Leseversion. - Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den dualen Bachelorstudiengang. Technische Orthopädie

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1 Fachbereich Physikalische Technik Leseversion der Besonderen Bestimmungen der sordnung für den dualen Bachelorstudiengang Technische Orthopädie Die Leseversion ist eine Zusammenfassung der - Besonderen Bestimmungen der sordnung für den dualen Bachelorstudiengang Technische Orthopädie an der Fachhochschule Münster vom 08. April 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 35/2011 vom 11. April 2011, Seite ) - Ordnung zur Änderung der Besonderen Bestimmungen der sordnung für den dualen Bachelorstudiengang Technische Orthopädie an der Fachhochschule Münster (ÄO BB TO dual) vom 10. Oktober 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 80/2011 vom 10. Oktober 2011, Seite ) Die Angaben in dieser Leseversion haben keine rechtliche Verbindlichkeit und sind ohne Gewähr. Rechtliche Verbindlichkeit haben ausschließlich die in den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlichten Besonderen prüfungsrechtlichen Bestimmungen und Ordnungen zur Änderung der Besonderen prüfungsrechtlichen Bestimmungen.

2 Inhaltsübersicht Seite 1 Geltungsbereich der sordnung Ziel des dualen Studiums, Zweck der, Bachelorgrad Zugangsvoraussetzungen... 3 Regelstudienzeit, Studienumfang... 5 Anrechnung von Studien- und sleistungen... 6 Besondere sformen... 7 Modulprüfungen des Studiums; Zulassungsvoraussetzungen Bachelorarbeit Kolloquium Zeugnis, Gesamtnote... 9 Anlage Studienverlaufsplan 2

3 1 Geltungsbereich der sordnung Diese besonderen Bestimmungen gelten für den dualen Bachelorstudiengang Technische Orthopädie an der Fachhochschule Münster und bilden mit dem Allgemeinen Teil der sordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Fachhochschule Münster (AT PO) die sordnung für diesen Studiengang. 2 Ziel des dualen Studiums, Zweck der, Bachelorgrad (1) Die Bachelorprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums (2) Das zur Bachelorprüfung führende Studium soll unter Beachtung der allgemeinen Studienziele ( 58 HFG) auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden sowohl theoretische als auch anwendungsbezogene Inhalte des Studienfachs vermitteln und dazu befähigen, Vorgänge und Probleme aus dem Berufsfeld der Physikalischen Technik zu analysieren, praxisgerechte Lösungen zu erarbeiten und dabei auch außerfachliche Bezüge zu beachten. Das Studium soll die wissenschaftlichen und analytisch-konzeptionellen Fähigkeiten der Studierenden entwickeln und sie auf die Bachelorprüfung vorbereiten. (3) Durch die Bachelorprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin oder der Kandidat die für eine selbständige Tätigkeit im Beruf notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben hat und befähigt ist, auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden selbständig zu arbeiten. () Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird gemäß 66 HFG der Hochschulgrad Bachelor of Engineering, Kurzbezeichnung B.Eng. verliehen.. 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums im dualen Bachelorstudiengang Technische Orthopädie an der Fachhochschule Münster sind 1. die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation und 2. der Nachweis eines Ausbildungsverhältnis für eine Berufsausbildung zum/zur Orthopädietechniker/in, Orthopädieschuhtechniker/in oder für ein vergleichbares Berufsfeld. (2) Studienbewerberinnen oder -bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen zusätzlich zu der in Absatz 1 genannten Zugangsvoraussetzung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen, z. B. über den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDAF) mit einer Bewertung von im Durchschnitt für die Bereiche Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck oder über einen gleichwertigen Nachweis. 3

