Regionale Wertschöpfung - effektiv, nachhaltig, konsensual - Siegen, den

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1 Siegen, den Dr. Max Reicherzer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

2 Über uns BBH gibt es als Sozietät seit Wir sind eine Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern - mit Ingenieuren und weiteren Experten in unserer BBH Consulting. Über 450 Mitarbeiter, darunter mehr als 200 Berufsträger, arbeiten für Sie. Wir betreuen über Mandanten. Wir sind die führende Kanzlei für die Energie- und Infrastrukturwirtschaft. BBH ist bekannt als die Stadtwerke-Kanzlei. Tatsächlich sind wir das. Wir sind aber auch viel mehr. In Deutschland und auch in Europa. Die dezentralen Versorger, die Industrie, Investoren, Intermediäre sowie die Politik, z.b. die Europäische Kommission, die Bundesregierung, die Bundesländer und die öffentlichen Körperschaften u. v. a. m. schätzen BBH. Unser Erfolg ist Ihr Erfolg. Darauf sind wir stolz /

3 Dr. Max Reicherzer, Rechtsanwalt Dr. Dr. Max Max Reicherzer Reicherzer Rechtsanwalt Rechtsanwalt Fachanwalt Fachanwalt für für Verwaltungsrecht Verwaltungsrecht Counsel Counsel Kontakt: Kontakt: Tel.: Tel.: 089/23 089/ Geboren 1973 in München 1993 bis 1998 Studium der Rechtswissenschaften in München 1998 bis 2001 Referendariat in München und Bonn 2001 bis 2003 wissenschaftliche Mitarbeit und Promotion am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes a. D bis 2011 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in einer auf Kommunalberatung spezialisierten Kanzlei in München Langjährige Erfahrung bei der Beratung von kommunalen Gebietskörperschaften Regelmäßige Vortrags- und Publikationstätigkeit im Bauplanungsrecht, Recht der Raumordnung und Landesplanung, Umweltrecht, Kommunales Unternehmensrecht, Europarecht Tätigkeitsschwerpunkte: Bauplanungsrecht, Recht der Raumordnung und Landesplanung, Städtebauliche Verträge, Gestaltung von Projekten zur Liegenschaftsverwertung, Kommunales Unternehmensrecht, Interkommunale Zusammenarbeit 3

4 Inhaltsübersicht I. durch Beteiligung der Kommunen/Bürger II. Modelle der Beteiligung von Bürgern/Kommunen III. Zeitpunkt der Beteiligung IV. Nachhaltige regionale Wertschöpfung V. Wirtschaftliche Nachhaltigkeit Worauf kommt es an? VI. Wettlauf der Projektanten freier Markt oder Steuerung durch die öffentliche Hand VII. Bauplanungsrecht als Steuerungsinstrument VIII. Matrix der Standortauswahl 1 IX. Matrix der Standortauswahl 2 X. Zwischenpachtmodell Windkraft 1 XI. Zwischenpachtmodell Windkraft 2 XII. Vergaberechtspflichtigkeit der Grundstücksverpachtung XIII. Vergabekriterien XIV. Schlussfolgerung 4

5 durch Beteiligung der Kommunen/Bürger Akzeptanz bei den Bürgern der Region Zügige Projektrealisierung Störungsfreier Betrieb Schutz vor Abschattungen Problemfreie Erschließung 5

6 Modelle der Beteiligung von Bürgern/Kommunen Genossenschaft GmbH & Co. KG partiarisches Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen Verpachtung mit Pooling 6

7 Zeitpunkt der Beteiligung Je früher, desto höhere Renditeaussichten Je später, desto geringeres Risiko 7

8 Nachhaltige regionale Wertschöpfung Nachhaltige Geldanlage toxisches Wertlospapier 8

9 Wirtschaftliche Nachhaltigkeit - Worauf kommt es an? Anlage wird zeitnah errichtet Anlage wird vom Umfeld akzeptiert Anlage produziert nachhaltig Strom Strom wird optimal verwertet Anlage wird nicht abgeschattet Anlage wird fristgerecht abgebaut, Fläche wird rekultiviert Person des Projektanten und des Betreibers 9

