I. Sachdarstellung und Begründung:

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1 TOP 7 Drucksache Nr.: Sitzung: GR Federführender Dezernent: Oberbürgermeister Pütsch, Dezernat I Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: FB 3 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen: TOP: Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2013 Beratungsfolge: Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Gemeinderat öffentlich Entscheidung Anhörung Ortschaftsrat ( 70 Abs. 1 GemO): - Abstimmung mit städt. Gesellschaften: - Finanzielle Auswirkungen: - Anlagen: - vorangegangene Drucksachen: - Beschlussvorschlag: Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 wird zur Kenntnis genommen und zur Vorberatung in den Verwaltungs- und Finanzausschuss verwiesen. *** Beratungsergebnis: mit Stimmenmehrheit einstimmig JA NEIN Enthaltungen laut Beschlussvorschlag abweichender Beschlussvorschlag 1/5

2 I. Sachdarstellung und Begründung: Mit dem Entwurf 2013 wird erstmals ein doppischer Haushalt vorgelegt. Wesentliche Bestandteile des Haushaltsplanes sind der Ergebnishaushalt sowie der Finanzhaushalt. Der Ergebnishaushalt entspricht weitgehend der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung. Er umfasst alle in einer Rechnungsperiode anfallenden Aufwendungen und Erträge (Ressourcenverbrauch und Ressourcenaufkommen). Ebenso wird hier das Ergebnis eines Haushaltsjahres aufgezeigt. Im Unterschied zum bisherigen kameralen Verwaltungshaushalt wird in der Doppik allerdings der vollständige Werteverzehr (Abschreibungen auf das gesamte städtische Vermögen), die Auflösungen von Investitionszuschüssen und Rückstellungen (Pflichtrückstellungen, Kann-Rückstellungen) ergebniswirksam dargestellt. Der Finanzhaushalt enthält sämtliche Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (= bisherige kamerale Zuführungsrate), Investitionstätigkeiten und Finanzierungstätigkeiten. Er stellt dar, wie sich die Aufgabenerfüllung und die geplanten Maßnahmen auf den Finanzierungsmittelbestand auswirken. Er ist an die Cashflow-Rechnung eines Privatunternehmens angelehnt. Der Gemeinderat hat sich für eine produktbereichsorientierte Gliederung mit insgesamt neun Teilhaushalten entschieden. Auf die Informationsvorlage zur Umstellung auf die Doppik in der Sitzung am wird ergänzend verwiesen. Im Ergebnishaushalt belaufen sich die erwarteten Erträge aus Steuern und Abgaben auf insgesamt rd. 59,3 Mio.. Hierbei entfallen 27 Mio. auf die Gewerbesteuer. Dieser Ansatz entspricht den gegenwärtig bekannten Vorauszahlungen für das Jahr Mehr als die Hälfte dieser Vorauszahlungen entfallen allerdings nur auf fünf Unternehmen. Änderungen bei einem einzelnen Unternehmen können daher den Ansatz im Laufe eines Haushaltsjahres noch maßgeblich beeinflussen. Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurden die Orientierungsdaten des Landes zugrunde gelegt, nach denen der kommunale Anteil von 4,35 Mrd. auf 4,6 Mrd. steigen soll. Gegenüber dem Vorjahr wurde daher der Ansatz um rd. 1 Mio. auf rd. 17,81 Mio. erhöht. Bei den Schlüsselzuweisungen werden entsprechend dem Haushaltserlass höhere Erträge von rd. 1,2 Mio. gegenüber dem Vorjahr erwartet. Die geplante Steigerung der Erträge reicht allerdings nicht aus, die Aufwendungen zu finanzieren. Gegenüber dem Vorjahr steigen die Ansätze für Personalaufwendungen um rd. 1,0 Mio. auf rd. 30,41 Mio.. Wird bei dem Vergleich berücksichtigt, dass nach der Verwaltungsvorschrift Produkt- und Kontenrahmen diverse Positionen des kameralen Ansatzes (u.a. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten) künftig anderweitig zugeord- 2/5

