Commerz Funds Solutions S.A. 25, rue Edward Steichen L-2540 LUXEMBOURG
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1 Commerz Funds Solutions S.A. 25, rue Edward Steichen L-2540 LUXEMBOURG Bekanntmachung der Angaben gemäß 5 Abs. 1 Nr. 3 des Investmentsteuergesetzes (InvStG) für den Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012 (je Anteil in der Referenzwährung der jeweiligen Anteilklasse). 1
2 31/12/ /12/2011 LU Commerzbank Aktientrend Deutschland Anteilklasse R Steuerliche Daten für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012 gemäß 5 Abs. 1 InvStG ISIN: LU WKN: ETF1CB Privatanleger Betrieblicher Anleger Betrieblicher Anleger EUR EUR EUR 5 Abs. 1 Nr. 1 a) Betrag der Ausschüttung Abs. 1 Nr. 1 a) aa) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre Abs. 1 Nr. 1 a) bb) In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge Abs. 1 Nr. 2 Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge Abs. 1 Nr. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge Darin enthaltene Beträge: 5 Abs. 1 Nr. 1 c) aa) Erträge im Sinne des 2 Abs. 2 S. 1 InvStG i.v.m. mit 8b Abs. 1 KStG oder 3 Nr. 40 EStG Abs. 1 Nr. 1 c) bb) Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 2 S. 2 InvStG i.v.m. 8b Absatz 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG Abs. 1 Nr. 1 c) cc) Erträge im Sinne des 2 Abs. 2a InvStG Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am Abs. 1 Nr. 1 c) dd) Juni 2008 anzuwendenden Fassung (KStG) (EStG) 5 Abs. 1 Nr. 1 c) ee) 5 Abs. 1 Nr. 1 c) ff) Erträge im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 in der am 31. Juni 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 EStG sind Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 InvStG in der ab 1.Juli 2009 anzuwendenden Fassung Abs. 1 Nr. 1 c) gg) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 InvStG In Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt 5 Abs. 1 Nr. 1 c) hh) unterliegen Abs. 1 Nr. 1 c) ii) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, für die keine Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde Abs. 1 Nr. 1 c) jj) In Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 2
3 5 Abs. 1 Nr. 1 c) kk) 5 Abs 1 Nr. 1 c) ll) In Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen In Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 5 Abs. 1 Nr. 1 d) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung 5 Abs. 1 Nr. 1 d) aa) im Sinne des 7 Absatz 1 und 2 InvStG Abs. 1 Nr. 1 d) bb) im Sinne des 7 Absatz 3 InvStG Abs. 1 Nr. 1 d) cc) im Sinne des 7 Abs. 1 S. 5 InvStG, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen 5 Abs. 1 Nr. 1 f) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 5 Abs. 1 Nr. 1 f) aa) Der nach 4 Abs. 2 InvStG i.v.m. 32d Abs. 5 oder 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Absatz 4 InvStG vorgenommen wurde Abs. 1 Nr. 1 f) bb) In Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 5 Abs. 1 Nr. 1 f) cc) Der nach 4 Abs. 2 InvStG i.v.m. 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Absatz 4 InvStG vorgenommen wurde Abs. 1 Nr. 1 f) dd) In Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 5 Abs. 1 Nr. 1 f) ee) Der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 InvStG i.v.m. diesem Abkommen anrechenbar ist Abs. 1 Nr. 1 f) ff) In Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 5 Abs. 1 Nr. 1 g) Betrag der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung Die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstatte Quellensteuer des 5 Abs. 1 Nr. 1 h) Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre Abs. 1 Nr. 1 i) Betrag der nach 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten
4 31/12/ /12/2011 LU Commerzbank Aktientrend Deutschland Anteilklasse I Steuerliche Daten für das Geschäftsjahr vom 27. März 2012 bis 30. Juni 2012 gemäß 5 Abs. 1 InvStG ISIN: LU WKN: ETF2CB Privatanleger Betrieblicher Anleger Betrieblicher Anleger EUR EUR EUR 5 Abs. 1 Nr. 1 a) Betrag der Ausschüttung Abs. 1 Nr. 1 a) aa) In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre Abs. 1 Nr. 1 a) bb) In der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge Abs. 1 Nr. 2 Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge Abs. 1 Nr. 1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge Darin enthaltene Beträge: 5 Abs. 1 Nr. 1 c) aa) Erträge im Sinne des 2 Abs. 2 S. 1 InvStG i.v.m. mit 8b Abs. 1 KStG oder 3 Nr. 40 EStG Abs. 1 Nr. 1 c) bb) Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 2 S. 2 InvStG i.v.m. 8b Absatz 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG Abs. 1 Nr. 1 c) cc) Erträge im Sinne des 2 Abs. 2a InvStG Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 InvStG in der am Abs. 1 Nr. 1 c) dd) Juni 2008 anzuwendenden Fassung (KStG) (EStG) 5 Abs. 1 Nr. 1 c) ee) 5 Abs. 1 Nr. 1 c) ff) Erträge im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 in der am 31. Juni 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 EStG sind Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 InvStG in der ab 1.Juli 2009 anzuwendenden Fassung Abs. 1 Nr. 1 c) gg) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 InvStG In Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt 5 Abs. 1 Nr. 1 c) hh) unterliegen Abs. 1 Nr. 1 c) ii) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, für die keine Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde
