Windkraft und Leitungsbau Genehmigungsrechtliche Anforderungen und aktuelle rechtliche Entwicklungen

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1 Windkraft und Leitungsbau Genehmigungsrechtliche Anforderungen und aktuelle rechtliche Entwicklungen Dr. Wolf Friedrich Spieth, Berlin Konstanz,

2 Low Carbon Team Low carbon energy team Paul Bowden and Wolf Spieth Renewables Dirk Hamann Carbon markets Wolf Spieth William Robinson Energy conservation and built environment Jane Jenkins David Lewis US - Low carbon Lisa O Brian New technologies Sally Roe Juliane Hilf Nuclear Joe Huse Jonathan Isted China - Low carbon Connie Carnabuci MENA - Low carbon Joe Huse

3 Europa: bis 2050 no carbon economy

4 Deutschland: der Plan

5 Baden-Württemberg heute

6 Installierte Windenergie in Deutschland 2010 Quelle: Studie Wertschöpfung/IÖW

7 Energieentwicklungspfad in Baden-Württemberg Quelle: Energiekonzept/Fraunhofer ISE

8 Politische Ziele Baden-Württemberg Energieentwicklungspfad Erneuerbare Energien / Fraunhofer ISE (März 2011) Vollständiger Ersatz von Atomenergie und Steinkohle durch erneuerbare Energien bis 2022 möglich größtes Wachstumspotenzial haben Windenergie und Photovoltaik Koalitionsvertrag 2011: Ausbau des Anteils heimischer Windenergie an Stromerzeugung auf mindestens 10 % bis 2020 (aktuell 0,8 %) Energiekonzept 2020/Klimaschutzkonzept 2020PLUS Steigerung des Anteils von Windenergie an Stromerzeugung auf 30 % bis 2050 Errichtung von rd. 150 WEA jährlich erforderlich (2010: 8)

9 Genehmigungsrechtliche Probleme Windkraft Kretschmann: Man kann keine Windräder im Keller bauen. Man muss sie dort bauen, wo der Wind weht, und dann sieht man sie auch

10 Windkraft: Standortsteuerung durch raumbezogene Planung WEA baurechtlich privilegierte Vorhaben im Außenbereich, 35 Abs 1 Nr.5 BauGB Regionalplanung und Gemeinden können Konzentrationszonen für Windenergie positiv und negativ steuern BVerwG: Gemeinde muss sicherstellen, daß sich Windenergie auch durchsetzt, keine Feigenblatt-Planung: Der Windenergie muss in substantieller Weise Raum geschaffen werden!

11 Standortsteuerung Windkraft: OVG Berlin-Brandenburg 2011 Zwingende Prüfungsreihenfolge: Ermittlung harte Tabuzonen und weiche Tabuzonen, nach Abzug verbleiben sog. Potenzialflächen für Konzentrationszonen Weiche Tabuzonen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden, schlüssiges Planungskonzept Windenergie muss substanziell Raum verschafft werden: folgt aus Privilegierung und Art 14 GG Harte Tabuzonen: geringe Windhöffigkeit, Splittersiedlungen, Verkehrswege, Natuschutzgebiete, Nationalparks, Bisphärenreservate, Biotope, ggf Landschaftschutzgebiete, FFHund Vogelschutzgebiete, tierökologische Abstandskriterien, Abstand zu Wohnnutzung

12

13 BImSchG- Genehmigungspflicht nach BImSchG für Anlagen über 50 m Höhe Voraussetzung: 6 BImSchG, Nr BImSchVO (Konzentrationswirkung) 5 BImSchG: Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen Schall/Lärm (Prognose gem. TA Lärm, 60 db tagsüber, 45 db nachts, ggf Zwischenwert zu Siedlungsrand) Mindestabstand (bei Abstand, der das 3fache der WEA Höhe betragt, keine erdrückende Wirkung, unter 2fach ja) Schattenwurf (max. Beeinträchtigung von 30 h/jahr und 30 min/tag) UVP Pflicht bei Windfarm (ab 3 WEA) alle anderen gesetzlichen Vorgaben Bauplanungsrecht, Naturschutzrecht, Landschaftsschutz Bsp.: Artenschutz, ornithologische Gutachten, FFH

