TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "TEXTLICHE FESTSETZUNGEN"

Transkript

1 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 7 GEWERBEGEBIET NAMMEN - 4. ÄNDERUNG - STADT PORTA WESTFALICA ST NAMMEN KREIS MINDEN-LÜBBECKE REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD 2013 Geobasis NRW Auszug aus DLM50 (verkleinert) Stand: Fassung: Frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden ( 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB))

2 Rechtsgrundlagen I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Für den vorliegenden Bebauungsplan sind folgende Rechtsgrundlagen maßgeblich: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBL. I Nr. 40 vom S. 1722) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I Nr. 29 vom S. 1548) Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanzV 90) in der Fassung vom (BGBl. I 1991, S. 58), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (BGBI. I Nr. 39 S. 1509) Dem Bebauungsplan zu Grunde liegende Vorschriften, Normen bzw. Regelwerke Folgende Vorschriften, Normen bzw. Regelwerke werden bei der Stadt Porta Westfalica, Bereich Stadtplanung, zur Einsichtnahme während der Dienststunden bereitgehalten. Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände (Abstandserlass) vom 06. Juni 2007, RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Nordrhein-Westfalen DWA-Arbeitsblatt 138 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser, Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., April Art der baulichen Nutzung ( 9 (1) Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) In den Gewerbegebieten sind die folgenden, gemäß 8 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen in Anwendung des 1 (6) BauNVO ausgeschlossen: Vergnügungsstätten und bordellartige Betriebe Im Industriegebieten sind die folgenden, gemäß 9 (2) BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen in Anwendung des 1 (5) BauNVO ausgeschlossen: bordellartige Betriebe. 2

3 1.1.3 In den Gewerbegebieten und im Industriegebiet sind Einzelhandelsbetriebe in Anwendung des 1 (5) BauNVO nicht zulässig. Ausnahmsweise können Betriebe, die auch einem Verkauf an Endverbraucher dienen, zugelassen werden, wenn dieser nach Art und Umfang in eindeutigem Zusammenhang mit der Produktion, der Be- und Verarbeitung von Gütern, einschließlich Reparatur- und Serviceleistungen der Betriebsstätte steht und sich der Hauptnutzung eindeutig unterordnet. Die Geschossfläche der Einzelhandelsnutzung darf 30 % der Geschossfläche des Bauvorhabens nicht überschreiten. Folgende Einzelhandelsbranchen sind ausnahmsweise zulässig: Einzelhandel als Versandhandel, Einzelhandel mit Kfz und Kfz-Zubehörteilen, Einzelhandel mit Bau- und Brennstoffen, Einzelhandel mit Tiernahrung und Heimtierbedarf Die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben innerhalb des Geltungsbereiches beurteilt sich gemäß Abstandserlass vom 06. Juni 2007 RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Es sind lediglich Betriebe der Abstandsklassen V-VII zulässig. Abweichungen von den erforderlichen Abständen können zugelassen werden, wenn im Zuge des jeweiligen Genehmigungsverfahrens Einzelnachweise zur Verträglichkeit gem. Abstandserlass erbracht werden. 1.2 Maß der baulichen Nutzung ( 9 (1) Nr. 1 BauGB i.v.m. 18 BauNVO) Die Gebäudehöhe darf die in Meter(n) über Normalnull (mnn) mit dem Planzeichen GH max. festgesetzte höchstens zulässige Gebäudehöhe nicht überschreiten. Bei der Berechnung der Höhen baulicher Anlagen sind folgende Bezugspunkte maßgebend: Schnittpunkt der Außenwandfläche mit der Oberkante der Dachhaut bei baulichen Anlagen mit geneigten Dächern, oberer Abschluss der Außenwände (Oberkante der Attika, des Gesims o.ä.) bei Baulichen Anlagen mit Flachdächern. Ausnahmen: Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie Aufzüge dürfen die festgesetzte Gebäudehöhe um das notwendige Maß überschreiten 3

4 1.3 Bauweise ( 22 (4) BauNVO) In den Gewerbegebieten und im Industriegebiet ist die abweichende Bauweise festgesetzt. Sie entspricht der offenen Bauweise mit der Ausnahme, dass auch Gebäudelängen von mehr als 50 m zulässig sind. 1.4 Maßnahmen für die Abwasserbeseitigung und die Regelung des Wasserabflusses ( 9 (1) Nr. 14, 16 und 20 BauGB) Das auf den Dach- und Stellflächen anfallende unbelastete Niederschlagswasser ist auf den Grundstücken vollständig zur Versickerung zu bringen oder einem naturnah gestalteten Regenrückhaltebecken zuzuführen. Hierzu sind sofern erforderlich - geeignete, ausreichend dimensionierte Versickerungsanlagen (z.b. großflächige Mulden zur Regenwasserversickerung) auf Grundlage des DWA-Arbeitsblattes A 138 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser anzulegen und dauerhaft funktionstüchtig zu halten. Eine Kombination der Versickerungsanlagen mit Teichanlagen oder sonstigen Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) ist zulässig. 1.5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Flächen für Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Boden, Natur und Landschaft (Maßnahmenflächen) ( 9 (1) Nr. 20 BauGB) Die innerhalb der festgesetzten Maßnahmenflächen vorhandenen Gehölze sind zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen Anlage von Pflanzstreifen (Pflanzgebote) ( 9 (1) Nr. 25a BauGB) Die mit Pflanzgeboten belegten Bereiche sind mit standortheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Vorhandene Gehölze sind zu erhalten und in den Pflanzstreifen zu integrieren. Pflanzverband: Pflanzqualitäten: 1,25 m zwischen den Reihen, 1,5 m in der Reihe Hochstämme mit Stammdurchmesser cm Heister, 2xv, cm Sträucher: 2xv, cm 4

