Langfristig planen. Bremer Gründerkredit ERP, Bremer Unternehmerkredit und Bremer Unternehmerkredit mit Haftungsfreistellung

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1 Langfristig planen Bremer Gründerkredit ERP, Bremer Unternehmerkredit und Bremer Unternehmerkredit mit Haftungsfreistellung

2 Langfristig planen Bremer Gründerkredit ERP, Bremer Unternehmerkredit und Bremer Unternehmerkredit mit Haftungsfreistellung Ein paar Gedanken vorweg Sie suchen nach einer Möglichkeit, Investitionen und Betriebsmittel mittel- oder langfristig zu finanzieren? Sie wollen sich selbständig machen? Sie vertreten ein Unternehmen im Land Bremen? Sie suchen nach einem Kredit mit günstigen, risikogerechten Zinssätzen? Dann kann Ihnen der Bremer Gründerkredit ERP (BGK-ERP) bzw. Bremer Unternehmerkredit (BUK) oder dessen Variante BUK mit Haftungsfreistellung (BUKH) der Bremer Aufbau- Bank GmbH (BAB) wahrscheinlich weiterhelfen. Die Kredite werden zu günstigen, risikogerechten Zinssätzen, die für bis zu 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben werden können, vergeben. Die BAB nutzt die ohnehin schon günstigen Mittel des KfW-Unternehmer-/ERP-Gründerkredites- Universell und vergünstigt diese zusätzlich. Sie gewährt die Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten BUK/BGK-ERP vollständig bzw. für den BUKH teilweise die Haftung übernehmen. Den Antrag stellen Sie daher bei Ihrer Hausbank. Die Wahl des Kreditinstituts steht Ihnen frei, denn die BAB ist ein wettbewerbsneutraler Partner aller Banken und Sparkassen. Der BUKH ist eine Variante des BUK, bei dem Ihre Hausbank nicht die vollständige Haftung für den durchgeleiteten Kredit übernimmt, sondern nur für einen Anteil von 50 % am Kreditbetrag haftet. Sie wird damit durch die BAB zur Hälfte von der Haftung freigestellt. Die BAB und Ihre Hausbank teilen sich also das Risiko aus dem BUKH. Vielleicht ist es Ihrer Hausbank dann in einigen Fällen eher möglich, Ihnen einen BUK zu gewähren. Weitere Informationen dazu finden Sie auch im Merkblatt BUKH.

3 Wer kann gefördert werden? BGK-ERP Natürliche Personen, die ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz im Land Bremen gründen wollen und die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifi - kation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen. Gewerbliche Unternehmen sowie freiberuflich Tätige in - nerhalb von drei Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäfts - tätigkeit, die die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen. BUK Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Gewerbliche Unternehmen sowie freiberuflich Tätige, die seit mindestens drei Jahren existieren und die die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen. Wichtig! Die Voraussetzungen für die Erfüllung der KMU-Kriterien der EU-Kommission können Sie dem KfW-Merkblatt KMU- Definition, KfW-Formular-Nr entnehmen. Die Förderung wird als so genannte De-minimis-Beihilfe gewährt (siehe KfW-Merkblatt Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen, KfW-Formular-Nr ). Unternehmen, die sich im Insolvenzverfahren befinden oder die im nationalen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag ihrer Gläubiger erfüllen, sind ausgeschlossen. Für den BGK-ERP sind u.a. die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln zu beachten (KfW-Formular-Nr ). BUKH Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Kriterien der EU-Kommission sowie freiberuflich Tätige, die bei Inves ti tionsfinanzierungen mindestens seit zwei Jahren bzw. bei Betriebsmittelfinanzierungen mindestens seit drei Jahren bestehen bzw. am Markt tätig sind.

