Leitfaden für die Berechnung des Netzentgeltes bei der Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH

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1 Leitfden für die Berechnung des Netzentgeltes bei der Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Stnd: Gültig b:

2 Inhltsverzeichnis 1 Benötigte Dten Netzentgelte Entgelt für Entnhme mit Lstgngzählung Entgelt für die Nutzung des Netzes bei Ausfll der Eigenerzeugung (Netzreserveleistung) Entgelt für die Messung und Abrechnung Entgelt für die Erstzversorgung Entgelt für Kunden ohne Lstgngzählung Entgelt für Elektrospeicherheizungen und Elektrowärmepumpen Entgelt für Strßenbeleuchtungen Entgelt für Sondernlgen Entgelt für kurzzeitig ngeschlossene Anlgen im Niederspnnungsnetz ohne Lstgngzählung Entgelt für Blindstrom Entgelt für unterbrechbre Verbruchseinrichtungen Mehrkosten nch dem Krft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) Mehrkosten nch der Konzessionsbgbenverordnung Umlge nch 19 Abs. 2 StromNEV Netzentgelte nch 19 StromNEV Netzentgelte nch 19 Abs. 1: Montspreissystem (Preisbltt 13): Netzentgelte nch 19 Abs. 2: individuelle Netzentgelte Netzentgelte nch 19 Abs. 3: singulär genutzte Betriebsmittel: Beispielrechnungen Entnhme in Niederspnnung Bsisdten des Kunden Berechnung des Entgeltes für Netznutzung Berechnung des Entgeltes für Messung und Abrechnung Mehrkosten gemäß KWK-Gesetz Umlge nch 19 Abs. 2 StromNEV Summe Netzentgelt Entnhme in Mittelspnnung Bsisdten des Kunden Berechnung des Entgeltes für Netznutzung Berechnung des Entgeltes für Messung und Abrechnung Mehrkosten gemäß KWK-Gesetz Umlge nch 19 Abs. 2 StromNEV Summe Netzentgelt Entnhme in Mittelspnnung; Reserve Bsisdten des Kunden Berechnung des Entgeltes für Reserve-Netzinnspruchnhme Berechnung des Entgeltes für Messung und Abrechnung Mehrkosten gemäß KWK-Gesetz Umlge nch 19 Abs. 2 StromNEV Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 2 von 12

3 1 Benötigte Dten Zur Bestimmung des Netzentgeltes sind folgende Dten erforderlich: - Mximle Leistung P (ls ¼-h Messwert) in kw (Kilowtt) (bei einer Versorgung ohne Lstgngzählung bechten Sie bitte die Ausführungen unter Ziffer 2.5), - Jhresenergie W in kwh/ (Kilowttstunden pro Jhr), - Netz- bzw. Umspnnebene, in der die Entnhme erfolgt (Entnhmestelle), - bei Kunden mit eigener Stromerzeugung zusätzlich die Höhe der bestellten Reservenetzkpzität PR (ls ¼-h Wert) in kw. Als Anhltswerte für Leistung und Jhresenergie können Sie die Werte Ihrer letzten Jhresstrombrechnung verwenden. An der Entnhmestelle ist Ihre Kundennlge n ds Netz der Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH ngeschlossen. Bezüglich der Netz- oder Umspnnebene knn dies sein: Eine Netzebene: - Hochspnnung 110 kv, - Mittelspnnung 10 kv oder 20 kv, - Niederspnnung 0,4 kv. Oder eine Umspnnebene: - Höchstspnnung mit Umspnnung uf Hochspnnung 380/220 kv uf 110 kv - Hochspnnung mit Umspnnung uf Mittelspnnung 110 kv uf 10 kv oder uf 20 kv - Mittelspnnung mit Umspnnung uf Niederspnnung 10 kv oder 20 kv uf 0,4 kv Aus den vorgennnten Dten lässt sich die folgende Größe bleiten, deren Verwendung zur Bestimmung des Netzentgeltes im Jhresleistungspreissystem notwendig ist: - Jhresbenutzungsduer T in h/ (ist der Quotient us Jhresenergie und mximler Leistung) Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 3 von 12

