Spanisch ab Jahrgang 8. Bonns Fünfte Inklusive Gesamtschule der Bundesstadt Bonn. Andreas Hansmeier Abteilungsleitung I Tel:
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- Waltraud Schäfer
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1 Bonns Fünfte Inklusive Gesamtschule der Bundesstadt Bonn Eduard-Otto-Straße Bonn Tel.: Fax: sekretariat@bonnsfuenfte.de Andreas Hansmeier Abteilungsleitung I Tel: andreas.hansmeier@bonnsfuenfte.de
2 Spanisch an Bonns Fünfter Spanisch kann an Bonns Fünfter ab der 6. Klasse, ab der 8. Klasse oder ab der 11. Klasse gewählt werden. Bei jeder dieser Möglichkeiten kann Spanisch als die für das Abitur benötigte zweite Fremdsprache zählen.
3 Möglichkeit, ab dem Jahrgang 8 zusätzlich Spanisch für mindestens drei Schuljahre zu belegen Um als zweite Fremdsprache für das Abitur zu zählen, müssen in dieser Variante vier Jahre Spanisch belegt werden, also inklusive EF Im Schnitt 135 zusätzliche Unterrichtsminuten pro Woche Vier zusätzliche Klassenarbeiten oder mündliche Prüfungen pro Schuljahr plus häufige Vokabeltests und zusätzliche Schulaufgaben Im Vergleich zu den Schülerinnen und Schülern, die Spanisch schon ab der 6. Klasse gewählt haben, wird der gleiche Stoff in drei anstatt fünf Jahren erlernt. In der EF werden dann beide Kurse zusammengelegt!
4 Lehrbuch: bisher Rutas para ti vom Schöningh Schulbuchverlag, Änderung in Planung eventuelle Studienfahrt nach Spanien (vorbereitende AG notwendig) Möglichkeit das Spanischcafé zu besuchen
5 die Chancen stehen gut, dass du später Abitur machst, aber du benötigst dafür noch eine zweite Fremdsprache oder du bist sprachaffin und möchtest neben Englisch und/oder Französisch noch eine weitere Fremdsprache lernen Außerdem: hast du gute Noten in Englisch und Deutsch und ggfs. Französisch machen dir zusätzliche Arbeitsbelastungen nichts aus hast du neben den bisherigen schulischen Anforderungen noch genügend Zeit, eine weitere Fremdsprache zu erlernen ohne deine anderen Noten zu gefährden
6 Darüber muss man sich im Klaren sein: Spanisch ab 8 bedeutet eine deutliche zusätzliche Lernbelastung! Der Kurs ist sehr arbeitsintensiv. Einmal gewählt, kann Spanisch nur noch innerhalb des ersten Quartals abgewählt werden, danach nicht mehr. Je nach Notensituation mag es sinnvoll sein, sich erst einmal bis zum Ende der 10. Klasse auf die anderen Fächer zu konzentrieren und sicher die Qualifikation für die Oberstufe zu erreichen. Spanisch kann auch noch in der Jahrgangsstufe 11 als zweite Fremdsprache für das Abitur gewählt werden. Dies heißt aber auch, dass Spanisch dann bis zum Ende der Oberstufe belegt werden muss. Das ist ebenfalls eine zusätzliche Belastung!
7 Was ist nun zu tun?
8 Was ist noch zu tun? 1. Meldezettel Spanisch ab Klasse 8 spätestens am Elternsprechtag und mitnehmen 2. Meldezettel mit Kindern ausfüllen 3. Meldezettel bis Dienstag, , über die Klassenleitung zurück an Abteilungsleitung I 4. Die endgültige Entscheidung trifft die Klassenkonferenz (alle eine Klasse unterrichtenden Personen) bei den Zeugniskonferenzen im Juli Die Entscheidung wird auf den Zeugnissen vermerkt.
9 Weitere Hinweise: Alle Angaben ohne Gewähr! Informationsgrundlage: Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I APO-S I) Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt)
Fachleistungsdifferenzierung: Grund- und Erweiterungsebenen ab Jg. 7 Bonns Fünfte Inklusive Gesamtschule der Bundesstadt Bonn
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