Die GmbH-Reform - Was ändert sich für bestehende GmbHs?

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1 Die GmbH-Reform - Was ändert sich für bestehende GmbHs? Informationsveranstaltung der Handwerkskammer Dresden Am 06. Januar 2009 in den Räumen des Bildungszentrums der Handwerkskammer Dresden, Lagerplatz 8, Dresden Referent: Dr. Heribert Heckschen Notar in Dresden

2 A. Überblick zum MoMiG Ziel des Gesetzgebers: Erhöhung der Seriosität der Rechtsform Senkung der Insolvenzen Erleichterung der Gründung einer GmbH in Standardfällen Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der GmbH 0

3 B. Die GmbH- Gründung I. Die klassische GmbH-Gründung 1. Mindeststammkapital Keine Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf Euro es bleibt bei Euro Kein Bedürfnis, da die UG eingeführt wird GmbH dürfte für die Praxis eine seriösere Alternative zur UG bilden individuellere Bestimmbarkeit des Geschäftsanteils Jeder Geschäftsanteil muss nur noch auf einen Betrag von mind. 1 Euro lauten Bisher: Stammeinlage mind. 100 Euro und Teilbarkeit durch 50 erforderlich aufgesplittete Anteilseignerstruktur dürfte Beratungsbedarf eher steigern denn minimieren 1

4 B. Die GmbH- Gründung I. Die klassische GmbH-Gründung 2. Geschäftsanteile bei der Gründung 2 Zulassung des Erwerbs mehrerer Geschäftsanteile auch bei Gründung der GmbH Bestehenbleiben des Formerfordernisses für die Abtretung und Verpflichtung zur Abtretung, 15 III GmbHG, begrüßenswert: gewährleistet Rechtssicherheit und Beweissicherung für die Gesellschaft jeder Gesellschafter kann nun mehrere Geschäftsanteile mit unterschiedlichen Nennbeträgen übernehmen Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile der Gesellschafter werden Mindestinhalt der Satzung Frage: Alt-GmbHs Frage: Unterschiedliche Stimmrechtsausübung möglich?

5 B. Die GmbH- Gründung II. Die Unternehmergesellschaft Grundstruktur Unternehmergesellschaft Ausgangslage: Alternative zur Ltd. in Firma Bezeichnung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) Mindeststammkapital 1 Euro Volleinzahlung des Stammkapitals bei Kapitalerhöhung auf das Mindeststammkapital einer GmbH von Euro Behandlung wie normale GmbH Das Haftungssystem in der Gründungsphase (Unterbilanz-, Verlustdeckungs-, Differenz- und Handelndenhaftung) gilt auch für UG. 3

6 B. Die GmbH- Gründung II. Die Unternehmergesellschaft Umwandlung der GmbH in eine UG? gesetzlich nicht vorgesehen 190 Abs. 1 UmwG sieht nur Rechtsformwechsel zwischen Rechtsträgern unterschiedlicher Rechtsform vor, nicht innerhalb ein und derselben. Herabsetzung des Stammkapitals unter nicht möglich, da UG Einstiegsvariante der GmbH sein soll Kapitalherabsetzung nicht zur Unterschreitung des Mindeststammkapitals führen darf, 58 GmbHG daher insgesamt abzulehnen 4

7 B. Die GmbH- Gründung III. Musterprotokoll Musterprotokoll sowohl für die klassische GmbH als auch die UG (haftungsbeschränkt) Zusammenfassung von drei Dokumenten in einem Muster: Gesellschaftsvertrag Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste Kostenprivileg durch neuen 41d KostO bei der UG (haftungsbeschränkt) zusätzlich erforderlich: Registeranmeldung 5

8 B. Die GmbH- Gründung III. Musterprotokoll Inhalt Max. 3 Gesellschafter und ein Geschäftsführer Vertretung durch den einzigen Geschäftsführer unter Befreiung von 181 BGB Integration der Geschäftsführerbestellung ohne zusätzlichen Beschluss Gründungsaufwand trägt Gesellschaft nur bis zu einem Gesamtbetrag von 300, höchstens jedoch bis zum Betrag des Stammkapitals 6