4 2 Netzentgelte 2.1 Entgelt für Entnhme mit Lstgngzählung In Abhängigkeit von der Jhresbenutzungsduer der Netznutzung ist in Preisbltt 1 die für diesen Fll gültige Splte uszuwählen (< Jhresbenutzungsstunden oder Jhresbenutzungsstunden). Die Tbelle enthält in der Zeile, welche die Netz- oder Umspnnebene der Entnhmestelle wiedergibt, den für die Netznutzung gültigen Jhresleistungspreis LP und Arbeitspreis AP. Der Preis in / für die Nutzung des Netzes ergibt sich ls Summe der beiden Produkte -,Mximle jährliche Leistung P' x Leistungspreis LP' sowie -,Jhresenergie W' x Arbeitspreis AP'. Üblicherweise befinden sich die Entnhmestelle und die Messung uf der gleichen Netz- oder Umspnnebene. Bei Abweichungen hiervon werden die bei der Messung nicht erfssten Verluste mit einem Prozentufschlg uf den jeweiligen ¼-h-Wert der Leistung berücksichtigt, der wie folgt berechnet wird: - für eine Entnhme in Hochspnnung mit mittelspnnungsseitiger Messung nch der Formel ¼-h-Wert der Leistung / (1 0,4 %) und - bei einer Entnhme in Mittelspnnung mit niederspnnungsseitiger Messung nch der Formel ¼-h-Wert der Leistung / (1 1,4 %). 2.2 Entgelt für die Nutzung des Netzes bei Ausfll der Eigenerzeugung (Netzreserveleistung) Kunden, die eine Eigenerzeugungsnlge betreiben, können Reservenetzkpzität bestellen, soweit sie bei einem Ausfll ihrer Erzeugungsnlgen Reservestrom über ds Netz der Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH beziehen möchten. Die Reservenetzkpzität knn jährlich einml bis zur Höhe der Engpssleistung der Eigenerzeugungsnlge für ein Jhr bestellt werden. Die Preise für die Reservenetzkpzität finden Sie in Preisbltt 14. Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 4 von 12

5 2.3 Entgelt für die Messung und Abrechnung Die Messeinrichtungen n der Entnhmestelle des Kunden dienen zur Erfssung und Registrierung der in Anspruch genommenen Leistung sowie der entnommenen Energie. Die Messung erfolgt dbei grundsätzlich in einem ¼-h-Zeitrster. Die erfssten Werte dienen uch der Abrechnung mit dem Stromliefernten. Die Messeinrichtung muss den eichgesetzlichen Vorschriften genügen. Die Preise für Messung und Abrechnung für Entnhmen und Einspeisungen mit Lstgngzählung finden Sie in Preisbltt 2 und für Entnhmen und Einspeisungen ohne Lstgngzählung in Preisbltt 4. Der Messpreis setzt sich us zwei Komponenten zusmmen, der Komponente,Messstellenbetrieb und der Komponente,Messung und Ablesung. - Die Komponente Messstellenbetrieb beinhltet den Kpitldienst für ds Gerät sowie Anteile us der Bereitstellung (Montge, Eichrecht, Plnung und Gerätetechnik). - Die Komponente Messung und Ablesung beinhltet Kosten für die Ablesung und die Dtenweitergbe. Die Komponente Messstellenbetrieb wird dnn in Anstz gebrcht, wenn die Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Messstellenbetreiber ist. Die Komponente Messung und Ablesung wird dnn in Anstz gebrcht, wenn die Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH die Messdienstleistung durchführt. Wenn ein Dritter Messstellenbetreiber oder Messdienstleister ist, werden die entsprechenden Komponenten nicht durch die Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH in Anstz gebrcht. Für EEG-Einspeiser wird ggf. nur die Komponente,Messstellenbetrieb in Anstz gebrcht; die Komponente Messung und Ablesung entfällt, uch wenn die Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH die Messdienstleistung durchführt. Der Preis für die Abrechnung wird grundsätzlich in Anstz gebrcht, insofern es sich nicht um eine EEG- Einspeisung hndelt. 2.4 Entgelt für die Erstzversorgung Um die Ausgeglichenheit zwischen dem Strombedrf des Kunden und der zeitgleichen Einspeisung sicherzustellen, wird jeder Kunde einem sog. Bilnzkreis zugeordnet. In ller Regel wird diese Zuordnung zwischen dem Liefernten und dem Netzbetreiber geregelt. Sollte wider Erwrten der Liefernt die Stromversorgung des Kunden nicht sicherstellen, wird gemäß 38 EnWG die Erstzversorgung über den zuständigen Grundversorger sichergestellt, um die unterbrechungsfreie Stromversorgung des Kunden zu gewährleisten. Den für Sie zuständigen Grundversorger entnehmen Sie bitte unserer Internetseite. Die Preise für die Erstzversorgung finden Sie in Preisbltt 15. Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 5 von 12

