Land Vorarlberg: Wohnhaussanierungsrichtlinie 2014

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1 Förderungen Althaussanierung Zusammenfassungen Land Vorarlberg: Wohnhaussanierungsrichtlinie 2014 Nachstehende Maßnahmen werden gefördert: Alle thermischen Verbesserungsmaßnahmen in der Gebäudehülle: a) Außenwand b) Fenster, sofern diese schwermetallfrei und chlorfrei hergestellt sind (keine Kunststofffenster) c) Fensterverglasungen und Fenster-/Rollläden (nur in Zusammenhang mit Fenster- oder Fassadensanierung) d) Dach, oberste Geschoßdecke e) Unterste Geschoßdecke (Boden gegen unbeheizt) und folgende Maßnahmen f) Erneuerung der Elektroanlagen g) Erneuerung der Wasserinstallationen h) Nachträglicher Lifteinbau im Mehrwohnungshaus bzw. Sanierung eines bestehenden Liftes. i) Lärmschutzmaßnahmen an Landesstraßen gemäß 9 Grundvoraussetzung: Baubewilligung liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung 20 Jahre, für Lärmschutzmaßnahmen gemäß 9 zumindest 10 Jahre zurück. Förderbarer Personenkreis: Eigentümer eines Wohnhauses oder Wohnung als Hauptwohnsitz genutzt. Bei vermieteten Häusern oder Wohnungen muss der Mieter die Einkommensgrenzen einhalten und darf nicht über ein eigenes Wohnrecht oder eine eigene Wohnung oder Haus verfügen. Mieter können unter Bedingungen ebenfalls eine Förderung erhalten. Einkommensgrenze: Haushaltseinkommen netto 1 Person: 2.900,-- monatlich 12x = ,-- jährlich Zwei und mehr Personen: 5.200,-- monatlich 12x = ,-- jährlich 13. u. 14. Gehalt müssen eingerechnet werden. Bei Überschreitung der Einkommensgrenzen wird die Förderung für jeweils 50,--, um welche die Einkommensgrenze überschritten wird, um 5% gekürzt. Das Einkommen von Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres wird bis zu einer Höhe von 800,-- nicht berücksichtigt. Umfassende energetische Sanierung (Gesamtsanierung): Zumindest drei Teile der Gebäudehülle und haustechnische Anlagen werden saniert: Fensterflächen, Dach oder oberste Geschoßdecke, Außenwand, unterste Geschoßdecke, energetisch relevantes Heiztechniksystem (Heizung, Warmwasser). Der Heizwärmebedarf (HWB) ist mittels Energieausweis (EAW) zu ermitteln, wobei ein EAW des Bestandes und ein EAW der geplanten Sanierung zu erstellen ist. Die Ökopunkte werden mit dem Gebäudeausweis auf Basis des EAW ermittelt. Diese ermitteln sich aus dem HWB, ökologischen Punkten der Baumaterialien, dem Heizsystem, Lüftungs-, Solar- und PV-Anlagen und aus verschiedenen Ausführungs- und Umgebungsfaktoren.

2 Förderstufe Anforderungen umfassende Sanierung HWB bei A/V = 0,2 HWB bei A/V = 0,5 HWB bei A/V = 0,8 Berechnungsmethode für den HWB ,7 44,4 60 Richtlinie 6 (OIB) ,7 44,4 60 Richtlinie 6 (OIB) ,2 38,1 50 Richtlinie 6 (OIB) ,7 31,9 40 Richtlinie 6 (OIB) ,2 25,6 30 Richtlinie 6 (OIB) Förderstufe Außenwand Anforderungen Bauteilsanierung Dach, oberste Geschoßdecke Boden gegen unbeheizt Fenster (Glas + Rahmen) Ökopunkte Fensterverglasung 1 0,25 0,19 0,29 1,35 1,10 2 0,22 0,17 0,25 1,20 3 0,19 0,15 0,21 1,00 4 0,16 0,13 0,18 0,90 5 0,14 0,11 0,16 0,80 A/V = Verhältnis der Gebäudeoberfläche zum Gebäudevolumen A/V = 0,8 entspricht Einfamilienwohnhaus A/V = 0,2 entspricht großem und kompakten Mehrfamilienwohnhaus bedeutet: größer oder gleich - bedeutet: kleiner oder gleich des darauf folgenden Wertes Förderstufe Förderstufe 1 und Einzelmaßnahmen gemäß 8 Abs. 1 lit. f) bis j) Fördersätze für Wohnhaussanierung Anerkannte Sanierungskosten und Anerkannte Sanierungskosten und Förderhöhe für Bauteilsanierungen Förderhöhe für umfassende energetische Sanierungen Bis ,-- 10% Förderstufe 2 Bis ,-- 15% Förderstufe 3 und erhaltenswerte Objekte Bis ,-- 20% Förderstufe 4 Bis ,-- 25% Förderstufe 5 Bis ,-- 30% Über ,- - 20% als Kredit Über ,- - 30% als Kredit Über ,- - 40% als Kredit Über ,- - 50% als Kredit Über ,- - 60% als Kredit Bis ,-- 17,5% als Einmalzuschuss Bis ,-- 22,5% als Einmalzuschuss Bis ,-- 30% Bis ,-- 35% Bis ,-- 40% Bei einer Schallschutzförderung von Fenstern erhöhen sich die o.a. Prozent-Sätze um 5% Über ,- - 40% als Kredit Über ,- - 50% als Kredit Über ,- - 65% als Kredit Über ,- - 75% als Kredit Über ,- - 85% als Kredit

