Massnahmen der CVP Schweiz für die 5. IV-Revision
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- Alfred Färber
- vor 8 Jahren
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1 Massnahmen der CVP Schweiz für die 5. IV-Revision
2 Zusammenfassung Für die CVP bedeutet Solidarität in einem modernen Staat, dass dieser für alle Menschen, ob produktiv oder nicht, Verantwortung trägt. Die Entfaltung des Individuums und die Unabhängigkeit durch die Integration in der Arbeitswelt sind Voraussetzungen für ein gutes Funktionieren einer gerechten Gesellschaft. Diese beiden Elemente stehen im Mittelpunkt der Sozialpolitik der CVP. Die Invalidenversicherung ist eine überaus wichtige Sozialversicherung, welche die Solidarität zwischen erwerbstätigen und erwerbsunfähigen Personen schafft. Die starke Zunahme der IV-Rentner zeigt, dass diese Rolle verstärkt werden muss. Massnahmen sind erforderlich, um das System der Invalidenversicherung zu verbessern und dessen Effizienz zu steigern. Änderungen drängen sich auf, um die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeiten oder die Wiedereingliederung zu fördern und jene Personen zu unterstützen, welche eine Rente brauchen. Die Verfahren müssen auch beschleunigt werden. In Hinsicht auf die 5. IV-Revision stellt die CVP folgende Verbesserungsmassnahmen vor. 1. Einführung einer Meldestelle Die Schaffung einer Meldestelle soll die Früherkennung ermöglichen, damit die Personen je nach Bedarf an die richtige Stelle verwiesen werden. Ein früher Eingriff erhöht die Chancen der Wiedereingliederung. 2. Zugang zu einer interdisziplinären Behandlung Versicherungsvertreter, Ärzte, Arbeitgeber und Vertreter der Sozialhilfe sollen die Ursachen der Erwerbsunfähigkeit früh analysieren und Massnahmen zur Eingliederung, Umschulung oder Weiterbildung vorschlagen. 3. Obligatorische Anmeldung nach 60 Tagen Einführung einer obligatorischen Anmeldung nach 60 Tagen. Die Gutsprache von Leistungen wird von der frühzeitigen Anmeldung abhängig gemacht. 4. Zeitliche Beschränkung der Arztzeugnisse Damit ein rascher Eingriff ermöglicht wird, soll die ärztlich verfügte Arbeitsunfähigkeit auf drei Monate beschränkt werden. Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit muss der Arzt den Patienten an die Meldestelle verweisen. 5. Zeitlich beschränkte Rentenleistungen und periodische Überprüfung Anstatt direkt eine Rente zu sprechen, soll zuerst eine Übergangsleistung gewährt werden, welche keine Auswirkungen auf die zweite Säule hat. Die Renten sind zusätzlich zeitlich zu beschränken, damit erneute Beurteilungen sichergestellt sind. Der Krankheitsbegriff muss überprüft werden, weil die Erwerbstätigkeit bei der IV massgebend ist für den Bezug von Leistungen. 6. Anreize für Arbeitgeber schaffen Arbeitgeber, die im Bereich der beruflichen Eingliederung Verantwortung zeigen, werden mit einer pauschalen jährlichen Rückvergütung der einbezahlten IV-Beträge belohnt. 7. Strikte und regelmässige Kontrollen Den kantonalen IV-Stellen sind die notwendigen Instrumente zu gewähren, damit sie Kontrollen bei Versicherten im In- und Ausland durchführen können. 8. Koordination zwischen den Sozialversicherungen Eine verbesserte Koordination zwischen den Sozialversicherungen ist notwendig, da die Zersplitterung eine Hürde für ein reibungsloses und rasches Verfahren darstellt. 9. Abstufung der Renten nach der Kaufkraft im Empfängerland Wir verlangen, dass die Renten abgestuft werden nach der Kaufkraft, welche im Empfängerland gegenüber den Schweizer Löhnen herrscht. 2