6 2.5 Entgelt für Kunden ohne Lstgngzählung Soweit ein Kunde im Niederspnnungsnetz ngeschlossen ist und keine Lstgngzählung besitzt, wird ds Netzentgelt uf Bsis der beim Kunden nchvollziehbren Größe Jhresenergie' ermittelt. Grund- und Arbeitspreis sind Preisbltt 3 zu entnehmen. Für Kunden, die oberhlb des Niederspnnungsnetzes ngeschlossen sind und über eine Leistungsmessung (Mximumzähler) verfügen, wird ds Netzentgelt gemäß Preisbltt 1 bgerechnet (siehe Kp. 2.1). Für Kunden mit Leistungsmessung (Mximumzähler), die im Niederspnnungsnetz ngeschlossen sind, wird ds Netzentgelt uf Bsis der beim Kunden nchvollziehbren Größe Jhresenergie' ermittelt. Grundund Arbeitspreis sind Preisbltt 3 zu entnehmen. Sollte wider Erwrten der Liefernt die Stromversorgung des Kunden nicht sicherstellen, wird gemäß 38 EnWG die Erstzversorgung über den zuständigen Grundversorger sichergestellt, um die unterbrechungsfreie Stromversorgung des Kunden zu gewährleisten. Den für Sie zuständigen Grundversorger entnehmen Sie bitte unserer Internetseite. D ds Entnhmeverhlten des Kunden ohne Lstgngzählung nicht beknnt ist, erfolgt die Einspeisung nhnd repräsenttiver Stndrd-Lstprofile, d. h. im Vorus festgelegter fortlufender ¼-h-Werte. Je nch Bedrfsrt werden dbei verschiedene Lstprofile verwendet, um ein möglichst genues Abbild des Verbruchsverhltens des Kunden zu erreichen. Für die Abrechnung der jährlichen Abweichung zwischen der vom Liefernten vorgegebenen und der ttsächlich vom Kunden verbruchten Energie werden die veröffentlichten Preise für Mehr-/ Mindermengen verrechnet bzw. vergütet. 2.6 Entgelt für Elektrospeicherheizungen und Elektrowärmepumpen Die jeweils gültigen Preise für Elektrospeicherheizungen und für Elektrowärmepumpen sind in den Preisblättern 5, 9 und 10 ngegeben. Bei temperturbhängigen Verbruchseinrichtungen werden bei Kunden ohne Lstgngzählung für die Abrechnung der jährlichen Abweichung zwischen der vom Liefernten vorgegebenen und der ttsächlich vom Kunden verbruchten Energie die veröffentlichten Preise für Mehr-/ Mindermengen verrechnet bzw. vergütet. Näheres zu den bei temperturbhängigen Verbruchseinrichtungen nzuwendenden Lstprofilen finden Sie uf unserer Website unter dem Punkt Lstprofilverfhren. 2.7 Entgelt für Strßenbeleuchtungen Strßenbeleuchtungen sind im Netz der Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH z. B. n der Niederspnnungsverteilung der Ortsnetzsttion ngeschlossen. Strßenbeleuchtungsnlgen werden zum Zwecke der Entgeltbildung der Niederspnnung zugeordnet. Soweit keine Lstgngzählung vorhnden ist, wird ds Netzentgelt uf Bsis der Größe Jhresenergie' ermittelt. Grund- und Arbeitspreis sind Preisbltt 6 zu entnehmen. 2.8 Entgelt für Sondernlgen Bei öffentlichen Verbruchseinrichtungen im Niederspnnungsnetz knn die bgenommene Elektrizität uch rechnerisch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten der Messung ußer Verhältnis zur Höhe des Verbruchs stehen. Ab einer Entnhme von 750 kwh/ wird eine Messung eingebut. Die Entgelte für Sondernlgen finden sich im Preisbltt Entgelt für kurzzeitig ngeschlossene Anlgen im Niederspnnungsnetz ohne Lstgngzählung Hierbei hndelt es sich z. B. um Bustrom-Entnhmen oder um Entnhmen im Zusmmenhng mit Kirmesund Festvernstltungen, die im Niederspnnungsnetz erfolgen. Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 6 von 12

