Prüfungsausschuss Wirtschaftsinformatik. Fachhochschule Dortmund University of Applied Sciences and Arts. An die. Prüfungsausschussvorsitzende

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1 Stand: Fachhochschule Dortmund University of Applied Sciences and Arts Prüfungsausschuss Wirtschaftsinformatik An die Prüfungsausschussvorsitzende Name F r a u P r o f. D r. U. G r ö n e r Emil-Figge-Str Dortmund Vorname Matrikelnummer Bachelor Master Studiengang Einschreibung am Anerkennung von Prüfungsleistungen Ich beantrage die Anerkennung und Ersetzung der umseitig aufgeführten Prüfungsleistungen durch A) Prüfungsleistungen in einem Studiengang an der FH Dortmund, Studiengang an der FH Dortmund als Jungstudent nach 48(6) HG, Studiengang an einer anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie in Deutschland: Studiengang: Hochschule/Berufsakademie und Ort: einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Ausland: Studiengang: Hochschule, Ort und Staat: einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Ausland: Studiengang: Hochschule, Ort und Staat: bei studienbezogenem Auslandsaufenthalt während des hiesigen Studiums zusätzlich folgende Angaben: - Dauer in (abgerundeten) Monaten: Anfangsdatum: Enddatum: - Aufenthaltsart: Studium Praktikum anderer studienbezogener Aufenthalt - Art des Mobilitätsprogramms: EU-Programm (EU-gefördert, z. B. Erasmus) sonstiges internationales/nationales Programm (nicht EU-gefördert, z. B. Hochschulpartnerschaft) kein Programm, selbst organisiert Die Prüfungsleistungen werden anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden. Die Umrechnung der Noten aus dem Ausland nimmt ausschl. das International Office vor. B) sonstige Kenntnisse und Qualifikationen an der Institution: Die Kenntnisse und Qualifikationen werden anerkannt, wenn sie den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind. Die entsprechenden Nachweise und die Unterlagen, die zur Prüfung der Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen erforderlich sind, liegen im Original bei. Der Notenspiegel ist mit Stempel und Unterschrift mit Namen des Unterzeichners der jeweiligen Hochschule versehen. Bei Unterlagen in Fremdsprachen muss zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung der Unterlagen hinzugefügt werden. Ich beantrage eine Höherstufung in ein den anerkannten ECTS-Leistungspunkten entsprechendes Fachsemester. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller/in Datum Unterschrift Vorsitzender des Prüfungsausschusses

2 Merkblatt zur Anerkennung von Prüfungsleistungen Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden ( 63a (1) Hochschulgesetz). Auf Antrag kann die Hochschule sonstige Kenntnisse und Qualifikationen auf der Grundlage vorgelegter Unterlagen anerkennen, wenn diese Kenntnisse und Qualifikationen den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind ( 63a (5) Hochschulgesetz). Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Hinweise: Der Antrag ist bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (PAV), Prof. Dr. Uschi Gröner, zu stellen. Die PAV hat regelmäßig Sprechstunden. Einen Termin können Sie buchen. Die Sprechstunde findet in Raum EF44_154 statt. Die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die vor der Immatrikulation in den jetzigen Studiengang erfolgten, müssen mit vollständigen Unterlagen im 1. Semester der Immatrikulation beantragt werden. Letzte Termine: 28./29.2. (Einschreibung im WS) bzw (Einschreibung im SS) Die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die nach der Immatrikulation in den jetzigen Studiengang erfolgten, müssen innerhalb eines Semesters nach Erbringung der Prüfungsleistung bzw. innerhalb eines Semesters nach Rückkehr aus dem Ausland beantragt werden. Es ist ratsam, den Antrag innerhalb der ersten Wochen nach Immatrikulation zu stellen, damit für Sie eine frühe Sicherheit besteht, welche Prüfungsleistungen anerkannt werden. Füllen Sie den Antrag vollständig aus und geben Sie im Anerkennungsformular die Prüfungsleistungen an, für die Sie eine Anerkennung beantragen. Sie können den ausgefüllten Antrag mit allen Unterlagen der PAV im PDF-Format per Mail (PAV-WI@fhdortmund.de) zusenden oder ihn in elektronischer Form in der Sprechstunde abgeben (bevorzugt). In Ausnahmefällen können Sie den Antrag nebst Unterlagen im Briefkasten Nr. 38 der EF44 als Ausdruck abgeben. Für das Anerkennungsverfahren haben Sie die erforderlichen Informationen über die anzuerkennenden Leistungen bereit zu stellen, z. B. eine von der jeweiligen Hochschule ausgestellte Bescheinigung (Notenspiegel) sowie entsprechende Modul- oder Lernergebnisbeschreibungen. Es empfiehlt sich, die Unterlagen zusätzlich auch elektronisch zur Verfügung zu stellen, insbesondere auch Internet-Links zu z. B. den Modulbeschreibungen. Bei Unterlagen in Fremdsprachen müssen zusätzlich beglaubigte Übersetzungen eingereicht werden. Es kann sein, dass im Laufe der Prüfung weitere Unterlagen wie z. B. Skripte, Folien, Übungen, etc. angefordert werden. Wenn Sie vor dem Ende eines Anerkennungsverfahrens eine Prüfung ablegen, kann diese nicht mehr anerkannt werden. Stand:

