Hausordnung SV Blau-Weiß Büßleben 04 e.v.
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- Gretel Wolf
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1 Anlage 2 zur Hausordnung vom 11. September 2015 Platzordnung Kunstrasen 1. Allgemeine Hinweise: Die Nutzung der Anlage ist im Objektbuch einzutragen (Hinweis auf Punkt 7. (4) der Hausordnung). Der Zugang erfolgt zwingend über die Sauberlaufzone (Fußweg) vom Vereinsheim bis zum Kunstrasenplatz nur über den Eingang im Ballfangzaun an der Bachseite (Bild 1-3) entlang der Ballfangzaunanlage. Die Nutzung der Flutlichtanlage ist ausschließlich während des Spiel- und Trainingsbetriebes zulässig. Der jeweilige Trainer ist verantwortlich für das Ein-und Ausschalten. Die Flutlichtanlage darf maximal 5 Minuten vor dem Trainingsbetrieb und maximal 20 Minuten vor dem Spielbetrieb eingeschaltet und muss spätestens 5 Minuten nach dem Trainings- bzw. 10 Minuten nach dem Spielbetrieb wieder ausgeschaltet werden. 2. Spezielle Nutzungsbestimmungen Das Hinweisschild am Eingangstor ist zwingend zu beachten (Bild 4): Der Kunstrasenplatz ist ausschließlich nur mit für Kunstrasen zugelassenen sauberen Fußball-, Hallenfußball- oder Turnschuhen zu bespielen (siehe Auswahl auf den Bild 5 bis 7). Die entsprechenden Fußabstreifer im Eingangsbereich sind zu benutzen. Es besteht ein generelles Rauchverbot. Kaugummis sind nicht auf dem Kunstrasen zu entsorgen! Die Mitnahme von Glasflaschen auf den Kunstrasenplatz ist untersagt! Hunde haben keinen Zutritt! Abfälle jeglicher Art dürfen nicht zurückgelassen werden (Dies gilt auch für Pflichtspiele im Nachwuchsbereich, Hinweis an Gäste ist unbedingt vor Betreten der Anlage zu erteilen. Die Verantwortung tragen die Trainer!) 3. Konkrete Regeln für Spiel- und Trainingsbetrieb Die Stellfläche der Tore und Bänke befindet sich auf der Pflasterfläche an der Peterbachseite (Foto 8). Das Holen von Bällen im Außenbereich, während der Nutzungszeit des Kunstrasens erfolgt ebenso ausschließlich über die Toranlage sowie die Fußabstreifer am Peterbach. Die die Zuschauer haben jederzeit auf der gepflasterten Fläche an der Bachseite zu verbleiben, das Betreten der Kunstrasenfläche mit jeglichen Straßenschuhen ist untersagt. Im Herbst ist vor jedem Trainings- und Spielbetrieb das Laub von der der Kunstrasenanlage mittels bereitstehenden Laubbesens sorgfältig (möglichst kein Granulat/Quarzsand abkehren) zu entfernen. Anlage 2 zur Hausordnung SV Blau-Weiß Büßleben vom Seite 1
2 Die Bespielbarkeit der Kunstrasenfläche bei Schneeboden ist beim Sektionsleiter zu erfragen. Eine mechanische Entfernung der Schneedecke (Schneeschieber etc.) ist untersagt, diese Verfahren können die Kunstrasenfasern beschädigen. Ebenso sind nach Benutzung der Kunstrasenfläche starke Verunreinigungen der Sauberlauffläche zu entfernen. 4. Hinweise zur gleichmäßigen Belastung des gesamten Spielbereiches (Auszug/Tipp DFB- Fußballlehrer): Der Kunstrasenplatz muss von den Aktiven genau wie ein Naturrasenplatz behandelt werden. Um diese Vorgaben einzuhalten sind die Trainer und Übungsleiter gefordert, denn sie geben die Trainingsinhalte vor. Oberstes Gebot: - Die gesamte Kunstrasenfläche ist in den Trainingsbetrieb mit einzubeziehen, auch die Auslaufzonen. Hierdurch wird die Belastung gleichmäßiger verteilt und die Tor- und Strafräume werden nicht zu sehr strapaziert. - Torschuss-Übungen sind nicht nur auf die beiden fest installierten Tore ausführen, zu empfehlen sind mobile Tore, die flexibel auf dem Kunstrasen zu platzieren sind. - Bei speziellen Trainingseinheiten wie z.b. 5 gegen 2, Wechselläufen, Slalomläufen, Sprints, Torwarttraining etc. sollte die einbezogene Fläche öfters gewechselt werden. Werden diese Vorgaben von den Trainern und Übungsleitern eingehalten, verlängert sich die Haltbarkeit erheblich, da der Kunstrasen auf der gesamten Fläche gleichmäßig belastet wird. Nachlässigkeiten im Nutzungs- und Pflegeverhalten führen zu einer erheblichen Verschlechterung der Spielbedingungen und zur vorzeitigen Alterung sowie zur Beschädigung des Kunstrasens. 5. Verstöße gegen die Platzordnung Neben Schadenersatzforderungen können Verstöße gegen die Platzordnung zu disziplinarischen Maßnahmen führen. Grundsätzlich ist bei Verstößen gegen die o. g. Platzordnung außerdem eine Rechtfertigung vor dem Vorstand und oder Aufsichtsrat möglich. Das entsprechende Vereinsmitglied wird dazu zu einer Vorstandsitzung eingeladen und hat dann zum Vorfall Stellung zu nehmen. Grobe und vorsätzliche Verstöße können zum Ausschluss aus dem Verein oder zu einem Platzverweis auf Zeit führen. 15. In-Kraft-Treten Die Platzordnung für den Kunstrasen tritt ab 25. November 2015 in Kraft. Der Vorstand Anlage 2 zur Hausordnung SV Blau-Weiß Büßleben vom Seite 2
3 Hausordnung SV Blau-Weiß Büßleben 04 e.v. Konkrete Bebilderung zur Anlage 2 der Hausordnung Bild 1 Zugang - Sauberlaufzone Bild 2 Fußweg entlang des Großfeldes und Tür Bild 3 Fußweg geflastert Anlage 2 zur Hausordnung SV Blau-Weiß Büßleben vom Seite 3
4 Bild 4 Eingang Kunstrasenplatz Anlage 2 zur Hausordnung SV Blau-Weiß Büßleben vom Seite 4
5 Geeignete Schuhe Kunstrasen Bild 5 Bild 6 Bild 7 Anlage 2 zur Hausordnung SV Blau-Weiß Büßleben vom Seite 5
6 Bild 8 Standort der Tore und Bänke Anlage 2 zur Hausordnung SV Blau-Weiß Büßleben vom Seite 6
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