Stationen des Gesetzentwurfs bis zum gültigen Gesetz Information für Stellungnehmende
|
|
- Lena Lorentz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 2. Arbeitstagung Stellungnahmen der wissenschaftlichen Fachgesellschaften - Zwischenbilanz und weitere Schritte Juni 2013 Stationen des Gesetzentwurfs bis zum gültigen Gesetz Information für Stellungnehmende M. Nothacker
2 AGENDA Beschreibung der Stationen eines Gesetzentwurfs bis zur Verabschiedung unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Stellungnahme M. Nothacker, AWMF 2
3 1. Gesetzentwurf Wer kann Gesetzesentwürfe einbringen? Auf Bundesebene werden (gemäß Art. 76 Abs. 1 GG) Gesetzentwürfe durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder vom Bundesrat in den Bundestag eingebracht M. Nothacker, AWMF 3
4 2. Referentenentwurf Von der Bundesregierung beim Deutschen Bundestag eingebrachte Gesetzesvorlagen werden im Regelfall durch die Bundesministerien und dort insbesondere auf Referatsebene (daher die Bezeichnung Referentenentwurf = erarbeitet durch die Referenten) Ggf. bereits Hinzuziehung externer Sachverständiger, keine offiziellen Kriterien Möglichkeit der Stellungnahme zum Referentenentwurf M. Nothacker, AWMF 4
5 2. Referentenentwurf Grundlage: Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien Länder, andere Ressorts und Verbände sollen rechtzeitig beteiligt werden, Verwaltung entscheidet, wer. 47, 3: Für eine rechtzeitige Beteiligung von Zentralund Gesamtverbänden sowie von Fachkreisen, die auf Bundesebene bestehen, gelten die Absätze 1 und 2 (für Länder/andere Ressorts) entsprechend. Zeitpunkt, Umfang und Auswahl bleiben, soweit keine Sondervorschriften bestehen, dem Ermessen des federführenden Bundesministeriums überlassen W. Müller, M. Nothacker, AWMF 5
6 3. Regierungsentwurf= Kabinettsentwurf von der Bundesregierung (Kabinett) beschlossene und beim Deutschen Bundestag eingebrachte Gesetzentwürfe Ggf. Änderungen aus Stellungnahmen (Keine öffentliche Dokumentation, keine festen Kriterien) Start des parlamentarischen Verfahrens: 1. Lesung im Bundestag (TO ca. 1 Wo vorher online) Zuweisung an den Gesundheitsausschuss dort Diskussion in den Fraktionen (lt. Geschäftsordnung deutscher Bundestag) 2. und 3. Lesung möglich M. Nothacker, AWMF 6
7 3.Regierungsentwurf Möglichkeit der Stellungnahme: öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss (Mehrheitsbeschluss) Wer eingeladen wird, bestimmen die Fraktionen Auch ohne Einladung schriftl. Stellungnahme möglich Anhörung: Fragen an die Geladenen, auch Einzelexperten, Zeit pro Fraktion entspricht deren Fraktionsanteil Tagesordnung des Gesundheitsausschusses /Termine öffentl. Anhörung ca Tage vorher auf Webseite RSS-Feed M. Nothacker, AWMF 7
8 3.Regierungsentwurf Bundesrat: nimmt Stellung Seit Föderalismusreform 2006 Grundgesetzänderung Nur wenige Gesetze mit Zustimmungspflicht durch Bundesrat Falls zustimmungspflichtig, im Einleitungssatz des Gesetzentwurfs erkennbar: Die Bundesregierung beschließt mit Zustimmung des Bundesrates M. Nothacker, AWMF 8
9 3.Regierungsentwurf Bei den übrigen Gesetzen kann der Bundesrat nach Durchführung eines Vermittlungsverfahrens Einspruch einlegen. Diese Gesetze werden daher als Einspruchsgesetze bezeichnet M. Nothacker, AWMF 9
10 Übersicht: mögliche Wege des Gesetzes Bundestag/ Bundesrat Quelle: esrat_%28deutschland%
11 4.Gesetz tritt in Kraft Einigung im Bundestag und Zustimmung des Bundesrat bzw. kein Einspruch: Verabschiedung des Gesetzes! M. Nothacker, AWMF 11
