BrandMaker Service Level Agreement

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BrandMaker Service Level Agreement"

Transkript

1 BrandMaker Service Level Agreement BrandMaker Service Level Agreement v1.2, , Seite 1 von 6

2 I. Support 1 Ziel der Vereinbarung Ziel dieser SLA ist der Support für standardmäßige BrandMaker-Software wie bestellt und geliefert (nachstehend als Software oder BrandMaker- Software bezeichnet). BrandMaker leistet Second Line Support im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen, die in 2 auf der Grundlage dieser Bedingungen für den Support der BrandMaker-Software vereinbart sind. Dieser SLA berechtigt maximal fünf benannte Personen ( First Line Support Team ) des Kunden, die in dieser SLA festgelegten Dienstleistungen des Second Line ( Support ) in Anspruch zu nehmen. Der First Line Support, die Bearbeitung der Anfragen von Endnutzern, wird gesondert vom Kunden-Helpdesk geleistet, der eigenverantwortlich betrieben wird. 2 Supportanfragen (1) Supportanfragen müssen unbedingt auf Englisch oder Deutsch per Online-Formular an ontakt.html gestellt werden. (2) Darüber hinaus erhält das First Line Support Team einen Support per Hotline (Telefon) durch BrandMaker für Vorfälle und Störungen mit dem Severity 1. Die Hotline ist während der Service-Zeiten unter zu erreichen. Fragen werden umgehend beantwortet, sofern möglich. Wenn nicht, werden sie innerhalb eines Zeitraums beantwortet, der im Verhältnis zum relevanten Problem angemessen ist. (3) Vorfälle mit und Störungen in der BrandMaker- Software müssen BrandMaker so detailliert wie möglich geschildert werden. Die Beschreibung muss die Fehlersymptome, Einsatzzweck, Fehlerverlauf mit einer kurzen Historie, die Anzahl an betroffenen Workstations sowie zusätzliche Angaben zum eingesetzten System und zur verwendeten Hardwareumgebung, einschließlich der gesamten Drittanbietersoftware, enthalten. Zu diesem Zweck muss der Kunde das von BrandMaker bereitgestellte Formular ausfüllen. Jede Mitteilung muss unmittelbar nach Bekanntwerden des Fehlers an BrandMaker gesendet werden. (4) Ein Change Request kann zusätzliche Funktionen oder Anpassungen der vorhandenen BrandMaker-Software erforderlich machen. Change Requests sind in diesem Sinne vertragsfremde Zwecke. 3 Severity Levels (1) Probleme, die dazu führen, dass die BrandMaker- Software in wesentlichen Bereichen nicht gemäß ihrer Dokumentation funktioniert ( Probleme ) werden gemäß den folgenden Prioritätsstufen klassifiziert: Severity 1 (Blocker) bezeichnet ein kritisches Problem, das zum Absturz der BrandMaker- Software führt, das einen Neustart der BrandMaker-Software erfordert oder das nicht wiederherstellbare Daten zerstört, z. B. Benutzerdaten. Die Hauptfunktionen sind nicht bedienbar, und es ist kein Workaround bekannt. Severity 2 (Kritischer Fehler) bezeichnet ein Problem hoher Priorität, das zwar funktionale Aspekte der BrandMaker-Software stark beeinträchtigt, aber betriebswichtige Verarbeitungsprozesse nicht behindert. Severity 3 (Nicht kritischer Fehler) bezeichnet ein Problem, das einen Fehler bei einem nichtkritischen Aspekt der BrandMaker- Software hervorruft. (2) Die oben genannte Klassifizierung trifft nur auf Livesysteme zu. Sofern verfügbar, werden Test- und Stagingsysteme nur während der Testphase oder vor einem Update nach der obigen Tabelle eingestuft. In allen anderen Fällen werden Vorfälle und Störungen im Testund Stagingsystem als Fehler mit dem Severity 3 eingestuft. 4 Reaktionszeit BrandMaker wird alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen unternehmen, um Supportanfragen mit einer qualifizierten Antwort wie folgt zu bestätigen: Severity 1: Antwort innerhalb von 4 Stunden innerhalb der Service-Zeiten. Severity 2: Antwort innerhalb von 8 Stunden innerhalb der Service-Zeiten. Severity 3: Antwort per Telefon oder innerhalb von 2 Werktagen innerhalb der Service-Zeiten. Hinweis: Das bedeutet, dass für eine Supportanfrage, die am Freitag um Uhr gestellt und am Montag um Uhr beantwortet wird, die Antwortzeit 4 Stunden beträgt. 5 Überprüfungszeit BrandMaker wird alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen unternehmen, um Vorfälle oder Störungen wie folgt zu überprüfen: Severity 1: 1 Werktag nach der ersten Reaktion des Supports. Severity 2: 3 Werktage nach der ersten Reaktion des Supports. Severity 3: 5 Werktage nach der ersten Reaktion des Supports. Hinweis: Das bedeutet, dass für eine Supportanfrage, die am Freitag um Uhr gestellt und am Montag um Uhr überprüft wird, die Überprüfungszeit 1 Tag beträgt. 6 Problembehebung BrandMaker wird alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen unternehmen, um ein gemeldetes Problem wie folgt zu beheben: Severity 1: Workaround oder Service Update wird innerhalb von 2 Werktagen nach Überprüfung des Problems bereitgestellt. Severity 2: Workaround wird innerhalb von 5 Werktagen nach Überprüfung des Problems bereitgestellt. BrandMaker Service Level Agreement v1.2, , Seite 2 von 6

