Beihilfetabelle. Angebotsmöglichkeiten für Personen mit Beihilfeanspruch (Stand: 1. November 2015) Beamte 2. Beamtenanwärter 3

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1 Beihilfetabelle Angebotsmöglichkeiten für Personen mit Beihilfeanspruch (Stand: 1. November 2015) Beamte 2 Beamtenanwärter 3 Beamtenanwärter, die nach der Ausbildung nicht direkt verbeamtet werden 4 Angestellte öffentlicher Dienst, die - obwohl sie Angestellte sind - einen klassischen Beihilfeanspruch haben 5 Angestellte öffentlicher Dienst, die einen abgesenkten (verminderten) Beihilfeanspruch haben 6 Beihilfeberechtigte Personen, die Mitglied der GKV sind (obwohl sie einen Beihilfeanspruch haben) 7 Dauernde Öffnung der PKV: Beamtenanfänger und GKV-versicherte Beamte 8 Absicherung von Polizeivollzugsbeamten (Landesbeihilfe) 9 Absicherung von Bundesgrenzschutz- und Bundespolizeibeamten sowie Bundeswehrsoldaten 10 1

2 Beamte Beihilfeträger Beihilfeanspruch Grundabsicherung Bund und folgende Länder: Rheinland-Pfalz (1), Sachsen-Anhalt, Sachsen Bayern, Thüringen amb. stat. zahn 2-Bettzimmer (Zusatzabsicherung ) 3-Bettzimmer Pflege KB30+KBK20+EKHT5 KBE30+KBEK20 KB30+EKHT10 KBE30 KB20 KBE20 KB30+KBK20+EKHT25 KBE30+KBEK20 KB30+EKHT25 KBE30 KB20+EKHT25 KBE20 Nordrhein-Westfalen Baden-Württemberg (1) (3) Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Schleswig- Holstein Bremen KB30+KBK20+EKHT5 KBE30+KBEK20 KB30+EKHT10 KBE30 KB20+EKHT10 KBE20 KB KBE30+KBEG20 KB KBE30+KBEG20 KB20 KBE20 KB30+KBK20+SZ2+SZ220 AWG+EKHT5 KBE30+KBEK20 KB30+SZ2+EKHT10 KBE30 KB20+SZ2 KBE20 KBVV+SZ2 KBE30+KBEG KBVV30+KBVV15+SZ235+SZ220 KBE20+KBEG20+KBEG KBVV30+KBVV10+SZ235+SZ225 KBE20+KBEG KBVV30+KBVV5+SZ235+SZ230 KBE30+KBEG5 KBVV30+SZ2 KBE30 Hessen (1) 65 KBH30+KBVV KBH30+KBVV KBH30+KBVV KBH30+KBVV5 85 KBH30 In Hessen ist der Tarif KBE nicht abschließbar. (1) Die Länder Baden-Württemberg (22 EUR), Hessen (18,90 EUR) und Rheinland-Pfalz (26 EUR) machen die Beihilfe für stationäre Wahlleistungen von einer Zahlung des vorgenannten Betrages abhängig (wird direkt von den Dienstbezügen einbehalten). Wenn sich der Beihilfeberechtigte gegen diese Option entschieden hat, besteht nur ein Beihilfeanspruch für die Inanspruchnahme eines Mehrbettzimmers ohne Chefarztbehandlung. Die Länder Hamburg und Saarland sehen keinen Abzugsbetrag bei einem Krankenhausaufenthalt vor, daher ist keine EKHT-Absicherung notwendig. (3) Beamte im Land Baden-Württemberg, die ab dem neu eingestellt werden, sowie deren Ehegatten und eingetragene Lebenspartner erhalten dauerhaft einen Bemessungssatz von %, der sich zukünftig weder mit der Anzahl der im Familienzuschlag berücksichtigungsfähigen Kinder noch mit dem Beginn des Ruhestands ändert. Für ältere Beamte gilt Bestandsschutz. Allgemeiner Hinweis: Für die Tarifstufen KB30 und KB existieren keine Kinder- u. Jugendlichenprämien bzw. für Tarifstufe KB20 keine Erwachsenenbeiträge. 2

