des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1. inwieweit sich der Wegfall der Studiengebühren auf das Angebot der Kinderbetreuung

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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Katrin Schütz u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Kinderbetreuungseinrichtung für die Pädagogische Hochschule Karlsruhe Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. inwieweit sich der Wegfall der Studiengebühren auf das Angebot der Kinderbetreuung für die Pädagogische Hochschule Karlsruhe auswirkt; 2. welche Bedingungen für die Errichtung einer institutionalisierten Kinderbetreuungseinrichtung für die Pädagogische Hochschule Karlsruhe vorliegen müssen; 3. mit welchen anderen Hochschulen die Pädagogische Hochschule Karlsruhe bei einer zukünftigen institutionalisierten Kinderbetreuungseinrichtung kooperieren 4. ob und in welcher Weise das Land eine mögliche Kooperation unterstützen 5. wie sich die Studierendenschaft, die Lehrenden und die Verwaltungsmitarbeiterschaft der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe, der Dualen Hochschule Karlsruhe sowie der Hochschule für Technik und Wirtschaft hinsichtlich Geschlecht und Altersstruktur gliedern; 6. welche Angebote an Kinderbetreuung für die Studierendenschaft, die Lehrenden und die Verwaltungsmitarbeiterschaft der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe, der Dualen Hochschule Karlsruhe sowie der Hochschule für Technik und Wirtschaft bereits bestehen; 7. ob es derzeit einen Angebotsengpass gibt, bzw. wie lang die Warteliste ist und wie lange die Eltern auf einen Betreuungsplatz warten müssen; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 8. welcher Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten tatsächlich für die Pädagogische Hochschule Karlsruhe, die Duale Hochschule Karlsruhe sowie die Hochschule für Technik und Wirtschaft für ihre Studierendenschaft, Lehrenden und Verwaltungsmitarbeiterschaft besteht, bzw. für die nächsten fünf Jahre prognostiziert wird; 9. welche Bedeutung sie dem Angebot zur Kinderbetreuung als einen Stand - ortfaktor für die Anwerbung und Haltung von qualifiziertem Personal an den Hochschulen beimisst; 10. ob sie im Angebot der Kindertagespflege in der Organisationsform des sogenannten TIGER -Modells (Tagespflege in geeigneten Räumen) eine gleichwertige Alternative zur Kindertageseinrichtung erkennt und dieses ergebnisoffen prüfen wird; II. ein geeignetes Grundstück für den Bau bzw. für den Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung in Karlsruhe zur Verfügung zu stellen oder in Erbpacht zu überlassen Schütz, Kößler, Jägel, Kurtz, Raab, Wald CDU Begründung Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe unterhält im Augenblick als einzige der drei Hochschulen in Karlsruhe eine Krabbelstunde für 26 Kleinkinder (0 bis 3 Jahre) studierender Eltern, deren Finanzierung aus Studiengebühren erfolgte und deren Finanzierung über die Kompensation durch Qualitätssicherungsmittel nicht mehr möglich ist. Mit diesem Antrag soll der tatsächliche Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen für Studierende, die Mitarbeiterschaft in der Verwaltung und Lehrende ermittelt werden und die Notwendigkeit eines Kinderbetreuungsangebots herausgestellt werden. Die Hochschule hat bereits für den Bau und Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung für alle Elterngruppen einen privaten Investor gefunden. Ziel dieses Antrags ist es, dass das Land ein Grundstück für dieses Vorhaben zur Verfügung stellt. Mögliche Standorte könnten z. B. das Grundstück des ehemaligen Lern - gartens der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe an der Moltkestraße oder ein Grundstück im Bereich der Oberfinanzdirektion Moltkestraße in Karlsruhe sein. Wichtig ist dabei, dass sich die Standort-Vorschläge in räumlicher Nähe der Einrichtungen befinden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewähr - leisten. 2