3 Jetziges Studium an der FH W.Informtik BPO 2012 Vorangegangenes Studium oder sonstiger Bildungsabschnitt Anrechenbare Module/Lernergebnisse aus Vorstudium auf das die Anrechnung stattfinden soll Modul-Nr. Themenbereich/Modul/ Lehrveranstaltung Einführung in die Informatik Einführung in die Programmierung aus dem Leistungen angerechnet werden sollen Ausbildung etc. Modulnummer und Bezeichnung ECTS Note IT-Infrastruktur Algorithmen und Datenstrukturen Einführung in die Wirtschaftsinformatik Einführung in die WI a Grundbegriffe der Wirtschaftsinformatik 41311b Innerbetriebliche Informationssysteme Einführung in die WI a 42312b Überbetriebliche Informationssysteme - E-/M-/C-Business Auswahl und Einführung von Standardanwendungssoftware Softwareentwicklung Softwaretechnik Datenbanken Programmierkurs Mathematik 1 Analysis Lineare Algebra

4 42073 Mathematik 2 Statistik BWL-Grundlagen Allgemeine BWL/Unternehmensführung Human Resource Management und Organisation Rechnungswesen Buchführung und Jahresabschluss Kosten-, Erlös- und Ergebnisrechnung Außerfachliche Grundlagen Technisches Englisch Lern- u. Arbeitstechniken / Studium Generale / Mentoring Volkswirtschaftslehre Angewandte Mikro- und Makroökonomie Softwaresysteme Softwaretechnik Web-Technologien Betriebliche Anwendungssysteme ERP ERP Angewandte BWL (1 aus 2 zu wählen) Angewandte Unternehmensführung Logistikmanagement

5 Management von Informationssystemen Grundlagen des Geschäftsprozessmanagements Organisation und Change Management Projekt- und Informationsmanagement Projektmanagement Informations- und Business Performance Management DV-Recht DV-Recht Seminar Seminar (Methodik)/Studium Generale Seminar (Inhalt) (benotet) Projektarbeit Projektarbeit Projektarbeit 1 (wenn geteilt, sonst 46199) Projektarbeit 2 (wenn geteilt, sonst 46199) Wahlpflichtmodul WI (es sind insgesamt 3 noch nicht gewählte WP im 5. und 6. Sem. zu wählen) Angewandte Logiken Angewandte Unternehmensführung (Falls nicht bereits unter "Angewandte BWL" gewählt) Beschaffungsmanagement Componentware Controlling

6 46843 Data Mining in Industrie und Wirtschaft Datenbanken Datenschutz und Datensicherheit DV in der Logistik ERP in der Produktion Investition und Finanzierung IT-Servicemanagement Kooperative Systeme Logistikmanagement (Falls nicht bereits unter "Angewandte BWL" gewählt) Kommunikations- und Rechnernetze Marketing Mobile Anwendungen und Systeme Mobile App Engineering Softwaretechnik C (Softwaremanagement) Softwaretechnik D (Qualitätssicherung und Wartung) Operations Research Produktionsmanagement XML

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