Wie kann selbstbestimmt leben mit persönlicher Assistenz gelingen? Rahmenbedingungen und Erfolgsfaktoren
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- Irmela Koenig
- vor 8 Jahren
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1 Wie kann selbstbestimmt leben mit persönlicher Assistenz gelingen? Rahmenbedingungen und Erfolgsfaktoren Workshop SVFKM Tagung 8. November 2013 Simone Leuenberger
2 Überblick Rahmenbedingungen Selbstbestimmung ein Menschenrecht Anspruchsvoraussetzungen Anerkannte Hilfeleistungen Anerkannte Hilfspersonen Bemessung des Assistenzbeitrages Vorgehen Erfolgsfaktoren Kompetenzen
3 wir bestimmen selbst: WER WANN WIE WO WIE LANGE WELCHE ASSISTENZ Unabhängige Lebensführung und Teilhabe an der Gemeinschaft gemäss Art. 19 UNO-BRK Kein Luxus, ein Menschenrecht!
4 Assistenzbeitrag Anspruchsvoraussetzungen Bezug einer Hilflosenentschädigung der IV zu Hause leben volljährig Minderjährige zusätzlich: Regelschule besuchen, Berufsausbildung auf regulärem Arbeitsmarkt oder Ausbildung auf Sekundarstufe II absolvieren ODER mindestens 10 Stunden auf dem regulären Arbeitsmarkt arbeiten inkl. Mindestlohn (siehe KSAB Rz. 2014) ODER Anspruch auf einen Intensivpflegezuschlag (6 Std.) haben eingeschränkt Handlungsfähige zusätzlich: eigenen Haushalt führen ODER gleiche Voraussetzungen wie Minderjährige ODER bei Eintritt der Volljährigkeit einen AB wegen Anspruch auf Intensivpflegezuschlag haben Ziel: Förderung der Selbstbestimmung und der Eigenverantwortung
5 Assistenzbeitrag Anerkannte Hilfeleistungen regelmässiger Hilfsbedarf in folgenden Bereichen (IVV39c) a. alltägliche Lebensverrichtungen (ohne Behandlungspflege) b. Haushaltsführung c. gesellschaftliche Teilhabe und Freizeitgestaltung d. Erziehung und Kinderbetreuung e. Ausübung einer gemeinnützigen oder ehrenamtlichen Tätigkeit f. berufliche Aus- und Weiterbildung g. Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt h. Überwachung während des Tages (nur aktive Überwachung) i. Nachtdienst (gesundheitlich bedingt, Arztzeugnis erforderlich)
6 Assistenzbeitrag anerkannte Hilfspersonen nur ArNe mit Arbeitsvertrag (max. 100% = 42 Wochenstunden) keine Verwandten in direkter Linie keine Ehe-, Konkubinats- und eingetragene PartnerInnen keine gesetzlichen VertreterInnen nicht ArbeitgeberInnen; ArbeitskollegInnen aber möglich Assistenzpersonen, die im Ausland zu den jeweiligen Bestimmungen angestellt werden (bei Auslandaufenthalt < 3 Mt.) Wohnen Familienangehörige im selben Haushalt, wird der Assistenzbeitrag nur für 11 Monate ausbezahlt!
7 Assistenzbeitrag Vorgehen Beantragung Anmeldung mit Anmeldeformular Selbstdeklarationsformular ausfüllen, Hilfsbedarfsstufen 0 4, ganzer Hilfsbedarf wird erfasst unabhängig von der Erbringung meistens Abklärung vor Ort evtl. Prüfung der Unterlagen durch den RAD Vorbescheid und Verfügung neg. Verfügung wird pos. bei Heimaustritt innert 6 Monaten Einreichung der schriftlichen Arbeitsverträge und der Anmeldung als Arbeitgeber bei der Ausgleichskasse vor der ersten Rechnungsstellung evtl. Vorschuss beantragen Anspruch wird nicht von Amtes wegen geprüft!
8 Assistenzbeitrag Höchstbeträge Bereiche d g max. 60 Stunden pro Monat Überwachung max. 120 Stunden pro Monat Nachtpauschale max. Anzahl Nächte Kürzung der Höchstbeträge pro Tag und Nacht in Heim/Werkstätte: 10%
9 Assistenzbeitrag Höhe pro Stunde (alle Ansätze inkl. Ferienentschädigung) qualifizierte Stunde (nur für Bildung und Arbeit) Nachtpauschale max Beratung und Unterstützung 75., während max. 18 Monaten Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag, Dienstleistungen Dritter und Spitex werden angerechnet.
10 Assistenzbeitrag Vorgehen Rechnungsstellung monatlich mit Rechnungsformular der IV Assistenzleistungen müssen nachgewiesen werden max. 150% des monatlichen Assistenzbeitrags Nicht bezogene und in Rechnung gestellte Assistenzstunden können nicht auf das Folgejahr übertragen werden. Das Jahr beginnt im Monat der ersten bezogenen Stunde. IV kontrolliert jährlich die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge! IV kann jederzeit Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen verlangen!
11 Assistenzbeitrag Beratung und Unterstützung max während 18 Monaten Beratungsstelle stellt nach IV-Kostengutsprache Rechnung an IV Beratungs- und Unterstützungsleistungen: Hilfe bei der Wohnungssuche für HeimbewohnerInnen Schulung und Beratung Arbeitgeberrolle Hilfe bei der Suche von Assistenzpersonen Hilfe bei der Suche von Tätigkeiten im Bereich Bildung/Arbeit/Engagement Erläuterung der Abrechnung mit IV-Stelle Information über weitere Leistungen und Koordination mit Assistenzbudget
12 Assistenzbeitrag weitere Bestimmungen Der Assistenzbeitrag wird sistiert bei einem Auslandaufenthalt von mehr als 3 Monaten Mitwirkungspflicht, Meldepflicht, Schadenminimierungspflicht (z.b. Hilfsmittel müssen Assistenzpersonen vorgezogen werden) bei Kindern wird der anerkannte Hilfsbedarf im Rahmen der üblichen Hilfe gekürzt für Kinder und Jugendliche wird kein Hilfsbedarf im Bereich Haushalt anerkannt (Ausnahmen siehe KSAB Rz. 4026) Kürzung Haushalt bei Mehrpersonenhaushalt mit Erwachsenen Erhöhung bei Mehrpersonenhaushalt mit Kindern/Jugendlichen gemeinnützige Arbeit nur im Rahmen von Organisationen Aus- und Weiterbildung nur im Arbeitsbereich mind. 3 Monate 10 Wochenstunden od. 6 Mt. 5 WS Besitzstand im AHV-Alter, aber keine Erhöhung
13 Assistenzbeitrag Erfolgsfaktoren Welche Faktoren helfen mit, dass ein Leben mit persönlicher Assistenz gelingen kann?
14 Assistenzbeitrag Kompetenzen Welche hilfreichen Kompetenzen können sich Menschen mit Behinderungen bereits in der Schule oder Therapie aneignen um später selbständig mit persönlicher Assistenz leben zu können? Was kann die Schule oder Therapie dazu beitragen? Was kann ICH dazu beitragen? Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr!
15 Fragen Vielen herzlichen Dank!
16 Quellen und nützliche Internetadressen AGILE Behindertenselbsthilfe Schweiz ( Arbeitsrechtliche Hotline Procap ( Assistenzberatung Pro Infirmis ( Assistenzforum des Zentrums für Selbstbestimmtes Leben ( Bundesamt für Sozialversicherungen ( Verein Assistenzbüro ( Kreisschreiben über den Assistenzbeitrag
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