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1 Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang Agrarwirtschaft vom 12. Juli 2017 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 1. Februar 2019 Rechtsgrundlage: Aufgrund von 8 Abs. 6 in Verbindung mit 0 Abs. 1 und 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) in der Fassung vom 01. Januar 2005 (GBl. S. 1), zuletzt geändert am 1. April 2014 (GBl S. 99) hat der Senat der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen am 24. Jnaurar 2019 die nachstehende Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Agrarwirtschaf, zuletzt geändert am 12. Juli 2018, beschlossen. 1. Einzelregelungen 1.1 Vorpraktikum Als Prüfungsvoraussetzung für das Grundlagenstudium werden drei Monate Vorpraxis gefordert. Zwei Monate müssen bis zum Vorlesungsbeginn des ersten Semesters vorliegen. Die Vorpraxis muss bis zum Beginn des Vertiefungsstudiums abgeschlossen sein. Näheres ist in den Ausführungsbestimmungen erläutert. 1.2 Studienaufbau Im Bachelorstudiengang Agrarwirtschaft umfasst das Grundlagenstudium drei Studiensemester und das Vertiefungsstudium ein praktisches Studiensemester sowie drei Studiensemester. Das Grundlagenstudium schließt mit der Bachelorvorprüfung, das Vertiefungsstudium mit der Bachelorprüfung ab. Zu den Modulprüfungen des Vertiefungsstudiums werden nur Studierende zugelassen, die mindestens 60 Credits in den Modulen des Grundlagenstudiums erbracht haben. 1. Praktische Studiensemester Das vierte Semester ist ein praktisches Studiensemester. Der Umfang der zu erbringenden Präsenztage, ohne Urlaubs- und Krankheitstage, ist in Allgemeiner Teil festgelegt. Das praktische Studiensemester setzt sich zusammen aus der Praxistätigkeit mit Bericht und dem Praxismodul. Den Studierenden werden unterschiedliche Kurse/Veranstaltungen für das Praxismodul zur Auswahl angeboten. Das Praxismodul muss bis zum Ende des 6. Semesters abgeschlossen sein. Näheres ist in den Ausführungsbestimmungen erläutert. 1.4 Grundlagenstudium Im Grundlagenstudium müssen die Studierenden ein Wahlpflichtmodul belegen. Das Angebot wird in Tabelle 2 dargestellt. Die Anmeldetermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. 1.5 Vertiefungsstudium Im Vertiefungsstudium müssen die Studierenden drei Wahlpflichtmodule belegen. Das Angebot wird in Tabelle dargestellt. Außerdem können weitere, vom Studiendekan ausgewählte, Module aus Bachelorstudiengängen der HfWU und der Universität Hohenheim Fakultät Agrarwissenschaften angeboten werden. Die Anmeldetermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Bei der Wahl von Modulen aus anderen Studiengängen sind die jeweiligen Zulassungsregelungen zu beachten. Im Vertiefungsstudium müssen die Studierenden ein Projektmodul belegen. Den Studierenden werden verschiedene Projekt-Themen zur Auswahl angeboten. Die Anmeldetermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. ZPA / BA-AW 1 Stand: , Studienbeginn ab WiSe 2017/18, gültig ab

