Erbrecht. Judith Hartmann Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht
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1 Erbrecht Judith Hartmann Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht
2 Erbrecht - allgemein Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 5. Buch Testament vor Wiedervereinigung geschrieben --> altes DDR-Recht (235 EGBGB) Gleichstellung eheliche und nichteheliche Kinder (Ausnahme: nichtehelich vor geboren) Rechtsanwältin Judith Hartmann 2
3 Gesetzliche Erbfolge Wenn es kein Testament gibt Wenn der Erbe die Erbschaft nicht annimmt Erbe vorher gestorben -->Familie/Verwandte erben (nicht: Schwager/Schwägerin) Rechtsanwältin Judith Hartmann 3
4 Prinzip Verwandtenerbrecht Rechtsanwältin Judith Hartmann 4
5 Gesetzliche Erbfolge 1. Ordnung Rechtsanwältin Judith Hartmann 5
6 1. Ordnung weiteres Beispiel Rechtsanwältin Judith Hartmann 6
7 Gesetzliche Erbfolge 2. Ordnung Rechtsanwältin Judith Hartmann 7
8 Ehegattenerbrecht -->Bestehende Ehe (keine Scheidung) Neben Verwandten 1. Ordnung: ¼ Neben Verwandten 2. Ordnung: ½ Als gesetzlicher Erbe: Haushaltsgegenstände Wichtig, welche Güterform für Ehe vereinbart: Zugewinngemeinschaft (gesetzlich): plus ¼ Gütergemeinschaft (selten): nichts zusätzlich Gütertrennung: gleicher Erbteil wie Kinder, mindestens ¼ Rechtsanwältin Judith Hartmann 8
9 Warum ein Testament? Rechtsanwältin Judith Hartmann 9
10 Testament Wer soll erben? Jeder kann erben (muss nicht die Familie sein) Einschränkung durch Pflichtteilsrecht Testament kann zurückgenommen werden (Ausnahme: Eheleute zusammen Testament geschrieben --> hier nur mit Einschränkungen) Aufpassen: Testament für behindertes Kind Rechtsanwältin Judith Hartmann 10
11 Muster Testament Rechtsanwältin Judith Hartmann 11
12 Testament Formvorschriften Nur persönlich (keine Vertretung) Alles mit Hand geschrieben Unterschrift Vorname und Nachname Ort und Zeit Form gilt auch für Widerruf (oder Testament vernichten) Möglich: Testament beim Notar, kostet Geld (aber sicherer und Notar schreibt Testament) Rechtsanwältin Judith Hartmann 12
13 Testament Inhalt Genaue Namen von Erben (z.b. Person, genauer Vereinsname) Ein oder mehrere Erben? Wie viel sollen die Erben bekommen? Vermächtnis (bestimmte Gegenstände oder bestimmte Geldsumme) Ersatzerbe (wenn Erbe vorher stirbt) Enterbung (aber Pflichtteil möglich) Teilungsanordnung? (Erbengemeinschaft) Testamentsvollstrecker? Rechtsanwältin Judith Hartmann 13
14 Testament - Aufbewahrung Aufbewahrung wo? Zu Hause Amtliche Verwahrung beim Amtsgericht (Gebühr) und Zentrales Testamentsregister (Gebühr) Notar (Gebühr) Rechtsanwältin Judith Hartmann 14
15 Muster gemeinschaftliches Testament - Berliner Testament - Rechtsanwältin Judith Hartmann 15
16 Berliner Testament - Einheitsprinzip - Rechtsanwältin Judith Hartmann 16
17 Gemeinschaftliches Testament Nur Ehepaare/eingetragene Lebenspartner Unterschriften beider Ehepartner Sog. Berliner Testament: Einheitsprinzip (Ehegatte erbt zuerst und nach seinem Tod erben Kinder) Pflichtteilsstrafklausel Wechselbezügliche Verfügungen Wiederverheiratungsklausel Rechtsanwältin Judith Hartmann 17
18 Vermächtnis Bestimmter Vermögensvorteil (z. B. Sache oder bestimmte Geldsumme) Wird nicht automatisch geerbt, ist kein Erbe Sache/Geld muss im Erbfall vom Erben verlangt werden Kann auch ein (Geld-)Anteil sein Vorausvermächtnis (bestimmter Gegenstand an Erben, ohne Abzug vom Erbteil) Es muss mindestens 1 Erbe benannt werden Rechtsanwältin Judith Hartmann 18