9 B. Die GmbH- Gründung IV. Allgemeine Gründungserleichterungen Wegfall staatlicher Genehmigungen Vorliegen der Genehmigung bei genehmigungsbedürftigen Unternehmensgegenständen keine Eintragungsvoraussetzung mehr nunmehr echte Trennung zwischen Handels- und Gewerberecht vermeidet die umständlichen zweistufigen Unternehmensgründungen, die nach geltendem Recht erforderlich sind erst Vereinbarung eines genehmigungsfreien Unternehmensgegenstandes nach Eintragung der GmbH Änderung auf eigentlich gewollten genehmigungsbedürftigen Unternehmensgegenstand 7

10 B. Die GmbH- Gründung IV. Allgemeine Gründungserleichterungen Wegfall staatlicher Genehmigungen Das EHUG Umstellung der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf elektronische Verwaltung und Abfrage Anmeldungen mit qualifizierter elektronischer Signatur keine Unterschriftszeichnung mehr Erleichterungen bei fehlendem Kostenvorschuss Einführung eines Unternehmensregisters Prüfung von Offenlegungsverstößen der Gesellschaften kein Kostenvorschuss bei notarieller Starksagung, 8 Abs. 2 Nr. 3 KostO 8

11 D. Geschäftsanteile II. Verbesserung der Transparenz hinsichtlich der Zusammensetzung des Gesellschafterkreises 1. Bislang geltendes Recht 9 Ausübung der Gesellschafterrechte Übergang bei der Gesellschaft unter Nachweis des Übergangs angemeldet Nur Veräußerung nicht Erbfall oder Umwandlungsfälle Funktion der Gesellschafterliste Geschäftsführer verpflichtet geänderte Gesellschafterliste einzureichen GL hatte nur beiläufige Ordnungsfunktion Anzeige des Notars an das Registergericht Unverzügliche Anzeige des Notars an das Registergericht nach 40 Abs. 1 Satz 2 GmbHG 40 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 unzureichend mit 16 Abs. 1 GmbHG abgestimmt Registergericht informiert noch vor Wirksamkeit

12 D. Geschäftsanteile II. Verbesserung der Transparenz hinsichtlich der Zusammensetzung des Gesellschafterkreises 2. Neuregelung Funktion der Gesellschafterliste 10 Legitimationsbasis für die Ausübung der Gesellschafterrechte Bedeutung der Gesellschafterliste erheblich aufgewertet als Gesellschafter gilt, wer in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist ( 40 GmbHG n.f.) Ziel der Missbrauchsbekämpfung Transparenz über die Anteilsstrukturen der GmbH Geldwäsche verhindern nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für den Erwerb eines GmbH-Geschäftsanteils unwiderlegliche Vermutung, dass Eingetragener materiell berechtigt ist

13 D. Geschäftsanteile III. Gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen 1. Überblick 11 gutgläubiger Erwerb bisher nur sehr eingeschränkt möglich (Aktien, Geschäftsanteile) Verschiedene mögliche Anknüpfungspunkte für gutgläubigen Erwerb Verbriefung Eintragung Gesellschaftsregisters Aufwertung der Gesellschafterliste Fehlerquellen Fehlende Rechtsinhaberschaft und/oder Verfügungsbefugnis Fehlende Existenz des Geschäftsanteils Fehlende Einlageleistung

14 D. Geschäftsanteile III. Gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen 2. Einzelheiten zur Neuregelung des 16 Abs. 3 GmbHG 12 gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen möglich Gutglaubensgrundlage: Gesellschafterliste Beispiel: A verkauft und überträgt seinen GmbH-Anteil an B. Der Notar reicht eine Gesellschafterliste ohne Bescheinigung nach 40 Abs. 2 Satz 2 GmbHG n.f. ein. Obwohl sich die Übertragung später als unwirksam herausstellt wird die Gesellschafterliste nicht berichtigt. Nach vier Jahren verkauft und überträgt B den Geschäftsanteil an C. Hat C gutgläubig erworben? Rechtsscheinsträger ist nur den Anforderungen des 40 entsprechende Gesellschafterliste Fehlen der Notarbescheinigung nach 40 Abs. 2 Satz 2 irrelevant Aber in formeller Hinsicht den Anforderungen des 40 Abs. 1 Satz 1 zu entsprechen Fehlende Nummerierung des Geschäftsanteils