2 1.6 Modulprüfungen Modulprüfungen sind gemäß den tabellarischen Übersichten in Abschnitt 2 zu erbringen. Die Studierenden melden sich zu den Prüfungen selbst in FlexNow an. Die Anmeldetermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Modulprüfung kann nur als Ganzes wiederholt werden. Eine Wiederholung von Teilen ist ausgeschlossen. Für die Anmeldung der Bachelorarbeit müssen alle Modulprüfungen des Grundlagenstudiums und das Praxismodul bestanden sein. Die Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit beträgt 4 Monate. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann sie - auf Antrag - zweimal, um jeweils einen Monat, auf maximal 6 Monate verlängert werden. Mit der Abgabe der Bachelorarbeit ist automatisch die Anmeldung zur Mündlichen Bachelorprüfung erfolgt. Die Mündliche Bachelorprüfung muss spätestens im Semester nach Abschluss der Bachelorarbeit abgelegt werden. Die Mündliche Bachelorprüfung wird von zwei Prüfern abgenommen, in der Regel von den Prüfern der Abschlussarbeit. Mindestens ein Prüfer muss hauptamtlicher Professor der HfWU sein. Die Mündliche Bachelorprüfung ist hochschulöffentlich und von den Prüfern je einzeln zu benoten; der Durchschnitt dieser Noten ist die Note der Mündlichen Bachelorprüfung. Sie besteht aus einem Referat, das einschließlich der Diskussion mit den Prüfern 0 Minuten nicht überschreitet. Aus wichtigem Grund oder auf Antrag des Prüflings ist die Öffentlichkeit auszuschließen. Die Bachelorarbeit und die Mündliche Bachelorprüfung können nur einmal wiederholt werden. Legende Ba = Bachelorarbeit BV = Bachelorvorprüfung CR = Credits ECTS = European Credit Transfer System ek = E-KlausurGM = Gewichtung für Modulnote (in %) GM = Gewichtung für Modulnote (in %) K = Klausur M = mündl. Prüfung Mo = Monate MP = Modulprüfung NG = Notengewichtung für die Gesamtnote PV = Prüfungsvorleistung R = Referat / Präsentation S = schriftliche / zeichnerische Arbeit SoSe = Sommersemester StA = Studienarbeit SWS = Semesterwochenstunde WiSe = Wintersemester WP = Wahlpflichtmodul ZPA / BA-AW 2

3 2. Module und Modulprüfungen Tabelle 1: Alle Module im Studienverlauf G/V Grundlagenstudium Sem Modul- ester nummer Module Deutsch Biologische Grundlagen Basics in Biology Physik und Bodenkunde Physics and Soil Science Grundlagen Tierwissenschaften Basics in Animal Science Einführung in die Ökonomie Introduction to Economy Finanzbuchführung und Statistik Accounting and Statistics Mathematik und Chemie Mathematics and Chemistry CR SWS PV MP GM Notengewichtung BVP BP Gesamt Semester Grundlagen Pflanzenbau Basics in Plant Production Tierernährung Animal Nutrition Nutztierhaltung Livestock Farming Pflanzenernährung und Herbologie Plant Nutrition and Herbology Phytomedizin und Pflanzenzüchtung Phytomedicine and Plant Breeding Wahlpflichtmodul 1 Elective StA s. Tabelle Gesamt Semester Methodik Scientific Methods 5 4 R+S 50/ Controlling Controlling Grundlagen der Agrartechnik Basics in Agriculture Mechanisation Tiergesundheit und Tierzucht Animal Health and Breeding Technik der Innenwirtschaft Mechanisation in Animal Husbandry 5 4 StA ZPA / BA-AW Bemerkungen

4 GV GL-Studium Vertiefungsstudium Sem ester Modul- nummer Module Deutsch Projekt- und Persönlichkeitsmanagement Project Management and Personality CR SWS PV MP GM Notengewichtung Bemerkungen BVP 5 4 K 45 + StA 40/ Gesamt Semester Gesamt Grundlagenstudium Praktisches Studiensemester Internship 0 S 0 Teilnahme am Praxismodul Gesamt Semester Ökonomik der Produktion Production Economics Steuern und Recht Taxes and Law Angewandte Ökologie Introduction to Ecology 5 4 K 45 + S 50/ Tierernährung und Tierzucht Animal Nutrition and Breeding Marketing Marketing Wahlpflichtmodul 2 siehe Tabelle 5 4 Elective 2 10 Gesamt Semester Projektmodul Project Module Pflanzenproduktionssysteme Crop Production Systems Pflanzen- und Tiergesundheitslehre Phytomedicine and Veterinary Medicine Technik der Außenwirtschaft Agricultural Machinery for Plant Production Investition und Finanzierung Corporate Finance Wahlpflichtmodul Elective 5 2 StA K K 45 + StA 50/ siehe Tabelle Gesamt Semester Marktlehre und Agrarpolitik Farm Policy Unternehmensführung Corporate Governance 5 4 K 60 + StA 40/60 10 BP 10 wird in Deutsch oder angeboten ZPA / BA-AW 4