3 Invalidenversicherung : Massnahmen für die 5. IV-Revision Einführung Für die CVP bedeutet Solidarität in einem modernen Staat, dass dieser für alle Menschen, ob produktiv oder nicht, Verantwortung trägt. Die Entfaltung des Individuums und die Unabhängigkeit durch die Arbeit sind Voraussetzungen für ein gutes Funktionieren einer gerechten Gesellschaft. Diese beiden Elemente sind im Mittelpunkt der Sozialpolitik der CVP. Die Invalidenversicherung ist eine überaus wichtige Sozialversicherung welche die Solidarität zwischen erwerbstätigen und erwerbsunfähig Personen schafft. Die starke Zunahme der IV-Rentner zeigt, dass diese Rolle verstärkt werden muss. Aufgabe der IV ist in erster Linie, die nachteiligen Auswirkungen eines Gesundheitsschadens auf die Erwerbsfähigkeit versicherter Personen zu beseitigen oder bestmöglich zu mildern. Im Vordergrund steht dabei das Ziel der Eingliederung ins Erwerbsleben bzw. in den ursprünglichen Arbeitsbereich, während die Ausrichtung von Geldleistungen erst an zweiter Stelle kommt. Es gilt also das Prinzip "Eingliederung vor Rente". Die Kernfunktionen der IV sind: Berufliche Integration von Menschen mit einer Behinderung; Bestimmung des Invaliditätsgrades; Bestimmung der Hilflosigkeit. Die Resultate der 4. IV-Revision : Massnahmen zur finanziellen Konsolidierung: Aufhebung der Zusatzrente für Ehepartner oder Ehepartnerinnen; Aufhebung der Härtefallrente bei gleichzeitigem Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) für Bezüger und Bezügerinnen von Viertelsrenten der IV, verstärkte Kostensteuerung und Finanzierung von wissenschaftlichen Pilotversuchen. Einführung der regionalen ärztlichen Dienste: Die Aufgabe dieser neuen Dienste besteht in der Unterstützung der IV-Stellen bei der Beurteilung der medizinischen Anspruchsvoraussetzungen durch Prüfung der medizinischen Unterlagen, speziell bei Gesuchen für berufliche Massnahmen und Renten. Diese neue Struktur bringt eine Vereinheitlichung und Verbesserung bei der Bereitstellung und Beurteilung der medizinischen Entscheidsgrundlagen der IV-Stellen. Berufliche Massnahmen: Die Versicherten haben einen Rechtsanspruch auf eine aktive Unterstützung bei der Suche eines geeigneten Arbeitsplatzes sowie auf begleitende Beratung im Hinblick auf die Aufrechterhaltung eines bestehenden Arbeitsplatzes. Unter bestimmten Bestimmungen wird die IV künftig auch die Kosten für die berufliche Weiterbildung vergüten. Hilflosenentschädigung : Einführung einer einheitlichen Hilflosenentschädigung. Für Versicherte, die zu Hause leben, wird eine Verbesserung der individuellen 3
4 Entschädigung für die Betreuung und Begleitung erreicht. Minderjährige erhalten neu ab Geburt eine Hilflosenentschädigung. Diese Änderungen ermöglichen Personen mit einer Behinderung eine bessere Auswahl für die Gestaltung ihres Alltages. Es wird eine neue Rentenstufe, die Dreiviertelsrente, eingeführt. Weitere Überlegungen und Reformen sind notwendig, da das finanzielle Gleichgewicht nicht erreicht ist. Dazu kommt, dass sich die Ursachen der Invalidität in der Gesellschaft verändern und die Invalidisierungsrate zunimmt, was neue Herausforderungen stellt. Die berufliche Eingliederung, eine der Hauptaufgaben der Invalidenversicherung, ist zu verstärken. Fakten und Zahlen 1. Zunahme der Invalidisierungsrate und neuste Beobachtungen Die Wahrscheinlichkeit, Leistungen der IV in Anspruch zu nehmen, hat zwischen 1992 und 2002 um einen Drittel zugenommen. Die Wahrscheinlichkeit, eine Invalidenrente zu beziehen, ist zwischen 1992 und 2003 von 3,2% auf 5% gestiegen. 1980: 123'322 Personen beziehen eine IV-Rente. 