15 D. Geschäftsanteile III. Gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen 2. Einzelheiten zur Neuregelung des 16 Abs. 3 GmbHG Erwerb eines Geschäftsanteils oder eines Rechts daran Pfandrecht (+) Nießbrauchs (+) Unterbeteiligung (-) Vereinbarungstreuhand (-) abspaltbare Gläubigerrechte (-) Erwerb durch Rechtsgeschäft Rechtsgeschäft i. S. v. Verkehrsgeschäft gutgläubiger Erwerb eines Pfändungspfandrechts (-) 13

16 D. Geschäftsanteile III. Gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen 2. Einzelheiten zur Neuregelung des 16 Abs. 3 GmbHG Ausschlussgründe Gesellschafterliste weniger als drei Jahre unrichtig und Unrichtigkeit ist dem Berechtigten nicht zuzurechnen ( 16 Abs. 3 Satz 2 GmbHG n.f.) Gutgläubigkeit des Erwerbers ( 16 Abs. 3 Satz 3 GmbHG n.f.) kein Widerspruch zugeordnet ( 16 Abs. 3 Satz 3 GmbHG n.f.) Übergangsregelung Bei Zurechnung nur 6 Monate Frist zur Korrektur der alten Listen Sonst laufen 3 Jahre erst ab

17 F. Missbrauchsbekämpfung I. Erweiterung der Ausschlussgründe für Geschäftsführer Inhabilitätsgründe, 6 Abs. 2 GmbHG: Ausgangslage: Die Bestellung eines inhabilen Geschäftsführers ist nichtig (h. M.). Auch bei nachträglichem Eintritt der Inhabilität erlischt das Amt ohne weiteres. Die Gesellschaft wird führerlos. Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt, 1903 BGB einschlägiges gerichtliches oder behördliches Berufsoder Gewerbeverbot 15

18 F. Missbrauchsbekämpfung I. Erweiterung der Ausschlussgründe für Geschäftsführer Verschärfung im Interesse von Lauterkeit und Sicherheit des Handelsverkehrs erfasst werden nur vorsätzliche Straftaten erfasst werden auch Verurteilungen nach allgemeinen Straftatbeständen erfasst werden auch Verurteilungen wegen vergleichbarer Straftaten im Ausland Rechtslage bei unwirksamer Bestellung oder späterem Eintritt der Inhabilität = Nichtigkeit der Organstellung 16

19 F. Missbrauchsbekämpfung III. Zustellungserleichterungen Eintragung einer zustellungsfähigen Anschrift ins Handelsregister, 35 Abs. 2 S. 3 GmbHG n. F. Zustellung an GmbH ohne Vertretungsorgan aber wegen 170 ZPO nicht möglich Eintragung einer Geschäftsanschrift eröffnet daher bei führungslosen Gesellschaften nicht die Möglichkeit der Ersatzzustellung nach 185 ZPO bei führungsloser Gesellschaft Zustellung an Gesellschafter ( 35 Abs. 1 S. 2 GmbHG n. F.) Erleichterung der öffentlichen Zustellung Schlupfloch für professionelle Firmenbestatter geschlossen 17

20 Überblick über die wesentlichen Änderungen im GmbH- Recht durch das MoMiG 1 Musterprotokoll als Alternative zum klassischen Gründungsverfahren Verwaltungssitz kann vom Satzungssitz verschieden sein 2 Abs. 1a GmbHG i.v.m. Anlage 1 4a GmbHG Verwaltungssitz kann auch im Ausland sein Streichung des 4a Abs. 2 GmbHG a. F. Reduzierung des Mindestnennbetrages eines Geschäftsanteils auf 1 Euro/Teilbarkeit durch 1 Möglichkeit der Übernahme mehrerer Geschäftsanteile durch einen Gesellschafter bereits bei der Gründung Kein Auseinanderfallen von Stammkapital und Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile Einführung der Unternehmergesellschaft/UG (haftungsbeschränkt) mit einem Mindeststammkapital von 1 Euro als Unterform der GmbH Keine Volleinzahlung oder Sicherheitsleistungen bei Einpersonen-Gründungen Erweiterung der Ausschlussgründe für Geschäftsführer 5 Abs. 2 Satz 1 GmbHG 5 Abs. 2 Satz 2 GmbHG 5 Abs. 3 Satz 2 GmbHG 5a GmbHG Streichung von 7 Abs. 2 Satz 3 und 8 Abs. 2 Satz 2 GmbHG a. F. 6 Abs. 2 Satz 2-4 GmbHG Haftung der Gesellschafter, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die Führung der Geschäfte einer Person überlassen, die nicht die Funktion des Geschäftsführers begleiten darf Kennzeichnung aller Geschäftsanteile mit einer laufenden Nummer in der Gesellschafterliste 6 Abs. 5 GmbHG 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG 1 Quelle: Heckschen, in: Heckschen/Heidinger, Die GmbH in der Gestaltungs- und Beratungspraxis, 2. Aufl. 2009, 1.