3 Beamtenanwärter Beihilfeträger Beihilfeanspruch Grundabsicherung Bund und folgende Länder: Rheinland-Pfalz (1) (4), Sachsen-Anhalt (4), Sachsen Bayern (4), Thüringen (4) amb. stat. zahn 2-Bettzimmer (Zusatzabsicherung ) 3-Bettzimmer Pflege KBBA1+EKHT5 KBEA30+KBEAG20 KBBA301+EKHT10 KBEA30 KBBA201 KBEA20 KBBA1+EKHT25 KBEA30+KBEAG20 KBBA301+EKHT25 KBEA30 KBBA201+EKHT25 KBEA20 Nordrhein-Westfalen (4) KBBA1+EKHT5 KBEA30+KBEAG20 KBBA301+EKHT10 KBEA30 KBBA201+EKHT10 KBEA20 Baden-Württemberg (1), (4) KBBA1+EKHT5 KBBA1+EKHT5 KBBA201 KBEA30+KBEAG20 KBEA30+KBEAG20 KBEA20 Berlin, Brandenburg, Hamburg (4), Mecklenburg-Vorpommern (5), Niedersachsen (4), Saarland, Schleswig-Holstein Bremen (4) KBBA1+SZA2+EKHT5 KBEA30+KBEAG20 KBBA301+SZA2+EKHT10 KBEA30 KBBA201+SZA2 KBEA20 KBBA1+SZA2 KBEA30+KBEAG KBBA301+KBVVA15+SZA235+SZA220 KBEA20+KBEAG20+KBEAG KBBA301+KBVVA10+SZA235+SZA225 KBEA20+KBEAG KBBA301+KBVVA5+SZA235+SZA230 KBEA30+KBEAG5 KBBA301+SZA2 KBEA30 Hessen (4) 65 KBHA30+KBVVA KBHA30+KBVVA KBHA30+KBVVA KBHA30+KBVVA5 85 KBHA30 In Hessen ist der Tarif KBEA nicht abschließbar. (4) Rechtsreferendare in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die in den juristischen Vorbereitungsdienst eintreten, sind im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses (öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis) in der GKV pflichtversichert und haben keinen Anspruch auf Beihilfeleistungen. Deshalb: Angebot nach den Tarifen aus Mein Gesundheitsplan bzw. Tarife GP(X) oder central.vita. 3

4 Beamtenanwärter, die nach der Ausbildung nicht direkt verbeamtet werden und für diese Übergangszeit eine Vollkostenversicherung benötigen! Beamtenanwärtern, die bereits nach Restkostentarifen bei der Central versichert sind, und nach Abschluss ihrer Ausbildung nicht direkt verbeamtet werden (in der Regel Ernennung zum Beamten auf Probe) und für diese Übergangszeit eine Vollkostenversicherung benötigen, kann folgender Versicherungsschutz unterbreitet werden: Bestehender Versicherungsschutz Angebot für eine Vollkostenversicherung KBBA201, KBBA301, KBBA1 + PVB KBBA301 + KBVVA5 KBVVA15 + PVB KBHA30, KBHA30 + KBVVA5 KBVVA20 + PVB Obiger bestehender Versicherungsschutz in Verbindung mit Tarif SZA220 SZA2 und/oder Tarif central.privata (mit ZVB: VE393) + PVN (Achtung: Tarif central.privata sieht Prämien ausschließlich für Erwachsene vor; für Kinder und Jugendliche muss der Tarif central.privat abgeschlossen werden) KBEA20, KBEA30, KBEA30 + KBEAG20 + PVB Eine Tarifkombination KBBA1 + KBBA1 bzw. KBEA30/KBEAG20 + KBEA30/KBEAG20 ist wegen des hohen subjektiven Risikos im Zahnsektor (z. B. 100%-ige Erstattung bei Zahnersatz) grundsätzlich abzulehnen! Außerdem sind bei der Risikobeurteilung noch folgende Punkte zu beachten: Höchstaufnahmealter (nicht älter als 33 Jahre), die Übergangsregelung für die Vollkostenversicherung ist auf maximal 12 Monate beschränkt, bestehende Erschwernisse (BZ, LA oder LE) sind in den neuen Zieltarif zu übernehmen (BZ prozentual), für die Mehrleistungen sind keine neuen Wartezeiten zu erfüllen. 4