10 Wettlauf der Projektanten freier Markt oder Steuerung durch die öffentliche Hand Instrumente der Steuerung: Überzeugungsarbeit Vergabe eigener Flächen der öffentlichen Hand Regionalplanung, Bauleitplanung Nimmt die öffentliche Hand Ihre Steuerungsaufgabe wahr? Bauplanungsrecht als Hebel? 10

11 Bauplanungsrecht als Steuerungsinstrument Standortauswahl nach städtebaulichen Kriterien Kommunale Standortsicherung als zulässiges Kriterium umfassende Abwägung 11

12 Matrix der Standortauswahl 1 1. Harte Kriterien für die Auswahl von Konzentrationszonen (abwägungsresistent) a) tatsächliche Hindernisse Windgeschwindigkeit zu niedrig Kein wirtschaftlicher Netzanschluss möglich Fläche bereits anderweitig belegt Topographie, Bodenbeschaffenheit ungeeignet b) rechtliche Hindernisse verbindliche anderweitige Planung, Veränderungssperre, Genehmigung Anbauverbote, Abstandsgebote (z. B. FStrG, LuftVG) Strenges Bauverbot wegen Schutzverordnung z. B. Naturschutzgebiet, Wasserschutzgebiet Zone 1, Biotop, qualifizierter Wald Weigerung des Grundstückseigentümers Abstand zur Wohnbebauung < 300 Meter 12

13 Matrix der Standortauswahl 2 2. weiche Auswahlkriterien für die Auswahl von Konzentrationszonen (abwägungsfähig) höhere Windgeschwindigkeit, günstigerer Netzanschluss Mindestgröße, Konzentration der Anlagen Abstand zur Wohnbebauung > 300 Meter Abstand der Konzentrationszonen Relative Schutzbereiche z. B. Randbereiche eines Landschaftsschutzgebietes Informelle Planungen, noch nicht abgeschlossene Planungsverfahren 13

14 Zwischenpachtmodell Windkraft 1 Grundstückseigentümer Projektgesellschaft Standortsicherungsvertrag mit Pachtvertrag Planungshoheit Baurealisierungsvertrag mit Pachtvertrag (Bauland) -> Baupflicht -> sonstige städtebauliche Anforderungen Gemeinde Vergaberecht 14

15 Zwischenpachtmodell Windkraft 2 Grundstückseigentümer Projektgesellschaft Standortsicherungsvertrag mit Pachtvertrag Baurealisierungsvertrag mit Pachtvertrag (Bauland) -> Baupflicht -> sonstige Anforderungen Bürgerenergiegenossenschaft Vergabeverfahren 15

16 Vergaberechtspflichtigkeit der Grundstücksverpachtung Vergabe der Grundstücke als Baukonzession (OLG Bremen, Beschl. v Verg 5/07) Transparente und diskriminierungsfreie Vergabe nach allg. Vergabegrundsätzen Sicherung der Vollzugsfähigkeit der Bauleitplanung, 1 Abs. 3 BauGB 16

17 Vergabekriterien Bonität für Bau und Betrieb Referenzen Projektierung/Betrieb Wirtschaftliches Betriebskonzept für mindestens 20 Jahre Erfahrungen bei der Direktvermarktung Bürgerbeteiligungskomponenten Gemeindebeteiligung an Projektierung oder erst später Konformität mit gemeindlichem Mustervertrag 17

18 Schlussfolgerungen Aktive Rolle der öffentlichen Hand notwendig Auswahl eines qualifizierten Projektanten im Vergabeverfahren 18

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ansprechpartner: Dr. Max Reicherzer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht BBH Berlin Magazinstraße Berlin Tel.: Fax: berlin@bbh-online.de BBH Brüssel Avenue Marnix Brüssel/Belgien Tel.: Fax.: bruessel@bbh-online.be BBH Köln KAP am Südkai Agrippinawerft Köln Tel.: Fax: koeln@bbh-online.de BBH München Pfeuferstraße München Tel.: Fax: muenchen@bbh-online.de BBH Stuttgart Industriestraße Stuttgart Tel.: Fax: stuttgart@bbh-online.de

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