2. Stufe S-Bahn Rhein-Neckar Realisierungs- und Finanzierungsvertrag Karlsruhe - Mannheim

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1 Kämmereiamt Sitzungsvorlage 16/ Stufe S-Bahn Rhein-Neckar Realisierungs- und Finanzierungsvertrag Karlsruhe - Mannheim TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 7 Kreistag öffentlich keine Anlagen Beschlussvorschlag Der Kreistag beschließt vorbehaltlich der offenen Fragen 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass die Gesamtkosten der zukünftigen S-Bahn-Strecke Karlsruhe - Mannheim nach Abschluss der Entwurfsplanung und Kostenberechnung (Leistungsphase 3 HOAI) mit rd. 59 Mio. kalkuliert werden. Davon entfallen auf die Haltepunkte im Landkreis voraussichtlich rd. 4,3 Mio.. 2. den Landrat zu ermächtigen, den Realisierungs- und Finanzierungsvertrag abzuschließen. 3. den Landrat zu ermächtigen, eine Vereinbarung mit den Städten Stutensee und Waghäusel zur internen Verteilung aufgrund der im Realisierungs- und Finanzierungsvertrag enthaltenen Kosten zu unterzeichnen. 4. dass der Landkreis Karlsruhe einen Anteil von 50 % der auf die kommunale Seite entfallenden zuwendungsfähigen Kosten für die Haltepunkte Waghäusel, Wiesental und Blankenloch - voraussichtlich rd. 1 Mio. - übernimmt. Die Anteile werden gemäß dem Finanzierungsplan in den jeweiligen Haushaltsplänen abgebildet. I. Sachverhalt Allgemein Der S-Bahn-gerechte Ausbau der Strecke Karlsruhe - Mannheim ist Bestandteil der 2. Stufe S-Bahn Rhein-Neckar. Im Landkreis Karlsruhe ist vorgesehen, die bestehenden Haltepunkte in Stutensee und Waghäusel auszubauen.

2 Der Bahnhof Graben-Neudorf wurde bereits im Rahmen des S-Bahn-Projektes Bruchsal - Germersheim umgebaut. Die Planung der Haltepunkte Waghäusel und Wiesental erfolgt durch DB Station&Service AG und für den Haltepunkt Blankenkoch durch die AVG. Die Planung und Realisierung des S-Bahn-gerechten Ausbaus der Station Friedrichstal, welcher von der AVG im Rahmen des Projektes Stadtbahn Karlsruhe - Stutensee realisiert und finanziert wird (Vereinbarung vom über Bau, Betrieb und Finanzierung), ist nicht Gegenstand dieses Realisierungs- und Finanzierungsvertrages. Realisierung- und Finanzierungsvertrag Karlsruhe - Mannheim Der Kreistag hat in seiner Sitzung am der Beauftragung der HOAI Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung mit Kostenschätzung) und am der Phasen 3 (Entwurfsplanung und Kostenberechnung) und 4 (Genehmigungsplanung) für die Strecke Karlsruhe - Mannheim zugestimmt. Die DB Station&Service AG hat einen ersten Vertragsentwurf (Leistungsphasen 5-9) für die Strecke Mannheim - Karlsruhe vorgelegt, der derzeit mit dem Land Baden- Württemberg und der DB Station&Service AG zusammen mit dem Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN) verhandelt wird. Einige Fragestellungen konnten bereits geklärt werden, bei anderen sind noch Abstimmungen notwendig. Im Dezember 2012 wurde im Rahmen des Ausbaus der 2. Stufe S-Bahn Rhein-Neckar der Bau- und Finanzierungsvertrag Ludwigshafen - Mainz zwischen dem ZRN, dem Land Rheinland-Pfalz und der Deutschen Bahn abgeschlossen. Hierin sind einige Regelungen zur Entlastung bzw. nicht weiteren Belastung der kommunalen Seite festgelegt. ZRN und Landkreis sind daher der Ansicht, dass diese auch auf den Vertrag für die Strecke Karlsruhe - Mannheim angewendet werden sollten. Insbesondere, da die Förderung seitens des Landes Baden - Württemberg deutlich geringer ist, als in Rheinland-Pfalz. Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich an 20 % der zuwendungsfähigen Kosten abzgl. eines Selbstbehalts für die Gesamtmaßnahme in Höhe von (Rheinland-Pfalz zu 25 % ohne Selbstbehalt). Seite 2

