Impulsreferat zum. Mitbestimmungstag am , Köln

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1 Andreas Kossiski Regionsvorsitzender DGB Köln-Bonn Impulsreferat zum Mitbestimmungstag am , Köln Köln kann sich getrost als Geburtsstadt der Mitbestimmung in Deutschland fühlen. Die Geschichte der Mitbestimmung ist eng mit der Person Hans Böckler verbunden wurde von Böckler und Konrad Adenauer das paritätische Montanmitbestimmungsgesetz verhandelt. Damals konnten die gewerkschaftlichen Vorstellungen weitgehend durchgesetzt werden. Die 60jährige Montanmitbestimmung ist heute noch die gültige Blaupause für die Zukunft. Marktradikale Gegner stellen die positive Bilanz der deutschen Mitbestimmung jedoch immer wieder in Frage. Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände fordern den Abbau von Mitbestimmungsrechten. Sie übersehen dabei, welche zentralen Aufgaben Betriebsräte in der Realität übernehmen. Impulse 1. Die Orientierung am Erfolgsmodell Montanmitbestimmung ist entscheidend! 1

2 Der DGB ist der Auffassung, dass das Mitbestimmungsgesetz von 1976 wichtige Elemente der Montanmitbestimmung wie die echte Parität zwischen Kapital und Arbeit im Aufsichtrat und die Wahl einer neutralen Person aufnehmen muss. Zudem müssen die Schwellenwerte des Mitbestimmungsgesetzes von auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesenkt werden. In Kapitalgesellschaften mit einer Drittelbeteiligung muss die Zahl von 500 auf 250 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gesenkt werden - und nicht nur im Mutterkonzern, sondern in den jeweiligen GmbHs der deutschen Betriebsstätten des Konzerns. 2. Die Betriebliche Mitbestimmung ist ein Erfolgsfaktor auch in der Krise! Betriebsräte genießen in unserer Gesellschaft hohes Ansehen. 74% aller Deutschen halten die Mitbestimmung für einen Erfolgsfaktor, 69 % schätzen sie als zentralen Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft. Unsere Vertreter und Vertreterinnen in den Betriebs- und Personalräten sowie in Aufsichtsräten sind Experten für gute Arbeit! Auch Kanzlerin Merkel würdigte auf dem DGB-Bundeskongress 2010 die Mitbestimmung: Die Mitbestimmung (ist) ein Pfund, mit dem wir wuchern können. Ein Pfund, das wir haben und das unsere soziale Marktwirtschaft ausmacht. Die Wirtschafts- und Finanzkrisen zeigen die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Mitbestimmung. Mit Hilfe von Betriebsräten und 2

3 Gewerkschaften ist es in Deutschland gelungen, die negativen Auswirkungen in der Realwirtschaft abzufedern. Kurzarbeit, vorsorgende Qualifizierung und z.b. das massive Eintreten der IG Metall für die Abwrackprämie haben die schlimmsten Auswüchse abgemildert. Das sind die Verdienste unserer Betriebs- und Personalräte. 3. Gute Arbeit wird durch Betriebsräte gesichert! Betriebsräte haben eine Schlüsselrolle bei der Arbeitsplatz- und Lohngestaltung. Sie verbessern die Arbeitsbedingungen im Betrieb und Unternehmen. Wissenschaftliche Studien belegen: In mitbestimmten Betrieben ist das Betriebsklima besser, die Löhne höher und ebenso die Motivation, Arbeitszufriedenheit und Produktivität. Der Betriebsrat ist Garant für gute Arbeit. 4. Die Betriebsverfassung muss weiterentwickelt werden! Der DGB fordert, den Betriebsräten bei den Themen Beschäftigungssicherung, Qualifizierung, betriebliche Berufsausbildung und prekäre Beschäftigung mehr Mitbestimmungsrechte einzuräumen. Wir verlangen die Gleichbehandlung der überlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. 5. Die Unternehmensmitbestimmung in Deutschland muss gesichert und fortentwickelt werden. 3

