Gemeinderatssitzung vom
|
|
- Liane Böhler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeinderatssitzung vom Kindergartenerweiterung Standortfrage Krippe; Planungsauftrag Zahlen und Informationen Kinder von 2 3 Jahren, max. Anzahl im Jahr. 2012/2013 nach vorläufiger Anmeldung. Entwicklung Kita Anzahl / / / / / / /2013 Jahr Gesamtanzahl 2-3 Jahre ab 3 Jahre 2010/ / / Gastkinder Gesamtanzahl 2-3 Jahre ab 3 Jahre Gastkinder 2010/ Gastkinder 2011/ Zahlungen für Betreuung außerhalb der Gemeinde: 2010/ /2012 Einnahmen , ,00 Ausgaben Kindergärten , ,00 Ausgaben Tagespflege 4.143, ,00 Kosten , ,00 Investitionsaufwand Kindergrippe Die Verwaltung hat nun nochmals die verschiedenen Optionen für die Schaffung von Kita- Plätzen für Kleinkinder von 1 3 Jahren geprüft. Hierbei haben sich folgende Varianten und vorläufige Kosten ergeben: 1
2 2
3 Die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten und Standorte werden von Herrn Perleth, Architekt, ausführlich erläutert. Auch geht er auf die notwendigen Kosten ein. Folgende Überlegungen müssen bei der Entscheidung der Varianten mit einbezogen werden: Bedarf Kindergartenstandorte - kommen zwei Kleinkindgruppen nach Grettstadt, müssen zwingend die 1 2 Jahre alten Kinder nach Grettstadt gebracht werden. örtliche Gegebenheiten Kosten Auf Grund der nun vorliegenden Anmeldungen, alle Kindergärten sind vollständig ausgebucht, wurde erneut über den Bedarf an Kleinkindgruppen diskutiert. Im Grunde bleibt es bei der Bedarfsbegründung vom Da jedoch nach den bereits vorhandenen Anmeldungen ein sprunghafter Anstieg der unter Kinder unter drei Jahren zu verzeichnen ist, kann ein Mindestbedarf von 36 Kindern festgestellt werden. Diese Einschätzung wird auch dadurch bestätigt, dass auf Grund der vorhergehenden Diskussionen im Gemeinderat und der damit verbundenen Presseartikel bereits eine erhöhte Anfrage an Kita-Plätzen für einjährige eingegangen ist. Beschluss Auf Grund der neusten Zahlen in Verbindung mit einer belegten Zukunftsprognose wird ein Bedarf von 36 Krippenplätzen festgestellt. Variante F soll verwirklicht werden Änderung des Flächennutzungsplans Verfahrensablauf 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen In seiner Sitzung am hat der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst, um eine Sondergebietsflächen für die Windenergienutzung auf der Grundlage einer gesamtgemeindlichen Standortanalyse auszuweisen. Die Gemeinde Grettstadt beabsichtigt damit, die Errichtung von Windkraftanlagen in ihrem Gemeindegebiet räumlich steuern und an geeigneten Standorten zu konzentrieren. Am hat der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung eines Sondergebiets für die Errichtung von Windkraftanlagen in der Fassung vom zur Kenntnis genommen und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB sowie das Scopingverfahren nach 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Beteiligung der Öffentlichkeit ( 3 Abs. 1 BauGB) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB mit öffentlicher Auslegung des Vorentwurfs der 7. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom hat in der Zeit vom bis stattgefunden. 3
4 Aus der Bevölkerung sind keine Anregungen oder Einwände eingegangen. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( 4 Abs. 1 BauGB) Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB wurden die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden mit Schreiben vom über den Vorentwurf der 7. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom informiert und um eine Stellungnahme bis zum gebeten. Die eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise wurden gewürdigt und abgewägt. 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt nimmt die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Behandlung und planerischen Abwägung zu. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Grettstadt billigt den vorliegenden Entwurf der 7. Flächennutzungsplanänderung (Stand ) zur Darstellung eines Sondergebiets für die Errichtung von Windkraftanlagen als Fläche für die Konzentration von Windkraftanlagen gemäß 35 Abs. 3 BauGB einschließlich der durch Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB veranlassten planerischen Anpassungen und Ergänzungen. 3. Die Verwaltung / das Planungsbüro arc.grün landschaftsarchitekten wird beauftragt, die öffentliche Auslegung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen 4