21 Genehmigung des Unternehmensgegenstandes ist keine Eintragungsvoraussetzung mehr Streichung des 8 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG a. F. Belehrung nach 53 Abs. 2 BZRG auch im Ausland 8 Abs. 3 Satz 2 GmbHG Anmeldung und Eintragung einer inländischen Geschäftsanschrift Möglichkeit der Bestellung und Eintragung eines inländischen Empfangsbevollmächtigten Veröffentlichung der Gesellschafterliste im Handelsregister Eröffnung der Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs an Geschäftsanteilen und Möglichkeit der Zuordnung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit der Gesellschafterliste freie Teilbarkeit der Geschäftsanteile 8 Abs. 4 Nr. 1, 10 Abs. 1 Satz 1 GmbHG 10 Abs. 2 Satz 2 GmbHG 16 GmbHG 16 Abs. 3 GmbHG Streichung des 17 GmbHG Wegfall der Verpflichtung zur Volleinzahlung des Stammkapitals oder Sicherheitenbestellung bei Vereinigung aller Anteile in einer Hand Abmilderungen der Rechstfolgen der verdeckten Sacheinlage durcheinführung des sog. Anrechungsmodells; Streichung des 19 Abs. 4 GmbHG a. F. 19 Abs. 4, 5 GmbHG Befreiung des Gesellschafters von der Einlagepflicht bei Hin- und Herzahlen unter der Voraussetzung des vollwertigen und jederzeit fälligen Rückgewähranspruchs bei gleichzeitiger Offenlegung Zulässigkeit der Gewährung von Leistungen an die Gesellschafter aus dem gebundenen Gesellschaftsvermögen bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages oder bei Bestehen eines vollwertigen Rückgewähranspruchs, insbesondere im Cash-Pool 30 Abs. 1 GmbHG

22 Abschaffung des Instituts der eigenkapitalersetzenden Darlehen und Gebrauchsüberlassung; Verlagerung in die InsO, insbesondere Anfechtungsrecht Streichung der 32a, b GmbHG (neu: 39, 135 InsO, 6, 6a AnfG) Kleinbeteiligten- und Sanierungsprivileg Streichung des 32 Abs. 3 Satz 2 und 3 GmbHG und Verlagerung in 39 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 InsO Vertretung im Falle der Führungslosigkeit 35 Abs. 1 Satz 2 GmbHG (Vertretung durch die Gesellschafter) Vertretung der Gesellschaft durch die Geschäftsführung bzw. den Vorstand Erstreckung des Katalogs von Pflichtangaben auf Geschäftsbriefe der Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften Grundsätzliche Verantwortlichkeit des Geschäftsführers für die Richtigkeit der Gesellschafterliste Anfertigen und Einreichen der Gesellschafterliste beim Handelsregister durch den Notar, sofern er bei der Anteilsveränderung mitgewirkt hat Teilung und Zusammenlegung von Geschäftsanteilen bedarf eines Gesellschafterbeschlusses, sofern die Satzung keine abweichende Regelung enthält Möglichkeit der Schaffung eines genehmigten Kapitals Streichung des 35 Abs. 3 GmbHG Geltung der allgemeinen Regeln 35a Abs. 4 Satz 1 GmbHG 40 Abs. 1 GmbHG 40 Abs. 2 GmbHG 46 Nr. 4 GmbHG 55a GmbHG 1 Euro = 1 Stimme 47 Abs. 2 GmbHG Verlagerung der Insolvenzantragspflicht in die Insolvenzordnung Streichung des 64 Abs. 1 GmbHG a.f. (neu: 15a Abs. 1 InsO) Erweiterung der Insolvenzantragspflicht im Fall der Führungslosigkeit der Gesellschaft Einführung der Haftung von Geschäftsführung/Vorstand bei Zahlungen an Gesellschafter/Aktionäre, die zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen mussten, soweit dies erkennbar war 15a Abs. 3 InsO (jeder Gesellschafter) 64 Satz 3 GmbHG