12 Fazit: die Stationen Referentenentwurf BMG 1. Stellungnahmemöglichkeit Kabinettsbeschluss: Regierungsentwurf Lesung(en) im Bundestag Gesundheitsausschuss: öffentliche Anhörung 2. Stellungnahmemöglichkeit Bundesrat Verabschiedung
Transparenz bei der Anhörung von Interessenvertretern durch den Bundestag oder die Bundesregierung
Transparenz bei der Anhörung von Interessenvertretern durch den Bundestag oder die Bundesregierung - Ausarbeitung - 2007 Deutscher Bundestag WD 3-266/07 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
MehrDie Gesetzesinitiative
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof Grundkurs Verfassungsrecht I Bundesverfassungsrichter a.d. Sommersemester 2012 LEITSÄTZE UND SCHAUBILDER NR. 15 IV. Organe und Kompetenz 2. Die Gesetzgebung c. Verfahren
MehrAuswirkungen von Rechtsetzungsvorhaben auf Verbraucherinnen und Verbraucher
Auswirkungen von Rechtsetzungsvorhaben auf Verbraucherinnen und Verbraucher Diskussion anlässlich des Fachgesprächs der Friedrich-Ebert-Stiftung am 10. Dezember 2012 in Berlin Dr. Christian Grugel Leiter
MehrWie man einen Dpa bekommt, um eine Geldstrafe von einer Geldstrafe von 50 Euro loszulassen
Deutscher Bundestag Drucksache 19/6989 19. Wahlperiode 10.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Friedrich Straetmanns, weiterer Abgeordneter
MehrInhalt. 1 Die Grundlagen des Staatsorganisationsrechts 7. I. Der Staatsbegriff 7 II. Unterscheidung Bundesstaat, Staatenbund, Einheitsstaat 10
Staatsorganisationsrecht Inhalt 1 Die Grundlagen des Staatsorganisationsrechts 7 I. Der Staatsbegriff 7 II. Unterscheidung Bundesstaat, Staatenbund, Einheitsstaat 10 2 Das Grundgesetz als Grundlage der
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/9167 19. Wahlperiode 05.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Friedrich Straetmanns, weiterer Abgeordneter
MehrDas Präventionsgesetz - Ablauf eines politischen Entscheidungsprozesses in Deutschland
Medizin Lotte Habermann-Horstmeier Das Präventionsgesetz - Ablauf eines politischen Entscheidungsprozesses in Deutschland Studienarbeit Dr. med. Lotte Habermann- Horstmeier Ablauf des politischen Entscheidungsprozesses
Mehr10.1 Statistik zur Gesetzgebung
10.1 Statistik zur Gesetzgebung Stand: 11.1.2018 Nach Artikel 70 GG steht das Recht der Gesetzgebung grundsätzlich den Ländern zu, soweit nicht im Einzelfall dem Bund durch das Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenz
MehrWissenschaftliche Dienste. Ausarbeitung. Fristen im Gesetzgebungsverfahren Deutscher Bundestag WD /17
Fristen im Gesetzgebungsverfahren 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Fristen im Gesetzgebungsverfahren Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 28. Februar 2017 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Die
MehrOnline-Konsultationen im Gesetzgebungsverfahren
Online-Konsultationen im Gesetzgebungsverfahren Priv. Doz. Dr. Gottfried Konzendorf Verfahren der Rechtsetzung nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) (vereinfacht) Bestehende
Mehr^oderner Staat - Moderne Verwaltung
92000 ^oderner Staat - Moderne Verwaltung Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien w w w. staat-modern. de Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Kapitel 1 Allgemeines 13 1 Geltungsbereich 13 2 Gleichstellung
MehrDeutscher Bundestag. 16. Wahlperiode Bundesrat
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 18.10.2005-27.10.2009 Bundesrat Bestand PA-DBT 4000 Signatur Deutscher Bundestag: XVI/0528 Bundesrat: 560/09 Inhaltsverzeichnis zur Gesetzesdokumentation Gesetz zur
