DIE NEUE GEWERBEABFALLVERORDNUNG MITTLERE STADTWERKE. Auswirkungen und Umsetzung in Sie aktuelle Anforderungen

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1 Alle relevanten Änderungen kompakt an einem Tag! IT-SICHERHEIT FÜR KLEINE UND DIE NEUE GEWERBEABFALLVERORDNUNG MITTLERE STADTWERKE Auswirkungen und Umsetzung in Wie Sie aktuelle Anforderungen aus dem der betrieblichen Praxis IT-Sicherheitskatalog der BNetzA umsetzen Ihre Termine: 5. September 2017 in Bonn 17. Oktober 2017 in Leipzig

2 HERZLICH WILLKOMMEN Sehr geehrte Damen und Herren, nach langen Beratungen tritt nun am 1. August 2017 die novellierte Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Damit wird dem Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Rechnung getragen, eine fünfstufige Abfallhierarchie einzuführen und mehr Abfälle zu recyceln. Um Sie über die neuen Regelungen und Auswirkungen auf die betriebliche Praxis zu informieren, haben wir diesen Infotag für Sie konzipiert. Erfahren Sie aus erster Hand mehr zu den Zielen und Hintergründen der Novelle sowie zu den Erwartungen des Verordnungsgebers. Referenten aus der Praxis widmen sich den neuen Pflichten und geben Empfehlungen für die Umsetzung in den Betrieben. Die Novelle fordert, sowohl gewerbliche Siedlungs- als auch Bau- und Abbruchabfälle in die Getrenntsammelpflicht einzubeziehen. Ebenso etabliert sie Sortier- und Recylingquoten sowie technische Mindestanforderungen an Vorbehandlungsanlagen und begründet umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten. Gleichzeitig sind noch viele Fragen zum Vollzug unbeantwortet, wie zum Beispiel zur Durchsetzbarkeit der Pflichtrestmülltonne. Besuchen Sie unseren Infotag und erfahren Sie, wie sich die Novelle auf die energetische Abfallverwertung auswirkt, welche Chancen der Vertrieb in den neuen Regelungen sieht und wie Sie die Anforderungen durch interkommunale Kooperationen bewältigen können. Profitieren Sie vom Austausch mit Ihren Fachkollegen über bisherige Erfahrungen und kommunale Strategien. Wir freuen uns, Sie auf unserem Infotag zu begrüßen! Dirk Noack Geschäftsführer VKU Service GmbH Liane Ulbig Senior Projektleiterin Veranstaltungen VKU Service GmbH

3 PROGRAMM 9.00 Check-in und Begrüßungskaffee 9.30 Herzlich willkommen Begrüßung durch den Seminarleiter Einführung in die Thematik Dr. Holger Thärichen, VKU 9.45 : Ziele und Hintergründe Entstehungsgeschichte und Anwendungsbereich Getrenntsammlungspflichten und Recyclingvorrang Dokumentationspflichten Erwartungen des Verordnungsgebers Dr. Jean Doumet, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Kaffee- und Teepause Auswirkungen der Novelle auf die kommunale Entsorgungswirtschaft Abgrenzung der Gemische Abfälle zur Verwertung und Abfälle zur Beseitigung in der Praxis Durchsetzbarkeit der Pflichtrestmülltonne Kommunale Handlungsoptionen für die Umsetzung Dr. Holger Thärichen, VKU Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung in der Abfallsatzung Ermittlung des Restmüllvolumens Differenzierung in Branchen Fallbeispiele aus der Praxis Prof. Dr. Klaus Gellenbeck (5.9.), Dr. Gabriele Becker (17.10.), INFA - Institut für Abfall, Abwasser und Infrastrukturmanagement GmbH Gemeinsames Mittagessen

4 PROGRAMM Energetische Verwertung von Gewerbeabfällen im Lichte der neuen Verordnung Bedeutung der Gewerbeabfallverordnung für die energetische Abfallverwertung Einfluss der Gewerbeabfallverordnung auf die Stoffströme Preis- und Marktentwicklung bei der thermischen Abfallbehandlung Conrad Tschersich, AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbh Wuppertal Umsetzung und Chancen der Novelle im kommunalen Vertrieb Standardvorgehen mit Anschreiben und Veranlagung der Gewerbebetriebe Dokumentationspflichten bei Abfallerzeugern Umgang mit Reduzierungsanträgen und Kündigungen Georg Espenschied, EAD Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen Kaffee- und Teepause Kommunale Organisationsoptionen zur Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung Anstalten, interkommunale Kooperation und kommunale GmbHs Vergaberechtliche, organisationsrechtliche und gebührenrechtliche Aspekte Erfolgreiche Praxisbeispiele Strategien für die kommunale Entsorgungswirtschaft Dr. Ralf Gruneberg, Gruneberg Rechtsanwälte Gelegenheit für Ihre abschließenden Fragen Ende der Veranstaltung Zielgruppe Der Infotag richtet sich an Vorstände, Geschäftsführer und Werkleiter sowie Fach- und Führungskräfte kommunaler Entsorgungsunternehmen, insbesondere der Abteilungen Recht und Vertrieb sowie technische Bereiche.

5 REFERENTEN Ihre Referenten Dr. Gabriele Becker Sachgebietsleiterin INFA - Institut für Abfall, Abwasser und Infrastrukturmanagement GmbH Dr. Jean Doumet Referat WR II 4 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Georg Espenschied Vertriebsbeauftragter EAD Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen Prof. Dr. Klaus Gellenbeck Geschäftsführer INFA - Institut für Abfall, Abwasser und Infrastrukturmanagement GmbH Dr. Ralf Gruneberg Rechtsanwalt und Inhaber Gruneberg Rechtsanwälte Dr. Holger Thärichen Geschäftsführer Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, VKS VKU Conrad Tschersich Technischer Geschäftsführer AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbh Wuppertal

6 ALLGEMEINE HINWEISE Anmeldung Nutzen Sie gerne die Möglichkeit zur Onlineanmeldung unter Kundenservice VKU Service GmbH Invalidenstraße 91, Berlin Fon Fax Mail Tagungsbeitrag 550,00 für VKU-Mitglieder 480,00 für jeden weiteren Teilnehmer eines Mitgliedsunternehmens 650,00 für Nicht-Mitglieder Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. In der Tagungspauschale sind Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke und das Mittagessen enthalten. Veranstaltungsorte 5. September 2017 in Bonn Günnewig Hotel Residence Bonn by Centro Kaiserplatz 11, Bonn Hotel-Informationen und Zimmerbuchung: Oktober 2017 in Leipzig Pentahotel Leipzig Großer Brockhaus 3, Leipzig Hotel-Informationen und Zimmerbuchung: Teilnahmebedingungen Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer und Referenten der VKU Service GmbH, Geschäftsbereich VKU Akademie. Die AGB können Sie jederzeit bei uns anfordern oder unter de/agb abrufen. Stornierungen seitens des Teilnehmers müssen schriftlich per Post, Fax oder bei der VKU Service GmbH eingehen. Erfolgt eine Stornierung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung, ist die Stornierung kostenfrei. Danach wird der volle Tagungsbeitrag fällig. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Programmänderungen behält sich der Veranstalter vor.

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