7 Die Preise für Netznutzung durch Kunden mit kurzzeitig ngeschlossenen Anlgen im Niederspnnungsnetz ohne Lstgngzählung finden Sie im Preisbltt 8. Hinsichtlich der Zuordnung des Lstprofiles und hinsichtlich der Mehr-/ Mindermengenbrechnung gelten die Regelungen in Kpitel Entgelt für Blindstrom Soweit bei Ihnen ein Blindstrombedrf vorliegt, der nicht im Rhmen der Erbringung der Systemdienstleistungen gedeckt wird (in der Regel bei einem cos ϕ kleiner 0,9 induktiv), wird dieser Blindstrombedrf, der durch gesonderte Messgeräte erfsst wird, zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Preis für die gelieferte induktive Blindrbeit ist dem Preisbltt 11 zu entnehmen Entgelt für unterbrechbre Verbruchseinrichtungen Für vollständig unterbrechbre Verbruchseinrichtungen, die über einen seprten Zählpunkt verfügen, knn ein reduziertes Netzentgelt berechnet werden, soweit der Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH die Steuerung zum Zweck der Netzentlstung gestttet wird. Ds reduzierte Netzentgelt ist dem Preisbltt 17 zu entnehmen Mehrkosten nch dem Krft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) Am 01. Jnur 2009 ist ds Gesetz zur Förderung der Krft-Wärme-Kopplung (KWK-G) in Krft getreten. Ds KWK-G vom 25. Oktober 2008 löst ds KWK-G vom 19. März 2002 b. Gemäß 9 Abstz 7 KWK- Gesetz ist der den Letztverbruchern in Rechnung zu stellende KWK-Aufschlg bhängig vom Jhresverbruch je Abnhmestelle. Unterschieden wird hierbei nch - dem KWK-Aufschlg, den Kunden bis zu einem Verbruch von kwh/ uf ds Netzentgelt zu zhlen hben, - dem KWK-Aufschlg für Verbräuche oberhlb von kwh/, - dem KWK-Aufschlg für über kwh/ hinusgehende Verbräuche, wenn der Letztverbrucher ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Verkehrs oder ein Eisenbhninfrstrukturunternehmen ist, dessen Stromkosten im vorngegngenen Klenderjhr 4% des Umstzes überstiegen hben. Dies ist per Wirtschftsprüfertestt zu belegen. Die jeweils gültigen KWK-Aufschläge sind dem Preisbltt 12 zu entnehmen Mehrkosten nch der Konzessionsbgbenverordnung Die Verordnung über Konzessionsbgben für Strom und Gs (Konzessionsbgbenverordnung - KAV) vom 9. Jnur 1992, zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 der Verordnung zum Erlss von Regelungen des Netznschlusses von Letztverbruchern in Niederspnnung und Niederdruck vom 1. November 2006, regelt die Zulässigkeit und Bemessung der Zhlung von Konzessionsbgben n Gemeinden und Lndkreise. Konzessionsbgben sind Entgelte für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Gsleitungen im Gemeindegebiet. Die Konzessionsbgbe richtet sich nch den gültigen Abgbesätzen in der Gemeinde bzw. Stdt, in der sich der Entnhmepunkt befindet. Die Höhe der jeweiligen Konzessionsbgbe für eine gelieferte Kilowttstunde Strom ist nicht einheitlich. Sie knn u.. von der Einwohnerzhl der Gemeinde bhängen. Weitere Informtionen können Sie der gültigen Fssung der Konzessionsbgbenverordnung entnehmen. Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 7 von 12