MehrEinzelfragen zum Verfahren der Aufstellung, Ausführung und Kontrolle des Haushalts des Deutschen Bundestages
Einzelfragen zum Verfahren der Aufstellung, Ausführung und Kontrolle des Haushalts des Deutschen Bundestages 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zum Verfahren der Aufstellung, Ausführung und
MehrDas Verfahren der Bundesgesetzgebung (Art. 76 ff. GG)
Das Verfahren der Bundesgesetzgebung (Art. 76 ff. GG) 1. Einbringung 2. parlamentarisches Beratungs- und Beschlussverfahren 3. Ausfertigung 4. Verkündung Einbringung (Art. 76 GG) Förmlicher Gesetzesvorschlag
MehrZiele und Herausforderungen eines Qualitätsinstituts nach 137a SGB V
BDPK Bundeskongress am 4. Juni 2014 Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. Forum B: Krankenhaus Qualitätsoffensive im Krankenhaus Ziele und Herausforderungen eines Qualitätsinstituts nach 137a SGB
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
Bundesrat Drucksache 562/08 (Beschluss) 19.09.08 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 847. Sitzung am 19.
MehrDie Verschiebung des Anwendungszeitpunktes soll auch dafür genutzt werden, im Rahmen eines Pilotprojektes den Datenumfang zu überprüfen.
Bundesrat Drucksache 722/10 05.11.10 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz - Wi Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach 5b des Einkommensteuergesetzes
MehrGeschäftsordnung für die Bundesfachausschüsse, Liberalen Foren und Kommissionen der Freien Demokratischen Partei
Geschäftsordnung für die Bundesfachausschüsse, ****************************************************************************** 48 FDP Gemäß 22 Abs. 7 Bundessatzung Die Geschäftsordnung für Bundesfachausschüsse
MehrGESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE BUNDESFACHAUSSCHÜSSE, LIBERALEN FOREN UND KOMMISSIONEN DER FDP. gemäß 22 Abs. 7 Bundessatzung
GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE BUNDESFACHAUSSCHÜSSE, LIBERALEN FOREN UND KOMMISSIONEN DER FDP gemäß 22 Abs. 7 Bundessatzung Die Geschäftsordnung für Bundesfachausschüsse, Liberale Foren und Kommissionen der
MehrDas Verfahren der Bundesgesetzgebung (Art. 76 ff. GG)
Das Verfahren der Bundesgesetzgebung (Art. 76 ff. GG) 1. Einbringung 2. parlamentarisches Beratungs- und Beschlussverfahren 3. Ausfertigung 4. Verkündung Einbringung (Art. 76 GG) Förmlicher Gesetzesvorschlag
MehrProstituiertenschutzgesetz
Seite 1 von 9 Prostituiertenschutzgesetz Seite 2 von 9 e.v. Berufsverband der Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten Gegründet im Jahr 2007 Beteiligter (gem. 47 GGO) zum ProstSchG (aktuell
Mehr3 Geschäftsordnung 3
3 Geschäftsordnung GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN BUNDESTAG UND DEN VORSTAND (GOBV) 1 1 Einberufung 1. Die Einberufung des Bundestages erfolgt nach 20, 29 der Satzung. 2. Vorschläge für die Wahl des Präsidenten
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6824. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 19/6824 19. Wahlperiode 02.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Friedrich Straetmanns, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6711. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 19/6711 19. Wahlperiode 27.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Friedrich Straetmanns, weiterer Abgeordneter
MehrInhalt. Standardfälle Öffentliches Recht
Inhalt Standardfälle Öffentliches Recht Fall 1: Immer diese Diätprobleme (Teil I) 7 Gesetzgebungsverfahren, Art. 76 ff. GG Einleitungsverfahren Hauptverfahren Fall 2: Immer diese Diätprobleme (Teil II)