5 Wahlpflichtmodul 4 Elective 4 Bachelorarbeit Bachelor Thesis Mündliche Bachelorprüfung Oral Bachelor Exam 5 4 siehe Tabelle 12 Ba 4 Mo 60 M 0 15 Gesamt Semester Gesamt Vertiefungsstudium Gesamt Studium Tabelle 2: Wahlpflichtmodule des Grundlagenstudiums (Wahlpflichtmodul 1) WP 1 Grundlagenstudium Modulnummer Wahlpflichtmodule Deutsch Agrartechnisches Praktikum Practical Training in Agricultural Mechanisation Praktikum in Futtermittelkunde und Tierhaltung Practical Training in Animal Feed Stuffing and Animal Husbandry Bestimmungsübungen Exercise in Determination Spezielle Landwirtschaftliche Betriebslehre Farm Business Operations CR SWS PV MP GM Notengewichtung Bemerkungen BVP BP 5 4 StA SoSe (wird nur jedes 2. Jahr angeboten) SoSe 5 4 StA SoSe 5 4 StA SoSe ZPA / BA-AW 5

6 Tabelle : Wahlpflichtmodule des Vertiefungsstudiums (Wahlpflichtmodul 2-4) WP 2-4 Fachgebiet Ökonomie Fachgebiet Tierhaltung Fachgebiet Pflanzenproduktion Interdisziplinäre Fachgebiete Modul- Wahlpflichtmodule nummer Deutsch Bewertungslehre und Rechnungswesen Appraisal and Accounting Internationale Landwirtschaft International Agriculture Handelsmarketing und Direktvermarktung Commercial and Direct Marketing Planung und Optimierung landwirtschaftlicher Betriebe Farm Management Qualitätsbestimmung und Verarbeitung tierischer Produkte Quality Analysis and Processing of Animal Products Herdenmanagement Herd Management Tierernährung und Spezielle Tierarten Animal Nutrition and Special Animal Species Landwirtschaftliches Bauwesen Construction Engineering Verfahrenstechnik in der Pflanzenproduktion ZPA / BA-AW 6 CR SWS PV MP GM NG Bemerkungen SoSe 5 4 StA 10 SoSe 5 4 StA 10 SoSe WiSe WiSe 5 4 M 10 + S 50/50 10 WiSe WiSe 5 4 StA 10 SoSe SoSe Crop Production Processes and Techniques Pflanzenzüchtung Plant Breeding Obst- und Gemüsebau Pomiculture and Vegetable Production 5 4 StA M WiSe WiSe (wird nur jedes 2. Jahr angeboten) Nachwachsende Rohstoffe und Energie Renewable Raw Materials and Energy 5 4 K 45 + R 50/50 10 WiSe Biotechnologie und Forschung Biotechnology and Applied Research 5 4 S 10 SoSe Agribusiness Agribusiness WiSe Ökologischer Landbau und Umweltgerechte Landwirtschaft Organic Farming and Environmentally Sound Agriculture Bildung und Beratung Professional Training and Advisory Work Smart Farming zur Entwicklung nachhaltiger Produktionssysteme Smart Farming for the Development of Sustainable Production Systems 5 4 K 45 + StA 50/50 10 SoSe 5 4 K StA 50/50 10 WiSe 5 4 M 20 + StA 50/50 10 WiSe Gewählt werden können auch die Wahlpflichtmodule des Studiengangs Pferdewirtschaft (siehe SPO PW). Die Modulprüfungen sind der SPO PW zu entnehmen.

7 . Inkrafttreten, Übergangsregelungen (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt zum 1. September 2017 in Kraft. Studierende, die ihr Studium früher begonnen haben, beenden ihr Studium nach der bisher gültigen Fassung. (2) Die Änderung der Studien- und Prüfungsordnung vom 12. Juli 2018 tritt zum 1. September 2018 in Kraft. () Die Änderung der Studien- und Prüfungsordnung vom 1. Februar 2019 tritt zum 1. März 2019 in Kraft. Bereits nach der bisherigen Studien- und Prüfungsordnung abgelegte Modulprüfungen bleiben von der Änderung unberührt. Modulprüfungen, die vor dem 1. März 2019 abzulegen waren und nicht bestanden wurden, werden nach der bisherigen Regelung abgelegt. Nürtingen, 1. Februar 2019 Prof. Dr. Andreas Frey Rektor ZPA / BA-AW 7

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