4 Regelstudienzeit, Studienumfang (1) Das Studium umfasst einschließlich aller sleistungen eine Regelstudienzeit von acht Semestern. (2) Das für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Studienvolumen (Umfang des notwenigen Gesamtlehrangebots) umfasst 130 Semesterwochenstunden () Lehrveranstaltungen, der Studienaufwand gemäß 8 AT PO beläuft sich auf 180 Leistungspunkte. Weitere Details sind dem beigefügten Studienplan zu entnehmen. 5 Anrechnung von Studien- und sleistungen Gleichwertige Leistungen im Sinne von 7 AT PO können in einem Umfang von maximal 120 Leistungspunkten angerechnet werden. Die Bachelorarbeit und das Kolloquium sind grundsätzlich im dualen Studiengang Technische Orthopädie an der Fachhochschule Münster zu absolvieren. 6 Besondere sformen (1) Eine Modulprüfung kann anstatt aus der Klausurarbeit ( 15 AT PO) oder der mündlichen ( 16 AT PO) auch aus einer Hausarbeit, einer Projektbearbeitung oder einer Präsentation, bzw. aus einer Kombination von Klausurarbeit oder mündlicher und einer der besonderen sformen bestehen. (2) In der Hausarbeit, der Projektbearbeitung (Projektmodul) oder der Präsentation soll die Kandidatin bzw. der Kandidat nachweisen, dass sie bzw. er im jeweiligen sfach die Zusammenhänge erkennt und hierzu spezielle Aufgabenstellungen in der besonderen sform eigenständig bearbeiten kann. (3) Die saufgabe für eine besondere sform wird in der Regel von nur einer prüfenden Person gestellt. In fachlich begründeten Fällen, insbesondere wenn die Inhalte des sfaches in mehreren Lehrveranstaltungen und von mehreren Lehrenden vermittelt worden sind, kann die saufgabe auch von mehreren prüfenden Personen gestellt werden. Dabei prüft jede nur den von ihr gestellten Anteil an der saufgabe. In diesem Fall legen sie die Gewichtung der Anteile vorher gemeinsam fest. () Bei der Abgabe bzw. vor der Präsentation der besonderen sarbeit hat die Kandidatin bzw. der Kandidat schriftlich zu versichern, dass sie bzw. er seine Arbeit - bei einer Gruppenarbeit seinen entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit - selbständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen und bei Zitaten kenntlich gemachten Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. (5) Bei einer Projektbearbeitung oder bei einer Präsentation sind die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der, insbesondere die für die Benotung maßgeblichen Tatsachen, in einem Protokoll festzuhalten. Das Ergebnis der ist dem Prüfling im Anschluss an die Projektbearbeitung oder Präsentation unter Ausschluss der Öffentlichkeit bekannt zu geben.

5 (6) Weitere besondere sformen können durch den sausschuss zugelassen werden. (7) Im Übrigen gelten die Vorschriften über Klausurarbeiten und mündliche en entsprechend. 7 Modulprüfungen des Studiums; Zulassungsvoraussetzungen (1) Im obligatorischen Grundlagenbereich ist in den folgenden Fächern je eine Modulprüfung abzulegen: Module Grundlagenmodule Regelmäßiger Abschluss durch Zeitpunkt der Modulprüfung: zum Ende des Leistungspunkte (Kreditpunkte) Zulassungsvoraussetzungen (Studienleistung) Einführung in das Wissenschaftliche Arbeiten 2. Semesters Fachvortrag Regelmäßige aktive Teilnahme an den Übungen (80%) Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 3. Semesters Klausur / mündliche Humanbiologie 3. Semesters Klausur / mündliche 5 Regelmäßige aktive Teilnahme en Technische Mechanik. Semesters Klausur / mündliche 8 Mathematik. Semesters Klausur / mündliche 12 Testat über Erreichung von 50% der Maximalpunktzahl bei den Physik. Semesters Klausur / mündliche Werkstofftechnik. Semesters Klausur / mündliche Elektrotechnik 5. Semesters Klausur / mündliche Informatik 6. Semesters Klausur / mündliche Übungen 17 Anerkennung der Hausarbeiten; regelmäßige Teilnahme am Praktikum und Anerkennung der zugehörigen Ausarbeitungen 6 7 Regelmäßige Teilnahme am Praktikum und Anerkennung der zugehörigen Ausarbeitungen 9 Regelmäßige Teilnahme am Praktikum (>= 80%) und Anerkennung (2 Belegaufgaben) 5

6 (2) Ergänzend zu den sleistungen des Grundlagenbereichs nach Absatz 1 sind folgende Module im profilbildenden Bereich mit en erfolgreich abzuschließen: Module Profilbildende Module Regelmäßiger Abschluss durch Technische Biomechanik 2. Semesters Klausur / mündliche Klinische Fachkunde. Semesters Klausur / mündliche / Fachvortrag Orthopädische Pathologie 5. Semesters Klausur / mündliche / Fachvortrag Signaltechnik und -verarbeitung 5. Semesters Klausur / mündliche Analog- und Digitaltechnik 6. Semester Klausur / mündliche Orthopädieschuhtechnik 6. Semesters Klausur / mündliche Klinische Biomechanik 7. Semesters Klausur / mündliche / Fachvortrag Konstruktionstechnik/CAD 7. Semesters Klausur / mündliche Messtechnik TO-spezifisch 7. Semesters Klausur / mündliche / Fachvortrag Rehatechnik 7. Semesters Klausur / mündliche / Fachvortrag Medizinprodukterecht und Gesundheitswesen 7./8. Semesters Klausur / mündliche Zeitpunkt der Modulprüfung: zum Ende des Leistungspunkte (Kreditpunkte) Zulassungsvoraussetzungen (Studienleistung) 9 Regelmäßige Teilnahme am Praktikum und Anerkennung der zugehörigen Ausarbeitungen Regelmäßige Teilnahme am 5 Regelmäßige Teilnahme am Regelmäßige Teilnahme am Praktikum und Anerkennung der zugehörigen Ausarbeitungen 9 Regelmäßige Teilnahme am Praktikum und Anerkennung der zugehörigen Ausarbeitungen 6 Regelmäßige Teilnahme am 9 Regelmäßige Teilnahme am Praktikum und Anerkennung der zugehörigen Ausarbeitungen 11 Anerkennung aller ausgegebenen Übungs- bzw. Praktikumsaufgaben 6 Regelmäßige aktive Teilnahme (80%) am Praktikum und am seminaristischen Unterricht sowie Anerkennung der zugehörigen Ausarbeitungen Regelmäßige Teilnahme am 8 Regelmäßige Teilnahme am Praktikum und Anerkennung der zugehörigen Ausarbeitungen, Anfertigung einer Risikoanalyse 6