Mehr15. Wahlperiode B U N D E S R A T
BT : XV/243 BR : 749/04 D E U T S C H E R B U N D E S T A G 15. Wahlperiode 2002-2005 B U N D E S R A T Gesetz zur Berücksichtigung von Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6769. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 19/6769 19. Wahlperiode 21.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Friedrich Straetmanns, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 18/3785 18. Wahlperiode 20.01.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes A. Problem und Ziel Auf Grundlage
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/238 16. Wahlperiode 14. 12. 2005 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes A. Problem und Ziel Dasam2.September2002beschlosseneundam1.Oktober2002inKraftgetreteneBuchpreisbindungsgesetz
MehrKunst akademie Düsseldorf
Kunst akademie Düsseldorf AMTLICHE MITTEILUNGEN INHALT Ordnung zur Zwischenevaluation von Juniorprofessuren an der Kunstakademie Düsseldorf Nr. 41 Düsseldorf, den 28. Februar 2018 DER REKTOR der Kunstakademie
MehrHessischer Landtag - Typen parlamentarischer Initiativen (Dokumenttypen)
Hessischer Landtag - Typen parlamentarischer Initiativen (Dokumenttypen) Bezeichnung Zweck Initiator Frist GOHLT Erläuterung Änderungs- Antrag soll geändert werden Wird auf die Tagesordnung der 30 Zuässig
Mehr12. Wahlperiode 1990 B U N D E S T A G
Fundstelle: BGBl I 1994, S. 1963 BT: XII/397 BR: 928/93 D E U T S C H E R B U N D E S T A G 12. Wahlperiode 1990 --------------------------- Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz - MPG) Vom
MehrDas neue Begutachtungsassessment (NBA)
Das neue Begutachtungsassessment (NBA) MDK Berlin-Brandenburg Dr. Bettina Jonas Leiterin der Geschäftsbereiche Pflege und Qualitätsprüfungen Gliederung 1. Einblicke in das neue Begutachtungsinstrument
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung. Festlegung von Rahmenbedingungen für zeitnahe Betriebsprüfungen
Bundesrat Drucksache 330/11 27.05.11 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Fz Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung A. Zielsetzung Festlegung von Rahmenbedingungen
MehrGESCHÄFTSORDNUNG. der FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen für die 17. Legislaturperiode. Inhaltsverzeichnis:
GESCHÄFTSORDNUNG der FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen für die 17. Legislaturperiode Inhaltsverzeichnis: 1 Mitgliedschaft 2 Organe 3 Fraktionsversammlung 4 Aufgaben der Fraktionsversammlung 5 Vorsitzender
MehrArbeitsgemeinschaft Staatsrecht I Sommersemester 2016
Arbeitsgemeinschaft Staatsrecht I Sommersemester 2016 Maria Geismann, LL.M. Wissenschaftliche Mitarbeiterin Lehrstuhl Prof. Dr. Gärditz Tel.: 0228-73 9175 Email: geismann@uni-bonn.de Formelle Parlamentsgesetze
MehrFORUM MENSCHENRECHTE. S t a t u t e n
FORUM MENSCHENRECHTE S t a t u t e n 1 Grundsätze und Ziele 1.1 Das Forum Menschenrechte ist ein nationales Bündnis von Nicht-Regierungs- Organisationen in Deutschland, die sich in der Menschenrechtsarbeit
MehrImplementierung von Gender Mainstreaming in regionale Prozesse. Das Beispiel Frauennetzwerk Ruhrgebiet
Implementierung von Gender Mainstreaming in regionale Prozesse Das Beispiel Frauennetzwerk Ruhrgebiet Durch Perspektivenwechsel Neuland entdecken Gender Mainstreaming in regionalen Prozessen? Die regionale
MehrWie funktioniert der Gesetzgebungsprozess in Deutschland, Österreich und Italien?