3 Severity 3: Workaround wird innerhalb von 5 Werktagen nach Überprüfung des Problems bereitgestellt, sofern Workaround verfügbar ist. 7 Eskalationsverfahren Eskalationsstufe 1: Benachrichtigung des Teamleader der BrandMaker - Kundenbetreuung.. Wenn das Problem gefasst nicht gelöst werden kann, besteht die Möglichkeit für den Kunden oder BrandMaker das Problem an die Eskalationsstufe 2 zu übergeben. Eskalationsstufe 2: Der Director Professional Services von BrandMaker wird informiert. Unter Mitwirkung des Teamleaders der BrandMaker-Kundenbetreuung, und des Kunden versuchen die Parteien, einen für beide Seiten akzeptablen Zeitraum und Plan zur Behebung des Problems zu finden. Falls sich die Parteien nicht auf einen Plan zur Behebung einigen können, wird das Problem an die Eskalationsstufe 3 eskaliert. Eskalationsstufe 3: Das Problem wird an das Senior Management sowohl von BrandMaker (VP Development und VP Professional Services) als auch vom Kunden eskaliert, damit es diskutiert wird und die Parteien sich auf einen Plan zur Behebung des Problems verständigen, der von der Kundenbetreuung von BrandMaker in Zusammenarbeit mit dem Kunden umgesetzt wird. II. Wartung 1 Ziele Die Ziele dieser Bedingungen sind die Dienstleistungen von BrandMaker wie an nachfolgender Stelle in diesen Bedingungen geregelt. Sofern nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen geregelt, sind alle weitergehenden Dienstleistungen nicht Bestandteil der Wartungsleistungen von BrandMaker. Auf der Grundlage dieser Bedingungen leistet BrandMaker Wartungsarbeten an der BrandMaker Software im Rahmen der Dienstleistungen, die in 2 vereinbart sind. 2 Neue Versionen (1) BrandMaker entwickelt die BrandMaker-Software weiter und kann dem Kunden neue Versionen bereitstellen, nachdem diese den BrandMaker-Kunden allgemein zugänglich gemacht wurden. Neben Verbesserungen und Reparaturen für Störungen können neue Versionen auch funktionale Erweiterungen der BrandMaker-Software enthalten. (2) Neue Versionen können in der BrandMaker Marketing Efficiency Cloud in Koordination mit BrandMaker und dem Kunden implementiert werden. (3) Falls der Kunde die BrandMaker-Software hostet, kann der Kunde selbst entscheiden, ob er die aktuellste Version installieren oder auf zukünftige Versionen warten möchte. (4) BrandMaker unterstützt die beiden aktuellsten Major Releases (z. B. 4 und 5). Innerhalb eines unterstützten Major Releases werden die letzten beiden Minor Releases (z. B. 5.5 und 5.6) unterstützt. (5) BrandMaker bestimmt die zeitliche Abfolge für die Einführung neuer Major Releases und Minor Releases nach eigenem Ermessen. Im Normalfall bietet BrandMaker zwei Minor Releases pro Jahr an. 3 Abgrenzung zum Wartungsumfang (1) Die Schulung der Mitarbeiter des Kunden bzw. die kundenspezifische Entwicklungen, Integration und Implementation Dienstleistungen sind gemäß dieser Bedingungen nicht im Wartungsumfang inbegriffen. Dasselbe trifft auf die Beratung des Kunden bezüglich jeglicher Nutzung der BrandMaker-Software zu. Bearbeitung von Bedienfehler des Kunden zählen ebenfalls nicht zum Leistungsumfang. (2) Falls der Kunde die BrandMaker-Software hostet, nimmt BrandMaker alle Anpassungen oder Änderungen an der BrandMaker-Software auf Basis von speziellen Anforderungen des Kunden auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung vor. III. Anwendungsverfügbarkeit und Antwortzeiten 1 Geplante Downtime (1) Für die Durchführung von Updates, Konfigurationsänderungen und bestimmten Wartungsarbeiten ist es erforderlich, das System für einen definierten Zeitraum außer Betrieb zu nehmen. Diese Zeiten werden als geplante Downtimes bezeichnet. (2) Geplante Downtimes werden von BrandMaker vorgenommen und dem First Line Support Team des Kunden per mitgeteilt. Der Kunde wird in der Regel zwei Wochen im Voraus über geplante Downtimes informiert. In dringenden Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, eine geplante Downtime kurzfristiger anzuberaumen. (3) Downtimes für Installationen und Updates werden während der Servicestunden durchgeführt. 2 Verfügbarkeit (1) BrandMaker unternimmt alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen, um eine Systemverfügbarkeit von 99 % pro Jahr zur Verfügung zu stellen. Ausgeschlossen sind Ausfälle verursacht durch höhere Gewalt. Die Berechnung der Verfügbarkeit erfolgt in Bezug auf die Servicestunden. Die geplanten Downtimes werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. (2) BrandMaker überwacht die Verfügbarkeit des Systems mit geeigneten technischen und angemessenen Mitteln. BrandMaker Service Level Agreement v1.2, , Seite 3 von 6