3 Baukostengrenzen: 1.000,-- (inkl. Ust.) je m² Nutzfläche für Bauteilsanierungen 1.200,-- (inkl. Ust.) je m² Nutzfläche für Gesamtsanierungen Annuität (gerechnet vom ursprünglichen Nominalbetrag (Tilgung samt Zinsen): 5,6% - Zinssatz 1% Sanierungsberatung: Eine umfassende Sanierungsberatung mit wird vom Land bei Einfamilien- und Reihenhäusern mit 800,-- gefördert. Bei n erhöht sich die Förderung auf 2.000,--. Bei einer Begleitung der Sanierung durch den Sanierungsberater bis zum Ende erhöht sich die Förderung bei Einfamilien- und Reihenhäusern um 400,-- und bei n um 800,--. Die Auszahlung erfolgt mit der Endabrechnung der Sanierungsmaßnahme. Die Antragstellung ist innerhalb von 3 Monaten ab Fertigstellung der Sanierungsberatung zu stellen. Die Sanierungsberatung umfasst nachstehende Teile: Bestandsaufnahme, Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes, Energieausweise des Bestandes und der Sanierung-Ausführungsvariante, Gebäudeausweis (wenn nötig), Information über Fördermöglichkeiten und Hilfe bei der Förderungsabwicklung. Sanierung in Etappen: Wenn eine Sanierung auf Basis eines Gesamtsanierungskonzeptes erfolgt und die 2. Etappe innerhalb von 6 Jahren abgeschlossen wird, wird für die 2. Etappe ebenfalls die höhere Förderung (Gesamtsanierung) gewährt, wie beim Erstantrag. Bei etappenweiser Sanierung kann alle 3 Jahre um Förderung angesucht werden, die Förderung erfolgt jedoch nur als Bauteilsanierung. Land Vorarlberg: Energieförderungsrichtlinie 2014: Nachstehende Energieförderungen werden bei Einhaltung der Voraussetzungen gewährt: Biomasse: Holzheizungen und Hausanschluss an Nahwärme; Thermische Solaranlagen; Wärmepumpen Sole/Wasser und Wasser/Wasser; Wärmepumpen mit der Energiequelle aus Abluft aus Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung; Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Technische Voraussetzungen: Die technischen Voraussetzungen gem. 6 sind einzuhalten Förderantrag: Der Förderantrag muss spätesten 6 Monate nach Inbetriebnahme eingebracht werden. Die Förderung erfolgt in einem Barzuschuss. Förderstufen Altbau HWB in kwh/m²bgf und Jahr Basisförderung Bonusstufe 1 Bonusstufe 2 Solaranlagen kein Grenzwert Holzheizungen und Hausanschluss an Nahwärme kein Grenzwert Wärmepumpen Sole/Wasser u. Wasser/Wasser Wärmepumpen mit Abluft aus WRG 20 - die Förderung erfolgt generell in Bonusstufe 2 Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

4 Förderung thermische Solaranlagen: Warmwasser mind. 60% Deckungsgrad Basis-Förderung 1.500,00 750,00 400,00 Bonusstufe , ,00 500,00 Bonusstufe , ,00 600,00 Heizungsunterstützung mind. 15% Basis-Förderung 2.000, ,00 500,00 Bonusstufe , ,00 600,00 Bonusstufe , ,00 700,00 Heizungsunterstützung mind. 20% Basis-Förderung 2.500, ,00 600,00 Bonusstufe , ,00 700,00 Bonusstufe , ,00 800,00 Förderung Holzheizungen und Hausanschluss an Nahwärmesysteme: Automat. Hackgut- u. Pelletsheizungen Basis-Förderung 2.000, ,00 500,00 Bonusstufe , ,00 750,00 Bonusstufe , , ,00 Stückgutheizung mit Pufferspeicher Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung Hausanschluss an Nahwärme Basis-Förderung 1.500,00 750,00 500,00

5 Förderung elektrisch betriebene Heizungswärmepumpen: Sole/Wasser und Wasser/Wasser: Erdsonden-, Erdkollektor-, Energiepfahl- und Grundwasserwärmepumpen Basis-Förderung 1.500,00 750,00 500,00 Wärmepumpen mit Energiequelle Abluft aus Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung Basis-Förderung keine Förderung keine Förderung keine Förderung Förderung Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung Basis-Förderung 1.500,00 750,00 500,00