5 Folgende Gehölze sind vorgesehen (Auswahlliste): Bäume als Hochstämme Acer pseudoplatanus Fagus sylvatica Fraxinus excelsior Prunus avium Quercus robur Sträucher und Heister: Acer campestre Carpinus betulus Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus monogyna Euonymus europaeus Ligustrum vulgare Prunus spinosa Rosa canina Salix caprea Sorbus aucuparia Viburnum opulus (Berg-Ahorn) (Robuche) (Esche) (Vogelkirsche) (Stieleiche) (Feld-Ahorn) (Hainbuche) (Roter Hartriegel) (Wald-Hasel) (Weißdorn) (Pfaffenhütchen) (Liguster) (Schlehe) (Hunds-Rose) (Sal-Weide) (Vogelbeere) (Gemeiner Schneeball) Das Pflanzgebot entlang der Rintelner Straße darf für eine Feuerwehrzufahrt mit der erforderlichen Breite unterbrochen werden Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (Erhaltungsgebot) ( 9 (1) Nr. 25b BauGB) Innerhalb der festgesetzten Flächen vorhandene Gehölze sind in ihrem Habitus zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Bereiche, in denen der vorhandene Bestand Lücken aufweist, sind nachzupflanzen. Für Nachpflanzungen gelten die unter festgesetzten Pflanzqualitäten, der Pflanzverband und die Artenliste entsprechend Nicht überbaute Grundstücksflächen Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Feuerwehrzufahrten bzw. -umfahrten sind im erforderlichen Umfang zulässig und mit wasserdurchlässigen Oberflächen herzustellen (z.b. Rasengittersteine, Schotterrasen). 5

6 1.5.5 Baum- und Strauchpflanzungen Je 6 Stellplätze ist mindestens ein großkroniger standortheimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von cm in 1 m Höhe zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Je angefangene 400 m² Grundstücksfläche ist ein großkroniger standortheimischer Laubbaum cm und je 50 m² ein standortheimischer Strauch zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Geeignete Arten sind der Auswahlliste unter zu entnehmen Durchführung der Maßnahmen Die unter beschriebenen Pflanzungen sind spätestens 1 Jahr nach Beginn der jeweiligen Baumaßnahme(n) durchzuführen Schutz der Kleintierwelt Zur Vermeidung von Trenneffekten für die Kleintierwelt muss bei der Errichtung von Maschendrahtzäunen am Boden die Maschenöffnungsweite mindestens 10 cm in der Höhe und 20 cm in der Breite betragen Maßnahmen zum Artenschutz Die Herstellung des Baufeldes (Baufeldräumung, Vegetationsentfernung, Abschieben von Oberboden) hat außerhalb der Brutsaison (zwischen Ende Oktober und Ende Februar) zu erfolgen. Bei nicht Beachtung dieser Zeit, ist durch einen Fachkundigen nachzuweisen, dass sich auf den betroffenen Flächen keine Brutvorkommen befinden. In diesem Fall ist die Stadt Porta Westfalica einzubeziehen. 1.6 Leitungsrechte ( 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) Die festgesetzte Fläche ist mit Leitungsrechten zugunsten der Leitungsträger (Wartung und Betrieb einer Gashochdruckleitung) zu belasten. 1.7 Außerkrafttreten von Teilbereichen rechtskräftiger Bebauungspläne Mit Rechtsverbindlichkeit der vorliegenden 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Gewerbegebiet Nammen treten Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 7 sowie dessen 1. und 2. Änderung in den neu überplanten Bereichen außer Kraft. Hier erhalten die Festsetzungen der vorliegenden Planänderung Rechtsverbindlichkeit. 6

7 II. Hinweise 2.1 Bodendenkmalpflege Wenn bei Erdarbeiten, kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde oder Befunde (etwa Tonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien) entdeckt werden, ist nach 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung unverzüglich der Stadt Porta Westfalica oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westfälisches Museum für Archäologie Amt für Bodendenkmalpflege -, Am Stadtholz 24a, Bielefeld, Tel.: 0521/ , anzuzeigen und die Entdeckungsstätte in unverändertem Zustand zu erhalten. 2.2 Kampfmittelbeseitigung Sollten bei Ausschachtungsarbeiten verdächtige Gegenstände oder außergewöhnliche Verfärbungen auftreten, ist die Arbeit aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen und der Staatliche Kampfmittelräumdienst zu benachrichtigen (Tel.: 05231/71-0). 2.3 Heeresflugplatz Bückeburg Das Plangebiet befindet sich im Bauschutzbereich für den Heeresflugplatz Achum (Bückeburg-Achum). In diesem Bereich ist die Bebauung/Errichtung von Luftfahrthindernissen - einschl. Aufbau und Benutzung von Baugerät während der Bauphase bis zu einer Höhe von 158,85 m über NN ohne Zustimmung der Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, nach dem Luftverkehrsgesetz zulässig. 7

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Alten- und Pflegeheim Meierfeld Angabe der Rechtsgrundlagen Textliche Festsetzungen, Planzeichenerklärungen, sonstige Darstellungen und Hinweise - Vorentwurf - A - 5 Angabe

Mehr

Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung

Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung Stand 13.03.2012 (für 10 BauGB) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (TF) 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG Im allgemeinen Wohngebiet sind gemäß 4 (2) BauNVO zulässig: -

Mehr

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für bebaute Bereiche im Außenbereich im Stadtteil Nammen Bad Nammen (Außenbereichssatzung)

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für bebaute Bereiche im Außenbereich im Stadtteil Nammen Bad Nammen (Außenbereichssatzung) Änderungshistorie: Datum der Satzung bzw. Änderung Änderungen Tag des Inkrafttretens 28.06.2000 05.09.2000 Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für bebaute Bereiche im Außenbereich im Stadtteil