4 Die Verfügbarkeit wird am Ausgang des BrandMaker- Rechenzentrums ins Internet festgestellt. 3 Backup (1) BrandMaker erzeugt ein tägliches Backup auf einem Backup-Server innerhalb desselben Rechenzentrums. Das Backup umfasst alle BrandMaker-Daten, gespeicherter Medien-Dateien und Konfigurationseinstellungen. IV. Pflichten des Kunden 1 Mitwirkung des Kunden Der Kunde muss BrandMaker in allen Belangen hinsichtlich der Bereitstellung der Dienstleistungen von BrandMaker gemäß dieser Bedingungen unterstützen. Insbesondere im Interesse der effizienten Beseitigung und Bearbeitung von Vorfällen und Störungen muss der Kunde Mitarbeiter und entsprechende Beauftragte als Kontaktpersonen für BrandMaker benennen, die über ein umfangreiches technisches Wissen in Bezug auf die Software und ihre Funktionen besitzen, und muss BrandMaker deren Namen und Kontaktdaten mitteilen. Diese Mitarbeiter (First Line Support Team) müssen die Meldungen und Fragen seitens des Kunden bündeln und koordinieren. In der Anfangsphase müssen sie vor dem Hintergrund ihres funktionsbezogenen und technischen Wissens überprüfen, wie sie den betroffenen Benutzern Hilfestellung leisten können, bevor sie irgendeine Meldung oder Anfrage weiterleiten. Wenn sie die aufgetretenen Probleme nicht beheben können, müssen sie die Meldungen oder Anfragen an BrandMaker gemäß der in Abschnitt 1, 2, beschriebenen Verfahren weiterleiten. 2 Zugang zur BrandMaker-Software Wenn der Kunde die BrandMaker-Software hostet, muss der Kunde BrandMaker Zugang zu der Software über ein Kommunikationsnetzwerk (z. B. das Internet) gewähren. Sollte keine Fehlerbeseitigung per Datenfernübertragung möglich sein, weil kein Zugang sichergestellt wurde, und sollten infolgedessen Arbeiten vor Ort erforderlich werden, berechnet BrandMaker diese Arbeiten nach der aktuellsten Preisliste für BrandMaker-Dienstleistungen, zzgl. Reisekosten und sonstiger Ausgaben. Der Zugang per Datenfernübertragung muss über eine geschützte Verbindung erfolgen, die gegen den unerlaubten Zugriff Dritter geschützt ist. 3 Neue Versionen und Betriebsumgebung (1) Wenn der Kunde die BrandMaker-Software hostet, muss der Kunde eines der letzten beiden Major Releases der Software betreiben, es sei denn, BrandMaker identifiziert, dass in der aktuellen Kundensituation das aufspielen der neuen Version nicht sinnvoll erscheint. (2) Wenn der Kunde die BrandMaker-Software hostet, kann der Kunde die Software nicht an jedem Ort und mit jedem Betriebssystem betreiben, sondern muss ohne vorhergehende Rücksprache mit BrandMaker den Ort verwenden, der bei Abschluss des Vertrages festgelegt wurde, und das Betriebssystem verwenden, das in der BrandMaker-Dokumentation der Systemanforderungen vorausgesetzt wird. 4 Ausgleich Wenn sich herausstellt, dass ein vom Kunden gemeldeter Vorfall oder eine vom Kunden gemeldete Störung tatsächlich gar nicht vorliegt oder nicht durch die Software verursacht wird (Tatsachenirrtum), muss der Kunde auf Basis der aktuellsten Preisliste für die Dienstleistungen die Kosten tragen, die BrandMaker für die Fehleranalyse und sonstige Abwicklungsmaßnahmen entstehen. BrandMaker Service Level Agreement v1.2, , Seite 4 von 6

5 Begriffsbestimmungen Begriff Definition Bestellformular Das beiliegende Bestellformular, in dem das vom Kunden erworbene Lizenzabonnement und die zugehörigen Dienstleistungen beschrieben werden. Change Request Ein Change Request ist der Wunsch des Kunden, eine Änderung bzw. Erweiterung der Software durchzuführen. Ein Change Request kann das Verhalten der Software unter Umständen beeinflussen und erfordert ggf. Anpassungen oder Erweiterungen der vorhandenen Software, Anpassungen an neue Schnittstellen etc. Downtime Die Downtime ist die Zeit, während der ein System nicht verfügbar ist. Man unterscheidet zwischen geplanter und ungeplanter Downtime. First Line Support Der First Line Support ist der erste Ansprechpartner für Mitarbeiter des Kunden. Der Kunde stellt diesen Helpdesk zur Verfügung, der den First Line Support (primären Support) für die BrandMaker Marketing Efficiency Cloud übernimmt. Zu Anfragen des First Line Support gehören u.a. Anfragen, die mit den Inhalten von Handbüchern oder Anwenderschulungen geklärt werden können. Für weitergehende, komplexere Fragen, die dem Second Line Support zuzuordnen sind, erhält der Helpdesk des First Line Support Unterstützung durch den BrandMaker Support. First Line Support Bis zu fünf namentlich bezeichnete Personen des Kunden, die für den Kunden First Line Support Team leisten und die in diesen Bedingungen festgelegten Dienstleistungen des Second Line Supports ( Support ) in Anspruch nehmen können. Kunde Vertragspartner gemäß Definition im Abschnitt Allgemeine Informationen des beiliegenden Bestellformulars Major Release Ein Major Release ist eine Version, die zusätzliche Funktionen, geänderte APIs sowie eine geänderte Architektur enthalten kann. Ein Major Release besitzt eine kürzere Versionsnummer als ein Minor Release (z. B. 5 oder 4). BrandMaker unterstützt das aktuellste Major Release und ein Major Release davor (z. B. 5 und 4). Minor Release Ein Minor Release ist eine Version, die große oder kleine Modifikationen von bestehenden Funktionen und Behebung von Störungen enthalten kann. Ein Minor Release wird durch eine zusätzliche Sequenznummer neben dem Major Release kenntlich gemacht (z. B. 4.0, 4.1, 4.3 und 5.1). BrandMaker liefert Störungskorrekturen bevorzugt in Major Releases aus. Innerhalb eines unterstützten Major Releases werden die letzten beiden Minor Releases (z. B. 5.5 und 5.6) unterstützt. Jedes Major Release startet zu Beginn mit einer Minor Release Version in der Form x.0. Qualifizierte Antwort Die qualifizierte Antwort ist die erste Antwort des BrandMaker Supports auf eine Anfrage per E- Mail. Sie beendet die Reaktionszeit für die jeweilige Anfrage. Eine qualifizierte Antwort enthält in der Regel eine Aussage über die Art der Anfrage (Vorfall oder Störung), eine Bestätigung der Priorität der Anfrage und eine erste Lösung oder eine Information über das weitere Vorgehen bis zur Lösung. Wenn möglich wird eine Zeitlinie genannt, sodass eine Zeiteinschätzung durch den Kunden möglich ist. Second Line Support BrandMaker bietet seinen Kunden ausschließlich einen Second Level Support. Der Second Line Support bearbeitet Anfragen, die nicht mit den Inhalten von Handbüchern oder Anwenderschulungen geklärt werden können. BrandMaker kann von maximal fünf namentlich bezeichneten Personen ( berechtigte Personen ) des Kundenteams für First Line Support kontaktiert werden, um die in diesem SLA festgelegten Dienstleistungen des Second Line Supports in Anspruch nehmen zu können. Serviceanfrage Serviceanfragen sind an BrandMaker gestellte Anfragen, die sich auf Änderungen an Konfigurationseinstellungen beziehen, die von Administratoren in der Administratoroberfläche der BrandMaker-Software vorgenommen werden müssen. Handelt es sich um spezifische Anfragen, die über normale Supportanfragen hinausgehen die durch BrandMaker durchgeführt werden sollen, sind diese Anfragen - im Unterschied zu Supportanfragen - kostenpflichtig. Dies sind z. B. Anwenderschulungen, Customizing, Konfigurationsaufgaben oder Consulting. Service Update Ein Service Update ist eine Version der Software, die für kleine Änderungen und Fehlerkorrekturen zur Verfügung gestellt wird. Service Updates werden nur in Ausnahmefällen implementiert. Service-Zeiten Der BrandMaker Support ist von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr deutscher Zeit (MEZ oder MESZ) verfügbar. Ausnahmen sind der 1. Januar, Karfreitag, Ostermontag, der 1. Mai, der 25. Dezember und der 26. Dezember. An diesen Tagen findet kein Support durch BrandMaker statt. Am 24. Dezember und 31. Dezember gelten die Service-Zeiten 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Störung Eine Störung ist ein Fehlverhalten der Software, das eine Abweichung von dem in der Dokumentation (Betriebsanleitungen, Handbücher und Anmerkungen zur Version) definierten BrandMaker Service Level Agreement v1.2, , Seite 5 von 6