5 Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die gefassten Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen. 3. Bauanträge (1) Vorhaben: Neubau einer Holzlege (isolierte Befreiung) auf Fl.Nr. 4027/12, Gemarkung Obereuerheim Das Einvernehmen wird erteilt. Der Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt. 3. Bauanträge (2) Formlose Bauvoranfrage Errichtung eines Wohnhauses im Stadtvillenstil mit Doppelgarage (Dachform Zeltdach, Dachneigung 20, 2-geschossig). Die erforderlichen Stellplätze werden vorgesehen. Die Höhenentwicklung und die natürlichen Höhen sind in den Plänen berücksichtigt. Folgende Befreiung wäre aus heutiger Sicht hierfür notwendig: 1. Befreiung von der Dachform Hauptgebäude (Zeltdach statt Satteldach) 2. Befreiung von der Dachform Nebengebäude (Flachdach statt Satteldach) 3. Befreiung von der Dachneigung Hauptgebäude (20 statt ) 4. Befreiung von der Dachneigung Nebengebäude (0 s tatt 8 ) 5. Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Abstandsfläche (3m statt mind. 5m) Aus der Sicht der Verwaltung könnte das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden. Das BV würde sich in die Umgebungsbebauung einfügen. Städtebauliche Gründe stehen nicht entgegen. Den Befreiungen wird zugestimmt 4. Bestätigung FFW Kommandant und stellv. Kommandant UEH 1. Bestätigung als Kommandant der freiwilligen Feuerwehr Untereuerheim (Art. 8 Abs. 4 BayFwG) Nach Art. 8 Abs. 2 BayFwG und 3 der Satzung für die Freiw. Feuerwehr wurde Herr Christian Schießl, geb , wohnhaft in Grettstadt-Untereuerheim, Am Oberhohn 16, am zum Kommandanten der freiwilligen Feuerwehr Untereuerheim ordnungsgemäß gewählt. Der Kreisbrandrat, Herr Georg Vollmuth, hat mit Schreiben vom zugestimmt gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG. Mit der Bestätigung von H. Schießl als Kommandant der freiwilligen Feuerwehr Untereuerheim besteht Einverständnis. 2. Bestätigung als stellvertretender Kommandant der freiwilligen Feuerwehr Untereuerheim (Art. 8 Abs. 4 BayFwG) 5
6 Nach Art. 8 Abs. 2 BayFwG und 3 der Satzung für die Freiw. Feuerwehr wurde Herr Marco Lukoszus, geb , wohnhaft in Grettstadt-Untereuerheim, Am Oberhohn 16, am zum stellv. Kommandanten der freiwilligen Feuerwehr Untereuerheim ordnungsgemäß gewählt. Der Kreisbrandrat, Herr Georg Vollmuth, hat mit Schreiben vom zugestimmt gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG. Mit der Bestätigung von H. Lukoszus als stellvertretender Kommandant der freiwilligen Feuerwehr Untereuerheim besteht Einverständnis. 5. Restaurierung Katasterbuch 1796 Beim wertvollen Katasterbuch der Gemeinde Grettstadt aus dem Jahre 1796 wurde vom Kreisarchivpfleger Herrn Spiegel starker Tintenfraß und Säureschäden festestellt. Eine umfassende Restaurierung dieses Bandes wird auf Grund der Einmaligkeit für die Historie der Gemeinde empfohlen. Angebot der Fa. Obermeier, Rottenburg: Band auseinander nehmen und im angereichertem Wasser wässern. Blätter entsäuern, mit Tylose nachleimen und die durch Tintenfraß ausgebrochene Schrift mit 4 gr. Japanpapier sichern. Lagen neu heften und wieder in Schweinslederdecke einarbeiten. Ein haltendes Schließteil ergänzen, Gebrochenen Holzdeckel sichern und bei Einband Fehlstellen schließen. Dokumentation mit Bildern der Bearbeitung erstellen. Bruttokosten 2.951,20 Das Katasterbuch wird vollständig zum Preis von 2.951,20 restauriert. 