Mehr

Ergänzungssatzung Am Hundsweg

Ergänzungssatzung Am Hundsweg Ergänzungssatzung Am Hundsweg Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Baugesetzbuch(BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) gültig ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 des

Mehr

ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU

ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N TRUNKELSBERG-OST 99 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU Rechtsverbnic F Bekannt gemacht am Memmingen, i AUFTRAGGEBER: Gemeinde Trunkelsberg Schulstraße 1 87779

Mehr

I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G

I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G GEMEINDE HASSBERGEN SAMTGEMEINDE Heemsen LANDKREIS NIENBURG / WESER I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G Nr. 4 ZIEGELEISTRASSE Satzung gem. 34 Abs.4 Nr.3 BauGB D a t u m Januar 2016 V e r f a h r e

Mehr

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich Rote Wand, Eisbergen (Außenbereichssatzung) Präambel

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich Rote Wand, Eisbergen (Außenbereichssatzung) Präambel Änderungshistorie: Datum der Satzung bzw. Änderung Änderungen Tag des Inkrafttretens 07.07.2005 13.09.2005 Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich Rote

Mehr

1.2 In allen Wohngebieten - mit Ausnahme des Wohngebiets. von 20 m² je Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit

1.2 In allen Wohngebieten - mit Ausnahme des Wohngebiets. von 20 m² je Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit 1 FESTSETZUNGEN NACH BAUGESETZBUCH 1.1 Im allgemeinen Wohngebiet (WA) sind die nach 4 Abs. 3 Nr. 1, 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen

Mehr

GEMEINDE BURKHARDTSDORF

GEMEINDE BURKHARDTSDORF GEÄNDERT DATUM ART DER ÄNDERUNG GEMEINDE BURKHARDTSDORF ERZGEBIRGSKREIS VORZEITIGER BEBAUUNGSPLAN WOHNGEBIET STAMMGUT MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BEARBEITUNGSSTAND : 04 / 2011 DIESER BEBAUUNGSPLAN

Mehr

Gemeinde Hatten. Bebauungsplan Nr Änderung. "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg"

Gemeinde Hatten. Bebauungsplan Nr Änderung. Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg Gemeinde Hatten Bebauungsplan Nr. 68 1. Änderung "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg" Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs-

Mehr

- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und d

- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und d - 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und der 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)

Mehr

Zeichenerklärung und textliche Festsetzungen

Zeichenerklärung und textliche Festsetzungen Zeichenerklärung und textliche Festsetzungen A. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011

Mehr

Markt Burtenbach Landkreis Günzburg

Markt Burtenbach Landkreis Günzburg Markt Burtenbach, Bebauungsplan In der Steige 2.Änderung Textteil (Teil B) 1 Markt Burtenbach Landkreis Günzburg - Teil B - Bebauungsplan Änderung - In der Steige TEXTTEIL vom 23.10.2017 Büro für Bauplanung

Mehr

BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Hohe Straße II, 2. Teilgebiet 1. Änderung Stand:

BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Hohe Straße II, 2. Teilgebiet 1. Änderung Stand: 1 Stadt Ladenburg BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Hohe Straße II, 2. Teilgebiet 1. Änderung Stand: 09.03.2017 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004

Mehr

Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet Neuenhofstraße / Fringsbenden -

Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet Neuenhofstraße / Fringsbenden - Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 860 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße / Fringsbenden - im Stadtbezirk Aachen Eilendorf,

Mehr

Stadt Kerpen, Bebauungsplan HO 183/1.Änderung "Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem. Textliche Festsetzungen (Ergänzung) Aufstellung: S.

Stadt Kerpen, Bebauungsplan HO 183/1.Änderung Am Wahlenpfad , Stadtteil Horrem. Textliche Festsetzungen (Ergänzung) Aufstellung: S. Aufstellung: S. 1 A RECHTSGRUNDLAGEN Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141, 1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Artikel 21G vom 21.06.2005 (BGBL. I S. 1818)

Mehr

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Oberholz - Alte Straße"; Beb. Plan Nr. Nk 301/10

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Oberholz - Alte Straße; Beb. Plan Nr. Nk 301/10 Große Kreisstadt Rottweil Stadtteil Neukirch Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Oberholz - Alte Straße"; Beb. Plan Nr. Nk 301/10 Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften (Entwurf)

Mehr

STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN

STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN BEBAUUNGSPLAN NR. 0314-07/04 Grundwiesen 4. Änderung TEXTTEIL zum BEBAUUNGSPLAN TEXTTEIL ZUM BEBAUUNGSPLAN Nr. 0314-07/04 Grundwiesen 4. Änderung 2 Rechtsgrundlagen

Mehr

Bebauungsplan W/39, 46/107 der Stadt Cottbus Lausitzer Straße / Schweriner Straße TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Bebauungsplan W/39, 46/107 der Stadt Cottbus Lausitzer Straße / Schweriner Straße TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Bebauungsplan W/39, 46/107 der Stadt Cottbus Lausitzer Straße / Schweriner Straße TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Abbildung: Einordnung des Plangebietes in das Stadtgebiet o. M. VORENTWURF zur frühzeitigen Beteiligung

Mehr

STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD

STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BIOGASANLAGE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN GRÜNORDUNG 20.10.2017 2

Mehr

Erstaufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/A 15 Discounter Kafkastraße / Brönninghauser Straße

Erstaufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/A 15 Discounter Kafkastraße / Brönninghauser Straße Anlage C1 Erstaufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/A 15 Discounter Kafkastraße / Brönninghauser Straße Lageplan der Umgebung (ohne Maßstab) Übersichtsplan / Abgrenzungsplan des Geltungsbereichs Bestandsplan

Mehr

S a t z u n g. vom

S a t z u n g. vom 6 Bauwesen S a t z u n g der Stadt Kaiserslautern über örtliche Bauvorschriften gestalterischer Art im Bereich des Bebauungsplanes "Sondergebiet Mannheimer Straße 234-236", Ka 0/126, nach 86 Absatz 1 der

Mehr

Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, daß die nach 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden.

Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, daß die nach 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: ANLAGE 2 S. 1 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 WR - Reine Wohngeblete Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO

Mehr

Kirchberg 1. Änderung

Kirchberg 1. Änderung Anlage 2 Bebauungsplan Kirchberg 1. Änderung Gemarkung Ernsbach Textlicher Teil: Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Hinweise Satzung Planstand: 29.04.2019 KOMMUNALPLANUNG TIEFBAU

Mehr

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12 Stadt Friedberg für das Gebiet am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Rinnenthal und südlich der Griesbachstraße Planzeichnung (Teil A), Satzung (Teil B), Begründung (Teil C) in der Fassung des Satzungsbeschlusses

Mehr

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften FEUERWEHRHAUS Vorentwurf vom 04.05.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage der Örtlichen Bauvorschriften 3 Anhang zum

Mehr

Gemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan "Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung"

Gemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung Gemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan "Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung" PLANZEICHEN Art der baulichen Nutzung Gemarkung Gorxheim, Flur 3, Flurstücke 12/13, 12/14 und 12/39 9 Abs. 1 Nr.

Mehr

GEMEINDE ZIMMERN OB ROTTWEIL LANDKREIS ROTTWEIL BEBAUUNGSPLAN "ZIMMERN O.R. - OST, TEIL II" IN ZIMMERN OB ROTTWEIL ANLAGE 1 ZU DEN PLANUNGSRECHTLICHEN FESTSETZUNGEN (TEXTTEIL) PFLANZLISTEN siehe folgende

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1974 der Landeshauptstadt München Scharinenbachstraße (beiderseits) Wichnantstraße (nördlich) Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1702 a der Landeshauptstadt München Moosanger, Waldhornstraße, Schwabenbächl, Am Neubruch, Hartmannshofer Bächl - Trinkl-Siedlung - Bitte beachten

Mehr

Wie man einen Wald in Deutschland pflanzt

Wie man einen Wald in Deutschland pflanzt GROSSE KREISSTADT LÖBAU Satzung nach 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB Ergänzungssatzung Benjamin-Mühle-Straße Teil B Textliche Festsetzungen Satzung 08.06.2017 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.1. Maß

Mehr

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016)

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016) Goslar Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Northeim (2016) Übersichtsplan mit Darstellung der Lage im Stadtgebiet

Mehr

ALLGEMEINES WOHNGEBIET

ALLGEMEINES WOHNGEBIET ALLGEMEINES WOHNGEBIET OSTERHOFEN SATZUNGSFASSUNG VOM 24.09.2014 DGENDORF ENTWURF VOM 17.07.2014 NIEDERBAYERN VORENTWURF VOM 17.10.2013 M 1:10.000 PLANINHALT ENTWURF ARCHITEKTUR LANDSCHAFT VORSTADT 25

Mehr

FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN. 1. geplante Einzelbäume. 2. Allee, Pflanzabstand 7 m. 4. Grün im Vorgartenbereich. 5. Grün in parkartiger Weise

FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN. 1. geplante Einzelbäume. 2. Allee, Pflanzabstand 7 m. 4. Grün im Vorgartenbereich. 5. Grün in parkartiger Weise FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN 1. geplante Einzelbäume 2. Allee, Pflanzabstand 7 m 3. Privates Grün r.'-.: 1 :-'-'-'.-.^-'-.^ 4. Grün im Vorgartenbereich t 5. Grün in parkartiger Weise ED 6. Deckpflanzung

Mehr

Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Samtgemeinde Sachsenhagen Landkreis Schaumburg

Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Samtgemeinde Sachsenhagen Landkreis Schaumburg Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Samtgemeinde Sachsenhagen Landkreis Schaumburg Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. Seniorenwohn- und -pflegeheim Schierstraße" mit Vorhaben- und Erschließungsplan einschl.

Mehr

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich Grüner Hang, Nammen/Wülpke (Außenbereichssatzung)

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich Grüner Hang, Nammen/Wülpke (Außenbereichssatzung) 6.3.8.Außenbereichssatzung Grüner Hang, Nammen/Wülpke Änderungshistorie: Datum der Satzung bzw. Änderung Änderungen Tag des Inkrafttretens 5.03.2007 6.03.2007 Satzung der Stadt Porta Westfalica über die

Mehr

VERBANDSGEMEINDE Simmern/Hunsrück. ORTSGEMEINDE Sargenroth. Bebauungsplan Auf der Schanz. Textliche Festsetzungen

VERBANDSGEMEINDE Simmern/Hunsrück. ORTSGEMEINDE Sargenroth. Bebauungsplan Auf der Schanz. Textliche Festsetzungen VERBANDSGEMEINDE Simmern/Hunsrück ORTSGEMEINDE Sargenroth Bebauungsplan Auf der Schanz Textliche Festsetzungen DILLIG Ingenieure GmbH Ahornweg 2 55469 Simmern Telefon 0 67 61 93 09-0 Fax 0 67 61 93 09-90

Mehr

BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS SINZIG

BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS SINZIG STADT SINZIG BAULEITPLANUNG BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS SINZIG - TEXTFESTSETZUNGEN - Stadt Sinzig 2 Auftragnehmer: - GmbH Tannenweg 10 56751 Polch Mail: Telefon: 02654/964573 Fax: 02654/964574 west-stadtplaner@t-online.de

Mehr

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Auf der Kussel, 4. Änderung

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Auf der Kussel, 4. Änderung Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan 21-03 Auf der Kussel, 4. Änderung Ortsteil: Änderungsgebiet: Pivitsheide V.L. Zwischen Sandstraße und Wilhelm-Mellies-Straße Hinweis: Fehlende Gliederungspunkte