3 Im Wesentlichen müssen noch folgende Punkte des Vertragswerkes abschließend geklärt werden: 1. Begrenzung der kommunal zu finanzierenden Planungs- und Verwaltungskosten auf 24% der Baukosten ( Planungskostenpauschale ) Es steht zu befürchten, dass der bisher für Planungs- und Verwaltungskosten veranschlagte Anteil von 24% der Baukosten zukünftig nicht mehr auskömmlich sein wird. Im oben genannten Vertrag Ludwigshafen - Mainz wurde eine Planungskostenpauschale von 24% der Baukosten vereinbart. Die darüber hinausgehenden Kosten werden durch die DB Station&Service AG übernommen. Der ZRN und der Landkreis streben eine solche Lösung auch für die Strecke Karlsruhe - Mannheim an und haben gegenüber der DB Station&Service AG und dem Land zum Ausdruck gebracht, dass höhere Planungskosten nicht akzeptiert werden können. Die DB Station&Service AG könnte sich eine solche Planungskostenpauschale vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Gremien grundsätzlich vorstellen. Voraussetzung hierfür wäre jedoch, dass die DB Staton&Service AG langfristig die Möglichkeit erhält, diese Kosten beispielsweise über den Stationspreis zu refinanzieren. Seitens des Landes Baden-Württemberg wird dies derzeit allerdings abgelehnt. Die Pauschale hätte auch den Vorteil, dass der Verwaltungsaufwand reduziert wird und nicht weitere Planungskosten für Prüfung und Rechtfertigung der bereits entstanden Planungskosten entstehen. Eine entsprechende Regelung müsste dann bei Bedarf für den Haltepunkt Blankenloch mit der Stadt Stutensee und der AVG vereinbart werden. 2. Übernahme des durch das Auslaufen des Bundes-GVFG im Jahr 2019 sowie des durch eine mögliche Reduzierung des Fördersatzes des Bundes bis 2019 bedingten Kostenrisikos Für den Fall, dass der kaufmännische Abschluss der Maßnahme nicht bis zur Beendigung des Bundes-GVFG-Programms Ende 2019 erfolgen kann, haben sich das Land Rheinland-Pfalz und die DB Station&Service AG im Vertrag der Strecke Ludwigshafen - Mainz darauf verständigt, den dann nicht mehr durch den Bund übernommenen Finanzierungsanteil an den zuwendungsfähigen Kosten jeweils hälftig zu übernehmen. Darüber hinaus fängt das Land Rheinland-Pfalz zusätzlich die gegebenenfalls durch eine Reduzierung des Fördersatzes des Bundes entstehenden zuwendungsfähigen Kostenanteile auf und tritt somit in das Risiko einer Reduzierung des Fördersatzes des Bundes ein. Durch diese Regelungen wird der kommunale Finanzierungsanteil an den zuwendungsfähigen Baukosten quasi festgeschrieben. Eine inhaltsgleiche Anwendung auf den Vertrag für die Strecke Karlsruhe - Mannheim wird seitens ZRN und Landkreis angestrebt. Seite 3