8 2.14 Umlge nch 19 Abs. 2 StromNEV Nch der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschftlicher Vorschriften vom 26. Juli 2011 (veröffentlicht m 03. August 2011) geändert wurde, können Letztverbrucher ein individuelles Netzentgelt gemäß 19 Abs. 2 Stz 1 StromNEV bzw. eine Netzentgeltbefreiung gemäß 19 Abs. 2 Stz 2 StromNEV bentrgen. Ddurch kommt es für den Netzbetreiber, bei dem ein Kunde ngeschlossen ist, zu entgngenen Erlösen. Die Betreiber von Übertrgungsnetzen sind verpflichtet, entgngene Erlöse, die us individuellen Netzentgelten und Befreiungen von Netzentgelten resultieren, nchgelgerten Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen zu ersttten. Von den Übertrgungsnetzbetreibern wiederum werden die entgngenen Erlöse gemäß 19 Abs. 2 Stz 7 StromNEV entsprechend 9 KWK-G uf lle Letztverbrucher umgelegt. Ddurch werden die entgngenen Erlöse ufgrund einer Netzentgeltbefreiung über die Umlge von den Letztverbruchern usgeglichen. Unterschieden wird hierbei nch - der Umlge, die Kunden bis zu einem Verbruch von kwh/ uf ds Netzentgelt zu zhlen hben, - der Umlge für Verbräuche oberhlb von kwh/, - der Umlge für über kwh/ hinusgehende Verbräuche, wenn der Letztverbrucher ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Verkehrs oder ein Eisenbhninfrstrukturunternehmen ist, dessen Stromkosten im vorngegngenen Klenderjhr 4% des Umstzes überstiegen hben. Dies ist per Wirtschftsprüfertestt zu belegen. Die jeweils gültigen Umlgen sind dem Preisbltt 18 zu entnehmen Netzentgelte nch 19 StromNEV Netzentgelte nch 19 Abs. 1: Montspreissystem (Preisbltt 13): Wenn ds Montspreissystem zur Anwendung kommt, wird dieses für die Lieferstelle ermittelt und der Bundesnetzgentur ngezeigt. Ds Montspreissystem wird wie folgt us dem Stndrdpreissystem (siehe Preisbltt 1) ermittelt: Arbeitspreis Leistungspreis = Arbeitspreis des Jhresleistungspreissystems >=2500 h/ = 1/6 Leistungspreis des Jhresleistungspreissystems >=2500 h/ Ds Netzentgelt wird uf Bsis der beim Kunden nchvollziehbren Größe Jhresenergie' und mximle jährliche Leistung nhnd der obigen Preise errechnet Netzentgelte nch 19 Abs. 2: individuelle Netzentgelte Die Vereinbrung eines individuellen Netzentgeltes erfolgt unter dem Vorbehlt, dss seine jeweiligen Vorussetzungen nch 19 Abstz 2 Sätze 1 bis 4 StromNEV ttsächlich eintreten. Die individuellen Netzentgelte sind dem Preisbltt 13 zu entnehmen Netzentgelte nch 19 Abs. 3: singulär genutzte Betriebsmittel: Die Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß 19 Abs. 3 StromNEV werden je Lieferstelle ermittelt. Eine Bedingung hierfür ist, dss bei sämtlichen Betriebsmitteln in einer Netz- oder Umspnnebene eine usschließliche Nutzung durch den Netznutzer vorliegt. Ds Entgelt orientiert sich n den individuell zurechenbren Kosten, die sich gemäß 4 StromNEV n Prmetern wie z. B. Art und Anzhl der genutzten Betriebsmittel, instllierte Leistung und Arbeit sowie der Länge der Leitung orientieren. Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 8 von 12