6 Supportanfrage Verhalten der Software darstellt und nur durch eine Änderung der Software behoben werden kann. Eine vorläufige Maßnahme, mit einer Störung umzugehen, heißt Workaround. Supportanfragen sind an BrandMaker gestellte Anfragen des Second Line Supports. Sie sind im Umfang des Support-Vertrages enthalten im Unterschied zu Serviceanfragen wie z.b. Anwenderschulungen, Customizing, Konfigurationsaufgaben oder Consulting. Vorfall Workaround Ein Vorfall ist eine ungeplante Unterbrechung in der Bereitstellung der Software oder in der Bereitstellung von Teilfunktionen (z. B. Datenbank-Überlauf, Anwendung nicht erreichbar). Eine geplante Wartung wird nicht als Vorfall gewertet. Ein Workaround ist eine vorläufige Lösung für eine Anfrage, deren endgültige Lösung eine längere Zeit in Anspruch nimmt. Der Workaround ist eine Maßnahme, mit der sichergestellt wird, dass der Kunde den Betrieb der BrandMaker-Software fortsetzen kann, bis eine endgültige Lösung gefunden wurde. Für dieses SLA gelten die aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen (GTC) von BrandMaker ( BrandMaker Service Level Agreement v1.2, , Seite 6 von 6

Anhang - Service Level Agreement (SLA) für Circuit

Anhang - Service Level Agreement (SLA) für Circuit 1. Definitionen Anhang - Service Level Agreement (SLA) für Circuit Version 1.1b, Stand: 18. November 2015 Zusätzlich zu den an anderen Stellen des Vertrags definierten Begriffen gelten die folgenden Definitionen:

Mehr

BrandMaker Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Service Level Agreement ( SLA ) Stand 1.April 2017

BrandMaker Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Service Level Agreement ( SLA ) Stand 1.April 2017 BrandMaker Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Service Level Agreement ( SLA ) Stand 1.April 2017 5.3_DE_SLA_01042017.docx Seite 1 von 9 Service Level Agreement ( SLA ) Standard Standard 1 Geltung dieses

Mehr

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL [Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

MUSTER. Service-Level-Agreement. zwischen. X-GmbH Anschrift. - nachfolgend X-GmbH genannt - und. Kunde Anschrift. - nachfolgend Kunde genannt -

MUSTER. Service-Level-Agreement. zwischen. X-GmbH Anschrift. - nachfolgend X-GmbH genannt - und. Kunde Anschrift. - nachfolgend Kunde genannt - Service-Level-Agreement zwischen X-GmbH Anschrift - nachfolgend X-GmbH genannt - und Kunde Anschrift - nachfolgend Kunde genannt - I. Zielsetzung In diesem Service-Level-Agreement (nachfolgend SLA ) werden

Mehr

AGB Teil 5 - Support. Supportleistungen, Supportpakete, Supportverträge

AGB Teil 5 - Support. Supportleistungen, Supportpakete, Supportverträge Thema AGB Teil 5 - Support Letzte Anpassung 17. Dezember 2013 Status / Version Final - V 1.0 Supportleistungen, Supportpakete, Supportverträge Summary Erstellung Dieser Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingen

Mehr

tegos Support 1 Kontakt... 2 2 tegos Support Ticketing System... 2 3 Support Knowledge Database... 6 4 Fehlerklassen... 6 5 Fehlermanagement...

tegos Support 1 Kontakt... 2 2 tegos Support Ticketing System... 2 3 Support Knowledge Database... 6 4 Fehlerklassen... 6 5 Fehlermanagement... Seite 1 von 9 tegos Support Inhalt 1 Kontakt... 2 2 tegos Support Ticketing System... 2 3 Support Knowledge Database... 6 4 Fehlerklassen... 6 5 Fehlermanagement... 7 6 Servicelevel... 8 7 Eskalation...

