Lärmaktionsplan für die Gemeinde. Burbach. vom Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen

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1 GKZ: NUTS3_EU: DEA5A Lärmaktionsplan für die Gemeinde Burbach vom Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen Die Gemeinde liegt außerhalb der Ballungsräume im Siegerland (südliches Westfalen) am Dreiländereck Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz und damit im Westen der Mitte Deutschlands. Zu ihren Nachbargemeinden existieren überwiegend weite Waldflächen. Nächstes Oberzentrum ist Siegen, verkehrlich über die Autobahn zu erreichen. Hauptlärmquellen, welche in die Gemeinde einwirken, sind Haupt-Straßenverkehr Name Kfz/a Lage A 45 25,6 Mio quert nahe der nördlichen Grenze das Gemeindegebiet von West nach Ost Haupt-Schienenverkehr Name Züge/a Lage Flughafen Name Bewegung/a Lage

2 Zuständige Behörde Zuständig für die Aufstellung des Lärmaktionsplans ist die Gemeinde Burbach (Gemeindekennzahl: ). Adresse: Internetseite: Ansprechpartnerin: Gemeinde Burbach Eicher Weg 13 D Burbach Elisabeth Fley Tel /45-0 Durchwahl: -82 Fax 02736/ e_fley@burbach-siegerland.de Verweis auf Ort der Veröffentlichung Der Lärmaktionsplan wird im Internet unter unter der Rubrik Natur und Umwelt veröffentlicht. Rechtlicher Hintergrund Die Aktionsplanung erfolgt auf Grund der EG-RL 2002/49/EG und deren Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland in 47a - f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BISchG). Geltende Grenzwerte gem. Artikel 5 der RL 2002/49/EG Die von der Bundesrepublik der EU mitgeteilten Grenzwerte sind veröffentlicht unter: ezip/_en_1.0_&a=d sowie eporting2005_d /_de_1.0_&a=d. Lärmprobleme im Sinne des 47 d Abs. 1 BImSchG liegen laut Runderlass zur Lärmaktionsplanung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V vom auf jeden Fall dann vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein LDEN von 70 db(a) oder ein LNight von 60 db(a) erreicht oder überschritten wird. Dies gilt nicht in Gewerbe- oder Industriegebieten nach 8 und 9 der Baunutzungsverordnung sowie in Gebieten nach 34 Abs. 2 des Baugesetzbuches mit entsprechender Eigenart. Die Werte LDEN von 70 db(a) und LNight von 60 db(a) sind in den Lärmkarten gemäß 4 Absatz 4 Nr. 2 kenntlich gemacht. 2

3 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Die Ergebnisse der Lärmkarten wurden von den Ballungsraumkommunen bzw. dem LANUV ermittelt und im Internet unter veröffentlicht. Für die Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes erfolgte die Lärmkartierung durch das Eisenbahnbundesamt. Sie ist im Internet unter veröffentlicht. Durch das Gebiet der Gemeinde Burbach verlaufen keine Haupt-Schienenwege. Eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten für die Gemeinde Burbach erfolgt in Anlage 1. Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen Im Gemeindegebiet sind auf Grundlage der Lärmkartierung 2007 keine relevanten Lärmprobleme und Lärmauswirkungen festzustellen. Maßnahmen zur Lärmminderung sind daher nicht geplant. Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit Die Öffentlichkeit hatte vom 6. bis 24. Oktober 2008 Gelegenheit, den Entwurf des Lärmaktionsplans im Rathaus in Burbach einzusehen und Anregungen und Bedenken schriftlich, mündlich oder per vorzubringen. Außerdem wurde der Entwurf in dieser Zeit im Internet unter veröffentlicht. Die Bekanntmachung im Amtsblatt sowie das Protokoll der eingegangenen Anregungen und Bedenken sind als Anlage 2 beigefügt. Das Ergebnis der Mitwirkung der Öffentlichkeit: Es wurden keine Anregungen und Bedenken zu dem Lärmaktionsplan vorgebracht. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Burbach wurde am vom Rat der Gemeinde beschlossen. - Ende Aktionsplan Burbach

4 Anlage 1: Daten zu den Lärmkarten Lärmeinwirkung durch Straßenverkehr Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Straßenverkehrslärm, der von Autobahnen, Bundesund Landesstraßen mit mehr als 6 Millionen Kfz/Jahr ausgeht, wurde rechnerisch ermittelt: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde: L den /db(a): >55 >65 >75 Größe/km Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser: L den /db(a): >55 >65 >75 N Wohnungen N Schulgebäude N Krankenhausgebäude Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von: L den /db(a): > > > > >75 N L night /db(a): > > > > >70 N Lärmeinwirkung durch Schienenverkehr - Keine Einwirkung von Schienenverkehrslärm, der von Schienenwegen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz mit mehr als Zügen pro Jahr ausgeht, auf das Gemeindegebiet. - Lärmeinwirkung durch Flugverkehr - Keine Einwirkung von Fluglärm, der von Flugverkehr von Großflughäfen mit mehr als Bewegungen / Jahr ausgeht, auf das Gemeindegebiet. - 4

5 Anlage 2: 5

6 Eingegangene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 06. bis Bürger und TÖP Gemeinde Burbach Fachbereich 4 (Bürgerservice, Sicherheit, Soziales, Schulen, Kultur) Datum des Schreibens / der Anregungen und Bedenken - keine - - entfällt - Änderungsvorschlag Gemeinsame Stellungnahme: Naturschutzbund Deutschland NABU Kreisverband Siegen- Wittgenstein e.v. Austr Burbach u. BUND Siegen- Wittgenstein Morgenröthe Siegen Zu den Darstellungen in der 1. Stufe, die sich ja nur auf 3 (Haupt)lärmquellen beziehen, haben wir keine weiteren Anregungen zu geben. Allerdings sei darauf hingewiesen, das vom Siegerland-Flugplatz (der wegen seiner untergeordneten Größe und Bedeutung offensichtlich nicht in die Kategorie der hier zu behandelnden Flughäfen gehört) erhebliche Lärmemissionen ausgehen, die vor allem größere lärmfreie bzw. - arme Gebiete beeinträchtigen. Lärm, der vom Siegerland- Flughafen ausgeht, ist aufgrund der Vorgaben der EG-Umgebungslärmrichtlinie nicht Gegenstand des Lärmaktionsplans der 1. Stufe. Daher ist der Hinweis zum Siegerland-Flughafen für den Lärmaktionsplan nicht relevant. Eisenbahnbundesamt Postfach Essen keine - - entfällt - Kreis Siegen-Wittg. Dezernat 2 Postfach Siegen keine - - entfällt - Bezirksregierung Arnsberg / Dezernat 25 Postfach Arnsberg keine - - entfällt - 6

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