Mehr

ERGÄNZUNGSSATZUNG FRANKFURTER STRAßE

ERGÄNZUNGSSATZUNG FRANKFURTER STRAßE ERGÄNZUNGSSATZUNG FRANKFURTER STRAßE ORTSGEMEINDE HÖCHSTENBACH VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG WESTERWALDKREIS BESTANDTEILE DER SATZUNG SATZUNG TEXTLICHE FESTSETZUNGEN PLANZEICHNUNG Fassung zur Beteiligung

Mehr

3. März Gemeinde Reken. Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich "Hülsten"

3. März Gemeinde Reken. Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich Hülsten Gemeinde Reken Maßstab 1 :25.000 Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich "Hülsten" 3. März 2005 3 Ausfertigungen. Ausfertigung 2 Gemeinde Reken Satzung über die

Mehr

Anlage 3 B: Textliche Festsetzungen: SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK TEIL B Text zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Gneversdorfer Weg / Pflegeheim

Anlage 3 B: Textliche Festsetzungen: SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK TEIL B Text zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Gneversdorfer Weg / Pflegeheim Anlage 3 B: Textliche Festsetzungen: SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK TEIL B Text zum Bebauungsplan 32.56.02 Gewerbegebiet Gneversdorfer Weg / Pflegeheim I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1 Art der baulichen

Mehr

Anlage 2 Bebauungsplan Fitnesszentrum am Schwimmbad Stand: Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5

Anlage 2 Bebauungsplan Fitnesszentrum am Schwimmbad Stand: Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5 Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5 Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften. Rechtsgrundlagen - Baugesetzbuch (BauGB)

Mehr

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Erweiterung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Bereich Holtrup (Innenbereichssatzung) Präambel

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Erweiterung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Bereich Holtrup (Innenbereichssatzung) Präambel Änderungshistorie: Datum der Satzung bzw. Änderung Änderungen Tag des Inkrafttretens 09.07.2007 11.07.2007 Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Erweiterung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten

Mehr

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West. Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde:

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West. Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde: Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f.v. 23.09.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011

Mehr

SATZUNG zum. BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNGSPLAN Nr.22 'Am alten Schulhaus' Gemeinde Büchenbach Ortsteil Tennenlohe

SATZUNG zum. BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNGSPLAN Nr.22 'Am alten Schulhaus' Gemeinde Büchenbach Ortsteil Tennenlohe SATZUNG zum BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNGSPLAN Nr.22 'Am alten Schulhaus' Gemeinde Büchenbach Ortsteil Tennenlohe Bearbeitungsstand: 18.05.2010 Magdalene Käsperlein-Lambeck Dipl.Ing.(FH) Architektin I

Mehr

Gemeinde Wedemark. OT Bissendorf. Bebauungsplan Nr. 04/15 " GEWERBEGEBIET SÜDLICH SCHLAGER CHAUSSEE" PLANBEREICH. Übersicht ALK M. 1: 5.

Gemeinde Wedemark. OT Bissendorf. Bebauungsplan Nr. 04/15  GEWERBEGEBIET SÜDLICH SCHLAGER CHAUSSEE PLANBEREICH. Übersicht ALK M. 1: 5. Gemeinde Wedemark OT Bissendorf Bebauungsplan Nr. 04/15 " GEWERBEGEBIET SÜDLICH SCHLAGER CHAUSSEE" PLANBEREICH Übersicht ALK M. 1: 5.000 Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften BÜRO

Mehr

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Feuerwehr Pivitsheide (beschleunigte) Aufstellung

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Feuerwehr Pivitsheide (beschleunigte) Aufstellung Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan 21-13 Feuerwehr Pivitsheide (beschleunigte) Aufstellung Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan 21-13 Feuerwehr Pivitsheide, (beschleunigte) Aufstellung Ortsteil:

Mehr

Stadt Baden-Baden Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lilienmatte Stumpenacker 1. Änderung Stand:

Stadt Baden-Baden Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lilienmatte Stumpenacker 1. Änderung Stand: TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Seite 1 von 5 Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften. Rechtsgrundlagen A Baugesetzbuch

Mehr

Schriftlicher Teil in der Fassung vom unter Punkt 8 Pflanzgebote (Pfg), Pflanzbindungen (Pfb), 9 (1) 25 a und b BauGB

Schriftlicher Teil in der Fassung vom unter Punkt 8 Pflanzgebote (Pfg), Pflanzbindungen (Pfb), 9 (1) 25 a und b BauGB 1. Änderung Schelmenwasen Seite 1/3 1. Bebauungsplan 11.05.2016 Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Pfronstetten, Landkreis Reutlingen 2-0827 Schriftlicher Teil (Teil B) 1. Bebauungsplan 1. Änderung Schelmenwasen

Mehr

Ortsgemeinde Lautersheim. Bebauungsplan Neun Morgen

Ortsgemeinde Lautersheim. Bebauungsplan Neun Morgen Ortsgemeinde Lautersheim Bebauungsplan Neun Morgen Gemeinde Lautersheim Bebauungsplan "Freizeitgelände Neun Morgen" Vorentwurf TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Ergänzend zu den in der Plandarstellung dargestellten

Mehr

Gemeinde Lehre. Bebauungsplan Vorderer Westerberg

Gemeinde Lehre. Bebauungsplan Vorderer Westerberg Gemeinde Lehre Ortschaft Flechtorf Bebauungsplan Vorderer Westerberg Stand 10 BauGB 500 m Luftbild: Google Earth Schütz Büro für Stadtplanung Braunschweig Gemeinde Lehre Bebauungsplan Vorderer Westerberg

Mehr

Gemeinde Neufra Landkreis Sigmaringen. Anlage 2. zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes. Friedhofstraße

Gemeinde Neufra Landkreis Sigmaringen. Anlage 2. zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes. Friedhofstraße Gemeinde Neufra 1 Anlage 2 zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes In Ergänzung der zeichnerischen Festsetzungen im Lageplan (Anlage 1), im Maßstab 1 : 500, gefertigt am 10.03.2017 werden

Mehr

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B. Gewerbegebiet Genin Süd Text zum Bebauungsplan Fassung vom

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B. Gewerbegebiet Genin Süd Text zum Bebauungsplan Fassung vom SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK Teil B Gewerbegebiet Genin Süd Text zum Bebauungsplan 17.56.02 Fassung vom 26.02.2007 I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 ln dem Gewerbegebiet

Mehr

In den Allgemeinen Wohngebieten (WA) sind Anlagen für sportliche Zwecke, für die Verwaltung sowie Gartenbaubetriebe und Tankstellen, nicht zulässig.