5 5 Abs. 1 Nr. 1 c) jj) In Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 5 Abs. 1 Nr. 1 c) kk) 5 Abs 1 Nr. 1 c) ll) In Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen In Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 5 Abs. 1 Nr. 1 d) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung 5 Abs. 1 Nr. 1 d) aa) im Sinne des 7 Absatz 1 und 2 InvStG Abs. 1 Nr. 1 d) bb) im Sinne des 7 Absatz 3 InvStG Abs. 1 Nr. 1 d) cc) im Sinne des 7 Abs. 1 S. 5 InvStG, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen 5 Abs. 1 Nr. 1 f) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG entfällt und 5 Abs. 1 Nr. 1 f) aa) Der nach 4 Abs. 2 InvStG i.v.m. 32d Abs. 5 oder 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Absatz 4 InvStG vorgenommen wurde Abs. 1 Nr. 1 f) bb) In Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 5 Abs. 1 Nr. 1 f) cc) Der nach 4 Abs. 2 InvStG i.v.m. 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Absatz 4 InvStG vorgenommen wurde Abs. 1 Nr. 1 f) dd) In Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 5 Abs. 1 Nr. 1 f) ee) Der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 InvStG i.v.m. diesem Abkommen anrechenbar ist Abs. 1 Nr. 1 f) ff) In Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 5 Abs. 1 Nr. 1 g) Betrag der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung Die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstatte Quellensteuer des 5 Abs. 1 Nr. 1 h) Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre Abs. 1 Nr. 1 i) Betrag der nach 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten
6 Diese Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Prüfung durch das Bundeszentralamt für Steuern. Der Jahresbericht ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich. Der Betrag der nicht abzugsfähigen Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 InvStG wird maximal bis zur Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge ausgewiesen. PricewaterhouseCoopers Société coopérative 400, Route d Esch B.P L-1014 Luxembourg Cabinet de révision agréé Expert comptable (autorisation gouvernementale n ) R.C.S. Luxembourg B TVA LU An die Commerz Funds Solutions S.A. 25, rue Edward Steichen L-2540 Luxemburg Grand Duchy of Luxembourg Bescheinigung nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die Erstellung der steuerlichen Angaben Die Commerz Funds Solutions S.A. (nachfolgend: die Gesellschaft) hat uns beauftragt, auf der Grundlage der von einem Abschlussprüfer geprüften Rechnungslegung und des geprüften Jahresberichtes für das Investmentvermögen Commerzbank Aktientrend Deutschland für den Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012 die steuerlichen Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu ermitteln und gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG eine Bescheinigung darüber abzugeben, ob die steuerlichen Angaben mit den Regeln des deutschen Steuerrechts übereinstimmen. Die Verantwortung für die Rechnungslegung und den Jahresbericht für den betreffenden Zeitraum als Grundlage für die Erstellung der steuerlichen Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Zielfonds) investiert hat, verwendet sie die ihr vorliegenden steuerlichen Angaben für diese Zielfonds. 6
7 Unsere Aufgabe ist es, ausgehend von der Rechnungslegung und den sonstigen Unterlagen der Gesellschaft für das Investmentvermögen Commerzbank Aktientrend Deutschland die Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben des Unternehmens war nicht Gegenstand unseres Auftrags. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat, beschränkt sich unsere Tätigkeit ausschließlich auf die korrekte Übernahme der für diese Zielfonds zur Verfügung gestellten steuerlichen Angaben nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG und sonstiger veröffentlichter steuerlicher Daten. Die entsprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft. Die Ermittlung der steuerlichen Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG beruht auf der Auslegung der anzuwendenden Steuergesetze. Soweit mehrere Auslegungsmöglichkeiten bestehen, oblag die Entscheidung hierüber den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Wir haben uns bei der Erstellung davon überzeugt, dass die jeweils getroffene Entscheidung in vertretbarer Weise auf Gesetzesbegründungen, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur oder veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt wurde. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der gewählten Auslegung notwendig machen können. Die steuerlichen Angaben enthalten einen steuerlichen Ertragsausgleich. Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Diese Bescheinigung wurde für die Commerzbank Aktientrend Deutschland mit den oben genannten Teilfonds zum Zwecke der Veröffentlichung nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG erstellt. Sie darf ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht für andere Zwecke verwendet werden. PricewaterhouseCoopers S.à r.l. Luxemburg, den 19. Oktober 2012 Vertreten durch Carsten Brengel, Laurent Garzino, Partner Partner 7
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