3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 2. August 2013 Nr /3/1 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. inwieweit sich der Wegfall der Studiengebühren auf das Angebot der Kinder - betreuung für die Pädagogische Hochschule Karlsruhe auswirkt; Die Studiengebühren sind durch die Qualitätssicherungsmittel ersetzt worden, die Zweckbindung hat sich dadurch nicht geändert. Insofern hat der Wegfall der Studiengebühren keine Auswirkungen. 2. welche Bedingungen für die Errichtung einer institutionalisierten Kinderbetreuungseinrichtung für die Pädagogische Hochschule Karlsruhe vorliegen müssen; Erforderlich für die Einrichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung für die Pä - dagogische Hochschule Karlsruhe ist ein entsprechendes Grundstück. Die Mittel für den Bau, die Einrichtung und den laufenden Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung sollen von einem privaten Investor übernommen werden. Mit zwei potenziellen Trägern steht die Pädagogische Hochschule Karlsruhe in Gesprächen. Dabei ist es für die Pädagogische Hochschule Karlsruhe wichtig, dass die Gebühren für die unterschiedlichen Elterngruppen (Studierende, Beschäftigte in der Wissenschaft und in der Verwaltung) tragbar sind. 3. mit welchen anderen Hochschulen die Pädagogische Hochschule Karlsruhe bei einer zukünftigen institutionalisierten Kinderbetreuungseinrichtung kooperieren Es gibt Absichtserklärungen der Hochschule für Technik und Wirtschaft sowie der Dualen Hochschule Karlsruhe, die ebenfalls Betreuungsbedarf haben. 4. ob und in welcher Weise das Land eine mögliche Kooperation unterstützen Hochschulübergreifende Kooperationen werden vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst grundsätzlich begrüßt. Finanzielle Mittel stehen hierfür nicht zur Verfügung. 3

4 5. wie sich die Studierendenschaft, die Lehrenden und die Verwaltungsmitarbeiterschaft der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe, der Dualen Hochschule Karlsruhe sowie der Hochschule für Technik und Wirtschaft hinsichtlich Geschlecht und Altersstruktur gliedern; Die Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten in der Verwaltung setzen sich an den Hochschulen wie folgt zusammen: Studierende * Lehrende Verwaltung w m w m w m PH Karlsruhe Anzahl Alter < HAW Karlsruhe Anzahl Alter < DHBW Karlsruhe Anzahl Alter < * Das Alter der Studierenden bewegt sich i. d. R. zwischen 18 und max. 30 Jahren. 6. welche Angebote an Kinderbetreuung für die Studierendenschaft, die Lehrenden und die Verwaltungsmitarbeiterschaft der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe, der Dualen Hochschule Karlsruhe sowie der Hochschule für Technik und Wirtschaft bereits bestehen; Studierenden steht das Kinderbetreuungsangebot des Studentenwerks Karlsruhe für alle Hochschulen in Karlsruhe und Pforzheim offen. An der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe wird für die Kinder von Studierenden zusätzlich eine Kleinkindbetreuung in einer Krabbelgruppe für ca. 26 Kinder angeboten. Für die Gruppe der Lehrenden stehen drei Betreuungsplätze für unter Dreijährige in einer Einrichtung der Reha-Südwest ggmbh zur Verfügung. Für die Beschäftigten in der Verwaltung gibt es kein Angebot. An der Dualen Hochschule Karlsruhe bestehen bisher keine Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Karlsruhe bietet 10 Kinderkrippenplätze in privater Einrichtung an. Sie stehen in erster Linie für Kinder von Lehrenden und Studierenden, in zweiter Linie für Kinder von Beschäftigten in der Verwaltung zur Verfügung. 7. ob es derzeit einen Angebotsengpass gibt, bzw. wie lang die Warteliste ist und wie lange die Eltern auf einen Betreuungsplatz warten müssen; An der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe fehlen Angebote für Kinder von Studierenden in den frühen Morgen- und späten Abendstunden sowie Anschluss - angebote für über Dreijährige. Lehrende und Verwaltungsmitarbeitende versuchen private Lösungen zu finden. An der Hochschule für Technik und Wirtschaft Karlsruhe hat sich die Nachfrage insbesondere für unter Dreijährige erhöht, sodass der Bedarf in den nächsten Jahren nicht mehr gedeckt werden kann. 8. welcher Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten tatsächlich für die Pädagogische Hochschule Karlsruhe, die Duale Hochschule Karlsruhe sowie die Hochschule für Technik und Wirtschaft für ihre Studierendenschaft, Lehrenden und Verwaltungsmitarbeiterschaft besteht, bzw. für die nächsten fünf Jahre prog - nostiziert wird; Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe sieht Bedarf für zwei Kleinkindgruppen (0 3 Jährige) und zwei Kitagruppen (3 6-Jährige), die jeweils für Kinder aller Per - sonengruppen an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe zur Verfügung stehen sollen. Alle drei o. g. Hochschulen zusammen haben 10 Gruppen veranschlagt. 4