6 Bundesförderung: Sanierungsscheck für Private 2014 Die Bundesförderung wird unabhängig von einer Landesförderung gewährt, wenn u.a. Bedingungen erfüllt werden. Gefördert werden nachstehende Sanierungsmaßnahmen: Alle thermischen Verbesserungsmaßnahmen in der Gebäudehülle: o Außenwand o Fenster, Außentüren o oberste Geschoßdecke, Dach o Unterste Geschoßdecke (Boden gegen unbeheizt) Umstellung des Wärmeerzeugungssystems (Errichtung einer thermischen Solaranlage, die in das bestehende Heizungssystem eingebunden wird, Umstieg auf ein Holzzentralheizungsgerät, Einbau einer Wärmepumpe, Nah-/Fernwärmeanschluss) Maßnahme Ausmaß der Sanierung Bedingungen Umfassende Sanierung klima:aktiv Standard Reduktion des Heizwärmebedarfes (HWB) auf den klima:aktiv Standard Umfassende Sanierung Reduktion des Heizwärmebedarfes (HWB) auf einen guten Standard Teilsanierung 30% Teilsanierung 20% Einzelbaumaßnahme Oberste geschoßdecke/dach Einzelbaumaßnahme Fenster/Außentüren Reduktion des HWB um min. 30% Reduktion des HWB um min. 20% Dämmung der gesamten obersten Geschoßdecke bzw. Dachfläche Sanierung/Tausch von zumindest 80% der bestehenden Fenster max. zulässiger HWB für einen guten Standard: 50 kwh/m²a bei einem AV-Verhältnis 0,8 bzw. max. 30 kwh/m²a bei einem AV-Verhältnis 0,2 für A/V-Verhältnisse 0,8 bzw. > 0,2 siehe Tabelle "HWB- Grenzwerte" auf ein Energieausweis vom Bestandsgebäude und ein weiterer mit den geplanten Maßnahmen max. zulässiger HWB für einen guten Standard: 75 kwh/m²a bei einem AV-Verhältnis 0,8 bzw. max. 35 kwh/m²a bei einem AV-Verhältnis 0,2 für A/V-Verhältnisse 0,8 bzw. > 0,2 siehe Tabelle "HWB- Grenzwerte" auf ein Energieausweis vom Bestandsgebäude und ein weiterer mit den geplanten Maßnahmen ein Energieausweis vom Bestandsgebäude und ein weiterer mit den geplanten Maßnahmen Mindeststärke des Dämmmaterials 16 cm (entspricht einem U-Wert von 0,20 W/m²K ein Energieausweis vom Bestandsgebäude max. U-Wert 1,35 W/m²K ein Energieausweis vom Bestandsgebäude

7 Förderhöhe: Die Förderung inkl. Möglicher Zuschläge wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses in Höhe von max. 30% der förderungsfähigen Investitionskosten vergeben. Abhängig von der durchgeführten Sanierungsmaßnahme und der daraus resultierenden Reduktion des Heizwärmebedarfe gelten darüber hinaus die folgenden maximalen Förderungshöhen. Maßnahme max. Förderungshöhe max. Zuschläge Umfassende Sanierung klima:aktiv Standard Umfassende Sanierung guter Standard Teilsanierung 30% Euro Euro Euro 500 Euro bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen oder mit österreichischem Umweltzeichen Teilsanierung 20% Einzelbaumaßnahme - Oberste Geschoßdecke/Dach - Fenster/Außentüren Umstellung Wärmeerzeugungssystem Euro Euro 500 Euro bei Verwendung von Holzfenstern 300 Euro für den Energieausweis Es werden nur Rechnungen, welche auch die Verlegung bzw. Montage des Produktes anerkannt. Reine Materialrechnungen ohne Verlegungs- bzw. Montagerechnungen können nicht eingereicht werden. Für Eigentümer und Mieter von Wohnanlagen gibt es dieselben Förderungen, wobei hier die Anforderungen des Wohnungseigentums- bzw. Mietrechtsgesetzes erfüllt sein müssen. Für die Förderung ist ein Energieausweis des Bestandes und nach der Sanierung erforderlich. Der Förderantrag ist an eine von 4 Bausparkassen zu richten, wobei der EAW-Aussteller die Antragsformulare teilweise ausfüllen und bestätigen muss. Genauere Informationen über Inhalte der Wohnhaussanierungs-, Neubau- und Energieförderung des Landes Vorarlberg, von Gemeindeförderungen (soweit diese veröffentlicht sind) und der Bundesförderung (Sanierungsscheck) sowie die Richtlinien als PDF erhalten Sie bei Ing. Wolfgang Frick T: DW 452 M: Mail: wolfgang.frick@baywa.at

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