3 net werden, steigen die Personalaufwendungen sogar um rd. 1,4 Mio.. Ursächlich hierfür sind insbesondere Tariferhöhungen sowie diverse Stellen, die im Jahr 2013 neu zu schaffen sind (u.a. Citymanager, Schulsozialarbeit, Erzieherinnen, Bußgeldstelle). Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurden insbesondere die Aufwendungen für die Unterhaltung der Gebäude und Infrastruktur deutlich erhöht. Gegenüber dem Ansatz des Vorjahres von rd. 3,3 Mio. ergeben sich Mehraufwendungen in Höhe von rd. 1,8 Mio.. Mit den Mehraufwendungen soll der in der Vergangenheit dem Gremium aufgezeigte Sanierungsbedarf (z.b. Straßensanierungsplan) reduziert werden. Bei den Transferaufwendungen sind aufgrund der höheren Steuerkraftsumme gegenüber dem Vorjahr insgesamt rd. 5,06 Mio. höhere Umlagen zu zahlen. Ferner steigen die Zuschüsse im Bereich der Kindergärten um weitere 2,0 Mio.. Darüber hinaus musste für den Eigenbetrieb Martha-Jäger-Haus zur Umsetzung des vorbeugenden Brandschutzes ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von rd. 1,14 Mio. eingeplant werden. Um den Ressourcenverbrauch aufzuzeigen sind im doppischen Haushalt auch die Abschreibungen für das gesamte städtische Vermögen darzustellen. Im Gegensatz zur Kameralistik sind die Abschreibungen in der Doppik keine haushaltsneutralen Ansätze sondern ergebniswirksam. Die Abschreibungsbeträge im Haushaltsplanentwurf sind noch nicht alle abschließend erfasst, sondern teilweise geschätzt. Die Beträge können sich daher im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz noch ändern. Im Haushaltsplanentwurf belaufen sich die Abschreibungen auf rd. 5,9 Mio.. Die kommunale Doppik soll zu einer gerechteren Lastenverteilung zwischen den Generationen führen. Der Ressourcenverbrauch einer Generation soll durch diese Generation selbst zeitnah und verursachungsgerecht erwirtschaftet werden. Dieses Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit wird erreicht, wenn es gelingt, das ordentliche Ergebnis auszugleichen. Im Haushaltsplanentwurf 2013 reichen die Erträge aber bei weitem nicht aus, die Aufwendungen zu finanzieren. Das ordentliche Ergebnis weist einen Fehlbetrag von rd. 6,2 Mio. aus. Die bisherige kamerale Zuführungsrate entspricht dem im Finanzhaushalt dargestellten Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit. Auch dieser Wert ist negativ (Zahlungsmittelbedarf rd. - 0,5 Mio. ) so dass selbst die kamerale Mindestzuführung in Höhe von rd. 1,9 Mio. (= Höhe der Kredittilgung) deutlich verfehlt wird. Im Jahr 2014 stellt sich die Situation noch wesentlich schlechter dar, da die hohen Steuereinnahmen des Jahres 2012 zu entsprechenden Belastungen im kommunalen Finanzausgleich führen (geringere Schlüsselzuweisungen, höhere Umlagen). Erst ab 2015 sehen die Planungen vor, dass der Ressourcenverbrauch annähernd erwirtschaftet werden kann. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die prognostizierten hohen Zuwachsraten für die Steueranteile an den Ge- 3/5

4 meinschaftssteuern sowie die Pro-Kopf-Beträge für die Schlüsselzuweisungen im Haushaltserlass des Landes für die mittelfristige Finanzplanung am Ende auch realisiert werden können. Ferner bleibt abzuwarten, ob auch in den kommenden Jahren tatsächlich Gewerbesteuererträge von 27 Mio. regelmäßig vereinnahmt werden können. Andernfalls erhöht sich der Druck, weitere strukturelle Verbesserungen des Ergebnishaushalts zu beschließen, um die stetig steigenden Ausgaben für Bildung, Betreuung und Gemeinwesenarbeit auch bei einem Rückgang der Steuereinnahmen finanzieren zu können. Im Finanzhaushalt sind folgende Investitionsschwerpunkte vorgesehen: Hochbau Neubau Mensa G.-H.-Schule (Schlussrate) ,00 Neueinricht. Krippengruppe Amalie-Struve (Schlussrate) ,00 Neubau einer Sporthalle Karlschule (Schlussrate) ,00 Neueinricht. Krippengruppe St. Franziskus ,00 Bauliche Verbesserung SSPH Wintersdorf (erste Teilrate) ,00 Neueinrichtung Krippengruppe KiGa Wintersdorf (Schlussrate) ,00 Umbau Haus der Vereine (erste Teilrate) ,00 Tiefbau Umbau Verkehrsfläche Kapellenbuckel (erste Teilrate) ,00 Hochwasserschutz Murg (weitere Teilrate) ,00 Erneuerung Badener Brücke - Anteil Stadt (erste Teilrate) ,00 Erneuerung Hohlostraße (Schlussrate) ,00 Sanierung Südliche Innenstadt (erste Teilrate) ,00 Investitionszuschüsse an Kiga-Träger ,00 Grunderwerb ,00 Erwerb Fahrzeuge Feuerwehr (Schlussrate) ,00 Erwerb Fahrzeuge Techn. Betriebe ,00 Erwerb Sirenen Katastrophenschutz (weitere Teilrate) ,00 Erwerb Notstromaggregrat Herrenstraße ,00 Die Planung für den Finanzhaushalt weist einen negativen Finanzierungsmittelbestand in Höhe von rd. 4,1 Mio. aus. Eine Verminderung des Finanzierungsmittelbestands ist vertretbar, da in den Jahren 2011 und 2012 hohe Zuführungen an die allgemeine Rücklage erfolgten bzw. erfolgen werden. Im kameralen Haushalt würde daher eine Finanzierung über die Entnahme aus den Rücklagen erfolgen. In der Doppik geht die bisherige kamerale Rücklage im Basiskapital auf. Die vorhandenen liquiden Mittel betragen zum Jahresende 2012 voraussichtlich mindestens 20 Mio. und wurden im Gesamtfinanzhaushalt nachrichtlich aufgeführt. Vor diesem Hintergrund wurde auch von einer Kreditaufnahme für das Jahr 2013 abgesehen. 4/5

5 Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 mit allen Bestandteilen und Anlagen (einschließlich der Wirtschaftspläne), aus der alle geplanten Aufwendungen und Erträgen für das Jahr 2013 (sowie im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2016) ersichtlich sind, wird in der Sitzung zur Kenntnisnahme der Mitglieder des Gemeinderats aufgelegt. Der Gemeinderat wird gebeten, den Entwurf ohne weitere Aussprache zur Vorberatung in den Verwaltungs- und Finanzausschuss zu verweisen. *** 5/5

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