Qualitätskonzept Forum/KSK Anhang 2 Programm zur Umsetzung des Qualitätskonzeptes Forum/KSK

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1 Qualitätskonzept Forum/KSK Anhang 2 Programm zur Umsetzung des Qualitätskonzeptes Forum/KSK 1

2 Zweck Mit dem Programm zur Umsetzung des Qualitätskonzeptes Forum/KSK (nachfolgend QK) werden die Anforderung des Krankenversicherungsgesetzes und insbesondere der dazugehörigen Verordnungen umgesetzt. In der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) vom 27. Juni 1995 heisst es in Artikel 77 Abs.1: "Die Leistungserbringer oder deren Verbände erarbeiten Konzepte und Programme über die Anforderungen an die Qualität der Leistungen und die Förderung der Qualität. Die Modalitäten der Durchführung (Kontrolle der Erfüllung und Folgen der Nichterfüllung der Qualitätsforderungen sowie Finanzierung) werden in den Tarifverträgen oder in besonderen Qualitätssicherungsverträgen mit den Versicherern oder deren Verbänden vereinbart. Die Bestimmungen haben den allgemein anerkannten Standards zu entsprechen, unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit der Leistungen." Mit dem Programm legen die Vertragsparteien die operationelle Umsetzung des QK verbindlich fest. Das Programm gibt den dem Rahmenvertrag Forum/KSK beigetretenen Leistungserbringern die notwendige Orientierungs-, Planungs- und Investitionssicherheit. Es ist verbindlicher Bestandteil des QK (Anhang 2) und hat verpflichtenden Charakter für die Vertragspartner und die dem Rahmenvertrag beigetretenen Institutionen. Hinsichtlich Zeitplan legt die Gemeinsame Kommission Forum/KSK jeweils für das Folgejahr jährlich nachprüfbare Jahresziele fest. Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Forum und KSK Alle Massnahmen zur operationellen Umsetzung des QK werden gemeinsam in der paritätischen Kommission Forum/KSK festgelegt (Anforderungen, Instrumente, Anreizsystem, usw.). Die Zusammenarbeit in der paritätischen Kommission Forum/KSK beruht auf Vertrauensbasis. Informationen und Daten werden offen diskutiert und vertraulich behandelt. Die Kommunikation und Information nach aussen erfolgt koordiniert nach Vorgaben der paritätischen Kommission Forum/KSK. Vereinbarungen über die Freigabe von Informationen, Daten und Datenauswertungen sind im Anhang 3 des QK festgelegt. Vereinbarungen über den vertraulichen Umgang mit Daten, Unterlagen und Informationen sind im Anhang 4 des QK geregelt. 2

3 Zielsetzungen zur Umsetzung des Qualitätskonzeptes Das QK beruht auf dem Grundsatz der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung, d.h. es strebt eine langfristige und nachhaltige Qualitätsentwicklung an und setzt Akzente beim Aufbau einer Qualitätskultur in den Pflegeheimen. Das QK befasst sich ausschliesslich mit den Leistungen der Pflegeheime, die dem KVG unterstellt sind und von den Versicherern abgegolten werden. Das Konzept versteht Qualitätsförderung im ganzheitlichen Sinn. Es berücksichtigt die Teilaspekte Strukturqualität, Indikationsqualität (Angemessenheit und Notwendigkeit von Pflegeleistungen), Prozessqualität und Ergebnisqualität. Mit dem QK und den verbindlichen Anhängen wird deshalb eine flächendeckende Qualitätsförderung in den Pflegeheimen angestrebt, d.h. die Qualitätsförderung soll auf den verschiedenen Ebenen des schweizerischen Gesundheitswesens wirksam werden. Durch die angestrebte Breitenwirkung sollen Doppelspurigkeiten wo möglich vermieden werden. Koordination und Praxisbezug werden durch Miteinbezug der Arbeit weiterer Organisationen und Verbände gewährleistet. Durch Darstellung und Vergleich der geleisteten Qualität soll datenbasierte Transparenz geschaffen werden. Bei der Offenlegung von Daten oder Datenauswertungen stellt die Paritätische Kommission Forum/KSK sicher, dass das Recht der Pflegeheime auf Vertraulichkeit gewährleistet ist. Das interne Qualitätsmanagement ist Sache der Pflegeheime. Die Schaffung eines Qualitätsbewusstseins unter Einbezug aller Beteiligten in den Betrieben hat prioritären Charakter. Wiederholte Verstösse führen zu Sanktionen. Die Weiterentwicklung des QK (Auf- und Ausbau) erfolgt stufenweise und sieht folgende Module: - Einführung von Umsetzungsmassnahmen von verbindlichen Minimalanforderungen an die Strukturqualität. - Einführung und Weiterentwicklung der Berichterstattung (Q-Bericht). - Stufenweise Einführung von Transparenz durch ergebnisorientierte Indikatoren. - Stufenweise Einführung von Betriebsvergleichen. - Stufenweise Einführung von Anreiz-/Sanktionsmechanismen. Ein einheitlicher Leistungsausweis (= Darstellung der geleisteten Qualität) dient zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht. 3