Mehr

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler in DEHSt-VPSMail Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler bremen online services GmbH & Co. KG Seite 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort...3 1 Fehlermeldung...4 2 Fehlerbeseitigung...5

Mehr

Service Level Agreement

Service Level Agreement Service Level Agreement zwischen Schlund + Partner AG Brauerstr. 48 76135 Karlsruhe - nachfolgend Schlund + Partner - und Kunde 1 GELTUNGSBEREICH Diese Regelungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit

Mehr

Terminabgleich mit Mobiltelefonen

Terminabgleich mit Mobiltelefonen Terminabgleich mit Mobiltelefonen Sie können Termine- und Aufgaben aus unserem Kalender, sowie die Adressdaten aus dem Hauptprogramm mit Ihrem Mobiltelefon abgleichen. MS Outlook dient dabei als Schnittstelle

Mehr

Support für den Gruppenplaner NVS Calender - New-Vision-Soft Terminplaner, Gruppenkalender, Webkale

Support für den Gruppenplaner NVS Calender - New-Vision-Soft Terminplaner, Gruppenkalender, Webkale Support New-Vision-Soft bietet Ihnen vier Arten des Supports: den kostenlosen Grundsupport, eine Erstinstallationsunterstützung, den erweiterten E-Mail Support über den E-Mail Supportvertrag und den erweiterten

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Installation OMNIKEY 3121 USB

Installation OMNIKEY 3121 USB Installation OMNIKEY 3121 USB Vorbereitungen Installation PC/SC Treiber CT-API Treiber Einstellungen in Starke Praxis Testen des Kartenlesegeräts Vorbereitungen Bevor Sie Änderungen am System vornehmen,

Mehr

Version smarter mobile(zu finden unter Einstellungen, Siehe Bild) : Gerät/Typ(z.B. Panasonic Toughbook, Ipad Air, Handy Samsung S1):

Version smarter mobile(zu finden unter Einstellungen, Siehe Bild) : Gerät/Typ(z.B. Panasonic Toughbook, Ipad Air, Handy Samsung S1): Supportanfrage ESN Bitte füllen Sie zu jeder Supportanfrage diese Vorlage aus. Sie helfen uns damit, Ihre Anfrage kompetent und schnell beantworten zu können. Verwenden Sie für jedes einzelne Thema jeweils

Mehr

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung für Storage-System Stand: 01.01.2011 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort... 3 1.1 Allgemeines... 3 1.2 Begriffe... 3 2. Voraussetzungen... 4 3. Leistungsbeschreibung... 5 3.1 Zusammenfassung...

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart

Mehr

Ist Excel das richtige Tool für FMEA? Steve Murphy, Marc Schaeffers

Ist Excel das richtige Tool für FMEA? Steve Murphy, Marc Schaeffers Ist Excel das richtige Tool für FMEA? Steve Murphy, Marc Schaeffers Ist Excel das richtige Tool für FMEA? Einleitung Wenn in einem Unternehmen FMEA eingeführt wird, fangen die meisten sofort damit an,

Mehr

Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität.

Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität. Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität. Verantwortung statt Versprechen: Qualität permanent neu erarbeiten. Geyer & Weinig ist der erfahrene Spezialist für Service Level Management.

Mehr

Gruppenrichtlinien und Softwareverteilung

Gruppenrichtlinien und Softwareverteilung Gruppenrichtlinien und Softwareverteilung Ergänzungen zur Musterlösung Bitte lesen Sie zuerst die gesamte Anleitung durch! Vorbemerkung: Die Begriffe OU (Organizational Unit) und Raum werden in der folgenden

Mehr

INTERNET SERVICES ONLINE

INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES f INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES... nachfolgend Kunde genannt und Internet

Mehr

ec@ros2-installer ecaros2 Installer procar informatik AG 1 Stand: FS 09/2012 Eschenweg 7 64331 Weiterstadt

ec@ros2-installer ecaros2 Installer procar informatik AG 1 Stand: FS 09/2012 Eschenweg 7 64331 Weiterstadt ecaros2 Installer procar informatik AG 1 Stand: FS 09/2012 Inhaltsverzeichnis 1 Download des ecaros2-installer...3 2 Aufruf des ecaros2-installer...3 2.1 Konsolen-Fenster (Windows)...3 2.2 Konsolen-Fenster

Mehr

Lizenzierung von SharePoint Server 2013

Lizenzierung von SharePoint Server 2013 Lizenzierung von SharePoint Server 2013 Das Lizenzmodell von SharePoint Server 2013 besteht aus zwei Komponenten: Serverlizenzen zur Lizenzierung der Serversoftware und CALs zur Lizenzierung der Zugriffe

Mehr

Matrix42. Use Case - Sicherung und Rücksicherung persönlicher Einstellungen über Personal Backup. Version 1.0.0. 23. September 2015 - 1 -

Matrix42. Use Case - Sicherung und Rücksicherung persönlicher Einstellungen über Personal Backup. Version 1.0.0. 23. September 2015 - 1 - Matrix42 Use Case - Sicherung und Rücksicherung persönlicher Version 1.0.0 23. September 2015-1 - Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 1.1 Beschreibung 3 1.2 Vorbereitung 3 1.3 Ziel 3 2 Use Case 4-2 - 1 Einleitung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel S-CAD erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für imos- Software sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung

Mehr

Handbuch Amos Ersteller: EWERK MUS GmbH Erstellungsdatum: 17.02.2011

Handbuch Amos Ersteller: EWERK MUS GmbH Erstellungsdatum: 17.02.2011 Handbuch Amos Ersteller: EWERK MUS GmbH Erstellungsdatum: 17.02.2011 Inhalt 1 Vorwort... 3 2 Installation... 4 2.1 Voraussetzungen... 4 2.2 Installation... 4 3 Einstellungen und Funktionen... 5 3.1 ankommende

Mehr

Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website

Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website Besucher unserer Website müssen die folgenden Bestimmungen akzeptieren, um Informationen über uns, unser Unternehmen und die von uns mittels unserer

Mehr

Informationssystemanalyse Problemstellung 2 1. Trotz aller Methoden, Techniken usw. zeigen Untersuchungen sehr negative Ergebnisse:

Informationssystemanalyse Problemstellung 2 1. Trotz aller Methoden, Techniken usw. zeigen Untersuchungen sehr negative Ergebnisse: Informationssystemanalyse Problemstellung 2 1 Problemstellung Trotz aller Methoden, Techniken usw. zeigen Untersuchungen sehr negative Ergebnisse: große Software-Systeme werden im Schnitt ein Jahr zu spät

Mehr

Tine 2.0 Wartungs- und Supportleistungen

Tine 2.0 Wartungs- und Supportleistungen Tine 2.0 Wartungs- und Supportleistungen 1 Überblick Wartungs- und Supportleistungen Metaways Tine 2.0 Wartungs- und Support Editionen: LEISTUNGEN BASIC BUSINESS PROFESSIONAL SW Wartung ja ja ja Ticketsystem

Mehr

ITIL Incident Management

ITIL Incident Management ITIL Incident Management + Vertiefung IT-Betriebsprozesse HSLU T&A Service- und System Management HS13 Michael Estermann https://www.ca.com/images/inlineimage/itil_svc_op.gif Eingliederung in ITIL Service

Mehr

Besondere Bedingungen für die Softwarepflege

Besondere Bedingungen für die Softwarepflege Besondere Bedingungen für die Softwarepflege RA Consulting GmbH, Zeiloch 6a, 76646 Bruchsal, Deutschland 1 Anwendungsbereich 1.1 RA Consulting erbringt Pflegeleistungen nur für solche Software, für die

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Ihr Benutzerhandbuch AVIRA ANTIVIR EXCHANGE http://de.yourpdfguides.com/dref/3644312

Ihr Benutzerhandbuch AVIRA ANTIVIR EXCHANGE http://de.yourpdfguides.com/dref/3644312 Lesen Sie die Empfehlungen in der Anleitung, dem technischen Handbuch oder der Installationsanleitung für AVIRA ANTIVIR EXCHANGE. Hier finden Sie die Antworten auf alle Ihre Fragen über die AVIRA ANTIVIR

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

SCHULUNG MIT SYSTEM: E-LEARNING VON RAUM21

SCHULUNG MIT SYSTEM: E-LEARNING VON RAUM21 SCHULUNG MIT SYSTEM: E-LEARNING VON RAUM21 - Schulungskonzept - Moodle Das E-Learning System - Die E-Learning-Plattform von raum21 - Ansprechpartner D A S S C H U L U N G S K O N Z E P T V O N R A U M

Mehr

Synchronisations- Assistent

Synchronisations- Assistent TimePunch Synchronisations- Assistent Benutzerhandbuch Gerhard Stephan Softwareentwicklung -und Vertrieb 25.08.2011 Dokumenten Information: Dokumenten-Name Benutzerhandbuch, Synchronisations-Assistent

Mehr

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung Vertrag zur XML-Schnittstellen-Nutzung zwischen der Frosch Touristik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Gunz Friedenstraße 30-32 81671 München - nachstehend FTI genannt - und... - nachstehend

Mehr

RDS Consulting. Support Handbuch. Version 1.0

RDS Consulting. Support Handbuch. Version 1.0 RDS Consulting Support Handbuch Version 1.0 INHALTSVERZEICHNIS 1 Erreichbarkeit...2 2 Support Prozess...3 3 Erstellung einer Supportanfrage...4 3.1 Hilfreiche Fragestellungen:... 4 3.2 Ticketinformation...

Mehr

Tag des Datenschutzes

Tag des Datenschutzes Tag des Datenschutzes Datenschutz und Software: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser Dr. Michael Stehmann Zur Person Rechtsanwalt Dr. Michael Stehmann Studium der Rechtswissenschaft an der Universität

Mehr

Standard Support. Service-Bestimmungen

Standard Support. Service-Bestimmungen Standard Support Service-Bestimmungen 1. ÜBERSICHT Diese Standard Support Service-Bestimmungen beschreiben die Service-Leistungen, die Sophos seinen Kunden bereitstellt, welche: eine befristete Lizenz

Mehr

IBM SPSS Statistics Version 23. Einführung in Installation und Lizenzierung

IBM SPSS Statistics Version 23. Einführung in Installation und Lizenzierung IBM SPSS Statistics Version 23 Einführung in Installation und Lizenzierung Inhaltsverzeichnis Einführung in Installation und Lizenzierung................ 1 Einführung............... 1 Lizenztypen..............