6. Standesamtsentwicklung Mainbogengemeinden Standesamtentwicklung, die Bürgermeister des Schweinfurter Mainbogens befassten sich in einer Sitzung mit dem Thema Veränderungen im Standesamt, Einführung des Zentralen Personenstandsregister in Bayern ZEPR zum und den daraus resultierenden Veränderungen pro Gemeinde und evtl. wirtschaftlichen Einsparungsmöglichkeiten. Durch eine Bestandsaufnahme der Koordinationsstelle Schweinfurter Mainbogen, von Personaleinsatz, EDV-Programmen und Kosten ab 2014, Organisation und Rahmenbedingungen in den einzelnen Gemeinden, wurde es möglich, mit der Aufsichtsbehörde, Herrn Niesner, mögliche Verbesserungen, Strukturänderungen und Kosteneinsparung durchzusprechen. Ein gemeinsames Standesamt und damit große Übertragungen der hoheitlichen Aufgabe wurde als effektiv herausgearbeitet. Oberster Wunsch der Bürgermeister lautete dabei, den Bürgerservice im Rathaus zu erhalten. Nach eingehender Diskussion waren sich die Bürgermeister im Mainbogen einig, aufgrund der vorliegenden Fakten und rechtlichen Veränderungen, die Zusammenlegung der Standesämter weiter zu prüfen und die einzelnen Gremien über das Vorhaben zu informieren. Stimmen die Gemeinden nach eingehender Prüfung einer Übertragung der hoheitlichen Aufgabe Standesamt zu, so würde es, nach jetzigem Sachstand und Zeitplan ab ein gemeinsames Mainbogen Standesamt (Name muss noch geklärt werden) geben. Der Service vor Ort im Rathaus erfolgt jedoch mit dem bestehenden Personal, dem entsprechenden EDV-Programm, 6
7 Hosting und Pflege (hier erhebliche Kosteneinsparung möglich), und einer Gesamtleitung des Standesamtes mit einem erweiterten Angebot für die Bürger. Die Gemeinden, die sich für das Projekt Zusammenlegung der Standesämter entscheiden, bilden eine Arbeitsgruppe aus Koordinationsstelle, Bürgermeistern, Leitern der Standesämter und Geschäftsleiter, um die vertraglichen Rahmenbedingungen auszuarbeiten. Der Vertrag muss von der Rechtsaufsicht geprüft werden. Mit mindestens 2/3 Mehrheit des gesamten Gremiums pro Gemeinde ist die Übertragung der hoheitlichen Aufgabe in den einzelnen Gremien mit Vertrag zu verabschieden. Die Umstellungsphase der Standesämter könnte von Juli bis Dezember 2012 erfolgen, so daß ab ein gemeinsames Mainbogen Standesamt in jedem Rathaus des Mainbogens, die Arbeit aufnehmen kann. Für nicht zusammenschließende Gemeinden ist ein Vertragsabschluss der EDV dann mit der AKDB oder evtl. einem anderen Anbieter ab März 2012 sinnvoll. Um den Zeitplan der Umstellung bzw. EDV-Vertragsabschlüsse einzuhalten ist es notwendig zum jetzigen Zeitpunkt die Weichen zu stellen. Grundsätzlich wird die Zusammenlegung der Standesämter zu einem gemeinsamen Standesamt befürwortet. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verhandlungen zu führen und notwendige Vorentscheidungen zu treffen. 7. Bestellung von Frau Marlona Koßler zur Kassenverwalterin Frau Marlona Koßler nimmt seit die Tätigkeit der Kassenverwalterin wahr und ist somit gemäß Art. 100 Abs.2 Satz 1 GO zur Kassenverwalterin zu bestellen. Frau Marlona Koßler wird mit Wirkung vom zur Kassenverwalterin bestellt. 8. Bestellung von Frau Marlona Koßler zur Datenschutzbeauftragten Alle Gemeinden, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen gemeindlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen (Art. 25 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz - BayDSG). Mehrere Gemeinden können auch gemeinsam oder zusammen mit anderen öffentlichen Stellen einen ihrer Beschäftigten zum Datenschutzbeauftragten bestellen (Art. 25 Abs. 2 Satz 2 BayDSG). Die behördlichen Datenschutzbeauftragten haben die Aufgabe, auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) in der Gemeinde hinzuwirken. Frau Marlona Koßler wird ab dem zur Datenschutzbeauftragen der Gemeinde Grettstadt bestellt. 9. Bekanntgaben und Anfragen 7
8 Der Vorsitzende Ewald Vögler teilte folgendes mit: - In Dürrfeld wurden aus Sicherheitsgründen Pappeln gefällt. - Am findet in Grettstadt der 1. Energieinfoabend statt. Themen: Mögliche energetische Konzepte zur Sanierung eines Wohnhauses. Förderung und Finanzierungsmöglichkeiten bei Sanierungen. Referenten: Architekt und Energieberater Horst Gebauer Sven Maierhöfer, VR Bank Schweinfurt Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt. 8
Planungsausschuss am 24.09.2009
DS PlA 16/09 Anlage 11.09.2009 58515/7 Planungsausschuss am 24.09.2009 TOP 5 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Aktueller Sachstand Information Der Planungsausschuss
MehrN I E D E R S C H R I F T
N I E D E R S C H R I F T über die 21. Sitzung des Ausschusses für Planung und Gemeindeentwicklung am 26.11.2008 im Saal des RATHAUSES in W e l v e r Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 16.32 Uhr 18.49
Mehram: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.
Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde
MehrEvaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz
Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Aufgrund des 5 Abs. 2 Satz 1 i.v.m. 2 Abs. 3 Nr. 4 des Verwaltungsfachhochschulgesetzes (VFHG) vom 2. Juni 1981 (GVBl. S. 105),
MehrWelche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kindes mit dem kita finder+?
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, Sie möchten Ihr Kind mit der Online-Anwendung kita finder+ in einer Kindertageseinrichtung oder einem Tagesheim anmelden. Hier erhalten Sie die wichtigsten
MehrStadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm
Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm Begründung und Umweltbericht Vorentwurf vom 20.10.2015 Verfasser: Architektur
Mehr1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in
MehrSitzung des Stadtrates vom 18. Februar 2016 Tagesordnung
Sitzung des Stadtrates vom 18. Februar 2016 Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung einer Sitzungsniederschrift 2. Bauanträge 2.1. Erneuerung des bestehenden Dachstuhls und Umbau einer bestehenden
MehrNiederschrift. Namen der Gemeinderatsmitglieder
Niederschrift über die 22. Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Denklingen vom 20.12.2011 im Sitzungssaal des Rathauses in Denklingen Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr Namen der Gemeinderatsmitglieder ***************************************
MehrZwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung
Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Vorlage zur 16. Sitzung des IT-Planungsrats am 18. März 2015 Entwurf vom 29. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass für die Fortschreibung der NEGS... 3 2
MehrBESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/3759 5. Wahlperiode 07.09.2010 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
Mehr23. Sitzung des Bauausschusses der Stadt Mitterteich vom 14.06.2010
Blatt: 391 23. Sitzung des Bauausschusses vom 14.06.2010 Beginn: Ende: 16:45 Uhr 19:35 Uhr Anwesend: 1. Bürgermeister: Grillmeier, Roland Mitglieder des Bauausschusses: Bayer, Ernst Brandl, Johann Braun,
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Dienstag, 17. Juni 2014, um 12:00 Uhr, Forum
MehrNiederschrift zur Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unterdießen am: Dienstag, 27.10.2009 Nr.: 23 Rathaus Unterdießen
Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unterdießen am: Dienstag, Nr.: 23 Ort: Rathaus Unterdießen Beginn: 20:00 Uhr Ende: 21:45 Uhr Vorsitz: Erster Bürgermeister Dietmar Loose Anwesend
MehrVereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung
Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
Mehra) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrSitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: 26.05.2015 Sitzungsort: Abensberg
Sitzung des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses Sitzungstag: 26.05.2015 Sitzungsort: Abensberg Namen der Ausschussmitglieder anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender:
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.06.2002 2.00.90 Nr. 1 Kooperationsvereinbarung über den Betrieb eines der Justus-Liebig-Universität Gießen der Fachhochschule Gießen-Friedberg
MehrBericht. über die Prüfung
Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:
MehrINFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN
INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute, am 28.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glauch Reisen
MehrMuseumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)
Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge
MehrSatzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.
Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden
MehrUmzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung
Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
Mehrfür gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de
Rundfunkgebühren für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de 1. Rechtsgrundlage Personenbezogene Daten von Rundfunkteilnehmerinnen und Rundfunkteilnehmern z. B. Namen
MehrEinladung Nr. x-1. Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr
Gemeinde Hüllhorst Leben in guter Atmosphäre ' Hüllhorst, den 02.07.2015 Einladung Nr. x-1 zur Sitzung des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2015 am Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr im Sitzungssaal
MehrENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten
ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule
MehrVerwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten
Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt
MehrTennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung
Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz
MehrAmtsblatt der Stadt Leverkusen
Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 9. Jahrgang 23. April 2015 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Seite 60. Bekanntmachung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Gesundheitspark Leverkusen... 87 61.