4 Langfristig planen Bremer Gründerkredit ERP, Bremer Unternehmerkredit und Bremer Unternehmerkredit mit Haftungsfreistellung Was kann gefördert werden? Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, können durch den BGK-ERP/BUK/BUKH gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise: Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Durchführung von Baumaßnahmen Erwerb von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung Immobilienerwerb mit anschließender Fremdvermietung kann nur dann gefördert werden, sofern auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt. Handelt es sich dabei um reine Kaufvorhaben, gilt zusätzlich, dass die gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden muss. Immobilien-Leasing ist nur dann förderungswürdig, wenn auch der Leasingnehmer die Antragskriterien erfüllt. Bei Investitionen von Leasinggesellschaften in Leasinggüter (einschließlich Immobilien-Leasing) können Vorhaben im Rahmen des Sale & Lease-Back und im so genannten Doppelstockmodell nicht mitfinanziert werden. Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfs im Rahmen der Ausweitung der Unternehmensaktivitäten gehören ebenfalls zum Förderspektrum. Wichtig! Umschuldungen bzw. Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen sind von der Förderung ausgeschlossen.

5 Welcher Finanzierungsumfang und welche Laufzeiten sind möglich? Der BGK-ERP/BUK/BUKH kann in folgendem Umfang Investitionen und Betriebsmittel mitfinanzieren: Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Investi - tionskosten bzw. Betriebsmittel. Bei Investitionen von Leasinggesellschaften in Leasinggüter (einschließlich Immobilien-Leasing) über den BUK sind die Gesamtinvestitionskosten abzüglich der in den Leasingverträgen vereinbarten Restwerte (steuerliche Restbuchwerte) förderfähige Kosten. Kreditbetrag: Maximal fünf Mio. EUR pro Vorhaben. Kombination mit anderen Förderprogrammen: Die Kom - bination einer Finanzierung aus dem BUK/BGK-ERP/BUKH mit anderen Förderprogrammen ist zulässig. Besonderheit: Für Vorhaben, die mit dem BUK/BGK-ERP/BUKH finanziert werden, dürfen bis zum Erreichen der Förderhöchstgrenze (10 Mio. EUR) zusätzliche Mittel im Rahmen des Programms KfW-Unternehmerkredit/ERP-Gründerkredit Universell beantragt werden. Für Vorhaben, die mit dem BGK-ERP finanziert werden, dürfen aber keine zusätzlichen Mittel im Rahmen des Programms ERP-Gründerkredit Startgeld beantragt werden. Die möglichen Kreditlaufzeiten betragen: Bis zu fünf Jahre mit max. einem tilgungsfreien Anlaufjahr Bis zu 10 Jahre mit max. zwei tilgungsfreien Anlaufjahren Bis zu 20 Jahre mit max. drei tilgungsfreien Anlaufjahren Gilt nur für Investitionsvorhaben, bei denen mind. 2/3 der förderfähigen Investitionskosten auf Grunderwerb, ge - werbliche Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen und tätigen Beteiligungen fallen. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln beträgt die Laufzeit bis zu fünf Jahre, mit maximal einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Für den BUK ist zudem bei der Finanzierung von Betriebsmitteln ein endfälliges Darlehen mit einer maximalen Laufzeit von zwei Jahren möglich. Für den BUKH gilt abweichend: Das Gesamtrisiko, das die BAB übernimmt, ist pro Vorhaben auf 2,5 Mio. EUR begrenzt und hängt auch von bestehenden Vorkrediten bei der BAB ab. Die Haftungsfreistellung wird für die gesamte Darlehenslaufzeit gewährt, kürzere Laufzeiten sind abweichend von der Darlehenslaufzeit möglich. Bei Betriebsmittelfinanzierungen wird die Haftungsfrei - stellung nur für das endfällige Darlehen mit einer Laufzeit von zwei Jahren gewährt.