Wie funktioniert der Gesetzgebungsprozess in Deutschland, Österreich und Italien? Mario Sandriesser, Stephan Ullrich Politische Systeme Westeuropas Referat Dr. Alexander Straßner 23.01.2014 Was ist ein
MehrEmpfehlungen über die konkreten Voraussetzungen, Ziele, Inhalte und Durchführung der Modellvorhaben nach 123 Absatz 4 SGB XI
Empfehlungen über die konkreten Voraussetzungen, Ziele, Inhalte und Durchführung der Modellvorhaben nach 123 Absatz 4 SGB XI PSG I, II, III: Wie geht es der Pflege? 3. Juli 2017, Pentahotel Berlin Köpenick
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1339 16. Wahlperiode 26. 04. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) A. Problem und Ziel ImBetreuungsbehördengesetz
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b) Sachstand: 1.7.2014 Am 24. Mai 2014 haben sich die Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD auf die Verteilung der sechs Mrd. Euro für Bildung
MehrFall: Abolitionismus. Wiss. Mit. Rechtsanwalt Norman Jäckel Wiss. Mit. Berend Koll. Wintersemester 2012/2013
Fall: Abolitionismus In der deutschen Öffentlichkeit hat ein jüngstes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das einmal mehr die Zustände in deutschen Gefängnissen und die Auswirkungen
MehrZustimmungspflicht des Bundesrats zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
Zustimmungspflicht des Bundesrats zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Zustimmungspflicht des Bundesrats
MehrKMK-Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
KMK-Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.2007 -2-1. Grundsatz Angelegenheiten der Europäischen Union sind insbesondere EU-Vorhaben im Bundesratsverfahren,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/... 17. Wahlperiode 24.04.2012 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel
MehrGeschäftsordnung der Bundeskommission Ultraleichtflug des DAeC
Geschäftsordnung der Bundeskommission Ultraleichtflug des DAeC 1 Allgemeines 1. Die Bundeskommission Ultraleichtflug ist für alle sportlichen Belange und Regeln der Ultraleichtfliegerei innerhalb des DAeC
MehrVorgeschichte und Entstehung des Atomgesetzes vom
Rechtshistorische Reihe 445 Vorgeschichte und Entstehung des Atomgesetzes vom 23.12.1959 Bearbeitet von Nadine Göppner 1. Auflage 2013. Buch. XXIV, 367 S. Hardcover ISBN 978 3 631 64506 2 Format (B x L):
Mehr9. Stuttgarter Intensivkongress. Der Beruf des Rettungsassistenten Ein Blick in die Zukunft
9. Stuttgarter Intensivkongress Der Beruf des Rettungsassistenten Ein Blick in die Zukunft Der Beruf des Rettungsassistenten Ein Blick in die Zukunft Der Weg aus der beruflichen Sackgasse - Karriereplanung
MehrDer Bundesrat VON. DR. GEBHARD ZILLER und GEORG-BERNDT OSCHATZ. io. vollständig überarbeitete Auflage DROSTE VERLAG DUSSELDORF
Der Bundesrat VON DR. GEBHARD ZILLER und GEORG-BERNDT OSCHATZ io. vollständig überarbeitete Auflage DROSTE VERLAG DUSSELDORF INHALT EINLEITUNG 9 1. Zur Geschichte des Bundesrates 10 2. Von der Kapitulation
MehrSatzung für das Jugendamt der Stadt Passau. - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom
Satzung für das Jugendamt der Stadt Passau - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom 02.07.2008 - Aufgrund von Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 08.12.2006
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12421 18. Wahlperiode 17.05.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen
MehrEinzelfragen zur Beteiligung von Bürgern und ihren Interessenverbänden im Gesetzgebungsverfahren
Einzelfragen zur Beteiligung von Bürgern und ihren Interessenverbänden im Gesetzgebungsverfahren - Sachstand - 2009 Deutscher Bundestag WD 3-3000 - 166/09 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
MehrNiedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/93. Unterrichtung
Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/93 Unterrichtung Der Präsident Hannover, den 11.04.2008 des Niedersächsischen Landtages Landtagsverwaltung Wettbewerbsfähigkeit und Regionalität
MehrDas neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Deutscher Bundestag Drucksache 18/9232 18. Wahlperiode Gesetzentwurf der Bundesregierung 20.07.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
MehrPflanzenschutzgesetz. Neue Regelungen - auch für den Hopfenbau in Deutschland - Dr. Wolfgang Zornbach 1. September 2011, Bad Gögging
Pflanzenschutzgesetz Neue Regelungen - auch für den Hopfenbau in Deutschland - Dr. Wolfgang Zornbach 1. September 2011, Bad Gögging 2 Das Pflanzenschutzpaket Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments
MehrEntwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Bundesrat Drucksache 752/08 16.10.08 Gesetzentwurf der Bundesregierung AS - Fz - In Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel Der Bund beteiligt
MehrStaatsrecht I - Übungsfall Lösungsskizze-
Prof. Dr. Werner Heun WS 2008/2009 Staatsrecht I - Übungsfall Lösungsskizze- Die Landesregierung B zweifelt vorliegend an der Verfassungsmäßigkeit des BAltPG. In Betracht kommt daher eine abstrakte Normenkontrolle
MehrKreissatzung DIE LINKE Warendorf
Kreissatzung DIE LINKE Warendorf 1 Name, Sitz, Zweck und Tätigkeitsgebiet (1) Die Partei DIE LINKE. Kreisverband Warendorf (Kurzbezeichnung: DIE LINKE. Warendorf) ist Kreisverband der Partei DIE LINKE.
MehrVorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht II
Vorlesung Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht II Wiederholungs- und Vertiefungsfall Die Partei Deutscher Faschisten (PDF) hat sich im Jahr 1998 mit dem Ziel gegründet, in Großdeutschland eine
MehrGeschäftsordnung. 2 Die Mitglieder
Geschäftsordnung Aufgrund der Satzung des Volksmusikerbundes Nordrhein-Westfalen e.v. (VMB NRW) in der zuletzt geänderten Fassung vom 09. April 2016 haben sich die Mitglieder durch Beschluss der Landesvorstandssitzung
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10751 18. Wahlperiode 21.12.2016 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 105) A. Problem und Ziel Die Mehrheit der
MehrGeschäftsordnung zum Änderungsmanagement für das Nationale Waffenregister (NWR) - GO ÄM NWR -
Geschäftsordnung zum Änderungsmanagement für das Nationale Waffenregister (NWR) - - INHALT / ABBILDUNGEN Inhalt Präambel...3 1 Zweck des Änderungsmanagements...3 2 Gremien...3 3 Aufgaben der LG NWR...4
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/929 17.08.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Aufgrund
MehrWie bestimmt sich die Zusammensetzung des Bundesrates? Der Bundesrat hat derzeit insgesamt 69 Mitglieder, die den Regierungen der Bundesländer entstam
Der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren Aus aktuellem Anlass im Zusammenhang mit der Diskussion über die Abstimmung innerhalb des deutschen Bundesrates am 22. März 2002 soll nachfolgend ein Überblick über