4 Wir stellen immer wieder erhebliche Defizite bei der Mitentscheidung des Aufsichtsrates in der Personalplanung und bei Sozialmaßnahmen fest. Auch hier muss die Montanmitbestimmung Vorbild sein! Ein gesetzlich vorgegebener Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte muss die Mitbestimmung absichern. Wir fordern die Landesregierung in NRW auf, Initiativen auf Bundesebene einzubringen, die die zustimmungspflichtigen Geschäfte gesetzlich festlegen und die Mitbestimmung stärken. 6. Mehr Mitbestimmung in öffentlich-rechtlichen Rechtsformen ist zu ermöglichen! Öffentlich-rechtliche Betriebe werden wirtschaftlich geführt, aber oft ohne Unternehmensmitbestimmung. Die Mehrzahl der Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften. Bei der Aktiengesellschaft ist die Einrichtung eines Aufsichtsrates verpflichtend. Bei der GmbH ist nur eine Drittelbeteiligung bei über 500 Beschäftigten vorgesehen. Bei über Arbeitnehmern wird die paritätische Arbeitnehmermitbestimmung nach Mitbestimmungsgesetz angewandt. Bei allen Gesellschaften mit beschränkter Haftung unter 500 Beschäftigte steht es den Gesellschaftern grundsätzlich frei, einen Aufsichtsrat zu bilden. Diese Regelung birgt die Gefahr, dass kleinere GmbHs keine Arbeitnehmermitbestimmung verankern bzw. umsetzen müssen. 4

5 Der DGB fordert bei öffentlich-rechtlichen Unternehmen mindestens eine Drittelbeteiligung der Beschäftigten und die Absenkung des Schwellenwertes auf 250 bzw Dies gilt auch für Betriebsausschüsse in Eigenbetrieben oder eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sowie Gremien die bei Bund, Ländern und Gemeinden über die betrieblichen Geschicke zu entscheiden haben. 7. Wir brauchen eine Novellierung des 108a der Gemeindeordnung! Bei einer Neufassung des 108a Gemeindeordnung müssen nach Ansicht von ver.di. insbesondere folgende Aspekte geklärt werden: die Größe des Aufsichtsrates und die Anzahl der Arbeitnehmervertreter das Entsendungs- bzw. Wahlverfahren für die Arbeitnehmervertreter hier wird die Abkehr von einer Abstimmung der Vorschlagslisten in einer Betriebsversammlung zugunsten einer Urwahl favorisiert Die Bestellung der Arbeitnehmervertreter wird kontrovers diskutiert - ebenso inwieweit Arbeitnehmervertreter an die Beschlüsse zum Beispiel des Rates der Stadt Köln gebunden sind und wann der Stadtrat die Möglichkeit hat, Arbeitnehmervertreter abzuberufen. Hier ist das Land als Gesetzgeber gefragt! 8. Die Stärkung europäischer bzw. internationaler Betriebsräte ist unbedingt notwendig! Die Betriebsverfassung muss den Anforderungen der Europäisierung, Globalisierung und dem voranschreitenden Strukturwandel angepasst werden. In den letzten Jahren haben die Verlagerungen und der Wettbewerb 5

6 unter den Standorten erheblich zugenommen. Es ist eine Herausforderung, die unterschiedlichen Voraussetzungen der Arbeitnehmerpartizipation verschiedener Mitgliedstaaten in einen rechtlichen Guss zusammen zu führen. Wir brauchen ein europäisches Modell für die Mitbestimmung. Im öffentlichen Dienst in NRW hat die schwarz-gelbe Landesregierung unter Ministerpräsident Rüttgers die Beteiligungsrechte stark eingeschränkt. Zwei Beispiele aus dem Polizeibereich: 1. Durch die Novellierung 2011 der rot-grünen Landesregierung wurden die Informationspflicht der Dienststelle gegenüber dem Personalrat und ein Teilnahmerecht des Personalrats an Arbeitsgruppen wieder festgeschrieben. Ebenso wurde die sogenannte Prozess begleitende Mitbestimmung eingeführt, die dazu führt, dass Personalräte schon heute zu beteiligen sind, wenn z.b. innerhalb eines Organisationsprozesses mitbestimmungspflichtige Maßnahmen - wie Umsetzungen- festgelegt oder vorweggenommen werden. 2. Das Wahlrecht für die Kommissaranwärterinnen und -anwärter bei den Wahlen zu den örtlichen Personalräten wurde 2007 abgeschafft Kolleginnen und Kollegen waren von den Wahlen ausgeschlossen. Durch die Novellierung können sie wieder von ihrem demokratischen Recht Gebrauch machen. Die rot-grüne Landesregierung in NRW hat hier Wort gehalten. Das Landespersonalvertretungsgesetz ist in vielen Punkten wieder zu Gunsten der 6

7 Beschäftigten verändert und an die künftigen Herausforderungen im öffentlichen Dienst angepasst worden. Mit unserem heutigen Gast, dem damaligen DGB-Vorsitzenden und heutigen Arbeits- und Sozialminister in NRW -Guntram Schneider-, haben wir mehrfach Seit an Seit und bei Wind und Wetter in Düsseldorf gegen die Einschränkungen im LPVG durch die schwarz-gelbe Landesregierung gekämpft. 7

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