In den Allgemeinen Wohngebieten (WA) sind Anlagen für sportliche Zwecke, für die Verwaltung sowie Gartenbaubetriebe und Tankstellen, nicht zulässig. Textliche Festsetzungen I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art und Maß der baulichen Nutzung ( 9 Nr. 1 BauGB und 4 BauNVO) In den Allgemeinen Wohngebieten (WA) sind Anlagen für sportliche Zwecke, für

Mehr

Bebauungs- und Grünordnungsplan. Gewerbegebiet Amerika

Bebauungs- und Grünordnungsplan. Gewerbegebiet Amerika Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbegebiet Amerika ORT GEMEINDE LANDKREIS REGIERUNGSBEZIRK AITERHOFEN AITERHOFEN STRAUBING-BOGEN NIEDERBAYERN Planfassung vom Bekannt gemacht am 29.08.1990 26.11.1990

Mehr

zum Bebauungsplan Nr. 650 Gebiet: Karl Evang - Straße

zum Bebauungsplan Nr. 650 Gebiet: Karl Evang - Straße DIE OBERBÜRGERMEISTERIN Fachdienst Bauen, Vermessung, Kataster TEXTLICHE FESTSETZUNGEN zum Bebauungsplan Nr. 650 Gebiet: Karl Evang - Straße 1. Festsetzungen gem. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der

Mehr

Bebauungsplan Nr. 66 SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning 1. SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning

Bebauungsplan Nr. 66 SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning 1. SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning Bebauungsplan Nr. 66 SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning 1 Bebauungsplan Nr. 66 SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning A) Festsetzungen durch Planzeichen

Mehr

Bebauungsplan Auf dem Meisensohl

Bebauungsplan Auf dem Meisensohl Gemeinde Bromskirchen Ortsteil Bromskirchen Bebauungsplan Auf dem Meisensohl - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB - Teil A: Teil B: Teil C: Begründung Textliche Festsetzungen Planteil Entwurf

Mehr

Gemeinde Stemwede. Ortsteil Dielingen Bebauungsplan Nr "Am Linnebach"

Gemeinde Stemwede. Ortsteil Dielingen Bebauungsplan Nr Am Linnebach Gemeinde Stemwede Ortsteil Dielingen Bebauungsplan Nr. 1.14 "Am Linnebach" Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gem. (2) BauGB, Beteiligung der Behörden und der sonstigen

Mehr

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Sondergebiet Solarpark

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Sondergebiet Solarpark Stand: 27.11.2013 Anlage Nr. 2 Fassung: Satzung Ortenaukreis Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Sondergebiet Solarpark Rechtsgrundlagen 1. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Bebauungsplan Nr. 111 für das Gebiet westlich der Reichenberger Straße und nördlich der Erzgebirgsstraße. S a t z u n g

Bebauungsplan Nr. 111 für das Gebiet westlich der Reichenberger Straße und nördlich der Erzgebirgsstraße. S a t z u n g Bebauungsplan Nr. 111 für das Gebiet westlich der Reichenberger Straße und nördlich der Erzgebirgsstraße 1 Bebauungsplan Nr. 111 für das Gebiet westlich der Reichenberger Straße und nördlich der Erzgebirgsstraße

Mehr

Gemäß 9 (1) 1 BauGB i. V. m. 4, 6 BauNVO sowie 1 (5), (6) und (7) BauNVO sind in dem Baugebiet nur die folgenden aufgeführten Nutzungen zulässig.

Gemäß 9 (1) 1 BauGB i. V. m. 4, 6 BauNVO sowie 1 (5), (6) und (7) BauNVO sind in dem Baugebiet nur die folgenden aufgeführten Nutzungen zulässig. 1 A - PLANUNGSRECHTLICHE TEXTFESTSETZUNGEN gemäß 9 BauGB und Verordnung zu 2 (5) BauGB über die bauliche Nutzung der Grundstücke - BauNVO - in der Fassung vom 27.01.1990 [BGBl. S. 127]) zum Bebauungsplan

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137),, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006

Mehr

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplans Köhlweg III in Laupheim - Untersulmetingen

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplans Köhlweg III in Laupheim - Untersulmetingen Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplans Köhlweg III in Laupheim - Untersulmetingen Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplanes sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.12.1988

Mehr

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB Stadt Reinfeld - Bebauungsplan Nr. 35 Neuer Garten/ Schuhwiese 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Zahl der Wohneinheiten ( 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) Je Wohngebäude bzw. Doppelhaushälfte ist nur eine

Mehr

JAKOBY + SCHREINER J +

JAKOBY + SCHREINER J + 1. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1.1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG 9 (1) Ziff. 1 BauGB) Als Art der baulichen Nutzung ist für das Plangebiet festgesetzt: Geltungsbereich 1: Ortsgemeinde Schlierschied 1.