5 Angestellte im öffentlichen Dienst, die - obwohl sie Angestellte sind - einen klassischen Beihilfeanspruch haben Arbeitgeber Beihilfeanspruch Grundabsicherung Rheinland-Pfalz (1) Baden-Württemberg (1) Berlin, Hamburg, Saarland, Schleswig-Holstein Bremen Hessen amb. stat. zahn 2-Bettzimmer (Zusatzabsicherung SBE00) 3-Bettzimmer Pflege KB+EKHT5 KBE30+KBEG20 KB30+EKHT10 KBE30 KB20 KBE20 KB KBE30+KBEG20 KB KBE30+KBEG20 KB20 KBE20 KB+SZ2+EKHT5 KBE30+KBEG20 KB30+SZ2+EKHT10 KBE30 KB20+SZ2 KBE20 KBVV+ SZ2 KBE30+KBEG KBVV30+KBVV15+SZ235+SZ KBE20+KBEG20+KBEG KBVV30+KBVV10+SZ235+SZ KBE20+KBEG KBVV30+KBVV5+SZ235+SZ KBE30+KBEG5 KBVV30+SZ2 KBE30 65 KBH30+KBVV KBH30+KBVV15 In Hessen ist der Tarif KBE KBH30+KBVV10 nicht abschließbar KBH30+KBVV5 85 KBH30 Bund und Kommunen: Nur Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis mit dem Bund bzw. den Kommunen vor dem 1. August 1998 begründet worden ist, haben weiterhin Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall. Beschäftigte mit einem Arbeitsverhältnis ab dem 1. August 1998 erhalten grundsätzlich einen Arbeitgeberzuschuss ohne Beihilfeanspruch. Länder: In allen neuen Bundesländern sowie in Bayern (Arbeitsverhältnis ab dem 1. Januar 2001), Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erhalten Beschäftige grundsätzlich einen Arbeitgeberzuschuss ohne Beihilfeanspruch. (1) Die Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg machen die Beihilfe für stationäre Wahlleistungen von einer Zahlung von 26 EUR bzw. 22 EUR im Monat abhängig. Wenn sich der Beschäftigte gegen diese Option entschieden hat, besteht nur noch ein Beihilfeanspruch für die Inanspruchnahme eines Mehrbettzimmers ohne Chefarztbehandlung. 5

