Einzel-/ Teamgeräteturnen
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- Theodor Steinmann
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1 Turnverband Bern Oberaargau-Emmental Wettkampfvorschriften Einzel-/ Teamgeräteturnen 33. Herbstmeisterschaften Samstag/Sonntag 1./2. Sept Ausgabe Februar 2018 Turnverband Bern Oberaargau-Emmental Seite 1
2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemein Turnverband Durchführungsort Bedingungen / Startgeld Teilnahmeberechtigung allgemein Teilnahmeberechtigung Startzeiten Wertung / Weisungen Finanzen Startgeld Bestimmungen für Wertungsrichter Anmeldung Abmeldungen/Ummeldungen Wettkampf Kategorien Teamwettkampf Wettkampfablauf Auszeichnungen Einzelturnen Auszeichnungen Team Anpassungen Rechtsmittel Allgemeines Adresse Turnverband Bern Oberaargau-Emmental Seite 2
3 1 Allgemein 1.1 Turnverband Der Turnverband Bern Oberaargau-Emmental (TBOE), sowie der Turnverein Kirchberg BE freuen sich, euch an den 33. Herbstmeisterschaften im GETU in Kirchberg begrüssen zu dürfen. Entsprechend dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau gelten alle Personen und Funktionsbeschreibungen, ungeachtet der männlichen oder weiblichen Sprachform, für beide Geschlechter. 1.2 Durchführungsort Sporthalle Grossmatt, 3422 Kirchberg Turnverband Bern Oberaargau-Emmental Seite 3
4 2 Bedingungen / Startgeld 2.1 Teilnahmeberechtigung allgemein Alle Teilnehmenden müssen per Anmeldeschluss als Aktivmitglied des Schweizerischen Turnverbandes gemeldet sein oder Mitglied, von Satus oder SVKT sein. Ist dies nicht der Fall, sind die Betroffenen nicht startberechtigt. Alle Teilnehmer/innen müssen im Besitze einer gültigen STV-Mitgliederkarte sein. Der TBOE führt am Anlass Kontrollen durch, wobei das Reglement Kontrolle STV- Mitgliedschaft bzw. STV-Mitgliederkarte vom STV gilt (aufgeschaltet unter Alle Kunstturner, die im gleichen Jahr Kunstturnwettkämpfe bestreiten, sind nicht zugelassen. 2.2 Teilnahmeberechtigung K1 K4 Turnerinnen und Turner aus dem Kanton Bern K5 K7 / KH / KD Turnerinnen und Turner aus der ganzen Schweiz Wichtig: Die Anzahl Teilnehmer/innen in allen Kategorien ist beschränkt. Berücksichtigung der Anmeldungen (unter Einhaltung der Anmeldefrist): - Kategorie K5-K7 / KD / KH 1. Vereine aus den Kantonen BE und SO, 2. Gäste nach Eingang der Anmeldungen - Kategorie K1-K4 1. Vereine aus dem Verband TBOE, 2. Vereine aus dem Kanton nach Eingang der Anmeldungen 2.3 Startzeiten Turnerinnen Turner K5 - K7 / KD Samstag, 1. September 2018 ab Uhr K5 - K7 / KH Samstag, 1. September 2018 ab Uhr Turnerinnen K1 K4 Sonntag, 2. September 2018 ab Uhr * Turner K1 K4 Sonntag, 2. September 2018 ab Uhr * *Je nach Anmeldungen K4 ev. am Samstag Turnverband Bern Oberaargau-Emmental Seite 4
5 2.4 Wertung / Weisungen Es gilt das Wettkampfprogramm Einzelgeräteturnen (EGT) 2014, 1. Auflage und die zum Zeitpunkt der Herbstmeisterschaften aktuellste Version der Einstufungstabelle Einzelgeräteturnen (EGT) Die Ranglisten werden geschlechtsspezifisch geführt. Für die einheitliche Notengebung können die Wertungsrichter in diversen Kategorien innerhalb der Riegen am gleichen Gerät rotieren. 