7 Module Regelmäßiger Abschluss durch Orthetik 8. Semesters Klausur / mündliche / Fachvortrag Prothetik 8. Semesters Klausur / mündliche / Fachvortrag Zeitpunkt der Modulprüfung: zum Ende des Leistungspunkte (Kreditpunkte) Zulassungsvoraussetzungen (Studienleistung) 6 Regelmäßige Teilnahme am 6 Regelmäßige Teilnahme am (3) Neben den sleistungen im obligatorischen Bereich nach den Absätzen 1 und 2 sind zusätzlich Module aus dem Wahlpflichtbereich mit en erfolgreich abzuschließen; dabei müssen mindestens 6 Leistungspunkte erworben werden. Module Wahlpflichtmodule Regelmäßiger Abschluss durch Chemie I 5. Semesters Klausur / mündliche Chemie II 6. Semesters Klausur / mündliche Biosignale 6. Semesters Klausur / mündliche Grundlagen Projektmanagement 5. o. 6. Semesters Klausur / mündliche Human Ressourcen- 5. o. 6. Semesters Klausur / mündliche Management Unternehmensplanspiel 5. o. 6. Semester Klausur / mündliche TOPSIM Operations Management 5. o. 6. Semesters Klausur / mündliche Patente und Innovationen 5. o. 6. Semesters Klausur / mündliche Marktforschung 5. Semesters Klausur / mündliche Technisches Englisch 6. Semesters Klausur / mündliche Zeitpunkt der Modulprüfung: zum Ende des Leistungspunkte (Kreditpunkte) 3 3 Zulassungsvoraussetzungen (Studienleistung) 6 Regelmäßige Teilnahme am Praktikum und Anerkennung Aktive Teilnahme am Seminar Aktive Teilnahme 7

8 8 Bachelorarbeit (1) Der Richtwert für den Umfang des Textteils der Bachelorarbeit beträgt Seiten DIN A (mit ca Zeichen je Seite). (2) Die Bearbeitungszeit (Zeitraum von der Ausgabe bis zur Abgabe der Bachelorarbeit) beträgt bis zu zehn Wochen. (3) Zur Bachelorarbeit kann zugelassen werden, wer 1. die unter 3 Absatz 1 Punkt 2 genannte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, 2. an der Fachhochschule Münster im Bachelorstudiengang Technische Orthopädie eingeschrieben oder als Zweithörerin oder Zweithörer zugelassen ist, 3. alle Modulprüfungen bis auf die Modulprüfungen des achten Semesters, sowie zwei Modulprüfungen aus den vorangegangenen Semestern mit Erfolg absolviert hat. () Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich an den sausschuss zu richten. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern diese nicht bereits früher vorgelegt wurden: 1. der Nachweis über die in Absatz 3 genannten Voraussetzungen, 2. eine Erklärung über bisherige Versuche zur Bearbeitung einer Bachelorarbeit und zur Ablegung der Bachelorprüfung in dem gewählten oder in einem verwandten oder vergleichbaren Studiengang sowie darüber, ob durch Versäumen einer Wiederholungsfrist der sanspruch erloschen ist. Dies gilt entsprechend für verwandte oder vergleichbare Studiengänge. Dem Antrag soll eine Erklärung darüber beigefügt werden, welche prüfungsberechtigte Person zur Betreuung der Bachelorarbeit bereit ist. (5) Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit kann schriftlich bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über den Antrag ohne Anrechnung auf die Zahl der möglichen sversuche zurückgenommen werden. (6) Über die Zulassung entscheidet der sausschuss. Die Zulassung ist zu versagen, wenn 1. die in Absatz 3 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder 2. die Unterlagen unvollständig sind oder 3. im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine entsprechende Bachelorarbeit der Kandidatin oder des Kandidaten ohne Wiederholungsmöglichkeit als nicht ausreichend (5,0) bewertet worden ist. Im Übrigen darf die Zulassung nur versagt werden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat im Geltungsbereich des Grundgesetzes ihren oder seinen sanspruch im gleichen Studiengang durch Versäumen einer Wiederholungsfrist verloren hat. (7) Für die bestandene Bachelorarbeit erhält die Kandidatin oder der Kandidat 12 Leistungspunkte. 8

