Änderung des Flächennutzungsplanes (Solarpark Deponie Aemilienhausen) Auslegung: bis Entscheidung über die Stellungnahmen
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- Martha Otto
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1 Blatt - Nr. 1
2 Blatt - Nr. 2 Hinweis: Die Anlage 1 wurde hier nicht abgebildet. Sie beinhaltet die zu den Belangen der Raumordnung und Landesplanung. Gegen die Änderung des FNP bestehen keine raumordnerischen Bedenken! Anlage 2: Im FNP erfolgt die Darstellung bzw. Definition nach Planungsrecht. In der Planzeichenverordnung gibt es keine symbolhafte Darstellungsmöglichkeit einer Deponie. Eine farbige Flächensignatur scheidet aus, da schon das Sondergebiet flächenhaft dargestellt wird. Auch könnte die flächenhafte Darstellung als Altablagerung zu Missverständnissen führen. Es ist das Planungsziel, die Errichtung von PV-Anlagen zu ermöglichen - nicht die (Wieder)errichung einer Deponie. Entscheidungsvorschlag: (Nach Rücksprache mit Frau Lösch vom Thüringer Landesverwaltungsamt) Es wird weiterhin das Altlastensymbol verwendet, die Planzeichenerklärung wird ergänzt um rekultivierte Deponie. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung ( 2 a Satz 3 BauGB). Anlage 3: Die Beantragung der Genehmigung fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bauleitplanung. Sie muss jedoch zum Zeitpunkt der Genehmigung der FNP-Änderung vorliegen bzw. in Aussicht gestellt sein. Die abfallrechtliche Genehmigung wird unabhängig zu diesem Bauleitplanverfahren erteilt oder nicht erteilt. Der Beschluss der Änderung kann und sollte unabhängig von der abfallrechtlichen Genehmigung gefasst werden, da das Vorhaben ansonsten durch die zeitliche Verzögerung in Frage gestellt ist. Nach unserem Kenntnisstand wurde die erforderliche abfallrechtliche Genehmigung bereits beantragt. Es soll dargestellt werden, dass der Solarpark auf einer Deponie errichtet wird. Entscheidungsvorschlag: Die Planzeichenerklärung wird ergänzt um rekultivierte Deponie.
3 Blatt - Nr. 3
4 Blatt - Nr. 4 Kreisplanung: Im Zuge der Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VEP-29 "Solarpark Deponie Aemilienhausen" wurde vom künftigen Betreiber ein Gutachten beauftragt, welches auch eine Visualisierung enthält. Entscheidungsvorschlag: (Die Belange werden im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt.) Naturschutz: Im Zuge der Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanz erstellt sowie vom Planungsbüro Dr. Weise eine avifaunistische Sonderuntersuchung durchgeführt. Entscheidungsvorschlag: Den Anregungen wird fefolgt. Abfall: Das Thüringer Landesverwaltungsamt wurde an den Planungen (Änderung FNP und Erarbeitung VEP-29) beteiligt. Entscheidungsvorschlag: (Die Belange sind bereits berücksichtigt). Verkehr: Auf FNP-Ebene erfolgen keine Festsetzungen von Maßnahmen zum Ausschluss von Blendungen. Im Zuge der Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde vom zukünftigen Betreiber des Solarparks ein Blendgutachten beauftragt. Ggf. erforderliche Maßnahmen werden konkret im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt. (Die Belange betreffen nicht dieses Bauleitplanverfahren Änderung FNP.) Altlasten: Das Thüringer Landesverwaltungsamt wurde an den Planungen (Änderung FNP, Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes) beteiligt. Weiterhin wurde vom zukünftigen Betreiber des Solarparks die abfallrechtliche Genehmigung beantragt. Entscheidungsvorschlag: (Die Belange sind bereits berücksichtigt).
5 Blatt - Nr. 5 Auf FNP-Ebene erfolgen keine Festsetzungen von Maßnahmen zum Ausschluss von Blendungen. Parallel zur Änderung des FNP wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Im Zuge der Erarbeitung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde vom zukünftigen Betreiber des Solarparks ein Blendgutachten beauftragt. Ggf. erforderliche Maßnahmen werden konkret im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt. (Die Belange betreffen nicht dieses Bauleitplanverfahren Änderung FNP, die Belange werden aber im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes berücksichtigt.)
6 Blatt - Nr. 6
7 Blatt - Nr. 7 Im Flächennutzungsplan werden Hauptversorgungsanlagen und -leitungen dargestellt (nicht jede technische Anlage). In diesem Zusammenhang ist die MS- Freileitung bereits dargestellt. Entscheidungsvorschlag: Entfällt bzw. die Belange sind berücksichtigt. Die restlichen Hinweise betreffen nicht das Verfahren zur FNP-Änderung.
8 Blatt - Nr. 8
9 Blatt - Nr. 9 Bereich Strom: Die TEN Thüringer Energienetze GmbH wurde am Bauleitplanverfahren zur Änderung des FNP beteiligt. (Der Hinweis ist bereits berücksichtigt.) Der Hinweis zur Einholung der Zustimmung zur Durchführung von Tiefbauarbeiten betrifft nicht das Änderungsverfahren.
10 Blatt - Nr. 10 Auf FNP-Ebene erfolgen keine Festsetzungen von Maßnahmen zum Ausschluss von Blendungen. Parallel zur Änderung des FNP wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Im Zuge der Erarbeitung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde vom zukünftigen Betreiber des Solarparks ein Blendgutachten beauftragt. Ggf. erforderliche Maßnahmen werden konkret im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt. (Die Belange betreffen nicht dieses Bauleitplanverfahren Änderung FNP, die Belange werden aber im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes berücksichtigt.)
11 Blatt - Nr. 11 Die Meinung des Naturschutzbeirates wird nicht geteilt. Welche Angaben ein Umweltbericht beinhalten muss, ist in Anlage 1 BauGB festgelegt. Diese Anlage bildet auch die Grundlage für den Umweltbericht zur Änderung dieses Flächennutzungsplanes. Parallel zur Änderung des FNP wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB eröffnet die Möglichkeit der Abschichtung bei der Umweltprüfung zur Vermeidung von Doppelprüfungen. Für die Verfahren zur Errichtung eines Solarparks im Bereich der Deponie Aemilienhausen werden in dem B-Plan-Verfahren die Umweltbelange wesentlich genauer ermittelt und beschrieben als im FNP-Verfahren. Für die Phase FNP-Änderung ist der hier vorgelegte Umweltbericht vollkommen ausreichend. Das wird auch durch die der unteren Naturschutzbehörde bestätigt, die für die Stadt Mühlhausen maßgebend ist: "Die rechtliche und fachliche Prüfung des Vorhabens hat ergeben, dass der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes- Bereich Deponie Aemilienhausen zum Sondergebiet "Solarpark" der Stadt Mühlhausen aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde zugestimmt wird. Für die weiteren Bearbeitungsverfahren sind die Belange der Eingriffs- und Ausgleichsbearbeitung sowie der Artenschutz zu berücksichtigen."
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