MehrVorbereitung auf die SEPA-Umstellung
Vorbereitung auf die SEPA-Umstellung Um den SEPA-Beitragseinzug durchzuführen, benötigen Sie eine Gläubiger Identifikationsnummer. Diese Gläubiger Identifikationsnummer können Sie in Deutschland bei der
MehrVorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West
MehrSatzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien
Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien Infolge des vom Gemeinderat am 22. Mai 1978 gefassten Beschlusses (Pr.Z. 1697) unter dem Namen Medizinisch-Wissenschaftlicher
MehrS t a d t C h a m 93413 Cham, 05. März 2012
S t a d t C h a m 93413 Cham, 05. März 2012 Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat, am Mittwoch, 14. März 2012, 17.00 Uhr findet die 2. Sitzung des Städtischen Bau-, Wohnungs- und Verkehrsausschusses
Mehrvom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis
Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO
MehrAmtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen
Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 14/2013 Donnerstag, 26.09.2013 1BInhaltsverzeichnis Nr. 49 Bekanntmachung über den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über den Jahresabschluss
MehrDatenschutzbeauftragte an Staatlichen Schulämtern für die staatlichen Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus flayv^hi*» sidäl6nin i»iniin lex umflichtund Kölns. 6032/ Mfothtn Herrn Rolf Habermann Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim Staatsministerium
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)
Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.
MehrHAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010
HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),
MehrVerbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz
122-1 Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz Die Stadt Mainz und die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms bilden seit dem 03.06.1975 einen Schulverband. Sie haben
MehrRichtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"
Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form
MehrSATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz
Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss
MehrDrei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners
Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche
MehrÜber die Sitzung des. Gemeinderates Margetshöchheim
NIEDERSCHRIFT Über die Sitzung des Gemeinderates Margetshöchheim am 21.09.2010 Von den 17 ordnungsgemäß geladenen Beratungsberechtigten waren 15 anwesend, 2 entschuldigt, -- nicht entschuldigt, so dass
MehrStadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt
OT Brochterbeck Kreis Steinfurt gem. 9 Abs. 8 BauGB Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und
MehrBESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4436 5. Wahlperiode 21.06.2011 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache
MehrGesamtverband für Suchtkrankenhilfe im Diakonischen Werk der ev. Kirche in Deutschland e. V. Geschäftsordnung für den Geschäftsführer
GESAMTVERBAND FÜR SUCHTKRANKENHILFE Im Diakonischen Werk der Ev. Kirche in Deutschland e. V. Gesamtverband für Suchtkrankenhilfe im Diakonischen Werk der ev. Kirche in Deutschland e. V. Geschäftsordnung
MehrSatzung des Fördervereins der
2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de
MehrSatzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.
Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883
MehrTOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation
TOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation 1. Bund Atomausstieg und Energiewende Atomausstiegsgesetz im Jahre 2002 Atomunfall von Fukushima im März 2011 Änderung des Atomgesetzes im Juni 2011:
MehrAvenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert
Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz
Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.
MehrErgebnisprotokoll zur Veranstaltung Nutzung der Windkraft Windpotentialanalyse Donau-Iller am 13.07.2011 im Edwin-Scharff-Haus Neu-Ulm
Schwambergerstr. 35 89073 Ulm Tel.: 0731/17608-0 Fax: 0731/17608-33 E-Mail: sekretariat@rvdi.de Homepage: www.rvdi.de Ergebnisprotokoll zur Veranstaltung Nutzung der Windkraft Windpotentialanalyse Donau-Iller
MehrSanochemia Pharmazeutika AG
Sanochemia Pharmazeutika AG Wien Bericht des Vorstandes über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei einer Veräußerung von gem. 65 Abs. 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien Der Vorstand der
MehrN I E D E R S C H R I FT T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S
N I E D E R S C H R I FT Körperschaft: Stadt Bützow Gremium: Ausschuss für Soziales, Behinderte und Senioren Sitzung am: 05.05.2014 Sitzungsort: Rathaus, Beratungsraum 1. OG Sitzungsbeginn: 16.00 Uhr Sitzungsende:
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Der Name
MehrÖffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erledigung von Aufgaben nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erledigung von Aufgaben nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz Die kreisfreien Städte Krefeld und Mönchengladbach und die Kreise Neuss und Viersen - im folgenden
Mehr1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.
Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.
MehrH A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010
H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010 Der Gemeinderat Wintrich hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung
MehrLeitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge
Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des
MehrWas sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM
Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen
MehrSatzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015.
Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015. Aufgrund des 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) gemäß Bekanntmachung
Mehrc:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
MehrStadt Porta Westfalica
Stadt Porta Westfalica Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Erörterungstermin im Rahmen der 103. FNP-Änderung 07.01.2013 Sachgebiet Stadtplanung Dipl.-Ing. Björn Sassenberg Vorgeschichte Bereits
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft
Mehr100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig
100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie
MehrIVU Traffic Technologies AG
IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
MehrSatzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf
Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat
MehrVorrangflächen zur Windenergienutzung
Bau-, Verkehr-, Energie-und Umweltausschuss der Gemeinde Wald-Michelbach am 29.03.2012 TOP 4: Vorrangflächen zur Windenergienutzung hier: Informationen zum Sachstand 29.03.2012 1 Vorrangflächen zur Windenergienutzung
MehrHaushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Mehram 23.10.2013 TOP Ö 143
Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stadt Amt/Sachbearbeiter Hauptamt / Herr Eszterle Betreff: Kinderkrippe Tausendfüßler UG AZ.: 465.051 Anlagen Anl. 1: Darlehensangebot Anl.
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrDatum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003
AMTSBLATT Nr. 43 vom 07.11.2003 Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Dat Inhalt Seite 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde
MehrODDSLINE Entertainment AG
Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume
MehrVertrag über eine Praxisphase
Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden
MehrIT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung
IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für ihre Entscheidung Entdecken Sie was IT Sicherheit im Unternehmen bedeutet IT Sicherheit
MehrTransaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen
Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Anleitung ebase Inhalt 1. Einführung und Voraussetzungen 2. Transaktionsempfehlung für einen Kunden erstellen 3. Möglichkeiten des Kunden 4. Verwaltung von
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrBundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)
Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)
MehrSatzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland
Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland vom 26. Juni 2006 (MBl. NRW. 2006 S.431), zuletzt geändert am 10.02.2012 (MBl. NRW. 2012 S. 164) 1) Präambel Unbeschadet der rechtlichen
Mehr19.12.2014. Herr Hackbarth, Herr van der Pütten, Herr Drescher, Herr Grunefeld, Frau Schlumm, Herr Schön-Petersen, Herr Behrens
Amt Am Stettiner Haff Stettiner Straße 1 17367 Eggesin Gemeinde Leopoldshagen 19.12.2014 P r o t o k o l l der öffentlichen Gemeindevertretersitzung vom 17.12.2014 Tagungsort: Beginn: Ende: anwesend: Entsch.:
MehrElektronisches Beteiligungsverfahren
Elektronisches Beteiligungsverfahren 4a Abs.4 BauGB und Beispiele November/ Dezember, 04 Elektronisches Beteiligungsverfahren 1 Elektronisches Beteiligungsverfahren Rechtsgrundlage 4a Abs. 4 BauGB Hinweise
MehrVerschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung
Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch
MehrSenatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 19.06.2007 Technologie und Frauen Tel.: 9013 (913) 8159 - III D 3 -
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 19.06.2007 Technologie und Frauen Tel.: 9013 (913) 8159 - III D 3 - An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrWebseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen
Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
Mehr4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung
SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz
Mehrready to use companies - GmbH & Co. KG -
ready to use companies - GmbH & Co. KG - Confidenta - 1 - Confidenta Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Vorratsgesellschaft. Bei einem Kauf werden zwingend die Firmenbezeichnungen und die Unternehmensgegenstände
Mehr1 Errichtung, Sitz, Aufgabe
Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPVG NW) Vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 418), geändert durch Gesetz vom 10. November 1998 (GV. NRW. S. 663), durch Gesetz
MehrStadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft
Telefon: 0233-92129 Stadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Messestadt Riem; Ablösung von maßnahmebezogenen Krediten nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 31.03.2011 Sitzungsvorlage
MehrInformationen für Enteignungsbetroffene
1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrTOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten
TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten Sehr viele Anfragen zur Errichtung einer Spielhalle in letzter Zeit: - Einrichtung einer Spielhalle im Sudhaus
MehrBestandskauf und Datenschutz?
Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.
Mehr