6 Angestellte im öffentlichen Dienst, die einen abgesenkten (verminderten) Beihilfeanspruch haben Arbeitgeber Beihilfeanspruch Grundabsicherung Rheinland-Pfalz (1) Baden-Württemberg (1) Berlin, Hamburg, Saarland, Schleswig-Holstein Bremen Hessen amb. stat. Zahn 2-Bettzimmer (Zusatzabsicherung ) 3-Bettzimmer Pflege KB+KBVV20+EKHT KBE30+KBEG20+KBEG20 KB+EKHT10 KBE30+KBEG KB20+KBVV KBE30+KBEG5+KBEG KB+KBVV KBE30+KBEG20+KBEG20 KB KBE30+KBEG KB20+KBVV KBE30+KBEG5+KBEG KB+KVV20+SZ230+EKHT KBE30+KBEG20+KBEG20 KB+SZ2+EKHT10 KBE30+KBEK KB20+KBVV20+SZ240+SZ KBE30+KBEG5+KBEG KBVV+KBVV20+SZ KBE30+KBEG20+KBEG KBVV+KBVV15+SZ KBE30+KBEG20+KBEG5+KBEG5+KBEG KBVV+KBVV10+SZ KBE30+KBEG20+KBEG5+KBEG KBVV+KBVV5+SZ KBE30+KBEG20+KBEG5 KBVV+SZ2 KBE30+KBEG KBH30+KBVV30+KBVV KBH30+KBVV30+KBVV KBH30+KBVV30 In Hessen ist der Tarif KBE KBH30+KBVV20+KBVV5 nicht abschließbar. 65 KBH30+KBVV20 65 KBH30+KBVV20 Achtung: Neben den Beihilfetarifen ist für den Beschäftigten zusätzlich eine Krankentagegeldabsicherung vorzunehmen, und zwar nach Tarif ET42. Siehe dazu Arbeitsanweisung Krankentagegeldabsicherung für Angestellte im öffentlichen Dienst. Bei Angestellten im öffentlichen Dienst entfällt mit Erreichen des Rentenalters der komplette Beihilfeanspruch. Da im Rentenalter eine Vollkostenversicherung benötigt wird, sollte darauf geachtet werden, dass der Kunde zusätzlich zu den laufenden Beihilfetarifen eine AWG abschließt, damit bei einer späteren Umstellung in den Vollkostentarif eine 100%-ige Alterungsrückstellung übernommen wird. Einem Kunden mit 30% Beihilfeanspruch sollte z.b. folgender Versicherungsschutz angeboten werden: KB + KBVV20 + PVN als laufend + KB30 als AWG. (1) Die Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg machen die Beihilfe für stationäre Wahlleistungen von einer Zahlung von 26 EUR bzw. 22 EUR im Monat abhängig. Wenn sich der Beschäftigte gegen diese Option entschieden hat, besteht nur noch ein Beihilfeanspruch für die Inanspruchnahme eines Mehrbettzimmers ohne Chefarztbehandlung. Für die Tarifstufe KB30 existieren keine Kinder- u. Jugendlichenprämien bzw. für KB20 keine Erwachsenenbeiträge. Werden zusätzliche Leistungen gewünscht, sind in Abhängigkeit vom Alter der zu versichernden Personen, die Tarife KB30 oder KB20 +( ggf.) KBVV + SZ2xx abzuschließen. 6

7 Beihilfeberechtigte Personen, die Mitglied der GKV sind, obwohl sie einen Beihilfeanspruch haben* Beihilfeträger Beihilfeanspruch Grundabsicherung im 2- Bettzimmer Zusatzabsicherung Angestellte i. ö. D. Angestellte i. ö. D. Beamte 1-Bettzimmer amb. stat. Zahn freiwillig Versicherte pflichtversichert freiwillig Versicherte Bund und folgende Länder: Baden-Württemberg (1), Rheinland-Pfalz (1), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen SZ(A)2 SZ(A)230 SZ(A)220 SZ(A)2 SZ(A)230 SZ(A)220 SZ(A)2 SZ(A)230 SZ(A)220 Es sind die Zusatztarife aus Mein Gesundheitsplan bzw. die Tarife GP(X) und central.vita abschließbar. (3) Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein Es sind die Zusatztarife aus Mein Gesundheitsplan bzw. die Tarife GP(X) und central.vita abschließbar. (3) Bundesländer ohne Beihilfeanspruch für Inanspruchnahme von Wahlleistungen, so dass der Abschluss der SZ(A)-Tarife nicht möglich ist! Nordrhein-Westfalen Tarife aus Mein Gesundheitsplan, GP(X), central.vita SZ2 + EKHT13 SZ230 + EKHT18 SZ220 + EKHT20 Hessen SZ235 SZ230 SZ225 SZ220 SZ215 SZ235 SZ230 SZ225 SZ220 SZ215 SZ235 SZ230 SZ225 SZ220 SZ215 Es sind die Zusatztarife aus Mein Gesundheitsplan bzw. die Tarife GP(X) und central.vita abschließbar. (3) * ist ein insgesamt relativ kleiner Personenkreis (i.d.r. Beamte im einfachen Dienst mit sehr geringen Bezügen; Beamte mit sehr vielen Kindern; Beamte mit sehr geringer Arbeitszeit). Für diesen Personenkreis ist eine Absicherung in der GKV oft preiswerter als die private Absicherung über Beihilfetarife. Den Beitrag zur GKV zahlt diese Personengruppe komplett selbst (kein Arbeitgeberzuschuss). (1) Die Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg machen die Beihilfe für stationäre Wahlleistungen von einer Zahlung von 26 EUR bzw. 22 EUR im Monat abhängig. Wenn sich der Beschäftigte gegen diese Option entschieden hat, besteht nur noch ein Beihilfeanspruch für die Inanspruchnahme eines Mehrbettzimmers ohne Chefarztbehandlung. Von der Beihilfestelle muss bescheinigt werden, dass bei Inanspruchnahme von stationären Wahlleistungen ein Beihilfeanspruch von xx% besteht. (3) Wird ein GP(X)- bzw. vita-tarif mit stationären Wahlleistungen (z.b. vitas1) oder Tarif PlanS abgeschlossen und besteht gleichzeitig ein Beihilfeanspruch gegenüber stationären Wahlleistungen, kann dies zu einer Überversicherung im stationären Wahlleistungsbereich führen. Erstattet werden in diesem Fall maximal 100% der tatsächlichen anfallenden Kosten. 7

