Stadt Brunsbüttel Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70

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1 Stand: Stadt Brunsbüttel Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 Abwägung der Anregungen von Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der vorgezogene Behördenbeteiligung gem. 4 (1) BauGB vom Gliederung: A Stellungnahmen und Anregungen von Trägern öffentlicher Belange

2 A Stellungnahmen und Anregungen von Trägern öffentlicher Belange Kreis Dithmarschen FD Bau, Naturschutz u. Regionalentwicklung Schreiben vom: Kurzfassung der Stellungnahme Planerische Stellungnahme Vorschlag für die Abwägung Untere Denkmalschutzbehörde Aus Sicht der Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Dithmarschen bestehen keine Bedenken gegen die Planung, da diese Baudenkmale nicht berührt. Archäologische Denkmale sind in dem betroffenen Gebiet nicht bekannt. Sollten jedoch bei Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Der Hinweis bzgl. 15 Denkmalschutzgesetz (DSchG S-H) ist in der Begründung bereits enthalten. Der Hinweis bzgl. 15 Denkmalschutzgesetz (DSchG S-H) ist in der Begründung bereits enthalten. Untere Naturschutzbehörde Gegen das geplante Vorhaben bestehen von Seiten der unteren Naturschutzbehörde grundsätzlich keine Bedenken. Neben dem in der Begründung auf Seite 6 genannten Ausgleich aus der Genehmigung 680/14/02/342 bestehen östlich der Geltungsbereichs weitere Ersatzpflanzungen aus der Genehmigung /02/ Insgesamt müssen auf als Obstwiese kartierten fläche 20 Obstbäume vorhanden sein. Es ist nach Sichtung der Die weitere vorliegende Genehmigung bzgl. der Ersatzpflanzungen sollte in der Begründung beschrieben werden. Nach den bisherigen Planungen des In die Begründung wird auch eine Beschreibung bzw. ein Hinweis auf die weitere vorliegende Genehmigung bzgl. der Ersatzpflanzungen aufgenommen. Die Ausgleichsfläche und die

3 Genehmigungsunterlagen und des Luftbildes aus 2011 davon auszugehen, dass die Standorte der Bäume sich außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans befinden. Nach der bisherigen Planung sind am östlichen Rand des Geltungsbereichs ein 5m breiter Streifen als Flächen für die Rückhaltung von Niederschlagswasser vorgesehen, so dass ein ausreichender Abstand der versiegelten Flächen bzw. Gebäude anzunehmen ist. Vorhabenträgers und der Größe des Geltungsbereichs werden die Ausgleichsflächen und Ersatzpflanzungen nicht in Anspruch genommen. Ersatzpflanzungen werden aufgrund von Lage und Größe des Geltungsbereichs nicht in Anspruch genommen. Dies ist im Rahmen der vorliegenden Planung auch nicht vorgesehen. Den Ausführungen zur FFH- Verträglichkeitsvorprüfung und zur artenschutzrechtlichen Prüfung kann ich folgen. Ich möchte jedoch anregen, die Tabelle ab Seite 10 der Artenschutzprüfung VEP 4.2 um eine Erläuterung der verwendeten Abkürzungen zu ergänzen. Sollte sich im weiteren Verfahren herausstellen, dass das vorhandene, leer stehende Gebäude abgerissen werden soll, ist eine genauere Kartierung auf gebäudebewohnenden Arten durchzuführen. Ein Abkürzungsverzeichnis kann auf Seite 9 vor der Tabelle eingefügt werden. Der Abriss des Gebäudes ist im Laufenden Verfahren nicht geplant. Bei einer ggf. späteren Untersuchung sollte vor allem auf Fledermäuse abgehoben werden. Ein Abkürzungsverzeichnis wird auf Seite 9 vor der Tabelle eingefügt. Der Abriss des Gebäudes ist seitens des Vorhabenträgers im laufenden Verfahren nicht geplant. Sonstige Hinweise: Ich weise darauf hin, dass die DIN Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen bei der Planung und bei der Durchführung von Baumaßnahmen zu berücksichtigen ist. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

4 Landeskriminalamt Schleswig-Holstein Schreiben vom: Kurzfassung der Stellungnahme Planerische Stellungnahme Vorschlag für die Abwägung In dem o. a. Gebiet (Anmerkung: dem Plangebiet) sind Kampfmittel nicht auszuschließen. Vor Beginn der Erschließungsmaßnahmen wie z. B. Kanalisation/Gas/Wasser/Strom und Straßenbau ist die o. a. Fläche gem. Kampfmittelverordnung des Landes Schleswig-Holstein auf Kampfmittel untersuchen zu lassen. Die Untersuchung wird auf Antrag durch das Landeskriminalamt, Sachgebiet 323, Mühlenweg 166, Kiel durchgeführt. Bitte weisen Sie den Bauträger darauf hin, dass sie sich frühzeitig mit dem Kampfmittelräumdienst in Verbindung setzen sollen, damit Sondier- und Räummaßnahmen in die Baumaßnahmen einbezogen werden können. Der Hinweis sollte an den Bauträger und die Erschließungsplanung weitergegeben werden. Der Hinweis zu 1 Kampfmittelverordnung S- H ist in der Begründung bereits enthalten. Es sollte noch eine Ergänzung hinsichtlich der Stellungnahme aufgenommen werden. Der Hinweis wird an den Bauträger und die Erschließungsplanung weitergegeben. Der Hinweis zu 1 Kampfmittelverordnung S- H ist in der Begründung bereits enthalten. Es wird noch eine Ergänzung hinsichtlich der Stellungnahme aufgenommen.

5 Schleswag Abwasser GmbH Schreiben vom: Kurzfassung der Stellungnahme Planerische Stellungnahme Vorschlag für die Abwägung In Bezug auf Ihr Schreiben vom teilen wir Ihnen mit, dass aus abwassertechnischer Sicht keine Bedenken der Abwasserentsorgung Brunsbüttel GmbH zu dem Bauvorhaben bestehen. Bedingt durch die gedrosselte Einleitung von 3L/sek. sind keine nachteiligen Auswirkungen auf die öffentliche Regenwasserkanalisation zu erwarten. Der Hinweis sollte an den Bauträger und die Erschließungsplanung weitergegeben werden. Der Hinweis wird an den Bauträger und die Erschließungsplanung weitergegeben.

6 Träger, die keine Anregungen und Bedenken geäußert haben Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Itzehoe, Vorschlag für die Abwägung Es ist keine Abwägung erforderlich. Träger, die keine Stellungnahme abgegeben haben Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Flintbek

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