Große Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister
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- Laura Pfaff
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1 Große Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister Absender: Stadtplanung Bearbeiter: Ute Vogel Vorlage-Nr.: SR in Zusammenarbeit mit: Datum: Aktenzeichen: Beschlussvorlage 8. Änderung B - Plan "Am Heiderand", OT Großerkmannsdorf - Aufstellungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage Beratungsfolge: Gremium am Status Abstimmung Ortschaftsrat Großerkmannsdorf Ö Stadtrat Ö Anw. Ja Nein Enth Beschlussvorschlag:. Die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Am Heiderand, OT Großerkmannsdorf, wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche vom ~0,07 ha. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Großerkmannsdorf: /7, sowie Teile von Flstck. /, /3, /4, /5, /6. Ziel der 8. Änderung ist die Festsetzung der privaten Erschließungsstraße als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für diese kleinteiligere Grundstücksstruktur.. Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Am Heiderand in der Fassung vom , bestehend aus der Planzeichnung Teil A mit den textlichen Festsetzungen Teil B und der beigefügten Begründung Teil C wird gebilligt. 3. Es wird das Verfahren nach 3 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB nach 4 Abs. BauGB wird auf Grundlage von 3 Abs. Nr. BauGB abgesehen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage auf Grundlage von 3 Abs. und 3 BauGB durchzuführen. Gerhard Lemm Oberbürgermeister
2 Begründung: Mit Schreiben per vom wurde die Stadt Radeberg durch das LRA Bautzen darauf hingewiesen, dass die momentan im Bebauungsplan Am Heiderand vorgenommene kleinteiligere Grundstücksparzellierung für den Bereich der ehemaligen Grundstücke 848 und Gemarkung Großerkmannsdorf, verbunden mit der Errichtung einer privaten Erschließungsstraße auf separatem Grundstück und die Vermarktung dieser Grundstücke eine städtebauliche Unordnung erzeugt und nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Am Heiderand entspricht. Die Stadt Radeberg wurde darauf hingewiesen, dass aus diesem Grund in diesem Bereich des Plangebietes ab sofort keine weiteren Baugenehmigungen erteilt werden können der Plan wird als rechtswidrig betrachtet, obwohl es sich hier in diesem Bereich um einen einfachen Bebauungsplan nach 30 BauGB handelt. Um diese Situation zu lösen und den Bauherren, welche im Sommer 07 hier ein Wohnhaus errichten wollen, schnellst möglich die Rechtssicherheit dafür zu geben, wurde entschieden, den Bebauungsplan über die 8. Änderung kurzfristig anzupassen. Anlage/n Planzeichnung - Teil A mit textlichen Festsetzungen - Teil B Begründung - Teil C Auszug rechtskräftiger B-Plan, 7. Änderung Schriftverkehr mit LRA, Herr Berndt, zu dieser Thematik Finanzielle Auswirkungen: Kurze Darstellung der einmaligen Beschaffungs- / Herstellungskosten, der jährl. Folgekosten / -lasten und der objektbezogenen Einnahmen: Veranschlagung: Ergebnishaushalt: Finanzhaushalt: Haushaltsstelle: Beteiligte Ämter Ergebnis Datum Handzeichen/Name Bauamt Zustimmung Schellhorn, Uta
3 HsNr.8 Max-Mai-Platz Zum Forsthaus HsNr WA FH = 9,0 m 6 Wo. TH = 5,00 m 0,4 78/ SD, KW o DN m 37/a häferwinkel /a 5 Quellsteig a 85 0a Stadt Radeberg 8. Änderung B - Plan "Am Heiderand" OT Großerkmannsdorf Planzeichenerklärung. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. Nr. BauGB) Allgemeines Wohngebiet ( 4 BauNVO). Maß der baulichen Nutzung ( 9 Abs. Nr. BauGB, 6 BauNVO) Nutzungsschablone Art der baul. Firsthöhe Nutzung Traufhöhe Grundflächen- Dachform zahl Bauweise Dachneigung 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen ( 9 Abs. Nr. BauGB,, 3 BauNVO) Baugrenze o offene Bauweise 4. sonstige Planzeichen Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 8. Änderung Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen, z.b. von Baugebieten und Abgrenzung des unterschiedlichen Maßes der baulichen Nutzung Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten aller Anlieger Fassung vom Maßstab : 000 Ergänzungen und Änderungen in den textlichen Festsetzungen - Teil B Ergänzung. Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrecht Auf Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wird abweichend eine GRZ =,0 als Obergrenze festgesetzt. Diese Flächen sind auf Dauer für die Befahrung frei zu halten. Folgende Handlungen sind verboten: - Parken von Kraftfahrzeugen - Ablagerungen - Errichtung von Gebäuden oder baulichen Anlagen - Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern oder sonstigem Bewuchs, welcher die Befahrung behindern würde. Die übrigen textlichen Festsetzungen der Planfassung der 7. Änderungssatzung des Bebauungsplanes "Am Heiderand", Planstand mit redaktioneller Änderung , werden nicht geändert oder ergänzt. Sie behalten Ihre uneingeschränkte Gültigkeit auch für die 8. Änderung dieses Bebauungsplans. N 37
4 8. Änderung B Plan Am Heiderand, OT Großerkmannsdorf, Planfassung: Begründung Entwurf Begründung: Inhaltsverzeichnis: Rechtsgrundlagen. Anlass der Planänderung 3. Anpassung der textlichen Festsetzungen 3 3. räumlicher Geltungsbereich der 8. Änderung 3 Seite von 3