2003: 271'000 Personen beziehen eine IV-Rente. In der Schweiz liegt die Wahrscheinlichkeit, eine Invalidenrente zu beziehen, bei 5% der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Die Wahrscheinlichkeit ist in allen Altersklassen gestiegen, besonders aber in der Altersklasse der 30 bis 44- Jährigen. Die Zahl der Rentenzugänge steigt, jene der Rentenabgänge nimmt ab. Männer vor dem Ruhestand stellen die Bevölkerungsgruppe mit dem höchsten Risiko dar. Vor dem Ruhestand bezieht jeder fünfte Mann eine IV-Rente. Ein Drittel der Männer, welche eine IV-Rente beziehen, sind über 50 Jahre alt. 2. Ursachen der Invalidität Die Krankheit stellt sich als Hauptursache der Invalidität heraus. Fast 80% aller Personen, welche eine IV-Rente beziehen, wurden als Folge einer Krankheit invalid. Jeder dritte Rentner ist aufgrund psychischer Gründe invalid: die psychischen Krankheiten sind die häufigsten Krankheitsursachen. Von den 78% der Krankheitsursachen machen psychische Krankheiten 34% aus. In der Altersstruktur der 20- bis 35-Jährigen sind die psychischen Krankheiten die Hauptursache für die Invalidität. Neuste Studien zeigen, dass die Urbanität der Erklärungsfaktor für die inter- und innerkantonalen Unterschiede der IV-Quoten ist. Sowohl die Ärztedichte wie insbesondere die Anzahl IV-Rentner aus psychischen Gründen hängen mit folgenden soziodemographischen Verhältnissen zusammen: Bevölkerungsdichte, Beschäftigungslage, Ausländeranteil und Arbeitslosenquote. 4
5 3. Die Rolle des Arztes Die Rolle des Arztes war bis anhin von hoher Bedeutung. Mit dem Inkrafttreten der 4. IV- Revision werden die IV-Stellen ärztliche Dienste zur Beurteilung der medizinischen Anspruchsvoraussetzungen zur Verfügung haben. Diese Massnahme ermöglicht eine Verbesserung und Verstärkung der medizinischen Beurteilung in der IV. 4. Harmonisierung der Leistungen Im Bereich der Leistungen ist eine Harmonisierung notwendig. Die drei Gesundheitsversicherungen Krankenversicherung (KV), Unfallversicherung (UV) und Invalidenversicherung kennen unterschiedliche Leistungs- und Ersatzquoten. 5. Berufliche Eingliederung Das Ziel der Invalidenversicherung muss die berufliche Eingliederung sein. Dieses Ziel lässt sich mit den aktuellen Strukturen und Verfahren nicht vollumfänglich realisieren. Neue Tendenzen zeigen auf, dass zahlreiche junge Personen aus Krankheitsgründen Rentenbezüger werden. Für diese Personen zeichnen sich sehr tiefe Eingliederungschancen ab (50% Eingliederungschancen an Stelle von durchschnittlichen 73%), weshalb neue Lösungen erforderlich sind. 6. Finanzierung Seit 1992 sind die Ausgaben der IV jährlich um 7,6% gestiegen erlaubte es ein erster Transfer von 2,2 Mrd. des Vermögens der Erwerbsersatzordnung in die IV, die Schulden zu tilgen. Trotz dieser Überweisung konnte ein neues Defizit nicht verhindert werden. Am 4. Oktober 2002 hat die Bundesversammlung einen zweiten Transfer von der Kasse der Erwerbsersatzordnung zugunsten der IV im Umfang von 1,5 Mrd. beschlossen. Diese Überweisung erfolgte am und brachte den Stand des Kapitalkontos von 4,5 Mrd. auf 3 Mrd. Schulden. Für Ende 2003 erwartet das BSV einen Schuldenberg zwischen 4 und 4,5 Mrd. Franken. In der Volksabstimmung vom 16. Mai wird das Volk über die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8% zur Finanzierung der IV entscheiden. 5