MehrKommentartext Bundestag im politischen System
Kommentartext Bundestag im politischen System 1. Kapitel: Bundestag als oberstes Bundesorgan Lebenswichtige Organe finden sich im menschlichen Körper. Als Zentrum menschlichen Lebens gilt dabei das Herz,
MehrWiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk Wintersemester 2008/2009. Fall 16 - Lösung
Fall 16 - Lösung Hier geht es um die Frage, ob ein Gesetz nach den Vorschriften des GG ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Diese Frage überprüft das BVerfG im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle gemäß
MehrAnlage 2 zur Vereinbarung über die Bildung des Schlichtungsausschusses nach 17c Abs. 3 KHG vom Geschäftsordnung
Geschäftsordnung für den Schlichtungsausschuss nach 17c Abs. 3 KHG 1 Anrufung des Schlichtungsausschusses (1) Der Schlichtungsausschuss wird durch einen Antrag angerufen. Er kann neben den Vertragsparteien
MehrEinsetzung einer gemeinsamen Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Bundesrat Drucksache 913/06 14.12.06 Antrag aller Länder Einsetzung einer gemeinsamen Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den
MehrEnergiekonferenz Strausberg
Energiekonferenz Strausberg 03.12.2015 EEB ENERKO Energiewirtschaftliche Beratung GmbH KWKG 2016 Herr Günther Tittelbach 03.12.2015 EEB ENERKO Energiewirtschaftliche Beratung GmbH Agenda 1 Zeitplan der
MehrSammeldrucksache über Vorlagen gemäß 63 Abs. 1a der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5205 18. Wahlperiode 17. Februar 2017 Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß 63 Abs. 1a der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages Die in nachstehender
MehrBeschlußempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/8488 10. 09. 97 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 13/1685 - Entwurf
MehrBeschlussempfehlung. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode des Vermittlungsausschusses
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10102 17. Wahlperiode 27.06.2012 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen
Mehr10. Wahlperiode 1983 B U N D E S T A G
BT: X/316 BR: 546/83 D E U T S C H E R B U N D E S T A G 10. Wahlperiode 1983 ----------------------------------------------------------------------- Strafverfahrensänderungsgesetz 1987 (StVÄG 1987 - StVÄG
MehrAusschussdrucksache 18(18)48 e
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschussdrucksache 18(18)48 e 27.10.2014 Prof. Dr. Max-Emanuel Geis, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
MehrTagesordnung. Auf der Zielgeraden zur verbindlichen E-Akte in der Justiz:
Auf der Zielgeraden zur verbindlichen E-Akte in der Justiz: Tagesordnung Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen
MehrBeschlußempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/7671 24. 05. 94 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 12/6581 Entwurf
MehrRahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung
Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung zwischen xyz - nachfolgend Arbeitgeberin genannt - und dem Betriebsrat der yxz - nachfolgend Betriebsrat genannt - 1. Gegenstand Ziel dieser Betriebsvereinbarung
MehrGesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Bundesteilhabegesetz aus Leistungserbringersicht (Regierungsentwurf vom 28.06.2016) Dr. Thorsten Hinz Caritas Behindertenhilfe
MehrGeschäftsordnung des Drogen- und Suchtrates. vom 1. Dezember 2014.