5 8. Änderung B Plan Am Heiderand, OT Großerkmannsdorf, Planfassung: Begründung Entwurf Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. September 004 (BGBl. I S. 44), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 7) m.w.v Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 548) m.w.v Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und der Darstellung des Planinhaltes (PlanzV ) vom (BGBl. I 99 S. 58), zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes vom. Juli 0 (BGBl. I S.509) Seite von 3
6 8. Änderung B Plan Am Heiderand, OT Großerkmannsdorf, Planfassung: Begründung Entwurf. Anlass der Planänderung Mit Schreiben per vom wurde die Stadt Radeberg durch das LRA Bautzen darauf hingewiesen, dass die momentan im Bebauungsplan Am Heiderand vorgenommene kleinteiligere Grundstücksparzellierung für den Bereich der Grundstücke 848 und Gemarkung Großerkmannsdorf, verbunden mit der Errichtung einer privaten Erschließungsstraße auf separatem Grundstück und die Vermarktung dieser Grundstücke eine städtebauliche Unordnung erzeugt und nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Am Heiderand entspricht. Die Stadt Radeberg wurde darauf hingewiesen, dass aus diesem Grund in diesem Bereich des Plangebietes ab sofort keine weiteren Baugenehmigungen erteilt werden können der Plan wird als rechtswidrig betrachtet, obwohl es sich hier in diesem Bereich um einen einfachen Bebauungsplan nach 30 BauGB handelt. Um diese Situation zu lösen und den Bauherren, welche im Sommer 07 hier ein Wohnhaus errichten wollen, schnellst möglich die Rechtssicherheit dafür zu geben, wurde entschieden, den Bebauungsplan über die 8. Änderung kurzfristig anzupassen.. Anpassung der textlichen Festsetzungen Die textlichen Festsetzungen der rechtskräftigen 7. Änderungssatzung zum B - Plan Am Heiderand in der Fassung vom mit redaktioneller Änderung am , behalten uneingeschränkt Ihre Gültigkeit. Es wurde ergänzend festgesetzt:. Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrecht Auf Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrechten wird abweichend eine GRZ =,0 als Obergrenze festgesetzt. Diese Flächen sind auf Dauer für die Befahrung frei zu halten. Folgende Handlungen sind verboten: - Parken von Kraftfahrzeugen - Ablagerungen - Errichtung von Gebäuden oder baulichen Anlagen - Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern oder sonstigem Bewuchs, welcher die Befahrung behindern würde.. Diese abweichende Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung ist erforderlich, weil die privaten Erschließungswege ein eigenständiges Grundstück bilden. 3. räumlicher Geltungsbereich der 8. Änderung: Das Plangebiet der 8. Änderung des B Planes Am Heiderand umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Großerkmannsdorf: Flstck. /7, sowie Teile von Flstck.: /, /3, /4, /5, /6. Der räumliche Geltungsbereich der 8. Änderung des B Planes Am Heiderand umfasst eine Fläche von ~ 0,07 ha. Seite 3 von 3
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8 Vogel, U. Von: Berndt, Heiko Gesendet: Donnerstag, 3. April 07 09:57 An: Vogel, U. Cc: Schellhorn, U. Betreff: Ihre Anfrage: Bauantrag oder Antrag auf Genehmigungsfreistellung? Anlagen: CAIGOS.pdf; Auszug B-Plan.pdf Wichtigkeit: Hoch Sehr geehrte Frau Vogel, unsere Prüfung hat ergeben, dass eine parzellierte Bebauung des Baufeldes einschl. einer eigenen inneren Erschließung nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Die Herausteilung des Flurstücks /7 als eigenes Grundstücks (mit einer GRZ von,0) ist auch nicht befreiungsfähig. Aus diesem Grund ist vor einer Bebauung der inneren Parzellen (eigentlich bereits schon vor der Herausteilung des Weges Flurstück /7) eine Änderung des Bebauungsplans (analog B-Plan Am Sandberg Radeberg) erforderlich. Sollte die Änderung Planreife erreicht haben, bestände planungsrechtlich die Möglichkeit der Erteilung einer Baugenehmigung. Ob nach Rechtswirksamkeit der Änderung eine Baugenehmigung oder eine Genehmigungsfreistellung erforderlich ist, hängt von der Planung ab. Mit freundlichen Grüßen Heiko Berndt Sachgebiet Bauaufsicht Landratsamt Bautzen Bauaufsichtsamt Besucheradresse: 097 Kamenz, Macherstraße 55 Postadresse: 097 Kamenz, Macherstraße 57 Telefon: Telefax: Formulare und Informationen der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Bautzen finden Sie direkt unter Die Zugangsvoraussetzungen für elektronische Dokumente finden Sie unter Von: Vogel, U. Gesendet: Mittwoch,. April 07 09:4 An: Berndt, Heiko Betreff: Bauantrag oder Antrag auf Genehmigungsfreistellung? Wichtigkeit: Hoch Sehr geehrter Herr Berndt, ich kann Sie gerade nicht telefonisch erreichen. Für das im beigefügten Plan schraffierte Grundstück im B- Plan Wohngebiet am Heiderand haben wir die gleiche Situation wie im B-Plan-Gebiet Nr. Badstraße Ost mit Wohngebiet am Sandberg. Das Grundstück wird über ein anderes Grundstück erschlossen, welches keine öffentliche Straßenverkehrsfläche ist. Der Bauherr ist
9 Teileigentümer. Welches Antragsverfahren soll hier angewendet werden Bauantrag oder Antrag auf Genehmigungsfreistellung? Mit freundlichen Grüßen U. Vogel SGL Stadtplanung der Großen Kreisstadt Radeberg Markt Radeberg Telefon: 0358/ Telefax: 0358/ Internet:
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