9 9 Kolloquium (1) Das Kolloquium ergänzt die Bachelorarbeit und ist eigenständig zu bewerten. (2) Zum Kolloquium kann die Kandidatin oder der Kandidat nur zugelassen werden, wenn 1. die in 8 Absatz 3 Satz 1 Ziffer 1 genannten Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit nachgewiesen sind, die Einschreibung oder Zulassung als Zweithörerin oder Zweithörer jedoch nur bei der erstmaligen Zulassung zum Kolloquium, 2. alle vorgeschriebenen Module gemäß 7 bestanden sind und damit 165 Leistungspunkte erworben wurden und 3. die Bachelorarbeit mindestens als ausreichend (,0) bewertet worden ist. (3) Das Kolloquium wird als Präsentation mit anschließender mündlicher durchgeführt. () Für das bestandene Kolloquium erhält die Kandidatin oder der Kandidat 3 Leistungspunkte. 10 Zeugnis, Gesamtnote In die Bildung der Gesamtnote gehen die Fachnoten mit den nach 7 zugewiesenen Leistungspunkten der Grundlagenmodule mit der halben Wichtung und die der Profilbildungsmodule und Wahlpflichtmodule mit der einfachen Wichtung ein. Die Leistungspunkte der Bachelorarbeit und des Kolloquiums gehen zweifach gewichtet in die Gesamtnote ein. 9

10 Anlage Studienverlaufsplan Dualer Bachelorstudiengang Technische Orthopädie Grundlagenmodule Module/Fächer 1. Semester 2. Semester 3. Semester. Semester 5. Semester 6. Semester Durchführende Organisation V SU Ü P V SU Ü P V SU Ü P V SU Ü P V SU Ü P V SU Ü P Werkstofftechnik FH Einf. in das wiss. Arbeiten BK Humanbiologie FH Grundlagen der BWL FH 2 1 Technische Mechanik FH Mathematik FH Physik FH Informatik FH Elektrotechnik FH Spaltensumme Grundlagenmodule Summe Grundlagenmodule Profilbildende Module Module/Fächer 1. Semester 2. Semester 3. Semester. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester Durchführende Organisation V SU Ü P V SU Ü P V SU Ü P V SU Ü P V SU Ü P V SU Ü P V SU Ü P V SU Ü P Technische Biomechanik V, Ü: BK; P: FH Konstruktionstechnik 1.Sem.: BK; dann FH Klinische Fachkunde WWU Orthopädische Pathologie WWU Signaltechnik und -verarbeitung FH Wahlpflicht FH 3 3 Orthopädieschuhtechnik M&N Analog- und Digitaltechnik FH Klinische Biomechanik FH Messtechnik TO FH Rehatechnik BUFA Medizinprodukterecht und Gesundheitswesen Medizinprodukterecht FH Gesundheitswesen BUFA 2 3 Orthetik BUFA / FH Prothetik BUFA / FH Bachelorthesis FH 12 Kolloquium FH 3 Spaltensumme Profilbildende Module Summe Profilbildende Module Summe pro V/SU/Ü/P und Summe Wahlpflicht V SU Ü P Erläuterungen Im Wahlpflichtbereich sind mindestens 6 zu erlangen Chemie I FH V Vorlesung Chemie II FH SU seminaristischer Unterricht Biosignale FH Ü Übung Unternehmensplanspiel TOPSIM FH 1 3 P Praktikum Grundlagen Projektmanagement FH 2 2 Kreditpunkte Humanressourcen-Management FH 2 2 BK Berufskolleg Operations Management FH 2 2 BUFA Berufsfachschule für Othopädie-Technik Patente und Innovationen FH 2 2 FH Fachhochschule Münster Marktforschung FH 2 2 M&N Möller Orthopädieschuhtechnik & Technisches Englisch FH 2 2 Dr. Natrup von der Gesellschaft für Biomechanik Münster WWU Westfälische Wilhelms-Universität Die Belegung der Wahlpflichtmodule erfolgt nach Verfügbarkeit.

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