9 Die Betriebsmittel und die Höhe der Kosten wurden im Rhmen des Netznschlusses mit dem Anschlussnehmer vereinbrt und für die Abrechnung der Netznutzung berücksichtigt (Preisbltt 13). 3 Beispielrechnungen 3.1 Entnhme in Niederspnnung Bsisdten des Kunden Jhresenergie: Entnhmeebene: Messung: kwh/ Niederspnnung Niederspnnung, Eintrifzähler Berechnung des Entgeltes für Netznutzung Preis für die Netznutzung gemäß Preisbltt 3: Grundpreis 25,62 Euro/, Arbeitspreis 4,39 ct/kwh, dmit berechnet sich der Preis zu: 25,62 Euro 4,39 ct 0,01 Euro kwh 236,34 kwh ct Euro Berechnung des Entgeltes für Messung und Abrechnung Preis für Messung gemäß Preisbltt 4: Komponente Messstellenbetrieb: Komponente Messung und Ablesung: Jhrespreis 8,09 Euro Jhrespreis 1,80 Euro Preis für die Abrechnung gemäß Preisbltt 4: Jhrespreis: 13,80 Euro Gesmtentgelt für Messung und Abrechnung: 8,09 Euro 1,80 Euro 13,80 Euro 23,69 Euro Mehrkosten gemäß KWK-Gesetz Preis für Mehrkosten gemäß KWK-Gesetz (0,002 ct/kwh bis zu einem Verbruch von kwh/), gemäß Preisbltt 12. 0,002 ct 0,01 Euro kwh kwh ct 0,10 Euro Umlge nch 19 Abs. 2 StromNEV Umlge nch 19 Abs. 2 StromNEV (0,151 ct/kwh bis zu einem Verbruch von kwh/) gemäß Preisbltt 18. 0,151 ct 0,01 Euro kwh kwh ct 7,25 Euro Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 9 von 12

10 3.1.6 Summe Netzentgelt 236,34 Euro 23,69 Euro 0,10Euro 7,25Euro 267, 38 spezifischer Preis: Euro 267, Euro kwh 100 ct Euro 5,57 ct kwh Zusätzlich sind zu berücksichtigen: Konzessionsbgbe und Umstzsteuer. 3.2 Entnhme in Mittelspnnung Bsisdten des Kunden Mximle Leistung: Jhresenergie: Entnhmeebene: 100 kw kwh/ Mittelspnnung Berechnung des Entgeltes für Netznutzung Jhresbenutzungsdue r Jhresener gie kWh mximleleistung 100kW 3.000h Preis für die Netznutzung gemäß Preisbltt 1: Leistungspreis 52,30 Euro/kW, Arbeitspreis 0,48 ct/kwh, dmit berechnet sich der Preis zu 52,30 Euro 100 kw 0,48 ct 0,01Euro kwh 6.670, Euro kw kwh ct Berechnung des Entgeltes für Messung und Abrechnung Preis für Messung gemäß Preisbltt 2: Komponente Messstellenbetrieb: Komponente Messung und Ablesung: Jhrespreis 139,76 Euro Jhrespreis 177,08 Euro Preis für die Abrechnung gemäß Preisbltt 2: Jhrespreis: 294,98 Euro Preis für Strom- und Spnnungswndlerstz gemäß Preisbltt 2, sofern im Eigentum der Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH: Komponente Messstellenbetrieb: Jhrespreis 86,94 Euro Gesmtentgelt für Messung und Abrechnung: Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 10 von 12