5 9. welche Bedeutung sie dem Angebot zur Kinderbetreuung als einen Standort - faktor für die Anwerbung und Haltung von qualifiziertem Personal an den Hochschulen beimisst; Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe, die Hochschule für Technik und Wirtschaft Karlsruhe und die Duale Hochschule Karlsruhe bewerten das Angebot an Kinderbetreuung als wichtigen Standortfaktor für die Anwerbung und Beibehaltung von qualifiziertem Personal an den Hochschulen. 10. ob sie im Angebot der Kindertagespflege in der Organisationsform des sogenannten TIGER -Modells (Tagespflege in geeigneten Räumen) eine gleichwertige Alternative zur Kindertageseinrichtung erkennt und dieses ergebnis - offen prüfen wird; Wie bereits in der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD Tagesmütter stärken, Qualität verbessern, Kindertagespflege in Baden-Württemberg voranbringen (Drucksache 15/2894) ausgeführt, ist die Kindertagespflege neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen eine wichtige Säule der Betreuungsangebote insbesondere auch für Kinder unter drei Jahren im Land. Die Organisa - tionsform der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (die Tagesmütter verwenden hierfür oftmals den Begriff TigeR ) ist jedoch grundsätzlich von Kindertageseinrichtungen bzw. Kindergärten zu unterscheiden. Das spiegelt sich auch in der Verwaltungsvorschrift Kindertagespflege einerseits und dem Kindertagesbetreuungsgesetz andererseits wider. Zu unterscheiden sind zum Beispiel die Gruppengrößen, die verschiedenen Betriebsformen von Kindertageseinrichtungen im Vergleich zur Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen sowie die Qualifikationen des pädagogischen Personals und der Tagespflegepersonen. Weitere Unterschiede liegen im Verfahren für die Betriebserlaubnis von Kinder - tageseinrichtungen und für die Pflegeerlaubnis. Die strukturellen Unterschiede und Organisationsformen von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege kommen den unterschiedlichen Bedarfslagen entgegen. Insofern ist die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen eine sinnvolle Ergänzung des Betreuungsangebots in Baden-Württemberg und stellt für Eltern eine Alternative oder auch Ergänzung zur Kindertageseinrichtung dar. Die Verwaltungsvorschrift Kindertagespflege und eine Arbeitshilfe des Landesverbandes der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e. V. tragen dazu bei, dass die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen in Baden-Württemberg eine hohe Qualität hat. Insofern kann mit Blick auf das einzelne Kind von einer vergleichbaren Betreuungsqualität in Kindertageseinrichtungen und in der Tages - pflege in geeigneten Räumen ausgegangen werden. Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe ist grundsätzlich bereit, das TIGER-Modell zu prüfen. Aufgrund der Raumnot an der Pädagogischen Hochschule Karls - ruhe stellt das TIGER-Modell allerdings keine realisierbare Option dar. Geprüft wurden bereits Anmietungen in der Außenstelle der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe (Erzbergerstr.); diese wurden vom Vermieter nicht mitgetragen. Der Hochschule für Technik und Wirtschaft Karlsruhe steht einer Prüfung des Modells positiv gegenüber. II. ein geeignetes Grundstück für den Bau bzw. für den Betrieb einer Kinder - betreuungseinrichtung in Karlsruhe zur Verfügung zu stellen oder in Erbpacht zu überlassen. Das Land ist grundsätzlich bereit, landeseigene Liegenschaften, die sich für den Bau oder den Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen eignen und für sonstige Landeszwecke entbehrlich sind, den Hochschulen des Landes bei einem entsprechenden Bedarf für diesen Zweck gemäß dem Planvermerk bei Kapitel 1209 Titel zur Verfügung zu stellen. 5

6 Im Bereich der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Karlsruhe sind aktuell jedoch keine entsprechenden Liegenschaften vorhanden. Dies gilt auch für die angesprochenen Grundstücke in der Moltkestraße 31 a (ehemaliger Lerngarten der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe) bzw. im Bereich der Oberfinanzdirektion, die aufgrund ihrer Lage sowie der umliegenden Landeseinrichtungen für Behördenzwecke vorgehalten werden. Unabhängig davon ist der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg beauftragt, den Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen bei Landeseinrichtungen im Auge zu behalten und Lösungen soweit möglich zu fördern. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst 6

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