Hierzu wird auf die Jahresrechnung (Rechenschaftsbericht ab S. 43) verwiesen. Hier noch die wichtigsten Zahlen des Jahresabschlusses 2008 in Kürze.
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- Mareke Meissner
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1 T O P 7 Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde 2008 Feststellung des Jahresabschlusses 2008 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2008 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Jahresabschluss 2008 der Gemeinde Hierzu wird auf die Jahresrechnung (Rechenschaftsbericht ab S. 43) verwiesen. Hier noch die wichtigsten Zahlen des Jahresabschlusses 2008 in Kürze. Der externe Schuldenstand der Gemeinde betrug inkl. Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (ohne Trägerdarlehen) zum ,14 zum ,68 Somit Abnahme 2008 insgesamt 2.556,48 Auf Grund der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes betrug die Einwohnerzahl der Gemeinde Baindt zum : Einwohner. Somit ergibt sich auf ein Schuldenstand von externen Darlehen in Höhe von tatsächlich 4,26 /Einwohner. Der Kreditmarktschuldenstand der Gemeinden mit bis Einwohnern betrug zum im Landesdurchschnitt einschl. der Schulden der Eigenbetriebe -: 523 je Einwohner. Die allgemeine Rücklage weist auf den ein Gesamtsoll mit ,01 auf. Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag i. H. v ,06 zugeführt. Somit Stand der allgemeinen Rücklage zum ,07 Beschlussvorschlag Gemäß 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am die Jahresrechnung 2008 der Gemeinde Baindt mit nachstehenden Ergebnissen festgestellt: a) Kassenmäßiger Abschluss entsprechend den Berechnungen der Jahresrechnung 2008 b) Ergebnis der Haushaltsrechnung 2008 Verw.Hh. Verm.Hh.
2 Gesamthaushalt 1. Soll-Einnahmen , , ,59 2. Neue Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00 3. Zwischensumme , , ,59 4. Ab: Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr 0, , ,00 5. Bereinigte Soll-Einnahmen , , ,59 6. Soll-Ausgaben , , ,59 7. Neue Haushaltsausgabereste 0, , ,00 8. Zwischensumme , , ,59 9. Ab: Haushaltsausgabereste vom Vorjahr 0, , , Bereinigte Soll-Ausgaben , , , Differenz 10./. 5 0,00 0,00 0,00 c) Vermögensrechnung/Vermögensübersicht entsprechend den Berechnungen aus der Vermögensrechnung der Jahresrechnung 2008 Der Bildung von Haushaltsresten im Vermögenshaushalt und deren Übertragung in das folgende Jahr, wie in der Haushaltsrechnung und im Rechenschaftsbericht unter Abschnitt D aufgeführt, wird zugestimmt. Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht unter Abschnitt B näher erläutert, wird gemäß 84 GemO zugestimmt. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2008 (vgl. a) - c)) ist gemäß 95 Abs. 3 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist die Jahresrechnung mit Anlagen öffentlich
3 Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2008 wird zur Kenntnis genommen. Feststellung der Jahresrechnung 2008 des EB Wasserversorgung Auch hierzu wird auf die beigefügten Unterlagen verwiesen. Das Wirtschaftsjahr 2008 schließt mit einem Gewinn in Höhe von ,74 ab. Die aufgelaufenen Verluste aus Vorjahren betrugen zum ,67. Der Gewinnvortrag beträgt somit zum ,08. Beschlussvorschlag Der Jahresabschluss 2008 der Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am gemäß 16 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom wie folgt festgestellt. 1. Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme , davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,71 - das Umlaufvermögen , davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital (Gewinnvortrag ,08 ) ,15 - die empfangenen Ertragszuschüsse ,00 - die Rückstellungen 8.600,00 - die Verbindlichkeiten ,38 - den passiven Abgrenzungsposten , Jahresgewinn , Summe der Erträge ,32
4 1.2.2 Summe der Aufwendungen ,58 2 Verwendung des Jahresgewinns Der ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von ,74 wird auf die Rechnung 2009 vorgetragen. 3. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Ausgaben im Erfolgsplan und Vermögensplan 2008 wird zugestimmt. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2008 soll der Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt und ortsüblich bekannt gegeben werden. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich 5. Vom Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr 2008 nimmt der Gemeinderat Kenntnis. 6. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom Entlastung erteilt. 7. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Feststellung der Jahresrechnung 2007 des EB Abwasserbeseitigung Auch hierzu wird auf die beigefügten Unterlagen verwiesen. Das Wirtschaftsjahr 2008 schließt mit einem Verlust von ,05 ab. Der Verlust wird auf die Rechnung 2009 vorgetragen. Die aufgelaufenen Gewinne a. Vj. betragen zum somit ,39. Der Jahresabschluss 2008 der Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am gemäß 16 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom wie folgt festgestellt. 1. Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme , davon entfallen auf der Aktivseite auf
5 - das Anlagevermögen ,66 - das Umlaufvermögen , davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital - den Jahresverlust ,05 - den Bilanzgewinn a. VJ ,44 - die empfangenen Ertragszuschüsse ,00 - die Rückstellungen ,00 - die Verbindlichkeiten , Jahresverlust , Summe der Erträge , Summe der Aufwendungen ,00 2. Verwendung des Jahresverlust Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von ,05 wird auf die Rechnung 2009 vorgetragen. 3. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Ausgaben im Erfolgsplan und Vermögensplan 2008 wird zugestimmt. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2008 soll der Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt und ortsüblich bekannt gegeben werden. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich 5. Der Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr 2008 wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. 6. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom Entlastung erteilt. 7. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. GR Boenke spricht die guten Haushaltsjahre 2007/2008 an, wo die Rücklagen deutlich erhöht werden konnten. GR Kreutle verweist auf den Überschuss von ca Euro beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung. Entweder werden nennenswerte Investitionen