6 Massnahmen für die 5. IV-Revision Massnahmen sind erforderlich, um das System der Invalidenversicherung zu verbessern und dessen Effizienz zu steigern. Die IV ist eine überaus wichtige Sozialversicherung. Änderungen drängen sich auf, um die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeiten oder die Wiedereingliederung zu fördern und jene Personen zu unterstützen, welche eine Rente brauchen. Die Verfahren müssen auch beschleunigt werden. In Hinsicht auf die 5. IV-Revision stellt die CVP folgende Massnahmen zur Verbesserung vor. 1. Einführung einer Meldestelle 2. Zugang zu einer interdisziplinären Behandlung 3. Obligatorische Anmeldung nach 60 Tagen 4. Zeitliche Beschränkung der Arztzeugnisse 5. Einführung zeitlich beschränkter Rentenleistungen 6. Anreize für Arbeitgeber schaffen 7. Strikte und regelmässige Kontrollen 8. Koordination zwischen den Sozialversicherungen 1. Einführung einer Meldestelle Die erste Phase einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit ist für die berufliche Eingliederung einer Person von zentraler Bedeutung. Die ersten vier Monate sind entscheidend für den darauf folgenden Prozess. Aus diesem Grunde sind ein schnellerer Eingriff und eine bessere Betreuung der Personen erforderlich. Es soll eine Meldestelle für die Anmeldung geschaffen werden. Diese Meldestelle kann bei den IV-Stellen angesiedelt werden. Ziel dieser Meldestelle ist die Früherkennung, damit die Personen je nach Bedarf an die richtige Stelle verwiesen werden. Ein früher Eingriff erhöht die Chancen für eine Wiedereingliederung. 2. Zugang zu einer interdisziplinären Behandlung Nach der Anmeldung erfolgt eine interdisziplinäre Beratung durch Vertreter der Versicherer (KV, IV, ALV und UV), der Sozialhilfe (via Gemeinde und Kantone), Arbeitgeber und Ärzte. Das Ziel dieser Beratung ist, die Ursachen der Erwerbsunfähigkeit frühzeitig zu analysieren und Massnahmen vorzuschlagen, um eine 6
7 Eingliederung, eine Umschulung oder eine Weiterbildung in die Wege zu leiten. Dieser frühzeitige Eingriff in das Verfahren soll, wenn möglich, eine andauernde Invalidität verhindern. Die verschiedenen beteiligten Institutionen stellen gemeinsam das Funktionieren der Meldestelle und der Beratung sicher. Im gegebenen Falle werden die Versicherten nach der interdisziplinären Beratung an die IV-Stelle verwiesen, damit Massnahmen zur Beibehaltung der Arbeit, der Umschulung oder der Eingliederung umgesetzt werden. 3. Obligatorische Anmeldung nach 60 Tagen Die heutige Anmeldung nach 12 Monaten hat sich als verfehlt erwiesen. Aus diesem Grund fordern wir die Einführung einer obligatorischen Anmeldung nach maximal 60 Tagen Arbeitsunfähigkeit. Im Krankheitsfalle soll eine verlängerte Arbeitsunfähigkeit von 30 Tagen ohne bestimmten Grund eine Anmeldung erfordern. Die Gutsprache von Leistungen soll von der frühzeitigen Anmeldung abhängig gemacht werden. Um Anreize für eine frühzeitige Anmeldung zu schaffen, sollte die IV Leistungen rückwirkend nicht länger als drei Monate vor der Anmeldung bezahlen. 4. Zeitliche Beschränkung der Arztzeugnisse Da Krankheit als die Hauptursache der Invalidität gilt, sind die Ärzte meistens als Erste in Kontakt mit arbeitsunfähigen Personen. Damit ein rascherer Eingriff ermöglicht wird und die Begleitung verbessert werden kann, sollte der Arzt den Versicherten an die Meldestelle verweisen. Damit werden auch die Chancen für eine Eingliederung, Umschulung oder Weiterbildung erhöht. Dies sollte in Absprache mit dem Arbeitgeber und der Taggeldversicherung erfolgen. Die ärztliche verfügte Arbeitsunfähigkeit muss zeitlich beschränkt werden: Nach drei Monaten Arbeitsunfähigkeit muss der Arzt den Patienten an die Meldestelle verweisen. 