vom 1. Dezember 2014. 1 Einrichtung eines Drogen- und Suchtrates, Besetzung (1) Die Beauftragte der Bundesregierung für Drogenfragen (Drogenbeauftragte der Bundesregierung) richtet nach Maßgabe dieser
MehrGesetz Gesetzgebung Normenhierarchie
Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin Prof. Clemens Arzt - Gesetzgebung
MehrFeigenblatt oder nützliches Instrument? Die Nachhaltigkeitsprüfung in Deutschland
Feigenblatt oder nützliches Instrument? Die Nachhaltigkeitsprüfung in Deutschland Vortag in der Session des Arbeitskreises Verwaltung im Rahmen der 19. DeGEval-Jahrestagung am 22. September 2016 in Salzburg
MehrGeschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Kehl
Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Kehl Die in dieser Geschäftsordnung benutzten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer in der männlichen Sprachform. Aufgrund
MehrDeutscher Bundestag. 16. Wahlperiode Bundesrat
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 18.10.2005-27.10.2009 Bundesrat Bestand PA-DBT 4000 Signatur Deutscher Bundestag: XVI/0359 Bundesrat: 278/08 Inhaltsverzeichnis zur Gesetzesdokumentation Gesetz zur
MehrDeutscher Bundestag. 16. Wahlperiode Bundesrat
16. Wahlperiode 18.10.2005-27.10.2009 Bundesrat Bestand PA-DBT 4000 Signatur : XVI/0465 Bundesrat: 638/08 Inhaltsverzeichnis zur Gesetzesdokumentation Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
MehrStellungnahme der LAG zu sexualisierter Gewalt. Antworten von MdB aus Rheinland-Pfalz
Stellungnahme der LAG zu sexualisierter Gewalt Antworten von MdB aus Rheinland-Pfalz Von: Metzler Jan [mailto:jan.metzler@bundestaq.de] Gesendet: Dienstag, 26. April 2016 10:08 An: Nuss.Katharina Betreff:
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/8236 19. Wahlperiode 07.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Friedrich Straetmanns, weiterer Abgeordneter
MehrGesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsgesetz - FMStG)
Bundesrat 17.10.08 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsgesetz - FMStG) Der Deutsche Bundestag
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12949 18. Wahlperiode 28.06.2017 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A. Problem und Ziel Mit der durch
MehrBeispiel einer Prüfungsklausur im mittleren Bereich Staatsrecht
Beispiel einer Prüfungsklausur im mittleren Bereich Staatsrecht Zeitvorgabe: Zulässige Hilfsmittel: 180 Minuten Gesetzessammlung Pappermann Taschenrechner Sachverhalt 1 07.06.2013 Vertrauliche Geburt Schätzungsweise
MehrGeschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit
Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: Geschäftsordnung in der gültigen Fassung vom 04.03.2006 1 Beschlussfähigkeit 11 Redezeit 2 Beschlüsse 12 Vertraulichkeit 3 Abstimmung 13 Fristenberechnung
MehrEntschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts
Bundesrat Drucksache 153/05 03.03.05 Antrag der Länder Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts Staatsministerium Baden-Württemberg
MehrDokumentation zum Flurbereinigungsrecht in der Förderalismusreform I
Dokumentation zum Flurbereinigungsrecht in der Förderalismusreform I im Auftrag der Deutschen Geodätischen Kommission Bearbeitung: Univ.-Prof. i. R. Dr.-Ing., Dr. h.c. mult. Erich Weiß; Bonn 2007 Herausgeber:
MehrGeschäftsordnung der Fraktion Die PARTEI-PIRATEN in der Lübecker Bürgerschaft
Geschäftsordnung der Fraktion Die PARTEI-PIRATEN in der Lübecker Bürgerschaft Inhaltsverzeichnis Präambel... 2 1 Begriff der Fraktion... 2 2 Aufgaben und Pflichten der Mitglieder der Arbeitsfraktion...
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 14/ Wahlperiode
Deutscher Bundestag Drucksache 14/125 14. Wahlperiode 02. 12. 98 Erste Beschlußempfehlung und erster Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
MehrGesetz zur Verbesserung der Hospizund Palliativversorgung in Deutschland. (Hospiz- und Palliativgesetz HPG)
Gesetz zur Verbesserung der Hospizund Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz HPG) zeitliche Einordnung (I) 10.11.2014 Eckpunkte-Papier von Bundesminister Hermann Gröhe MdB Verbesserung
Mehrdes Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Deutscher Bundestag Drucksache 19/5579 19. Wahlperiode 07.11.2018 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrBeschleunigte Gesetzgebungsverfahren im Asyl- und Aufenthaltsrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13177 18. Wahlperiode 25.07.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Andrej Hunko, Jan Korte,
MehrDas Umweltinformationsrecht in der Praxis des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Das Umweltinformationsrecht in der Praxis des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Matthias Sauer und Dagmar Lutz BMUB Referat G II 1 23. Februar 2018 Themen BMUB: Federführung
Mehr