19 Pflichtteil Enterbung von Verwandten: -->Trotzdem Anspruch auf Pflichtteil: Höhe: Hälfte des gesetzlichen Erbteils, 3 Jahre Zeit für Anspruch -->Ausnahme: schwere Verletzungen gegen Erblasser (z.b. Mordversuch gegen Erblasser) Rechtsanwältin Judith Hartmann 19
20 Erbvertrag Vertrag 2 lebender Personen Inhalt: Vertragspartner erbt/erben nach Tod Bindung an Vertrag Nur beim Notar möglich Z.B. nicht verheiratete Paare (Testamente wären unabhängig voneinander) Z.B. Hofübergabe Rechtsanwältin Judith Hartmann 20
21 Digitaler Nachlass konten Nutzerkonten - Amazon - ebay - PayPal - Facebook - eigene Homepage Verträge online (Strom, Wasser, Versicherungen, etc.) -->streitig, ob Erben Zugang zu Nutzerkonten erhalten müssen Rechtsanwältin Judith Hartmann 21
22 Todesfall: Was ist zu tun/ zu überlegen? Arzt benachrichtigen (Totenschein) Todesanzeige beim Standesamt (Sterbeurkunde) Beerdigung organisieren Testament vorhanden? Erbschaft annehmen oder ablehnen? Prüfen, ob Schulden da sind (-->6 Wochen Zeit zur Ablehnung Erbschaft beim Amtsgericht) Rechtsanwältin Judith Hartmann 22
23 Todesfall (Fortsetzung) Versicherungen benachrichtigen (v.a. Lebens- /Unfallversicherung --> sehr kurze Fristen!!!) Rentenversicherung (Ende Zahlung Rente für Verstorbenen und evtl. Antrag Witwenrente) Info an Arbeitgeber, Krankenversicherung, andere Versicherungen; Kündigung Abonnements, Vereinsmitgliedschaften Mietwohnung kündigen? Rechtsanwältin Judith Hartmann 23
24 Erbschein Nachweis, dass man Erbe geworden ist (z.b. bei der Bank oder Grundstücksübertragung) Testament beim Notar gemacht: kein Erbschein notwendig Beim Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragen (Gebühr, abhängig von Höhe Nachlass) Rechtsanwältin Judith Hartmann 24
25 Miterbengemeinschaft Erbschaft an mehrere Erben (z.b. mehrere Kinder als Erben) -->Erbengemeinschaft Gemeinsame Verwaltung und Verfügung Aufhebung ( Auseinandersetzung ) kann beantragt werden Rechtsanwältin Judith Hartmann 25
26 Notar Problem: Dolmetscherkosten werden nicht übernommen, müssen selbst bezahlt werden Trotzdem: nicht Familienangehörige dolmetschen lassen (nicht neutral und erfahren von zukünftiger Erbschaft) Dolmetscher ist keine Pflicht beim Notar Vertragsentwurf meistens vorher bekannt Rechtsanwältin Judith Hartmann 26
27 Höhe Notarkosten Rechtsanwältin Judith Hartmann 27
28 Erbschaftssteuer 3 verschiedene Erbschafts-Steuerklassen Freibeträge: Beispiele - Ehepartner/Lebenspartner: ,- - Kinder: ,- (für jedes Kind einzeln) - Enkelkinder: ,- - sonstige Personen: ,- (z.b. nicht verheiratete Paare!) Abhängig von Höhe Erbschaft (Schulden aus Erbe werden abgezogen) Rechtsanwältin Judith Hartmann 28
29 Rechtsschutzversicherung -->bezahlt nur Beratung (nur nach Todesfall) -->Dolmetscherkosten: Kein direkter Anspruch gegen Rechtsschutzversicherung, aber Hinweis auf 17 Abs. 5 a) ARB 2010 hilft manchmal Rechtsanwältin Judith Hartmann 29
30 Vorsorge treffen für Erbfall Liste erstellen: Bankkonten Immobilien Versicherungen Internetdienste Passwörter Verträge Mitgliedschaften Rechtsanwältin Judith Hartmann 30
31 Informationen (Broschüre Erben und Vererben ) ikationen/ (Broschüre Vererben erben in Leichter Sprache) Rechtsanwältin Judith Hartmann 31
32 Rechtsanwältin Judith Hartmann Fachanwältin für Sozialrecht Schillerstr. 44 b Hamburg Tel.: Fax: kanzlei@judithhartmann.de Skype: nur nach Terminvereinbarung Internet: Rechtsanwältin Judith Hartmann 32
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