wahlpflichtveranstaltung. In der Qualifizierungsphase sind gemäß 4 Abs. 2 RPO-BA 27 LP in Wahlpflichtveranstaltungen nachzuweisen: im Bereich Sprachwissenschaft 12 LP, im Bereich Literaturwissenschaft 15 LP mit mindestens einer veranstaltungsbegleitenden Hausarbeit im Bereich L 2. Das Latinum wird empfohlen. 5 Sprachanforderungen und nachweise 6 Lehrveranstaltungen und Lehrveranstaltungsprüfungen (1) Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ist durch eine bestandene Lehrveranstaltungsprüfung, die aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen, d. h. konkreten Prüfungsvorgängen, bestehen kann, nachzuweisen. In der Germanistik sind folgende Prüfungsleistungen gemäß der Abs. und 4 zugelassen: - Analyse-/Übungsaufgaben; - Referat mit schriftlicher Ausarbeitung; - mündliche Prüfung (15-0 Minuten); - Klausur (2 Std.); - veranstaltungsbegleitende Hausarbeit (ca. 8 Seiten). Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/120

4 (2) Eine schriftliche Arbeit ist ein schriftliches oder mediales, d. h. aus Audio-, Video-, AV- oder Multimedia bestehendes Produkt. Sie ist auf einem dauerhaften Medium einzureichen. Die Autorenschaft des medialen Produktes ist zu dokumentieren. () Für die Pflichtveranstaltungen gilt folgende Zuordnung von Leistungspunkten und Lehrveranstaltungsprüfungen: Pflichtveranstaltungen Grundkurs Linguistik [S 1] (Vorlesung) Einführung in die Literaturwissenschaft [L 1] (Vorlesung) Leistungspunkte 4 Abs. RPO-BA Klausur zugelassene Lehrveranstaltungsprüfungen 8 Abs. 1 RPO-BA a) Klausur b) mündliche Prüfung (4) Für die Wahlpflichtveranstaltungen gilt folgende Zuordnung von Leistungspunkten und Lehrveranstaltungsprüfungen: Wahlpflichtveranstaltungstypen Leistungspunkte 4 Abs. RPO-BA Vorlesung Klausur Seminar Übung Hauptseminar 6 7 In-Kraft-Treten zugelassene Lehrveranstaltungsprüfungen 8 Abs. 1 RPO-BA a) Referat mit schriftlicher Ausarbeitung b )veranstaltungsbegleitende Hausarbeit c) Analyse-/Übungsaufgaben (jeweils 1/) d) Klausur e) mündliche Prüfung a) mündliche Prüfung b) Analyse/Übungsaufgaben c) Klausur a) Referat mit schriftlicher Vorlage 50% und veranstaltungsbegleitende Hausarbeit 50% b) Referat mit schriftlicher Vorlage 50% und Klausur 50% c) Referat mit schriftlicher Vorlage 50% und mündliche Prüfung 50% d) veranstaltungsbegleitende Hausarbeit 50% und Klausur 50% e) Referat mit schriftlicher Vorlage 50% und mündliche Prüfung 50% Diese Ordnung tritt am ersten Tage des auf ihre Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt folgenden Monats in Kraft. Der Präsident der Universität Erfurt Anlage: Empfohlener Studienplan Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/120 4

5 Anlage 1) Empfohlener Studienplan für den Baccalaureus-Studiengang mit der Phase/Sem. LV Veranstaltungstyp LP Orientierungsphase: 1. und 2. Sem. Grundkurs Linguistik (S1) Sprachsystem (S2) Sprachsystem (S2) V, P Ü, WP Ü, WP Einführung in die Literaturwissenschaft (L1) Literatur des 18./19. Jahrhunderts (L2) oder Literatur des 20./21. Jahrhunderts (L2) V, P 15 Qualifizierungsphase:. oder 5. Sem. Sprachentwicklung (S) Anwendungsbereiche (S4) Literatur des 20./21. Jahrhunderts (L2) Theorien und Methoden der Literaturwissenschaft (Kernbereich BA-Literaturwissenschaft) (L) V, WP /6 /6 4. oder 6. Sem. Sprachsystem (S2) Sprachentwicklung (S) Literatur des Mittelalters oder Literatur der Frühen Neuzeit (L2) Literatur des 18./19. Jahrhunderts (L2) V, WP /6 /6 27 Abkürzungen: S 1 S 4 - Teilgebiete der Sprachwissenschaft L 1 L 4 - Teilgebiete der Literaturwissenschaft Sem. - Semester LV - Lehrveranstaltungen LP - Leistungspunkte V - Vorlesung Ü - Übung S - Seminar P - Pflichtveranstaltung WP - Wahlpflichtveranstaltung Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/120 5

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