6 Langfristig planen Bremer Gründerkredit ERP, Bremer Unternehmerkredit und Bremer Unternehmerkredit mit Haftungsfreistellung Wie sind die Konditionen? Der Programmzinssatz der KfW orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird aus Mitteln der BAB zusätzlich um mindestens 0,20 % p.a. vergünstigt. Eine darüber hinausgehende Zinsvergünstigung wird derzeit für Vorhaben in Bremerhaven sowie bei Ansiedlung im Land Bremen gewährt. Der Kredit wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Ihre Hausbank legt Ihren kundenindividuellen Zinssatz unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten fest. Aus der Zuordnung von vorgegebenen Bonitätsund Besicherungsklassen der BAB ergibt sich eine Preisklasse für den Kredit. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch einen Maximalzinssatz begrenzt wird. Der kundenindividuelle Zinssatz darf diesen Maximalzinssatz nicht übersteigen. Die Zinsvergünstigung der BAB wird für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren gewährt. Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gem. PAngV) für alle Preisklassen und Programmvarianten sowie die aktuell gewährten Sonderzinsvergünstigungssätze für bestimmte Vorhaben sind der Konditionenübersicht für den BGK-ERP/BUK/BUKH zu entnehmen. Diese kann im Internet unter abgerufen werden. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes und Erläuterungen zur Antragstellung sind ebenfalls im Internet einsehbar. Die Auszahlung in allen Programmteilen beträgt 100 %. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Bei der endfälligen Betriebsmittelvariante erfolgt die Rückzahlung in einer Summe am Ende der Laufzeit. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist während der ersten Zinsbindungsphase nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Bankübliche Sicherheiten müssen von Ihnen als Kreditnehmer gestellt werden. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Ihnen und Ihrer Hausbank vereinbart. Die Kredite können soweit die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind durch Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen ergänzend besichert werden. Die Anträge werden von Ihrer Hausbank direkt an die Bürgschaftsbank gestellt. Für den BUKH findet ebenfalls das risikogerechte Zinssystem des BUK Anwendung. Da sich die Haftungsfreistellung auf das Vertragsverhältnis zwischen der BAB und Ihrer Hausbank bezieht, stellt sie keine Sicherheit für Sie als Kreditnehmer wie beispielsweise die Bürgschaft einer Bürgschaftsbank dar und führt deshalb nicht zu einer Verbesserung der Preisklasse des Kredites und damit des Zinssatzes. Somit ändert sich der maximale Endkreditnehmerzinssatz je Preisklasse durch die Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung nicht. Bitte beachten Sie, dass Haftungsfreistellungen nur bis zur Preisklasse H gewährt werden können. Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,25 % p. M., beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge.

7 Was ist zu tun? Der Antrag für den BGK-ERP/BUK/BUKH ist von Ihnen bei einer frei wählbaren Hausbank zu stellen. Die BAB gewährt den Kredit nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig die Haftung übernehmen. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Ausgeschlossen sind die Umschuldung beziehungsweise Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor. Für die Beantragung sind folgende Unterlagen einzureichen: Antragsvordruck Statistisches Beiblatt Investitionen allgemein De-minimis-Erklärung Ggf. Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition (kurze/lange Version)* Im Falle einer Immobilienfinanzierung mit anschließender Fremdvermietung ist die Bestätigung der Hausbank, dass das mietende Unternehmen die Antragskriterien dieses Kreditprogramms erfüllt, erforderlich. Bei der Finanzierung von Investitionen in Immobilien-Leasing ist die Bestätigung der Hausbank, dass der Leasingnehmer die Antragskriterien dieses Kreditprogramms erfüllt, erforderlich. Bei Anträgen, die zu einem Gesamtkreditvolumen des Investors von über 50 Mio. EUR führen, müssen die vom Antragsteller unterzeichneten Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre beigefügt werden. Wichtig! Beim BGK-ERP/BUK/BUKH sind die Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission subventionserheblich im Sinne von 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit 2 des Subventionsgesetzes. Für die Beantragung eines BUKH sind zusätzlich einzureichen: Risikoanlage A (für bilanzierende Antragsteller) oder Risikoanlage B (für nicht bilanzierende Antragsteller) Ihre Hausbank wird zur Prüfung der Haftungsfreistellung in Abstimmung mit der BAB weitere Unterlagen einreichen. Welche Unterlagen dies sind, hängt vor allem von der beantragten Kredithöhe und eventuell bereits bestehenden Vorkrediten bei der BAB ab. Zu den angeforderten Unterlagen zählen zum Beispiel: Letzte Bilanz(en) und aktuelle betriebswirtschaftliche Zahlen Liquiditätsplanung, aus der sich der beantragte Kreditbedarf ergibt (Betriebsmittelvariante) Risikoorientierte, bankmäßige Stellungnahme Ihrer Hausbank zum Antrag Sämtliche Antragsvordrucke finden Sie als Download im Internet unter Die kompletten Antragsunterlagen reichen Sie über Ihre Hausbank bei der BAB ein. Die BAB behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist. * Als Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition ist erforderlich: Für verflochtene Unternehmen KfW-Formular-Nr , für nicht verflochtene Unternehmen KfW-Formular-Nr Die Selbsterklärung verbleibt bei der Hausbank.

