geändert durch Satzungen vom 11. Juli September Juli November März Februar Juli
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1 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare Text. Hinweis: Für Studierende, die ihr Studium vor In-Kraft-Treten der letzten Änderungssatzung aufgenommen haben: Bitte beachten Sie auch die vorangegangenen Änderungssatzungen mit ihren Übergangsbestimmungen. Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Philologie im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (BA LatPhil) Vom 4. Oktober 007 geändert durch Satzungen vom. Juli 008. September Juli 0 5. November 0 9. März 0 7. Februar Juli 04. Juni 05 Auf Grund von Art. Abs. Satz, Art. 58 Abs. und Art. 6 Abs. Satz des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Erlangen- Nürnberg folgende Studien- und Prüfungsordnung: Geltungsbereich Diese Fachstudien- und Prüfungsordnung ergänzt die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Universität Erlangen-Nürnberg vom 7. September im Folgenden: ABMStPO/Phil in der jeweils geltenden Fassung für das Fach Philologie. Umfang und Ziele des Studiums () Das Fach Philologie kann im Bachelorstudiengang als Erstfach im Umfang von 80 ECTS-Punkten zuzüglich der Bachelorarbeit im Umfang von ECTS-Punkten oder als Zweitfach mit einem Umfang von 70 ECTS-Punkten studiert werden. () Im Fach Philologie erwerben die Studierenden grundlegende Fachkenntnisse im Bereich der n Philologie sowie die Fähigkeit zu eigenständigem wissenschaftlichen Arbeiten, einschließlich der entsprechenden Methoden, die eine Grundlage für ein weit gefächertes berufliches Tätigkeitsspektrum darstellen. Diese Kenntnisse und Fähigkeiten werden mit einem eigenen Abschluss nachgewiesen.
2 () Das fachwissenschaftliche Studium der n Philologie hat drei inhaltliche Schwerpunkte, deren Vermittlung es sich zum Ziel setzt:. Sprachbeherrschung und Sprachreflexion;. vertiefte Auseinandersetzung mit der lateinischen Literatur, besonders der späten Republik und der frühen Kaiserzeit, ihren Quellen und ihrer antiken und nachantiken Rezeption;. Kenntnis der antiken, besonders der römischen Kultur und Geschichte. (4) Anhand der Vermittlung der zentralen fachlichen Inhalte und Methoden entwickelt das Studium insbesondere folgende Kompetenzen:. Sachkompetenz: Vertrautheit mit den Hauptzügen der Entwicklung des lateinischen Schrifttums, der lateinischen Sprache und ihrer historischen Bedingungsund Wirkungsfaktoren.. Methodische Kompetenz: Kritisch reflektierter und methodisch kontrollierter Umgang mit sprachlichen und literarischen Phänomenen, Beherrschung von Strategien der Informationsgewinnung einschließlich der Fähigkeit, komplexe Sachverhalte strukturiert und transparent aufzubereiten, sowie Ausbildung der Fähigkeit, Detailgenauigkeit mit großem Abstraktionsvermögen zu kombinieren.. Rhetorische und mediale Kompetenz: Fähigkeit, in mündlicher und schriftlicher Form vorgegebene Themen präzise und anschaulich darzulegen und auch außerhalb der Fachkreise vorzustellen. Fächerkombinationen Die Kombinationsmöglichkeiten der einzelnen Fächer im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang richten sich nach Anlage der ABMStPO/Phil. Im Übrigen findet Abs. 5 der ABMStPO/Phil Anwendung. 4 Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums () Umfang und Gliederung des Zwei-Fach-Bachelorstudiums der n Philologie sowie Art und Umfang der Prüfungen bestimmen sich nach der Anlage. () Im Studium Philologie als Zweitfach sind die Module gemäß der Anlage mit Ausnahme der Module Wahlpflichtmodul und Bachelorarbeit erfolgreich abzulegen. () Im Studium Philologie als Erstfach müssen für den Bereich der Schlüsselqualifikationen Leistungen im Umfang von 0 ECTS-Punkten erbracht werden. Dabei werden Module zum Erwerb oder zur Vertiefung von Kenntnissen in Griechisch oder modernen Fremdsprachen empfohlen. 5 Grundlagen- und Orientierungsprüfung Für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung müssen im Fach Philologie die Modulprüfungen Sprachpraxis I und Literaturwissenschaft I erfolgreich abgelegt werden.