8 Dauernde Öffnung der PKV für Beamtenanfänger 1) sowie erleichterter Wechsel in die PKV für GKV-versicherte Beamte 2) Beihilfeträger Beihilfeanspruch Grundabsicherung Beihilfeergänzungstarife amb. stat. zahn 2-Bettzimmer 3-Bettzimmer Pflege KB30 + KBK20 Bund: und folgende Länder: KBE30 + KBEK20 Bayern, Nordrhein-Westfalen KB30 Rheinland-Pfalz, KBE30 Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen KB20 KBE20 KB KBE30 + KBEG20 Baden-Württemberg KB KBE30 + KBEG20 KB20 KBE20 Berlin, Brandenburg, KBE30 + KBEK20 Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen KBE30 Saarland, Schleswig-Holstein Da diese Bundesländer keinen Beihilfeanspruch für stationäre Wahlleistungen vorsehen, besteht KBE20 lediglich ein Kontrahierungszwang für die allgemeinen Krankenhausleistungen, so dass bei KBE30 + KBEG Personen mit risikorelevanten Diagnosen, bei denen normalerweise ein 30%-iger Risikozuschlag nicht ausreicht, keine KB-, KBK-, KBH-, KBE20 + KBEG20 + KBEG5 Bremen KBVV-Tarife angeboten werden. KBE20 + KBEG KBE30 + KBEG5 KBE30 65 KBH30 + KBVV KBH30 + KBVV15 In Hessen ist der Tarif KBE Hessen KBH30 + KBVV10 nicht abschließbar KBH30 + KBVV5 85 KBH30 1) Als Beamtenanfänger gelten nicht Beamte auf Widerruf bzw. Beamtenanwärter, die sich in der Ausbildung befinden. Für Tarif SBE besteht kein Kontrahierungszwang. Dies gilt auch für Krankenhaustagegeld- und Pflegezusatztarife. 2) Der Personenkreis muß am bereits in einem Beamtenverhältnis auf Probe, Zeit oder Lebenszeit und Mitglied in der GKV sein. Für Beamtenverhältnisse ab dem gilt die dauernde Öffnung für Beamtenanfänger. Für versicherungspflichtige Beamtenangehörige, Lebenspartner und Versorgungsempfänger gilt eine Sonderregelung. Weitere Informationen sind den entsprechenden PKV-Infos und Arbeitsanweisungen zu entnehmen. Beitragszuschläge zum Ausgleich erschwerter Risiken werden auf maximal 30 % des tariflichen Beitrags begrenzt. Die unter Kontrahierungszwang angenommenen Verträge bleiben hinsichtlich der betroffenen Personen provisions- und wertungsfrei. In derartigen Fällen ist vom Abschlußvermittler eine Provisionsverzichtserklärung unterschreiben zu lassen. 8