4 3. Übernahme des Kostenrisikos bei einem Absinken des Nutzen-Kosten- Verhältnisses unter 1,0 Im Rahmen des Bundes-GVFG ist eine Förderung von Maßnahmen nur möglich wenn diese ein Nutzen-Kosten-Verhältnis über 1,0 aufweisen. Bei allen Strecken der 2. Ausbaustufe konnte der volkswirtschaftliche Nutzen über entsprechende Nutzen-Kosten- Untersuchungen nachgewiesen und auch vor dem Hintergrund der in 2011 vorgelegten Vorplanungsergebnisse bestätigt werden. Dennoch besteht nach Beginn der Baumaßnahmen die Möglichkeit, dass einzelne Strecken unter den Wert von 1,0 absinken (Investitionskosten übersteigen den volkswirtschaftlichen Nutzen). Der Bund würde in diesem Fall voraussichtlich die den Nutzen übersteigenden Kosten als nicht zuwendungsfähig ansehen. Im Bau- und Finanzierungsvertrag der Strecke Ludwigshafen - Mainz hat sich das Land Rheinland-Pfalz bereit erklärt, die dann nicht mehr vom Bund bereitgestellten Baukostenzuschüsse, zu übernehmen. Seitens des Landes Baden- Württemberg wird dies allerdings abgelehnt. Es ist daher zu befürchten, dass die kommunale Seite zumindest teilweise in die Risikoabsicherung eintreten muss. Zeitplan und weiteres Vorgehen Derzeit ist noch nicht erkennbar, wann und in welchem Umfang zwischen den Vertragspartnern ein Konsens über die oben genannten Fragen erzielt werden kann. Die Landkreisverwaltung wird zusammen mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar die Verhandlungen mit dem Land Baden-Württemberg und der DB Station&Service AG weiterführen, mit dem Ziel die oben genannten Punkte umzusetzen. Als Vertreter der kommunalen Gebietskörperschaften im Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar hat der VRN im Wesentlichen dieselben Interessen wie der Landkreis. Die Übernahme der genannten Risiken sowie die Planungskostenpauschale werden daher auch vom VRN gefordert. Es findet eine regelmäßige Abstimmung zwischen den Verwaltungen statt. Die DB möchte schnellstmöglichst eine Einigung erzielen, da bei einer weiteren Verzögerung der Ausführungszeitpunkt nicht mehr eingehalten werden kann. Es wird versucht, am vorgesehenen Zeitplan festzuhalten und den Realisierungs- und Finanzierungsvertrag Mitte dieses Jahres zu unterzeichnen. Die Vereinbarungen zur landkreisinternen Kostenverteilung werden ausgearbeitet und mit den Städten Stutensee und Waghäusel abgestimmt. Der Zeitplan sieht beim Haltepunkt Blankenloch 2014 und für die Stationen Waghäusel und Wiesental 2015 als Beginn des Ausbaus vor. Der Ausbau des - nicht in diesem Vertrag geregelten - Haltepunktes Friedrichstal ist ebenfalls für 2014 vorgesehen. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am (Vorlage Nr. 20/2013) die Angelegenheit vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen, wenn die noch offenen Punkte bis zu diesem Zeitpunkt für die kommunale Seite zufriedenstellend geklärt sind. Über die Ergebnisse der Verhandlungen wird sobald als möglich berichten. Seite 4

5 II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Der Landkreis Karlsruhe stellt nach 5 Absatz 3 c, Absatz 6 und Absatz 7 des Realisierungs- und Finanzierungsvertrages die Finanzierung der nicht durch Bundes- oder Landeszuschüssen gedeckten Kosten sicher und tritt für die Gemeinden in Vorleistung. Mit den betroffenen Städten und Gemeinden wird eine entsprechende Vereinbarung über die Kostenverteilung geschlossen. Nach der vorliegenden Kostenberechnung beläuft sich der Anteil des Landkreises nach dem Vertrag auf voraussichtlich rd. 4,3 Mio.. Hiervon trägt der Landkreis rd. 1 Mio. (50 % der zuwendungsfähigen Kosten der kommunalen Seite) und tritt mit rd. 3,3 Mio. für die Städte Waghäusel und Stutensee in Vorleistung. Die bereits bezahlten Planungskosten werden angerechnet. Der Haltepunkt Friedrichstal, der nicht in diesem Vertag geregelt ist, wird im Zuge des insoweit noch nicht abgeschlossenen Stadtbahnbaus, BA III, zusammen mit der gesamten Verlegung des DB-Bahnhofs um ca. 1 km nach Süden gleichfalls barrierefrei ausgebaut. Die Fördersätze betragen hier 85 % der zuwendungsfähigen Baukosten. Die verbleibenden 15 % werden hälftig vom Landkreis finanziert (Vereinbarung vom über Bau, Betrieb und Finanzierung). Es muss beachtet werden, dass es sich bei den angegebenen Beträgen lediglich um eine Kostenberechnung handelt. Die tatsächlichen Kosten hängen unter anderem von den Ausschreibungsergebnissen, dem Bauablauf, aber auch den Einschätzungen des Eisenbahnbundesamt bzgl. der Zuwendungsfähigkeit ab. III. Zuständigkeit Nach 5 Absatz 1 Ziffer 3 der Hauptsatzung ist der Kreistag für die Vergabe von Dienstleistungs- und Geschäftsbesorgungsverträgen über jährlich zuständig. Seite 5

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