23 Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs der Strafvorschriften für falsche Angaben Nachrangigkeit sämtlicher Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz Anfechtbarkeit der Rückzahlung sämtlicher Gesellschafterdarlehen, die im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag geleistet wurde Regelung der Behandlung der durch Gesellschafter der Gesellschaft überlassenen Gegenstände in der Insolvenz 82 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG (auf Geschäftsleiter einer ausländischen juristischen Person) Streichung des 32a Abs. 1 GmbHG Änderung des 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO 135 Abs. 3 InsO

24 Checkliste - Satzungsänderungen/Registeranmeldungen Für die Gestaltungspraxis ergeben sich für bestehende Satzungen und die Anpassung der Muster für künftige Satzungsgestaltungen folgende zu beachtende Punkte: Allgemeine Änderungen der Satzung Firma (ggf. Rechtsformzusatz UG (haftungsbeschränkt)) Inländischer Satzungssitz/Verwaltungssitz Unternehmensgegenstand prüfen wegen bisher weggelassenen genehmigungsbedürftigen Geschäften / Streichung des Zusatzes: Die Gesellschaft betreibt keine genehmigungsbedürftigen Geschäfte. mehrere Geschäftsanteile oder nur einer? Änderung Verwaltungssitz / Änderung Geschäftsanschrift (ggf. nur im Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte) Stammkapital und Einzahlung bei Einmann-GmbH Splittung der Geschäftsanteile bei Gründung: Geschäftsanteile in der Satzung nummerieren / Zahl der Geschäftsanteile angeben Regelungen zu Mitteilungspflichten bei Veränderungen in der Person des Gesellschafters bzw. seiner Geschäftsanteile; ggf.: ausdrückliche Pflicht zur Mitteilung von Adressänderungen bei Gesellschaftern Genehmigungserfordernis bei der Teilung von Geschäftsanteilen/ Zusammenlegung/ Neuausgabe? ( 46 Nr. 4 GmbHG) Streichung des Passus 17 GmbHG bleibt unberührt. Stimmrecht aus mehreren Anteilen: nur einheitlich oder auch unterschiedlich; ggf. streichen je 100 Euro / je 50 Euro gewähren eine Stimme Stimmrecht auf 1 Euro anpassen ( Je 1 Euro gewähren eine Stimme. ) Zustimmungserfordernis bei Übertragung von Geschäftsanteilen, wenn nicht dann Teilung freistellen Klauseln, die Teilung von 50 Euro-Splittung abhängig machen Ort für Abhaltung der Gesellschafterversammlungen: Kann dies auch Verwaltungssitz oder Gemeinde sein, wo auch die Geschäftsanschrift der Gesellschaft ist. Regelung bei Einziehung eines Geschäftsanteils Kein Auseinanderfallen von Stammkapital und Summe der Nennbeträge der Geschäftsanteile Bildung eines neuen Anteils oder Kapitalherabsetzung oder Aufstockung der Nennbeträge der bestehenden Anteile

25 genehmigtes Kapital Ermächtigung max. 5 Jahre Nennbetrag des genehmigten Kapitals - max. ½ des Stammkapitals Restposten aus früheren Gesetzesänderungen Umstellung von DM auf Euro erfolgt? elektronischer Bundesanzeiger vorgesehen? Weitere Punkte bei Registeranmeldung inländische Geschäftsanschrift ggf. Zustellungsbevollmächtigten Gesellschafterliste mit nummerierten Geschäftsanteilen erstellen/spalte für Veränderungen vorsehen ggf. Anmeldung der Satzungsänderungen

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