3 6 Zulassungsvoraussetzungen Die Studierenden müssen bis spätestens zum Ende des vierten Fachsemesters Lateinkenntnisse auf dem in 9 Abs. Satz 4 der ABMStPO/Phil geforderten Niveau nachweisen. 7 Besondere Bestimmungen für die Bachelorarbeit Im Modul Bachelorarbeit findet zusätzlich eine mündliche Prüfung mit einer Dauer von ca. 0 Minuten statt. 8 Schluss- und Übergangsvorschriften Diese Prüfungsordnung tritt am. Oktober 007 in Kraft.
4 Anlage : Studienverlaufsplan Zwei-Fach-Bachelor Philologie Modulbezeichnung Literaturwissenschaft I Sprachpraxis I Altertumswissenschaft für Latinisten Literaturwissenschaft II Sprachpraxis II Workload-Verteilung pro SWS Gesamt Semester Art und Umfang der Prüfung/ Lehrveranstaltung ECTS in ECTS-Punkten Studienleistung V S Ü P UE: Einführung in die Philologie VL: Literatur (Prosa) PS: Literatur 6 (Prosa) (Grundlagen ) Klausur in dt.-lat. Übersetzung 4 (Grundlagen ) 4 (Grundlagen) VL / UE: Alte Geschichte () () VL / UE: Klassische () () Referat zur Exkursion (45 Min., Archäologie 0 %) Exkursion mit 4 Vorbereitungskurs VL: Literatur () () (Poesie) PS: Literatur (4) (4) (Poesie) PS: Epochen der (4) (4) lateinischen Literatur UE: Kursorische Lektüre Klausur in dt.-lat. Übersetzung UE: dt.-lat- Übersetzung 4 (Aufbau) 4 (Aufbau) Portfolioprüfung: Klausur (45 Min, 50 %) und Referat und Hausarbeit (45 Min, - S., 50 %) Klausur (45 Min, 0 %) und Referat oder Thesenpapier (45 Min. oder 5 S., 80 %) Die Modulnote ist die Note der besseren Klausur. Faktor Modulnote 0 0 Bei der angegebenen Verteilung handelt es sich um eine Empfehlung Das Proseminar kann auch aus dem Angebot des B.A. Mittellatein und Neulatein gewählt werden.
5 Wahlpflichtmodul nach Maßgabe des Faches 0 UE: Praxis und Methodik der lateinischen Interpretation Literaturwissenschaft III S: Literatur 6 und Sprache Referat (45 Min., 0 %) oder Thesenpapier (5 S., 0 %) VL / UE Gräzistik () () Sprachpraxis III UE: Sprachwissenschaftliche Theorie (Prosodie und Metrik) (Vertiefung) (Vertiefung) 4 4 Klausur in dt.-lat. Übersetzung Die Modulnote ist die Note der besseren Klausur. Bachelorarbeit Bachelorarbeit (40 S., 50 %) und mündliche Prüfung (0 Min., 50 %) Summe: Art und Umfang der Prüfung sind abhängig von der gewählten Lehrveranstaltung und dem Modulhandbuch zu entnehmen.
geändert durch Satzungen vom 11. Juli September Juli November März 2011
Der Text dieser Fachstudien Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare Text.
Mehrgeändert durch Satzungen vom 31. März Oktober März Oktober Juli 2015
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MehrVom 28. September 2018
Neunte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Philologie im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-Universität
Mehr3 Fächerkombinationen
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Mehr3 Fächerkombinationen. richten sich nach Anlage 3 der ABMStPO/Phil. 2 Im Übrigen findet 31 Abs. 5 der ABMStPO/Phil Anwendung.
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 28. Februar September November März Februar Juni
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Mehrder Bedingungen und Möglichkeiten verantwortlichen Handelns in der Gesellschaft befähigen.
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 22. Juli September August November März August
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 11. Juli Juli September Juni November März Februar
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 22. Juli September November 2010
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. August September März November März Juli 2011
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Mehrgeändert durch Satzung vom 11. August 2015
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 11. Juli September März November März 2011
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 11. Juli Juli September Juni November März 2011
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 11. Juli Juli September Juni November März 2011
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. November August Januar 2016
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 11. August Juli 2018
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. August September März November März 2011
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 24. September September August 2017
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 24. September September 2014
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. November August Mai Oktober 2013
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 31. März November 2011
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 24. September September August 2017
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Mehrgeändert durch Satzung vom 31. März 2010
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. November April Januar Juli 2014
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 23. Februar März Januar Januar November August 2017
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Mehra) In Absatz 1 werden nach den Worten Wissenschaften kann die Worte im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelorstudiengangs eingefügt.
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Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehrgeändert durch Satzungen vom 31. März 2010 21. Oktober 2010
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
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