4 Anforderungen an die Umsetzungsmassnahmen bei der Definition von Indikatoren: Bei der Auswahl der Umsetzungsmassnahmen müssen folgende Vorgaben berücksichtigt werden: - National/International bewährt - Ausgerichtet auf "das Richtige richtig tun" - Praxisnähe (=> Umsetzung an Basis möglich) - Pragmatischer Ansatz - Dokumentation der Ergebnisse möglich - Stufenweise Einführung der Transparenz - Klare Zielformulierung - Festgelegte Zeitpläne - Gewährleistung von Datenschutz und -sicherheit - Zu leistender Mehraufwand in den Betrieben ist in Grenzen zu halten. Organisation Die operationelle Umsetzung des QK wird durch die Paritätische Kommission Forum/KSK vorgenommen. Bei Bedarf können Arbeitsgruppen gebildet oder Experten beigezogen werden. Finanzierung Die Finanzierung wird in einem separaten Anhang geregelt. Zeitplan (ab Seite 5) 4

5 Zeitplan Modul-Qualitätsbericht (QB) Ausarbeiten QB 2000 Entwurf Fragebogen Auswertungskonzept Testphase in Pilotheimen Versand an Heime Auswertung 1. QB Erarbeiten QB 2002 Versand QB 2002 Auswertung QB 2002 Kommunikationskonzept Erarbeiten Konzept Veröffentlichung Resultate QB 2000 Rückmeldung an Pflegeheime Veröffentlichung Resultate QB Module Indikatoren Definition Indikatoren Initiierung von Pilotprojekten Definition von Testindikatoren Testphase in Pilotheimen Auswertung Testphase Festlegung verbindliches Indikatorenset und Messgrössen Weiterentwicklung 5

6 Sanktionen Konzept erstellen Sanktionen bei Nicht-Teilnahme an der 1. QB Finanzierung Festlegung der notwendigen finanziellen Mittel, Regelung der Kostenübernahme 6

7 Zeitplan Zur datenbasierten Qualitätssicherung und Förderung wird ein Modulares Vorgehen gewählt. Es umfasst eine Bestandesaufnahme zur Qualität in Pflegeheimen und die Testung von Indikatoren aus dem Ergebnisbereich anhand von Pilotprojekten. Zeit/Termin Ziele Massnahmen Kommentar Rahmenvertrag betreffend Unterzeichnung durch Vertragspartner Verspätete Unterzeichnung Qualitätssicherung zwischen durch KSK (6 Monate) Forum und KSK 1. Quartal 99 Paritätische Kommission Einsetzung, Konstituierung 14 Mitglieder Qualität Pflegeheime Forum / KSK Konzept zur Einführung eines Erarbeitung Konzept Information des BSV s Institutionalisierten Qualitäts- Managements in Schweizer Pflegeheimen Qualitätskonzept Unterzeichnung durch Vertragspartner gemäss Vorgaben KVG 2. Sem Initiierung eines institutionalisierten Vorbereiten Qualitätsbericht 2000 Qualitätsmanagements in - Definition der Qualitätsindikatoren für Schweizer Pflegeheimen gemäss die pflegerischen Zielsetzungen in KVG Pflegeheimen gemäss Qualitäts- Indikatoren Stand