8 Langfristig planen Bremer Gründerkredit ERP, Bremer Unternehmerkredit und Bremer Unternehmerkredit mit Haftungsfreistellung Förderangebote für die verschiedenen Unternehmensphasen LIP - Landesinvestitionsförderprogramm FEI-Darlehen (Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation) Landesbürgschaften (Ausfallbürgschaften der Freien Hansestadt Bremen) Wachstums- und Ergänzungsfinanzierungen (Kredite und Bürgschaften im Obligo der BAB) Liquiditätshilfen RUB - Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfe BUK - Bremer Unternehmerkredit BUKH - Bremer Unternehmerkredit mit Haftungsfreistellung BGK-ERP - Bremer Gründerkredit ERP Wagniskapital der BUG Beteiligungsfonds Initialfonds BAB-Mikrokredit BAB-Starthilfekredit Startphase Wachstumsphase Konsolidierungsphase Programme mit Zinsvergünstigungen durch die BAB Programme mit Risikoübernahmen und Zinsvergünstigungen durch die BAB Programme mit Risikoübernahmen durch die BAB

9 Förderangebote für die verschiedenen Finanzierungsvolumina BAB-Mikrokredit FEI-Darlehen (Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation) Liquiditätshilfen LIP - Landesinvestitionsförderprogramm Landesbürgschaften Wachstums- und Ergänzungsfinanzierungen RUB - Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfe BUK - Bremer Unternehmerkredit BUKH - Bremer Unternehmerkredit mit Haftungsfreistellung BAB-Starthilfekredit BGK-ERP - Bremer Gründerkredit ERP Initialfonds Wagniskapital der BUG Beteiligungsfonds TEUR Finanzierungsvolumen Programme mit Zinsvergünstigungen durch die BAB Programme mit Risikoübernahmen und Zinsvergünstigungen durch die BAB Programme mit Risikoübernahmen durch die BAB

10 Langfristig planen Bremer Gründerkredit ERP, Bremer Unternehmerkredit und Bremer Unternehmerkredit mit Haftungsfreistellung Wo gibt es weitere Informationen? Selbstverständlich können Sie viele Informationen über die BAB und ihre Programme auch im Internet unter nachlesen. Ein persönliches Gespräch ist außerdem immer ratsam. Die zuständigen Mitarbeiter der BAB nehmen sich gerne Zeit, Ihre Fragen zu beantworten und Sie persönlich zu beraten. Bremer Aufbau-Bank GmbH Langenstraße Bremen Telefon: oder 455 Telefax:

11 Nicht das richtige Förderprogramm für Sie? Neben dem Bremer Gründerkredit ERP bzw. Bremer Unternehmerkredit bietet die BAB noch zahlreiche weitere Förderprogramme an. Ausführliche Informationen zu den unterschiedlichen Programmen bietet der Förderlotse unter Oder werfen Sie einen Blick in die anderen Förderprogramm- Broschüren: Ärmel hochkrempeln Starthilfe für Ihre Existenzgründung im Land Bremen An Morgen denken Erfolgreich wachsen und Arbeitsplätze sichern Wagen un winnen Beteiligungskapital von der Bremer Aufbau-Bank GmbH Alle Broschüren finden Sie auch als Download unter

12 Kontorhaus am Markt Langenstraße 2-4 (Eingang Stintbrücke 1) Bremen Telefon: Telefax: tlc communications GmbH & Co. KG, 02/2012

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