14 Herausforderung Naturschutz

15 Repowering: Schlüssel zum Erfolg Repowering Potenzial von 25 GW = 20 KKW größerer Turm größere Rotor- und Gesamthöhe neue Abstandsund Höhenprobleme! Bauhöhenbegrenzungen, Kennzeichnung als Luftfahrthindernis (ab 100m) Im Repowering-Prozess erlischt Bestandsschutz, Neuanlage muss nach aktuellem Planungsrecht zulässig sein, Problem: Konzentrationszonen orientieren sich an veralteten Anlagen aber: Überprüfungspflicht planerisches Gesamtkonzept für Rewopering-Standorte Steuerung Repowering in Landesplanung und Bauleitplanung nur begrenzt möglich (Ortsbezug der Bauleitplanung)

16 BW- Klimaschutzkonzept 2020 für Windkraft 4 Maßnahmen Überprüfung der Neuausweisung für Vorrangflächen Kriterienkatalog für WEA in Landschaftsschutzgebieten Bereitstellung der Landeswaldflächen für WEA Akzeptanzsteigerung und aktive Unterstützung von Kommunen

17 Netzausbau: Genehmigungsverfahren für Hochspannungsfreileitungen: 4450 km neue Stromautobahnen nach Süden notwendig Vorbereitende Planung: Raumordnungsverfahren Feststellung der Raumverträglichkeit Umweltverträglichkeitsprüfung ab 15 km Länge und 220kV Nennleistung erforderlich Verfahrensdauer: i.d.r. 24 Monate, mit UVP ca. 36 Monate Zulassungs- und Standortverfahren Planfeststellungs- (mind 110 kv) bzw. Plangenehmigungsverfahren Verfahrensdauer bislang ca. 4 bis 5 Jahre Enteignungsverfahren sofern nicht schon im Planfeststellungsverfahren festgelegt

18 In short: Neuerungen beim Netzausbau bundeseinheitliche koordinierte Netzausbauplanung für die großen Fernleitungsnetze: Netzentwicklungsplanung (rechtlich unverbindlicher Investitonsrahmenplan), Bundesbedarfsplanung (Planrechtfertigung) Bundesfachplanung durch BNetzA: Trassenkorridore (Veränderungssperren möglich), Raumverträglichkeit, Prüfung von Alternativen, umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung, Bindungswirkung für nachfolgende Planfeststellungen, Entscheidung BNetzA bis 6 Mon nach Vollständigkeit Planfeststellung durch BNetzA, im Verfahren keine Einwendungen, die bereits im Bundesfachplan geltend gemacht werden konnten

19 Neuerung beim Netzausbau: Bewertung erhebliche Beschleunigngseffekte durch Planung aus einer Hand und Bindungswirkung der Planfeststellung an Bundesfachplanung denkbar praktische Beschleunigung hängt von Ausstattung BNetzA ab, Akzeptanzprobleme, wenn keine Behörden vor Ort? Wichtige Hemmnisse bleiben: Naturschutzrecht, Erweiterung der Verbandsklage

20 Herausforderung für Management Genehmigungsverfahren Hausaufgaben machen, bevor Verfahren begonnen hat: Strategie Umweltverbände, Öffentlichkeit, Kommunen: Kernbereich unternehmerischer Verantwortung Gründliche Durchleuchtung Projekt und seiner möglichen Auswirkungen technische Optionen und Varianten und deren Auswirkungen durchdenken alle rechtliche Risiken von Beginn an im Blick behalten Wahl des richtigen Standortes, wo gewählt werden kann Je nach Erfordernis Beteiligungsverfahren PLUS Gespräche auf Augenhöhe mit Augenmaß, aus Gegnern dürfen nicht Feinde werden Kompromißbereitschaft, wo möglich und angemessen Von Beginn bis zur Realisierung des Vorhabens: Deutungshoheit behalten Koordination Recht technischer, ökologischer Sachverstand

21 Kontakt Rechtsanwalt Dr. Wolf Friedrich Spieth FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER Environment, Planning & Regulatory (EPR) Potsdamer Platz Berlin T +49 (30) F +40 (30) E wolf.spieth@freshfields.com 20

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