8 Zeit/Termin Ziele Massnahmen Kommentar März 2000 Verabschiedung Programm zur Festlegung Programm mit Zeitplan gemäss Auflagen BSV Umsetzung des Qualitätskonzeptes (Anhang zu Qualitäts Konzept Forum / KSK) 1. Sem Initiierung eines institutionalisierten Ausarbeiten der Qualitätsbericht- Uebersicht über den Stand Qualitätsmanagements in Pflege- erstattung 2000 (Bestandes- Qualität in den Pflegeheimen heimen gemäss Konzept Forum / aufnahme) gewinnen. KSK -Definition Problembereiche Vergleich und Berücksichtigung -Definition der Indikatoren von Daten aus SOMED Statistik. -Entwurf eines strukturierten Fragebogens -Auswertungskonzept des Fragebogen -Umfang der Erhebung -Regelung der Datenabgabe -Kommunikationskonzept -Festlegung der notwendigen finanziellen Mittel, Regelung der Kostenübernahme Vorbereiten der Sanktionen von Verbindlicher Anhang zu Qualitäts- Nicht-Teilnahme an der Qualitäts- Konzept erstellen berichterstattung 2. Sem Planung Qualitätsmess-System Initiierung von Pilotprojekten Verankerung der Ergebnis- Definition von Test Indikatoren qualitäts-messung (Outcome) und Messgrössen. in den Pflegeheimen. - Prüfung inhaltliche Tauglichkeit Antrag Evaluationsbeitrag BSV - Weiterentwicklungsbedarf - Anwendbarkeit von Indikatoren - Anzahl Indikatoren und Messrhymus 8

9 Zeit/Termin Ziele Massnahmen Kommentar - Festlegung Indikatorenset - Kosten für die Entwicklung der vorhandenen Indikatoren - Einstiegsset für eine erste Messrunde - Kosten im Zusammenhang mit der Messung der Ergebnisqualität - Datenerhebung - Datenauswertung - Sicherung der Datenqualität - Benchmarking - Zugang zu den Ergebnissen für die Bewohnerinnen und Bewohner Einführung/Test Qualitätsmess- Testphase in Pilot-Pflegeheimen -Anreizsysteme schaffen System auf freiwilliger Basis 1. Sem Definition von Sanktionen Sanktionen von Nicht-Teilnahme gemäss Anhang zu Qualitätsan der 1. Qualitätsberichterstattung Konzept Forum/ KSK Ueberblick über den Stand des Auswertung der Qualitätsbericht- -Anonyme Auswertung institutionalisierten Qualitäts- erstattung 2000 (Bestandesaufnahme) -Anonymes Benchmarking managements in Pflegeheimen - Veröffentlichung Resultate -Keine Sanktionen - Feedback an Pflegeheime Weiterentwicklung der Qualitäts- Erarbeitung des 2. Fragebogens berichterstattung zur Qualitätsberichterstattung 2002 Qualitätssicherungsvertrag Erarbeiten Textvorlage für Kantone Kantonale Verträge 9

10 Zeit/Termin Ziele Massnahmen Kommentar 2. Sem Weiterentwicklung und Umsetzung - Auswertung der Testphase - Anonymes Benchmarking des Qualitätsmess-Systems - Erstellen eines verbindlichen Sets von Indikatoren und Messgrössen Definition von verbindlichen Festlegung der minimalen Minimalen Vorgaben Anforderungen für Pflegeheime Definition Sanktionen bei nicht Festlegen der Sanktionen bei nicht erfüllen der Anforderungen erfüllen der Anforderungen 1.Sem.2002 Weiterentwicklung und Umsetzung Rückmeldung an Pflegeheime Anonymes Benchmarking des Qualitätsmess-Systems schrittweise Oeffnung Zeit für Verbesserungen 1. Sem.2003 Ueberblick über die Weiter- Auswertung der Qualitätsbericht- -Anonyme Auswertung entwicklung des Institutionalisierten erstattung Anonymes Benchmarking Qualitätsmanagements in den -Veröffentlichung Resultate -Einleitung Sanktionen Pflegeheimen -Feedback an Pflegeheime Honorierung des Erfolgs Benchmarking mit Erfolgsmeldung Externe Prüfung laufend Information von Partnern, Information über Umsetzungsschritte Oeffentlichkeit und Pflegeheimen Publikation von Ergebnissen 10

11 Inkrafttreten Das Programm zur Umsetzung des Qualitätskonzeptes tritt mit Unterzeichnung per in Kraft. Es wird dem Bundesamt für Sozialversicherung gestützt auf Artikel 77 Absatz 2 KVV zur Kenntnis zugestellt. Forum stationäre Altersarbeit Schweiz Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer Der Präsident Der Geschäftsführer Der Präsident Der Direktor F. Elmiger Dr. J. Rohner U. Müller M.A. Giger Basel / Solothurn,

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