9 Freie Heilfürsorge Absicherung von Polizeivollzugsbeamten 1) - Landesbeihilfe - Bundesland Freie Heilfürsorge Ausbildung Freie Heilfürsorge nach Ausbildung Absicherung Central Restkostentarife Baden-Württemberg ja ja KB AWG + PVB laufend Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt Berlin ja ja KB30 AWG + PVB laufend einfacher und mittlerer Dienst: ja gehobender und höherer Dienst: nein siehe Beihilfetabelle Seite 2 Bremen ja ja KB30 AWG + SZ2 AWG + PVB laufend Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland Bayern, Thüringen ja Brandenburg Hamburg Niedersachsen Schleswig-Holstein 1) Weitere Hinweise siehe Seite 10. ja ja ja Einstellung ab ja, freie Heilfürsorge Einstellung vor Einstellungen zwischen und ja, freie Heilfürsorge Einstellungen vor und ab Einstellung ab Einstellung vor Wahlrecht freie Heilfürsorge oder Beihilfe Neu eingestellte oder versetzte Polizisten haben innerhalb von 6 Monaten ein Wahlrecht auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge siehe Beihilfetabelle Seite 2 KB30 AWG + SZ2 AWG + PVB laufend siehe Beihilfetabelle Seite 2 KB30 AWG + SZ2 AWG + EKHT10 + PVB laufend siehe Beihilfetabelle Seite 2 ggf. KB30 AWG + SZ2 AWG + EKHT10 + PVB laufend siehe Beihilfetabelle Seite 2 KB30 AWG + SZ2 AWG + EKHT10 + PVB laufend Absicherung Central Zusatztarife Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge siehe Seite 10 9

10 Absicherung von Soldaten und Vollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes 1) - Bundesbeihilfe - Personenkreis Freie Heilfürsorge aktive Dienstzeit Absicherung Central Restkostentarife Absicherung Central Zusatztarife 2) Berufssoldaten, Zeitsoldaten 3), Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes ja KB30 AWG + PVB laufend Tarife aus Mein Gesundheitsplan oder central.vita (ggf. Restkostentarif SZ2xx) Zu beachtende Hinweise! 1) für seine berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen erhält der Beamte mit Freier Heilfürsorge die gleichen Beihilfen wie alle anderen Beihilfeberechtigten (Versicherungsschutz nach Restkostentarifen der Central; vgl. Seite 1 der Beihilfetabelle). Der Berufssoldat/Zeitsoldat selbst hat Anspruch auf sog. unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Dies ist eine Art Freie Heilfürsorge, so dass die gleiche Absicherung wie bei Personen mit Freier Heilfürsorge notwendig ist. 2) 3) Personen mit Anspruch auf Freie Heilfürsorge kann der Tarif GP(X) nicht angeboten werden, da keine Versicherungsfähigkeit gegeben ist. Nach diesen Tarifen versicherungsfähig sind ausschließlich Personen, die in der GKV versichert sind. Die Tarife aus Mein Gesundheitsplan oder central.vita können jedoch abgeschlossen werden. Besteht für den o.g. Personenkreis ein Beihilfeanspruch auf stationäre Wahlleistungen, ist nicht Tarif PlanS bzw. vitas sondern der stationäre Restkostentarif SZ2xx in der passenden Prozentstufe abzusichern. Von der Beihilfestelle muss bescheinigt werden, dass bei einer Inanspruchnahme von stationären Wahlleistungen ein Beihilfeanspruch von xx% besteht. dieser Personenkreis hat Anspruch auf Übergangsgebührnisse (75% der früheren Dienstbezüge) und damit verbunden Beihilfeanspruch von % nach der Dienstzeit bis maximal 15 Monate. Die Wehrpflicht (Absolvierung des Grundwehrdienstes) ist seit dem ausgesetzt. 10

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