2.5 Finanzen Einzahlung von Startgeld vereinsweise gleichzeitig mit der Anmeldung. Bank: Kontoinhaber: Bernerland Bank AG, 3454 Sumiswald Turnverein Kirchberg, 3422 Kirchberg BE IBAN: CH PC-Konto: Vermerk auf Einzahlungsschein: HM GETU und Vereinsname Riegen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, werden nicht zum Wettkampf zugelassen. 2.6 Startgeld Einzel: Fr (alle Kategorien) Team: Fr (Nur Kategorien K1 - K4) 2.7 Bestimmungen für Wertungsrichter Kategorie 1-4: Alle teilnehmenden Riegen mit bis zu 10 Teilnehmer sind verpflichtet, einen Wertungsrichter Brevet 1 zu stellen. Riegen mit Teilnehmer melden zwei, Riegen mit Teilnehmer drei Wertungsrichter usw. Kategorie 5 7: Alle teilnehmenden Riegen sind verpflichtet ab 5 TI / TU einen Wertungsrichter zu stellen, ab 10 TI / TU zwei WR und ab 15 TI / TU 3 WR. Falls es zu wenig Wertungsrichter hat, können auch Vereine mit weniger als 5 TI / TU verpflichtet werden, einen Wertungsrichter zu stellen Turnverband Bern Oberaargau-Emmental Seite 5
6 2.8 Anmeldung Vereinsweise mit dem beiliegenden Formular bis spätestens 21. Mai 2018 an: Jost Christian, Pestalozzistrasse 47, 3400 Burgdorf Tel.: Die Anmeldung ist nur gültig mit gleichzeitiger Einzahlung des Startgeldes/Unkostenbeitrages. Unter oder sind die Anmelde-Formulare abrufbar Der Organisator sowie der TBOE freuen sich auf viele Anmeldungen. 2.9 Abmeldungen/Ummeldungen Um- und Nachmeldungen sind nicht mehr möglich. Über Ausnahmen entscheidet die WL. Abmeldungen können bis spätestens 1 Stunde vor Wettkampfbeginn angenommen werden. Bei begründeter Abmeldung mit Arztzeugnis wird ein Teil des Startgeldes (12.-) zurückerstattet. Das Arztzeugnis muss als Original oder als Kopie abgegeben werden. Turnverband Bern Oberaargau-Emmental Seite 6
7 3 Wettkampf 3.1 Kategorien TI K1 KD absolvieren einen 4-Kampf TU K1 KH absolvieren einen 5-Kampf Teamwettkampf Am Wettkampf sind alle Kategorien K1 K4 zugelassen Der Teamwettkampf ist ein Bestandteil des Einzelwettkampfes und wird anhand der Noten aus der Rangliste zusammengeführt. Das Team kann sich nur innerhalb der gleichen Kategorie zusammenstellen. Turnerinnen und Turner werden geschlechtsspezifisch aufgeführt. Ein Team besteht aus mind. 3, max. 4 Turnenden aus dem gleichen Verein. Bewertet werden die 3 besten Endresultate des Teams. 3.2 Wettkampfablauf Pendellänge Schaukelringe Pendellänge Schaukelringe beträgt: 5.80m Aufwärmen Zum Aufwärmen Das Aufwärmen findet im Flur statt. Besammlung / Riegeneinteilung Die Teilnahme ist obligatorisch, die Turner/-innen haben sich pünktlich vor Wettkampfbeginn im Geräteraum einzufinden und halten sich an die Weisungen der Wettkampfleitung. Die Turner/-innen müssen bereits aufgewärmt sein. Einturnen Das Einturnen an den Geräten in der Wettkampfhalle findet vor dem jeweiligen Wettkampfgerät statt. Wettkampfplatz Zutritt haben Funktionäre, Turnende und max. 2 Betreuer pro Verein. An den Schaukelringen darf sich zusätzlich ein Anstösser auf dem Platz befinden. Während des Wettkampfes sitzen die TurnerInnen auf den zur Verfügung stehenden Bänken. Essen und Trinken auf dem Wettkampfplatz ist nicht erwünscht. Die Noten werden nach jeder Übung angezeigt. Der Gerätewechsel erfolgt auf Anordnung des Speakers. Turnverband Bern Oberaargau-Emmental Seite 7