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

1. Melden Sie sich als Administrator an und wechseln Sie zum Desktop

1. Melden Sie sich als Administrator an und wechseln Sie zum Desktop Anleitung für die Erstinstallation von ZensTabS1 auf einem Windows 8 PC. Bei der Erstinstallation von ZensTabS1 versucht der Installer als Voraussetzung das MS Framework 1.1 zu installieren, falls es seither

Mehr

Software Release Notes

Software Release Notes Software Release Notes dss V1.9.2 Mit den Software Release Notes (SRN) informiert die digitalstrom AG über Software- Änderungen und -Aktualisierungen bei bestehenden Produkten. Dokument-Nummer SRN-1502

Mehr

- Zweimal Wöchentlich - Windows Update ausführen - Live Update im Norton Antivirusprogramm ausführen

- Zweimal Wöchentlich - Windows Update ausführen - Live Update im Norton Antivirusprogramm ausführen walker radio tv + pc GmbH Flüelerstr. 42 6460 Altdorf Tel 041 870 55 77 Fax 041 870 55 83 E-Mail info@walkerpc.ch Wichtige Informationen Hier erhalten sie einige wichtige Informationen wie sie ihren Computer

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

Informationen als Leistung

Informationen als Leistung PUSH-NOTIFICATIONS 2 Informationen als Leistung Immer mehr Anbieter von Apps möchten mehr als nur eine schöne Oberfläche, sondern den Usern auch wirklichen Nutzen bieten. Der Nutzen besteht darin, aktuelle

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Kontakt Immobilien Höfinger-Schmid GmbH Untere Gänsbachgasse 7 6370 Kitzbühel Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Es gelten

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

6. SLA (Leistungsgruppen)

6. SLA (Leistungsgruppen) 6. SLA (Leistungsgruppen) Die Inhalte der Service Level sind wie folgt festgelegt: BASIC generell enthalten Prüfung einer Verbindungsstörung im Linkbudget innerhalb von 2 Werktagen PLUS: Prüfung einer

Mehr

Datenübernahme von HKO 5.9 zur. Advolux Kanzleisoftware

Datenübernahme von HKO 5.9 zur. Advolux Kanzleisoftware Datenübernahme von HKO 5.9 zur Advolux Kanzleisoftware Die Datenübernahme (DÜ) von HKO 5.9 zu Advolux Kanzleisoftware ist aufgrund der von Update zu Update veränderten Datenbank (DB)-Strukturen in HKO

Mehr

PKV- Projektanlage Assistent

PKV- Projektanlage Assistent Desk Software & Consulting GmbH PKV- Projektanlage Assistent Edith Freundt DESK Software und Consulting GmbH Im Heerfeld 2-4 35713 Eibelshausen Tel.: +49 (0) 2774/924 98-0 Fax: +49 (0) 2774/924 98-15 info@desk-firm.de

Mehr

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit Da es oft Nachfragen und Verständnisprobleme mit den oben genannten Begriffen gibt, möchten wir hier versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Nehmen wir mal an, Sie haben ein Stück Wasserrohr mit der

Mehr

Einrichtung einer eduroam Verbindung unter dem Betriebssystem Android

Einrichtung einer eduroam Verbindung unter dem Betriebssystem Android Einrichtung einer eduroam Verbindung unter dem Betriebssystem Android Im Folgenden wird die Einrichtung einer eduroam-verbindung unter dem Betriebssystem Android beschrieben. Die Android-Plattform existiert

Mehr

NEWS von HZ.optimax-R39 & HZ.office-R39 & Toolbox Version 2016 Stand vom 29.11.2015 Softwareneuerungen und Erweiterungen

NEWS von HZ.optimax-R39 & HZ.office-R39 & Toolbox Version 2016 Stand vom 29.11.2015 Softwareneuerungen und Erweiterungen Nachfolgend stellen wir Ihnen einen Auszug aus den Programmneuerungen und Erweiterungen der Programme HZ.optimax-R39 und HZ.office-R39 inklusive der Service Packs bzw. Updates vor. Die eingearbeiteten

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Version: 2.0. Service Level Agreement (SLA) zwischen. (Auftraggeber) und. secunet Security Networks AG Kronprinzenstraße 30 45128 Essen

Version: 2.0. Service Level Agreement (SLA) zwischen. (Auftraggeber) und. secunet Security Networks AG Kronprinzenstraße 30 45128 Essen Anlage Version: 2.0 Service Level Agreement (SLA) zwischen (Auftraggeber) und secunet Security Networks AG Kronprinzenstraße 30 45128 Essen (secunet oder Auftragnehmer) Kunden-Nr.: Kd-Nr. eintragen Vertrags-Nr.:

Mehr

Handbuch Fischertechnik-Einzelteiltabelle V3.7.3

Handbuch Fischertechnik-Einzelteiltabelle V3.7.3 Handbuch Fischertechnik-Einzelteiltabelle V3.7.3 von Markus Mack Stand: Samstag, 17. April 2004 Inhaltsverzeichnis 1. Systemvorraussetzungen...3 2. Installation und Start...3 3. Anpassen der Tabelle...3

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Hinweise zur Anmeldung und Bedienung des. Support Forums

Hinweise zur Anmeldung und Bedienung des. Support Forums Hinweise zur Anmeldung und Bedienung des Support Forums http://www.macrosystem.de/forum Administrator: Michael Huebmer EMail bei Forum-Login Problemen: forum@macrosystem.at Anleitung zur Bedienung des

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

» Weblösungen für HSD FM MT/BT-DATA

» Weblösungen für HSD FM MT/BT-DATA Die Bedeutung der Online-Verfügbarkeit von aktuellen Daten ist in vielen Bereichen fester Bestandteil der täglichen Arbeit. Abteilungen werden zentralisiert und dezentrales Arbeiten wird immer wichtiger.

