Amtliche Futtermittelkontrolle Michel Geinoz

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1 Amtliche Futtermittelkontrolle Michel Geinoz

2 Neuerungen in der Gesetzgebung und Konsequenzen für die Anwendung Neuerungen in Kraft seit dem 01. September Neuerungen der Futtermittel-Verordnung (SR ) 2. Neuerungen der Futtermittelbuch-Verordnung (FMBV, SR ) Artikel 20e der Futtermittel-Verordnung FMV (HACCP) 2

3 1. Futtermittel-Verordnung (SR ) Streichen des Begriffs Einzelfuttermittel. Neu wird nur noch von Ausgangsprodukt gesprochen: Entweder in einem Mischfuttermittel Oder als eigentliches Futtermittel Da es sich um eine Bundesratsverordnung handelt, wurden die Aufgaben einem Amt und nicht mehr einer Forschungsanstalt übertragen. 3

4 1. Futtermittel-Verordnung (SR ) Vereinfachtes Inverkehrbringen für die Heimtierfuttermittel: Für den Detail-Verkauf: Keine Registrierungspflicht Keine Pflicht, ein schriftliches Konzept basierend auf den HACCP-Grundsätzen zu haben. 4

5 1. Futtermittel-Verordnung (SR ) Übernahme der EU-Regelung betreffend GVO: Unter speziellen Bedingungen, Bewilligung des Inverkehrbringens von Futtermitteln, die unbeabsichtigt Spuren nicht zugelassener GVO enthalten (Abs. 1) Absatz 2 erlaubt, auf Gesuch und in Ausnahmefällen, Kontaminationsfälle von Ausgangsprodukten zuzulassen, welche die Bedingungen von Absatz 1 nicht erfüllen und welche in Kanada oder in den USA frei in Verkehr gebracht werden dürfen. 5

6 1. Futtermittel-Verordnung (SR ) Deklarationsvorschriften wurden präzisiert (1): Die Kennzeichnung und die Verpackung dürfen weder dem Futtermittel eine Wirkung oder Eigenschaften zuschreiben, die es nicht besitzt, noch zu verstehen geben, dass es besondere Eigenschaften besitzt, obwohl alle vergleichbaren Futtermittel dieselben Eigenschaften aufweisen. 6

7 1. Futtermittel-Verordnung (SR ) Deklarationsvorschriften wurden präzisiert (2): Obligatorische Angaben: Bezeichnung des Futtermittels für alle Arten Bezeichnung der Partie oder jede andere Angabe zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit der Ausgangsprodukte Pflicht zur Deklaration der ursprünglichen Partienummer bei jedem Teil einer aufgeteilten Partie 7

8 2. Futtermittelbuch-Verordnung (FMBV, SR ) Streichung des Begriffs Einzelfuttermittel. Neu wird nur noch von Ausgangsprodukt gesprochen. Präzisierungen bei der Deklaration von Ausgangsprodukten: Wassergehalt wenn > 14% (aber gem. Anhang 1) Wenn sie proteinhaltige Erzeugnisse enthalten, die aus Säugetiergeweben gewonnen wurden Bekanntgabe an der Verkaufstelle, wenn Verkauf an Endverbraucher von Mengen < 10 kg Vereinfachung der Abgaben bei Handel zwischen Landwirten 8

9 2. Futtermittelbuch-Verordnung (FMBV, SR ) Zusatzstoffe und Vormischungen dürfen nur in geschlossenen Verpackungen oder Behälter in Verkehr gebracht werden, die nicht wieder verwendet werden können. Präzisierungen betreffend Deklaration von Mischfuttermitteln: Bekanntgabe an der Verkaufstelle, wenn Verkauf an Endverbraucher von Mengen < 10 kg 9

10 Artikel 20e der Futtermittel-Verordnung (RS ) - HACCP 1. Wahl zwischen einem Konzept basierend auf den HACCP- Grundsätzen einer vom BLW genehmigte Leitlinie für eine gute Verfahrenpraxis 2. Bestimmte Toleranzen für Inverkehrbringer von geschlossenen Fertigprodukten 10

11 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 11

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