6 getätigt oder aber man senkt die Gebühren. Der Kämmerer, Herr Abele, rechnet für das Jahr 2009 nochmals mit einem Verlust von ca Euro. Eine Gebührensenkung beim Abwasser sollte man nach Ansicht von GR Kern nicht vorschnell beschließen. Im Bereich der Schenk-Konrad-Halle, so GR Dr. Eberle, ist das Defizit 2008 geringer ausgefallen als veranschlagt. Er bittet die Verwaltung, ihm die Anzahl der Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle aufzulisten. Es ergehen sodann folgende einstimmige B e s c h l ü s s e 1. Beschluss: Feststellung Jahresrechnung der Gemeinde 2008 Gemäß 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am die Jahresrechnung 2008 der Gemeinde Baindt mit nachstehenden Ergebnissen festgestellt: a) Kassenmäßiger Abschluss entsprechend den Berechnungen der Jahresrechnung 2008 b) Ergebnis der Haushaltsrechnung 2008 Verw.Hh. Verm.Hh. Gesamthaushalt 1. Soll-Einnahmen , , ,59 2. Neue Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00 3. Zwischensumme , , ,59 4. Ab: Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr 0, , ,00 5. Bereinigte Soll-Einnahmen , , ,59 6. Soll-Ausgaben , , ,59 7. Neue Haushaltsausgabereste 0, , ,00 8. Zwischensumme , , ,59 9. Ab: Haushaltsausgabereste vom Vorjahr 0, , ,00
7 10. Bereinigte Soll-Ausgaben , , , Differenz 10./. 5 0,00 0,00 0,00 c) Vermögensrechnung/Vermögensübersicht entsprechend den Berechnungen aus der Vermögensrechnung der Jahresrechnung 2008 Der Bildung von Haushaltsresten im Vermögenshaushalt und deren Übertragung in das folgende Jahr, wie in der Haushaltsrechnung und im Rechenschaftsbericht unter Abschnitt D aufgeführt, wird zugestimmt. Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht unter Abschnitt B näher erläutert, wird gemäß 84 GemO zugestimmt. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2008 (vgl. a) - c)) ist gemäß 95 Abs. 3 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist die Jahresrechnung mit Anlagen öffentlich Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2008 wird zur Kenntnis genommen. 2. Beschluss: Feststellung des Jahresabschlusses 2008 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Der Jahresabschluss 2008 der Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am gemäß 16 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom wie folgt festgestellt. 1. Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme ,53
8 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,71 - das Umlaufvermögen , davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital (Gewinnvortrag ,08 ) ,15 - die empfangenen Ertragszuschüsse ,00 - die Rückstellungen 8.600,00 - die Verbindlichkeiten ,38 - den passiven Abgrenzungsposten , Jahresgewinn , Summe der Erträge , Summe der Aufwendungen ,58 2 Verwendung des Jahresgewinns Der ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von ,74 wird auf die Rechnung 2009 vorgetragen. 4. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Ausgaben im Erfolgsplan und Vermögensplan 2008 wird zugestimmt. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2008 soll der Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt und ortsüblich bekannt gegeben werden. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich 6. Vom Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr 2008 nimmt der Gemeinderat Kenntnis. 6. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom Entlastung erteilt. 7. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. 3. Beschluss: Feststellung des Jahresabschlusses 2008 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
9 Der Jahresabschluss 2008 der Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am gemäß 16 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom wie folgt festgestellt. 1. Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme , davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,66 - das Umlaufvermögen , davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital - den Jahresverlust ,05 - den Bilanzgewinn a. VJ ,44 - die empfangenen Ertragszuschüsse ,00 - die Rückstellungen ,00 - die Verbindlichkeiten , Jahresverlust , Summe der Erträge , Summe der Aufwendungen ,00 2. Verwendung des Jahresverlust Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von ,05 wird auf die Rechnung 2009 vorgetragen. 3. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Ausgaben im Erfolgsplan und Vermögensplan 2008 wird zugestimmt. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2008 soll der Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt und ortsüblich bekannt gegeben werden. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich 5. Der Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr 2008 wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
10 6. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom Entlastung erteilt. 7. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn.
Verw.Hh. Verm.Hh. Gesamthaushalt 1. 6.921.102,23 1.421.308,58 8.342.410,81
Gemäß 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2010 die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Baindt mit nachstehenden Ergebnissen festgestellt: a)
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