Mehr

Gemeinde Lehre. Bebauungsplan Oheweg Ost

Gemeinde Lehre. Bebauungsplan Oheweg Ost Gemeinde Lehre Ortschaft Wendhausen Bebauungsplan Oheweg Ost Stand 10 () BauGB Urschrift Unterdorf Schunter Schloss Schunter Baugebiet Oheweg Ost Oberdorf L 29 00 m Luftbild: Google Earth Schütz Planungsbüro

Mehr

BEBAUUNGSPLAN 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG DES BEBAUUNGSPLANES 'BEIHINGER STRASSE' PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN

BEBAUUNGSPLAN 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG DES BEBAUUNGSPLANES 'BEIHINGER STRASSE' PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN GEMEINDE PFALZGRAFENWEILER LANDKREIS FREUDENSTADT BEBAUUNGSPLAN 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG DES BEBAUUNGSPLANES 'BEIHINGER STRASSE' in Pfalzgrafenweiler - Gemarkung Bösingen PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - PLANUNGSRECHTLICHER TEIL - DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - PLANUNGSRECHTLICHER TEIL - DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER GEMEINDE: ACHSTETTEN GEMARKUNG: BRONNEN KREIS: BIBERACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - PLANUNGSRECHTLICHER TEIL - DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER Entwurf:21.03.2011 / Stand: 23.05.2011

Mehr

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Stadt Bitterfeld-Wolfen Stadt Bitterfeld-Wolfen des Bebauungsplanes TH 1.1 Gewerbegebiet nördlich Thalheimer Straße Teil B - Textliche Festsetzungen September 2018 Erläuterungen zur 2. Änderung 1. Die textlichen Festsetzungen

Mehr

Sinsheim. Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung. Schriftliche Festsetzungen. Große Kreisstadt. Rhein-Neckar-Kreis. Gemarkung Sinsheim-Steinsfurt

Sinsheim. Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung. Schriftliche Festsetzungen. Große Kreisstadt. Rhein-Neckar-Kreis. Gemarkung Sinsheim-Steinsfurt Anlage 1 Große Kreisstadt Sinsheim Rhein-Neckar-Kreis Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung Gemarkung Sinsheim-Steinsfurt Schriftliche Festsetzungen gem. 9 Abs. 1 BauGB Entwurf Planstand: 20.02.2018

Mehr

Baugebiet in Heidmühle

Baugebiet in Heidmühle Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten 27 Grundstücke zwischen ca. 600 m² und 810 m² - landschaftlich schön eingebunden - Hoher Wohn- und

Mehr

Gemeinde Alsbach-Hähnlein

Gemeinde Alsbach-Hähnlein Gemeinde Alsbach-Hähnlein Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß 12 BauGB i.v.m. 13a BauGB Hindenburgstraße 8a Textliche Festsetzungen, Hinweise und Empfehlungen - E n t w u r f - Stand: 21. Februar 2018

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen Objekt: Projekt-Nr.: O 2006 049 Projekt: 1. Änderung Bebauungsplan "An der Geisenmühle" (1. Erweiterung) in der Stadt Anhang 2: Textliche Festsetzungen Auftraggeber: Verbandsgemeindeverwaltung Hauptstraße

Mehr

Gemäß 1 (6) BauNVO wird festgesetzt, dass die nach 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten

Gemäß 1 (6) BauNVO wird festgesetzt, dass die nach 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: S. 1 A Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 (1) Nr. 1 BauGB) WA Allgemeines Wohngebiet (gem. 4 BauNVO) Gemäß 1 (6) BauNVO wird festgesetzt, dass

Mehr

Textliche Festsetzungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Am Ohlenberg der Gemeinde Erzhausen

Textliche Festsetzungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Am Ohlenberg der Gemeinde Erzhausen Textliche Festsetzungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Am Ohlenberg der Gemeinde Erzhausen A B C D E Planungsrechtliche Festsetzungen Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Grünordnerische

Mehr

Bebauungsplan - 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Wassergrund mit

Bebauungsplan - 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Wassergrund mit Gemeinde Oppach Bebauungsplan - 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Wassergrund mit integriertem Grünordnungsplan Teil B Textliche Festsetzungen Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen

Mehr

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Übersichtsplan ohne Maßstab Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Für das Grundstück 'Am Museum 2', südwestlich der Straßenkreuzung

Mehr

Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Fußballgolfanlage Hohenloh

Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Fußballgolfanlage Hohenloh Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 01-79 Fußballgolfanlage Hohenloh Stadt Detmold Fachbereich Stadtentwicklung Städtebauliche Planungen Rosental 21 32754 Detmold INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

GEMEINDE UEDEM. Bebauungsplan Uedem Nr. 9 "Mühlenstraße vereinfachte Änderung. Bearbeitet: Hardt/Bertram. Stand: 06. November 2012 M 1:500

GEMEINDE UEDEM. Bebauungsplan Uedem Nr. 9 Mühlenstraße vereinfachte Änderung. Bearbeitet: Hardt/Bertram. Stand: 06. November 2012 M 1:500 GEMEINDE UEDEM Bebauungsplan Uedem Nr. 9 "Mühlenstraße 11 6. vereinfachte Änderung 0 Bearbeitet: Hardt/Bertram Stand: 06. November 2012 M 1:500 10 15 20 25 30 35 StadtUmBau Ingenieurgesellschaft mbh Stadtentwicklung

Mehr

Stadt Sendenhorst. Stadtteil Sendenhorst Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 47 "Blockinnenbereich Teigelkamp / Südendamm"

Stadt Sendenhorst. Stadtteil Sendenhorst Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 47 Blockinnenbereich Teigelkamp / Südendamm adt Sendenhorst adtteil Sendenhorst Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 47 "Blockinnenbereich Teigelkamp / Südendamm" Verfahrensstand: Satzung gemäß 10 BauGB Übersichtsplan M. 1 : 5.000 :\Cad\Projekte\Sendenhorst\Innenbereich_Teigelkamp-Südendamm\B-Plan