11 139,76 Euro 177,08 Euro 294,98 Euro 86,94 Euro 698, Euro Mehrkosten gemäß KWK-Gesetz Preis für Mehrkosten gemäß KWK-Gesetz (0,002 ct/kwh bis zu einem Verbruch von kwh/, 0,05 ct/kwh für Verbräuche oberhlb kwh/) gemäß Preisbltt 12. 0,002 ct 0,01Euro kwh 0,05 ct 0,01Euro kwh 102, kwh ct kwh ct 00 Euro Umlge nch 19 Abs. 2 StromNEV Umlge nch 19 Abs. 2 StromNEV (0,151 ct/kwh bis zu einem Verbruch von kwh/, 0,05 ct/kwh für Verbräuche oberhlb kwh/) gemäß Preisbltt 18. 0,151 ct 0,01 Euro kwh 0,05 ct 0,01 Euro kwh kwh ct kwh ct 251,00 Euro Summe Netzentgelt 6.670,00 Euro 698,76 Euro 102,00 Euro 251,00 Euro 7.721, Euro 76 Spezifischer Preis: 7.721,76 Euro 100 ct 2,57 ct kwh Euro kwh Zusätzlich sind zu berücksichtigen: Konzessionsbgbe und Umstzsteuer. 3.3 Entnhme in Mittelspnnung; Reserve Bsisdten des Kunden Bestellte Reserveleistung: Bezogene Jhresenergie: Zeitduer der Innspruchnhme von Reservenetzleistung: Entnhmeebene : 100 kw kwh 500 h/ Mittelspnnung Berechnung des Entgeltes für Reserve-Netzinnspruchnhme Zeitduer > 400 h/ und < 600 h/. Preis für die Netznutzung gemäß Preisbltt 14: Leistungspreis 33,02 Euro/kW, dmit berechnet sich ds Entgelt zu: 33,02 Euro 100 kw 3.302, Euro kw 00 Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 11 von 12

12 3.3.3 Berechnung des Entgeltes für Messung und Abrechnung Preis für Messung gemäß Preisbltt 2: Komponente Messstellenbetrieb: Komponente Messung und Ablesung: Jhrespreis 139,76 Euro Jhrespreis 177,08 Euro Zusätzlicher Preis für die Abrechnung gemäß Preisbltt 2: Jhrespreis: 294,98 Euro Zusätzlicher Preis für Strom- und Spnnungswndlerstz gemäß Preisbltt 2, sofern im Eigentum der Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH: Komponente Messstellenbetrieb: Jhrespreis 86,94 Euro Gesmtentgelt für Messung und Abrechnung: 139,76 Euro 177,08 Euro 294,98 Euro 86,94 Euro 698, Euro Mehrkosten gemäß KWK-Gesetz Preis für Mehrkosten gemäß KWK-Gesetz (0,002 ct/kwh bis zu einem Verbruch von kwh/), gemäß Preisbltt 12. 0,002 ct 0,01Euro kwh 0, kwh ct 20 Euro Umlge nch 19 Abs. 2 StromNEV Umlge nch 19 Abs. 2 StromNEV (0,151 ct/kwh bis zu einem Verbruch von kwh/ gemäß Preisbltt 18. 0,151 ct 0,01 Euro kwh kwh ct 15,10 Euro Summe Netzentgelt 3.302,00 Euro 698,76 Euro 0,20 Euro 15,10 Euro 4.016, Euro 06 Zusätzlich sind zu berücksichtigen: Konzessionsbgbe und Umstzsteuer. Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Seite 12 von 12

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