8 3.3 Auszeichnungen Einzelturnen 40 % der Teilnehmer/innen pro Kategorie erhalten eine Auszeichnung. Die Ränge 1 3 erhalten eine Gold-, Silber- und Bronze-Medaille. Bei gleicher Punktzahl wird im gleichen Rang klassiert. Einheitspreis für alle Teilnehmer/innen Zur Rangverkündigung erscheinen alle Turner/-innen im Turndress / Trainingsanzug andernfalls werden keine Medaillen abgegeben Medaillen und Preise werden keine nachgesandt 3.4 Auszeichnungen Team Es werden die drei ersten Mannschaften ausgezeichnet. Bei gleicher Punktzahl entscheiden die Geräte in folgender Reihenfolge: - Turnerinnen: BO, RE, SP, SR - Turner: BO, RE, BA, SP, SR 3.5 Anpassungen Sollte die Teilnehmerzahl oder andere Gründe einen anderen Durchführungsmodus erfordern bzw. ermöglichen, so ist die Wettkampfleitung berechtigt, diesen festzulegen. 3.6 Rechtsmittel Instanzen - Erste Instanz ist die WL - Nächste Instanz ist die FG GETU des TBOE Proteste - Allfällige Proteste sind regelkonform anzumelden. Sie müssen bis spätestens 15 Minuten nach Bekanntgabe der Note schriftlich der WL eingereicht werden. - Auf Proteste, die der WL nicht regelkonform mitgeteilt wurden, wird nicht eingetreten. - Proteste, die allgemeine, nicht belegbare Anschuldigungen gegen WR oder Gegner beinhalten, werden nicht behandelt. - Die Protestgebühr von Fr ist gleichzeitig mit dem Protestschreiben bar bei der WL zu hinterlegen. Ohne Bezahlung wird auf den Protest nicht eingetreten. - Der Entscheid ist den Beteiligten so rasch als möglich mündlich mitzuteilen. - Bei Ablehnung des Protestes verfällt die Gebühr. Turnverband Bern Oberaargau-Emmental Seite 8
9 Rekurse - Rekurse zu Protestentscheiden sind regelkonform anzumelden. Sie müssen spätestens fünf Tage nach dem Anlass schriftlich und begründet der FG GETU eingereicht werden. - Auf Rekurse, die der FG GETU nicht regelkonform mitgeteilt wurden, wird nicht eingetreten. - Rekurse, die allgemeine, nicht belegbare Anschuldigungen gegen WR, Gegner oder WL beinhalten, werden nicht behandelt. - Die Rekursgebühr von Fr ist gleichzeitig mit dem Rekursschreiben auf das Konto gemäss Kapitel 2.5 einzuzahlen. Ohne Bezahlung wird auf den Rekurs nicht eingetreten. - Der Entscheid ist den Beteiligten so rasch als möglich schriftlich mitzuteilen. - Bei Ablehnung des Rekurses verfällt die Gebühr. - Rekursentscheide der FG GETU sind endgültig. 3.7 Allgemeines Versicherung Ist Sache der Teilnehmer, das OK und die Wettkampfleitung lehnt jegliche Haftung ab. Die als turnende STV- Mitglieder deklarierten Teilnehmer/-innen sind gemäss Reglement bei der SVK des STV gegen Haftpflicht, Brillenschäden und Unfallzusatz versichert. Wertgegenstände Wertgegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Für Diebstähle lehnt der Organisator jede Haftung ab. Sanität Für Erste Hilfe steht der Samariterverein im Einsatz. Fundbüro Fundgegenstände können während des Wettkampfes am Wettkampfleitertisch abgegeben und abgeholt werden. Nicht abgeholte Fundgegenstände werden einen Monat aufbewahrt und können bezogen werden bei: Jennifer Soprek, [email protected], Turnverband Bern Oberaargau-Emmental Seite 9
10 3.8 Adresse Gesamtwettkampfleitung Jugendmeisterschaften GETU: Jost Christian Pestalozzistrasse Burgdorf Mail: Tel.: Anmeldeschluss ist der 21. Mai 2018 Sportliche Grüsse Christian Jost Turnverband Bern Oberaargau-Emmental Seite 10
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