Mehr

Bauleitplanung der Gemeinde Ranstadt Bebauungsplan Gewerbegebiet Unter dem Ranstädter Weg in der Gemarkung Ober-Mockstadt

Bauleitplanung der Gemeinde Ranstadt Bebauungsplan Gewerbegebiet Unter dem Ranstädter Weg in der Gemarkung Ober-Mockstadt Bauleitplanung der Gemeinde Ranstadt Bebauungsplan Gewerbegebiet Unter dem Ranstädter Weg in der Gemarkung Ober-Mockstadt Rechtsgrundlagen Das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO),

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen - E N T W U R F - Textliche Festsetzungen Referat Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung Bebauungsplan Klinikum, Teiländerung 2 Ka 0 / 141 b rechtskräftig seit 8. Dezember 2007 A. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

Für den räumlichen Geltungsbereich ist die in der Anlage dargestellte Abgrenzung maßgebend. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 (1) BauGB)

Für den räumlichen Geltungsbereich ist die in der Anlage dargestellte Abgrenzung maßgebend. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 (1) BauGB) Schriftliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften (Ziffer 1.4.) zum Bebauungsplan Golfplatz Tiefenbach, 2. Änderung, Stadt Ö, Ortsteil Tiefenbach Für den räumlichen Geltungsbereich ist die in der

Mehr

Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II

Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II Aufgrund 74 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBO) und 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEBAUUNGSPLAN HADERGASSE

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEBAUUNGSPLAN HADERGASSE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEBAUUNGSPLAN HADERGASSE in Freudenstadt-Igelsberg Rechtliche Grundlagen für diesen Bebauungsplan sind das Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt

Mehr

STADT BISCHOFSWERDA ORTSTEIL KYNITZSCH LANDKREIS BAUTZEN

STADT BISCHOFSWERDA ORTSTEIL KYNITZSCH LANDKREIS BAUTZEN STADT BISCHOFSWERDA ORTSTEIL KYNITZSCH LANDKREIS BAUTZEN 2. ÄNDERUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 15 EHEMALIGE AMSELSCHÄNKE KYNITZSCH TEIL B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - E N T W U R F - Projekt: 1725

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 Biogasanlage Lachendorf

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 Biogasanlage Lachendorf Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 Biogasanlage Lachendorf Stand 12.08.2011 (für 10 BauGB) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (TF) 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG Im Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Mehr

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB Gemeinde Rellingen 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Immissionsschutz 1.1 Schutz von Außenwohnbereichen Bis zu einem Abstand (gemessen von der Straßenmitte Pinneberger Straße) von 41 m, sind bauliche

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN TEXTLICHE FESTSETZUNGEN PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 (1) Nr.1 BauGB) 1.1 Sondergebiet ( 11 (3) BauNVO) Die maximal zulässige Gesamtverkaufsfläche darf nur von nachfolgend

Mehr

Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan

Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan ENTWURF Gemeinde Marzling Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan Teil C - Textliche Festsetzungen Fassung vom 14.12.2017 Verfasser: In ständiger Zusammenarbeit mit: Martin Gebhardt Architekt

Mehr

Bebauungsplan Nr. 129 Am Großen und Kleinen Bruch, in Kommern-Süd. Textliche Festsetzungen

Bebauungsplan Nr. 129 Am Großen und Kleinen Bruch, in Kommern-Süd. Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 129 Am Großen und Kleinen Bruch, in Kommern-Süd Textliche Festsetzungen A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.0 Art baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr.1 BauGB Allgemeines Wohngebiet (WA)

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1978 der Landeshauptstadt München Regattaanlage (westlich), Stadtgrenze (südlich), Regattaweg (nördlich und südlich) - Siedlung am Regattaweg

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom vom 24.06. 2004 Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) (BGBl. I S. 1359 zuletzt geändert durch

Mehr

I. Festsetzungen gemäß 9 und 14 BauGB sowie BauNVO

I. Festsetzungen gemäß 9 und 14 BauGB sowie BauNVO Hohenwestedt, B-Plan Nr. 53 Zu den Fischteichen/ Wapelfedler Weg 1 I. Festsetzungen gemäß 9 und 14 BauGB sowie BauNVO I.1. I.1.1 I.1.2 Ausschluss von Nutzungen ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, 1 Abs. 6 und 9 BauNVO)

Mehr

Ortsgemeinde Rüssingen. Bebauungsplan Ringstraße

Ortsgemeinde Rüssingen. Bebauungsplan Ringstraße Ortsgemeinde Bebauungsplan Ringstraße Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Ringstraße der Ortsgemeinde I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

Mehr

Gemeinde St. Martin. Textliche Festsetzungen. Vorentwurf. Stand:

Gemeinde St. Martin. Textliche Festsetzungen. Vorentwurf. Stand: Gemeinde St. Martin Bebauungsplan Sondergebiete Landwirtschaftliche Betriebe Textliche Festsetzungen Vorentwurf Stand: 06.06.2018 Plangeber: Gemeinde St. Martin Kellereistr. 1 67847 St. Martin Bearbeitung:

Mehr

GEMEINDE PETERSHAUSEN - LKR. DACHAU BEBAUUNGSPLAN "ERWEITERUNG PARK+RIDEPARKPLATZ"

GEMEINDE PETERSHAUSEN - LKR. DACHAU BEBAUUNGSPLAN ERWEITERUNG PARK+RIDEPARKPLATZ GEMEINDE PETERSHAUSEN - LKR. DACHAU BEBAUUNGSPLAN "ERWEITERUNG PARK+RIDEPARKPLATZ" MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN Vorentwurf vom 11.05.2017 Übersichtsplan M 1:5.000 Bebauungsplan "Erweiterung Park +

Mehr

PRE-WOHNPARK. Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG

PRE-WOHNPARK. Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG PRE-WOHNPARK Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG Über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen im PRE-Wohnpark - 1 - 1. DACHFORM

Mehr