5. Zeitlich beschränkte Rentenleistungen und periodische Überprüfung Das System der Rentenzusprache muss geändert werden. Wird heute eine Rente gesprochen, gibt es nicht genügend Möglichkeiten, um die Lage erneut zu beurteilen. Das System muss dynamischer gestaltet werden, damit eine regelmässige Wiederbeurteilung der Fälle und der Rentenzusprachen erfolgen kann. Anstatt direkt eine Rente zu sprechen, soll zuerst eine Übergangsleistung gewährt werden, welche nicht einer IV-Rente entspricht und keine Auswirkungen auf die zweite Säule hat. Dadurch wird eine Person nicht direkt als Rentner qualifiziert, was sich positiv auf ihr Verhalten auswirken kann. Die Renten müssen zeitlich beschränkt werden. Damit wird eine erneute Beurteilung der Erwerbsfähigkeit der Person sichergestellt. Die Renten sind in der Schweiz und im Ausland alle zwei Jahre zu überprüfen. Es gibt jedoch auch Fälle, wie z.b. Personen mit Geburtsgebrechen, die nicht wiederholend zu überprüfen sind. 7
8 In der IV zeigt sich eine überaus starke Zunahme von Leistungsbezügern aufgrund psychischer Erkrankungen und weiterer Krankheitsbilder, welche objektiv nicht klar messbar sind. Der Krankheitsbegriff muss überprüft werden, weil die Erwerbsfähigkeit bei der IV für den Bezug von Leistungen massgebend ist. 6. Anreize für Arbeitgeber schaffen Arbeitgeber, die Arbeitsstellen aufrechterhalten oder schaffen, um eine Wiederaufnahme der Arbeit, eine Wiedereingliederung oder eine Umschulung zu ermöglichen, sollen belohnt werden. Eine pauschale jährliche Rückvergütung der einbezahlten IV-Beiträge soll den Arbeitgebern gewährt werden. Wir unterstützen die Einführung eines Projektes, welches die Schaffung eines Ausgleichsfonds vorsieht, und durch das SECO, das BSV und die Versicherer finanziert wird. Dieser Fonds ermöglicht die Kompensation der Löhne von Personen mit einer reduzierten Arbeitsfähigkeit, welche aber keine Rente beziehen. 7. Strikte und regelmässige Kontrollen Im aktuellen System haben die kantonalen IV-Stellen keine Mittel, in zweifelhaften Fällen Überprüfungen vorzunehmen. Es ist notwendig, den kantonalen IV-Stellen die notwendigen Instrumente zu gewähren, damit sie Kontrollen bei Versicherten in der Schweiz und im Ausland durchführen können. 8. Koordination zwischen den Sozialversicherungen Die Zersplitterung der verschiedenen Sozialversicherungen (IV, KV, ALV, UV und Militärversicherung) stellt eine Hürde für ein reibungsloses und rasches Verfahren dar. Der Transfer von Informationen ist notwendig: Es ist entscheidend, dass die Erstversicherer (Unfall- und Krankentaggeldversicherer) die Versicherten so schnell wie möglich der IV übergeben. Die Ärzte, die Arbeitgeber, die Sozialversicherer und die VVG-Versicherer (Taggeldversicherung im Krankheitsfall) sowie die Sozialhilfe sollen versicherte Personen bei der IV anmelden können; dafür sind die entsprechenden datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die Koordination zwischen der ALV und der IV ist notwendig, auch in Bezug auf die beruflichen Eingliederungsmassnahmen. Im Bereich der beruflichen Eingliederung können Synergien mit den regionalen Arbeitsvermittlungsstellen geschaffen werden. Eine Harmonisierung der Leistungen ermöglicht eine bessere Koordination zwischen UV, KV und IV. 9. Abstufung der Renten nach der Kaufkraft im Empfängerland Wir verlangen, dass die Renten abgestuft werden nach der Kaufkraft, welche im Empfängerland gegenüber den Schweizer Löhnen herrscht. 8
9 Zukünftiger Ablauf der IV Versicherte Person Behandel nder Arzt Meldestelle Bei der IV-Stelle Vertrauensärzte anderer Versicherer Interdisziplinäre Beratung zur Förderung der Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit : Unabhängige Ärzte Sozialversicherer : KVG, IV, ALV, UV Vertreter der Sozialhilfe Arbeitgeber Bei Notwendigkeit Anmeldung bei der IV- Stelle zur Umsetzung der Massnahmen für die Beibehaltung der Arbeit, der Umschulung oder der Eingliederung. 9
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