Mehr

Lizenzierung von SharePoint Server 2013

Lizenzierung von SharePoint Server 2013 Lizenzierung von SharePoint Server 2013 Das Lizenzmodell von SharePoint Server 2013 besteht aus zwei Komponenten: Serverlizenzen zur Lizenzierung der Serversoftware und CALs zur Lizenzierung der Zugriffe

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN LIZENZBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN LIZENZBEDINGUNGEN ALLGEMEINE BEDINGUNGEN LIZENZBEDINGUNGEN Stand Dezember 2012 GRINTEC GmbH I Anzengrubergasse 6 I 8010 Graz, Austria I Tel +43 316 38 37 06-0 I E-Mail office@grintec.com I www.grintec.com Der Inhalt dieses

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Der Service der LBS-Gruppe

Der Service der LBS-Gruppe Der Service der LBS-Gruppe Kommunikationswege mit der VZG LBS-Systemverwalterworkshop, 14. Mai 2014, Göttingen Kirstin Kemner-Heek Service (1) Wir erbringen Dienste nach dem Standardleistungsverzeichnis

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr

Soweit nicht unter Punkt 5 besonders vereinbart werden die folgenden Leistungen von der Firma KUNCKEL EDV erbracht:

Soweit nicht unter Punkt 5 besonders vereinbart werden die folgenden Leistungen von der Firma KUNCKEL EDV erbracht: Wartungsvereinbarung zwischen KUNCKEL EDV Systeme GmbH und KUNDE 1.) Wartungsgegenstand: Soweit nicht anders vereinbart gilt diese Wartungsvereinbarung für Pflege und Service der von uns gekauften Apple-Hardware

Mehr

Einrichtung des Cisco VPN Clients (IPSEC) in Windows7

Einrichtung des Cisco VPN Clients (IPSEC) in Windows7 Einrichtung des Cisco VPN Clients (IPSEC) in Windows7 Diese Verbindung muss einmalig eingerichtet werden und wird benötigt, um den Zugriff vom privaten Rechner oder der Workstation im Home Office über

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

dataport Generelle Leistungsbeschreibung Präambel

dataport Generelle Leistungsbeschreibung Präambel Generelle Leistungsbeschreibung Präambel Unified Communication beschreibt die Integration von primär synchronen Kommunikationsmedien sowie Präsenzinformationen in einer einheitlichen Anwendungsumgebung.

Mehr

Kundeninformation zur Meldungserfassung mit dem SAP Solution Manager der CPRO Industry Project and Solutions GmbH

Kundeninformation zur Meldungserfassung mit dem SAP Solution Manager der CPRO Industry Project and Solutions GmbH Kundeninformation zur Meldungserfassung mit dem SAP Solution Manager der CPRO Industry Project and Solutions GmbH (im Folgenden: Cpro INDUSTRY) Version 1.3 11.07.2014 1 Inhaltsverzeichnis 1.0 Einleitung...3

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Übersicht Softwarepflege

Übersicht Softwarepflege Übersicht Softwarepflege Stand: 10. August 2015 Copyright MATESO GmbH MATESO GmbH Daimlerstraße 15 86356 Neusäß www.mateso.de Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort... 3 2. Private... 4 3. Company Classic... 4

Mehr

Cisco AnyConnect VPN Client - Anleitung für Windows7

Cisco AnyConnect VPN Client - Anleitung für Windows7 Cisco AnyConnect VPN Client - Anleitung für Windows7 1 Allgemeine Beschreibung 2 2 Voraussetzungen für VPN Verbindungen mit Cisco AnyConnect Software 2 2.1 Allgemeine Voraussetzungen... 2 2.2 Voraussetzungen

Mehr

mobifleet Beschreibung 1. Terminverwaltung in der Zentrale

mobifleet Beschreibung 1. Terminverwaltung in der Zentrale mobifleet Beschreibung 1. Terminverwaltung in der Zentrale Die Termine werden wie bisher im Outlook verwaltet und erfasst. Der Außendienst selbst, wie auch andere Personen, die Termine für den Außendienst

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

Speak Up-Line Einführung für Hinweisgeber

Speak Up-Line Einführung für Hinweisgeber Speak Up-Line Einführung für Hinweisgeber 1 Inhalt Hinterlassen einer neuen Nachricht... 3 Schritt 1: Hinterlassen einer neuen Nachricht über die Speak Up-Line... 3 Was passiert in der Zwischenzeit...?...

Mehr

PROFIS Software Lösungen

PROFIS Software Lösungen PROFIS Software Lösungen Die PROFIS Software Lösungen bieten eine effektive Möglichkeit Dübel, Bewehrungsanschlüsse und viele anderen Anwendungen zu bemessen dabei arbeiten Sie selbstverständlich immer

Mehr

WINLINK 2000 SPAM-KONTROLLE UND NACHRICHTEN PRIORITÄTEN Aktualisiert 27. März 2012

WINLINK 2000 SPAM-KONTROLLE UND NACHRICHTEN PRIORITÄTEN Aktualisiert 27. März 2012 WINLINK 2000 SPAM-KONTROLLE UND NACHRICHTEN PRIORITÄTEN Aktualisiert 27. März 2012 AB SOFORT IST DIE WHITELIST FÜR JEDEN BENUTZER OBLIGATORISCH. Das weisse Liste System betrifft Adressen aus dem INTERNET.

Mehr

MIT NEUEN FACHTHEMEN

MIT NEUEN FACHTHEMEN ZUM UMGANG MIT Version: 1.0 Datum: 15.10.2012 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG... 3 1.1 Ziel und Zweck... 3 1.2 Anwendungsbereich... 3 1.3 Entwicklung und Fortführung... 3 2 DOKUMENTE... 4 2.1 Formular

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Großbeerener Spielplatzpaten

Großbeerener Spielplatzpaten Großbeerener Spielplatzpaten 1. Vorwort 2. Die Idee 3. Das Ziel 4. Die Spielplatzpaten 5. Die Aufgaben der Paten 6. Die Aufgaben der Gemeinde Großbeeren 1. Die Vorwort Die Gemeinde Großbeeren erfreut sich

Mehr

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr